Am Ende deines Lebens bleiben nur noch ein paar Plastiksäcke evtl. mit Strasssteinen umwickelt übrig. Die im Keller von Wohnhäusern oder Seniorenheimen vor sich hin vegetieren. Es sei denn die Menschen investieren in hochwertigen Sachwerten, was durchaus auch Antiquitäten sein können. Wichtig ist nach wie vor das sie nicht wertlos sind, sondern im Falle eines Falles wieder veräussert werden können. Nach dem Dach über dem Kopf kommt das Spielzeug der Erwachsenen, was durchaus teuer sein kann, aber nicht muss. Luxus ist auch eine Frage der eigenen Lebenseinstellung, persönliche Freiheit ist mehr wert als der gesamte Konsumrausch, der nicht nachhaltig glücklich macht, sondern eher abhängig macht ohne loslassen zu können? Lg Günter Draxler17 Aufrufe
„Alles was heutzutage funktioniert wurde vorher erdacht“ eigentlich logisch zumal die meisten Menschen von den Ideen partizipieren. Allerdings ist es auch hier wie mit vielen anderen Dingen, erst durch die Fehlschläge kann man daraus lernen, Neues zu kreieren. Wenn dann noch eine gewisse Routine durch das Querdenken einstellt, fällt es einem nicht mehr schwer neue Produkte oder Dienstleistungen in die Tat umzusetzen. „Jeder Mensch sollte die Welt ein klein wenig besser machen und seine Spuren dabei hinterlassen!“ Das Schwierige wird im Nachhinein einfach sein, weil man es tagtäglich macht. Lg Günter Draxler9 Aufrufe · Antwort von Claudia B Vogas angefordert
Ich habe vor ca. 10 Jahren begonnen meine Dienstleistung auf das Internet zu verlagern. Bevor ich das jeweilige Portal mit meiner Dienstleistung bestückt habe, wurde es 6–8 Wochen vorher durch ein selbstgeschriebenes E-Book ausgeschrieben um das jeweilige Kundeninteresse auszuloten. Wenn dies beim Kunden ankommt und angenommen wird, kann man systematisch die jeweiligen anderen Produkte nachschieben. Digitale Mehrwert E-Books sind einfach und sinnvoll zu schreiben, ohne Kosten zu verursachen! Das „Perpeto Mobile“ im Internet wenn man sich über den Sinn und Zweck der Lösung im Klaren ist, gibt es fast keinen Kunden, vorausgesetzt das E-Book erfüllt seinen Sinn und Zweck und der magische Preis unter die 10,00€ liegt. Paypal Buttom dazu und bewerben, einfacher geht es fast nicht mehr! Das E-Book schafft deinen Bekanntheitsgrad und läuft im Regelfall immer, ohne finanzielle Investitionen. Nach dem E-Book folgt dann dein richtiges Buch als anerkannter Autor in Ebay bzw. Amazon. Geht es noch einfacher? Lg Günter Draxler8 AufrufeAnzeigen, wer etwas geteilt hat1
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Wie kann ich 500 Euro am Tag verdienen?
Welche Menschen sind gerade finanziell sehr reich ohne es zu wissen?
1.500.000€ Startkapital, wie soll ich jetzt das Geld investieren?
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Welches Gleichgewicht zwischen Schulden und Ersparnissen ist für eine gute Kreditwürdigkeit erforderlich?
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Vorstoß für neues SteuermodellCorona-Verluste mit Gewinnen gegenrechnen
Für Verluste bis zu 50 Millionen Euro: Eine rückwirkende Gewinnverrechnung wäre insbesondere für große Unternehmen lohnend.(Foto: imago/Future Image)
Die Corona-Krise stürzt auch Unternehmen in Not, die vor der Pandemie keinerlei Probleme hatten. Baden-Württemberg, Bayern und Hessen schlagen deshalb vor, Gewinne aus früheren Jahren noch mehr als bisher mit aktuellen Verlusten gegenzurechnen. Finanzminister Scholz reagiert bisher ablehnend.
Baden-Württemberg, Bayern und Hessen fordern die Erweiterung des sogenannten steuerlichen Verlustrücktrags, um Firmen in der Corona-Krise weiter zu entlasten. Gemeinsam bringen sie einen Beschlussvorschlag für die Wirtschaftsministerkonferenz am Montag ein. „Der erweiterte steuerliche Verlustrücktrag ist die ideale Hilfe für Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben“, sagte der hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir. „Sie brauchen Liquidität nicht nur zum Überleben, sondern auch für Zukunftsinvestitionen.“
Beim steuerlichen Verlustrücktrag können Firmen einen Verlust mit einem Gewinn aus dem Vorjahr verrechnen. Die drei Länder setzen sich dafür ein, dass der Bund diese Möglichkeit erheblich ausweitet: Die Anhebung der Obergrenze der Verlustverrechnung auf 50 Millionen Euro und die Ausdehnung des Rücktragzeitraums auf zwei Jahre – aktuell wären dies 2019 und 2018. Zuvor hatten bereits viele Lobbyverbände der Wirtschaft – etwa der BDI für die Industrie oder der ZDH für die Handwerker – für einen erweiterten Verlustrücktrag plädiert. Auch Ökonomen, darunter die Wirtschaftsweisen, das Ifo-Institut und das ZEW-Institut, sehen dies als hilfreiches Instrument in der Krise.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte Mitte November allerdings erklärt, es gebe schon großzügige Regelungen, von denen 99,5 Prozent der Firmen profitierten. Zudem werde für viele Bürger und Unternehmer ab Januar 2021 der Solidaritätszuschlag abgeschafft beziehungsweise reduziert, hatte der SPD-Politiker argumentiert.
