Die Bundesregierung plant ein Hilfsprogramm für gemeinnützige Organisationen, das im Rahmen des Konjunkturpaketes beschlossen werden und die Folgen der Coronakrise abmildern soll.
30.05.2020 – 05:02:48
Regierung plant Sofortprogramm für gemeinnützige Organisationen
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – Foto: über dts Nachrichtenagentur
„Der gemeinnützige Sektor in Deutschland erfüllt eine eminent wichtige gesamtgesellschaftliche Rolle. Die selbstlose Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet unterstützt den gesellschaftlichen Zusammenhalt in fundamentaler Weise“, heißt es in einem Eckpunktepapier, über das die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Samstagausgaben berichten.
Diese Funktion müsse unbedingt erhalten bleiben, auch in Zeiten der Corona-Pandemie, heißt es in dem Papier aus den Ressorts Finanzen, Wirtschaft, Arbeit und Soziales, Familien sowie Inneres weiter. „Dabei muss konstatiert werden, dass gemeinnützige Organisationen leider in vielerlei Hinsicht ganz ähnlich von der Covid-19 Krise betroffen sind wie die gewerbliche Wirtschaft.“ Laut des Eckpunktepapiers will der Bund sofort eine Milliarde Euro zur Verfügung stellen, um die Bundesländer bei der Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen zu unterstützen. Bereitgestellt werden soll das Geld über Globaldarlehen der staatlichen KfW-Bank. „Der Bund möchte damit eine Unterstützung einer Vielzahl an gemeinnützigen Organisationen ermöglichen“, heißt es. „Die konkrete Auswahl soll aber den Ländern vorbehalten bleiben, um die vor Ort vorhandenen Informationen mit Blick auf jene der antragsberechtigten gemeinnützigen Organisationen, die in der Corona Krise tatsächlich am dringlichsten Hilfe benötigen, bestmöglich zu nutzen.“ Die bisherigen Corona-Hilfsprogramme gehen an den Bedürfnissen des gemeinnützigen Sektors weitgehend vorbei. Auf das Kreditprogramm der staatlichen KfW-Bank etwa haben gemeinnützige Unternehmen bislang keinen Anspruch. „Die Nichtberücksichtigung der gemeinnützigen Unternehmen bei dem KfW-Rettungsschirm war ein Fehler, den niemand wollte. Dieser Fehler muss jetzt schnellstmöglich behoben werden“, sagte Matthias Bartke (SPD), Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales, dem RND. Gemeinnützige Unternehmen müssten nun Zugang zu dringend benötigten Krediten erhalten, um sie mit der notwendigen Liquidität zur Zahlung von Verbindlichkeiten auszustatten, so Bartke. In einem zweiten Schritt müsse man darüber nachdenken, wie man den Organisationen helfen könne, Kredite auch wieder zurückzuzahlen, fügte der SPD-Abgeordnete hinzu.
dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH Zu deinem Kommentar…………………………
Hans Söllner verbreitet krude Mutmaßungen über Corona-Krise????
Der bayerische Liedermacher, bekannter Antifaschist, Kifferfreund und Tierschützer kritisiert mit einem krassen Vergleich die Corona-Maßnahmen. Sein Label Trikont distanziert sich von ihm.
26.5.2020 – 18:41 , Harry Nutt
Der Liedermacher Hans Söllner.
Foto: Simone Attisani
BerlinIn der vielfältigen bayerischen Liedermacherszene, die immer auch der Versuchung gegenübersteht, popkulturelle Trends mit dem Volkslied zu versöhnen, gilt Hans Söllner als Freak. Optisch wirkt er wie ein Veteran aus den 70er-Jahren. Wuschelhaare, Mundharmonika und Gitarre – um aktuelle Moden scheint er sich nie sonderlich geschert zu haben. Immer wieder geht es bei Söllner ums Kiffen. Mit zünftigem Dialekt tritt er für die Legalisierung von Marihuana ein, und mit wechselnden Bands arrangiert er seinen Sound zu einer Art bayerischem Reggae, oft von satten Bläsersätzen getrieben.
Zum Markenzeichen des Hans Söllner gehört es zudem, in politischer Hinsicht kein Blatt vor den Mund zu nehmen. In manchen seiner Songs wendet er sich gegen jegliche Form des Rassismus. „Des is mei Heimat“, heißt es etwa in dem Stück „Rassist“, „und nicht dein Reich.“ Klare Kante also gegen Rechts. In diese Eindeutigkeit sind nun einige Misstöne geraten. Zumindest ist vor einigen Tagen Söllners Facebook-Seite in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt, auf der er einige krude Mutmaßungen über die Corona-Krise verbreitet hat. Im Kern kreist die nun entstandene Erregung um eine Mitteilung wie diese: „Denunzianten, SA, Stasi und Gleichschritt und das passiert gerade. Man darf keine Vergleiche ziehen zum Dritten Reich. Aber das passiert gerade. Schaut euch um.“
Zusammenfassend könnte man sagen, dass Söllner sein Unbehagen über die coronabedingten Einschränkungen des Versammlungsrechts mit der NS-Diktatur vergleicht, auch wenn er den Vergleich vorauseilend gleich widerruft. Aus der verbalen Entgleisung ist inzwischen der Fall Söllner geworden, zu dem auch sein langjähriges Plattenlabel Trikont beigetragen hat. „Wir schätzen ihn als Musiker sehr, insbesondere seine antiautoritäre und antifaschistische Grundhaltung“, heißt es in einer Mitteilung von Trikont, mit der der Verlag spürbar von seinem Musiker abrückt.
„Wenn es allerdings um seine Äußerungen zur momentanen Situation gehört, distanzieren wir uns ausdrücklich. Diese spiegeln in keinster Weise unsere Meinung zur aktuellen Lage wieder. Seine Vergleiche mit dem Dritten Reich entbehren jeder Grundlage und verharmlosen den Terror des Nazi-Regimes in einer unerträglichen Weise.“ Im Interview mit Deutschlandradio Kultur äußert Trikont-Chefin Eva Mair-Holmes zugleich aber auch Verständnis für einen Künstler, der sich für die Rechte von Tieren einsetzt, aber auch als Impfgegner in Erscheinung getreten ist.
Die Situation, so Mair-Holmes, sei auch deshalb so schwierig, weil der Begriff, der über dem gesamten Werk von Hans Söllner stehe, der der Freiheit sei. Über diese zu singen, scheint gerade nicht nur Hans Söllner schwer zu fallen.
Bundesregierung will BaFin-Aufsicht für 34f-Vermittler durchdrücken
Die Bundesregierung will an dem angestrebten Wechsel der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht rütteln. Zuletzt hatte es Bedenken von zwei Ausschüsseb des Bundesrats gegeben.
Neue Besen kehren gut?!?MabelAmber/Pixabay
Aktuell werden die Vermittler in neun Bundesländern von den Gewerbebehörden überwacht. In sieben Bundesländern sind die Industrie- und Handelskammern zuständig. Auf den Wechsel in Richtung BaFin hatte sich die Große Koalition im vergangenen Jahr geeinigt. Das Bundeskabinett hat das sogenannte Finanzanlagenvermittler – Aufsichtsübertragungsgesetz FinAnlVÜG bereits durchgewunken. Ziel ist es, dass Vermittler mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) ab dem 1. Januar 2021 von der BaFin beaufsichtigt werden.
Scharfe Kritik gab es darauf von mehreren Vermittlerverbänden. „Zu einer Zeit, in der gerade der Mittelstand voraussichtlich extrem von den Auswirkungen der Corona-Epidemie getroffen wird, halten wir es für ein denkbar falsches Zeichen, dieses mittelstandsfeindliche Gesetz weiter voranzutreiben.“, monierte Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. Der VOTUM Verband befürchtet, dass viele Vermittler durch den drohenden Wechsel aufgeben. Dadurch könne die Beratung von vielen Verbrauchern nicht mehr sichergestellt werden.
Ausschüsse lehnen BaFin-Aufsicht für 34f-Vermittler
Anfang Mai hatten sich schließlich der Wirtschafts- und Finanzausschuss des Bundesrates den geplanten Wechsel der Aufsicht für 34f-Vermittler genauer angesehen. Dabei kamen beide Ausschüsse zu einem klaren Urteil. In einer gemeinsamen Schreiben erklärten sie daraufhin, dass sich die bisherige Regelung mit Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammern (IHKen) und der Gewerbeämter bewährt habe. Auch ließen sich keine Missstände erkennen. Schließlich habe es sich bei den bekannten Finanzskandalen stets um Produkt- oder Institutsskandale gehandelt. Daher sei die Übertragung der Aufsicht in Richtung BaFin nicht zu rechtfertigen.
