Die Beschwerde gegen die Abstimmung vom November 2018 wurde abgelehnt. Jetzt kann der Observationsartikel in Kraft gesetzt werden.
(Bild: Keystone)
Ab dem 1. Oktober dürfen Sozialversicherungen bei Verdacht auf Missbrauch Versicherte durch Detektive observieren lassen. Die Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen gelten ab diesem Datum.
Die Stimmberechtigten hatten den Observationsartikel im November 2018 gutgeheissen. Weil gegen die Abstimmung Beschwerden eingereicht wurden, konnte der Artikel zunächst nicht in Kraft gesetzt werden. Inzwischen hat das Bundesgericht die Beschwerden abgewiesen. Damit könnten die rechtlichen Grundlagen in Kraft treten, teilte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) am Freitag mit.
EGMR-Entscheid
Die Invalidenversicherung (IV) und die Unfallversicherung (Suva) hatten schon früher Versicherte observiert. 2016 kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) jedoch zum Schluss, dass die gesetzliche Grundlage dafür nicht genüge. Die Observationen mussten eingestellt werden.
Das Parlament schuf in der Folge eine gesetzliche Grundlage. Diese gilt nicht nur für die IV und die Suva, sondern auch für die Arbeitslosen- und die obligatorische Krankenversicherung. Eine Observation ist zulässig, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen unrechtmässigen Bezug von Leistungen vorliegen und der Sachverhalt nicht ohne grossen Aufwand mit anderen Mitteln geklärt werden kann.
Nicht durch das Fenster
Das Gesetz erlaubt Bild- und Tonaufzeichnungen. Mit richterlicher Bewilligung sind zudem Ortungsgeräte wie GPS-Tracker gestattet. Für Diskussionen hatte die Frage gesorgt, wo genau Personen observiert werden dürfen. Im Gesetz steht, die Person müsse sich an einem allgemein zugänglichen Ort befinden oder an einem Ort, der von einem solche aus frei einsehbar ist.
In der Verordnung präzisierte der Bundesrat, dass Sozialdetektive Versicherte nicht durch das Fenster im Innern der Wohnung beobachten dürfen. Auch dürfen Personen nicht auf Plätzen, Höfen und Gärten rund um das Haus beobachtet werden, die von aussen nicht einsehbar sind. Erlaubt sind Observationen auf öffentlichem oder privaten Grund, bei welchem geduldet wird, dass die Allgemeinheit ihn betritt.
Keine Wanzen und Richtmikrofone
Weiter legt die Verordnung fest, dass keine technischen Mittel zugelassen sind, welche das «natürliche menschliche Wahrnehmungsvermögen wesentlich erweitern». Dazu zählen etwa Nachtsichtgeräte, Wanzen und Richtmikrofone. Die Observierten müssen im Nachhinein informiert werden und können gerichtlich beurteilen lassen, ob die Massnahme rechtmässig gewesen ist.
Die Detektive benötigen eine Bewilligung. Sind die Kriterien erfüllt, erteilt das Bundesamt für Sozialversicherungen diese für fünf Jahre. Der Detektiv darf die Bewilligung nicht in der Berufszeichnung nennen oder damit für sich werben.
Das Magnetfeld der Erde scheint stets konstant zu sein. Doch in Wahrheit ändert es sich so schnell, dass Forscher nun handeln müssen.
Für den 30. Januar haben sich Geophysiker aus den USA und Großbritannien zu einem ungewöhnlichen, für die ganze Welt bedeutsamen Schritt entschlossen: Sie aktualisieren vorzeitig das „World Magnetic Model“, das Weltmagnetmodell. Täten sie es nicht, würden Piloten, Schiffskapitäne und sogar Nutzer von Google Maps demnächst dumm aus der Wäsche schauen, wenn ihr GPS mal ausfällt.
Denn nur dank des Magnetmodells funktioniert die präzise Navigation per Kompass. Es beschreibt das Magnetfeld der Erde. Etwa wie der magnetische Nordpol zum geografischen Nordpol steht. Denn die beiden sind keinesfalls identisch. Im Gegenteil: Der magnetische Nordpol – der Ort, wo die Feldlinien des Erdmagnetfelds senkrecht in die Erde stoßen –, liegt mehrere hundert Kilometer vom geografischen entfernt. Und er wandert. In den letzten Jahren sogar immer schneller. Er wandert nicht mehr, er rennt.
Magnetpole stehen sich nicht genau gegenüber
Das Magnetfeld der Erde ist wichtig für alles Leben. Es schützt vor tödlicher Strahlung aus dem All. Und manchen Tieren dient es zur Orientierung – seit wir den Kompass erfunden haben, auch uns Menschen. Da wir heutzutage auf unseren Reisen rund um den Globus aber recht genau navigieren wollen, haben Wissenschaftler das Weltmagnetmodell entwickelt. Damit wir nicht nur ungefähr, sondern ganz genau wissen, wo Norden ist.
Dazu beschreibt das Modell nicht nur, wo sich die magnetischen Pole gerade befinden, sondern auch, wie die Magnetfeldlinien verlaufen, an denen sich der Kompass ausrichtet. Denn auch deren Netz, das den Globus von Nord- zu Südpol umspannt, ist keineswegs symmetrisch. Magnetpole stehen sich nicht genau gegenüber, sie wandern auch nicht im Gleichschritt. Und das Netz der Feldlinien hat Dellen: Sie verlaufen nicht überall geradlinig, die Feldstärke ist an manchen Stellen schwächer als anderswo.
Das hat mit der Ursache des Magnetfelds zu tun: Es entsteht durch Bewegungen im Inneren der Erde. Aus dem festen, bis zu 5000 Grad heißen Kern aus Eisen und Nickel steigt Hitze auf und führt im äußeren, flüssigen Kern, der ebenfalls großteils aus Eisen besteht, zu Konvektionsströmungen. Material dringt nach außen, kühlt sich wieder ab und sinkt in einem Kreislauf zurück in tiefere Schichten. Wegen der Erdrotation kommt es auch zu seitlichen Bewegungen. Und weil das Material elektrisch leitfähig ist, bildet sich dabei das Magnetfeld rund um unseren Heimatplaneten.
