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Das luxuriöse Leben von EU-Abgeordneten……………..

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Das luxuriöse Leben von EU-Abgeordneten

 | Lesedauer: 5 Minuten
Die Ausstattung der EU-Parlamentarier gilt als üppig – weshalb sie immer wieder Anfeindungen ausgesetzt sindDie Ausstattung der EU-Parlamentarier gilt als üppig – weshalb sie immer wieder Anfeindungen ausgesetzt sind
Die Ausstattung der EU-Parlamentarier gilt als üppig – weshalb sie immer wieder Anfeindungen ausgesetzt sind
Quelle: dpa/mpc
Die Mandatsträger in Straßburg und Brüssel fliegen Business Class, bekommen Anwesenheitsgeld und nach fünf Jahren mehr Rente als ein Durchschnittsarbeitnehmer. Mancher hält das für übertrieben.

Wenn das Europaparlament zusammenkommt, steht den Abgeordneten für ihre Teilnahme an den Beratungen pro Tag ein Tagegeld von 304 Euro zu. So etwas gibt es weder im Bundestag noch in den Landtagen. Und der Grünen-Europaabgeordnete Sven Giegold findet, dass auch das Europaparlament durchaus darauf verzichten könnte. „Ein Tagegeld von 304 Euro ist absurd“, sagt der Deutsche. Zwar nehme auch er das Geld in Anspruch, spende aber einen Teil der an ihn ausgezahlten Pauschale. Den Rest verwende er für seine politische Arbeit.

Das Tagegeld zahlt die Europäische Union ihren Abgeordneten für jeden Tag, „an dem das Mitglied an offiziellen Arbeitstagen des Parlaments anwesend ist“, heißt es in den Statuten. Das bedeutet, der Parlamentarier muss sich in die Anwesenheitsliste eintragen, dann wird das Tagegeld automatisch überwiesen. Für Sitzungen außerhalb der EU erhalten die Abgeordneten pro Tag 152 Euro zuzüglich ihrer Ausgaben für die Übernachtung. Auch hier gilt: Der Abgeordnete muss die offizielle Anwesenheitsliste für die Sitzung unterschrieben haben.

Giegolds Kritik fügt sich nahtlos ein in die Debatte über Privilegien von Europaabgeordneten, die sich an den Reisekosten der EU-Parlamentarier entzündete. Ist das Tagegeld tatsächlich ein überflüssiges Privileg, wie Giegold meint?

Kein schlichtes Ja oder Nein

Seine Parteifreundin und europäische Spitzenkandidatin der Grünen, Ska Keller, sagte zu dem Thema auf Anfrage der „Welt“ nur so viel: Sie habe „Sitzungsgelder beansprucht“, sofern sie anwesend gewesen sei. CSU-Spitzenkandidat Markus Ferber, der seit 1994 im EU-Parlament sitzt, reagierte auf die Anfrage mit einer längeren Stellungnahme: „Alle Mitglieder des Europäischen Parlaments bekommen an den Tagen, an denen Sie parlamentarisch tätig sind, ein Tagegeld. Dieses erhält man automatisch, es muss nicht beantragt werden“, schrieb er per Mail zwischen seinen Wahlkampfauftritten.

Und weiter: „Das Tagegeld dient zur Deckung des Aufwands für Übernachtung und Verpflegung. Je nach Kosten für Hotel, Wohnung und Verpflegung in Brüssel und Straßburg, die deutlich über denen etwa in Berlin liegen, kann im Einzelfall eine Differenz entstehen, die ich dann für meine parlamentarische Arbeit verwende.“

Auch der Vorsitzende der SPD-Abgeordneten im EU-Parlament, Udo Bullmann, mag auf die Frage, ob er die 304 Euro in Anspruch nehme, nicht mit einem schlichten Ja oder Nein antworten, sondern erklärt zunächst einmal: „Im Europäischen Parlament gibt es keine Sitzungsgelder. Sitzungen gehören zur selbstverständlichen Alltagstätigkeit jedes Abgeordneten, wofür es natürlich keine Sondervergütungen gibt.“

Ständiges Pendeln ist üblich

Da Europaabgeordnete im ständigen Sitzungsrhythmus zwischen ihrem Wahlkreis sowie den Tagungen in Brüssel und Straßburg pendelten, fielen „allerdings erhebliche Kosten für mehrfache Haushaltsführung“ an. „Anders als andere Steuerzahlerinnen und Steuerzahler können Abgeordnete keine Werbungskosten gegenüber dem Finanzamt geltend machen“, sagt Bullmann.

Deshalb gebe es zur Abgeltung der anfallenden Kosten für mehrfache Haushaltsführung Tagegelder. Diese unterlägen „den Bestimmungen der Artikel 11 und 12 der Kostenerstattungs- und Vergütungsregelungen des Europäischen Parlaments in der Fassung vom 1.2.2009“.

