In den meisten deutschen Städten gilt die „Mietpreisbremse“, die die Vertragsmieten bei einer Vermietung begrenzt.
Eine Ausnahme zugunsten der Vermieter ist die „höhere Vormiete“. Doch was meint das genau?
Der HEV-Tipp wird präsentiert von Britta Nakic (Juristin) vom HAUSEIGENTÜMERVEREIN BERLIN e.V. – Ihr bundesweiter Ansprechpartner für Fragen rund um Eigentum und Vermietung.
Der Bundesgesetzgeber hat bereits 2015 die „Mietpreisbremse“ eingeführt, damit die einzelnen Bundesländern Mietpreisregulierungen auf „angespannten Wohnungsmärkten“ per Verordnung schaffen können. Nach den Regeln der Mietpreisbremse darf die Miete gemäß § 556d BGB max. 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich u.a. aus dem örtlichen Mietspiegel.
§ 556d BGB – Zulässige Miethöhe bei Mietbegin
(1) Wird ein Mietvertrag über Wohnraum abgeschlossen, der in einem durch Rechtsverordnung nach Absatz 2 bestimmten Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt liegt, so darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 Absatz 2) höchstens um 10 Prozent übersteigen.
Welche Ausnahmen gibt es zur Mietpreisbremse?
Nicht anzuwenden ist die Mietpreisbremse bei Vorliegen einer
höhere Vormiete (§ 556e Abs. 1 BGB)
Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen i. S. d. § 555b BGB in den letzten drei Jahren vor Beginn dieses Mietverhältnisses (§ 556e BGB)
ersten Vermietung nach umfassender Modernisierung (§ 556f BGB)
Vermietung einer Wohnung, die nach die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurde (§ 556f BGB)
Wichtig: der Vermieter muss den Mieter vor Vertragsschluss in Textform auf die konkrete Ausnahme hinweisen (§ 556g Abs. 1a BGB).
Wichtige Ausnahme zugunsten eines Vermieter : die „höhere Vormiete“
Aus Gründen des Vertrauensschutzes darf der Vermieter im Falle der Wiedervermietung die „höhere Vormiete“ weiterführen und somit auch von neuen Mieter verlangen.
Die höhere Vormiete ist grundsätzlich diejenige, die der vorherige Mieter zuletzt rechtswirksam schuldete. Eine davor zu hoch und damit unzulässige Vormiete kann nicht weitergeführt werden, da nur rechtswirksame Vormieten von Bestand sind.
§ 556e Berücksichtigung der Vormiete
(1) Ist die Miete, die der vorherige Mieter zuletzt schuldete (Vormiete), höher als die nach § 556d Absatz 1 zulässige Miete, so darf eine Miete bis zur Höhe der Vormiete vereinbart werden. Bei der Ermittlung der Vormiete unberücksichtigt bleiben Mietminderungen sowie solche Mieterhöhungen, die mit dem vorherigen Mieter innerhalb des letzten Jahres vor Beendigung des Mietverhältnisses vereinbart worden sind.
Was ist bei vorheriger Selbstnutzung oder gewerblicher Vermietung die „höhere Vormiete“?
Die Miete aus einem vorangegangenen Gewerbe-Mietverhältnis ist keine „Vormiete“ i. S. d. Mietpreisbremse. Das hat kürzlich der Bundesgerichtshof entschieden (AZ: VIII ZR 374/18).
Dabei hatte eine Berliner Vermieterin eine Zwei-Zimmer Wohnung mit 76 qm wie folgt vermietet:
2011 bis 2012 Vermietung zu Wohnzwecken für 950 € nettokalt
2012 bis 2016 Vermietung als Büro für 950 € nettokalt pro Monat
ab 2016 aktuelle Vermietung zu Wohnzwecken für 950 € nettokalt pro Monat
Mieterin verklagt Vermieterin auf Rückzahlung überhöhter Miete
Neben der Absenkung der laufenden Miete um ca. 220 €/Monat verlangte die Mieterin auch die Rückzahlung überzahlter Miete.
Der BGH hierzu: die Mieterin bekommt Recht! Als Vormiete kommt nur die vorherige Miete aus einem Wohnraum-Mietverhältnis in Betracht .
Daher darf auch die vor der gewerblichen Vermietung erzielte Wohnraummiete nicht herangezogen werden, da es sich dabei um die Vor-Vormiete handele und eben nicht um die Vormiete.
Das bedeutet, dass der Vermieter durch eine gewerbliche „Zwischenvermietung“ seine höhere Vormiete dauerhaft verliert!