„Mit einer Verlängerung des Rücktragszeitraums und einer Anhebung des Volumens können wir die gesunden Unternehmen unterstützen, die vor der Krise Gewinne erwirtschaftet haben“, sagte Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Seine Kollegin Nicole Hoffmeister-Kraut aus Baden-Württemberg fügte hinzu, neben den jüngsten Rettungshilfen müsse man auch wichtige Zukunftsinvestitionen im Blick haben. „Wir müssen unsere Unternehmen in die Lage versetzen, wieder langfristige Perspektiven zu entwickeln und diese auch in schwierigen Zeiten finanzieren zu können.“
Teil-LockdownBund zahlt zehn Milliarden Euro an Corona-Hilfen zu viel
Großzügig unterstützt der Bund vom Lockdown betroffene Betriebe. Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft zahlt er aber mehr als nötig – vor allem Gastronomie und Veranstaltungsgewerbe profitierten.29.11.2020, 10.26 Uhr
Wieder dicht: Gastronomen aber auch vielen anderen Betrieben entgehen mit dem Teil-Lockdown erneut Einnahmen. Der Staat entschädigt sich dafür. Foto: Jan Huebner/Blatterspiel/ imago images/Jan Huebner
Je länger der verordnete Teil-Lockdown anhält, desto teurer wird es: Erst am Freitag hatte der Bund beschlossen, seine Finanzhilfen für Firmen und Selbstständige auszuweiten, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (55, SPD) hält staatliche Entschädigungszahlen für die Wirtschaft auch solange für geboten, bis die Corona-Restriktionen aufgehoben werden.
Die Bundesregierung ginge davon aus, dass es bald einen Impfstoff geben werde. „Solange wir allerdings weitere so gravierende Einschränkungen erleben, solange muss es aus meiner Sicht auch Hilfen geben“, sagte sie der „Welt am Sonntag“. Dies mildere die Schwere der Eingriffe ab und trage dadurch auch zur Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen bei.
Doch zahlt der Bund dem Blatt zufolge mit den November- und Dezemberhilfen offenbar zehn Milliarden Euro mehr aus als eigentlich notwendig. Vor allem Betriebe aus der Gastronomie und dem Veranstaltungsgewerbe erhielten dank der Entschädigung des Staates in vielen Fällen mehr Geld, als wenn sie geöffnet hätten, berichtet die „WamS“ unter Berufung auf eine Rechung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW),
Viele Kosten fallen nicht an, wenn die Betriebe geschlossen haben
Das Institut geht mit Verweis auf Zahlen der Bundesbank davon aus, dass bei den betroffenen Branchen im Durchschnitt die Hälfte der Kosten variabel sind – dass sie also gar nicht erst anfallen, wenn die Betriebe geschlossen sind. Dennoch zahlt der Bund den Betrieben 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vergleichsmonat 2019.
Zwar gebe es Unterschiede zwischen den einzelnen Branchen, zitiert die Zeitung aus den IW-Berechnungen. Über alle Betroffenen hinweg werde aber rund jeder dritte Euro der für November und Dezember von der Bundesregierung veranschlagten rund 30 Milliarden Euro zu viel gezahlt.“Damit ist keineswegs eine neue Automatik begründet“
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (62, CDU) verteidigte die Hilfen für November und Dezember: „Natürlich ist die Orientierung am Umsatz nicht hundertprozentig gerecht, aber kein Kriterium kann für absolute Gerechtigkeit in jedem Einzelfall sorgen“, sagte er der Zeitung. Zugleich deutete der Minister vorsichtig an, dass die Hilfen im neuen Jahr überdacht werden müssten. „Damit ist keineswegs eine neue Automatik begründet. Wir werden uns Gedanken machen müssen, was wir machen, wenn wir längere weitreichende Beschränkungen brauchen“, sagte Altmaier der Zeitung.Mehr zum Thema
Kritik kommt von der Opposition. „Wir brauchen Corona-Hilfen, die auch langfristig gerecht funktionieren und bei denen verantwortlich mit Steuergeldern umgegangen wird“, sagte Claudia Müller (36), Mittelstandsbeauftragte der Grünen-Fraktion im Bundestag, der Zeitung. Christian Dürr (43), stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP, hält eine dauerhafte steuerliche Entlastung ohnehin für die deutlich bessere Strategie. Auch Linke-Fraktionsvorsitzender Dietmar Bartsch (62) fordert Korrekturen von der Bundesregierung. „Falls es nachweislich zu Überkompensierungen kommen sollte, muss das korrigiert werden“, sagte er der Zeitung. rei mit afp
Brandbrief der Großwirte Gastronomen fordern Geld „für alle kommenden Zeiten eines Lockdowns“
Der TV-Koch Tim Mälzer sowie die Chefs von großen Restaurantketten wie L’Osteria oder Blockhouse werfen der Politik mit scharfen Worten vor, die versprochenen Rettungsgelder nicht auszuzahlen. Und sie fordern Hilfen auch über den November hinaus.23.11.2020, 13.44 Uhr
„Halten Sie Ihr Vesprechen“: TV-Koch und Restauranbetreiber Tim Mälzer gehört zu den Unterzeichnern des Schreibens. Foto: Markus Scholz/ dpa
Mehrere prominente Vertreter der deutschen Gastronomie haben sich in einem „Brandbrief“ an Kanzlerin Angela Merkel (66; CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder gewandt. Die Chefs von 40 Betrieben kritisierten darin, dass bislang von den in Aussicht gestellten Hilfsgeldern während des Teil-Shutdowns im November noch nichts angekommen sei. Kombiniert mit scharfen Vorwürfen fordert sie zudem maximale Unterstützung „auch für alle kommenden Zeiten eines Lockdowns“.