„Die Übertragung der Aufsicht auf die BaFin wäre mittelstandsfeindlich und würde auch aus Sicht des Verbraucherschutzes keine Verbesserung bringen.“, heißt es in dem Papier. Denn die neue Aufsicht wäre mit deutlich höheren Kosten für die Vermittler verbunden und dies könnte viele freie Finanzanlagenvermittler dazu bewegen, die Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung zurückzugeben. Vermittler in größeren Vertrieben sind regelmäßig unter einem Haftungsdach verbunden. Sie wären von diesem Plan weniger betroffen. Aus Verbrauchersicht wäre die Aufgabe der unabhängigen Vermittler jedoch ein schwerer Schlag. Dann würde sich der Anteil der gebundenen Vermittler am Vermittlermarkt deutlich erhöhen und es wäre für Kunden erheblich schwerer eine unabhängige Beratung zu bekommen. Ergo sei der geplante Transfer der Aufsicht abzulehnen.
Informationen Mietkauf, eine Alternative die sich bewährt hat………………
Informationen zum Mietkauf sind immer gefragter, denn das Thema Mietkauf ist derzeit eine attraktive Alternative zu der gewöhnlichen Finanzierung und da für Viele das Thema Mietkauf etwas neues ist, spielen diese Informationen, die hier auf dieser Seite genannt werden, sowie die Erfahrung anderer in Bezug auf die Thematik Mietkauf, eine wichtige Rolle für all jene, die zurecht neugierig geworden sind.
Doch nicht nur Selbständige, denen in den meisten Fällen der Kreditwunsch von einer Bank verwehrt wird, auch Angestellte und Arbeiter mit einem Durchschnittsverdienst, fragen sich in letzter Zeit vermehrt, ob der Mietkauf denn nicht eine gute Alternative wäre.
Dieses Interesse und die Neugier, was den Mietkauf angeht, ist nicht nur dadurch entstanden, weil Banken
bei fehlender Sicherheit und Eigenkapital das Gespräch erst gar nicht zulassen, was wegen einem drohenden Zahlungsausfall auch verständlich ist, sondern auch dadurch, dass die Zahl der Zwangsversteigerungen in Deutschland, vor allem in den letzten zwei Jahren, beträchtlich zugenommen hat und dass davon auszugehen ist, dass sich diese Entwicklung laut Prognosen und zum Bedauern vieler konstant bleiben, wenn nicht sogar weiter ansteigen wird.
Den Banken ist es, was nachvollziehbar ist, nicht zu verübeln, wenn sie eine Finanzierung aufgrund von fehlenden Sicherheiten von vornherein ablehnen. Denn sonst wäre das Risiko weiterer Zwangsversteigerung noch größer.
Doch woher kommt denn diese derzeit stetig steigende Entwicklung, dass immer mehr Zwangs-
versteigerungen viele Menschen in eine existenzielle Schieflage bringen, und dass obwohl sie zum Zeitpunkt der Finanzierung, die Bedingungen der Kreditvergabe in Form von Sicherheiten und Eigenkapital gerecht wurden?
Viele überschätzen sich, wenn Sie sehen, dass im Familien- oder im Freundeskreis Immobilien gekauft werden.
Sie neigen dann dazu mitzumachen, trotz der Tatsache und obwohl es vielen bewusst ist, dass die finanzielle Schieflage so gut wie jeden von heute auf morgen treffen kann, es sei denn man ist reich aber dann braucht man ja keine Finanzierung.
Ein weiterer Aspekt ist der wachsende Druck am Arbeitsplatz.
Da war man sich beispielsweise noch vor einigen Jahren, als man die Finanzierung mit der Bank abgeschlossen hatte, relativ sicher, dass man einen sicheren Arbeitsplatz hat, und plötzlich kommt ein neuer Vorgesetzter oder die Leistungen lassen nach, weil man in eine andere Abteilung gekommen ist oder ein neuer Kollege macht es einem schwer. Im großen und ganzen, kann man schon sagen, dass die Angst um den Verlust des Arbeitsplatzes zugenommen hat und gemäß den Statistiken der letzten Jahren, was ja auch in Zahlen widergespiegelt wird, ist bei vielen diese Besorgnis nicht unberechtigt.
Falls Sie sich, wie derzeit viele Leute, für die Option des Mietkaufs interessieren, weil Ihnen keine Bank, aufgrund von fehlenden Sicherheiten oder einem Negativ-Schufaeintrag die Finanzierung nicht ermöglichen kann, dann könnte der Mietkauf eine Alternative sein, die Ihnen weiterhelfen kann.
Was ist der Mietkauf denn überhaupt?
Der Mieter erhält einen Vertrag der ihr/ihm das Recht einräumt die Immobilie, zu dem im Vertrag genannten Preis unter Anrechnung der geleisteten Tilgung und vereinbarten Tilgungslaufzeit, die maximal 25 Jahre dauern kann, zu erwerben. Die Nutzungsgebühr (Mietkaufrate) die während der vertraglich vereinbarten Laufzeit getilgt wird, mindert den Kaufpreis von Monat zu Monat. So wird am Ende der Laufzeit, der Mietkauf-
vertrag in einen Kaufvertrag umgewandelt und der eingezahlte Gesamtbetrag aller Mietkaufraten, die während Gesamtlaufzeit gezahlt worden sind, wird dann, wie bei einem Leasingvertrag verrechnet, sodass die Immobilie mit der Abschlusszahlung zum Eigentum überwechselt.
Es bieten sich viele verschiedene Mietkaufmöglichkeiten und erprobte Modelle von verschiedenen Anbietern an, die sich jedem Einzelfall individuell anpassen lassen.
Die Vertragslaufzeit nennt sich auch die Ansparphase. Während dieser Zeit darf sowohl der im Vertrag vereinbarte Preis als auch die vereinbarte und zu tilgende Nutzungsgebühr (Mietkaufrate) nicht verändert werden.
Worin zeichnet sich der Mietkauf aus?
Der Mietkauf zeichnet sich dadurch aus, dass auch junge, sozialschwache Familien, Selbständige aber auch Singles, denen eine übliche Finanzierung über die Bank wegen fehlenden Sicherheiten nicht gewehrt werden kann oder weil sie erst gar nicht das Risiko eingehen wollen sich so hoch zu verschulden, die Möglichkeit gegeben wird, sich was für die Zukunft und für ihre Kinder aufzubauen und den Traum der eigenen vier Wände zu verwirklichen ohne sich zu verschulden und somit das Risiko einer etwaigen Zwangsvollstreckung gänzlich ausschließen können.
Wenn Ihr Verdienst gerade Mal ausreicht, um eine Familie zu ernähren und die laufenden Kosten bedienen zu können, sodass Ihre finanzielle Lage Ihnen bisher wenig Möglichkeiten geboten hat etwas Eigenkapital anzusparen, dann lassen Sie sich mit dem Mietkauf helfen den Traum eines Eigenheims zu realisieren.
Einer der wesentlichen Vorteile des Mietkaufs ist die Flexibilität in der Berücksichtigung des Einzelfalls, in der nicht immer die finanzielle Konstanz, so wie es bei Bankinstituten im Vordergrund steht, sondern auch andere Faktoren berücksichtigt werden. Bedenken Sie auch, dass Sie bei einem Mietkauf jederzeit während der Laufzeit aussteigen können ohne finanzielle Verluste zu erleiden. Ein weiterer Vorteil ist auch die Tatsache, dass der Mietkauf mittlerweile von vielen Anbietern auch ohne Eigenkapital angeboten wird.
Prüfen Sie ob der Mietkauf für Sie in Frage kommt und wenn ja, erfüllen Sie sich Ihren Wunsch des Eigenheims.
Wir können Ihnen behilflich sein Ihre Wunschimmobilie, gemäß Ihren Vorgaben zu lokalisieren und den sowohl
für Ihren Einzelfall als auch für die von Ihnen gewünschte Immobilie meist geeigneten Mietkauf-Anbieter auf Sie aufmerksam zu machen, sodass wir Ihnen, Ihrer Situation und Wunschimmobilie entsprechend, ein maßgeschneidertes Mietkaufangebot unterbreiten können.
Interessieren Sie sich für einen Mietkauf, weil Sie meinen, dass diese Kaufvariante für Sie in Frage kommen könnte, dann beachten Sie bitte folgendes:
Lassen Sie sich nicht von Negativ-Kommentaren im Internet oder sonst woher abschrecken, denn es ist ja verständlich, dass ja wie in jeder Branche versucht wird andere Produkte und Dienstleistungen im etwas schlechteren Licht darzustellen als die eigenen.
Gehen Sie davon aus, dass es den großen und üblichen Banken, die Immobilienfinanzierungen betreiben, ganz egal ist und sehr wenig kümmert, wenn Leute, die über kein Eigenkapital verfügen, einen Negativeintrag in der Schufa haben oder sonstige Sicherheiten für eine Finanzierung nicht aufbringen können, zu der Alternative Mietkauf greifen.