Seit den 90er Jahren wandert der Nordpol 50 Kilometer pro Jahr
„Die Zirkulation kann man sich vorstellen wie kochendes Wasser in einem Topf“, sagt Achim Morschhauser, wissenschaftlicher Mitarbeiter am geomagnetischen Observatorium Niemegk des Deutschen Geoforschungszentrums (GFZ) in Potsdam. „Die Hitze steigt von unten auf und hält alles in Bewegung. Und an diese Bewegungen sind die Magnetfeldlinien gekoppelt. Wie Spaghetti, die man in das kochende Wasser wirft, werden auch sie laufend verschoben.“
Es ist ein dynamisches System mit vielen Unregelmäßigkeiten, in dem sich Bewegungen immer wieder auch mit Gegenbewegungen abwechseln. Im Extremfall kommt es sogar zu einer kompletten Umpolung: Der magnetische Nordpol wird dann zum Südpol und umgekehrt. Genau genommen ist der Nordpol zurzeit magnetisch gesehen tatsächlich ein Südpol. Im Schnitt kommt das alle 250.000 Jahre vor, wie Analysen von magnetisierten Eisenpartikeln in alten Gesteinsschichten ergeben haben. Die letzte Umpolung der Erde ist schon 780.000 Jahre her – die nächste erscheint also überfällig.
Womöglich ist die Raserei des Nordpols sogar ein Vorbote dafür. Während er im Laufe des 20. Jahrhunderts zehn bis 15 Kilometer pro Jahr zurücklegte und dabei vom Norden Kanadas relativ geradlinig durch das arktische Meer Richtung Ostsibirien wanderte, hat er seit den 90er Jahren auf über 50 Kilometer pro Jahr beschleunigt. Das muss aber keine Umpolung zur Folge haben. Manche Forscher glauben auch, die Ursache für seine Eile liege in einem über 400 Kilometer breiten horizontalen Strom flüssigen Eisens, den sie vor zwei Jahren 3000 Kilometer unter Kanada und Russland entdeckt haben und der mit gut 40 Kilometern pro Jahr Richtung Europa unterwegs ist – drei Mal schneller als das Material im äußeren Erdkern üblicherweise strömt.
Über das Innere der Erde ist wenig bekannt
„Theoretisch kann der Pol seine Bewegungsrichtung aber auch jederzeit ändern, wie er es im 19. Jahrhundert mehrfach getan hat“, sagt Achim Morschhauser. „Darin liegt das Problem: Wir kennen die Konvektionsströme im Erdkern zu wenig, um solche Effekte vorherzusehen.“
Eigentlich weiß die Forschung über das Innere der Erde immer noch weniger als über das der Sonne. Ähnlich unvorhergesehen können sogenannte geomagnetische Impulse auftreten, vergleichsweise plötzliche Spitzen in der Zirkulation im Erdkern. Wie besonders große Blubberblasen im Kochtopf sorgen diese Ausbrüche für starke Störungen des Erdmagnetfelds.
Andere Verzerrungen sind von längerer Dauer: Schon seit fast 200 Jahren – Alexander von Humboldt stellte das damals fest –, wissen wir, dass das Magnetfeld über dem Südatlantik, inklusive Südamerika und Südafrika, besonders schwach ist. Satelliten, die diese Region überfliegen – aber auch Lebewesen am Boden – sind dadurch einer erhöhten Strahlung aus dem All ausgesetzt. Experten nennen das die „südatlantische Anomalie“. Ähnlich wie die Beschleunigung des Nordpols könnte auch sie eine Umpolung ankündigen. Muss sie aber nicht. Oft hat sich das Magnetfeld von solchen Schwächephasen wieder erholt.
Normalerweise wird das Modell nur alle fünf Jahre aktualisiert
Jedenfalls führen solche Effekte dazu, dass die Geophysiker ihr Modell nun vorzeitig aktualisieren. Normalerweise tun sie das alle fünf Jahre: Das Modell beschreibt den aktuellen Zustand und rechnet hoch, wie sich das Feld in den folgenden Jahren weiterentwickelt – wohin sich zum Beispiel der Nordpol bewegen wird. Dazu nutzen die Forscher Messdaten von Satelliten und erdgebundenen Observatorien, die über den ganzen Globus verteilt sind.
„Aber die Vorausberechnungen sind linear“, sagt Morschhauser. „Wenn da eine kurzfristige Anomalie dazwischenkommt, stimmt die Vorhersage nicht mehr.“ 2016 etwa, nur ein Jahr, nachdem die Forscher ihr Modell zuletzt aktualisiert hatten, trat unter Südamerika ein heftiger geomagnetischer Impuls auf, der die tatsächliche Entwicklung von der Voraussage abweichen lässt. „Seither ist der Fehler immer größer geworden“, sagt Arnaud Chaulliat von der Universität in Boulder Colorado, der am Weltmagnetmodell mitarbeitet, dem Fachblatt „Nature„.
Jetzt ist die Schwelle der Toleranz erreicht. Die Verantwortlichen des Weltmagnetmodells müssen handeln. Sonst werden die Abweichungen in der Navigation so groß, dass ein Pilot aus den USA bei einem Transatlantikflug per Kompasspeilung statt in Berlin womöglich in Luckenwalde landen würde.
Der britische Premier will das Parlament zusperren – offenbar, um seine Pläne für einen No-Deal-Brexit durchziehen zu können. Die Unterstützung der Queen hat Johnson schon. Es ist nicht klar, ob sich die Abgeordneten dagegen wehren können. Ein Misstrauensvotum gegen die Regierung wird damit wahrscheinlicher.
Knapp zwei Monate vor dem geplanten EU-Austritt hat der britische Premierminister Boris Johnson eine vorübergehende Schließung des Parlaments beantragt. Die Queen hat dem Antrag am Mittwochnachmittag zugestimmt, berichten britische Medien. Das Parlament soll demnach für fünf Wochen geschlossen bleiben´– von der zweiten Septemberwoche, in der das Unterhaus eigentlich wieder hätte tagen sollen, bis zum 14. Oktober.
Nach Johnsons Darstellung soll mit der Maßnahme das Regierungsprogramm vorbereitet werden, das die Königin am 14. Oktober präsentieren soll. Gegner eines Brexits ohne Austrittsabkommen werfen ihm vor, er wolle der Opposition nur die Chance rauben, einen EU-Austritt ohne Abkommen am 31. Oktober per Gesetz zu verhindern.
Das bezeichnete Johnson als „vollkommen unwahr“. Abgeordnete meinten, damit wachse die Aussicht auf einen Misstrauensantrag gegen den erst seit rund fünf Wochen amtierenden Johnson, wenn das Parlament nächste Woche aus der Sommerpause kommt.
Nach Johnsons Brexit-Schachzug ist Parlamentspräsident Bercow außer sich
Parlamentspräsident John Bercow war empört. Johnsons Pläne seien ein „Frevel gegen die Verfassung“. „Wie auch immer man es verpackt, es ist ganz offensichtlich, dass die Absicht hinter einer Sitzungsunterbrechung zu diesem Zeitpunkt wäre, das Parlament von einer Brexit-Debatte (…) abzuhalten“, teilte er mit.
