Eine aktuelle Untersuchung zeigt: Unternehmen unterschätzen, nach welchen Kriterien Talente heute entwickelt werden müssen.
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Die Entwicklung von Talenten in deutschsprachigen Unternehmen hinkt den Anforderungen noch immer hinterher, so das Ergebnis einer aktuellen Studie der Unternehmensberatung Kienbaum. Die Personalexperten haben 174 Personen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz befragt, davon 108 Führungskräfte aus dem Personalbereich und 66 als Talente eingestufte Mitarbeiter.
Dabei zeigte sich, dass nur jedes zweite Unternehmen überhaupt eine Strategie für das Talentmanagement besitzt. Die Befragten schätzten auch das Vorgehen bei der Talentförderung recht unterschiedlich ein. Auf die Frage nach der Zufriedenheit mit dem Talentmanagement antwortete die Hälfte (51 Prozent) der HR-Führungskräfte unentschieden, etwa je ein Viertel eindeutig mit Ja oder Nein. Die Talente selbst waren da klarer: 39 Prozent sind unzufrieden, 36 Prozent zufrieden – und ein Viertel unentschlossen. Zudem bewerten die Talente den Innovationsgeist der Personaler auch als niedriger.
Die Studienautorin Sarah Delahaye bezeichnet die derzeitigen Karrierepfade in den Unternehmen noch als zu hierarchisch. Generell gelte, dass die Potentialträger fast immer für eine Führungslaufbahn vorbereitet werden oder auf klar definierte Stellen im Unternehmen. „Für uns ist das jedoch nicht mehr aktuell“, sagt Delahaye. Führung sei zwar ein zentrales Thema. Doch die Praxis zeige, dass etwas ganz anderes gebraucht werde. Vor dem Hintergrund immer schnellerer Veränderungen in Unternehmen sei der Ansatz, Mitarbeiter auf bestimmte Positionen hin zu entwickeln, falsch. Stattdessen sollten Persönlichkeit und Potenzial in den Vordergrund rücken.
Das Talentmanagement sollte sich vor allem auf Fähigkeiten konzentrieren und die zentralen Kompetenzen, die das Unternehmen benötigt. Dazu gehören unter anderem auch die Lern- und Veränderungsbereitschaft, aber auch die Fähigkeit, disruptive Ideen ins Unternehmen tragen zu können und Geschäftsmodelle hinterfragen zu können. Allerdings seien laut Delahaye viele Unternehmen auch dafür noch nicht bereit. Denn Mitarbeiter mit einer anderen Meinung, würden oft nicht als Talente gesehen. Dabei sei gerade das wichtig. Je weiter der Talentbegriff gefasst sein, desto innovativer sei ein Unternehmen.
Die Zeit, Mitarbeiter langfristig auf bestimmte Führungspositionen vorzubereiten, haben viele Unternehmen nicht mehr. „Heute redet man viel darüber, wie man Talente für Schlüsselpositionen findet“, sagt Delahaye. Man wisse aber nicht, ob eine bestimmte Führungsposition im kommenden Jahr überhaupt noch vorhanden ist.
Ein zentraler Zusammenhang besteht laut Kienbaumstudie auch zwischen dem Engagement der Führungskräfte ins Talentmanagement und der Zufriedenheit der Talente. Das fällt natürlich umso leichter, wenn die Vorgesetzten auch Anreize dafür bekommen. Das ist jedoch nur bei 16 Prozent der Fall – bei der Mehrheit von 47 Prozent der Befragten gibt es keine entsprechende Unterstützung.
Alle suchen nach Talenten. Aber was bedeutet das eigentlich? Was will der Nachwuchs, was suchen Unternehmen? Was kann Künstliche Intelligenz wirklich und wie gehen High Potentials mit Druck richtig um? Unser Sonderheft Talente liefert Antworten. Jetzt kaufen oder Probelesen.
Odyssee im Weltraum: Auch die Intranet-Suche hält noch viele Überraschungen und Entdeckungen bereit
Das firmeneigene Intranet soll allen Mitarbeitern die Arbeit erleichtern und die Effektivität steigern – theoretisch. In der Praxis ist die Arbeit mit dem Intranet oft wie eine abenteuerliche Reise mit vielen Hindernissen und überraschenden Entdeckungen: Inhalte sind häufig versteckt und lassen sich selbst mit der Suchmaschine nicht aufspüren, von unterwegs ist kein Zugriff auf das Intranet möglich und die Bedienung ist alles andere als übersichtlich. Zu diesen Ergebnissen kommt die Intranet-Studie der Kölner Unternehmensberatung NetFederation.
Wie zufrieden sind Mitarbeiter mit den Intranets, für welche Aufgaben werden sie eingesetzt und welche Funktionen stehen zur Verfügung? Um Antworten auf diese Fragen zu erhalten, hatte NetFederation eine Online-Umfrage durchgeführt, an der mehr als 1.200 Intranetnutzer und -verantwortliche aus verschiedenen Unternehmen und Konzernen teilgenommen haben.
Die Ergebnisse (die Intranet-Studie finden Sie hier) zeigen zwar, dass die meisten Nutzer mit technisch soliden Intranets arbeiten können: stabiler Lauf, schnelle Ladezeiten und fehlerfreie Darstellungen sind Punkte, die die Umfrageteilnehmer zu großen Teilen positiv bewerten. Die jüngsten Investitionen von Unternehmen in die Intranet-Landschaft haben sich offensichtlich gelohnt. Darum habe die Intranetnutzung auch kontinuierlich zugenommen.
