In Deutschland werden riesige Vermögen übertragen. Die Höhe der Erben und Schenkungen hat damit den Höchststand seit Beginn der neueren Aufzeichnungen 2002 erreicht. Die Finanzämter veranlagten Erbschaften und Schenkungen in Höhe von etwa 109 Milliarden Euro, teilte das Statistische Bundesamt mit. Das sind etwa sechs Prozent mehr als noch 2015.

„Der Anstieg der geerbten und geschenkten Vermögen hat nicht unbedingt etwas mit der Konjunktur zu tun, sondern mit einem Generationenwechsel“, sagte Margrit Kaiser vom Statistischen Bundesamt. Aktuell würden jene Vermögen geerbt oder durch Schenkung weitergegeben, die die Nachkriegsgeneration angesammelthabe. Auch in den Betrieben werde zurzeit an die nächste Generation übertragen.

Das Statistische Bundesamt weist nur die steuerlich veranlagten Fälle aus und nimmt an, was ein Erbe erhält – nicht, wie viel der Vererbende an Vermögen überträgt. Wie viel tatsächlich genau vererbt oder verschenkt wird, ist nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) nicht bekannt. Das DIW schätzt laut einer aktuellen Studie, dass zwischen den Jahren 2012 und 2027 in Deutschland bis zu 400 Milliarden Euro pro Jahr vererbt werden. Damit werde gut ein Viertel mehr hinterlassen und verschenkt als bisher angenommen. Über den Großteil der Vererbungen sei aufgrund hoher Freibeträge nichts bekannt.

Mehr Schenkungen wegen höherer Freibeträge

Erbschaften und Schenkungen entwickelten sich laut Statistischem Bundesamt unterschiedlich. Im vergangenen Jahr wurden Vermögen von rund 44 Milliarden Euro geerbt, knapp ein Sechstel mehr als zuvor. Darunter sind hauptsächlich Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile und Genussscheine.

Geschenktes Vermögen hingegen stieg 2016 um etwas mehr als ein Prozent auf 65 Milliarden Euro. Im Vergleich zu 2014 ist die Höhe der Schenkungen damit sogar gesunken. Geschenkt werden hauptsächlich Betriebsvermögen.

Steuereinnahmen steigen

Die veranschlagten Steuereinnahmen durch Erbschaften und Schenkungen sind damit insgesamt gestiegen. Als steuerpflichtiges Erbe galten im vergangenen Jahr etwa 38 Milliarden Euro, knapp acht Prozent mehr als 2015. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer daraus betrug 2016 rund sieben Milliarden Euro. Das ist ein Viertel mehr als noch im Vorjahr. Die Einnahmen stiegen damit das vierte Jahr in Folge. Die Erbschaftsteuer lag bei etwa sechs Milliarden Euro, die Schenkungsteuer bei rund einer Milliarde Euro.

Bei Berücksichtigung aller Abschreibungen blieben 60 Prozent des geerbten Vermögens und etwa 18 Prozent des geschenkten Vermögens steuerpflichtig. Das Finanzamt zog etwa 30 Prozent mehr Erbschaftsteuer ein als noch 2015. Die Höhe der Schenkungsteuer stagniert seit drei Jahren. „Die Summe der Schenkungen liegt höher, weil es hier mehr Gestaltungsspielraum mit Freibeträgen gibt“, erklärt Margrit Kaiser. So könne in regelmäßigen Abständen steuerfrei ein Teil des Vermögens über Jahre hinweg schon vor dem Tod übertragen werden.

Der Bundestag änderte erst im vergangenen Jahr das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Nun gelten andere Regeln für die Übertragung von Vermögen, das schlägt sich laut Statistischem Bundesamt aber noch nicht in den aktuellen Zahlen nieder.

Bei der Gesetzesänderung ging es vor allem um Steuervergünstigungen für Firmenerben. Diese werden weiter von der Erbschaftsteuer weitgehend befreit, wenn sie das Unternehmen fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Für Erben, denen ein besonders großes Vermögen hinterlassen wird, gibt es Veränderungen. Ab einer Summe von 26 Millionen Euro sollen sie erst nach einer Prüfung Steuervergünstigungen bekommen können. Liegt das Erbe bei 90 Millionen Euro oder darüber, gibt es grundsätzlich keine Steuernachlässe.

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