VGSD-Vorschläge angenommen: GKV-Mindestbeitrag wird von 423 auf 188 Euro pro Monat (– 56 Prozent) sinken!
Andreas Lutz beantwortet am 08.10.18 vor dem Gesundheitsausschuss Fragen von Abgeordneten, Foto: Bundestag, Screenshot
Update: Hermann-Josef Tenhagen hat in seiner heute (27.10.2018) erschienenen SPIEGEL-Kolumne über die Senkung der GKV-Mindestbeiträge und unseren Anteil daran berichtet. Er hat auf den vorliegenden Beitrag verlinkt.
Tipp: Weitere Infos zum Thema findet ihr auf unserer Kampagnen-Website.
VGSD-Vorschläge angenommen
(19.10.2018) Wir haben eine sehr erfreuliche Neuigkeit zum GKV-Versichertenentlastungsgesetz, bei dem es ja (wie ihr wahrscheinlich wisst) u.a. um die Halbierung der Mindestbeitragsbemessungsgrenze für hauptberuflich Selbstständige zum 01.01.2019 geht.
In der vom VGSD initiierten und von 16 weiteren Verbänden mitgezeichneten gemeinsamen Stellungnahme zu Gesetzesentwurf hatten wir zwei „pragmatische Vorschläge“ gemacht:
Mindestbeitrag sinkt von 423 Euro nicht nur auf 211, sondern auf 188 Euro
- Der erste Vorschlag bestand darin, die Mindestbemessungsgrenze nicht nur von 2.284 auf 1.142 Euro zu halbieren, sondern bei der Gelegenheit gleich auf 1.015 Euro, um damit künftig auf die Unterscheidung zwischen haupt- und nebenberuflicher Selbstständigkeit verzichten zu können, die sonst weiterhin mit viel Bürokratie verbunden wäre. Dadurch sinkt zum Jahreswechsel der Mindestbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht nur von 423 Euro auf 211, sondern auf 188 Euro. Das ist eine Beitragsreduzierung um 56 Prozent!
- Der zweite Vorschlag bestand darin, dass uns Selbstständigen bei Bezug von Krankengeld (ab der 7. Woche) und bei Bezug von Eltern- und Mutterschaftsgeld nicht mehr der Beitrag auf das fiktive Einkommen abgezogen wird. (Vgl. dazu unser Bericht mit Hintergrundinfos sowie der Fernsehbeitrag von Plusminus zu diesem Thema, für den wir unter euch nach Interviewpartnern gesucht hatten).
Montag letzter Woche vor dem Bundestag vertreten – heute vom Bundestag beschlossen
Am Montag letzter Woche hatte ich (Andreas Lutz) im Bundestagsausschuss die Möglichkeit, unsere beiden Vorschläge noch einmal zu begründen. Hier findet ihr die Aufzeichnung (unter dem Register „Anhörung“).
nachhören. Dass die AfD eine Frage stellen würde, wusste ich vorab nicht, ich denke ich konnte sie aber gut beantworten.
Links zu Beschlüssen des Gesundheitsausschusses und Bundestages
Der Gesundheitsausschuss hat unsere beiden pragmatischen Vorschläge angenommen und der Bundestag hat heute das Gesetz in 2. und 3. Lesung verabschiedet. Das könnt ihr anhand folgender Links im Detail nachvollziehen:
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit an den Bundestag (insbesondere Seite 46: „Zu Buchstabe c“ sowie „Zu Artikel 2 Nummer 3“)
- Der geänderte, für die Mindestbeitragshöhe maßgebliche § 240 SGB V
- Zusammenfassung der Ergebnisse der Ausschuss-Sitzung
- Bericht, dass Gesetz im Bundestag in 2. und 3. Lesung beschlossen wurde (Achtung: Hier ist fälschlicherweise von einer Absenkung der Mindestbeitragsbemessungsgrenze auf nur 1.141,88 Euro die Rede, das haben wir bereits reklamiert.)
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