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Ideenklau beim Crowdfunding – und wie Gründer sich davor schützen können….

In Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren,, Unternehmensberatung mit Schwerpunkt Mietkauf, Immobilienfinanzierung Marketing und Investoren für Startups und Firmenbeteiligungen!" on Oktober 28, 2016 at 3:51 pm

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Wer ist hier die Copycat?!

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Ein Beitrag von Philipp Vitus Scholl, Rechtsanwalt für kreative Berufe in Hamburg und spezialisiert auf Urheberrecht.

Die Verheißungen sind groß: schnelles Kapital, gute Konditionen. Außerdem Investoren, die an die Idee glauben – und nicht bloß die Rendite vor Augen haben. Zahlreiche Internetplattformen bieten Gründern mittlerweile die Möglichkeit, ihre Ideen zu präsentieren, damit die Webgemeinde in sie investieren kann.

Doch Crowdfunding birgt auch eine große Gefahr, die an dem Konzept selbst liegt. Schließlich ist es Sinn des Crowdfundings, Kapital für eine noch nicht realisierte, aber marktreife Idee zu beschaffen. Je besser die Idee, desto mehr Aufmerksamkeit wird sie auf sich ziehen. Und je mehr sich die Idee im Internet verbreitet, desto eher wird jemand darauf aufmerksam, der über Kapital verfügt – und genau nach einer solchen Idee gesucht hat. Allerdings nicht, um zu investieren. Sondern, um sie selber zu realisieren.

Nach und nach wurden in den vergangenen Jahren Fälle bekannt, die sich ähnlich abgespielt haben. Deshalb gehören nun neben den Crowdfunding-Erfolgsgeschichten auch Horror-Stories zum Alltag der Startup Szene.

Wer kopiert, bricht meist das Gesetz

Dass man sich unmoralisch verhält, wenn man sich ohne Erlaubnis an fremden Ideen bedient, ist eigentlich klar. Aber verhält man sich auch rechtswidrig?

In aller Regel schon. Die sogenannten gewerblichen Schutzrechte (Urheber-, Patent,- und Markenrecht) stellen jedoch unterschiedliche Anforderungen an die Schutzfähigkeit einer Idee. Das Problem liegt hier wie so häufig an der Beweisbarkeit. Im Bereich des Urheber- und Patentrechtes stellt sich die Frage, wer die Idee zuerst hatte – und wer wen kopiert hat.

Im Bereich des Markenrechts lautet die Frage: Wessen Marke (zum Beispiel Name oder Logo) war zuerst da? Ist man nun der Ansicht in einem seiner Schutzrechte durch einen Ideenräuber oder Markenpiraten verletzt worden zu sein, muss man also den entsprechenden Beweis erbringen. Wie das geht, hängt von dem speziellen Schutzrecht ab, welches man beansprucht:

Urheber- und Geschmacksmusterrecht

Urheberrechtsschutz bekommen Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst (näheres in § 2 Urhebergesetz). Hierzu zählen neben Musik, Filmen und Fotos beispielsweise auch Computerprogramme. Darunter fallen einzelne Programmcodes, wenn ihrer Entwicklung eine entsprechende geistige Leistung zu Grunde liegt.

Bei Streits um Urheberrechte muss immer wieder der sogenannte Prioritätsnachweis erbracht werden. Das ist der Nachweis, dass man der Erste war, der das besagte Werk geschaffen hat. Dies wird regelmäßig in einem gerichtlichen Verfahren durch den Beweis des Zeitpunktes einer Veröffentlichung nachgewiesen. Der Beweis kann auch durch Vorlage einer notariellen Urkunde erbracht werden. Die Beurkundung erfolgt durch einen Notar im Verfahren der sogenannten technischen Verwahrung und kostet zwischen 50 und 100 Euro. Auch Rechtsanwälte bieten ähnliche Verwahrungen an, die jedoch von den Gerichten unterschiedlich bewertet werden.

Crowdfunding-Chaos: Wie ein aufblasbares Sitzkissen für jede Menge Ärger sorgt

Wie ein aufblasbares Sitzkissen für jede Menge Ärger sorgtWas passiert, wenn zwei Crowdfunding-Kampagnen gleichzeitig Geld für gleiche Produkte einsammeln? Eine Geschichte über Millionen und einem Mangel an Transparenz.

Eine Eintragung des Werkes bei einer Behörde oder einer anderen zentralen Stelle findet im Urheberrecht nicht statt. Ein sogenannter Urhebervermerk (zum Beispiel der Name auf einem Foto oder im Quellcode einer Software) führt zu der gesetzlichen Vermutung der Urheberschaft der dort bezeichneten Person (§ 10 UrhG). Die Anmeldung eines Werks bei einer Verwertungsgesellschaft ist kein geeigneter Nachweis einer Urheberschaft. Allerdings kann durch die Veröffentlichung eines Werks zumindest nachgewiesen werden, dass man zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im „Besitz“ dieser Idee war. Etwas anderes kann durch die notarielle Urkunde auch nicht bewiesen werden. Eine Verwahrung durch den Notar ist also nur dann sinnvoll, wenn eine Idee ohne Veröffentlichung vorgestellt wird (etwa einem Investor).