Zu den Unterzeichnern zählen unter anderem Mirko Silz (48), Chef der Pizzakette L’Osteria, der Chef der Eugen Block Holding Stephan von Bülow oder Johannes Bühler, der die Burgerkette Hans im Glück führt. Außerdem haben das Schreiben die Chefs von Marché International (Oliver Althaus), Balzac Coffee (Niklas Niebuhr) und der Bäckereikette LeCorbag (Jan Kamp) unterzeichnet, ergänzt durch den TV-Koch und Restaurantbetreiber Tim Mälzer, durch Thomas Mack aus der Eignerfamilie des Europaparks Rust und durch Heinrich Philipp Becker von der Privatbrauerei Gaffel Becker.
Das Schreiben vom 18. November wirft der Regierung eine „behäbigen Umsetzungstaktik“ bei Auszahlung der versprochenen Hilfen vor. Man erkenne „eine systematische Verzögerungsstrategie – Hilfen werden versprochen, aber erst nach dem Branchentod ausgeliefert. Das wird dann auch nicht so teuer, aber man hat ja politisch getan, was man als Politiker tun konnte.“ Diese scharf formulierten Vorwürfe hatten im Vorfeld dazu geführt, dass etwa Patrick Junge, Chef der Burgerkette Peter Pane das Schreiben nicht unterzeichnet hatte – obwohl auch er vor einem Branchensterben warnt.
Die Bundesregierung hat den Gastronomiebetrieben Zuschüsse zugesagt, die seit Anfang November von den behördlich angeordneten Schließungen im Kampf gegen eine Ausbreitung des Coronavirus betroffen sind. Die Firmen sollen erste Gelder ab Ende des Monats ausgezahlt bekommen. Geschehen soll das nach Angaben der Bundesregierung in Form von Abschlagszahlungen.
Die Gastronomen erwarten allerdings, dass die Einschränkungen für ihr Geschäft verlängert werden dürften. „Aktuelle Entwicklungen lassen vermuten, dass der Lockdown auch über den November hinaus aufrechterhalten werden wird“, heißt es in dem „Brandbrief“. Es folgt die maximale Rettungsforderung: „Auch für alle kommenden Zeiten eines Lockdowns muss die Gastronomie entschädigt werden.“
Die Gastronomie beschäftigt etwa zwei Millionen Menschen in Deutschland. Der Gesamtumsatz liegt nach Angaben der Großwirte bei rund 80 Milliarden Euro im Jahr. „Alles das steht auf dem Spiel“, schreiben sie. „Wir verstehe, dass der Kampf gegen die Pandemie eine Gemeinschaftsaufgabe ist und sind bereit, unseren Beitrag zu leisten. Aber die finanziellen Lasten müssen auch geteilt werden – wir brauchen die zugesagte finanzielle Unterstützung. Jetzt.“ lhy/mm
So soll das Reutlinger Landratsamt aussehen. Foto: VISUALISIERUNG: RIEHLE + ASSOZII
REUTLINGEN. Die Landkreisverwaltung platzt aus allen Nähten, ein neues Landratsamt soll her: auch deshalb, um die bisher auf 25 Standorte verteilten Ämter unter einem Dach zusammenzuführen. Bei dem seit Jahren geplanten Projekt will der Kreis mit einem Investor ins Geschäft kommen, der Firma Reisch, die auf dem ehemaligen Max-Moritz-Gelände einen Neubau erstellen soll. Details dazu wurden vor wenigen Tagen vorgestellt. Ob der Landkreis das Gebäude kauft oder mietet, werde der Kreistag Anfang nächsten Jahres nach einer Wirtschaftlichkeitsprüfung der beiden Optionen beschließen, hatte Landrat Thomas Reumann bei der Präsentation gesagt. Dass diese Entscheidung wirklich noch offen ist, bezweifelt indes die Kreistagsfraktion der Linken.