Meistens wird gegen dem Mietkauf geworben, indem vor allem über angeblich überhöhte Mieten gesprochen wird, die von 40-50% über den Mietspiegel der jeweiligen Region liegen sollen. Dies ist definitiv nicht der Fall, denn jeder kennt die Preise und erfahrungsgemäß kann man sagen, dass sich kein Mietkäufer auf eine Mietzahlung einlässt, die mehr als 20% des Durchschnittswertes einer jeweiligen Region ausmacht, denn 99,99% der Mietkäufer kennen den Mietspiegel für Ihre Region bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.
Auch Behauptungen, die aussagen, dass der Mietkauf hauptsächlich bei schwer zu verkaufenden Immobilien zum Zuge kommt und weil Mietkaufimmobilien deswegen von einer Bank ohnehin nicht finanziert werden würden, ist eine weitere Methode, um Unsicherheit in das Modell des Mietkaufs zu bringen.
Zur Sicherheit lassen Sie sich einen vorgefertigten Vertrag vom jeweiligen Mietkaufanbieter zusenden und lassen diesen von einem in diesem Gebiet spezialisierten Anwalt überprüfen.
Was im Vertrag auf jedem Fall zu beachten wäre, ist dass der Ausstieg aus dem Mietkaufvertrag jederzeit gewährleistet ist und ein Mietkaufvertrag sollte grundsätzlich keine Klauseln enthalten, die ein Ausstieg erschweren, beispielsweise mit Stornogebühren. Wenn man ganz sicher gehen möchte, kann man sich gegen eine mögliche Insolvenz des Verkäufers absichern lassen.
Wichtig ist auch, dass Sie sich die Option der Kaufübernahme des Objektes, meist nach einer Laufzeit von 15 – 25 Jahren, im Vertrag zusichern lassen, sodass Sie keinem Kaufzwang unterlegen sind.
Der Vertrag soll auch wiedergeben, dass Sie während der Laufzeit lediglich den Verpflichtungen eines Mieters unterliegen und Ihnen Instandhaltungs- und sonstige Reparaturkosten während dieser Zeit nicht zulasten gelegt werden, denn der Vertrag muss während der gesamten Laufzeit die juristisch und gesetzlich festgelegten Regelungen des Mietrechts, den beiden Parteien gerecht werden. Außerdem sollte man sich vor dem Vertragsabschluss vergewissern, dass die Immobilie lastenfrei ist. Dies erfährt man durch die Einsicht in das Grundbuch beim Notar. Hierdurch minimieren Sie das Belastungsrisiko auf das möglichst geringste.
Wenn Sie mehr Informationen zum Mietkauf erhalten wollen und detailliert beraten werden möchten,
weil Sie der Meinung sind, dass Ihnen die Mietkauf Alternative interessieren könnte, dann können Sie uns von hieraus Ihr Mietkauf-Immobiliengesuch präsentieren.
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Die meisten Menschen gehen davon aus, dass Bausparen eine Erfindung des 20. Jahrhunderts ist, einige würden in Zusammenhang mit Friedrich Wilhelm Raiffeisen Mitte bis Ende des 19. Jahrhunderts vermuten. Kaum jemand käme auf die Idee, die Wurzeln für dieses erfolgreiche Sparmodell im 3. Jahrhundert vor Christus in China zu suchen. Die erste deutsche Bausparkasse, die Bausparkasse für Jedermann, gründete Pastor von Bodelschwingh 1885 in Bielefeld. Durchsetzen konnte sich das System allerdings erst nach dem Ersten Weltkrieg, in der Zeit von 1921 bis 1929, aufgrund des hohen Finanzmittelbedarfs für Wohnungsbau. Noch heute gehört Bausparen nicht nur zu den bekanntesten, sondern auch zu den wichtigsten Sparplänen in Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung.
Definiert wird Bausparen als steuerbegünstigtes Gemeinschaftssparen bei einer Bausparkasse mit dem Zweck, die Gewährung eines zinsgünstigen Darlehens zu erreichen. Das gewährte Darlehen dient dem Bau, dem Kauf oder einer Renovierung/Sanierung eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung beziehungsweise zur Ablösung einer Hypothek oder anderen dafür eingegangenen Verpflichtungen. Grundsätzlich besteht Bausparen aus drei Phasen, der
Ansparphase (Startphase), der
Zuteilungsphase und der
Darlehensphase.
Während der Ansparphase zahlen Sie mithilfe eines Sparplans einen definierten Prozentsatz der geplanten Darlehenssumme bis zum Erreichen das Mindestguthaben ein. Ihre Zahlungen gehen an diejenigen, die bereits ihr Soll erfüllt und damit den Anspruch auf das Darlehen erreicht haben. Ihnen nachfolgende Bausparer finanzieren nach demselben Prinzip die Hypotheken ihrer Vorgänger, also auch Ihre.
Was passiert beim Bausparen in der Ansparphase?
Grundsätzlich gilt, dass die Regelspardauer je nach gewähltem Tarif zwischen sechs und zehn Jahren dauert, wobei die Liquidität des Immobilienkäufers die Laufzeit beeinflusst. Können Sie eine Wohnungsbauprämie beanspruchen oder besparen Sie den Vertrag im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen, dauert Ihre Ansparphase sieben Jahre. Dabei zahlen Sie sechs Jahre in den Bausparvertrag ein, im letzten Jahr ruht er. Erwerben, bauen oder renovieren Sie in dieser Zeit eine Immobilie, besteht die Möglichkeit für eine Zwischenfinanzierung bis zur Zuteilung in Höhe der Bausparsumme. Für die Zwischenfinanzierung haben Sie die Wahl zwischen Hausbank und Bausparkasse.
Welche Kriterien sind in der Zuteilungsphase relevant?
Damit Sie das Bauspardarlehen erhalten, müssen zwei Kriterien erfüllt sein, das Erreichen des
Anspargrads des Guthabens und die zugehörige
Bewertungsziffer
Dabei basiert die Bewertungsziffer auf der Berechnung einer bei jedem Anbieter nach eigener Gewichtung bewerteten Ansparphase, Bausparsumme und Höhe der Sparrate. In Abhängigkeit vom Vertrag können Sie die Zuteilung durch Sonderzahlungen beschleunigen. Probleme treten auf, wenn zwischen der Bankfinanzierung und der Zuteilung des Bauspardarlehens Lücken entstehen. In diesem Fall löst die Bausparkasse in der Regel das Bankdarlehen ab und überbrückt den offenen Zeitraum.
Die Darlehensphase, eine tarifbedingte Rückzahlung
Haben Sie den Zuteilungszeitpunkt Ihres Bausparvertrags erreicht, beginnt die Zeit der Tilgung. Anders als bei einer Bankfinanzierung, bei der Sie im Rahmen eines Hypothekendarlehens die Tilgungsrate frei wählen können, ist beim Bausparen durch den Tarif die Höhe des monatlichen Rückzahlungsbetrags vorgegeben. Normalerweise liegt er bei sechs Promille pro Monat, die Laufzeit beträgt zwischen neun und 15 Jahren. Da die Laufzeit deutlich kürzer ist als bei einer normalen Baufinanzierung, sind die monatlichen Raten höher, da ansonsten die Tilgungsleistung nicht erbracht wird.
Was sind die Vorteile des Bausparens und wo liegen die Nachteile?
Bausparen soll mithilfe eines Umlageverfahrens die Möglichkeit schaffen, für den Immobilienerwerb günstige Darlehen zu erhalten. Obwohl die Tilgungsraten höher sind als bei einer normalen Hypothekenfinanzierung, lohnt sich das Bausparen aufgrund der niedrigen Zinsen, insbesondere in Hochzinsphasen. Zu Problemen kommt es, wenn die Nachfrage nach Bauspardarlehen aufgrund hoher Zinsen größer wird als der Zufluss der Mittel. Die Folge wären teure Zwischenfinanzierungen. In Niedrigzinsphasen hingegen verliert das Bausparen in der Regel seinen Reiz.
Wie unterscheiden sich die Tarife beim Bausparen?
Beim Bausparen stehen Ihnen drei Tarifarten zur Auswahl, nach
Ansparvolumen, nach
Zinssatz für Guthaben während der Ansparphase und nach
Zinssatz für das Darlehen nach der Zuteilung.
Die Bausparsumme besteht aus dem Eigenkapital und dem Darlehensanspruch. Um einen Bausparvertrag zuteilungsreifen zu bekommen, müssen Sie zwischen 40 und 60 Prozent der Bausparsumme mit Ihrem Sparplan erreichen. Für die monatliche Ansparrate bedeutet das, je nach Tarif, zwischen drei und zehn Promille der Bausparsumme.