Das Geschmacksmuster oder eingetragenes Design (Designgesetz) wird auch als „kleines Urheberrecht“ bezeichnet. Es schützt vor allem Designobjekte, die zwar außergewöhnliche Leistungen darstellen, jedoch wegen mangelnder geistiger Schöpfungshöhe keinen Urheberrechtsschutz bekommen. Ein Geschmacksmuster wird im Gegensatz zum Urheberrecht beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen.

Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht

Patentschutz gibt es für technische Erfindungen. Diese werden als „Problemlösung, deren Gültigkeit im Experiment mit Naturkräften überprüft werden muss“ definiert. Der Patentschutz kann für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren beansprucht werden. In dieser Zeit steht die Verwertung der Erfindung ausschließlich dem Inhaber des Patentes zu. Die Anmeldung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Wichtig ist hier vor allem die genaue technische Beschreibung der Erfindung sowie die genaue Definition des Schutzumfangs (Patentanspruch). Dies erfordert eine exakte Kenntnis des Patentrechts und eine gewisse Erfahrung mit dem Verfahren zur Patenterteilung. Deshalb ist es ratsam, bei der Patentanmeldung einen Spezialisten zu Rate zu ziehen. Die Gefahr ist hier, dass entweder der Schutzbereich zu eng definiert wird und der Schutz deshalb nicht wirksam greift. Oder aber der Bereich zu weit gefasst ist und deshalb vom DPMA abgelehnt wird.

Das Gebrauchsmuster wird auch als „kleiner Bruder“ des Patents bezeichnet. Die Eintragung erfolgt beim DPMA. Die Schutzdauer beträgt zunächst drei Jahre. Es können im Gegensatz zum Patent keine Verfahren, sondern nur technische Erfindungen geschützt werden. Das Eintragungsverfahren ist allerdings verglichen mit dem Patent einfacher.

Markenrecht und Namensrecht

Im Bereich des Markenrechts geht es vor allem um den Schutz eines Firmennamens oder eines Produktnamens. Diesen Schutz erreicht man am effektivsten durch die Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Hier sind vor allem die Eintragung einer Wortmarke (Namen oder Slogan), beziehungsweise der Wort-Bildmarke (Logo mit Schrift oder ein gestalteter Schriftzug) zu empfehlen. Diese Eintragungen kosten jeweils 290 Euro Gebühren für drei „Klassen“ (Klasse = Branche, Geschäftsbereich). Dabei sollte immer eine ausführliche Recherche stattfinden, ob die gewünschte Marke so oder so ähnlich schon existiert. Vor allem bei der reinen Wortmarke kommt es dann noch sehr stark auf die Unterscheidungskraft an. Reine Beschreibungen oder zu allgemein gehaltene Formulierungen können nicht eingetragen werden („Onlineshop“ oder ähnliches).

Das Namensrecht leitet sich aus dem im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerten Recht auf Schutz des eigenen Namens ab. Soweit man mit einem Namen als erster in einem bestimmten Geschäftsbereich auftritt, schützt einen dieses Recht vor Nachahmern. Allerdings ist die Reichweite des Schutzes stark davon abhängig, wo man seine Kunden anspricht. Soweit man nachweisen kann, dass man in ganz Deutschland Kunden bedient, wirkt der Schutz auch für das gesamte Bundesgebiet. Ist man allerdings lediglich ein regionaler Anbieter, so bleibt auch der Schutz auf die Region beschränkt.

Deutschland, Europa und die Welt

Für Marken- bzw. Patente kann eine Eintragung je nach gewünschter Schutzweite nur für Deutschland, für die EU oder für die ganze Welt erfolgen. Urheberrechte gelten nach unserem Recht ohnehin weltweit.

Im Bereich der EU und im Schengen-Raum ist der gewerbliche Rechtsschutz weitestgehend harmonisiert. Ein Vorgehen gegen Rechtsverletzungen ist also unproblematisch. Im internationalen Raum gibt es viele Abkommen zwischen Deutschland, der EU und Drittstaaten. Diesen Abkommen sind jedoch längst nicht alle Länder der Welt beigetreten. Und selbst wenn, halten sie sich nicht zwingend daran. Auf Deutsch: Ein Vorgehen gegen eine Urheberrechtsverletzung in den USA hat gute Aussichten auf Erfolg. Ein Verfahren gegen eine Patentverletzung in Nordkorea wird eher spannend…

Fazit

Gründer sollten sich immer Folgendes fragen: „Kann ich eindeutig beweisen, dass ich der rechtmäßige „Erfinder“ bin?“ Und: „Ist die Reichweite meines Schutzes ausreichend für mein Vorhaben?“ Falls das zutrifft, können weitere Schritte eingeleitet werden.

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Schärfere Regeln gegen Immobilienblase……

In Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren,, Unternehmensberatung mit Schwerpunkt Mietkauf, Immobilienfinanzierung Marketing und Investoren für Startups und Firmenbeteiligungen!" on Oktober 26, 2016 at 7:33 am

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25.10.2016 – Immobilien_Thorben Wengert_pixelio.deDie Finanzaufsicht soll nach Plänen von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) neue Waffen im Kampf gegen eine mögliche Immobilienblase erhalten. Demnach sieht ein Gesetzentwurf eine Obergrenze für das Verhältnis zwischen Darlehenshöhe und Immobilienwert vor. Zudem soll ein Zeitraum vorgegeben werden können, in dem ein Anteil der Immobilienfinanzierung zurückgezahlt sein muss, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ).