Mitarbeiter auf Irrfahrt – wer unterwegs ist, wird häufig abgehängt
Doch zu den größten Mängeln zählt laut der Studie der fehlende externe Zugriff. Wer außerhalb des Büros auf das Intranet zugreifen möchte (muss), hat vielfach schlicht keine Chance dazu. Ein Drittel aller Nutzer bleibt im Home Office auf Irrfahrt – weder mit Smartphone, PC oder App ist es ihnen möglich, das zentrale Kommunikationsmittel zu erreichen.
Dialogförderung Mangelware
Senden und Empfangen – das war (vor)gestern. Durch Social-Media-Aktivität erprobte Mitarbeiter sind es gewohnt, digitale Dialogmöglichkeiten zu nutzen. Doch in der Breite der deutschen Intranetlandschaft gibt es kaum Dialogförderung: es fehlt vielfach an Inhalten, die dafür sorgen, dass sich Kollegen einbringen können.
Die Mehrzahl der befragten Intranetnutzer klagt über die schlechte Auffindbarkeit wichtiger Inhalte. So gibt über die Hälfte der Umfrageteilnehmer an, dass sie im Intranet nicht alles für die tägliche Arbeit findet. Verantwortliche sollten sich, das Intranet und die eigene Arbeit kritischer hinterfragen und die Nutzer bei der Planung stärker einbinden, so die Empfehlung der Studie. Mit Umfragen oder der Analyse von Besucherstatistiken lassen sich Schwachstellen identifizieren, die dann nachgebessert werden können. Damit, so die Autoren der Studie, lassen sich Zufriedenheit und letztlich die Arbeitseffektivität im Unternehmen messbar und nachhaltig steigern – damit es 2018 keine Odyssee mehr im Intranet gibt.
Die EU-Kommission will Terroristen und Kriminellen den Geldhahn zudrehen. Sie arbeitet deswegen an neuen Vorgaben für Bargeldgeschäfte. In einem Plan für das kommende Jahr erörtert die Kommission die Möglichkeiten.
Die Experten haben sich auf Wunsch des Wirtschafts- und Finanzkommitees Gedanken über eine Bargeldbegrenzung gemacht und auf ihrer Webseite veröffentlicht (englisch). Grund für die Überlegungen: Die EU-Kommission sieht Bargeldgeschäfte als Hauptfinanzquelle von kriminellen Organisationen und Terroristen. Die Begrenzung von Barzahlungen würde ihrer Meinung nach dazu beitragen, solche Geschäfte in der EU einzudämmen. Dabei sehen die Experten zwei Möglichkeiten:
Obergrenze für Bargeldgeschäfte
Summen über einer gewissen Grenze müssen mit einem verfolgbaren Weg, etwa per Überweisung, vorgenommen werden.
Meldung von hohen Bargeldgeschäften
Bargeldgeschäfte ab einer gewissen Summe müssen an eine Behörde gemeldet werden. So entsteht eine Datenbank, in der Zahlungen nachverfolgt werden können. Die Kommission warnt jedoch vor dem hohen bürokratischen Aufwand, der mit einer solchen Meldepflicht verbunden ist. Zudem zeige die Tatsache, dass noch kein Mitgliedstaat eine solche Meldepflicht eingeführt habe, dass eine solche Vorschrift nicht als wirksam angesehen werde – das sei auch der juristische Konsens.
Eine sogenannte „Roadmap“, wie die vorliegende Veröffentlichung offiziell genannt wird, ist der Versuch der Kommission, die Öffentlichkeit über ihre laufenden Projekte zu informieren. Die Kommission bemüht sich schon länger um neue Waffen im Kampf gegen den Terror. Die Bargeldgrenze steht deswegen ganz oben auf der Wunschliste. Allerdings: So lange lediglich von einer „Roadmap“ die Rede ist, wird es noch dauern, bis entsprechende Regeln europaweit eingeführt werden können. Der Konsultationsprozess soll erst im Jahr 2018 fortgesetzt werden.
Beispiele für Obergrenzen
Die Obergrenze ist in einigen EU-Mitgliedsstaaten schon Realität: Die Limits liegen in Italien bei knapp 3000 Euro, in Frankreich bei 1000 Euro, in Griechenland bei 1500 Euro und in Spanien bei 2500 Euro. Wer sich nicht daran hält, muss in Italien mit Strafen bis 3000 Euro, in Frankreich sogar mit Strafen bis 15.000 Euro rechnen. Auch in Deutschland wird eine Bargeldgrenze von 5000 pro Zahlung diskutiert.
Rechtliche Probleme erwartet die EU-Kommission bei einer Abschaffung oder Begrenzung von Bargeld nicht. Es sei mit dem EU-Recht vereinbar, solange es andere gesetzeskonforme Möglichkeiten gebe, um seine Schulden zu begleichen – dazu zählten Kartenzahlung und Überweisungen.
Die Kommission warnt jedoch vor einer kompletten Abschaffung des Bargelds: „Bargeld hat die wichtige Eigenschaft anonym zu sein. Es ist schwierig nachzuweisen, wie viel Bargeld für legale und illegale Geschäfte eingesetzt wird.“ Hier seien weitere Erhebungen nötig. Kriminelle könnten für Zahlungen zudem ins Ausland ausweichen. Virtuelle, anonyme Zahlungsmittel wie Bitcoinsund Blockchain wären zusätzliche Alternativen für dunkle Geschäfte.
