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Wichtige Kundenfragen zum Thema Run-off:
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Ist mein Vertrag dann noch sicher?
Muss ich meine Lebensversicherung kündigen?
Wie unterscheiden sich die aktuellen Fälle der Generali, Ergo und Axa voneinander?
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Kommt das Bestellerprinzip auch beim Verkauf von Immobilien? Katarina Barley hat das am Wochenende auf ihren offiziellen Kanälen als beschlossen tituliert. Im Nachhinein stellt sich jedoch heraus, dass dies innerhalb der Regierung auf dem Wohngipfel gar nicht beschlossen wurde. Frau Barley hat also eiskalt gelogen. Ein ungeheuerlicher Vorgang einer Bundesministerin der Justiz.
Tacheles von Michael Herrmann, Chefredakteur von ImmoCompact
Dass das Bestellerprinzip nicht nur bei der Vermietung, sondern auch beim Verkauf von Immobilien kommen soll, wird bereits seit Jahren immer wieder in den Ring geworfen. Vor allem Grüne, Linke und SPD fordern dies regelmäßig. Bisher scheiterte dieses Vorhaben aber stets an den weiteren Parteien, insbesondere an CDU/CSU und FDP. Umso erstaunlicher, dass Katarina Barley am Wochenende über ihre offiziellen Kanäle verkündete, dass das Bestellerprinzip beim Verkauf auf dem Wohngipfel der Bundesregierung beschlossen wurde.
Beschlossen. Nicht diskutiert. Oder in einem windigen Eckpunktepapier kurzfristig zur Diskussion mit aufgenommen. Nein, beschlossen. „Wer den Makler bei Wohnungsverkäufen beauftragt, muss ihn künftig auch bezahlen“, so die Worte Barleys. Muss, nicht dürfte. Dieser Unterschied sollte gerade einer Justizministerin bekannt sein.
Seither schweigt Frau Barley zu diesem Thema. Auch auf öffentliche Nachfrage von Immobilienverbänden und von ImmoCompact, ob das Bestellerprinzip tatsächlich beschlossen ist, kam bisher keine Reaktion der Bundesjustizministerin. Deutlicher wurde ihre Parteikollegin Rita Hagl-Kehl, ihres Zeichens immerhin Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Sie sprach am Mittwochnachmittag in der Aktuellen Stunde des Bundestags zu den Ergebnissen des Wohngipfels. Demnach wird eine Prüfung des Bestellerprinzips angestrebt. Mit einem Beschluss hat das also rein gar nichts zu tun. Sie hat ihre Chefin im Bundesjustizministerium damit der Lüge überführt. Auch die SPD-Bundestagsfraktion twittert lediglich davon, dass das Bestellerprinzip auch für Eigentumskäufe geprüft wird.
Dieses Gebaren von Frau Barley ist der nächste Höhepunkt einer sozialdemokratischen Wohnungspolitik des Grauens – und zwar unabhängig davon, ob ein Bestellerprinzip beim Verkauf in der Sache richtig oder überhaupt verfassungsrechtlich zulässig wäre. Einen Beschluss zu verkünden, der noch gar nicht vorhanden ist, damit hat sie auch noch den letzten Funken Vertrauen verspielt.
So reagiert die Immobilienbranche auf den Wohngipfel
Der Wohnungsgipfel der Bundesregierung sorgte am Wochenende für reichlich Aufsehen. Zahlreiche Branchenvertreter haben sich mittlerweile zu Wort gemeldet. Das Echo fällt dabei meist kritisch aus. ImmoCompact fasst die Branchenstimmen zum Wohngipfel zusammen.
Der Wohngipfel der Bundesregierung ging in der Farce um Hans-Georg Maaßen medial zwar etwas unter. In der Immobilienwirtschaft haben die Reaktionen hingegen nicht lange auf sich warten lassen. Dabei spielte der Fall Maaßen auch eine Rolle, zumindest indirekt. So begrüßen der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) und der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA), dass Baustaatssekretär Gunther Adler nun doch im Amt bleiben soll. „Seine Abberufung wäre ein fatales Zeichen gewesen in einer Situation, in der Deutschland auf der Suche nach mehr bezahlbarem Wohnraum ist”, meint DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler erfreut über die aktuelle politische Entwicklung. „Der Verbleib des verdienten und von allen Seiten anerkannten Baustaatssekretärs wird ein guter Anfang für die Nachgipfelzeit sein“, ergänzt ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner.