Weitere Kriterien seien laut Bericht die Fähigkeit des Kreditnehmers, seine Schulden tilgen zu können. Denkbar sei hier eine Obergrenze bezogen auf das verfügbare Einkommen des Immobilienkäufers. Hinzu kommen das Verhältnis der gesamten Schulden eines Kreditnehmers zu seinem Einkommen sowie eine Untergrenze für die Tilgung des Kredits.

“Die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die zusätzlichen Instrumente ist nicht gleichzusetzen mit der im Gefahrenfall möglichen Aktivierung zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Darlehensvergabe zum Bau oder zum Erwerb von Wohnimmobilien zur Stärkung der Finanzstabilität”, zitiert die FAZ aus dem Referentenentwurf für das Gesetz. (vwh/td)

 

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BGH untersagt Mindestpauschalen für Kontoüberziehung….

In Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren,, Unternehmensberatung mit Schwerpunkt Mietkauf, Immobilienfinanzierung Marketing und Investoren für Startups und Firmenbeteiligungen!" on Oktober 26, 2016 at 7:15 am

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25.10.16UPDATE

MINDESTGEBÜHREN NICHT RECHTENS

BGH untersagt Mindestpauschalen für Kontoüberziehung

Der BGH könnte Mindestgebühren für die Kontoüberziehung einen Riegel vorschieben.

Karlsruhe. Banken dürfen Kontoinhabern für eine geduldete Überziehung keine Mindestpauschale berechnen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach Klagen von Verbraucherschützern entschieden.

Die Karlsruher Richter sehen die Kunden durch derartige Klauseln unangemessen benachteiligt. Banken würden so unabhängig von der Höhe und Laufzeit des Kredits ihrenAufwand auf die Kunden abwälzen , heißt es in dem Urteil.

Geduldete Überziehung bedeutet, dass der Kontoinhaber nicht nur ins Minus rutscht, sondern dabei auch noch seinen Dispokredit überschreitet. Das ist in aller Regel teuer.

Kassiert die Bank nicht einfach Zinsen, sondern grundsätzlich ein Mindestentgelt, kann sich das für den Kunden aber besonders ungünstig auswirken. Im Extremfall passiert es, dass er wegen einer Überziehung um wenige Cent an nur einem einzigen Tag mehrere Euro Gebühr bezahlen muss. Im konkreten Fall hatten die Verbraucherzentralen die Deutsche Bank und die Targobank verklagt, weil diese für die Überziehung mindestens 6,90 und 2,95 Euro verlangten.

Diese Pauschalen kippte der BGH nun. Die Richter rechnen vor, dass eine eintägige Kontoüberziehung um zehn Euro den Verbraucher damit so teuer komme, dass es einem Jahreszinssatz von 25 185 und 10 767,5 Prozent entspreche – das sei unverhältnismäßig. Sie verpflichten die Banken, ihre Kosten künftig komplett in die Zinsen einzupreisen.

Ein Sprecher der Targobank erklärte, sein Haus werde ab sofort auf die Erhebung des Entgelts verzichten. „Berechtigten Ansprüchen unserer Kunden bezüglich bereits gezahlter Entgelte werden wir selbstverständlich umgehend nachkommen“, teilte er weiter mit.

In der Verhandlung hatten die BGH-Anwälte der beiden Banken noch von „Peanuts“ gesprochen. Nach ihrer Darstellung entsteht der Bank durch einen kurzfristig gewährten Kleinstkredit, bei dem schon beide Augen zugedrückt werden, ein hoher Aufwand. So müssten Sachbearbeiter in jedem Einzelfall die Bonität des Kunden prüfen. Über Zinsen lasse sich das nicht finanzieren. Selbst bei einem hohen Satz von 16,5 Prozent zahle ein Kunde, der sein Konto eine Woche lang um 1000 Euro überziehe, nur 3,16 Euro. (Az. XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15)

Mit ihrer Entscheidung knüpfen die Richter an zwei Grundsatz-Urteile aus dem Mai 2014 an. Damals hatte der Senat laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühren für Kreditverträge gekippt, weil die Banken damit unzulässigerweise ihre Kosten auf die Kunden abwälzten.

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Merkel will in Afrika für Einwanderung nach Deutschland werben………

In Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren,, Unternehmensberatung mit Schwerpunkt Mietkauf, Immobilienfinanzierung Marketing und Investoren für Startups und Firmenbeteiligungen!" on Oktober 25, 2016 at 2:49 pm

Bundeskanzlerin Angela Merkel setzt ihre Politik der offenen Arme fort: Beim Afrika-Gipfel der EU will sie mit den Staatschefs darüber sprechen, wie man „junge Afrikaner legal in Deutschland aufnehmen“ kann. Außerdem will sie den Staaten Afrikas „neue finanzielle Mittel anbieten“.  bild-003

Angela Merkel wird bei ihren Gesprächen in Afrika kommende Woche offiziell darüber sprechen, wie es gelingen kann, junge Afrikaner legal in Deutschland aufzunehmen. Das gab sie auf ihrem wöchentlichen Podcast bekannt. Die Interviewerin, Carina Sprungk, Politikwissenschaftlerin an der FU Berlin stellte folgende Frage:

Frau Bundeskanzlerin, in der nächsten Woche fahren Sie zum EU-Afrika-Gipfeltreffen zu Migrationsfragen in Malta. Dort soll über die Probleme, aber auch über die Chancen der Migration gesprochen werden. Und es soll auch deutlich werden, dass die Herkunfts-, Transit- und Zielländer gemeinsam Verantwortung tragen für die Migration. Was verstehen Sie unter einer gemeinsamen Verantwortung dieser Länder, und mit welchen konkreten Positionen reisen Sie nach Malta?