Man begrüße die längst notwendige Zusammenfassung der Kreisverwaltung, schreiben Petra Braun-Seitz und Thomas Ziegler in einer Stellungnahme. Auch den »zugangsfreundlichen Standort« finden sie in Ordnung. Dass der Landkreis nicht selbst baut, halten sie für problematisch. »Erst auf unser Betreiben hin sind in letzter Minute in die Wettbewerbsausschreibung außer Miete ergänzend zudem die Optionen Kauf oder Mietkauf einbezogen worden«, berichten die beiden Linken-Kreisräte. Außerdem gehe Reumanns Hinweis, der Kreistag werde darüber im Februar kommenden Jahres eine Entscheidung treffen, an den Realitäten vorbei: »Der Landkreis verfügt nämlich bislang über keinen Cent Haushaltsmittel oder gar notwendige Rückstellungen für eine Kaufoption.«
Sorgen wegen Finanzierung
Somit könnte der Landkreis darauf angewiesen sein, die künftige Miete für sämtliche Räume der Kreisverwaltung allein aus den Erlösen seines derzeitigen Immobilieneigentums zu finanzieren, »insbesondere seiner Verwaltungsgebäude in der Reutlinger Oststadt einschließlich des historischen Landratsamtes«, mutmaßt die Linke. »Diese Immobilien-Erlöse wären durch die künftige Miete dann aber nach etwa zehn Jahren aufgebraucht – jenes bisherige Landkreisvermögen somit dann also restlos in die Hände des Neubau-Investors übergegangen. Anschließende Mietzahlungen fielen dann ausnahmslos der Kreiskasse und somit letztlich über die Kreisumlage künftig den hiesigen Gemeinden zur Last.« Die Linke wolle aber nicht, »dass das öffentliche Immobilien-Vermögen des Landkreises in den Taschen von Baulöwen verschwindet«.
Christine Schuster, Pressesprecherin des Landkreises, weist die Kritik der Linken als »nicht nachvollziehbar« zurück. Die Verwaltung setze genau das um, was der Kreistag beschlossen habe. 2015 habe es den Beschluss zur Markterkundung gegeben, und als klar wurde, dass kein Grundstück in Sicht war, habe der Kreistag 2018 die europaweite Ausschreibung für Investoren mit den Alternativen Kauf, Mietkauf oder Miete befürwortet. Die Entscheidung sei offen und werde vom Kreistag nach Prüfung der Wirtschaftlichkeit gefällt. Dabei werde auch über die Finanzierbarkeit der Optionen zu reden sein. In diesem Zusammenhang müsse bedacht werden, dass für die bestehenden Gebäude in naher Zukunft hohe Sanierungskosten anfallen würden. (GEA)
Hunderte Moslems aus ganz Europa reisten am Montag zu einer Clan-Beerdigung in Bremen an. Auf die Durchsetzung jeglicher Corona-Regelungen seitens der Sicherheitsbehörden wurde – da die muslimischen Gäste sich „uneinsichtig“ zeigten – ebenso verzichtet, wie auf den Einsatz von Wasserwerfern.
Eine Beerdigung mit Hunderten von muslimischen Trauergästen hat am Montag auf einem Friedhof in Bremen-Vegesack für einen größeren Polizeieinsatz gesorgt. Laut Angaben der Polizei handelt es sich um die Beisetzung eines aus dem Libanon stammenden Clan-Oberhauptes. Die mehr als 400 aus dem ganzen europäischen Ausland angereisten Gäste drängten sich vor dem Grab des Clanoberhauptes.
Dabei kam zu diversen Verstößen gegen Corona-Kontaktbeschränkungen und Hygieneregeln, die beim deutschen Bürger hingegen mittlerweile mit voller Härte durchgesetzt werden. Aber nachdem es sich um sakrosankte Muslime, noch dazu um einen arabischen Clan handelt, verzichtete die Polizei darauf, die Regeln – wie zum Beispiel bei Bürgern, die gegen Corona-Maßnahmen friedlich demonstrieren – mittels Wasserwerfer durchzusetzen.
Clan-Mitglieder verstoßen gegen Corona-Regeln
Wie die MK berichtet, habe die Polizei mit einem Verantwortlichen – einem Cousin des Verstorbenen – gesprochen und forderte ihn auf, auf das Verhalten der Trauergäste entsprechend einzuwirken. Der Clan war bereits am Sonnabend durch eine unerlaubte Trauerfeier in Blumenthal aufgefallen. Auf einem Hinterhof waren Zelte aufgebaut, bis zu 50 Menschen hatten sich hier versammelt.
„Die Polizisten sprachen die Trauernden an, die sich dabei größtenteils unwissend und uneinsichtig zeigten.“ Die Beamten schrieben 33 Anzeigen hinsichtlich von Verstößen gegen Corona-Regeln. Und nein, auch hier wurden keine Wasserwerfer eingesetzt oder Menschen mit brutaler polizeilicher Gewalt auf den Boden gerungen.
Bereits Mitte November hatte die Polizei eine muslimische Trauerfeier in einer Moschee in der Bremer Innenstadt beendet, an der etwa 80 Clan-Mitglieder teilnahmen. Die Corona-Abstandsregeln konnten zudem auch nicht eingehalten werden, da sich die Familienmitglieder wegen eines Streits verprügelten. Die Polizei musste die muslimische Zusammenkunft befrieden.SchlagwörterAraber-ClansBeerdigungBremen
Die finanziellen Folgen der katastrophalen Corona-Politik könnten größer kaum sein, da versenkt die Bundesregierung die stolze Summe von 1 Milliarde Euro an Steuergeld für den Kampf gegen Rechts.