Von CANTALOOP | Die geplante Umsetzung von regionalen Fahrverboten für motorisierte Krafträder (PI-NEWS berichtete) sorgt derzeit für reichlich Diskussionsstoff, sowohl inner- als auch außerhalb der sozialen Medien.
Die unverhältnismäßig harte Bestrafung von Millionen vernünftig gesinnter Fahrer wegen ein paar Krawallmachern ist geradezu symptomatisch für einen allmächtigen von grün-links induzierten Regulierungs- und Verbotswahn. Derweil rudert die CDU/CSU in dieser Causa bereits zurück.
Dennoch prägen tiefe Unsicherheit, Angst und Verzweiflung, gepaart mit ohnmächtiger Wut seit Tagen die eigentlich eher unpolitische Bikerszene und auch zahlreiche andere Besorgte. Es steht gar zu befürchten, dass diejenigen unter ihnen, die es wagen sollten, gegen diese Einschränkungen aufzubegehren, schon bald vom gesellschaftlichen Establishment als „rechtsradikal“ stigmatisiert und die Antifa auf sie gehetzt wird. So wie man es auch mit den Skeptikern der staatlich angeordneten Corona-Maßnahmen getan hat.
PI-NEWS hat deshalb einen Experten zu Rate gezogen, der in der Vergangenheit schon mehrfach unter Beweis gestellt hat, dass ihm eine faire und ausgewogene Verkehrspolitik am Herzen liegt. Als technisch versierter Fachmann ist der AfD-Bundestagsabgeordente Thomas Ehrhorn zudem in der Lage, die Gegebenheiten vom rationalen Standpunkt des Logikers und Analytikers zu betrachten. Eine Eigenschaft, die man bei fast allen übrigen „Verkehrsbeauftragten“ im Bundestag vergebens sucht.
PI-NEWS: Herr Ehrhorn, für wie realistisch halten Sie die zeitnahe Anwendung der angedrohten Fahrverbote? Unterliegt deren Umsetzung im Rahmen des Föderalismus nur den einzelnen Bundesländern oder ist gar mit einer bundeseinheitlichen Richtlinie zu rechnen?
Thomas Ehrhorn: Hinsichtlich des Verbots unter anderem von Motorradfahrten an Sonn- und Feiertagen ist es so, dass der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert hat, ein solches Verbot über die EU durchzusetzen. Ein solches wird dann natürlich bundeseinheitlich gelten. Wie schnell das erfolgt, kann ich nicht vorhersagen. Es wird aber vermutlich, wie bei den Dieselgrenzwerten, so sein, dass es die Motorradfahrer über Nacht erwischt und keiner es zuvor mitbekommen hat, weil es in irgendeinem Brüsseler Hinterzimmer ausgeheckt und von oben angeordnet wurde.
Ein Verbot ist eigentlich immer die ultima ratio – also das letzte Mittel. Weshalb suchen die Umweltverbände, Parteien und Anwohnerschützer nicht zunächst einen Dialog mit den Motorradfahrern, um an deren Vernunft zu appellieren? Weshalb wird, wie auch bei den Diesel-Fahrverboten, keinerlei Verhältnismäßigkeit mehr gewahrt? Ist dies ein allgemeiner Politikstil der Neuzeit?
Es geht nur vordergründig um Lärmbelästigung. Tatsächlich stehen dahinter die üblichen Verdächtigen, also Lobbygruppen, wie der BUND, die die Bürger vor ihren sozialistischen Karren spannen wollen. Dabei geht es um einen Frontalangriff auf den Individualverkehr und den Verbrennungsmotor.
Weiß wovon er spricht – Thomas Ehrhorn auf seiner Suzuki Hayabusa 1300 vor einem zweimotorigen Hochleistungs-Turbopropflugzeug der Marke Super King Air C90.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, selbst Oldtimer-Fahrer, versichert, dass er nicht für Krad-Fahrverbote oder andere Verschärfungen votiere. Auch der ADAC bläst in dieses Horn. Wie lange kann er dem Druck der versammelten Umwelt-NGOs und mächtigen Ministern wie Winfried Hermann (GRÜNE) noch standhalten?
Scheuer steht aktuell wegen des Maut-Desasters auf der Abschussliste und hat im eigentlich grünen Kabinett Merkel ohnehin keinen Rückhalt. Dazu sollte man auch wissen, dass die Bundesratsinitiative gegen Motorradfahrer von der schwarz-gelben Regierung aus NRW ausging. Dass der bayerische Löwe in Berlin [Seehofer] noch immer zum grünen Schoßkätzchen geworden ist, sollte sich inzwischen ebenfalls herumgesprochen haben.
Was würden Sie den betroffenen Bikern als derzeitig gebotene Verhaltensmaßregel empfehlen: Ruhe bewahren und Informationen sammeln oder sich vielmehr solidarisieren und viele Menschen auf die Straße bringen? In Corona-Zeiten keine einfache Angelegenheit, wie man weiß. Wie weit darf der zivile Ungehorsam gehen?
Unser demokratischer Rechtsstaat leidet inzwischen massiv unter der eingangs beschriebenen Praxis, heimlich über die Bande EU unsere Freiheit abzuschaffen. Nur durch Abwahl der Parteien, die dieses faule Spiel ständig betreiben, können die Bürger ihre Macht als Souverän zurückerlangen. Ich bin außerdem sehr dafür, dass die Biker ihren Protest, ähnlich den Treckerdemos der Landwirte, eindrucksvoll auf die Straße bringen.
Wie Tempolimits sind Fahrverbote immer auch als eine Art von Machtdemonstration zu sehen. Deren Nutzen ist meist zweifelhaft. Welche weiteren Verbote könnten den Bürgern nach einer erfolgreichen Umsetzung der angedachten Krad-Fahrverbote noch drohen? Oldtimer-Fahrzeuge, Sportwagen, Mopeds und Roller, oder auch Benziner-Pkw älteren Baujahres? Sind wir eher am Anfang, oder am Ende dieser rigiden Einschränkungs- und Verbotskultur?
Wir sind leider erst am Anfang dieser rigiden Verbotskultur. Die Freiheitseinschränkungen werden immer weiter fortschreiten, solange der grüne Ungeist nicht gestoppt wird. Durch eine Salamitaktik wird im Wege einer völlig willkürlichen Schikane letztlich jedes Handeln, das den Sozialisten nicht passt, unmöglich gemacht. Gestern waren Dieselfahrer betroffen, heute Motorradfahrer und die grüngelenkten Altparteien wissen bestimmt auch schon, wer als nächstes dran ist.
Sie sind selbst ausgebildeter Pilot und begeisterter Zweiradfahrer. Welche Maßnahmen und Initiativen können die verunsicherten Motorradfahrer konkret von ihnen erwarten?
Motorradfahren ist ein Hobby, das gerade an Sonn- und Feiertagen ausgeübt wird. Ein Fahrverbot an diesen Tagen führt faktisch zur Enteignung. Wir werden hier mit allen Mitteln parlamentarisch gegenhalten. Aber nur, wenn die AfD stark genug ist, um im Bund zumindest mitzuregieren, wird dieser Irrsinn zu beenden sein. Ich kann den Bikern deshalb nur raten, bei jeder Gelegenheit AfD zu wählen, wenn sie ihre Freiheit erhalten möchten.
Vielen Dank für dieses informative Interview, Herr Ehrhorn.
Zweimal täglich: Hitler als Schirmherr des deutschen Fernsehens
Foto: Collage
Sieg, Sieg Hurra! Des Führers Ruf will in deutschen Landen nicht verhallen. Dafür sorgen die deutschen Fernsehanstalten, nicht nur die Öffentlich-Rechtlichen sondern auch die Privaten. Tagein, tagaus wird dem deutschen Publikum jeglichen Alters der Führer in seiner NS-Epoche rauf und runter gegeben.
Von Hans S. Mundi
Wobei es teils immer kurioser wird. „Hitlers Hunde“ etwa heißen solche boulevardesken TV-Features über ein eigentlich reichlich ausgelutschtes und vor allem bitterböses und tragisch-dramatisches Thema. Auch dass der „Führer“ nur einen Hoden hatte, das Bettzeug nach langer Nacht mit Eva Braun noch unbefleckt gewesen sei, erfährt der staunende Nachkriegsdeutsche ca. 75 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs. Dennoch wird Kritik an dieser Überdosis Hitler immer gern als Spekulation abgetan – jetzt kam heraus, es ist ein statistisch erwiesener Fakt! Wir dürfen doch nicht vergessen, heißt es, wer will wem eigentlich das UNVERGESSEN einbleuen?!
