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Vorstoß für neues SteuermodellCorona-Verluste mit Gewinnen gegenrechnen……………

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Vorstoß für neues SteuermodellCorona-Verluste mit Gewinnen gegenrechnen

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Für Verluste bis zu 50 Millionen Euro: Eine rückwirkende Gewinnverrechnung wäre insbesondere für große Unternehmen lohnend.(Foto: imago/Future Image)
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Die Corona-Krise stürzt auch Unternehmen in Not, die vor der Pandemie keinerlei Probleme hatten. Baden-Württemberg, Bayern und Hessen schlagen deshalb vor, Gewinne aus früheren Jahren noch mehr als bisher mit aktuellen Verlusten gegenzurechnen. Finanzminister Scholz reagiert bisher ablehnend.

Baden-Württemberg, Bayern und Hessen fordern die Erweiterung des sogenannten steuerlichen Verlustrücktrags, um Firmen in der Corona-Krise weiter zu entlasten. Gemeinsam bringen sie einen Beschlussvorschlag für die Wirtschaftsministerkonferenz am Montag ein. „Der erweiterte steuerliche Verlustrücktrag ist die ideale Hilfe für Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben“, sagte der hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir. „Sie brauchen Liquidität nicht nur zum Überleben, sondern auch für Zukunftsinvestitionen.“

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Beim steuerlichen Verlustrücktrag können Firmen einen Verlust mit einem Gewinn aus dem Vorjahr verrechnen. Die drei Länder setzen sich dafür ein, dass der Bund diese Möglichkeit erheblich ausweitet: Die Anhebung der Obergrenze der Verlustverrechnung auf 50 Millionen Euro und die Ausdehnung des Rücktragzeitraums auf zwei Jahre – aktuell wären dies 2019 und 2018. Zuvor hatten bereits viele Lobbyverbände der Wirtschaft – etwa der BDI für die Industrie oder der ZDH für die Handwerker – für einen erweiterten Verlustrücktrag plädiert. Auch Ökonomen, darunter die Wirtschaftsweisen, das Ifo-Institut und das ZEW-Institut, sehen dies als hilfreiches Instrument in der Krise.

Scholz: „Gibt schon genug Hilfen“

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Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte Mitte November allerdings erklärt, es gebe schon großzügige Regelungen, von denen 99,5 Prozent der Firmen profitierten. Zudem werde für viele Bürger und Unternehmer ab Januar 2021 der Solidaritätszuschlag abgeschafft beziehungsweise reduziert, hatte der SPD-Politiker argumentiert.

„Mit einer Verlängerung des Rücktragszeitraums und einer Anhebung des Volumens können wir die gesunden Unternehmen unterstützen, die vor der Krise Gewinne erwirtschaftet haben“, sagte Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Seine Kollegin Nicole Hoffmeister-Kraut aus Baden-Württemberg fügte hinzu, neben den jüngsten Rettungshilfen müsse man auch wichtige Zukunftsinvestitionen im Blick haben. „Wir müssen unsere Unternehmen in die Lage versetzen, wieder langfristige Perspektiven zu entwickeln und diese auch in schwierigen Zeiten finanzieren zu können.“

Quelle: ntv.de, mau/rtsTHEMEN

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