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Bundestag berät Waffenrecht Waffe nur nach Verfassungsschutz-Check

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Eine Kaliber 9 mm Pistole, Patronen und ein Magazin liegen auf einer Waffenbesitzkarte. | Bildquelle: dpa

Bundestag berät Waffenrecht Waffe nur nach Verfassungsschutz-Check

Stand: 13.12.2019 09:20 Uhr

Wer eine Waffe will, soll künftig immer vom Verfassungsschutz überprüft werden. Eine entsprechende Verschärfung des Waffenrechts berät der Bundestag. Die Opposition zweifelt an dem Plan.

Von Sabine Müller, ARD-Hauptstadtstudio

Um zu erklären, was die Bundesregierung mit dieser Gesetzesänderung erreichen will, braucht Innenminister Horst Seehofer nur knapp drei Sekunden: „Keine Waffen in die Hände von Extremisten.“

Etwas offizieller klingt das so: Die illegale Beschaffung und Nutzung von Schusswaffen für terroristische und kriminelle Zwecke soll erschwert werden. Es geht darum, die geänderte europäische Feuerwaffenrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen.

So soll in Zukunft alle fünf Jahre überprüft werden, warum ein Bürger überhaupt eine Waffe braucht. Die meisten großen Magazine werden verboten und das Nationale Waffenregister wird umgebaut, damit die Behörden den sogenannten Lebenszyklus einer Waffe von der Herstellung bis zur Vernichtung nachverfolgen können.

Wer Waffe will, wird vom Verfassungsschutz überprüft

Über die EU-Vorgaben hinaus gibt es aber noch weitere Änderungen: Wer Mitglied in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung ist – auch einer noch nicht verbotenen – dem soll der Waffenbesitz in der Regel verweigert werden. Und in Zukunft muss es immer eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz geben, wenn Behörden die persönliche Eignung eines Antragstellers prüfen.

Darauf hatte die SPD mit ihrer Justizministerin Christine Lambrecht gepocht: „Ich will nicht abwarten, bis Waffen in die Hände von Rechtsextremisten kommen, sondern ich will dafür diese Abfrage durchführen: Jedes Mal eine Regelabfrage, damit so etwas überhaupt nicht mehr geschieht.“

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) | Bildquelle: dpa

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Justizministerin Lambrecht hatte sich dafür eingesetzt, dass der Verfassungsschutz immer prüfen soll.

 Kritik aus der Opposition – von beiden Seiten

Martina Renner von der Linkspartei hält den Verfassungsschutz allerdings für völlig ungeeignet, diese Prüfung ordentlich durchzuführen. Sie verweist unter anderem darauf, dass ein mutmaßlicher Komplize beim Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke eine Waffenbesitzkarte hatte. So habe die zuständige Behörde beim Landesamt für Verfassungsschutz in Hessen angefragt, ob es Hinderungsgründe gebe, „diesem bekannten Rechtsextremisten eine Waffe auszuhändigen. Und das Landesamt in Hessen hatte aus Gründen, die wir nicht kennen, keine Bedenken.“

Kritik an dem Gesetz kommt auch von der AfD. Deren Abgeordneter Martin Hess nennt die Pläne unverhältnismäßig und nicht zielführend: „Wir dürfen keine Gesetzesänderungen beschließen, die keinen Sicherheitsgewinn bringen, aber unbescholtene Bürger massiv in ihren Freiheitsrechten einschränken.“

Verbesserung für Sportschützen

Nachdem Jäger und Sportschützen in den letzten Wochen heftig gegen die Reformpläne protestiert hatten, weil sie sich unter Generalverdacht gestellt fühlten, wurde nochmal nachgebessert. Die Bedürfnisprüfung werde weniger bürokratisch und weniger aufwändig, so SPD-Innenexperte Helge Lindh: „Es ist eine deutliche Erleichterung für Schützen. Ihre Situation hat sich sogar verbessert, so dass kein Grund zur Klage besteht.“

Sportschützen sollen nun nicht mehr regelmäßig für jede einzelne Waffe nachweisen müssen, dass sie diese tatsächlich benutzen, sprich: brauchen. Und nach zehn Jahren soll die Nachweispflicht ganz wegfallen, die Mitgliedschaft im Schützenverein reicht dann als Begründung für den Waffenbesitz aus. Für Jäger gilt, dass ihnen der Einsatz von Nachtsichtgeräten und Schalldämpfern in der Regel erlaubt wird.

Grüne halten Reform für nicht scharf genug

Auch die Grünen sind unzufrieden mit der Reform, halten sie für nicht scharf genug. Unter anderem müsse die Bundesregierung aktuelle technische Entwicklungen besser im Blick haben, etwa die Eigenproduktion von Schusswaffen.

Laut dem Grundgesetz……….(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.

Artikel 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik …  dies beinhaltet natürlich auch das sogen. Notwehrrecht, sein eigenes Leben zu verteidigen, notfalls mit angemessenen Waffen zur Selbstverteidigung…

Dein Kommentar dazu……..

   

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