„Es mag paradox klingen und auch ein wenig übertrieben erscheinen, aber glaubt man einer Studie des Forschungsinstituts Media Control, welche im Auftrag der TV-Zeitschrift Gong erschienen ist, dann ist genau dies der Fall. Insgesamt seien der Studie nach von Januar bis Ostern diesen Jahres 242 Sendungen über den Bildschirm gelaufen, die den Namen „Hitler“ im Titel gehabt haben. Die Programm-Macher zeigen sich hierbei äußerst variabel in der Kombination mit dem Namen des Diktators: “Hitlers Wunderwaffen”, “Hitler und die Heilige Lanze” oder “Heil Hitler und Alaaf” sind nur einige von zahlreichen Titeln. Bricht man die Anzahl der Hitler-Sendungen auf die bisherigen Kalendertage diesen Jahres herunter, kommt man auf zwei Hitler-Dokus pro Tag!
Hitlers ist die Moralkeule der Linken. Was sich 40 Jahre lang als eine Art schräger Gründungsmythos der DDR bewährte, ließ auch den einst freien Westen jenseits des Eisernen Vorhangs nicht unverschont. Es waren die 68er Linksstudenten und im Gefolge die daraus resultierenden Gründungungen linksextremer Vereinigungen wie KBW, KB, aber auch die vom Osten gesponserte DKP, nicht zu vergessen auch deren quasi-militärischer Arm in Gestalt der RAF, welche dem Westen die Giftspritze der „ewigen Schuld“ injizierten.
Ob linke Professoren aus der „Frankfurter Schule“, linke Publizisten oder linke Vordenker, wie der radikale Extremist Rudi Dutschke, der sich als Guerilla-Kämpfer gegen die freiheitliche Grundordnung der BRD verstand (der Berliner Senat benannte unlängst eine Strasse nach ihm!), sie alle einte schon bald die „Schuld-Strategie“ unterhalb derer sich linke Denkfiguren als Nonplusultra, als alleinige Abwehr gegen den „Wiederaufstieg des Faschismus“ und ein dauerhafter quasi-militanter „Kampf gegen Rechts“, präsentieren liessen. Der von Dutschke und anderen propagierte „lange Marsch durch die Institutionen“ ist leider erfolgt, die Extremisten von einst sitzen heute in Anzug und Schafspelz an Schaltstellen der Macht, stellen wie in Baden-Württemberg mit MP Kretschmann einen einst lupenreinen Maoisten als Landeschef – Kretschmann war somit Anhänger der chinesischen „Kulturrevolutuon“, die laut offiziellen Angaben mindestens 60 Millionen Menschen das Leben kostete und damit auf „Augenhöhe“ mit Hitlers Leichenberg von ca. 55 Millionen Kriegs- und SD-Opfern ist. Kretschmann dürfte also heute gar kein öffentliches Amt bekleiden, trotz aller Beteuerungen von „Jugendsünden“.
TV-SENDUNGEN MIT ADOLF HITLER – IHRE TV ZEITUNG SAGT: MERKEN !!! IHR ADOLF DIESE WOCHE – NICHTS VERPASSEN !!!
Wendepunkte des Zweiten Weltkriegs – Der D-Day
Report, Dokumentation
Donnerstag, 11.06.2020
Merken1.06.2020
00:05 – 01:05
Apokalypse – Der Erste Weltkrieg – Stellungskrieg
Report, Dokumentation
11.06.2020
00:55 – 01:35
Apokalypse – Der Erste Weltkrieg – Stellungskrieg
Report, Dokumentation
Samstag, 13.06.202
Merken
13.06.2020
16:30 – 17:25
Hitler und die Kinder vom Obersalzberg
Report, Dokumentation
Sonntag, 14.06.2020
Merken
14.06.2020
08:25 – 09:20
Hitler und die Kinder vom Obersalzberg
Report, Dokumentation
Um es klar zu sagen, die Scheußlichkeit der NS-Epoche mit ihren bestialischen Ausprägungen beim Kampf gegen innere und vermeintlich äußere Feinde sind ein Gräuel. Nichts daran ist entschuldbar. Die Gaskammern von Auschwitz und andere Inhumanitäten der NationalSOZIALISTEN können und sollen natürlich nicht ausgeblendet werden, Deren Instrumentalisierung zu Propagandazwecken aber sind Teil einer zu entlarvenden Strategie, die einer eigenen Agenda folgt, die genauso verwerflich ist.
Warum denn erfahren Schüler und Jugendliche so gut wie nichts über die extrem vielschichtige Ära der Weimarer Repubklik in den Schulen, wo doch die erste deutsche Demokratie konstitutiv für unser Land war und nicht Adolf Hitler. Warum weiß sei gut wie kein Mensch etwas über die Badische Revolution, die zwar leider niedergeschlagen wurde, aber deren Ziele und Forderungen Einzug in unser Grundgesetz hielten?! Warum eigentlich immer nur Hitler, Hitler, Hitler….?!
Man kann ein Volk durchaus zerstören, wenn man ihm permanent den Zeigefinger vor die Nase hält und ganze Generationen seit Kriegsende immer wieder lernen mussten, dass Deutsche Nazis, Verbrecher, Mörder waren. Nichts anderes. Hitler wurde mit ca. 33 Prozent der Wählerstimmen an die Macht gewählt, er nahm sich dann 100 Prozent der Deutschen. Aber nicht nur Juden landeten in den KZs, sondern jeder, der nicht mitwollte war in Lebensgefahr. Wer heute Maulheld ist, wie so ziemlich alle Grünen oder Linken, der wäre damals mit Sicherheit nicht automatisch Widerstandskämpfer gewesen – im Gegenteil, viele der linken Mitläufer und heute noch immer Totalstaatsbesoffenen, wären damals lupenrein bei den Nazis mitmarschiert – wetten, dass…?!
Die heutige Politik fußt auf der Annahme, dass wir so schnell wie irgend möglich unsere Nationalität, unsere ethno-kulturelle Identität und jegliche weitere Form typischer Volkseigenheiten, wie Familie, Traditionen, Gebräuche, POSITIVE Geschichtsbezüge, wie Erfinder, Kulturgut oder andere Leistungen der Deutschen, komplett überwinden und als eine Art Transit-Nation nur noch als Plattform für alles und jeden fungieren sollen. Die daraus resultierenden Enteigneten ihrer Selbst, werden leicht kontrollierbare Wesen sein, die orientierungslos in der Weltgeschichte schwimmen und keinerlei Bedeutung mehr haben werden. Deutschland wird zur kontrollierten Wirtschaftszone und zur Bastion aller Herren Länder, wo sich jeder Zugereiste ein Stück vom Kuchen abschneiden kann – wo es Deutsche nur als (perverse, kranke) NS-Geschichte gibt. Abgelegt in TV-Serien, die hierzulande vermutlich noch in Jahrzehnten über die Bildschirme flimmern – bis der letzte Migrant den Saft abdreht. Denn 100 Jahre deutsche Schuld macht für eingewanderte Türken, Araber oder Afrikaner hierzulande dann irgendwie, irgendwann auch keinen Sinn mehr.
Das Bundesverfassungsgericht untersagt der EZB, indirekt Wirtschaftspolitik zu betreiben. „Überzeugte Europäer“ beklagen nun den Anfang vom Ende der Währungsunion. Und die gute Nachricht aus linker Sicht ist: Sie könnten damit durchaus richtig liegen.
von Pierre Lévy
Am 5. Mai sprach das Bundesverfassungsgericht ein häufig als „historisch“ bezeichnetes Urteil. Die Befürworter der europäischen Integration sahen sich sofort zu wütendem und verzweifeltem Geschrei veranlasst. Einige Wochen später zeigt sich, dass dies eine hervorragende Nachricht für die fortschrittlichen linken Kräfte in allen EU-Ländern ist.
Eine Vorbemerkung sei jedoch angebracht. Der Karlsruher Gerichtshof kann, wie alle seine Pendants in Paris, Rom oder Wien, aus dem Blickwinkel einer traditionellen linken Haltung heraus legitimerweise kritisiert werden (insofern der Begriff „links“ noch eine Bedeutung hat). Seine Rolle besteht in der Tat darin, in letzter Instanz die Entscheidungen des nationalen Parlaments oder der Regierung zu beurteilen, die eigentlich der Souveränität des Volkes entspringen – was ein echtes Problem für die Demokratie ist: Das Recht sollte von Letzterer ausgehen, nicht über ihr stehen.
Deshalb ist es, gelinde gesagt, paradox, den deutschen Verfassungsrichtern „ökonomischen Populismus“ vorzuwerfen, wie hier und da zu hören war. Dies kommt dem Vorwurf gleich, sie seien zu nachgiebig gegenüber dem Druck der Bürger. Normalerweise üben die fortschrittlichen Kräfte eher Kritik an den sogenannten „unabhängigen“ Gremien. Wohingegen diese jedoch von den Liberalen sehr geschätzt werden, gerade weil sie unabhängig … vom Volk sind.
