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Anwälte und Steuerberater sind dem GRUNDGESETZ UNTERWORFEN!!……………

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Anwälte und Steuerberater sind dem GRUNDGESETZ UNTERWORFEN!!

LASSEN SIE ES SICH BESTÄTIGEN DURCH DIE

ANWALTSKLAUSEL

Anwaltsklausel

Freiwillige Selbstverpflichtung über den Haftungsausschluss von Mandanten für Grund-rechte beeinträchtigende Vertretungshandlungen von Rechtsanwälten
1. Die unverletzlichen Grundrechte meiner Mandanten binden gemäß Art. 1 Abs. 3 GG (Bonner Grundgesetz vom 23. Mai 1949 als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesre-publik Deutschland) »Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht«.
2. Ich habe gemäß § 12a der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) den folgenden Eid geschworen bzw. ein Gelöbnis mit gleichwertiger Bedeutung abgelegt: »Ich schwöre (…), die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflich-ten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen, (…).«
3. Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten habe ich ge-mäß Art. 1 Abs. 3 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) meine »Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktver-meidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beein-trächtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern«.
4. Als besonderes Organ der Rechtspflege und in Erfüllung meines Berufseides sowie meiner o.a. bezeichneten unverbrüchlichen gesetzlichen Pflichten versichere ich hier-mit unter Verzicht auf die Einrede der Verjährung gegenüber meinen Mandanten un-widerruflich meine persönliche Haftung für alle meine ihre Angelegenheiten betreffen-den außerprozessualen oder prozessualen Einlassungen, Handlungen oder Unterlassungen, insbesondere, wenn diese dazu geeignet sind, Beeinträchtigungen der un-verletzlichen Grundrechte meiner Mandanten durch die öffentlichen Gewalten in Gestalt der Gesetzgebung, vollziehenden Gewalt und Rechtsprechung herbeizuführen. Angriffen, gleich welcher Art und gleich von wem diese gegen die Grundrechte meiner Mandanten in der beauftragten Angelegenheit ausgeführt werden, werde ich mit meiner gesamten beruflichen Kraft gemäß dem Diktat des Bonner Grundgesetzes entgegentreten.
5. Dem entgegenstehende Willenserklärungen meiner Mandanten in anderen von ihnen unterzeichneten Erklärungen in Bezug auf die Rechtsberatung oder rechtliche durch mich oder von mir beauftragte Vertreter heben diese freiwillige Selbstverpflichtung nicht auf.
Name, Postleitzahl, Ort, Datum: Unterschrift des Berufsträgers
mindestens 2 Ausfertigungen. Eine für den Berufsträger und die andere für den Auftraggeber/Mandanten
                                                                                                         Vollständiges Impressum   

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