Außerdem seien die Bargeldgrenzen in vielen Ländern eingeführt worden, um Geldwäsche zu verhindern – nicht um den Terrorismus den Geldhahn zuzudrehen. Daher gebe es keine Erkenntnisse, wie effektiv die Grenze bei der Bekämpfung von Kriminalität sei. Auch sei nachgewiesen, dass es den Bürgern mit Barzahlungen leichter falle, ihre Finanzen im Blick zu behalten.
Bürger sollen ihre Meinung äußern
Die EU plant eine öffentliche Konsultation. Dabei können Bürger und Unternehmen ihre Meinung zu den Vorschlägen der Kommission abgeben. Die Konsultation soll ebenfalls online veröffentlicht werden. Das Datum steht noch nicht fest.
Video: Bargeld abschaffen? Das sagt der oberste Notenbank-Berater
Bargeld abschaffen? Das sagt der oberste Notenbank-Berater
FOCUS Online/WochitBargeld abschaffen? Das sagt der oberste Notenbank-Berater
Engel & Völkers eröffnet weiteren Standort in Chemnitz
Engel & Völkers ist in Chemnitz ab sofort nicht nur als Vermittler von Wohnimmobilien aktiv. Das international tätige Beratungs- und Vermittlungsunternehmen für Immobilien sieht in der Stadt einen Standort mit unausgeschöpften Marktpotenzialen und regem Handel bei Wohn- und Geschäftshäusern – und hat daher auch einen Gewerbeimmobilienshop eröffnet.
Engel & Völkers erweitert seine Angebotspalette in Chemnitz. Nach dem Shop für Wohnimmobilien werden ab sofort auch Investoren und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern und Wohnanlagen professionell vom Team des Gewerbebüros in der Innere Klosterstraße 4 beraten.
Reges Marktgeschehen
„Chemnitz weist mit 213 gehandelten Anlageimmobilien ein reges Marktgeschehen auf. Das Transaktionsvolumen stieg gegenüber dem Vorjahr um rund 15 Prozent auf 97 Mio. Euro“, berichtet Ralf Oberänder, Geschäftsführender Gesellschafter bei Engel & Völkers Commercial Chemnitz. Seit dem Jahr 2016 ist er mit einem mittlerweile vierköpfigen Beraterteam und einem BA-Studenten vom Gewerbebüro in Leipzig am Markt aktiv. Im zurückliegenden Jahr handelte Engel & Völkers Commercial Chemnitz bereits rd. 25% aller Objekte und knapp 30 Prozent des Gesamtmarktvolumens. Mittelfristig sollen zwei zusätzliche Kaufberater das Gewerbebüro verstärken.
Sehr guter Kundenruf
„Mit der Eröffnung des Gewerbebüros zeigen wir, das wir vom Standort und den Marktpotenzialen überzeugt sind“, unterstreicht Oberänder. Das Geschäft auf dem Chemnitzer Markt ist bereits ein fester Bestandteil im E&V-Angebot geworden, auch weil die Stadt bei den Kunden einen sehr guten Ruf genießt und verstärkt überregionale Interessenten anzieht. Seiner Erfahrung zufolge stellen erstklassige Renditen von durchschnittlich 6,3% in den guten Lagen sowie ein stabiler Mietermarkt positive Anreize für Investitionen in den Chemnitzer Anlageimmobilienmarkt dar. Eigentümer profitieren von der anhaltend hohen Nachfrage und dem hohen Preisniveau. (mh)
RE/MAX organisiert sein Netzwerk neu: Der Maklerverbund tritt nach vielen Jahren getrennter Regionaleinheiten als ein bundesweites Unternehmen auf. Damit entsteht ein schlagkräftiger Player auf dem deutschen Immobilienmarkt. Für die Zukunft hat das neu gebildete RE/MAX Germany hohe Ziele und will kräftig expandieren.
RE/MAX feiert einen Meilenstein in Deutschland. Die bislang sechs unabhängigen Regionen RE/MAX Deutschland Nord, Deutschland Nordost, Deutschland Mitte, Deutschland Südwest sowie Bayern und Deutschland West sind zu einem Unternehmen mit 170 Standorten und rund 700 Maklern fusioniert. Das mit dem Kauf der übrigen fünf Regionen durch RE/MAX Deutschland Südwest entstandene Unternehmen firmiert ab sofort unter dem Namen RE/MAX Germany. Kurt Friedl, der bisherige Geschäftsführer von RE/MAX Deutschland Südwest wird dem neuen Unternehmen als Geschäftsführer vorstehen. Firmensitz ist Leinfelden-Echterdingen bei Stuttgart.
Synergien besser ausschöpfen
Der Maklerverbund wächst damit noch enger zusammen und will so seine Synergien besser ausschöpfen. „Unser Netzwerk wird größer und stärker. Wir sprechen mit einer Stimme, haben einen einheitlichen Auftritt und einheitliche Standards. Auch bei Marketing und Werbung haben wir unsere Kräfte gebündelt. Insgesamt ist das ein enormer Vorteil für unsere Kunden“, sagt Kurt Friedl.
Verbesserte Effizienz und Transparenz
RE/MAX ist somit nun nicht mehr länger nur in lokalen Märkten unterwegs. Eine Anfrage kann zukünftig ins deutschlandweite Netzwerk weitergereicht werden. Dadurch soll die Transaktionsgeschwindigkeit steigen und die Effizienz und Transparenz auf dem Markt verbessert werden.