Merkel antwortete:

„Ja, in der Tat treffen wir uns mit den afrikanischen Staaten zu einem Sondergipfel auf der Insel Malta, die ja nun vor den Toren Afrikas liegt. Und wir wissen, dass die illegale Migration aus den afrikanischen Ländern, insbesondere über Libyen – weil wir dort im Augenblick keine staatlichen Strukturen haben –, ja nach wie vor sehr hoch ist. Im Angesicht der vielen Flüchtlinge aus Syrien fällt uns das im Augenblick nicht so ins Auge, aber wir haben diese Migration. Und es geht jetzt darum zu sprechen, wie wir einerseits unsere Entwicklungshilfe richtig organisieren können – wir werden sie auch mit zusätzlichen Mitteln ausweiten –, gleichzeitig aber auch mit den afrikanischen Regierungschefs über Good Governance sprechen, über Chancen für die jungen Menschen in Afrika; überlegen, wie wir durch Entwicklungshilfe auch Ausbildungsbildungschancen, Berufschancen fördern können. Und natürlich auch die Frage stellen: Wie können wir zum Beispiel auch junge Afrikaner legal in Deutschland aufnehmen, wenn es um Berufe geht, die bei uns Mangelberufe sind.Die Aufklärung dazu ist sicherlich auch noch nicht ausreichend geschehen.“

Auf die Frage, ob die EU denn mit einer Stimme nach außen spricht, sagte Merkel:

„Ich glaube, bezüglich Afrikas ist das bei dem EU-Afrika-Gipfel möglich. Wir werden den Afrikanern auch neue finanzielle Mittel anbieten. Wir werden darüber sprechen, mit welchen Ländern wir auch Rückübernahmeabkommen vereinbaren können. Die Afrikaner werden uns ihrerseits sagen, was sie von uns erwarten – vielleicht im Blick auf legale Migration; darüber muss man reden. Im Zentrum wird auch stehen: Wie können wir insbesondere die Küstenstaaten Nordafrikas sichern?“

Diese Ankündigung ist problematisch: Die bisherige Entwicklungshilfe-Politik der EU hat vor allem den korrupten Regimes in Afrika genutzt, wie der frühere Beauftragte des Auswärtigen Amtes, Volker Seitz, in einem sehr lesenswerten Beitrag für die DWN dargelegt hat.

Aus beiden Antworten geht unmissverständlich hervor, dass Merkel ihre Einladung zu Immigration in Afrika erneuern wird. Es ist völlig unklar, ob diese Position mit den anderen EU-Staaten abgesprochen ist. Es wäre erstaunlich, wenn die osteuropäischen Staaten plötzlich auch diesen Kurs fahren. Die alles entscheidenden Fragen aber sind: Kann sich Merkel so präzise ausdrücken, dass es keine Missverständnisse gibt? Wird die afrikanische Polit-PR die Aussagen Merkels unverfälscht weitergeben? Stehen hinter der Einladung wirklich Konzepte, wie die Einwanderer in Deutschland in Lohn und Brot kommen? Wie stellt man sicher, dass die Einladung nicht falsche Hoffnungen weckt, mit der Menschen ermuntert werden, sich auf eine teure, aber am Ende aussichtslose Reise zu begeben? Wie wird sichergestellt, dass eine solche Einladung nicht zu einem Brain-Drain in den afrikanischen Staaten führt?

Solche Einladungen sind eine zweischneidige Sache: Sie signalisieren Weltoffenheit, führen aber, wenn Deutschland und die EU nicht über ein Konzept verfügen, zwangsläufig zu Enttäuschungen.

Die BRD-Verwaltung wird ausverkauft und zwar mitsamt den Bürgern an unsere zukünftigen Neubürgern (Migrantentum), was wir in den letzten Jahrzehnten mit unseren mühselig erarbeiteten Rentenbeiträgen bezahlen. Ein ehemaliges Staatsgebilde, was zur BRD-Veraltung umfunktioniert wurde und wie durch Insolvenzverwalter ausgeschlachtete wird, im wahrsten Sinne des Wortes. Fragt man sich doch dabei. inwiefern wir dies unseren Kindern und Enkeln noch zumuten wollen. Hier wird ein organisierter Völkersuizid betrieben und wir bemerken es nicht einmal, gerade das Gegenteil läuft momentan ab. Wir heißen die zukünftigen Mörder willkommen, welche das BRD-Personal auf kurz oder lang uns aus den Häusern werfen. Oder von den einzelnen Kommunen in großzügige Immobilien eingepfercht mit den Hausbesitzern, dies kommt einem bewussten Völkermord gleich. (Menschenrechtsverletzung Genfer Konvention) .

…………..wie lange wollen wir noch dabei zusehen, bis die Mehrzahl der Meute über uns herfällt, wir bitten Euch sich hier eure Meinung dazu im Kontaktformular einzugeben, wir werden dies danach veröffentlichen, Danke..    

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7 Sätze, die erfolgreiche Menschen niemals sagen………..

In Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren,, Unternehmensberatung mit Schwerpunkt Mietkauf, Immobilienfinanzierung Marketing und Investoren für Startups und Firmenbeteiligungen!" on Oktober 17, 2016 at 7:20 am

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Erfolg kann man normalerweise nicht einfach so über Nacht erlangen. Meistens braucht es dazu jede Menge harte Arbeit, Zeit und völlige Hingabe.