Die Bundesregierung hat sich am Mittwoch auf ein Maßnahmenpaket in Höhe von einer Milliarde Euro im „Kampf gegen Rechts“ geeinigt. Das Vorhaben solle „Ursachen von Rechtsextremismus und Rassismus besser verstehen lernen, dem Handeln von Rechtsextremen als starker Staat Antworten geben und die Förderung der demokratischen Zivilgesellschaft stärken“, teilte die Bundesregierung mit.
Die Mittel, im Durchschnitt 250 Millionen Euro pro Jahr, seien für den Zeitraum 2021 bis 2024 vorgesehen. „Der Maßnahmenkatalog berücksichtigt die Stellungnahmen der Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft, insbesondere von Migrantenorganisationen, und der Wissenschaft sowie der Länder.“ Diese habe der Kabinettsausschuß gegen Rechtsextremismus und Rassismus vor der Sitzung am Mittwoch angehört.
Laut der SPD-Fraktion im Bundestag habe der Ausschuß zudem beschlossen, einen Bundesbeauftragten gegen Rassismus einzusetzen, den Begriff „Rasse“ im Grundgesetz zu ersetzen und antisemitsiche und rassistische Beleidigungen unter Strafe zu stellen. Bundesfamilienministerin Franziska GIffey (SPD) teilte mit, man habe überdies den Weg frei gemacht für ein „Wehrhafte-Demokratie-Fördergesetz“.
Kanzlerin und Minister einig: Anstrengungen müssen verstärkt werden
Es sei „ein stärkeres Bewußtsein für Rassismus als gesamtgesellschaftliches Phänomen notwendig“, begründete die Regierung den Vorstoß. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sei sich mit den beteiligten Ministern einig, „daß der Kampf gegen Rechtsextremismus und Rassismus verstärkt werden müsse“.
Deutschland sei ein Land der Vielfalt. „Rechtsextremismus und Rassismus, Antisemitismus, Muslimfeindlichkeit und alle anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit haben keinen Platz in Deutschland.“ Außenminister Heiko Maas (SPD) lobte die Einigung. „Damit stärken wir alle, die so unermüdlich dafür kämpfen, daß Rechtsextremismus in unserer Demokratie keinen Platz hat“, schrieb er auf Twitter.https://platform.twitter.com/embed/index.html?
Linksextremisten fodern Geld für Kampf gegen Rechts
Im Vorfeld der Ausschußsitzung hatten sich rund 60 zumeist linke Vereine und Organisationen in einem offenen Brief an das Gremium gewandt. Darin drängten unter anderem die Amadeu-Antonio-Stiftung und die Neuen deutschen Medienmacher auf eine verstetigte finanzielle Förderung.
„Lassen Sie uns deutlich sagen: Die bisherige Form der Unterstützung von zivilgesellschaftlicher Demokratiearbeit ist demotivierend, und ohne eine gesetzliche Grundlage bleibt der vereinbarte Regierungskompromiss ohne Substanz.“ Daher bedürfe es schnellst möglichst eines „Demokratiefördergesetzes“.
Bereits Anfang des Jahres hatten mehrere Organisationen über mangelnde Unterstützung des Bundes geklagt. Die Mittel für das Programm „Demokratie leben“ vom Bundesfamilienministerium waren nicht erhöht worden und blieben bei 115 Millionen Euro im Jahr. Dadurch wären einige Arbeitsplätze zumeist linker Vereine weggefallen. Anschließend sprang im Falle Berlins die Landesregierung ein.
Kommt endlich Licht ins Dunkel, was es mit der Test-Manie des Robert-Koch-Instituts (RKI) seit Monaten auf sich hat? Ein leitender Mitarbeiter des Instituts (zugleich eine dem Gesundheitsministerium unterstellte Bundesbehörde) ist – wie nun bekannt wurde – Gesellschafter eines Unternehmens, das die PCR-Tests mitentwickelt hat. Ein eklatanter Interessenkonflikt: Das RKI arbeitet die „nationalen Teststrategien“ aus, und dortige Entscheidungsträger profitieren unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlich von dessen Folgen. Werden wir womöglich deshalb zu Tode getestet, damit sich die Test-Firmen dumm und dämlich verdienen?
Zurückhaltend schreibt die „Welt„, die über die skandalträchtigen Zusammenhänge berichtete, es gäbe „Überschneidungen zwischen der Arbeit des Instituts und der Firma“; diese Schlussfolgerung ist jedoch mehr als höflich: Bedenkt man die katastrophalen wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemiemaßnahmen, die sich ausnahmslos an den durch die PCR-Tests ermittelten Daten ausrichten, dann könnte es sich potentiell um einen der größten Skandale der Republik handeln.
Aufgedeckt hatte die Zusammenhänge wieder einmal der mit Abstand engagierteste und seiner Verantwortung als Abgeordneter vorsätzlich gerecht werdende, parteilose Berliner Abgeordnete Marcel Luthe (bis zum Herbst FDP-Mitglied): Auf dessen Senatsanfrage Anfang November hin wurde bestätigt, dass der RKI-Fachgebietsleiter Heinz Ellerbrok zugleich Gesellschafter der Firma GenExpress Gesellschaft für Proteindesign ist – und wer ist wohl seit über mehr als 20 Jahren einer der Großkunden des Unternehmens?