Erhöhte Geschwindigkeit
„Die Nachfrage nach Immobilien ist besonders in Stadtlagen nach wie vor sehr hoch, das Angebot dagegen vielerorts gering. Wir sind jetzt noch schneller am Markt und unsere Reaktionszeiten noch kürzer“, sagt Friedl. Große Netzwerke wie RE/MAX Germany könnten flexibler reagieren und beispielsweise durch Kooperationen mit Bauträgern Mehrwert schaffen. RE/MAX arbeitet bei Neubauten direkt mit diesen zusammen. Die Kunden werden das honorieren, meint RE/MAX-CEO Friedl: Er rechnet mit einer steigenden Anzahl an Kundenanfragen.
Enormes Wachstumspotenzial
Für die Zukunft hat RE/MAX Germany hohe Wachstumsziele und will kräftig expandieren. Deshalb sucht das Netzwerk verstärkt Makler, Franchise-Experten und Partner. Auch die Zahl der Standorte soll erhöht werden. „Das Wachstumspotenzial in Deutschland ist enorm“, sagt Kurt Friedl. „Mit seiner hohen Präsenz im gesamten Land ist RE/MAX Germany für die Zukunft gut aufgestellt.“ (mh)
Von Poll Immobilien baut seine Aktivitäten im Bereich der Immobilienfinanzierungen weiter aus. Die Finanzierungssparte des Maklerunternehmens hat hierzu eine Kooperation mit der Servicepartner der Versicherungsmakler AG (SDV AG) abgeschlossen.
Von Poll Finance, eine Sparte der von Poll Immobilien GmbH, kooperiert hinsichtlich der Abwicklung der Versicherungsgeschäfte ab sofort mit der Servicepartner der Versicherungsmakler AG (SDV AG). Die einhundertprozentige Tochtergesellschaft der Signal Iduna Gruppe greift zur Erledigung von Vorgängen auf automatisierte Prozesse zurück, verbunden mit einem hohen Technisierungsgrad.
Aufwand abnehmen
Die SDV AG soll ihren Partnern viele bürokratische und Zeit kostende Administrationsaufgaben abnehmen. Sie stellt von Poll Finance über eine eigene Plattform die Angebote von mehr als 300 Versicherungsgesellschaften zur Verfügung.
Eigene Policen entwickeln
Darüber hinaus entwickelt die SDV AG für den Finanzdienstleister Policen für die Bereiche Hausrat, Haftpflicht und Wohngebäude. Die Konzernmutter Signal Iduna fungiert dabei als Risikoträger. Mit der von der SDV AG entwickelten App „MyInsure“ kann von Poll Finance zukünftig Kunden auch einen digitalen Kundenordner für Versicherungen und Baufinanzierungen zur Verfügung stellen. (mh)
Grundsteuer ungerecht? Unter der gegenwärtigen Rechtslage kann es sein, dass in einer Stadt für ein neues Haus eine vielfach höhere Grundsteuer fällig wird als für ein altes Haus in vergleichbarer Lage
Die für Kommunen wichtige Grundsteuer sollte längst auf eine neue Grundlage gestellt werden. Aber die Länder waren sich lange uneinig. Jetzt befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage, ob die Grundlagen zur Berechnung der Steuer gegen das Grundgesetz verstoßen. Lesen Sie die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was ist die Grundsteuer?
Sie ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Unterschieden werden Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude. Die Bemessungsgrundlage ist bundesweit einheitlich geregelt. Jede Kommune bestimmt aber mit einem Hebesatz die tatsächliche Höhe der Steuer.
Die Einnahmen aus der Grundsteuer A lagen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2016 bei rund 400 Millionen Euro. Die Grundsteuer B spülte etwa 13,3 Milliarden Euro in die Kassen der Kommunen.
Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Grundlage ist der Einheitswert des Objekts. Ein je nach Art des Grundstücks oder Gebäudes unterschiedlicher Anteil des Einheitswertes – zum Beispiel für Wohnungen 3,5 von Tausend – ist die Grundsteuermesszahl. Bei einem Einheitswert von 10.000 Euro ergäbe sich daraus ein Grundsteuermessbetrag von 35 Euro. Mit dem Hebesatz der Gemeinde wird die jährlichen Grundsteuer errechnet. Liegt er bei 500 Prozent, beträgt die Steuer in dem Beispiel 175 Euro.
Was ist der Einheitswert?
Das ist der Knackpunkt des Prüfung. Zugrunde gelegt werden für die rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland in den westlichen Bundesländern die Werte aus dem Jahr 1964, in den östlichen Bundesländern aus dem Jahr 1935. Eigentlich sollen die Einheitswerte alle sechs Jahre in einer Hauptbewertung neu festgestellt werden (Paragraf 21 Bewertungsgesetz). Das ist jedoch nicht geschehen. Daher kann es sein, dass in einer Stadt für ein neues Haus eine vielfach höhere Grundsteuer fällig wird als für ein altes Haus in vergleichbarer Lage und mit vergleichbarer Größe.
Was hat das Grundgesetz damit zu tun?
