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„Das nenne ich positive Aussichten für alle Immobiliardarlehensvermittler“…………..

In Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren,, Unternehmensberatung mit Schwerpunkt Mietkauf, Immobilienfinanzierung Marketing und Investoren für Startups und Firmenbeteiligungen!" on November 29, 2016 at 2:11 pm

„Das nenne ich positive Aussichten für alle Immobiliardarlehnsvermittler“   dsc_0091

Die Zeit drängt allmählich. Bis spätestens 21.03.2017 müssen Baufinanzierungsvermittler ihre Sachkunde nachweisen. Viele Vermittler haben das Thema aber noch nach hinten geschoben. Ein Fehler, meint Volker Grabis, Produktmanager Bausparen/Immobilien der Deutschen Makler Akademie (DMA). Die Kosten seien schließlich extrem niedrig im Vergleich zum damit verbundenen Umsatzpotenzial.

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Herr Grabis, von den IHK’n ist zu hören, dass bis heute eine sehr verhaltene Resonanz auf die IHK-Sachkundeprüfung zum Immobiliardarlehensvermittler zu verzeichnen ist. Welche Erklärung haben Sie dafür?
Zunächst sind die Prüfungsteilnahmezahlen bei verschiedenen IHK’n im November sprunghaft angestiegen, was die Befürchtung der letzten Monate bestätigt. Viele Finanzdienstleister waren das ganze Jahr mit so vielen Dingen beschäftigt, sodass sie erst jetzt die notwendigen Schritte vornehmen, um die Erlaubnis nach § 34 i GewO zu erhalten. Allerdings kann es für den einen oder anderen Kollegen 2017 folgendes passieren. Wer nicht bis zum 21.03.2017 die Erlaubnis nach § 34 i GewO bei seinem Vertragspartner für die Abwicklung der Immobilienfinanzierung einreicht, wird dann ggf. keine Provisionen mehr erhalten, bis eine gültige Erlaubnis vorliegt. Die Gewerbeämter und IHK’n werden aber nicht mehr Personal einstellen, weil es einen Ansturm von Erlaubnisanträgen gibt, was zu erheblichen Verzögerungen führen kann.

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Sie gehen also davon aus, dass es in den nächsten Monaten einen Ansturm auf die IHK-Sachkundeprüfungen geben wird?
Ja, viele Kollegen haben durch die Übergangsfrist erst einmal die Erlaubnis nach § 34 i GewO von ihrer Wichtigkeit nach hinten geschoben. Jetzt ist aus einer nicht dringenden Angelegenheit, aber eine ganz dringende Angelegenheit geworden. Außerdem starteten viele große Gesellschaften erst in den letzten Monaten mit der Ausbildung zum Immobiliardarlehensvermittler und deren Teilnehmer an den Prüfungsvorbereitungsseminaren melden sich jetzt an.

Wie viele Prüfungen gibt es denn noch vor dem 21.03.2017?
Wer sich jetzt zur IHK-Sachkundeprüfung anmeldet, kann am 26.01.2017 oder am 02.03.2017 die Prüfung absolvieren.

Wie sehen Sie die Zukunftschancen 2017 für den Immobiliardarlehensvermittler/in?
Das ist eine sehr interessante Frage. 2017 haben wir einige wichtige und wegweisende Wahlen in Europa und Deutschland. In Amerika möchte der künftige Präsident Donald Trump 1 Bio. US-Dollar zur Ankurbelung der US-Wirtschaft ausgeben. Daraufhin will die Chefin der US-Notenbank FED die Zinsen erhöhen. So kann es 2017 auch zu weiteren Zinserhöhungen für Immobiliardarlehen in Deutschland kommen. Daraufhin werden Kunden schellst möglich die niedrigen Zinsen noch sichern wollen. Hinzu kommen die Kunden, deren Zinsbindungen auslaufen. Wer vor zehn Jahren seine Baufinanzierung abschloss, musste dies zu Konditionen zwischen 4 und 5% machen. Selbst eine Kondition von 2% bei zehn Jahren Zinsbindung würde dann eine 50%ige Reduzierung der Zinslast bedeuten. Bei der Berücksichtigung von Forward-Darlehn mit 36 Monaten Vorlauf, sprechen wir von Finanzierungen aus 2007, 2008 und 2009.

Was bedeutet das konkret für Vermittler?
Wer sich in den letzten Jahren 500 Kunden aufgebaut hat, wovon 150 Kunden eine Immobilie besitzen, könnte sich folgende Rechnung ergeben: Durchschnittliches Finanzierungsvolumen von 150.000,00 Euro x 150 Kunden = 22,5 Mio. Euro die in den nächsten zehn Jahren i.d.R. prolongiert/umgeschuldet werden müssen. Wenn der Berater jetzt für die Jahre 2007 – 2009 umschuldet, reden wir in 2017 über ca. 6,75 Mio. Finanzierungsvolumen bei diesem Berater. Das nenne ich positive Aussichten für alle Immobiliardarlehnsvermittler/in mit einer Erlaubnis nach § 34 i GewO.

Sind die Kosten für die Erlaubnis vielleicht zu hoch, dass viele Finanzdienstleister diese Belastung scheuen?
Die Immobiliardarlehensvermittler benötigen eine VSH, die Sachkundeprüfung und die Erlaubnis nach § 34i GewO. Für die VSH muss der Vermittler mit circa 100 Euro rechnen, die Sachkundeprüfung und die Erlaubnis können 450 bis 600 Euro ausmachen und selbst mit einem Vorbereitungskurs von 1.500 Euro, kommen wir auf eine einmalige Investition von maximal circa 2.200 Euro. Dagegen steht ein Umsatz von 70.000 bis 100.000 Euro allein in 2017. Das sind 2,2 bis 3,1% auf den Umsatz im ersten Jahr. Eine Investition die sich immer lohnt.

Müssen die angestellten Mitarbeiter eines Immobiliardarlehensvermittlers auch die Sachkunde nachweisen?
Alle Mitarbeiter die direkt am Beratungsprozess beteiligt sind, müssen vom Arbeitgeber registriert werden. Der Arbeitgeber verbürgt sich für die Zuverlässigkeit und Sachkunde des Mitarbeiters gegen über den Behörden. Die Frage stellt sich oft erst, wenn es zu Problemen kommt, wie weist der Arbeitgeber die Sachkunde nach. Auch hier gibt es die Möglichkeit der gleichgestellten Qualifikation, die „Alte-Hasen-Regelung“ oder die IHK-Sachkundeprüfung. Bei der gleichgestellten Qualifikation gibt es einen Ausbildungsnachweis, wie sie auch bei der Sachkundeprüfung existiert. Bei der sogenannten „Alten-Hasen-Regelung“ ist Vorsicht angesagt, denn im Notfall muss diese auch nachgewiesen werden. (mh)

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