Richtig: das RKI. Interessanterweise arbeitet dieselbe Firma seit 2005, so die Auskunft des Senats an Luthe, auch für die Charité, wo Christian Drosten die Virologie leitet. Der hatte Anfang 2020 bekanntlich einen der ersten PCR-Tests für Covid-19 entwickelt – in Zusammenarbeit mit der Firma TIB Molbiol zusammen, die wiederum ein enger Kooperationspartner von GenExpress ist. So schließt sich der Kreis.
Auch die Drosten-Connection ist involviert
Wie die „Welt“ schreibt, leitet Ellerbrok beim RKI den Fachbereich „Public-Health-Laborunterstützung“, das laut Eigenprofil des Instituts für „Best practices“ (Qualitätsmanagement) und Biosicherheit zuständig ist und – Achtung – „Forschungsvorhaben zur Stärkung des internationalen Gesundheitsschutzes“ unterstützt.
Da die global ausgerufene Pandemie genau in diesen Zuständigkeitsbereich fällt, ist es schwer vorstellbar, dass der Abteilungsleiter Ellerbrok nicht ein gewichtiges Wörtchen bei der Entwicklung der Teststrategie mitzureden hat – die (mit zuletzt über 1,8 Millionen wöchentlichen Tests) für Rekordabsätze des von seiner Firma mitentwickelten Tests sorgt. Diese vom RKI ausgerufene Besessenheit, Massentests nach einem teilweise ungenauen und immer noch bedenklich unzuverlässigen Verfahren zur Ermittlung von „7-Tage-Inzidenzen“ und sogenannten „Neuinfektionen“ durchzuführen, war erst die Voraussetzung für den Lockdown.
RKI in Erklärungsnot
Nun wird RKI-Cheftierarzt Lothar Wieler neben seinem mit Trauermiene vorgetragenen Katastrophenbulletins vom harten Corona-Winter noch einige Mühe mehr haben, zu erklären, wie sich die Personalien Ellebrok und dessen offenkundige Interessenkollision in der Pandemie mit den Compliance-Regeln verträgt. Anscheinend aber sieht man die „Private-Public-Partnership“, die enge Verzahnung von Privatwirtschaft und Politik bzw. Bundesbehörden, beim RKI ähnlich flexibel und sportlich wie auch bei seiner Aufsichtsbehörde, dem Gesundheitsministerium von Jens Spahn: Dieser war bekanntlich vor seiner Kabinettskarriere selbst agiler Pharma-Lobbyist…
Irgendwann, möglicherweise aber auch nie, werden wir die Hintergründe vielleicht erfahren, die zur Selbstzerstörung einer ganzen Volkswirtschaft geführt haben – und wer sich alles die Taschen voll gemacht hat, während das ganze Land wegen einer künstlich herbeigetesteten Epidemie vor die Hunde ging.
Vielleicht sollten wir jetzt auch die täglichen Alarmzahlen des RKI, die ja die Basis des grassierenden Corona-Wahnsinns sind, mit anderen Augen betrachten.
Die abgewählte Regierung hat entschieden, dass künftig Erschießungen, der elektrische Stuhl oder der Einsatz von tödlichem Gas zur Hinrichtung Strafgefangener zulässig sind. Bisher wurde vor allem die Giftspritze eingesetzt.
Die amerikanische Regierung will künftig neben dem Tod durch die Giftspritze auch andere Methoden der Hinrichtung wie Erschießungen, den elektrischen Stuhl oder den Einsatz von tödlichem Gas zulassen. Das geht aus der Änderung einer Vorschrift für die Ausführung der Todesstrafe bei auf Bundesebene verurteilten Straftätern hervor, die am Freitag im Amtsblatt der Bundesregierung veröffentlicht wurde.
Ab 24. Dezember sollen demnach Exekutionen nach allen Hinrichtungsmethoden durchgeführt werden können, die in dem Bundesstaat legal sind, in dem das Urteil ergangen war. Hinrichtungen erfolgten meist per Giftspritze, doch in manchen Staaten sehen Gesetze auch Alternativen vor. In Mississippi und Oklahoma etwa werden auch der Einsatz von Gas, der elektrische Stuhl und Schießkommandos grundsätzlich zugelassen. In Tennessee etwa war im Dezember ein Häftling auf dem elektrischen Stuhl hingerichtet worden.
Biden lehnt Todesstrafe ab
Es blieb zunächst unklar, ob das Justizministerium des amtierenden Präsidenten Donald Trump tatsächlich plante, die bisherige Praxis der Hinrichtung per Giftspritze zu ändern. Das Ministerium plant bis zur Amtseinführung des gewählten Präsidenten Joe Biden am 20. Januar noch mehrere Hinrichtungen auf Bundesebene verurteilter Straftäter. Der Demokrat Biden lehnt die Todesstrafe ab. Der Republikaner Trump hatte die Wiedereinführung von Hinrichtungen auf Bundesebene durchgesetzt.
Während viele amerikanische Bundesstaaten die Todesstrafe vollstrecken, hatte es auf Bundesebene seit 2003 keine Hinrichtung mehr gegeben. Die Todesstrafe wurde seitdem zwar weiter verhängt, aber nicht vollstreckt. Der Rechtsstreit um die Wiederaufnahme der Hinrichtungen hatte sich bis vor das Oberste Gericht in Washington gezogen, die Regierung setzte sich aber durch. Die ersten drei Exekutionen waren daraufhin im Juli in einem Bundesgefängnis in Terre Haute im Staat Indiana per Giftspritze durchgeführt wurden.