Jede erfolgreiche Führungskraft und jeder Idealist musste seinen eigenen, individuellen Weg beschreiten. Dafür war es wichtig, dass sie daran arbeiteten, woran sie glaubten. Auch der Gesellschaft mussten sie beweisen, dass sie sich von den Ketten losreißen konnten, von denen sie glaubten, sie würden sie festhalten.

Doch auch wenn sie alle einen unterschiedlichen Weg beschritten, so war ihr Ziel das gleiche: Erfolg.

Es gibt viele Faktoren, die erfolgreiche Menschen miteinander verbinden. Einer davon ist, wie sie auf diesem Weg reifter wurden und sich entwickelten. Steve Siebold, Autor von „How Rich People Think“ interviewte drei Jahrzehnte lang mehr als eintausend Millionäre, um herauszufinden, wie es zu ihrem Erfolg und Wohlstand kam.

Es gibt sieben Sätze, die ihr nie von einer erfolgreichen Personen hören werdet, weil sie nicht zu ihrer Einstellung passen.

1. „Ich hasse meinen Job“

Genauso wie: „Ich hasse diese Firma“ oder „Mein Chef ist ein Idiot“

Eine bewundernswerte Eigenschaft an erfolgreichen Menschen ist, dass sie nie zu starrsinnig sind, was ihren Job oder Arbeitsplatz angeht. Ungeachtet davon, was sie machen. Auch wenn sie in einer Situation sind, die unangenehm ist oder negative Energie ausstrahlt, vermeiden sie Aussagen wie oben. Diese negativen Elemente machen nichts weiter, als euch auf eurem Weg, erfolgreich zu werden, zu bremsen. Anstatt eine Person, den Job oder gleich die ganze Firma zu beleidigen, lösen Erfolgsmenschen Streitpunkte mit angemessenen Fakten und Taktiken, bleiben dabei aber neutral.

2. „Das ist nicht fair“

Genauso wie: „Ich verdiene das aber mehr“

Hat euer Konkurrent eine Anerkennung oder Belohnung für seine Leistungen bekommen und ihr nicht, auch wenn ihr doppelt so engagiert und produktiv seid? Ein Fehler, den erfolgreiche Menschen nie machen, ist es, über die Ungerechtigkeit des Lebens zu schimpfen. Ungerechtigkeit ist etwas, womit ihr umgehen können müsst. Erfolg wird euch nicht geschenkt — ihr müsst hart arbeiten, um erfolgreich zu werden und zeigen, dass ihr den Erfolg auch verdient habt.

Anstatt zu jammern und euch zu beschweren, ist es besser, Eigeninitiative zu zeigen und etwas zu ändern. Eine Szene zu machen wird euch in ein negatives Licht rücken. Wenn ihr der Meinung seid, dass ihr viel mehr verdient, dann beweist es und zeigt, was ihr könnt.

3. „So wird das hier normalerweise nicht gemacht“

Genauso wie: „Es wurde aber schon immer so gemacht“

Innovation ist eine entscheidende Eigenschaft von erfolgreichen Menschen, egal in welchem Bereich sie arbeiten. Ihr müsst lernen, neue Dinge anzunehmen und dürft keine Angst davor haben, mit Konventionen zu brechen. Niemand hat je etwas Großartiges erreicht, ohne dafür etwas Neues ausprobiert zu haben.

Nehmt Steve Jobs als Beispiel: Er war sehr leidenschaftlich, was Innovationen anging. Diese Leidenschaft führte zu solch wundervollen Erfindungen wie dem iPhone und dem iPad — Geräte, die die Welt veränderten. Jobs sagte einmal: „Innovation hält eine Führungskraft und einen Mitläufer auseinander.“

Darlene Price, die Präsidentin von Well Said, Inc. teilte den Kollegen von Business Insider in New York einige Ratschläge mit, wie man aufgeschlossen und offen für neue Ideen bei der Arbeit sein kann. „Auch wenn ihr der Idee von jemandem nicht zustimmt, solltet ihr das nicht immer offen zugeben“, rät sie. „Sagt stattdessen, dass es eine interessante Idee ist und fragt nach, wie die Person sich das genau vorstellt. Anschließend könnt ihr die Vor- und Nachteile der Idee diskutieren. Seid nicht zu stur oder ängstlich und probiert auch neue Sachen aus — andernfalls werdet ihr nicht erfolgreich sein!“

4. „Das ist nicht meine Aufgabe“

Genauso wie: „Das ist nicht mein Problem“ oder „Ich werde nicht ordentlich bezahlt“

Es gibt eine Regel, der erfolgreiche Menschen folgen: Wer selbst erfolgreich ist, der verhilft auch anderen Menschen zum Erfolg. Ein Beispiel hierfür ist Warren Buffet, der sagte: „Ihr könnt nur deshalb im Schatten sitzen, weil jemand vor langer Zeit einen Baum gepflanzt hat.“

Ein Teamplayer zu sein, bringt euch näher an den Erfolg — seid ihr es nicht, werdet ihr hingegen nie erfolgreich sein. Auch wenn ihr reich und erfolgreich seid — ohne die Hingabe und die harte Arbeit eurer Mitarbeiter wärt ihr es nicht.