Richtige Ziele, fehlende Maßnahmen
Neben der Personalie Adler haben die Branchenvertreter aber vor allem die Sachpunkte des Wohngipfels im Blick. Lob kommt durch die Bank für das Bestreben, die Bauvorgaben zu lockern. Kritik kommt dagegen in Form eines gemeinsamen Statements der Gewerkschaften IG BAU und DGB sowie des Deutschen Mieterbundes (DMB). Sie weisen darauf hin, dass auf dem Wohngipfel keine Vereinbarung getroffen wurde. So teile man zwar die Ziele der Stärkung des Wohnungsneubaus und der Sicherung bezahlbaren Wohnens. „Anders als dargestellt, gibt es aber keine Vereinbarung über die hierzu notwendigen Maßnahmen“, stellen Robert Feiger (IG BAU), Stefan Körzell (DBG) und Franz-Georg Rips (DMB) klar. Die auf dem Gipfel besprochenen Maßnahmen seien teilweise längst beschlossen und wurden weder ernsthaft diskutiert noch mit Gewerkschaften und DMB vereinbart.
Keine Stärkung des sozialen Wohnungsbaus
Von einer Stärkung des sozialen Wohnungsbaus könne zudem nicht gesprochen werden, wenn nur 5 Mrd. Euro in vier Jahren bereitgestellt und die Fördermittel des Bundes von derzeit 1,5 Mrd. Euro auf jeweils 1 Mrd. Euro in den Jahren 2020 und 2021 abgesenkt werden. „Wenn 2018 und 2019 jeweils 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung stehen, 2020 und 2021 aber nur jeweils 1 Mrd. Euro, dann werden die Mittel für den sozialen Wohnungsbau zurückgefahren. Der soziale Wohnungsbau wird dadurch sicherlich nicht gestärkt. Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des DMB, fordert stattdessen jährlich 6 Mrd. Euro von Bund und Ländern, damit 80.000 bis 100.000 Sozialwohnungen im Jahr neu gebaut werden können. Die geplanten 100.000 zusätzlichen Sozialwohnungen in dieser Legislatur würden dagegen nicht einmal ausreichen, um den jetzigen Bestand an Sozialwohnungen zu sichern und ein weiteres Abschmelzen zu verhindern.
Wer jedem helfen will, hilft am Ende keinem
Auch Michael Neumann, Vorstandsvorsitzender des Baufinanzierers Dr. Klein Privatkunden AG kritisiert die Ergebnisse des Wohngipfels. „Mit den auf dem Wohngipfel diskutierten Maßnahmen versucht die Bundesregierung vor allem, jedem gerecht zu werden“, so Neumann. Unter dem Strich profitiere jeder von einem Subventionsbeitrag und werde sich nicht allzu laut beschweren. „Das Problem ist aber: Wer jedem helfen will, hilft am Ende keinem“, meint Neumann. „Was weiterhin fehlt, sind konkrete und wirkungsvolle Maßnahmen für dauerhaft mehr Wohneinheiten, damit die Nachfrage gedeckt werden kann.“
Konkrete Maßnahmen Fehlanzeige
Auch Neumann weist auf die Zahlen zum Wohnungsbau hin. So sei zu Legislaturbeginn lauthals das Ziel von 1,5 Millionen neuen Wohneinheiten bis 2021 ausgerufen worden. Neumann hält es für unrealistisch, dass durch die vereinbarten Maßnahmen, die zusätzlichen 300.000 Einheiten in den nächsten drei Jahren entstehen, weil es nach wie vor keine konzertierte Strategie gibt, um für mehr Wohnraum zu sorgen. Und die Instrumente, die wirklich den Kern des Problems treffen, wie z. B. eine Entbürokratisierung der Baugenehmigungsverfahren und mehr Bauland, blieben viel zu vage. „Konkret wurde keine Maßnahme verabschiedet, die auch nur im Ansatz hilft, die versprochenen 1,5 Millionen neuen Wohnungen tatsächlich entstehen zu lassen“, meint Neumann.