Die Todesstrafe ist in den Vereinigten Staaten insgesamt eher auf dem Rückzug. Das hat vielerorts mit einer sich wandelnden öffentlichen Meinung zu tun, aber auch den zunehmenden Schwierigkeiten, die nötigen Stoffe für die Giftspritze zu beschaffen. Zudem führt das Verhängen der Todesstrafe meist zu langwierigen – und kostspieligen – Rechtsstreitigkeiten. 2020 wurden in Amerika dem Verein Informationszentrum Todesstrafe zufolge bislang 15 Menschen hingerichtet, davon acht auf Bundesebene.
Wenn man den richtigen Domain-Namen wählt, kann dieser heutzutage tatsächlich sehr viel Geld wert sein. Dabei spielt es keine Rolle, wie aufwendig die Website ist, die Sie unter der Webadresse veröffentlicht haben. Man braucht prinzipiell überhaupt keine Website, um im Domain-Handel aktiv zu werden. Denn die Adresse selbst hat den Wert. Besitzt man eine Domain, die andere gern für sich beanspruchen würden, kann man vielleicht sogar ein Vermögen damit machen. Aber wie? Was muss man tun, um eine Domain zu verkaufen?
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Wenn Sie im Domain-Handel erfolgreich sein möchten, müssen Sie zunächst in Erfahrung bringen, was bestimmte Domains wert sind. Erste Anzeichen für die Wertigkeit der Domain findet man bereits in der URL. So sind die bekannten Top-Level-Domains .com oder .de sehr viel gefragter als neue TLDs wie beispielsweise .beauty. Kurze prägnante Domains kommen zudem besser an als längere, aus mehreren Wörtern zusammengesetzte. Gerade Domains, die aus vielen Teilen bestehen und Wörter enthalten, die eher außergewöhnlich sind, lassen sich mit großer Wahrscheinlichkeit überhaupt nicht oder nur zu sehr geringen Preisen verkaufen. Tipp
Domains werden auch unter SEO-Aspekten gehandelt. Enthält der Name der Domain bereits einen wichtigen Suchbegriff, erzielt die Webadresse höchstwahrscheinlich einen höheren Preis.
Um sich einen Eindruck vom Markt zu machen, kann man Onlinetools wie Namebio verwenden. Diese zeigen die Verkaufspreise von ähnlichen Domain-Namen an. So können Sie ungefähr ermitteln, welchen Preis Sie für Ihre Domain verlangen können. Natürlich möchten Sie möglichst viel aus Ihrer Webadresse herausholen, aber ein zu hoher Preis wird Käufer abschrecken. Finden Sie also einen guten Mittelweg. Hinweis
Wenn Sie richtig in den Domain-Handel einsteigen möchten, also regelmäßig Domains kaufen und verkaufen wollen, müssen Sie immer den Überblick behalten. Beobachten Sie über einen längeren Zeitraum, wie sich der Markt verhält. So können Sie abschätzen, wo die Trends liegen und in welche Domains sich zu investieren lohnt.
So können Sie den Verkaufsweg bestimmen
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, eine Domain zu verkaufen. Zum Beispiel können Sie auf der Startseite der Domain einen sichtbaren Hinweis hinterlegen – quasi ein „Zu verkaufen“-Schild anbringen. So können sich Interessenten direkt an Sie wenden, um den Verkauf der Domain mit Ihnen zu besprechen. Andere Domain-Händler sind erfolgreich auf eBay. Die Auktionsplattform bietet eine gute und bekannte Infrastruktur. Wenn Sie sich für den Domain-Handel über eBay entscheiden, greifen Sie auf die gleichen Funktionen zu, die Sie auch von anderen Produktarten kennen.
Es gibt aber auch Seiten, die Sie gezielt nutzen können, um Domains zu kaufen und zu verkaufen. Plattformen wie Sedo oder Flippa stellen Marktplätze bereit, auf denen Sie Ihre Domain anbieten können. Auch wenn Sie in den Domain-Handel einsteigen möchten – also nicht nur eine inzwischen ungenutzte Domain verkaufen wollen, sondern gezielt nach wertvollen Domains suchen, um diese anschließend gewinnbringend wieder abzustoßen –, sind solche Plattformen wichtig.
So geben Sie die notwendigen Informationen bekannt
Generell muss jeder Domain-Besitzer Kontaktinformationen im sogenannten Whois-Eintrag bekannt geben. Dabei handelt es sich um einen Registereintrag, der im Standardfall öffentlich zugänglich ist. Da einsehbare Whois-Einträge nicht nur datenschutzrechtlich bedenklich sind, sondern auch regelmäßig für Spam-Angriffe sorgen, werden diese Informationen allerdings oftmals geheim gehalten. Anders jedoch beim Domain-Handel: Wer seine Domain möglichst gewinnbringend verkaufen möchte, sollte seine Kontaktdaten einsehbar machen. So können interessierte Käufer, z. B. professionelle Händler, unkompliziert Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Tipp
Sie können auch bereits im Whois-Eintrag auf den Verkauf aufmerksam machen. Wenn Sie beispielsweise Ihren Unternehmensnamen mit der Erweiterung „Domain for Sale“ versehen, wissen Interessierte direkt, dass sich eine Kontaktaufnahme bei Ihnen lohnt.