Der Bundesfinanzhof hält die Vorschriften über die Einheitsbewertung spätestens ab 2009 für verfassungswidrig. Die Richter sehen einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 1). Nach einem Beschluss zur Vorlage beim Bundesverfassungsgericht vom 22. April 2014 (II R 16/13) kommt es darauf an, ob es durch den Verzicht auf Hauptfeststellungen zu Wertverzerrungen bei den Einheitswerten innerhalb einer Gemeinde kommt. Die Richter sind überzeugt, dass dies besonders in größeren Städten der Fall ist. Die tiefgreifenden Veränderungen im Gebäudebestand und auf dem Immobilienmarkt hätten sich nicht in den Einheitswerten niedergeschlagen.
Was könnte das BVG mit welchen Folgen entscheiden?
Sollte der Erste Senat zu der Überzeugung kommen, dass keine Verfassungswidrigkeit vorliegt, könnte sich der Bundestag ohne Druck an die Reform der Grundsteuer machen. Anderenfalls könnte das Bundesverfassungsgericht (BVG) dem Gesetzgeber eine Frist setzen, eine verfassungskonforme Regelung zu beschließen – und die bisherige Praxis bis dahin weiterlaufen lassen, um keine noch schlechtere als die bestehende Situation eintreten zu lassen. Im schlimmsten Fall aus Sicht der Kommunen könnte die Steuer nicht mehr erhoben werden.
Welche Folgen hätte eine Reform?
Nach dem Modell der Bundesländer soll es zwar Veränderungen für die einzelnen Steuerzahler geben, das Gesamtaufkommen aber unverändert bleiben. Der Mieterbund und andere Organisationen wünschen sich künftig eine reine Bodensteuer, die Mieter von Wohnungen entlasten und Besitzer von Einzelhäusern oder unbebauten Grundstücken stärker belasten würde. Die Grundsteuer wird in der Regel mit der Nebenkostenabrechnung an Mieter weitergegeben und ist somit quasi ein Teil der Miete.
Oft ist es nicht mit einer schriftlichen Kündigung getan, um aus einem Mobilfunkvertrag herauszukommen
absichern, Ignorieren, Ablehnen: Etliche Unternehmen geben sich Mühe, Verbrauchern die Kündigungen von Verträgen zu erschweren.
Besonders in der Mobilfunkbranche sind die Kunden verärgert.
Ein Überblick, wie sie sich wehren können.
Von Felicitas Wilke
Kunden können heute online Verträge abschließen, ihre Rechnungen herunterladen oder zusätzliche Optionen zum Vertrag dazu buchen. Da liegt es nahe, dass sie ihren Vertrag auch mit ein paar Klicks auflösen können sollten. Können sie auch, hat der Bundesgerichtshof 2016 entschieden. Wer nach dem 30. September 2016 einen neuen Vertrag abgeschlossen hat, kann ihn per Textform kündigen – also auch per E-Mail oder SMS, ohne dass eine Unterschrift nötig ist. Doch nicht immer funktioniert das.
Die Unternehmen zeigen ihren Kunden mit allerlei Manövern, dass sie sie nicht gehen lassen wollen. Den Verbrauchern bereiten diese Praktiken oft Umstände und Ärger. Eine Übersicht.
Erschweren
Statt auf der Website unter dem Stichwort „Kündigung“ eine E-Mail-Adresse anzugeben, bewirbt der Telekommunikationskonzern O2 dort seine Kündigungsvormerkung. Dabei können die Kunden online ihre Kündigung anmelden, müssen dann aber innerhalb der nächsten zehn Tage beim Kundenservice anrufen, um den Vorgang abzuschließen.
Auch 1&1 weist auf seiner Website prominent auf die Vormerkung hin, die E-Mail-Adresse für Kündigungen findet man erst durch entsprechendes Googeln unter dem Stichwort „Sonderkündigungen“. Auch bei O2 heißt es zwar auf Anfrage, dass man dort per E-Mail kündigen kann, für eine Adresse muss man sich aber bis ins Impressum durchklicken.
Aus gutem Grund: „Die Kündigungsvormerkung gibt den Anbietern die Möglichkeit, den Kunden am Telefon noch mal neue Angebote zu unterbreiten“, sagt Bernd Storm van’s Gravesande, der als Geschäftsführer des Kündigungsportals Aboalarm weiß, mit welchen Kniffen die Anbieter arbeiten. Er hat die Erfahrung gemacht, dass es nicht nur Telekommunikationsanbieter, sondern auch viele Online-Dating-Plattformen ihren Kunden schwer machen, sie zu verlassen. „Teilweise ändert sich alle paar Wochen die E-Mail-Adresse für die Kündigung oder sie ist extrem lang und lässt sich nicht kopieren“, sagt Storm.
Für die Verbraucher bedeutet das, dass der klassische Weg per Einschreiben der sicherste und trotz des Aufwands der stressfreieste sein kann, um die Kündigung abzuschließen – „idealerweise mit Rückschein, der als Beleg rechtssicher ist“, sagt Boris Wita, Justiziar bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
Verunsichern
Wie man bei einem Wettbewerber kündigt, um zu Mobilcom-Debitel zu wechseln, das beschreibt der Mobilfunkanbieter auf seiner Website ausführlich. Doch wer Mobilcom-Debitel verlassen möchte, wird dazu aufgerufen, vorher die „Kündigungsberatung“ anzurufen. Tatsächlich können Verbraucher ihren Vertrag natürlich auflösen, ohne die Hotline anzurufen.