5. „Das ist unmöglich“

Genauso wie: „Das kann so nicht gemacht werden“ oder „Ich kann das nicht“

Erfolgreiche Menschen wissen, dass Grenzen nur Kreationen des Gehirns sind und man selbst entscheiden kann, ob man sie einfach so akzeptiert. Solche Aussagen halten euch nur davon ab, Großes zu erreichen. Erfolgsmenschen beschweren sich nicht über Hindernisse und Hürden, stattdessen finden sie Wege, um diese meistern zu können.

Negative Ausdrücke wie „ich kann nicht“, „das geht nicht“ und „unmöglich“ hört man nie von Erfolgsmenschen. Sie wissen, dass es nichts bringt, zu jammern. Die Sache selbst in die Hand zu nehmen, bringt hingegen durchaus etwas.

6. „Ich hätte das tun sollen“

Genauso wie „Ich sollte gemacht haben“ oder „Ich hätte in der Lage sein sollen“

Reue ist das schlimmste Gefühl, das einen Menschen treffen kann. Das Gefühl zu haben, man hätte etwas tun oder nicht tun oder anders machen sollen, lassen erfolgreiche Menschen aber nicht an sich heran. Situationen lassen sich durch Reue nicht rückgängig machen. Anstatt euch selbst fertig zu machen und immer wieder zu bereuen, solltet ihr nach vorne schauen und aus den Situationen lernen.

7. „Ich habe keine Wahl“

Genauso wie „Ich habe keine andere Möglichkeiten“ oder „Ich habe alles getan, was ich konnte“

Es gibt immer Optionen und Möglichkeiten, erfolgreiche Menschen wissen dabei genau, wie sie diese finden. „Zu sagen, dass wir keine anderen Möglichkeiten haben, lässt uns als Opfer dastehen“, meint Price. „Dadurch wirken wir schwächer, als unsere Umwelt.“

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EU plant offenbar Massenzugriff auf private Bankkonten über’s Wochenende und was man dagegen tun kann…

In Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren,, Unternehmensberatung mit Schwerpunkt Mietkauf, Immobilienfinanzierung Marketing und Investoren für Startups und Firmenbeteiligungen!" on Oktober 12, 2016 at 12:08 pm

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Günter

Die EU arbeitet angeblich an einem Masterplan, um Kontoinhaber stärker mit in die Bankensanierung einzubeziehen. Um einen Banken-Run zu verhindern, sollen Konten übers Wochenende in eine mögliche Bankensanierung einbezogen werden. Im Klartext: Die Einlagen können zur Rettung der Banken ausgebucht werden.

Glaubt man den sich verstärkenden Gerüchten, so arbeitet die EU bereits an einem Masterplan, um die Kontoinhaber stärker mit in die Bankensanierung einzubeziehen. Für die EU intern heisst das, es solle mit Hochdruck ein Plan zur schnelleren Bankenrestrukturierung erarbeitet werden.

Hier die Vorgaben: Von Freitagabend bis Montag soll das Ganze abgeschlossen werden können. Im Idealfall merken das die Kontoinhaber gar nicht. Denn sie würden frühestens am Montagmorgen sehen, dass ihr Konto entsprechend belastet wurde. So wollen die Experten in Brüssel verhindern, dass ein Banken-Run ausgelöst wird und/oder dass die Banken vorübergehend geschlossen werden müssten. Optimisten unter den treibenden Kräften in Brüssel rechnen gar damit, dass noch in diesem Jahr eine entsprechende Richtlinie erlassen werden könnte.

Das grösste Fragezeichen: die Höhe der bisher stets in den Vordergrund gestellten Einlagensicherung. Bisher hatten alle Europäer gedacht, ihre Einlagen seien automatisch bis 100’000 Euro gesichert. Denkste: In Wahrheit ist überhaupt nichts generell gesichert.

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Und die Banken drohen bereits, nicht mehr weiter in eine nebulöse Einlagensicherung einzahlen zu wollen. Tatsächlich sind die Sparer bereits seit vielen Jahren am Risiko einer Bank beteiligt, und zwar sowohl als Sparer wie auch als Bankaktionär. Seit Jahren gibt es eine EU-Richtlinie zur Einlagensicherung – und diese sieht eigentlich klar einen Selbstbehalt von zehn Prozent für Sparer vor. So würde sich schlussendlich jeder Sparer an der Sanierung seiner Bank mit zehn Prozent seiner Einlagen beteiligen müssen. Und ob das dann eine einmalige „Abgabe“ ist oder sein wird, steht in den Sternen geschrieben.

Ein Experte meint denn auch freimütig: Es wird sicherlich „Absicherungs-Methoden“ geben. Die gängigste wäre, alle Sparguthaben in Bargeld umzumünzen. Aber erstens gibt es keine Zinsen, es besteht die Gefahr des Zwangsumtausches mit dann zumal zu erhebenden „Gebühren“, auch die Aufbewahrung solcher Bargeldhortungen ist problematisch. Auf keinen Fall in einem Banksafe, denn diese werden gleichzeitig gesperrt werden und unterliegen dann einem behördlichen Offenbarungseid, indem sie von Beamten minutiös inspiziert und katalogisiert werden.
Das gleiche gilt für die Flucht in Gold und Silber. Lässt man es in Papiergold oder Papiersilber, ist eine Beschlagnahmung gleichwohl jederzeit möglich. Die Flucht in Land und Immobilien ist – da unbeweglich – gleichfalls eine sichere Beute der gierigen Institutionen. Und der physische Besitz ausserhalb eines Banksafes hat auch so seine Probleme. Das Wort Substanzerhaltung erhält damit für Sparer klar einen ganz neuen Stellenwert!