zinsbaustein.de startet neues Immobilien-Crowdinvestment
Auf der Crowdinvesting-Plattform zinsbaustein.de ist ein neues Investment gestartet. Anleger beteiligen sich dabei an der Finanzierung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes in Hamburg. Bei einer Laufzeit von 18 Monaten sollen Anleger eine Verzinsung von 5,25% p.a. erhalten.
Über die Crowdinvesting-Plattform zinsbaustein.de haben Anleger die Möglichkeit, sich an der Finanzierung eines Wohn- und Geschäftshauses im Hamburger Stadtteil Eppendorf zu beteiligen. In dem bereits bestehenden Gebäude „EPPSIDE“ in der Tarpenbekstraße 62 ist die Sanierung von 31 bestehenden Einzimmerappartements mit einer Wohnfläche zwischen 30 und 35 m2 geplant. Darüber hinaus werden drei weitere Wohneinheiten durch den Ausbau des Dachgeschosses und den Umbau einer Gewerbeeinheit geschaffen.
Fertigstellung Mitte 2019
Alle Wohnungen verfügen über einen Balkon bzw. eine Terrasse. Die derzeitige Nutzfläche von rund 1.140 m2 in der Bestandsimmobilie aus dem Baujahr 1973 wird auf eine Gesamtfläche von 1.332 m2 ausgebaut. Das Projekt, bei dem die Bauarbeiten bereits begonnen haben, wird voraussichtlich Mitte 2019 fertiggestellt sein.
5,25% Zinsen p.a.
Privatanleger können sich in Form eines Nachrangdarlehens ab 500 Euro bis 10.000 Euro an der Finanzierung des Baus beteiligen. Nach 12 Monaten besteht eine Rückzahlungsoption, wenn Bau und Abverkauf gemäß Zeitplan verlaufen. Zinsbaustein.de wirbt für das Projekt insgesamt 1,55 Mio. Euro über die Crowd ein und bietet 5,25% Zinsen p.a. auf maximal 18 Monate Laufzeit. Realisiert wird „EPPSIDE“ von dem erfahrenen Projektentwickler Conversio 4. Immobilienprojektentwicklungsgesellschaft mbH.
Attraktiver Standort
„Hamburg als führendes Handels- und Dienstleistungszentrum gehört zu den bedeutendsten Industriestandorten Deutschlands und erwartet bis 2030 einen Anstieg auf zwei Millionen Einwohner. Der Immobilienmarkt und insbesondere der in Hamburg-Nord gelegene Stadtteil Eppendorf ist für ein Investment attraktiv, da er eine umfassende Infrastruktur, eine gute Anbindung an die Hamburger Innenstadt und den Flughafen hat”, erklärt Volker Wohlfarth, Geschäftsführer von zinsbaustein.de. „Der fortgeschrittene Entwicklungsstand und die bereits begonnenen Bauarbeiten machen das Projekt „EPPSIDE“ für Anleger besonders interessant, weil bereits einige Unwägbarkeiten aus dem Projekt eliminiert werden konnten.” (mh)
Start der Heizsaison: Daran sollten Mieter und Hausbesitzer jetzt denken
Mit dem nahenden Oktober beginnt auch wieder die Heizsaison. Für Mieter und Vermieter ist das wieder ein guter Zeitpunkt sich über die Energiekosten Gedanken zu machen, denn schon mit einfachen Tricks lassen sich Heizkosten um mehrere hundert Euro senken.
Der Start der Heizsaison ist ein guter Zeitpunkt, um die eigenen Energiekosten zu prüfen und zu senken. Denn etwa 85% des Energieverbrauchs eines durchschnittlichen Haushalts entfallen auf Heizung und Warmwasser. Entsprechend groß ist das Sparpotenzial beim Heizen. Darauf weist die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online hin.
