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Bestellerprinzip beim Verkauf: Eine glatte Lüge…………

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Bestellerprinzip beim Verkauf: Eine glatte Lüge
27. September 2018

Bestellerprinzip beim Verkauf: Eine glatte Lüge

Kommt das Bestellerprinzip auch beim Verkauf von Immobilien? Katarina Barley hat das am Wochenende auf ihren offiziellen Kanälen als beschlossen tituliert. Im Nachhinein stellt sich jedoch heraus, dass dies innerhalb der Regierung auf dem Wohngipfel gar nicht beschlossen wurde. Frau Barley hat also eiskalt gelogen. Ein ungeheuerlicher Vorgang einer Bundesministerin der Justiz.

Tacheles von Michael Herrmann, Chefredakteur von ImmoCompact

Dass das Bestellerprinzip nicht nur bei der Vermietung, sondern auch beim Verkauf von Immobilien kommen soll, wird bereits seit Jahren immer wieder in den Ring geworfen. Vor allem Grüne, Linke und SPD fordern dies regelmäßig. Bisher scheiterte dieses Vorhaben aber stets an den weiteren Parteien, insbesondere an CDU/CSU und FDP. Umso erstaunlicher, dass Katarina Barley am Wochenende über ihre offiziellen Kanäle verkündete, dass das Bestellerprinzip beim Verkauf auf dem Wohngipfel der Bundesregierung beschlossen wurde.

Beschlossen. Nicht diskutiert. Oder in einem windigen Eckpunktepapier kurzfristig zur Diskussion mit aufgenommen. Nein, beschlossen. „Wer den Makler bei Wohnungsverkäufen beauftragt, muss ihn künftig auch bezahlen“, so die Worte Barleys. Muss, nicht dürfteDieser Unterschied sollte gerade einer Justizministerin bekannt sein.

Seither schweigt Frau Barley zu diesem Thema. Auch auf öffentliche Nachfrage von Immobilienverbänden und von ImmoCompact, ob das Bestellerprinzip tatsächlich beschlossen ist, kam bisher keine Reaktion der Bundesjustizministerin. Deutlicher wurde ihre Parteikollegin Rita Hagl-Kehl, ihres Zeichens immerhin Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Sie sprach am Mittwochnachmittag in der Aktuellen Stunde des Bundestags zu den Ergebnissen des Wohngipfels. Demnach wird eine Prüfung des Bestellerprinzips angestrebt. Mit einem Beschluss hat das also rein gar nichts zu tun. Sie hat ihre Chefin im Bundesjustizministerium damit der Lüge überführt. Auch die SPD-Bundestagsfraktion twittert lediglich davon, dass das Bestellerprinzip auch für Eigentumskäufe geprüft wird.

Dieses Gebaren von Frau Barley ist der nächste Höhepunkt einer sozialdemokratischen Wohnungspolitik des Grauens – und zwar unabhängig davon, ob ein Bestellerprinzip beim Verkauf in der Sache richtig oder überhaupt verfassungsrechtlich zulässig wäre. Einen Beschluss zu verkünden, der noch gar nicht vorhanden ist, damit hat sie auch noch den letzten Funken Vertrauen verspielt.

 

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