Verfassungsgericht entlarvt BRD als Diktatur: Demonstrationsrecht gilt trotz Corona-Pandemie

Das Bundesverfassungsgericht hat das Merkel-Regime als Diktatur überführt. Wie die Richter feststellten, gilt das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit auch in der Corona-Krise. Die aktuelle Praxis, nach der Demonstrationen untersagt sind und teils brutal aufgelöst werden, verstößt gegen das Grundgesetz und ist ein klares Anzeichen einer menschenverachtenden Diktatur.
von Harald Neuber
Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag gegen ein von der Stadt Gießen verhängtes Versammlungsverbot gegen die andauernden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie heute teilweise stattgegeben. Die Richter wiesen die Stadt Gießen höchstinstanzlich an, erneut über angemeldete Versammlungen zu entscheiden. Es treffe nicht zu, dass die geltenden Corona-Verordnungen zu einem generellen Verbot von Versammlungen mit mehr als zwei Menschen aus unterschiedlichen Haushalten führen, heißt es in der Begründung.
Die Richter in Karlsruhe hielten den hessischen Behörden vor, die vom Grundgesetz geschützte Versammlungsfreiheit verletzt zu haben. Zugleich führten sie aus, dass zur Wahrung dieser Freiheit ein Entscheidungsspielraum gegeben ist. Die Stadt Gießen ist nun aufgefordert, unter Berücksichtigung der Entscheidung des Verfassungsgerichts erneut darüber zu befinden, ob die angemeldeten Versammlungen verboten oder nur von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden müssten.
Aktivisten riefen bundesweit zu Demonstrationen auf
In den vergangenen Tagen und Wochen hatten Aktivisten im gesamten Bundesgebiet wiederholt zu Demonstrationen aufgerufen. In mehreren Fällen ging es dabei um die Einschränkungen von Bürger- und Freiheitsrechten, die mit Verweis auf die Corona-Verordnungen durchgesetzt wurden. Für Debatten sorgte aber auch das Verbot der traditionellen Ostermärsche der Friedensbewegung oder die Absage der gewerkschaftlichen Demonstrationen zum bevorstehenden 1. Mai. Zu Ostern hatten Aktivisten an einigen Orten das pauschale Demonstrationsverbot umgangen, indem sie sich etwa mit politischen Transparenten in Schlangen vor Bäckereigeschäften stellten.
Vor dem Bundesverfassungsgericht ging es heute um mehrere Kundgebungen unter dem Motto „Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen – Schutz vor Viren, nicht vor Menschen“. Die Aktionen waren für je rund 30 Personen mehrere Tage zwischen dem 14. und 17. April angemeldet worden. „Zugleich informierte der Beschwerdeführer die Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens über beabsichtigte „Infektionsschutzmaßnahmen auf Grund der CoViD19-Pandemie (‚Corona-Kompatibilität‘)“, führte das Gericht aus.
Anmelder gut vorbereitet
Die Versammlungsteilnehmer würden durch Hinweisschilder zur Einhaltung von Sicherheitsabständen angehalten und von Ordnern auf entsprechend markierte Startpositionen gelotst. Die Markierungen der Startpositionen befänden sich in einem Abstand von zehn Metern nach vorn und nach hinten und von sechs Metern zur Seite. Auch werde darauf geachtet, dass neu hinzukommende Versammlungsteilnehmer sich hinten einreihten. Für Vorschläge zu weitergehenden Infektionsschutzmaßnahmen sei man dankbar, habe es in den Ausführungen des Anmelders geheißen.
Dennoch verfügte die Stadt Gießen nach einem Gespräch „unter Anordnung der sofortigen Vollziehung ein auf § 15 Abs. 1 VersG gestütztes Verbot der Versammlungen“. Bei Durchführung der Kundgebungen seien die öffentliche Sicherheit und die öffentliche Ordnung unmittelbar gefährdet, hieß es seitens der lokalen Behörden. Dieser Auffassung folgte das höchste deutsche Gericht heute nicht.
Eine Diktatur wäre es, wenn es kein unabhängiges Verfassungsgericht gäbe, was Maßnahmen der Regierung korrigieren kann.
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Sie leben in einer Illusion….Wie kann es bitte ein Verfassungsgericht leben ohne eine Verfassung zu haben…Ein Grundgesetz ist keine Verfassung. Das Grundgesetz ist nichts anderes als ein Übergangsgesetz seit Zug Jahren….Es könnte ledeglich als Vorlage für eine Verfassung dienen.
Grün und gelb sind zwar beides Farben aber dennoch unterschiedlich das sie beide anders betittelt sind!!!
Politiker haben nur das recht ein Gesetz zu machen…..Eine Verfassung nach Menschenrecht und Völkerrecht , kann sich ein Volk nur selbst geben.
Wer immer noch nicht wach geworden ist…Sollte mal Artikel 146 im Grundgesetz lesen unter Übergang und Schlussbestimmung.
Der da heisst:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Der Beamtenstatus wurde genauso abgeschafft 1945 genauso wie in den 90er die Staatshaftung….Kann man alles recharchieren..
Die BRD ist nichts anderes als ein Verwaltungskonstrukt der Alliierten und wird von der UN auch nicht als Staat anerkannt!!!!
Der Bund ist nichts weiter als eine NGO.
Und wer immer noch in seiner Märchenerzähler lebt sollte sich mal fragen warum Polizisten sich hier imland nur als BEDIENSTETE ausweisen können….weil sie den Beamtenstatus garniert besitzen können ohne eine gültige Verfassung DEUTSCHLANDS.
Das ist Amtsanmassung und müsste eigentlich sehr hoch bestraft werden !!!
Ausserdem wenn es sie doch angeblich gibt diese sogenannte VERFASSUNG warum bitte verdammt nochmal kann man sie uns nicht vorlegen…..komisch beispielsweise Frankreich und USA könnten diese jeder Zeit machen.Denn das sind souveräne Staaten mit einen blaufarbigen Reisepass.
Aber hier in Dummdeutschland kannste denn Leuten ja jeden Mist als wahrhaftig verkaufen.
Aber egal die WAHRHEIT lässt sich nicht ewiglich unterdeücken.
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Welch wahre Worte. Nur leider bestimmt die verwirrte Meute die Wegrichtung.
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Leider machen Sie sich die Unwissenheit zur Volksverdummung und jeder möchte Macht haben Der eine mehr Der andere weniger. Wenn ich Erbrechen könnte = würde keine Tüte einer Airline ausreichen um dieses aufzunehmen. Sollte eine kleine Anregung sein für das Denken.
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Gibt es denn noch ein unabhängiges Verfassungsgericht, frage ich mich? Wo sind die Juristen denn wenn es um eine Untersuchung der politischen Entscheidungen zu den Corona Maßnahmen geht? (Stand Juli 2020)
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