Der frühere Schatzkanzler Philip Hammond twitterte: „Zutiefst undemokratisch.“ Es sei eine Schande, wenn das Parlament davon abgehalten werde, der Regierung in Zeiten einer nationalen Krise auf die Finger zu schauen. „Der heutige Tag wird als schwarzer Tag für die Demokratie in Großbritannien in die Geschichte eingehen“, schrieb die schottische Regierungschefin Nicola Sturgeon auf Twitter – wenn es den Abgeordneten nicht gelinge, Johnsons Pläne zu stoppen.
Die Legislaturperioden des britischen Unterhauses werden in mehrere Sitzungsphasen (Sessions) unterteilt. Traditionell dauern die Phasen etwa ein Jahr. Die laufende Phase läuft nun bereits seit Sommer 2017 – es ist die längste in beinahe 400 Jahren, wie Johnson anmerkte. Ungewöhnlich ist daher nicht, dass die Regierung eine neue Parlamentsphase einläuten und ihr Programm vorlegen will, doch der Zeitpunkt inmitten einer heftigen politischen Auseinandersetzung und die Länge der Unterbrechung sind höchst unkonventionell.
Johnson will am Brexit-Datum festhalten
Johnson will unbedingt an dem Brexit-Datum 31. Oktober festhalten. Er verlangt aber neue Verhandlungen über das von seiner Vorgängerin Theresa May ausgehandelte EU-Austrittsabkommen, das mehrfach im Unterhaus gescheitert ist. Die EU schließt neue Verhandlungen aus. Johnson will in dem Fall ohne Abkommen ausscheiden.
Knackpunkt ist der sogenannte Backstop, eine Klausel, die Großbritannien so lange an bestimmte EU-Regeln bindet, bis eine andere Lösung zur Vermeidung von Grenzkontrollen zwischen dem EU-Mitglied Irland und der britischen Provinz Nordirland gefunden ist. London sieht darin inakzeptable Fesseln.
Johnson wehrte sich gegen den Vorwurf, er wolle das Parlament aushebeln. Das Unterhaus werde genügend Zeit haben, vor dem geplanten EU-Gipfel am 17. und 18. Oktober über das Programm der Regierung und ihren Umgang mit dem Brexit zu debattieren. „Wenn es mir gelingt, einen Deal mit der EU auszuhandeln, hat das Parlament die Gelegenheit, das zur Ratifizierung eines solchen Deals nötige Gesetz vor dem 31. Oktober zu verabschieden.“
Konservative werfen Johnson vor, „die Königin auszunutzen“
Oppositionsführer Jeremy Corbyn hatte sich mit anderen Gegnern eines No-Deal-Brexits erst am Dienstag darauf verständigt, zu versuchen, ein Ausscheiden ohne Deal per Gesetz zu verhindern. Die Opposition hofft dabei auf Unterstützung von Konservativen, die ebenfalls nicht auf Johnsons Linie liegen. Für ein langwieriges Gesetzgebungsverfahren dürfte die Zeit aber nun knapp werden. Er sei entsetzt über die Rücksichtslosigkeit der Regierung, teilte Corbyn mit. Die geplanten Schritte seien eine Bedrohung der Demokratie.
Der Konservative Dominic Grieve, der vehement gegen einen Austritt ohne Abkommen ist, sagte der BBC, es falle ihm schwer, Vertrauen in die Regierung zu behalten. Johnsons Schritt mache ein Misstrauensvotum wahrscheinlicher. „Boris Johnson versucht, die Königin auszunutzen, um Macht in seinen eigenen Händen zu konzentrieren“, schrieb die Labour-Abgeordnete Yvette Cooper.
EU-Kommission erwartet neue Ideen aus London
Ungeachtet des Verfassungsstreits in Großbritannien will die EU-Kommission mit der britischen Regierung an einem vertraglich geregelten Brexit arbeiten und erwartet dafür neue Ideen aus London. „Je schneller wir umsetzbare Vorschläge sehen, desto besser“, sagte eine Kommissionssprecherin am Mittwoch in Brüssel. Die innenpolitischen Entwicklungen in Großbritannien werde man nicht kommentieren.
Im Video: Parteikollege nach Johnson-Wahl: „Ich habe die Angst in seinen Augen gesehen“
FOCUS Online/WochitIm Video: Parteikollege nach Johnson-Wahl: „Ich habe die Angst in seinen Augen gesehen“
In dieser Legislaturperiode kein Bestellerprinzip mehr
Die Entscheidung steht fest. Das bekannte Bestellerprinzip, bei dem allein ein Verkäufer eines Objektes die Kosten für den Makler trägt, wird es, zumindest in der aktuellen Legislaturperiode, nicht geben. Die Grünen schlugen in der Vergangenheit ebenfalls eine Deckelung vor, die sich auf die Provision der Makler beziehen sollte – auch diese wird es nicht geben.
Gesetzliches Leitbild zum Thema Teilung der Provision
Der Koalitionsausschuss hat kürzlich das Wohnpaket geschnürt. In diesem Paket wurde vereinbart, inwiefern die Provision für den Makler geteilt wird. Das bedeutet, dass sowohl Verkäufer als auch Käufer des Objektes gleichermaßen Auftraggeber sind. Die sogenannte Doppeltätigkeit bleibt damit erhalten.
Der Sinn hinter dieser neuen Regelung: Jene Person, die den Makler zuerst beauftragt hat, muss dennoch so viel Provision zahlen, wie auch die andere Partei. Es wird allerdings auch möglich sein, dass der Interessent für einen Kauf den Suchauftrag erstellt und damit auch den Makler komplett übernimmt. Wer als Makler bislang die Innenprovision genutzt hat, ist auch weiterhin in der Lage dazu. Die neue Regelung bezieht sich nicht auf Gewerbeimmobilien, sondern rein auf Wohnimmobilien (Wohnungen oder Einfamilienhäuser), die selbst genutzt werden.
Voraussichtlich vor 2020 kein Gesetz
Nachdem sich die Große Koalition für die Teilung der Provision ausgesprochen hat, wird nun ein Entwurf für ein Gesetz vorbereitet. Dieser Entwurf muss allerdings das parlamentarische Verfahren durchlaufen, was bedeutet, dass sich die Sache bis 2020 hinziehen könnte. Es kann davon ausgegangen werden, dass die neue Regelung frühestmöglich Mitte 2020 in Kraft treten kann, sofern die Große Koalition hält.
Über die ERA Deutschland GmbH
Die ERA – Electronic Realty Associates – wurde 1972 in den USA mit der Idee gegründet, lokale Marktkompetenz mit modernen Verkaufstechniken zu verbinden, um die Ergebnisse zu liefern, die Käufer und Verkäufer heute für einen erfolgreichen Kauf und Verkauf ihrer Immobilie benötigen. Die ERA Deutschland GmbH mit Hauptsitz in Frankfurt am Main schließt als Franchisegeber mit leistungsfähigen und leistungsbereiten rechtlich selbstständigen Immobilienmaklern Partnerverträge ab. Der Fokus liegt in der Vermittlung von Wohnimmobilien.