Verbrauch vergleichen, Kosten mit wenig Aufwand senken
„Vielen Mietern und Eigentümern ist nicht bewusst, dass sie mit einfachen Mitteln eine Menge sparen können“, sagt Tanja Loitz, Geschäftsführerin von co2online. „Zum Beispiel stoßlüften statt die Fenster zu kippen. Das senkt die Heizkosten in einer durchschnittlichen 70m2-Wohnung um 90 Euro im Jahr. Ganz nebenbei verringert das richtige Lüften die Gefahr für Schimmel. Und auch das Klima profitiert, weil weniger CO2 durchs Heizen entsteht.“ Auf www.heizspiegel.de können Mieter und Hauseigentümer prüfen, wo sie mit ihren Heizkosten und ihrem Verbrauch im Vergleich zu ähnlichen Haushalten stehen. Dafür sind lediglich einige Werte aus der Heizkostenabrechnung nötig. Außerdem erhalten sie Tipps, um ihre Heizkosten zu senken.
Mit diesen 3 Tipps sparen Mieter 250 Euro Heizkosten
Fenster abdichten: Undichte Fenster treiben die Heizkosten in die Höhe. Dabei kann sie jeder mit etwas Dichtungsband aus dem Baumarkt ganz leicht selbst isolieren. Bewohner einer gasbeheizten Wohnung mit sieben Fenstern können so rund 50 Euro pro Jahr sparen.
Sparduschkopf benutzen: Geld sparen beim Warmduschen – dafür ist ein Sparduschkopf das perfekte Accessoire. Er mischt den Wasserstrahl mit Luft und senkt so den Wasserverbrauch um circa die Hälfte. Bei einer täglichen Dusche von etwa sechs Minuten spart ein Zweipersonenhaushalt übers Jahr 140 Euro für Warmwasser.
Elektronische Thermostate einbauen: Morgens ein warmes Badezimmer, abends ein warmes Wohnzimmer – wer elektronische Thermostate nutzt, muss die Heizkörper nicht dauernd laufen lassen. Die gewünschte Temperatur lässt sich für jeden Raum rund um die Uhr gradgenau programmieren. Das ist komfortabel und spart bei einer 70m2-Wohnung im Schnitt 60 Euro Heizkosten im Jahr.
Mit diesen 3 Tipps sparen Hauseigentümer 530 Euro Heizkosten
Heizungsrohre dämmen: Ungedämmte Heizungsrohre heizen den Keller anstatt das Wohnzimmer. Heizungsrohre dämmen spart pro Meter bis zu 14 Euro Heizkosten im Jahr. In einem 110 m2 großen Einfamilienhaus mit Gasheizung sind das pro Jahr rund 315 Euro.
Warmwasserzirkulation anpassen: In vielen Einfamilienhäusern zirkuliert das Warmwasser rund um die Uhr. Dabei geht über die Leitungen Wärme verloren und die Zirkulationspumpe verbraucht mehr Strom als nötig. Wenn Hausbesitzer die Zirkulationszeiten programmieren oder die Pumpe ganz außer Betrieb nehmen, lassen sich die Kosten senken: in einem durchschnittlichen Einfamilienhaus um rund 25 Euro pro Jahr.
Heizung optimieren: 4 von 5 Heizungsanlagen in Deutschland sind nicht optimal eingestellt; mehr als die Hälfte hat eine veraltete Heizungspumpe. Durch einen hydraulischen Abgleich und einen Pumpentausch werden in einem Einfamilienhaus im Schnitt rund 190 Euro Heizkosten im Jahr gespart. Beide Maßnahmen werden vom Staat mit 30% gefördert. (mh)
Immobilienplattform iFunded sammelt 4 Mio. Euro ein
iFunded hat eine neue Finanzierungsrunde erfolgreich abgeschlossen. Neben neuen Investoren haben sich daran auch Bestandsinvestoren beteiligt. Damit soll die digitale Immobilien-Investment-Plattform ihren Erfolgskurs fortsetzen können und insbesondere der Bereich für institutionelle Investoren ausgebaut werden.