Diese Problematik der Enteignungswelle wurde bereist mehrfach beschrieben, das Gesetz dazu wurde bereits vor 2014 verabschiedet, ohne große Gegenwehr der angeblichen Volksverteter. Vorangetrieben durch die Merkel Gmbh zur Tilgung von digitalen Schulden, welche von der angeblichen Regierung (EU) selbst verursacht wurde. (Migrantenwelle).

 

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Zwangsabgabe auf Sparguthaben kommt auch für kleine Sparer………

In Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren,, Unternehmensberatung mit Schwerpunkt Mietkauf, Immobilienfinanzierung Marketing und Investoren für Startups und Firmenbeteiligungen!" on Oktober 10, 2016 at 6:58 am

Die Sparer werden im Fall einer Zwangsabgabe ins Bargeld getrieben. (Foto: dpa)

Die Sparer werden im Fall einer Zwangsabgabe ins Bargeld getrieben. (Foto: dpa)

Die deutschen Sparer müssen sich auf eine Zwangsabgabe auf ihre Sparguthaben einstellen. Ein Kenner der Banken-Szene, Martin Hellmich von der Frankfurt School of Finance and Management, sagte der FT, dass negative Zinsen für private Kunden in Deutschland „definitiv kommen werden“. Hellmich: „Einige Banken analysieren bereits ihre Beziehungen zu unprofitablen Kunden, um ihre Sparguthaben loszuwerden. Banken, die das nicht tun können, werden andere Maßnahmen ergreifen müssen, werden dazu übergehen, die Negativ-Zinsen auf ihre Kunden abzuwälzen. Dies wird schrittweise auch die kleineren Kunden erfassen.“

Der Präsident des Sparkassen- und Giroverbands, Georg Fahrenschon, sagte der FT, dass er „nicht ausschließen könne“ dass die Sparkassen ihr Problem mit der EZB-Geldpolitik nicht über Kostenreduktion allein lösen können, sondern demBeispiel der Raiffeisenbank Schwänisch-Gmünd am Tegernsee und dem derSkatbank folgen werden und die Zwangsabgabe von den Kunden zu erheben. Fahrenschon bestätigt Hellmichs Aussage, dass nämlich der erste Schritt sein könnte, dass Kunden mit Sparguthaben einfach weggeschickt werden müssen: „Wir sind in der Situation, dass wir über jeden Kunden glücklich sind. Aber eigentlich sollten wir sie wegen der Negativzinsen der EZB wegschicken.“

In einem Statement bei der IWF-Tagung sagte Fahrnschon, „dass durch zu billiges Geld der Handlungsdruck von der europäischen Wirtschafts- und Finanzpolitik genommen werde, die notwendigen Strukturreformen umzusetzen. Die europäischen Kredit- und Kapitalmärkte funktionierten nicht mehr ausreichend, weil Liquiditätsverzicht und Risikoübernahme nicht mehr honoriert würden. Und gerade Bevölkerungsgruppen mit geringeren Vermögen würden durch Zinsausfälle besonders getroffen, weil sie nicht ohne Weiteres auf Kapitalmärkte ausweichen könnten. Von der Schwemme billigsten Geldes profitierten nur zu hoch verschuldete Staaten und Investoren, die in hohe Risiken investieren könnten.“

Derzeit gibt es nach Feststellung von Fahrenschon ein Ungleichgewicht zwischen den globalen Ersparnissen auf der einen und den globalen Investitionsmöglichkeiten auf der anderen Seite. Das mache einen Ausstieg aus der falschen Geldpolitik schwer. Es sei aber falsch, die Sparer für dieses Ungleichgewicht verantwortlich zu machen. Sie handelten vernünftig, wenn sie angesichts sprunghaft steigender Lebenserwartungen die eigene Altersvorsorge ausbauten und fehlende Zinsen durch erhöhte Sparanstrengungen kompensierten.

Der Ökonom Kenneth Rogoff hatte kürzlich einen Vorgeschmack über die Höhe der Negativ-Zinsen gegeben: Er hält im Fall einer Finanzkrise minus 6 Prozent für denkbar. Damit liegt er noch etwas unter den bekannten Vorschlägen des IWF, der sich für eine Vermögensabgabe von 10 Prozent ausgesprochen hatte. Allerdings wollte der IWF eine einmalige Abgabe, während die Zwangsabgabe zum Dauerzustand wird.

Über den Mindestzeitraum der Maßnahme gab EZB-Chef Mario Draghi Auskunft: Die Euro-Zone wird nach Einschätzung von EZB-Präsident Mario Draghibis spätestens Anfang 2019 ihr Inflationsziel von fast zwei Prozent erreichen. Bereits Ende dieses Jahres werde sich die Teuerung beschleunigen, im Laufe des nächsten Jahres dann über ein Prozent hinausgehen und Ende 2018 oder Anfang 2019 an die Zielmarke von knapp zwei Prozent herankommen, sagte Draghi zum Abschluss der Jahrestagung von Internationalem Währungsfonds (IWF) und Weltbank am Samstag in Washington.