Doch wie lässt sich der Streit über den 5. Mai zusammenfassen? Das Verfassungsgericht stellte den Plan zum Rückkauf öffentlicher und privater Anleihen (genannt Public Sector Purchase Programme, PSPP) in Frage, den die Europäische Zentralbank (EZB) im Jahr 2015 lanciert hatte. Der offizielle Zweck des Plans war die Wiederbelebung der Inflation, die aufgrund der nahezu stagnierenden Wirtschaft zum Erliegen gekommen war. Dies bezeichnen die Finanzleute als „quantitative easing“, was im Grunde bedeutet, die Notenpresse anzuwerfen, wenn es sich um eine massive Aktion handelt (in diesem Fall kaufte die EZB innerhalb von drei Jahren Anleihen im Wert von 2,6 Billionen Euro zurück, darunter 2,2 Billionen an öffentlichen Anleihen).
Darauf sanken automatisch die Zinssätze, zu denen die Länder, vor allem die südlichen, Kredite aufnehmen – dies war das inoffizielle Ziel der Frankfurter Institution, die die Unterschiede zwischen den Mitgliedsländern ängstlich beobachtet: Wenn diese zu groß werden, ist die Eurozone in Gefahr. Für Frankfurt (und für die Regierungen der 19 Staaten der Eurozone) hat die Rettung der Einheitswährung oberste politische Priorität. „Koste es, was es wolle“ („whatever it takes“), betonte der ehemalige EZB-Präsident Mario Draghi im Jahr 2011 immer wieder.
Genau dieses „Koste es, was es wolle“ verurteilten die Karlsruher Richter. Sie argumentierten, dass die EZB über ihr Mandat hinausgegangen ist: Während Letzteres ausschließlich monetär ist, traf sie Entscheidungen, die die Wirtschaftspolitik beeinflussten.
Über „quantitative easing“ kann jeder denken, was er will. Aber es muss doch auch gesagt werden, dass die Notenpresse – was sich auch immer die Finanzjuristen als Mäntelchen dafür ausdenken mögen – dem der EZB übertragenen Mandat widerspricht.
Die Richter gaben Bundesregierung und Bundestag drei Monate Zeit, um von der EZB „Erklärungen“ zu erhalten. Sonst droht Karlsruhe, der Bundesbank anzuordnen, sich aus dem PSPP zurückzuziehen oder sogar die Anleihen, die sie im Rahmen des Programms erworben hat, zu verkaufen. Angesichts des wirtschaftlichen Gewichts Deutschlands käme ein solcher Rückzug einem Abschalten der Beatmungsgeräte gleich, die die italienische, spanische und französische Wirtschaft am Leben erhalten. Und es wäre die unmittelbare Explosion der Eurozone.
Deshalb ist es sehr wahrscheinlich, dass die Karlsruher Richter diesmal nicht auf den roten Knopf drücken werden. Aber sie senden ein Signal aus: Zukünftige ähnliche Pläne – wie der im März 2020 lancierte Plan mit dem Namen PEPP (Pandemic Emergency Purchase Programme) – werden nicht durchkommen. Kurz gesagt, dies ist ein Stoppschild für die Währungsunion; diese wird damit erheblich geschwächt.
Und das ist eine gute Nachricht für die Menschen in den Mitgliedsländern: Sie – angefangen bei den Menschen im Süden, aber auch darüber hinaus – haben einen hohen Preis für die ihnen untrennbar mit der Existenz der gemeinsamen Währung verbundene und verordnete Sparsamkeit bezahlt. Eine gemeinsame Währung in einem disparaten Gebiet kann nur durch eine Zwangsjacke zusammengehalten werden. Die Existenz einer solchen Währung verbietet es einem Land, eine andere Politik zu verfolgen als seine Nachbarn – zum Beispiel eine fortschrittliche linke Politik.
Manche könnten zu einer gewissen Traurigkeit neigen: Ist es nicht ein Mangel an Solidarität Deutschlands und der Länder, die als die reichsten gelten (in denen es aber bei weitem nicht nur reiche Leute gibt) gegenüber Italien, Spanien oder anderen südlichen Ländern? Dies ist ein völliges Missverständnis des Begriffs „Solidarität“. Denn dieser Begriff ergibt nur im Zusammenhang mit Arbeitskämpfen Sinn, insbesondere Gewerkschaftskämpfen, zwischen Arbeitnehmern (aus Unternehmen, Branchen, Ländern), die gemeinsamen Interessen dienen. Und keinesfalls bei Angela Merkel oder Emmanuel Macron – beide reagierten übrigens auf das Karlsruher Urteil vom 18. Mai, indem sie vorschlugen, mehr für die Vereinheitlichung des europäischen Budgets zu tun, da ja der Geldhahn zugedreht worden war.
Wichtiger aber noch ist die zweite gute Nachricht. Das Verfassungsgericht wies darauf hin, dass es Umstände gibt, unter denen es die Pflicht hat, einen solchen Eingriff zu verhindern. In diesem Fall erfolgte der Eingriff durch den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), der dem PSPP 2018 zustimmte.
Das Urteil vom 5. Mai ist daher eine Herausforderung der Autorität des EuGH. Es ist dies nicht das erste Mal. Bei der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon hatte das deutsche Gericht daran erinnert, dass in Ermangelung eines europäischen Volkes der Rahmen der Demokratie nur national sein könne. Um in einem supranationalen Staat aufzugehen, müsste sich Deutschland selbst auflösen, was nur möglich sei, wenn eine ausdrückliche Befragung des Volkes durchgeführt werde.
Die Richter in Karlsruhe sind keine „Europagegner“. Sie tun einfach das, wozu sie da sind: Sie sprechen Recht. Und in vielerlei Hinsicht (in Bezug auf Souveränität, aber auch auf wirtschaftliche und soziale Ziele) bietet das deutsche Grundgesetz fortschrittlichen Spielraum, den bisher aber noch keine Regierung ausgeschöpft hat.
Im Übrigen könnten die Deutschen sich glücklich schätzen. Wenn eine Unvereinbarkeit von europäischem und französischem Recht festgestellt wird, stellt der Verfassungsrat in Paris im Wesentlichen fest: Man muss eben die französische Verfassung ändern! Dies ist schon bei vielen Gelegenheiten geschehen.
In Karlsruhe hingegen geben die Richter der Souveränität des Landes den Vorrang vor dem Gemeinschaftsrecht. Der Belgier Guy Verhofstadt, Chef der liberalen Fraktion im EU-Parlament, fasste dies empört so zusammen: „Wenn alle Verfassungsgerichte aller Mitgliedsstaaten anfangen, ihre Interpretation dessen zu geben, was Europa tun darf oder nicht tun darf, ist das der Anfang vom Ende.“
Nein, Guy. Es ist nicht der Anfang vom Ende: Es gab bereits auf den Tag genau vor 15 Jahren Referenden (in Frankreich, den Niederlanden, …), in denen der Entwurf des europäischen Verfassungsvertrags abgelehnt wurde. Es gab den Brexit. Und es gab viele andere Ereignisse, die von dieser angeblich grenzenlosen Liebe der Bürger zur EU zeugen.
Das Urteil von Karlsruhe bedeutet in der Tat eine neue Etappe. Das wirkliche Ende ist jetzt nur noch eine Frage der Zeit.
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Nachdem inzwischen nicht mehr alle Macht vom Volke ausgeht, sondern von seiner Regierung, hat sich auch bei Ordnungs- und Gesundheitsämtern die Ansicht durchgesetzt, die behördliche Narrenfreiheit sei die schönste aller „Freiheiten“. Sogar die legendären Schildbürger würden heutige Deutsche als „bekloppt“ bezeichnen angesichts dessen, was sie sich von Behörden und Ämtern bieten lassen. Eine Betrachtung des kollektiven Geisteszustandes.
von Max Erdinger
Aus Heinrich Heines „Nachtgedanken“ stammt der berühmt gewordene Eingangsvers: „Denk ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht.“ Erschienen sind Heines Nachtgedanken im Zyklus „Zeitgedichte“. Das war im Jahr 1844. Wie sich die Zeiten doch ändern. Würde Heinrich Heine heute noch leben, gäbe es inzwischen mit großer Sicherheit die „Tag- und Nachtgedanken“, und Heine würde feststellen, daß den Deutschen zu keiner Tageszeit noch irgendetwas um seinen Schlaf bringt. Der schläft einfach 24 Stunden am Stück, sieben Tage die Woche. Daß Heinrich Heine heute nicht mehr lebt, ist wahrscheinlich nur dem Umstand geschuldet, daß es 1844 noch keine Corona-Maßnahmen gegeben hat, die ihm das ewige Überleben auf Erden beschert hätten. Heinrich Heine starb 1856. Wenn er seit 164 Jahren das ewige Leben hat, dann wäre er damit auf jeden Fall besser dran, als mit seinem physischen Überleben in Deutschland bis in alle Ewigkeit. Warum das so wäre? – Wegen Hubert Aiwanger zum Beispiel.