Im Jahr 2019 verfügt ERA über ein Netzwerk von mehr als 2.300 Büros weltweit. Mit über 1.100 Büros und rund 8.000 Immobilienberatern in Europa wie in Albanien, Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Kosovo, Luxemburg, Malta, Montenegro, Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Tschechien, Türkei und Zypern, zählt die ERA zu einem der größten Maklerunternehmen in Europa.
Experten-Tipp: Darf ich mögliche Kunden für ein Akquisegespräch anrufen?
Johanna Caspers, Inhaberin der WHY Akademie in Berlin
Ist dir aufgefallen, dass du seit Einführung der DSGVO zuhause weniger oder idealerweise gar keine Verkaufsanrufe mehr aus Callcentern bekommst? Die Datenschutz-Grundverordnung schützt dich davor, ungewollt von fremden Verkäufern belästigt zu werden. Allerdings – was, wenn du deine potenziellen Kunden telefonisch erreichen willst? Darfst du sie dann ebenfalls nicht anrufen? In der VGSD-Telko „Kundengewinnung – einfach und leicht nach dem ARIBA-Prinzip“ verrät uns Akquise-Expertin Johanna Caspers, wie wir mögliche Kunden ganz legal ans Telefon bekommen.
Anrufe bei Kunden oder bei Unternehmern?
Es gilt zunächst, zwischen Anrufe bei anderen Unternehmern und Anrufen bei Endkunden zu unterscheiden. Im B2B-Bereich, also innerhalb der Beziehung von Unternehmen zu Unternehmen, ist alles unkomplizierter geregelt: Wenn du annehmen kannst, dass dein Gegenüber berechtigtes Interesse an deinem Anruf hat, kannst du bedenkenlos zum Hörer greifen und ihm dein Angebot unterbreiten. Rufst du indes bei einem Endkunden an, musst du dir vor dem Anruf das Einverständnis holen. Das gelingt dir etwa, wenn dich der Kunde vorab über deine Webseite kontaktiert hat. Dann könntest du via E-Mail einen Telefontermin vereinbaren. Falls ihr euch persönlich bei einer Veranstaltung trefft, könntest du dort um einen Telefontermin bitten. Hast du keine Erlaubnis, ruf besser nicht an.
Was die Kontaktaufnahme via E-Mails betrifft, solltest du wissen, dass du andere Unternehmen über ihre info@-E-Mail-Adresse kontaktieren darfst. Und: Du darfst Bestandskunden deinen Newsletter zusenden, selbst wenn sie hierfür vorab keine Genehmigung erteilt haben.
Wenn du es trotz der Hürden geschafft hast, einen Telefontermin zu vereinbaren, dann greif zum Hörer – und leg los mit dem Akquisegespräch. Wie du dieses erfolgreich führst, erfährst du ebenfalls in der Telko mit Johanna Caspers. Als VGSD-Mitglied kannst du die Experten-Telko kostenlos anhören bzw. ansehen.
Ein Häuschen im Grünen – ganz ohne Zinsen zu berappen?
(Foto: picture alliance / dpa)
Ein Haus oder eine Wohnung finanzieren, ohne Zinsen auf den Kredit zu zahlen? Bis vor Kurzem war das eine Utopie. Doch die aktuelle Zinspolitik der Europäischen Zentralbank tut alles dafür, dass eben jenes Szenario Realität wird.
Vergangene Woche war die Sensation zum Greifen nah: Die erste Direktbank wies am 19. August auf ihrer Webseite nur noch 0,03 Prozent Zinsen für ein Baudarlehen mit zehn Jahren Zinsbindung aus und lag damit nur noch um Haaresbreite über der Nulllinie. Kurz danach hob die Bank die Zinsen zwar wieder leicht an und zerstörte die Hoffnung auf das erste kostenneutrale Baudarlehen der deutschen Geschichte. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Spätestens nach der nächsten EZB-Zinsentscheidung werden Null-Prozent-Finanzierungen fast schon an der Tagesordnung sein. Zwar nicht am nächsten Tag, aber nach einigen Wochen.
Doch auch wer heute schon finanziert, kann sich über traumhafte Konditionen freuen. Die besagten kaum messbaren Zinsen von 0,03 Prozent etwa gab es vergangene Woche auch bei den Vermittlern. Ganz ohne Bearbeitungsgebühr oder versteckte Kosten. Was das für Sie bedeutet? Prüfen Sie es selbst mit dem Hypotheken-Vergleich der FMH-Finanzberatung.
Wer von den Angeboten profitiert
Zugegeben: Von den aktuell extrem günstigen Offerten profitieren erst einmal nur wohlhabende und gutverdienende Immobilienkäufer. Um in den Genuss eines fast kostenneutralen Darlehens zu kommen, mussten Kunden ein Mindestdarlehen von 400.000 Euro aufnehmen und durften maximal die Hälfte des Kaufpreises finanzieren. Außerdem musste das Darlehen während der Zinsbindungsfrist komplett getilgt sein, was bereits beim Mindestkredit eine monatliche Rate von 3333 Euro zur Folge hatte.
Max Herbst ist Inhaber der FMH-Finanzberatung, die seit 1986 unabhängige Zinsinformationen erstellt.
Wir von der FMH-Finanzberatung gehen davon aus, dass in der näheren Zukunft eine Nullprozent-Finanzierung keine Ausnahme mehr darstellen wird. Somit könnten bald auch Normalverdiener solche Kredite angeboten bekommen oder zumindest Offerten erhalten, die dem sehr nahe kommen.
Sollte die EZB wie erwartet die Strafzinsen auf bei ihr geparkte Kundengelder erhöhen – auf minus 0,5 oder 0,6 Prozent -, dann steigt der Druck auf die Banken, mit eben jenen Geldern zu arbeiten – und sei es, indem sie Darlehen zu Minizinsen vergeben.
Die Kalkulation der Banken
Damit die Bank in diesem schwierigen Umfeld doch noch eine Marge erzielt, muss der Zinssatz eines Darlehens etwa 0,5 bis 0,7 Prozentpunkte über der Rendite eines Pfandbriefes liegen. Aktuell rentiert der zehnjährige Pfandbrief mit minus 0,15 Prozent. Ein mit Pfandbriefen unterlegtes Immobiliendarlehen muss daher bei 60 Prozent Beleihung nur etwa 0,45 Prozent Zinsen einbringen, damit die Bank auf ihre Kosten kommt. Bei einer höheren Beleihung ist nochmals ein kleiner Zinsaufschlag notwendig. Alles in allem aber können Banken ohne Schmerzen 0,5 Prozent für zehn Jahre fest verlangen und damit sowohl Geld verdienen als auch die Kunden glücklich machen.