Danach zahle das Parlament eine Pauschalvergütung in Höhe von 304 Euro je Tag, an dem ein Abgeordneter an offiziellen Arbeitstagen anwesend sei. „Ähnlich wie im Deutschen Bundestag (Paragraf 13 Absatz 2 GO DBT) erfolgt der Nachweis der Anwesenheit über Eintrag ins Zentralregister oder den ausliegenden Listen in den Sitzungsräumen. Soweit ich davon Gebrauch mache, verwende ich die Pauschale bestimmungsgemäß“, so der SPD-Politiker.

„19 persönliche Assistenten“

Das Tagegeld macht nur einen vergleichsweise kleinen Teil der Zuwendungen aus, die den EU-Parlamentariern zustehen. Zum Einkommen der Abgeordneten zählt seit 2009 zunächst einmal ein einheitliches steuerpflichtiges Gehalt von derzeit 8021 Euro im Monat. Nach Abzug der EU-Steuer bleiben davon 6250,37 Euro.

Damit sie sich ein Büro anmieten und Telefonrechnungen bezahlen können, werden ihnen monatlich 4299 Euro überwiesen. „Für persönliche Mitarbeiter erhält jeder Abgeordnete auf Nachweis bis zu 21.209 Euro monatlich“, schrieb vor Kurzem der Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim. „Damit beschäftigt zum Beispiel der rumänische EU-Abgeordnete George Sabin Cutas neben seinen beiden in Brüssel akkreditierten Assistenten 19 weitere Mitarbeiter in seinem Heimatland. Deutsche Mitglieder des Europäischen Parlaments können sich in der Regel zu Hause lediglich drei Assistenten leisten, und das reicht ja auch.“

Wenn sie krank sind, haben die Abgeordneten Anspruch auf Erstattung von zwei Dritteln ihrer Ausgaben für medizinische Versorgung, und sollten sie nicht wiedergewählt werden, steht ihnen für maximal zwei Jahre eine „Übergangsvergütung in Höhe eines Monatsgehalts pro Jahr ihrer Amtszeit zu“. Mit nur einer Amtszeit erwerben sie einen Altersversorgungsanspruch von monatlich 1405 Euro. Diesen Betrag erreicht der deutsche Durchschnittsrentner nicht einmal nach 45 Jahren Arbeit – er kommt auf 1175 Euro.

Außerdem dürfen EU-Parlamentarier noch erster Klasse reisen mit der Begründung, dass sie erstens sehr viel in der EU unterwegs sind und zweitens häufig während der Bahnfahrten und Flüge arbeiten. Den Steuerzahler kosten diese Reisen jährlich 14 Millionen Euro, errechnete die „Bild“-Zeitung. Allein für die Flüge zwischen dem Heimatwahlkreis und Brüssel fallen demnach 6,34 Millionen Euro Reisekosten an. Weitere fünf Millionen Euro pro Jahr kosten ihre Auslandsreisen.

AfD hält Zweite-Klasse-Tickets für ausreichend

„Das ist eine völlig überflüssige Verschwendung von Steuergeldern“, findet AfD-Chef Bernd Lucke. Darum solle die EU den Abgeordneten nur „die notwendigen Reisekosten ersetzen – also die der zweiten Klasse“. Wer komfortabler reisen wolle, könne den Aufpreis für die erste Klasse „aus seinem ja nicht so knappen Einkommen als Europaparlamentarier bestreiten“. Lucke: „Aber jeder sollte auch bedenken, dass es einem Volksvertreter nicht schlecht zu Gesicht steht, so zu reisen, wie es das normale Volk auch tut – in der zweiten Klasse.“

Die AfD-Europakandidaten rechnen sich offenbar zum „normalen Volk“, weshalb sie sich bereits vor dem Einzug ins Parlament dazu verpflichten, während ihrer Amtszeit keine Reisekostenerstattungen für die erste Klasse in Anspruch zu nehmen. „Wir appellieren an alle Kollegen im EU-Parlament, im Bundestag und in den Länderparlamenten, unserem Vorbild zu folgen“, sagt Lucke und ruft zugleich dazu auf, auch hohen Beamten grundsätzlich nur Reisen zweiter Klasse zu genehmigen. „Auch hohe Beamte sind gegebenenfalls imstande, einen Aufpreis für die erste Klasse aus eigener Tasche zu bezahlen“, sagt der AfD-Chef.

Worauf die potenziellen AfD-Abgeordneten aber nicht verzichten wollen, ist die Pauschale von 304 Euro pro Parlamentssitzung. Wenn man das Einkommen der EU-Abgeordneten beschneiden wolle, solle man eher bei den leistungsunabhängigen Einkommenskomponenten ansetzen – den Diäten und Kostenpauschalen.

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