So gestalten sie das Domain-Listing
Wenn Sie sich für eine Plattform entschieden haben, auf der Sie die Domain anbieten wollen, erstellen Sie dort einen Eintrag. Genau wie bei anderen Verkäufen auch sind hierbei ein paar Regeln zu beachten: Wer einfach nur Domain-Name und Preis nennt, wird vermutlich nicht allzu viele Kunden ansprechen. Der Eintrag auf der Plattform ist nicht attraktiv genug. Wer aber zusätzliche Informationen liefert, kann Interessenten eher zu einem Kauf bewegen.
Es scheint zunächst abwegig, aber auch eine Domain kann man mit einer Produktbeschreibung versehen. Hinterlegen Sie beispielsweise Informationen zum bisherigen Ranking der Domain und geben Sie Hinweise, für welchen Bereich die URL passend ist. Sogar ein Bild ist möglich: Eine grafische Aufarbeitung des Domain-Namens oder ein Screenshot der ehemaligen Webpräsenz regen Besucher des Marktplatzes an, sich näher mit Ihrem Angebot zu befassen. Falls möglich können Sie auch auf den bestehenden oder zu erwartenden zukünftigen Wert der Domain eingehen und damit einen geforderten Preis rechtfertigen. Hinweis
Nicht alle Marktplätze bieten Ihnen die Möglichkeit, umfangreiche Informationen zu hinterlegen. Da in solchen Fällen allerdings niemand diesen Vorteil nutzen kann, muss das kein Nachteil für Ihr Listing sein. Stattdessen erlauben Ihnen viele Plattformen, Ihren Eintrag gegen Gebühr zu bewerben. Wenn Sie also davon ausgehen, dass Ihr Domain-Name einen hohen Betrag erwirtschaften kann, lohnt sich mitunter eine Investition in die zusätzliche Werbung.
So bereiten Sie die Zahlung vor
Bei vielen Marktplätzen können Sie zwischen zwei Methoden wählen: Sie können einen festen Preis vorgeben oder eine Auktion durchführen lassen. Beides hat Vorteile: Ein fester Preis wirkt für viele Käufer ansprechender, denn Sie wissen direkt, welche finanzielle Verpflichtung sie eingehen. Andere mögen tatsächlich Auktionen lieber, da sie dabei das Gefühl haben, ein Schnäppchen ergattern zu können. Sie als Verkäufer wiederum haben bei einer Auktion die Chance, einen hohen Preis zu erzielen, da sich die Interessenten für eine gefragte Domain gegenseitig überbieten. Fakt
Teilweise finden Sie auf Marktplätzen auch die Option, dass Interessenten Ihnen ein Angebot unterbreiten sollen. So können Sie in nichtöffentliche Verhandlungen treten.
Auch über den konkreten Bezahlvorgang sollten Sie sich Gedanken machen, denn der Verkauf einer Domain funktioniert anders als der Kauf von Lebensmitteln im Supermarkt. Eine Zwischenstelle zwischen Ihnen und dem Käufer sorgt für beiderseitigen Schutz. Viele Marktplätze halten deshalb einen Treuhand-Service als Teil ihres Angebots bereit. Wenn Sie Ihre Domain nicht über einen Marktplatz verkaufen, sollten Sie auf jeden Fall einen externen Treuhand-Service einsetzen, damit es nicht im Nachhinein zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt.
So wird die Domain übertragen
Sobald Sie Ihre Domain verkauft haben, müssen Sie diese an den Käufer übergeben. Wie dieser Vorgang abläuft, hängt allerdings davon ab, bei welchem Provider die Domain gekauft wurde, denn dort werden auch die Zugangsrechte verwaltet. Am Ende wird auf jeden Fall in der Registry (Vergabestelle) der neue Inhaber eingetragen, womit der Verkauf abgeschlossen ist. Wenn Sie den Domain-Handel über einen darauf spezialisierten Marktplatz durchgeführt haben, unterstützt Sie dieser in den meisten Fällen auch bei der Übertragung der Domain.
Während Sie darauf warten, dass Ihre Domain verkauft wird, können Sie mit ihr bereits ein wenig Geld verdienen. Beim Domain-Parking schaltet man unter Ihrer URL Werbung und generiert so Einnahmen.
Ein Großteil der Menschen investieren ihre Mietzahlungen in ihren Vermieter, anstatt durch einen Austausch des Mietvertrages in einem Mietkaufvertrages mit Kaufoption. nach Abklärung entsteht dadurch systematisch Immobilieneigentum. Eigenleistungen an der Immobilie können nach Ende der Mietphase oder auch sofort angerechnet werden. Bei sofortiger anteilmäßiger Anrechnung der Mietzahlungen oder Eigenleistungen besteht Notarzwang. Die Tilgung der Immobilie kann individuell durch eine notariell, vereinbarte , lebenslange Rente oder auch über eine anteilmäßige Kapitaloption erbracht werden. Dies gilt es vorab durch uns abzuklären, wie die Tilgung erbracht wird. Weitere Infos unter der http://www.immo-sofortfinanzierung-mietkauf.de mfg Günter Draxler