Und es ginge sogar noch günstiger, denn Sparkassen und Geschäftsbanken haben laut Bundesbankstatistik unvorstellbare zwei Billionen Euro in Zinsgeschäften bei den Banken liegen. Sehr oft zu null Prozent Zinsen. Würden sie diese Anlagegelder teilweise für die Baudarlehensvergabe einsetzen, könnten Nullzinsfinanzierungen bald schon fast zum Standard werden – erst recht angesichts der drohenden Strafzinserhöhung der EZB. Und wenn – was leider zu erwarten ist – auch die vielen Krisen weiter schwelen, vom Regierungsdrama in Italien über den Brexit bis hin zum Handels- beziehungsweise Währungskrieg zwischen China und USA, dann wird die Nachfrage nach Bundesanleihen weiter steigen und ihre Rendite wieder sinken.
Sollte die Große Koalition zudem das Haushaltsprinzip der schwarzen Null aufgeben und wieder mehr Staatsschulden in Kauf nehmen, könne sich der Effekt der Minusrendite länger halten – mit direkten Auswirkungen auf die Bauzinsen: Da Pfandbriefe der Entwicklung der Bundesanleihe mit einem Abstand von etwa 0,5 Prozentpunkten folgen, würden auch sie sich weiter verbilligen. Eine Finanzierung mit nur 10 Prozent Eigenkapitaleinsatz wäre dann für 0,25 bis 0,35 Prozent Zinsen bei zehn Jahren Zinsbindung möglich. Bis 60 Prozent Beleihung wären 0 Prozent dann schon fast selbstverständlich.
Die Talfahrt geht weiter
Angesichts dieser Entwicklung steht natürlich auch die Frage im Raum, ob Kunden über kurz oder lang Geld mit einer Finanzierung verdienen könnten, weil Kredite zu Minuszinsen zu haben sind. Theoretisch ist das sogar schon in den nächsten Wochen und Monaten denkbar. Wir von der FMH gehen aber nicht davon aus, dass es so schnell gehen wird.
Denn genauso, wie Banken derzeit die niedrigen Einstandssätze nicht direkt an die Kunden weitergeben, werden sie auch mögliche Minuszinsen nicht so schnell durchreichen. Dafür sprechen auch die sehr hohen Immobilienpreise, die zum Teil deutlich über dem errechneten tatsächlichen Immobilienwert liegen. Damit eine Bank in einer solchen Konstellation einen Kredit vergibt, muss sie gerade bei hohen Beleihungswerten auch weiterhin einen kräftigen Zinsaufschlag verlangen.
Vor diesem Hintergrund gilt auch weiterhin der Ratschlag, dass jeder, der aktuell kaufen will und kann, möglichst zeitnah zuschlagen sollte. Nicht ratsam ist es hingegen, wegen möglicher weiterer Zinssenkungen den Immobilienkauf zu verschieben.
Max Herbst ist Inhaber der FMH-Finanzberatung, die seit 1986 unabhängige Zinsinformationen erstellt.
Plan im Berliner Abgeordnetenhaus Parlamentarier wollen ihre Diäten fast verdoppeln
Knapp 4000 Euro bekommen Mitglieder des Abgeordnetenhauses – pro Monat. Künftig soll es deutlich mehr sein. Dafür sollen auch die Sitzungen länger werden.
Künftig besser bezahlt? Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses.FOTO: DPA/ANNETTE RIEDL
Bis zu 3000 Euro mehr im Monat für die Abgeordneten, dafür längere Plenar- und Ausschusssitzungen. Grob lässt sich so zusammenfassen, worauf sich Tagesspiegel-Informationen zufolge die Parlamentarischen Geschäftsführer aller Abgeordnetenhausfraktionen mit Ausnahme der AfD geeinigt haben. Genauere Informationen sollen der Öffentlichkeit am frühen Donnerstagnachmittag mitgeteilt werden.
Ziel der Parlamentsreform soll es sein, das Teilzeitparlament Abgeordnetenhaus aufzuwerten und über die Ausweitung von Arbeit und Bezahlung zu einem „erweiterten Teilzeitparlament“ werden zu lassen. Konkret sollen die Plenarsitzungen künftig bis 22 Uhr statt wie bislang bis 19 Uhr dauern. Auch die Ausschusssitzungen sollen künftig drei statt bislang zwei Stunden dauern. Allein die Verlängerung der Plenarsitzungen würde aufs Jahr gesehen zu fünf zusätzlichen Sitzungen führen. Ob darüber hinaus auch der Takt der Plenartreffen erhöht werden soll, sei bislang unklar.
Beinahe Verdopplung der Diäten
Teil des Plans ist eine erhebliche Erhöhung der Diäten für die 160 Mitglieder des Abgeordnetenhauses. Dem Vernehmen nach soll deren monatliche Entschädigung von bislang 3742 Euro um rund 3000 Euro erhöht werden – das entspricht einer beinahe Verdopplung der Einkommen. Abgeordnete würden künftig knapp 7000 Euro für ihre Tätigkeit erhalten, hinzu kommen Pauschalen für die Unterhaltung von Wahlkreisbüros und die Beschäftigung von Mitarbeitern.
Folge der Diätenerhöhung im Landesparlament: Auch die Entschädigungen für die Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen würden steigen. Statt bislang 500 Euro im Monat bekämen diese künftig 1000 Euro monatlich – steuerfrei.
Das Land Berlin will neue Wege gegen, um den Anstieg der Mieten zu stoppen. Nun sickern konkrete Vorschläge für einen Mietendeckel durch – und die Aufregung ist groß.
Am mondänen Kudamm oder im schicken Grunewald fast für dieselbe Miete wohnen wie im Plattenbau in Marzahn? Geht es nach Berlins Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke), wird das in der Hauptstadt bald Realität. Ihre Eckpunkte für einen Mietendeckel wurden am Sonntag öffentlich – und lösten in Berlin und darüber hinaus großen Wirbel aus. Denn der Plan sieht eine Obergrenze von maximal knapp acht Euro je Quadratmeter für nahezu alle Mietverhältnisse vor, und zwar unabhängig von der Lage der Wohnung.