Der Mann ist bayerischer Wirtschaftsminister und erläutert dem verzagten bayerischen Schlaf- und Schafsvolk gern die gerade gültigen Coronaregeln. „Wenn sechs bis acht Leute, jeder mit seinem Kumpel kommt, dann kann der sich natürlich jeweils mit seinem Kumpel, der seine Bezugsperson ist, an einen Tisch setzen. Und mit 1,50 Abstand sitzt der nächste Kumpel mit seinem Kumpel. Aber sie können nicht sechs mal zwei an einem Tisch sitzen, weil nicht mal die ersten Sechs an einem Tisch sitzen dürfen. (…) Und zu den anderen ist jeweils 1,50 Abstand zu halten. Wenn der Tisch irgendwo 15 Meter lang ist und dann im Abstand von 1,50 immer die Pärchen gegenüber sitzen.“ – Hubert Aiwanger ist Bundesvorsitzender der „Freien Wähler“. Man fragt sich, wo er und seine Wähler sicherheitsverwahrt gewesen sind, ehe sie freigelassen wurden.
Die Erläuterungen des bayerischen Wirtschaftsministers zum Schutz der Bevölkerung beziehen sich auf das Virus, das im bayerischen Mai vermutlich schon seltener geworden ist, als der Kongolese im Alpenverein. Und man liegt vermutlich nicht weit daneben, wenn man unterstellt, daß in bayerischen Ordnungs- und Gesundheitsämtern frenetischer Jubel ausbrach, als Aiwanger mit seinen Erläuterungen fertig gewesen ist: „Hurra, endlich sagt´s mal einer! Hubert vor, noch ein Tor!“ Unmittelbar danach ist dann vermutlich hektische Betriebsamkeit ausgebrochen in den für zuständig erklärten Ämtern, und alle machten sich mit Feuereifer daran, Aiwanger in dessen Geist nachzueifern. Größter Fan von Aiwanger könnte durchaus der bayerische Ministerpräsident Markus Söder sein, der Mann, der selbst einen Kongolesen im Alpenverein am liebsten noch monatelang mit einer Gesichtsmaske zum Gipfelsturm antreten lassen würde. Damit, daß die Firma seiner Frau Karin Baumüller-Söder gerade die Produktion von elektrischen Maschinen erweitert um transparente Plastikschilde, die über dem Mundschutz zu tragen wären, hat das garantiert nicht das geringste zu tun. Söder vertritt schließlich die Interessen des Volkes und nicht die seiner Frau oder gar seine eigenen. Nur deswegen hat er auch noch einmal 250 Millionen Schutzmasken ordern lassen. Damit´s auch reicht für den Schutz der Bevölkerung in virenfreien Zeiten, die jederzeit wieder virenvoll werden könnten. Regieren mit dem Konjunktiv. Volksverarschung wäre (<– Konjunktiv!) mit dem Konjunktiv natürlich ebenfalls möglich. Wie gesagt: Wäre.
Indikativ
Tatsache sind jedenfalls verordnete Corona-Maßnahmen, die jeder Ratio Hohn und Spott sprechen. Was aber nichts macht, weil sie trotzdem befolgt werden. Aufmucken ist unmenschlich in der „menschlichen Gesellschaft“ – und Ruhe ist die erste Bürgerpflicht. Der unruhige Heinrich Heine war so gesehen kein guter Deutscher. Deswegen ist er auch in Paris auf dem Friedhof Montmartre bestattet worden, neben den ganzen anderen Gelbwesten. In Deutschland hat man sich lange über Denkmäler für Heine gestritten. Überhaupt denkt in Deutschland niemand gern an Leute, die einem einen Spiegel vor die Nase halten, auf daß man einmal seines dummen Gesichtes gewahr werde. Kurt Tucholsky 1920: „Die Zahl der deutschen Kriegerdenkmäler zur Zahl der deutschen Heine-Denkmäler verhält sich hierzulande wie die Macht zum Geist„. Hundert Jahre später hat man es in Deutschland zwar nicht mehr so mit den Kriegerdenkmälern, mit dem Geist und den Heine-Denkmälern hat man es deswegen aber noch lange nicht. In Deutschland ist vernünftig, wer sich an die Regeln hält, egal an welche.
Frederick
„Frederick (7) ist ein Wirbelwind. Der Erstklässler liebt Sport, tanzt gerne, umarmt vor lauter Freude manchmal andere Kinder. Doch wegen Corona ist das verboten. Das Problem: Frederick hat das Down-Syndrom. Die Hygiene- und Abstands-Regeln vergisst er oft.„, schreibt die „BILD„, und berichtet, daß der freundliche Bub deswegen in einem Extra-Zimmer isoliert und weggeschlossen wird. So sind eben die Regeln in der „menschlichen Gesellschaft“. In den vergangenen Tagen gab es den Bericht über ein kleines Mädchen, das nach Wochen endlich wieder zur Schule gehen sollte, aber vor lauter Angst, es könne dort den verordneten Sicherheitsabstand nicht zuverlässig einhalten, einen panischen Weinkrampf erlitt. Es wolle nicht in die Schule gehen, um dort zu sterben. Ein Zweijähriger, der bei einem KiTa-Ausflug streckterlängs aufs Gesicht fiel, wurde in seinem Schmerz weinend so liegengelassen, da sich die Kindergärtnerinnen erst einmal darüber unterhalten mussten, wie sie angesichts der Abstandsregeln mit der Situation umgehen sollten. Andere Kleinkinder, die dem Zwerg instinktiv zu Hilfe eilen wollten, um ihn zu trösten, wurden daran gehindert. Das ist die „menschliche Gesellschaft“, wenn es nicht die „menschliche Gehorsamsgesellschaft“ ist. Pfui Teufel. Denk ich an Deutschland Tag und Nacht …
Da wird dem privaten Betreiber eines Saunabades mitgeteilt, daß er unter Auflagen seinen Betrieb wiedereröffnen darf. Die Auflagen: Die Sauna bleibt geschlossen und niemand benutzt die Wasserbecken. Da fehlt nur noch, daß man ein Flugverbot unter der „Lockerungsauflage“ aufhebt, daß die Tragflächen der Flieger abmontiert werden. Im Gastgewerbe gelten „Lockerungsauflagen“, die vermuten lassen, an den Wirtshaustüren sollen kollektiv die Erinnerungen an die Einreise in die DDR wiederbelebt werden. Wenn Sie die Gaststätte betreten, müssen Sie eine Maske tragen. Am Tisch dürfen Sie die dann abnehmen. Wenn Sie zwischendurch zur Toilette gehen, dann müssen Sie die Maske wieder aufsetzen. Im Fußballstadion werden derweil die Bälle desinfiziert, wenn sie über die Seitenlinie ins Aus geschossen wurden, ehe sie wieder ins Spielfeld zurückgelangen. Derweilen wird das Virus, das kaum noch irgendwo vorkommt, von Tag zu Tag immer schrecklicher. Inzwischen wird es sogar durch die Luft übertragen. Und dieses Volk läßt sich das alles bieten. Es ist „f*cking“ unfaßbar.