iFunded, eine der führenden digitalen Immobilien-Investment-Plattformen im deutschsprachigen Raum und die erste, die auch institutionelle Anleger anspricht, erhält im Rahmen einer Pre-Series A Runde ein Investment von 4 Mio. Euro von der EVAN Group plc sowie dem ehemaligem Verkaufsleiter und Managing Director der Citibank Fixed Income Asia, Torsten Pfeifer, jetzt CEO des Immobilien und Venture Capital Unternehmens Treuenburg Group. Auch die Bestandsinvestoren, darunter die Gründungsgesellschafter Michael Stephan und 32nd Floor GmbH sowie die Venture Capital Gesellschaft Creathor Ventures, zeichnen die Runde mit.
Hervorragend aufgestellt
„Wir sind überzeugt von der Digitalisierung der Immobilien-Investmentbranche. iFunded hat bereits als erste Plattform in Deutschland seinen Fokus auf institutionelle Investoren erweitert und ist bei der Integration von neuen Technologien wie der Blockchain hervorragend aufgestellt.“ so Dr. Michael Nave, CEO der EVAN Group, institutioneller Eigentümer und Betreiber gewerblicher Immobilien.
Zukunftsweisende Strategie
Auch der zweite neue Gesellschafter, Torsten Pfeifer, ist überzeugt: „Das Team von iFunded verfolgt eine zukunftsweisende Strategie, professionellen Investoren maßgeschneiderte Immobilien-Investmentprodukte wie Bankendarlehen, Anleihen, Clubdeals und Mezzaninefinanzierung über eine digitale Plattform anzubieten. Gepaart mit der Integration der Blockchain-Technologie und der damit verbundenen Effizienzoptimierung der Investmentprozesse, sowie der Möglichkeit der Strukturierung neuer Produkte, trifft iFunded den Puls der Zeit.“
Ausbau des institutionellen Bereichs
Über die Plattform können private sowie institutionelle Anleger direkt in Immobilienprojekte ihrer Wahl investieren. iFunded plant weiteres Wachstum und insbesondere den Ausbau des Bereichs für institutionelle Investoren. „Institutionelle Investoren, aber auch Family Offices und vermögende Privatinvestoren, werden zunehmend digitale Plattformen für ihre Investments nutzen. iFunded bietet für diese Investorengruppen Zugang zu vorgeprüften Projekten sowie Kosten-, Effizienz- und Transparenzvorteile“, so Stephan. (mh)
Vermieter haben keinen Anspruch darauf, dass Mieter ihnen zusätzlich noch eine schriftliche Zustimmung geben, wenn sie bereits durch konkludentes, also schlüssiges Verhalten der Mieterhöhung zugestimmt haben.
Grundsätzlich werden Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete nur mit Zustimmung des Mieters wirksam. Stimmt der Mieter nicht zu, muss der Vermieter innerhalb von drei Monaten Klage vor dem Amtsgericht auf Zustimmung erheben, wenn er seine Mieterhöhung durchsetzen will. Im konkreten Fall hatte der Vermieter die Miete zum 1. Februar um 47 Euro auf 432 Euro erhöht und eine schriftliche Zustimmung des Mieters gefordert.
Am 19. Januar und 1. Februar erinnerte der Vermieter an die gewünschte Zustimmung. Der Mieter gab keine schriftliche Erklärung ab, zahlte aber für Februar, März und April die neue Miete von 432 Euro. Trotzdem klagte der Vermieter im April auf Zustimmung zur Mieterhöhung.
Die Klage wurde in allen Instanzen abgewiesen. Abschließend entschied der Bundesgerichtshof, dass der Mieter der Mieterhöhung bereits vor Einreichung der Klage stillschweigend wirksam zugestimmt hat, weil er die geforderte Mieterhöhung dreimal in Folge vorbehaltlos zahlte.