„Atempause“ für den Wohnungsmarkt
Vor dem Hintergrund eines immer angespannteren Wohnungsmarktes hatte sich der rot-rot-grüne Berliner Senat schon Mitte Juni grundsätzlich darauf verständigt, die zuletzt vielfach stark gestiegenen Mieten für fünf Jahre auf dem jetzigen Stand einzufrieren. Die Mieter von 1,6 Millionen Wohnungen brauchten eine „Atempause“, hieß es zu dem bundesweit einmaligen Vorstoß. Sorgte schon diese Ankündigung für Aufregung in Deutschland und einen Kursrutsch bei Wohnungskonzernen an der Börse, könnten die Debatten jetzt noch heftiger werden.
Zum einen sieht die Vorschlagsliste der zuständigen Senatorin Lompscher für einen Gesetzentwurf vor, alle Mieten auf dem Niveau am Stichtag 18. Juni 2019 zu deckeln, auch bei Neuvermietungen. Ausgenommen sein sollen lediglich Neubauten, die ab 1. Januar 2014 bezugsfertig waren, und öffentlich geförderter Wohnungsbau.
5,64 Euro für einen Plattenbau
Gleichzeitig werden in dem zunächst von „Tagesspiegel“ und „Berliner Morgenpost“ veröffentlichten Papier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, Obergrenzen für die Kaltmiete festgelegt: Sie darf demnach je nach Alter und Ausstattung einer Wohnung maximal 3,42 bis 7,97 Euro je Quadratmeter betragen.
Während zum Beispiel für eine Plattenbauwohnung aus DDR-Zeiten maximal 5,64 Euro veranschlagt werden, sind es für einen vor 1918 errichteten Gründerzeitbau wie etwa am Kudamm 6,03 Euro. Die Maximalmiete von 7,97 Euro soll in Wohnhäusern gelten, die zwischen 1991 und 2013 gebaut wurden. Zudem sollen Aufschläge von bis zu 20 Prozent möglich sein, wenn es innerhalb der letzten acht Jahre Modernisierungen gab.
Wesentlicher Punkt dabei: Mieten, die über diesen Obergrenzen liegen, sollen die Bewohner über Anträge bei den Bezirksämtern absenken und zuviel gezahlte Beträge ab Antragstellung zurückfordern können.
Wohnungsunternehmen: „Wirtschaftlich eine Katastrophe“
Die Wohnungswirtschaft zeigt sich entsetzt. Die IHK nennt die Vorschläge unverhältnismäßig: „Wirtschaftlich wäre es für Berlin eine Katastrophe“. Aus Sicht von Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, würde ein so gestalteter Mietendeckel „völlig über das Ziel hinaus schießen und damit vor allem diejenigen treffen, die dauerhaft und verantwortlich in den Wohnungsmarkt investieren“.
Schon länger warnen Verbände, Genossenschaften oder Kleinvermieter davor, dass ein Mietendeckel zum Stillstand bei Investitionen und Modernisierungen führe. Jetzt könnte es für sie noch dicker kommen: Denn die nun angesetzten Obergrenzen sind niedriger als von vielen erwartet. Selbst der Mieterverein erachtet bei seinem Modell für einen Mietendeckel höhere Summen bis zu knapp 10 Euro plus Modernisierungsaufschläge als realistisch.
Tausende Mietverträge stünden zur Disposition
Kämen die Pläne der Senatorin durch, dürften ein großer Anteil der in den letzten Jahren geschlossenen Mietverträge zur Disposition und die Bezirksämter vor einem beispiellosen Ansturm von Mietern stehen, die Zahlungen an ihren Vermieter reduzieren wollen. Zwar liegt die durchschnittliche Nettokaltmiete in Berlin laut Mietspiegel mit 6,72 Euro weiter unter 7 Euro pro Quadratmeter und damit niedriger als in anderen deutschen Metropolen wie München oder Hamburg. Aber in vielen Stadtteilen sind inzwischen Angebotsmieten von 16 oder 18 Euro kalt verbreitet.
Vor diesem Hintergrund versucht Rot-Rot-Grün schon länger, den Mietenanstieg zu bremsen, etwa durch Neubau oder Wohnungsankäufe. Linke und Grüne unterstützen zudem ein von Mieterinitiativen angestrengtes, bundesweit bislang einmaliges Volksbegehren zur Enteignung von Wohnungsunternehmen mit mehr als 3000 Einheiten.
SPD-Expertin: „Wir würfen die Stadt nicht verrückt machen“
Und nun der Mietendeckel. Ob das Gesetz, das ab 2020 gelten soll, tatsächlich so kommt wie jetzt vorgeschlagen, ist indes offen. Nicht nur die Opposition, die von „Mietenknebel“ (CDU) oder „Enteignung“ (FDP) spricht, schüttelt mit dem Kopf. Die Koalitionspartner der Linken – SPD und Grüne – betonen, noch sei nichts in Stein gemeißelt.
„Wir brauchen keine Schnellschüsse, sondern einen rechtlich überprüften Gesetzentwurf, der auch vor Gerichten Bestand haben muss“, sagt die wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Iris Spranger. „Wir dürfen die Stadt jetzt nicht verrückt machen.“ Grünen-Wohnungsexpertin Katrin Schmidberger betont, die Verhältnismäßigkeit müsse gewahrt bleiben. Zwischen Eingriffen in Eigentumsrechte, einem rechtssicheren Mietendeckel und dem Ziel, Mieter zu entlasten, sei es ein „schmaler Grat“.
FOCUS Online/WochitDachgeschossausbau: Bayern hat Plan für eine Million neue Wohnungen – ohne Enteignung
Wegen des chaotischen und skandalösen G7-Gipfels ist ein anderes Ereignis der letzten Tage im Schatten geblieben, das aber ebenfalls enorm wichtig war: In der angelsächsischen Welt scheint eine Art „Revolte“ Londons gegen Washington im Wirtschaftsbereich zu beginnen.
Sie ist viel wichtiger als jede politische Annäherung an die USA, mit der der neue britische Premier Boris Johnson im Falle eines „harten“ Brexits rechnen dürfte.
Während Johnson auf dem politischen Parkett sein Bestes tut, um sich dem US-Präsidenten Donald Trump anzunähern, lässt sich im Finanzwesen ein entgegengesetzter Prozess beobachten: Der Gouverneur der Bank of England (britische Notenbank), Mark Carney, hat sich für eine Reform des globalen Devisensystems ausgesprochen, bei der das aktuelle System, das sich auf den US-Dollar stützt, dringend ersetzt werden sollte, nämlich durch neue „digitale Aktiva“ oder eine „digitale Währung“.Besonders prekär ist Carneys Affront wegen zwei Details, auf die Journalisten der kanadischen Bloomberg-Redaktion verwiesen haben: Der britische Zentralbankchef trat mit dieser aggressiven Erklärung auf dem jährlichen Wirtschaftssymposium in Jackson Hole (USA) auf, das von der Federal Reserve Bank of Kansas (sprich vom Federal Reserve System (Fed), der US-Zentralbank) organisiert wird.