Temporär
Sowohl die volksgesundheitlichen als auch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Maßnahmen verursachten inzwischen einen Gesamtschaden, der denjenigen durch das eigentliche Virus deutlich übertrifft, heißt es aus berufenen Mündern. Wayne interessiert´s? – Klar interessiert es Wayne. Wayne lebt in den USA. In Deutschland lebt der Michel. Den interessiert das nicht. Der läßt sich zwar anläßlich der Verfügung von Corona-Maßnahmen erzählen, es handle sich um vorübergehende Maßnahmen, um eine „temporäre“ Suspendierung seiner Grundrechte – und nachdem die „temporäre“ Suspendierung seiner Grundrechte geltendes Recht geworden sind, läßt er sich keine Woche später erzählen, er müsse nun über eine „neue Normalität“ nachdenken. Und anstatt die versprochene, komplette Aufhebung der „temporären“ Maßnahmen einzufordern, läßt er sich das Wort „Lockerungen“ auf die Pupillen schmieren. Weil aber selbst das noch nicht ausreicht, um seinen Argwohn zu wecken, beteiligt er sich auch noch eilfertig am „Verschwörungstheoretiker“-Geschrei gegen die wenigen geistig Gesunden, die ihn als einen absoluten Vollidioten begreifen, nicht fähig, die „Coronakrise“ in einen kausalen Zusammenhang mit dem außervirologischen Weltgeschehen zu stellen. Des Michels Millionen von Fliegen können sich noch immer nicht irren …
Des Michels Jens Spahn
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im ZDF-heute-journal am 19. April: „Wenn wir es geschafft haben, gemeinsam auch die Zahl der Neuinfektion so runterzubringen Richtung 3.000 bis 4.000 am Tag, dann muss es uns auch gelingen dort zu bleiben, nur dann können wir schrittweise zurück in eine neue Normalität.“ – Und es klingelt bei kaum jemandem. Kaum jemand fragt sich: 1. Was meinte der Minister mit „Neuinfektionen“, wenn er doch damit evident nur die Zahl jener mit einem fragwürdigen Test festgestellten Neuinfektionen gemeint haben kann und folglich gesagt haben müsste, daß sich diese Neuinfiziertenzahl per Ausweitung der Tests beliebig erhöhen läßt? 2. Warum „gemeinsam“? Erlassen wir Corona-Maßnahmen etwa „gemeinsam“ – oder will er „uns“ bloß in Mithaftung nehmen für „meine Entscheidungen“? 3. Wie soll das gehen mit diesem „Zurück in etwas Neues“? Ist das Neue nicht per se etwas, das gerade erst kommt? – Und was ist jetzt, Ende Mai?
In Deutschland gibt es aktuell weniger als 10.000 Erkrankte, Tendenz weiter fallend, die „Epidemie“, wenn sie denn jemals eine außergewöhnliche gewesen sein sollte, wäre als beendet zu betrachten. In Großbritannien jammert der oberste Impfstoffentwickler von der Universität Oxford, Adrian Hill, daß die „Epidemie“ schneller abklinge, als für die Forschung gut sei. Seine Befürchtung: Das Virus könnte verschwunden sein, ehe man so weit ist, daß man die Wirksamkeit von Impfstoffen erproben kann. Es gibt Meldungen, denen zufolge 116 von 196 Ländern der Erde die australische Forderung nach einem internationalen „Covid-Untersuchungsausschuß“ fordern. Es gibt überhaupt eine riesige Zahl von Ländern, die keinerlei Corona-Maßnahmen ergriffen hatten. Es gibt die Untersuchungen von Statistikern zum Einfluß von „Corona-Maßnahmen“ auf den „Pandemie“-Verlauf. Prof. Itzhak Ben-Israel von der Universität in Tel Aviv, Professor Stefan Homburg in Hannover und andere, die belegen, daß die Infektionswellen überall gleich verlaufen sind, egal, welche Maßnahmen Regierungen getroffen hatten. Höhepunkt der Welle am 40ten Tag, danach schnelles Abklingen bis zum 70ten Tag.
Ich will meine Maske haben
Kein Wortbruch, keine logische Inkonsistenz, keine noch so irrelevante Zahl, keine merkwürdige Begleiterscheinung und keine statistische Evidenz sind offenbar noch dazu in der Lage, den deutschen Michel vom Maskentragen abzuhalten. Fast sieht es danach aus, als sei er stolz darauf, seine staatsbürgerliche Vorbildlichkeit durch das Tragen einer Maske in der Öffentlichkeit exhibitionistisch auszustellen. Fast erweckt er den Eindruck, als würde er bedauern, daß „temporär“ heißt, was nun einmal damit gemeint ist. Ohne Maske würde er womöglich wieder mühsam Falschparker fotografieren und anzeigen müssen, der Ärmste. Ganz egal, welche schildbürgerartigen Schwachsinns-Anordnungen erlassen werden, – der Michel macht sie alle mit. Das ist noch viel angsteinflößender, als jede Regierung und jeder Amtsschimmel samt sämtlichen Viren zusammengenommen. Und weil das noch nicht reicht, hält der Michel dann ausgerechnet den Herrn Söder auch noch für einen ganz ausgezeichneten Bundeskanzler, für einen „starken Typen“, bald für besser noch, als Angela Merkel. Vermutlich vor allem deswegen, weil ein Kanzler Söder wegen der Plastikschild-Produktion seiner Ehefrau der Garant dafür sein könnte, daß er seine Maske bis zum St. Nimmerleinstag aufbehalten darf, der Michel.
Heinrich Heine hatte es vergleichsweise gut mit seiner Skepsis Deutschland gegenüber. Bei ihm litt nur der Nachtschlaf. Meinereiner ist schlimmer dran. Denk ich an Deutschland und Umnachtung, verliere ich nämlich meine Achtung.
Verletzen der Mundschutzpflicht kann ab Montag 5000 Euro kosten
Merkel kann sich die Hände reiben: Der Bürger wird in der Krise drangsaliert und sanktioniert – und trotzdem steigen die Zustimmungswerte für CDU und CSU immer weiter.
Von CANTALOOP | Jetzt werden die institutionellen Stellschrauben radikal angezogen. Vor unser aller Augen entwickelt sich der Staat, mit oder ohne Corona-Krise, nahezu jedes Jahr repressiver, autoritärer, totalitärer – und einfach immer widerlicher.
Lückenlose Überwachung, strengste Kontrolle und knallharte Strafen, nicht selten bis hin zur Existenzbedrohung. Man wird diese paternalistische und gleichsam ungute Entwicklung auf immer und ewig mit der überaus selbstgefälligen Merkel-Regierung in Verbindung bringen. Und so manch andere Ungereimtheit ebenfalls.
Aktuell lesen wir im Focus, dass ab Montag in Bayern ein Verstoß gegen die geltende Mundschutzpflicht mit bis zu 5000 Euro geahndet werden kann. Das muss man sich einmal vorstellen!
Offenbar hat die Södersche Politik dabei jedes Augenmaß verloren – und es erhärtet sich der Verdacht, dass hier wohl getestet werden soll, wie weit man noch mit den Repressionen gehen kann, bevor die Bürger sich wehren. Wir sind aktuell soweit von liberalen und freiheitlichen Wertvorstellungen entfernt wie selten zuvor. Und halten dennoch – von einigen Wenigen abgesehen – still.
Es gibt immer weniger Verhältnismäßigkeit
Da ist es nur folgerichtig und kosequent, dass beim zeitgleich in Kraft tretenden neuen Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr ebenfalls nicht mehr gekleckert, sondern richtig geklotzt wird. Schon bei knapp über 20 km/h Geschwindigkeitsübertretung ist zukünftig der Führerschein weg. Plus ein saftiges Strafgeld, versteht sich.
Obgleich die Zahl der Verkehrsopfer jährlich sinkt, wird auch hier gnadenlos sanktioniert. Rigoros und drastisch wird somit für Städte und Gemeinden eine (dringend benötigte) neue Einnahmequelle erschlossen.
Unnötig zu erwähnen, dass in diesem Rahmen sicherlich auch die Überwachungstechnik bis hinein in die kleinsten Winkel der bürgerlichen Privatsphäre aufgerüstet wird. Blitzer, Kameras und Überwacher allenthalben. Wie man ja weiß, sind Verpetzer, Abmahner und Kontrolleure in Deutschland noch nie verhungert!
Es kann einem wirklich angst und bange werden, wenn man sich vorstellt, dass hierbei sicherlich schon nächstes Jahr wieder eine Verschärfung zu erwarten ist. Dann drohen möglicherweise schon Haftstrafen bei kleinsten Vergehen.
Demzufolge: Immer weiter hinein in den Überwachungs-Staat mit „Mama Merkel“. Erstaunlicherweise erhält dieses rigide Regierungs-System Zustimmungswerte seitens der Wähler, dass man sich nur noch verwundert an den Kopf greifen kann. Die CDU/CSU liegt dieser Tage trotz all der völlig überzogenen Restriktionen bundesweit bei fast 40 Prozent. Wohl demjenigen, der dieser verqueren Logik noch folgen kann.
Ein Großteil der Menschen investieren ihre Mietzahlungen in ihren Vermieter, anstatt durch einen Austausch des Mietvertrages in einem Mietkaufvertrages mit Kaufoption. nach Abklärung entsteht dadurch systematisch Immobilieneigentum. Eigenleistungen an der Immobilie können nach Ende der Mietphase oder auch sofort angerechnet werden. Bei sofortiger anteilmäßiger Anrechnung der Mietzahlungen oder Eigenleistungen besteht Notarzwang. Die Tilgung der Immobilie kann individuell durch eine notariell, vereinbarte , lebenslange Rente oder auch über eine anteilmäßige Kapitaloption erbracht werden. Dies gilt es vorab durch uns abzuklären, wie die Tilgung erbracht wird. Weitere Infos unter der http://www.immo-sofortfinanzierung-mietkauf.de mfg Günter Draxler