Das könnte auch für eine vorherige Selbstnutzung gelten, wenn der BGH ausschließlich die Miete aus einem unmittelbar vorangegangenen Mietverhältnis als „Vormiete“ gelten lassen will.
WCHTIG: Die Miete sorgsam festlegen, da sonst Rückzahlungsansprüche bis zu 30 Monaten drohen!
Bei einem Verstoß gegen diese Mietpreis-Richtlinien kann der Mieter oder die Mieterin die Absenkung und auch Rückzahlung der Miete verlangen.
Für neuere Verträge sogar bis zu 30 Monate lang (§ 556g Abs. 2 S. 2 BGB).
Die Miethöhe ist also im Einzelfall zu ermitteln und etwaige Ausnahme von der Mietpreisbremse den Mieter form- und fristgerecht zur Kenntnis zu geben.
Einem Mieter in Berlin war zum 31. Mai 2020 gekündigt worden. Um nicht in Bedrängnis zu kommen, begab er sich frühzeitig auf Wohnungssuche. Mit schnellem Erfolg. Seine neue Wohnung mietete er zum 1. November 2019 an. Um nicht doppelt Miete zahlen zu müssen, wollte er für die überlappende Zeit zwei Untermieter in seine “alte” Wohnung aufnehmen.
Die Vermieterin verlangte von ihm, die beiden potenziellen Untermietenden persönlich kennenzulernen. Dafür sah der Mieter keinen Grund, denn er hatte der Vermieterin die Namen sowie zur eindeutigen Identifikation auch Geburtsdatum nebst Geburtsort und Angaben über die berufliche oder sonstige Tätigkeit seiner Untermietenden mitgeteilt.
Recht auf Widerspruch nur bei triftigem Grund
Der Streit ging bis zum Landgericht Berlin und wurde dort zugunsten des Mieters entschieden. Denn ein Vermietender darf die Untervermietungserlaubnis nicht davon abhängig machen, dass sich ein potenzieller Untermietender bei ihm bewerbe oder persönlich vorstelle. Die Auswahl des Untermietenden ist allein Sache des Mietenden.
Es sei denn, der benannte Untermietende wäre mit dem Vermietenden bzw. anderen Mietenden des Hauses verfeindet oder es gäbe Anhaltspunkte, dass er den Hausfrieden stören oder die Mietsache beschädigen würde. Kennt aber der Vermietende den Untermietenden weder persönlich noch hat er in anderer Form Anhaltspunkte für seine mangelnde Eignung, so muss er sich mit den notwendigen Auskünften zufriedengeben.
(Landgericht Berlin, Beschluss vom 16.11.2020 – 64 T 49/20)
Die Kaution ist häufig Streitthema nach Beendigung des Mietverhältnisses. Auf beiden Seiten besteht viel Unsicherheit darüber, was zu verrechnen ist und wie und wann überhaupt abgerechnet werden muss. Der BGH bringt mit einem Urteil mehr Klarheit.
Über das Vermögen einer Mieterin in Hamburg wurde das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Da für das Wohngebäude, indem sie lebte Einsturzgefahr bestand, wurde sie zwangsgeräumt und in einem Hotel untergebraucht. Gleichzeitig wurde das Mietverhältnis beendet – mit dem Ergebnis, dass die einst geleistete Kaution frei wurde.
Das Kautionsguthaben in Höhe von 983,55 wurde auf ein gesperrtes Konto der Schuldnerin ausgekehrt. In der Zwischenzeit hatte die Schuldnerin eine neue Wohnung angemietet. Hierfür leistete sie eine Mietkaution von 500 Euro. Das Geld hatte sie als Darlehen von ihrer Tochter erhalten.
Schuldnerin erhebt Anspruch auf Kaution
In der Absicht, ihrer Tochter das Geld zurückzugeben und sich ein paar Möbel für die neue Wohnung zu kaufen, beantragt die Schuldnerin die Freigabe dieses Guthabens. Das Insolvenzgericht weist den Antrag jedoch zurück. Das Begehren der Schuldnerin nimmt seinen Weg durch die Instanzen.
Das Landgericht Hamburg entschied – anders als das Amtsgericht Hamburg –, dass das Guthaben dem Pfändungsschutz des § 850i ZPIO unterliege. Schließlich landete die Sache vor dem IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs.