Man müsste immerhin sehr gewichtige Gründe haben, um zu Bankiers und Finanziers, deren Leben, Wohlstand und sozialer Status vom Status der US-Währung abhängt, zu Gast zu kommen und offen zu sagen, dass sie ihren privilegierten Status quasi aufgeben sollten.
Ein weiteres wichtiges Detail: Was der Gouverneur der Bank of England vorschlägt, ähnelt sehr dem „Projekt Libra“ – einer Digitalwährung, die ein Konsortium ins Leben rufen will, dem führende Finanz- und High-Tech-Unternehmen (überwiegend amerikanische, darunter Facebook, MasterCard, Paypal, Stripe, Visa, Ebay, Lyft, Uber, Vodafone usw.) angehören.
Dieses Projekt hat bereits den Zorn des US-Präsidenten Trump provoziert, der nicht unbegründet glaubt, dass die Digitalwährung Libra sehr gefährlich für die monetäre Souveränität der USA und für den Status des Dollars wäre. Angesichts dessen ist offensichtlich, dass Carneys Vorschlag eine ähnliche Reaktion der US-Administration hervorrufen wird.
Der Chef der Bank of England ergänzte sofort, dass das Projekt des Konsortiums, das vor allem von Facebook initiiert wurde, vorerst keine Alternative für den Dollar als wichtigste Währung der Welt sein könnte, aber der Londoner Bankier hat etwas Anderes zu bieten: Es sollte im Grunde eine ähnliche Digitalwährung geschaffen werden, aber auf Basis eines Konsortiums, das nicht aus Privatunternehmen, sondern aus Zentralbanken verschiedener Länder bestünde. Kurz und knapp: Carney hat die Fed aufgefordert, ihre „Krone“ abzulegen und ein „gleichberechtigtes Mitglied“ eines Verbandes von Zentralbanken zu werden, der die globale Digitalwährung emittieren würde.
Um die Logik der Reaktion der Administration in Washington zu begreifen, muss man einfach den Umstand berücksichtigen, dass die Gründe, aus denen Dollar auf dem Weltmarkt wirklich gefragt sind, nicht mit der US-Wirtschaft und ihren Erfolgen verbunden sind. Der erste Grund ist der Status des Dollars als globale Leitwährung, für die die wichtigsten Waren wie beispielsweise Öl oder Getreide gekauft bzw. verkauft werden und die als „Übergangswährung“ beim Tausch verschiedener Devisen dient.
Der zweite Grund: Wer sein Öl oder irgendwelche andere Ware nicht für Dollar verkaufen will, wird mit einer großen Wahrscheinlichkeit früher oder später von Experten für „bunte Revolutionen“ aufgesucht (üblicherweise wegen plötzlich entdeckter Verstöße gegen die Menschenrechte) – oder auch von US-Truppenverbänden. Mark Carneys Initiative könnte im Falle ihrer praktischen Umsetzung zu Riesenproblemen für den US-Haushalt und das US-Finanzsystem im Allgemeinen führen, was seinerseits sogar die Möglichkeiten für den Einsatz von US-Flugzeugträgern wesentlich beschränken würde.Übrigens hat Reuters die Position des Chefs der Bank of England praktisch als Schuldspruch für die US-Währung und das auf ihrer Basis bestehende System dargestellt: „Laut Carney haben die Schwellenländer ihren Anteil an den globalen Wirtschaftsaktivitäten auf 60 Prozent aufgestockt – von 45 Prozent vor der Finanzkrise vor zehn Jahren. Aber der Dollar wird im Welthandel mindestens in 50 Prozent aller Operationen verwendet, und das ist fünf Mal mehr als der Anteil der Vereinigten Staaten am globalen Warenimport, was die Nachfrage nach US-Aktiva anspornte und für viele Länder negative Nebeneffekte von den Schwankungen der US-Wirtschaft hatte.“
Und noch eine wichtige Nuance: Mark Carney hatte erst vor acht Monaten gesagt, der Dollar würde seinen Status als Leitwährung verlieren, allerdings an den chinesischen Yuan.
„Je nach der Umformatierung der Welt wird die jetzige Spaltung zwischen der Real- und Finanzwirtschaft wohl geringer, und dabei könnten andere Reservewährungen entstehen (die Zentralbanken statt Dollar als solche verwenden werden). Vor allem erwarte ich, dass dies aktuelle nationale Währungen wie beispielsweise der Yuan sein werden“, sagte der Gouverneur der Bank of England im Januar, präzisierte jedoch, dass der Übergang vom Dollar zum Yuan viel Zeit in Anspruch nehmen würde.
Jetzt aber hat Carney seine Meinung geändert, wie auch seinen Plan: „Der chinesische Yuan war der wahrscheinlichste Kandidat dafür, die neue Reservewährung zu werden, die dem Dollar entspricht, aber ihm steht noch ein langer Weg bevor, bis er dazu bereit ist“, so Reuters. „Carney zufolge wäre ein diversifiziertes multipolares Finanzsystem, das eine Unterstützung auf der technologischen Ebene genießen würde, die beste Lösung.“
Zyniker (oder Verschwörungstheoretiker) könnten einen solchen Sinneswandel darauf zurückführen, dass sich London mit Peking über akzeptable Kooperationsbedingungen auf diesem Gebiet nicht einigen konnte. Oder dass London eine Chance wittert, eine internationale „Anti-Dollar-Koalition“ zu bilden, in der die Bank of England eine bedeutende Rolle spielen würde.Jedenfalls haben die Gegner des Dollars eine wichtige Verstärkung bekommen. Denn wenn schon die Briten es wagen, gegen die USA aufzutreten, dann ist die Frage, ob Washington in dieser Welt noch richtige Freunde oder Verbündete hat, im Grunde rhetorisch.
Das Haus verkaufen und gegen eine Rente „eintauschen“, eine interessante Lösung für Immobilienbesitzer, die ihr gebundenes Kapital nutzen möchten. Wir informieren Sie über die Möglichkeiten der Immobilienrente und ihre Vor- und Nachteile.
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Haus verkaufen gegen Rente – was bedeutet das?
Welche Arten der Immobilienrente gibt es?
Wie berechnen sich die Raten?
Haus verkaufen gegen Rente – lohnt es sich?
Haus verrenten oder verkaufen?
Lohnt sich die Leibrente? Vergleichen Sie jetzt Leibrente vs. klassischer Hausverkauf & lassen Sie sich von einem Experten eine mögliche Leibrente berechnen. Eine ausführliche Bewertung Ihrer Immobilie erhalten Sie kostenlos vor Ort.
Haus verkaufen gegen Rente – was bedeutet das?