Ist der Vertrag gekündigt, liegt zwar kurz darauf ein Bestätigungsschreiben im Briefkasten. Darin werden die Verbraucher jedoch darum gebeten, den Anbieter wegen der Kündigung anzurufen, „da wir dazu noch Fragen haben“. Die gleiche Formulierung findet sich auch in den Schreiben von Klarmobil, die wie Mobilcom-Debitel zum Freenet-Konzern gehört. Die Bitte um Rückruf will Mobilcom-Debitel auf Anfrage als „zusätzliche Serviceleistung“ verstanden wissen, bei der „mögliche offene Fragen“ geklärt werden könnten, zum Beispiel „zur Rufnummernportierung oder anderes mehr“.
Für Verbraucherschützer Wita ist „auch das wieder ein Trick, um Verbraucher an die Strippe zu bekommen“. Er empfiehlt den Kunden, die ein solches Schreiben erhalten, gar nichts zu tun – außer sie haben wirklich noch offene Fragen. Denn wirksam ist die Kündigung auch ohne Anruf.
Ablehnen oder ignorieren
Immer wieder beklagen sich insbesondere Mobilfunkkunden darüber, dass ihre Kündigung ignoriert oder abgelehnt wurde. Auch in der Versicherungsbranche sind Aboalarm zuletzt solche Fälle untergekommen. Faktum ist: Wenn ein Verbraucher ordentlich zum Ende der Vertragslaufzeit kündigt, dann muss der Anbieter diese Willenserklärung auch akzeptieren. „Mit der einseitigen Erklärung ist die Sache für den Kunden bereits erledigt, eine Bestätigung ist nicht zwingend“, sagt Verbraucherschützer Wita.
Allerdings müssen die Wechselwilligen die Kündigungsfrist einhalten, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners festgeschrieben ist. Oft, aber nicht immer, liegt sie bei drei Monaten. Im Zweifel sind Verbraucher auch hier auf der sicheren Seite, wenn sie per Einschreiben mit Rückschein kündigen. Dann kann sich das Gegenüber nicht darauf berufen, dass die Kündigung nie eingetroffen sei.
Wird trotz Kündigung weiter Geld abgebucht, können Verbraucher dem Unternehmen ihr Sepa-Mandat entziehen und damit unterbinden, dass es weiterhin die monatlichen Beträge zieht. Falls Mahnschreiben folgen, bleibt den Betroffenen oftmals nur, die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt aufzusuchen. Denn der Kundenservice hat in solchen Fällen nicht immer eine Antwort – von den Warteschleifen ganz zu schweigen.
Es gibt einige gute – und durchaus überraschende – Gründe, einem Unternehmen den Rücken zu kehren, obwohl Sie noch keine neue Stelle in Aussicht haben. Wann also sollten Sie ohne Plan B kündigen?
Irgendwie strebt in Deutschland jeder nach Sicherheit. Im englischen Sprachraum hat sich sogar bereits der Begriff der „German Angst“ etabliert – als Bezeichnung dieser unspezifischen Furcht vor allem und jedem, die in der deutschen Gesellschaft zu herrschen scheint. Das betrifft auch einen Jobwechsel. Allein das Wort treibt vielen Arbeitnehmern die Schweißperlen auf die Stirn. Wer kann, versucht einen unbefristeten Arbeitsvertrag bei einem stabilen Unternehmen zu ergattern. Zwar steigt die Freude am Jobhopping ganz langsam auch in Deutschland, doch von der „Hire-and-Fire“-Mentalität, wie sie zum Beispiel in den USA oder bei unseren Nachbarn in der Schweiz herrscht, sind wir noch weit entfernt. Eine Kündigung kommt für viele deutsche Angestellte nur im äußersten Notfall infrage. Der Gedanke an eine arbeitgeberseitige Auflösung des Arbeitsvertrages sorgt für schlaflose Nächte. Und ein Jobwechsel ohne Plan B? Daran würden Sie niemals auch nur denken. Leider ist das eine Grundeinstellung, die nicht mehr zu unseren Strukturen der modernen Arbeitswelt passt. Der Trend geht zu Flexibilität, Patchwork-Lebensläufen und Freelancertum. Für viele Deutsche scheint es bis dahin noch ein weiter Weg zu sein. Ein erster Schritt in die richtige Richtung wäre es aber, zumindest endlich die Angst vor der Kündigung abzulegen.
Eine Kündigung ist kein Weltuntergang – sondern Ihr gutes Recht
Wer zu zwanghaft an seinem aktuellen Arbeitsvertrag festhält, schneidet sich damit nämlich in der Regel ins eigene Fleisch. Wer den Gedanken an eine Kündigung hingegen gelassener sieht, präsentiert sich selbstbewusster und genießt dadurch bessere Aufstiegschancen sowie eine gestärkte Verhandlungsposition à la „Wenn Sie mein Gehalt nicht erhöhen, wechsle ich zur Konkurrenz“. Zwar sollten Sie mit solchen Drohungen vorsichtig sein – vor allem, wenn Sie (noch) keinen Plan B haben – doch macht das Beispiel die veränderte Grundeinstellung deutlich: Wer keine Angst vor einem Jobwechsel hat und zuversichtlich ist, im Falle einer Kündigung eine neue Anstellung oder einen anderen Plan B wie die Selbstständigkeit zu finden und zu meistern, lässt sich von seinem Arbeitgeber weniger gefallen. Es gibt nämlich durchaus gute Gründe, die einen solchen unzumutbar machen und dann sollten Sie zur Kündigung greifen – Plan B hin oder her. Welche Gründe können das sein?