Eine schriftliche Erklärung kann der Vermieter nicht verlangen, eine Formvorschrift dafür gebe es im Gesetz nicht. Aus der dreimaligen vorbehaltlosen Zahlung der erhöhten Miete könne kein anderer Schluss gezogen werden, als die Zustimmung zur Mieterhöhung. Es komme auch nicht darauf an, ob der Mieter seinen Dauerauftrag geändert oder die erhöhte Miete durch Einzelüberweisungen gezahlt habe.
Der Bundesgerichtshof beantwortete nicht, ob schon die erstmalige Zahlung der erhöhten Miete als konkludente Zustimmung angesehen werden kann. (sw)
Steuererleichterungen für Bau von Mietwohnungen beschlossen
Wer neue Mietwohnungen schafft, soll nach einem Beschluss des Kabinetts weniger Steuern zahlen müssen. Der Bundestag muss noch über das Gesetz entscheiden.
Die Regierung hat steuerliche Anreize für den Neubau günstiger Mietwohnungen beschlossen. Das Bundeskabinett hat dafür einem Gesetzesentwurf aus dem Haus von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) zugestimmt, hieß es aus Regierungskreisen. Der Gesetzentwurf sieht unter bestimmten Bedingungen einen Steueranreiz für private Immobilieninvestoren vor. Der Bundestag muss noch über das Gesetz entscheiden.Die geplante Sonderabschreibung ist im Koalitionsvertrag vorgesehen und Teil einer von der Regierung gestarteten Wohnraumoffensive, mit der zusätzlich insgesamt 1,5 Millionen neue Wohnungen und Eigenheime gebaut werden sollen. Angeregt werden soll nun sowohl der Neubau von Gebäuden als auch der Ausbau von bestehenden Gebäuden, um neue Wohnungen zu schaffen. Ziel seien Mietwohnungen im „unteren und mittleren Mietpreissegment“.
Wenn Investoren eine neue Wohnung bauen, dürfen sie die Kosten zusätzlich zur normalen steuerlichen Abschreibung für vier Jahre mit einem Sondersatz von jährlich fünf Prozent abschreiben. So verringert sich in diesen Jahren ihre Steuerlast. Eine Voraussetzung für diesen Steuerbonus ist, dass die Baukosten 3.000 Euro pro Quadratmeter nicht übersteigen. Davon dürfen die Bauherren maximal 2.000 Euro für die Sonderabschreibung ansetzen.
Wer diesen Bonus in Anspruch nehmen will, muss zwischen September 2018 und Ende 2021 einen Bauantrag für eine neue Wohnung stellen und sich verpflichten, diese für mindestens zehn Jahre zu vermieten. Außerdem kann die Sonderabschreibung letztmalig im Jahr 2026 in Anspruch genommen werden. So sollen Anreize gesetzt werden, Wohnungen spätestens im Jahr 2023 fertigzustellen, um den vollen Zeitraum ausschöpfen zu können.
Nach Wohnungsgipfel: Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf kommt fix
Am Freitag stieg er dann nun: der große Wohnungsgipfel. Die Regierung tagte mit Vertretern von Verbänden, Gewerkschaften und Mieterbund. Herausgekommen ist ein Eckpunkte-Papier, mit dem die Wohnungsnot bekämpft werden soll. ImmoCompact fasst die wichtigsten Punkte zusammen. Dazu zählt unter anderem das Bestellerprinzip für Immobilienverkäufe.
Die Bundesregierung will den Bau von 1,5 Millionen Wohnungen bis 2021 ermöglichen. Um das zu erreichen, haben sich Kabinettsvertreter am Freitag mit Vertretern von Verbänden, Gewerkschaften und Mieterbund getroffen. Als ein Ergebnis will der Bund den sozialen Wohnungsbau bis 2021 mit über 5 Mrd. Euro fördern. Dieses Geld wird den Ländern zur Verfügung gestellt. Insgesamt sollen dadurch mehr als 100.000 neue Sozialwohnungen gebaut werden.