Hier entschieden die Richter, dass der Kautionsrückzahlungsanspruch der Mieterin nicht zu den sonstigen selbst erwirtschafteten Einkünften gehöre, sondern es sich vielmehr um die Rückgewähr einer zuvor erbrachten Mietsicherheit handele, die nicht dem Pfändungsschutz nach § 850i ZPO unterliege.
(BGH, Beschluss vom 21. Februar 2019 -IX ZB 7/17)
Fragen zum Beschluss vom 21. Februar 2019 -IX ZB 7/17 des BGH
In vielen Ländern werden seit Mitte Dezember 2020 im Wesentlichen drei Gentechnik Impfstoffe mehr oder weniger massenhaft verimpft: die mRNA Impfstoffe von Pfizer/BioNTech und Moderna, sowie der Vektorimpfstoff von Astrazeneca/Oxford. Seither sind soziale Medien voll mit Berichten über steigende Todesfälle, schwere Nebenwirkungen und Infektionen nach der Impfung. Sogar Mainstream Medien berichten darüber. Da die negativen Berichte offenbar als bedrohlich empfunden werden, eilen nun auch Faktenchecker herbei, um Nebelgranaten zu werfen.
„Die Meldungen häuften sich in den vergangenen Tagen: Weil sich ein beträchtlicher Teil des Personals nach der Impfung mit dem Vakzin von Astrazeneca krankmelden musste, konnte in manchen Rettungsdiensten, Klinikstationen, Praxen oder Pflegeheimen nicht mehr richtig gearbeitet werden. In zwei schwedischen Provinzen, einigen französischen und deutschen Krankenhäusern wurde das Impfen deshalb vorübergehend gestoppt.“
Um sich selbst ein Urteil über diese Meldungen bilden zu können, ist es nützlich zu verstehen, wie diese drei Impfstoffe wirken, in welche Zellen die mRNA- oder Vektor-Partikel eingeschleust werden sowie welche Wirkungen und Nebenwirkungen sie dort entfalten können. Die verwendeten Methoden und Technologien sind neu und abgesehen von einigen Krebsmedikamenten sowie Präparaten in der Tiermedizin gibt es noch keine Erfahrungen damit – abgesehen natürlich von den klinischen Studien, deren Endergebnisse erst gegen Ende 2022 zu erwarten sind.
Das Missverständnis über den „Impfsschutz“
So steht zum Beispiel im Policy Paper 4/2021 des Institut der deutschen Wirtschaft „Offene Grenzen in Europa und darüber hinaus und fehlender flächendeckender Impfschutz lassen es wahrscheinlich erscheinen, dass dauerhaft mit einem verbleibenden Corona-Risiko umgegangen werden muss.“ Selbst ein „flächendeckender Impfschutz“ kann allerdings die Verbreitung dieses und anderer Atemwegsviren nicht verhindern.
Tatsache ist, dass die meisten Impfungen – auch die gegen Grippe – nicht vor Infektionen und Infektiosität, das heißt die Möglichkeit der Weitergabe der Infektion, schützt. Die Ausnahme davon sind die Impfung gegen Polio, sowie eine nasale Grippeimpfung, also ein Einsprühen des Impfstoffes durch die Nase, was aber technisch sehr kompliziert ist.
Die Art der Impfung wo der Impfstoff in den Muskel gespritzt wird, ist dazu aber nicht in der Lage. Denn dadurch kommt der Impfstoff sehr rasch ins Blut, wo er vom Immunsystem erkannt wird und Abwehrmittel – also T- und B-Zellen, sowie von diesen dann Antikörper – entwickelt werden. Sucharit Bhakdi und Karina Reiss schreiben dazu in ihrem neuen Buch „Corona unmasked“ dessen Leseprobe beim Goldegg Verlag zum Download bereit steht.
„Antikörper können grundsätzlich nur effektiv helfen, die Ausbreitung eines Eindringlings in der Blutbahn zu verhindern. Das gilt auch für Impfungen gegen Erreger wie Pneumokokken, die wie Corona-Viren über den Luftweg in die Lunge kommen. Die Impfung kann die Infektion der Lunge nicht verhindern, sondern soll die Streuung und Verbreitung der Bakterien in der Blutbahn unterbinden.“
Der Professor für Vakzinologie an der Icahn School of Medicin at Mount Sinai Florian Krammer schreibt in einigen Tweets:
„… Impfstoffe werden intramuskulär/als Injektion verabreicht. Dieser Weg ist gut geeignet, um IgG zu induzieren, das in den unteren Atemwegen vorherrscht und zum Schutz der Lunge beiträgt, was großartig ist.