– Starre Arbeitszeiten in einer flexiblen Welt: Die Digitalisierung hat die Arbeit in vielen Berufen und Branchen zeit- sowie ortsunabhängig gemacht. Das Versprechen lautet: eine bessere Work-Life-Balance sowie vereinfachte Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Bislang bekommen viele deutsche Arbeitnehmer aber vor allem die Nachteile dieser Entwicklung zu spüren, zum Beispiel im Sinne der ständigen Erreichbarkeit. Dass noch nicht alle Unternehmen die Möglichkeit von Homeoffice, Remote Work & Co eingeführt haben, mag verständlich sein und noch etwas Zeit brauchen. Doch wo Sie noch nicht einmal die Option eines Gleitzeit- oder Teilzeitarbeitsmodells haben – obwohl in der Theorie problemlos möglich – oder anderweitig lächerlich starre Arbeitszeiten genießen, und zwar ohne Aussicht auf eine Verbesserung in naher Zukunft, werden Sie bei einem anderen Unternehmen gewiss glücklicher.
– Gesundheitsgefährdung auf verschiedenen Ebenen: In Deutschland herrscht ein strenger Arbeitsschutz und wo Ihre Gesundheit akut gefährdet ist, dürfen Sie nicht nur kündigen, sondern sollten Sie sogar – und zwar fristlos. Doch eine Gesundheitsgefährdung kann auch auf anderer, subtiler Ebene stattfinden, zum Beispiel durch eine stetig zu hohe Arbeitslast, aufgrund von Mobbing oder in einem vergifteten Betriebsklima. Auch Langeweile kann Sie in die psychische Krankheit treiben, ebenso wie das Burnout-Syndrom durch Dauerstress. Weshalb und in welcher Form Ihre Gesundheit gefährdet ist, müssen Sie daher selbst prüfen. Sollte dies aber der Fall sein, warten Sie nicht auf einen Plan B, um zur Kündigung zu greifen!
– Mangelnde Zeit für den Bewerbungsprozess: Apropos Plan B – der ist ohnehin nur mit ausreichend Puffer möglich, denn sowohl ein Bewerbungsprozess als auch der Sprung in eine Selbstständigkeit oder andere berufliche Veränderung brauchen Zeit und Muse. Im Idealfall finden Sie diese nach Feierabend, an den Wochenenden oder im Urlaub und können in Ruhe Ihren Plan B schmieden, bevor Sie Ihren bisherigen Plan A kündigen. Doch wenn Sie nur noch mit Ihrer Arbeit beschäftigt sind und auch außerhalb des Büros nicht mehr abschalten können, ist die Kündigung manchmal der bessere Weg – für Ihre Gesundheit und Ihre Energie, um den Plan B anschließend überhaupt anpacken und umsetzen zu können. Der Neuanfang klappt nämlich besser, wenn er aus einer inneren Ruhe heraus gestartet wird.
– Lächerliche Regularien Ihrer Perspektiven: Sie können nicht auf eine Gehaltserhöhung, Beförderung oder interne Versetzung hoffen, weil Sie…gerade noch in der Probezeit sind…nicht den passenden akademischen Abschluss besitzen…sich hinten anstellen müssen und ältere Arbeitnehmer vorgezogen werden…oder so ähnlich… Es gibt viele lächerliche Gründe, weshalb Ihnen Perspektiven im Unternehmen verwehrt bleiben, sei es kurz- oder sogar langfristig. Doch Hand aufs Herz: Wer gute Leistungen erbringt, seine Arbeit mit Leidenschaft erledigt und hohe Ambitionen hat, sollte nicht durch solche veralteten Regeln zurückgehalten werden. Wo Sie sich nicht gefördert fühlen oder sogar perspektivlos in der Stagnation festsitzen, wird es Zeit für die Kündigung.
– Mitarbeiterüberwachung wie im Kindergarten: Immer wieder kreisen Skandale um die Thematik der Mitarbeiterüberwachung durch die Medien. Detektive, Kameras & Co sind leider keine Seltenheit in der deutschen Arbeitswelt – und in den meisten Fällen ebenso wenig legal. Doch nicht nur solche drastischen Überwachungsstrategien sollten ein No-Go für jeden Arbeitnehmer sein, sondern auch ein allzu strenger Umgang mit der Nutzung von Internet, Smartphone und anderen modernen Medien sollte in deutschen Unternehmen endlich der Vergangenheit angehören. Die Sicherheit muss dabei stets gewährleistet bleiben, keine Frage. Doch dass der Mitarbeiter in seiner Mittagspause seine WhatsApp-Nachrichten oder Facebook-Messages checkt, sollte nun wirklich kein Problem darstellen. Müssen Sie hingegen bei jedem Klick eine Abmahnung oder sogar Kündigung fürchten, begeben Sie sich lieber in ein Unternehmen mit einer Arbeitsatmosphäre, die auf Vertrauen basiert. Schließlich sind Sie keine fünf Jahre mehr alt und auch nicht mehr im Kindergarten.