Anreize für Wohnungsbau
Damit nicht nur der Staat mehr Wohnungen baut, wird es Steuererleichterungen für Bauherren geben. Das wird unter anderem über eine verbesserte Sonderabschreibung angestrebt, die die Steuerlast reduziert. Sie soll auch bei der Umwidmung von Gewerbeflächen oder dem Ausbau von Dachgeschossen zu Mietwohnungen gelten. Darüber hinaus sollen die Bauvorschriften gelockert werden, um den Wohnungsbau zu beschleunigen und billiger zu machen. Dazu soll auch eine einfachere Bereitstellung von Bauland zählen. Die genauen Maßnahmen wird aber erst eine Expertenkommission erarbeiten.
Abgabe von Bundesflächen an Kommunen
Die Kritik, dass zu wenig Bauflächen zur Verfügung stehen, scheint in der Bundesregierung angekommen zu sein. So will sie, dass der Bund zukünftig eigene Grundstücke vergünstigt an die Kommunen für den Wohnungsbau abgibt. Bisher gilt stattdessen die Regel, dass ein möglichst hoher Erlös für die Flächen erzielt wird, um den Bundeshaushalt zu entlasten. Diese Regel wurde bereits im Haushaltsgesetz 2018 geändert.
Maßnahmen für Mieter
Erneut bestätigt hat die Bundesregierung zudem die Pläne einer verschärften Mietpreisbremse. Durch die Veränderung des Betrachtungszeitraums verschärft die Regierung in diesem Zusammenhang auch den Mietspiegel. Dadurch soll vor allem in Ballungszentren der Anstieg der Mieten verlangsamt werden. Zudem soll die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum eingeschränkt werden. Für ärmere Haushalte hat die Regierung zudem eine Erhöhung eine Erhöhung des Wohngelds beschlossen. Davon sollen ab 2020 rund 600.000 Haushalte profitieren.
„Wichtige Neuerungen“
Die SPD zeigt sich sehr zufrieden mit dem Wohnungsgipfel und seinen Ergebnissen. „Der Wohngipfel hat wichtige Neuerungen beschlossen, die wir als SPD im Rahmen unseres 12-Punkte Plans für eine echte Mietenwende vorgelegt haben“, kommentiert etwa der stellvertretende SPD Vorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel.
Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf kommt
Für Immobilienmakler dürften das aber alles nur Nebenkriegsschauplätze sein, denn Bundesjustizministerin Katarina Barley ließ auf Twitter verlauten, dass auch das Bestellerprinzip beim Verkauf von Immobilien beschlossene Sache ist. Das bestätigte auch ihr Parteikollege Thorsten Schäfer-Gümbel. Damit ist es nun nur noch eine Frage des Zeitrahmens, bis das Bestellerprinzip von der Vermietung auf den Verkauf ausgeweitet wird.
„Mutigere Maßnahmen erforderlich“
Ganz zufrieden ist zumindest Schäfer-Gümbel mit den Ergebnissen aber nicht. Von einer umfassenden Mietenwende könne laut dem SPD-Politiker noch keine Rede sein. Langfristiges Ziel der SPD sei es, dass niemand mehr als ein Drittel seines Einkommens für die Miete bezahlen muss. Das erfordere mutigere Entscheidungen – wie zum Beispiel einen Mietpreisstopp ein. (mh)
Ein Großteil der Menschen investieren ihre Mietzahlungen in ihren Vermieter, anstatt durch einen Austausch des Mietvertrages in einem Mietkaufvertrages mit Kaufoption. nach Abklärung entsteht dadurch systematisch Immobilieneigentum. Eigenleistungen an der Immobilie können nach Ende der Mietphase oder auch sofort angerechnet werden. Bei sofortiger anteilmäßiger Anrechnung der Mietzahlungen oder Eigenleistungen besteht Notarzwang. Die Tilgung der Immobilie kann individuell durch eine notariell, vereinbarte , lebenslange Rente oder auch über eine anteilmäßige Kapitaloption erbracht werden. Dies gilt es vorab durch uns abzuklären, wie die Tilgung erbracht wird. Weitere Infos unter der http://www.immo-sofortfinanzierung-mietkauf.de mfg Günter Draxler