Diese injizierten Impfstoffe sind jedoch schlechte Induktoren von Schleimhautantikörpern im oberen Respirationstrakt, der größtenteils durch sekretorisches IgA1 geschützt ist. Dies könnte zu einer Immunität führen, die die Lunge schützt (milde/keine Erkrankung), aber dennoch eine Infektion und möglicherweise Weiterübertragung des Virus [nicht verhindert]“
Diesen Befund von Bhakdi und Krammer haben in einer Diskussionsrunde Andreas Sönnichsen und Martin Haditsch bestätigt und die Hintergründe erklärt, das Video der Diskussion mit Sucharit Bhakdi gibt es hier unten.
Ganz anders ist dies aber bei der natürlichen Infektion mit dem echten Virus. Da dieses eben durch die oberen Atemwege – also Nase oder Mund – in den Körper gelangt, setzt auch dort die Abwehr des Immunsystems ein und nicht erst in der Blutbahn. Es bilden sich also vor allem einmal in den Schleimhäuten der Atemwege spezifische Abwehrzellen und Antikörper, sowie Gedächtniszellen, die eine spätere Infektion rascher erkennen und abwehren können.
Das war auch die ursprüngliche Aussage der Impfstoffhersteller. Begleitet wurde sie von der Ankündigung, dass auch Geimpfte weiterhin Masken tragen müssten, Abstand halten und alle anderen Hygieneregeln beachten. In der Zwischenzeit werden aber etwas andere Töne angeschlagen und der Spin verändert. So berichtet die Tagesschau des ARD kürzlich:
„Eine israelische Studie gibt Grund zur Hoffnung, dass der Corona-Impfstoff des deutschen Pharmaunternehmens BioNTech und seines US-Partners Pfizer die Weitergabe des Virus deutlich reduziert. Die Untersuchung stammt vom israelischen Gesundheitsministerium, das dafür mit Pfizer zusammengearbeitet hat. Sie ist noch unveröffentlicht, liegt aber mehreren Medien vor – unter anderem der Nachrichtenagentur Reuters.“
Wenn das die ARD berichtet, so wird das bald offizielle Linie werden. Es ist auch nötig um die Impfbereitschaft zu erhöhen, denn ein Impfstoff, der gerade mal vor schwerer Erkrankung schützt, ist in der Altersgruppe schwer zu verkaufen, die kaum je erkrankt und schon gar nicht schwer. Die Zahlen von Israel sprechen allerdings eine etwas andere Sprache:
Mit Beginn der Massenimpfungen in Israel gingen die Zahlen der bestätigten Fälle im Land zunächst einmal steil nach oben um ab Mitte Januar zu fallen. Sie sind aber noch immer doppelt so hoch wie in Österreich und etwa vier mal so viel wie in Deutschland und der Schweiz. Wenn es allerdings wahr wäre, dann wäre es erfreulich.
Bei welchen Personen macht eine Impfung überhaupt Sinn
Martin Haditsch, der auch eine Stelle für Reiseimpfungen und ein Labor betreibt, weist darauf hin, dass es sterile Impfungen, also solche die Infektion verhindern, bei Polio gibt, sowie bei nasalen Grippeimpfungen, also wo die Impfung eben genau am gleichen Weg wie die Infektionen erfolgt. Deshalb geht auch der Slogan „schütze dich und schütze andere“ bei der Impfung ins Leere. Die Impfung kann daher im Gegensatz zur natürlichen Infektion keine Herdenimmunität im Sinne eines „transmission blocking“ erreichen.
Es werden auch die falschen Leute geimpft, die Aufklärung reicht nicht und die Impftauglichkeit wird nicht eruiert.
Andreas Sönnichsen, Professor für Allgemeinmedizin und Public Health hält ebenfalls die sterile Immunität für eher unwahrscheinlich, da die durch die Impfung erzeugten Antikörper nicht in den Atemwegs-Schleimhäuten wirksam sind. Damit fällt auch das Argument für die Massenimpfung weg. Wegen der Art der Impfung, bei der nur ein kleines Teil des Virus dem Immunsystem zum Erlernen der Abwehr gezeigt wird, ist es durchaus denkbar, dass durch Mutationen die Impfung unwirksam wird.
Wenden wir uns der Frage zu, ob es unter diesen Umständen noch Sinn macht Menschen unter 70 und insbesondere auch Jugendliche und Kinder zu impfen, deren Risiko einer Erkrankung mit schwereren Verlauf oder gar eines Todesfalles minimal ist, sogar geringer noch als bei Influenza, die bekanntlich für Kinder recht gefährlich werden kann.