Unklar ist, wann und in welchem Ausmaß das von vielen Seiten geforderte Bargeld-Verbot kommen wird. Es ist im Grund die Voraussetzung, um die Negativzinsen auch wirklich durchzusetzen. Bis sich hier eine klare Gefechtslage abzeichnet, dürften es die deutschen Sparer schon bald den griechischen Sparern gleichtun und auf die Matratze als bewährtes Aufbewahrungsmittel zurückgreifen.

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Rockets GFC investiert in neue Kreditplattform Innolend………..

In Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren,, Unternehmensberatung mit Schwerpunkt Mietkauf, Immobilienfinanzierung Marketing und Investoren für Startups und Firmenbeteiligungen!" on Oktober 6, 2016 at 11:48 am

Das Innolend-Führungsteam: Niklas Lechner, Christian Wöhlke, Cong Dinh, Aleksander Heimrath und Andreas Fricker (von links)

Eine weitere Welle Fintech-Startups schwappt auf den Markt. Erst vor wenigen Tagen berichtete Gründerszene über das neue Unternehmen von Kreditech-Gründer Sebastian Diemer, der jetzt mit Blackbill durchstarten will.

Diemer plant, kleine Unternehmen oder Freelancer schneller an Geld aus ihren offenen Forderungen kommen zu lassen. Sie verkaufen die Forderung an Blackbill und bekommen das Geld unverzüglich von dem Startup ausgezahlt – abzüglich einer Gebühr. Blackbill holt sich dann die ausstehende Summe vom Schuldner. Das soll den Kunden helfen, liquide zu bleiben. Factoring wird das genannt.

Den gleichen Gedanken verfolgt das Berliner Startup Innolend – allerdings mit einem anderen Geschäftsmodell. Dafür hat das 2016 gegründete Unternehmen nun eine Seed-Finanzierung in unbekannter Höhe von dem Rocket-Fonds Global Founders Capital erhalten.

Innolend möchte Firmenkunden ab 100.000 Euro Jahresumsatz ebenfalls dabei helfen, schnell an Geld aus offenen Forderungen zu gelangen. Dafür vermittelt das Startup kurzfristig einen Kredit in Höhe der Forderung, wofür es mit der MHB-Bank kooperiert. Der Rahmen: 5.000 bis 250.000 Euro. Ein Konto auf den Namen des Innolend-Kunden wird dann bei der Bank eröffnet, der Kunde erhält das Geld innerhalb von 24 Stunden, wirbt das Startup. Die Tilgung erfolgt, wenn der Vertragspartner des Kunden die ausstehende Summe auf das Konto überweist.Innolend berechnet seinen Kunden eine Gebühr von 1,2 bis 0,5 Prozent der Forderungssumme. Sie müssen außerdem die Zinsen zahlen. Je länger die Zahlungsfrist für die Rechnung, desto teurer die Zinsen.

Die Ausfallwahrscheinlichkeit soll unter einem Prozent liegen

„Junge, stark wachsende Unternehmen haben oft das Problem, dass sie schnell Geld brauchen“, erklärt Innolend-Gründer Niklas Lechner, zuvor Head of Operations bei Rockets Kreditvermittler Lendico. „Wenn sie aber weniger als zwei Jahre alt sind und einen negativen Cash-Flow aufweisen, wird ihre Bonität schlecht bewertet und sie erhalten bei einer Bank keinen Kredit.“ Unternehmen, die Dienstleistungen anbieten würden, betreffe dies besonders. Innolend sei da flexibler.

Das Startup spezialisiert sich dabei nur auf Forderungen, die gegenüber größeren Unternehmen mit mindestens zehn Millionen Euro Jahresumsatz bestehen. „Deren Ausfallwahrscheinlichkeit liegt statistisch bei unter einem Prozent“, so Lechner. Eine sehr eng gefasste Zielgruppe? Der Gründer widerspricht. Er schätzt, dass 60 bis 70 Prozent der Kunden, die er in seiner Zeit bei Lendico gesehen hat, in diese Kategorie fallen – also kleine Firmen sind, die offene Forderungen gegenüber größeren haben.

Sollte der Schuldner doch einmal ausfallen, muss der Innolend-Kunde den Kredit tilgen. Sollte auch dieser dazu nicht in der Lage sein und insolvent gehen, wäre Innolend Gläubiger im Insolvenzverfahren und würde wohl auf dem Großteil der Kosten sitzen bleiben. Um diesen Fall aber so selten wie möglich zu halten, hat sich das Startup einige Schritte überlegt. Neben der standardmäßigen Abfrage von Creditreform-Werten zur Bonität der Kunden und der Schuldner lässt sich Innolend beispielsweise Kontoauszüge schicken, wenn es von dem jungen Kreditnehmer noch nicht genug Datenpunkte gibt.

Von anderen Anbietern will Niklas Lechner sein Angebot abgrenzen. Vor allem dadurch, dass seine Kunden keine langfristigen Verträge abschließen müssen. „Sie können nur eine einzige Forderung finanzieren lassen. Bei vielen anderen Factoring-Angeboten müssen sich Unternehmen dazu verpflichten, eine bestimmte Zahl von Forderungen im Jahr abzugeben.“

Außerdem will der Gründer den Ruf seiner Kunden schützen. Dem Schuldner werde nicht offengelegt, dass sich der Innolend-Kunde die Forderung hat finanzieren lassen. „Ein Schuldner könnte denken, dass der Vertragspartner in Geldproblemen steckt. Das vermeiden wir.“

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