Das Haus ist abbezahlt, aber die Rente oft knapp. Ein Hausverkauf auf Rentenbasis kann dieses Problem älterer Menschen lösen.
Üblicherweise wird eine Immobilie verkauft und der Verkäufer erhält eine einmalige Zahlung. Das Prinzip Immobilienrente funktioniert anders: Statt einer Einmalzahlung erfolgt eine regelmäßige Rentenzahlung. In der Regel haben die Besitzer dabei zwei Möglichkeiten:
Hausverkauf mit lebenslangem Wohnrecht
Hausverkauf ohne Wohnrecht
Insbesondere ältere Hausbesitzer entscheiden sich häufig für eine Variante mit lebenslangem Wohnrecht. Sie hat den Vorteil, dass die gewohnte Umgebung nicht verlassen werden muss und die Rente trotzdem in einem gewissen Umfang aufgebessert werden kann.
Hinweis
Ein Hausverkauf auf Rentenbasis bedeutet nicht zwangsläufig, dass Sie Ihr Haus im klassischen Sinne verkaufen und ausziehen müssen. Oft wird ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt.
Welche Arten der Immobilienrente gibt es?
Für Immobilienbesitzer bieten sich verschiedene Formen des Hausverkaufs mit Verrentung an. Mit folgenden Modellen können Sie Ihr Haus gegen eine Rente verkaufen:
Leibrente
Möchten Sie Ihr Haus verkaufen und Leibrente beziehen, wird Ihnen in der Regel ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt. Der neue Eigentümer zahlt in diesem Fall den Kaufpreis in monatlichen Raten (Renten) aus. Etwaige Instandhaltungsmaßnahmen werden vom neuen Besitzer übernommen. Ein Vorteil, der insbesondere für ältere Menschen reizvoll ist. Die Leibrente wird lebenslang ausgezahlt, was für Käufer nachteilig sein kann.
Der Nachteil der Leibrente für Verkäufer besteht im oft geringeren Verkaufspreis gegenüber dem Verkauf an Selbstnutzer.
Zeitrente
Im Gegensatz zur Leibrente wird die Zeitrente nur über einen festgelegten Zeitraum ausbezahlt. Die Auszahlung kann entweder als Einmalzahlung oder in Form monatlicher Raten erfolgen. Der Verkäufer behält auch bei dieser Variante ein lebenslanges Wohnrecht. Für den Käufer besteht der Vorteil in einer zeitlich besser kalkulierbaren Zahlungslast.
Umkehrhypothek
Im Rahmen dieser Immobilienrente beleihen Eigentümer ihr Haus und erhalten im Gegenzug einen zinslosen Kredit ohne Tilgung von ihrer Bank. Dieses Darlehen kann entweder als Einmalzahlung oder in monatlichen Rentenbeträgen ausgezahlt werden. Nach dem Ableben der Eigentümer kann die Immobilie von der Bank verkauft oder von den Erben ausgelöst werden.
Hinweis
Umkehrhypotheken eignen sich nur in seltenen Fällen zur Aufbesserung der Rente. Die Risikoabschläge der Banken sind hoch und die Auszahlungsbeträge vergleichsweise niedrig. Durch die Reduzierung der Erbmasse sollten außerdem eventuelle Ausgleichsansprüche geklärt werden.
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Haus verkaufen gegen Rente – wie berechnen sich die Raten?
Zu Beginn ist es notwendig, den Verkehrswert der Immobilie zu berechnen. Dieser richtet sich nach Alter, Lage, Grundstück und Ausstattung der Immobilie. ImmobilienScout24 bietet Ihnen dafür die schnelle und bequeme Onlineberechnung an. Zusätzlich können Sie die Dienste eines zertifizierten Sachverständigen in Anspruch nehmen. Für die Berechnung der Rentenhöhe ist außerdem das Alter der Verkäufer maßgeblich.
Gehen wir von einem Haus mit einem Verkehrswert von 250.000 Euro aus. Die Verkäuferin – derzeit 65 Jahre alt – entscheidet sich für eine Leibrente mit lebenslangem Wohnrecht. Laut Berechnungen des Statistischen Bundesamts hat sie noch eine Lebenserwartung von 21 Jahren (252 Monate). Das Haus könnte im Vergleich derzeit für 700 Euro monatlich vermietet werden. Wir gehen in diesem Beispiel von einem Zinssatz von 3 Prozent aus.
Daraus ergibt sich dann folgende Beispielrechnung für die Leibrente:
250.000 Euro – (252 Monate x 750 Euro) = 189.000 Euro
Einen gewissen Abschlag müssen wir vornehmen, da der neue Eigentümer die Immobilie nicht selbst nutzen kann.
189.000 Euro – 10% = 170.100 Euro
Unter Vorbehalt – eventuell müssen Sie mit zusätzlichen Sicherheitsabschlägen rechnen – wird dieser Betrag nun durch die Anzahl der Monate geteilt, die Sie voraussichtlich noch in Ihrem Haus wohnen werden.
170.100 Euro / 252 Monate = 675 Euro
Die monatliche Rentenzahlung würde demnach 675 Euro betragen.
Haus verkaufen gegen Rente – lohnt es sich?
Das Haus auf Rentenbasis zu verkaufen, lohnt sich insbesondere dann, wenn Rentner kinderlos sind und ihre Rente aufbessern möchten. Liegt die Immobilie in einer rentablen Lage, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit eines hohen Auszahlungsbetrags. Die hohen Abschläge und Gebühren, besonders im Falle einer Umkehrhypothek, sollten in jedem Fall bedacht werden. Alternativ bietet sich der Verkauf innerhalb der Familie an. Viele Eigentümer im Rentenalter entscheiden sich außerdem für den Verkauf ihres Hauses und eine Investition in eine kleinere, barrierefreie Wohnung. Diese Lösung kann zusätzlich eine deutliche Erleichterung der Lebenssituation im Alter bedeuten.
Ein Großteil der Menschen investieren ihre Mietzahlungen in ihren Vermieter, anstatt durch einen Austausch des Mietvertrages in einem Mietkaufvertrages mit Kaufoption. nach Abklärung entsteht dadurch systematisch Immobilieneigentum. Eigenleistungen an der Immobilie können nach Ende der Mietphase oder auch sofort angerechnet werden. Bei sofortiger anteilmäßiger Anrechnung der Mietzahlungen oder Eigenleistungen besteht Notarzwang. Die Tilgung der Immobilie kann individuell durch eine notariell, vereinbarte , lebenslange Rente oder auch über eine anteilmäßige Kapitaloption erbracht werden. Dies gilt es vorab durch uns abzuklären, wie die Tilgung erbracht wird. Weitere Infos unter der http://www.immo-sofortfinanzierung-mietkauf.de mfg Günter Draxler