– Fehlender Raum zur Persönlichkeitsentwicklung: Selbstentfaltung sollte auch – oder vor allem – am Arbeitsplatz möglich sein. Der Arbeitnehmer sollte als Individuum wahrgenommen und gefördert werden. Politische Korrektheit oder ein übertriebener Hang zur Konformität schränken nicht nur das Individuum in seinen Möglichkeiten ein, sondern auch das Unternehmen als Ganzes. Leider haben viele Arbeitgeber das noch nicht begriffen und fördern ihre Mitarbeiter nicht (ausreichend) in ihren persönlichen Talenten und Stärken. Manchmal ist das Abenteuer der Kündigung ohne Plan B daher die beste Möglichkeit, sich als Persönlichkeit weiterzuentwickeln und der Selbstentfaltung Raum zu bieten – wenn da bloß nicht diese doofe „German Angst“ wäre, durch welche Sie sich selbst im Weg stehen!
Sie möchten sich beruflich neu orientieren? Ein professioneller Coach kann helfen. Eine Auswahl passender Coaches finden Sie hier. Weitere interessante Coaches für die persönliche und berufliche Weiterentwicklung finden Sie unter diesem Beitrag.
Director Group Human Resources, Randstad Deutschland
Lebensläufe sagen viel aus über Kompetenzen, aber wenig über Persönlichkeit
Eine Sprachsoftware kann deshalb helfen, Bewerber besser einzuschätzen
Sie ersetzt zwar keine persönlichen Interviews, kann den Prozess aber gut ergänzen
Die Digitalisierung verändert Berufsbilder. Nicht nur die fachlichen Herausforderungen steigen, sondern auch die Anforderungen an die Persönlichkeit, mit dem schnellen Tempo in der digitalen und globalisierten Welt mitzuhalten. Die formalen Qualifikationen und Erfahrungen sind anhand des Lebenslaufes eines Bewerbers und seiner Zeugnisse leicht abzulesen. Bei der Persönlichkeit ist das schwieriger. Im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs und eines Assessmentcenters lassen sich natürlich Eindrücke sammeln. Diese sind aber immer individuelle Wahrnehmungen, abhängig vom jeweiligen Beobachter sowie der Situation und der „Tagesform“ aller Beteiligten.
Qualifizierte Mitarbeiter sind jedoch der Garant für den Unternehmenserfolg – im Zeitalter der Digitalisierung mehr denn je. Im harten Kampf um die Talente können sich Unternehmen weder zeitaufwendige Rekrutierungsprozesse noch Fehlbesetzungen leisten. Moderne Technologien eröffnen Personalabteilungen neue Möglichkeiten und Chancen bei der Rekrutierung, zum Beispiel eine Sprachanalysesoftware. Sie hilft dabei, Mitarbeiter zu finden, die nicht nur mit ihrer Qualifikation, sondern auch mit ihrer Persönlichkeit zur ausgeschriebenen Stelle und dem Anforderungsprofil passen.
Seit vier Jahren im Einsatz
Die Software dekodiert Sprache und liefert so schnell und effizient wissenschaftlich fundierte Einblicke in das Zusammenspiel von Persönlichkeit, Kommunikation und Verhalten von Bewerbern. Sie basiert auf der weltweit größten sprachpsychologischen Studie, in der 43 psychologische Merkmale sowie 15-minütige Sprachproben von 5.500 Menschen erhoben wurden. Diese wurden anhand eines Systems mit 500.000 Features hinsichtlich der Nutzung von Füllwörtern, Semantik und Tonfrequenzen klassifiziert. Die signifikanten Zusammenhänge in diesem Datenbestand wurden berechnet und können anhand einer 15-minütigen Sprachprobe mit hoher Treffsicherheit ableiten, welche persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten die Erfolgswahrscheinlichkeit auf einer zu besetzenden Stelle erhöhen. Dazu gehören zum Beispiel Energie, Souveränität, persönliche Balance, Struktur und Klarheit, Belastbarkeit – Faktoren, die bei der Besetzung einer Stelle immer wichtiger werden.
Wir nutzen die Software bei der Auswahl der internen Mitarbeiter seit 2014 – mit einem überzeugenden Ergebnis. Eine Vorauswahl allein aufgrund der automatisierten Persönlichkeitsauswertung findet nicht statt. Der Einsatz von Sprachsoftware ist Teil eines umfassenden mehrstufigen Bewerbungsprozesses mit dem Ziel, die Position des Consultants mit dem optimal passenden Kandidaten zu besetzen. Ein Consultant in der Personaldienstleistungsbranche muss verschiedenste Anforderungen erfüllen. Er muss sowohl mit Bewerbern und Mitarbeitern als auch Menschen aus unterschiedlichen Branchen einen Dialog auf Augenhöhe führen. Dabei hat er es täglich mit einer großen Bandbreite an Individuen zu tun. Ein persönliches Interview ersetzt Sprachanalyse zwar nicht, stellt aber Entscheidungen auf eine stärker faktenbasierte Grundlage.
Ein Großteil der Menschen investieren ihre Mietzahlungen in ihren Vermieter, anstatt durch einen Austausch des Mietvertrages in einem Mietkaufvertrages mit Kaufoption. nach Abklärung entsteht dadurch systematisch Immobilieneigentum. Eigenleistungen an der Immobilie können nach Ende der Mietphase oder auch sofort angerechnet werden. Bei sofortiger anteilmäßiger Anrechnung der Mietzahlungen oder Eigenleistungen besteht Notarzwang. Die Tilgung der Immobilie kann individuell durch eine notariell, vereinbarte , lebenslange Rente oder auch über eine anteilmäßige Kapitaloption erbracht werden. Dies gilt es vorab durch uns abzuklären, wie die Tilgung erbracht wird. Weitere Infos unter der http://www.immo-sofortfinanzierung-mietkauf.de mfg Günter Draxler