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Baukindergeld: Überraschender Rückzieher der Bundesregierung…………….
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Das von der Bundesregierung geplante Baukindergeld soll Familien mit bis zu 36.000 Euro beim Bau oder Erwerb von Wohneigentum unterstützen. Konkret erhalten Familien über einen Zeitraum von zehn Jahren 1.200 Euro pro Kind und Jahr. Bei einen Kind sind das insgesamt 12.000, bei zwei Kindern 24.000 Euro und bei drei Kindern 36.000 Euro. Nachdem sich die Regierungsparteien noch im Mai sogar auf eine rückwirkende Einführung dieser Maßnahme zum 01.01.2018 geeinigt hatten, folgt nun übereinstimmenden Medienberichten zufolge der Rückzieher.
Weil das Baukindergeld den Budgetrahmen zu sprengen droht, soll die Wohnfläche gedeckelt werden. Bei einer vierköpfigen Familie sollen nun nur noch Häuser und Wohnungen bis zu 120m2 gefördert werden. Wer größer baut, bekommt nichts. Ein bedeutender Einschnitt. Schließlich werden die meisten Einfamilienhäuser mit mindestens um die 130m2 geplant werden. Sie wären damit für eine vierköpfige Familie nicht mehr förderfähig. Einzig Großfamilien könnten dann noch das Baukindergeld erhalten, denn für jedes weitere Kind sind 10m2 mehr erlaubt. (mh)
Laut den Richtlinien bezieht sich der Begriff „Wohnfläche“ auf die tatsächlich ausgebaute Wohnfläche, was ergo bedeutet, das das zukünftige Dachgeschoss der Rohbaukeller und Vorratsräume nicht zutrifft. Ebenso kann sich eine angebaute Garage mit Stauraum in Stehhöhe befinden, was ebenfalls später ausbaufähigen weiteren Wohnraum /Hobbyraum bietet. Man kann davon ausgehen das auf die Weise die Wohnraumbegrenzung nicht greift. So könnte man durchaus die Richtlinien schlicht umgehen ohne eine Konsequenz zu befürchten. Wer schläft schon gern in einem unfertigen Dachstock, was dem Begriff Wohnfläche nicht rechtfertigt. „Informationen schaden nur dem, der sie nicht hat.“
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