Dem stehen die Risiken der Impfung und der möglicherweise durch die Nebenwirkungen verursachte Schaden gegenüber. Und diese sind beträchtlich wie die bisherigen Erfahrungen zeigen. Schlaganfälle, Erblindung, Lähmungen, Fieber, allergische Schocks, Fehlgeburten, Arbeitsunfähigkeit und ähnliches wurde in recht großer Zahl dokumentiert. Dazu kommt gerade in den Ländern mit hoher Durchimpfungsrate ein erstaunlicher Anstieg der gemeldeten Corona Todesfälle.
Nebenwirkungen typisch für mRNA und Vektor-Impstoffe
Die massiven Nebenwirkungen und mögliche noch unbekannte Langzeitschäden liegen an der Art der gentechnischen Impfstoffe. Die eingeimpften Partikel sollen in Körperzellen eindringen und dort dann das Antigen des Virus, in dem Fall das typische Spike-Protein, durch die menschliche Zelle erzeugen lassen, damit das Immunsystem darauf trainiert wird und spezifische T- und B-Zellen sowie in der Folge durch die B-Zellen die Antikörper erzeugen kann. Nur ein kleiner Teil des Impfstoffes befällt Muskelzellen, der Rest von 1 Milliarde Genpäckchen gehen in die Lymphknoten und in die Blutbahn. Dadurch werden sie recht rasch in der Blutbahn im ganzen Körper verteilt und können dort an Zellen andocken, wo das Blut langsam fließt. Und das ist in den Kapillaren, den kleinen und kleinsten Blutgefäßen der Fall.
Also dringen die Impfpartikel in die Zellen der Gefäßwand ein, in die sogenannten Endothelzellen. Dort beginnen sie das Spike-Protein zu produzieren, was vom Immunsystem erkannt wird. Die Reaktion ist, diese Zelle zu vernichten. Das ist eine kleine Verletzung, das Blut bildet Gerinnungsfaktoren um die Verletzung zu beseitigen und das entstandene Loch zu schließen. Kommt es dadurch zu einem Blutgerinnsel, so kann das zu den oben beschriebenen schweren Schädigungen führen.
Bhakdi fordert dringend die Überprüfung der Werte für Entzündungen (D-Dimer) bei schweren Nebenwirkungen um zu belegen, ob es tatsächlich zu diesen Blutgerinnseln kommt. Dass Schlaganfälle und Erblindung und viele der anderen Nebenwirkungen genau davon ausgelöst werden, ist durchaus möglich. Die präklinische Phase wurde jedenfalls nicht korrekt durchgeführt um solche Probleme aufzudecken. Bhakdi berichtet, das in den USA der D-Dimer von Ärzten gemessen wurde und es wurden Entzündungen festgestellt. Sollte diese Nebenwirkung zu häufig auftreten, dann muss die Impfung gestoppt werden. Denn es ist dann zu befürchten, dass auch längerfristig noch Erkrankungen auftreten werden, die man in den klinischen Versuchen wegen der Kürze der Studiendauer nicht erkennen konnte.
Noch ein anderes Problem konnte die teils massiven negativen Nebenwirkungen erklären. Der oberste Impf-Wächter der deutschen Bundesregierung, Dr. Klaus Cichutek, Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), hatte im Oktober mit einer Gruppe seiner Mitarbeiter einen Artikel veröffentlicht, in dem gezeigt wird, dass bei Corona-Infektionen die Stacheln (Spikes) der Coronaviren für größere Zellfusionen mit gefährlichen Komplikationen in verschiedenen Organen verantwortlich sein können. Allein durch die Spike-Proteine der Coronaviren können benachbarte Zellen verklebt oder zusammengeführt werden , die schließlich zu einem Klumpen von bis zu hundert fusionierten Zellen bestehen können.
Entsteht so ein Zellklumpen in Kapillargefäßen und wird vom Immunsystem vernichtet, so ist die Verletzung natürlich entsprechend größer und die Reaktion der Blutgerinnung stärker, ein möglicherweise entstehendes Blutgerinnsel noch größer und gefährlicher. Deshalb fordert der Lungenfacharzt Wolfgang Wodarg eine Überprüfung durch Obduktion, ob dieses Problem zu Todesfällen geführt hat.
Zu wenig Daten vor allem über gefährdete Personengruppen
Sönnichsen kritisiert auch, dass die bevorzugt geimpften Personengruppen höheren Alters in den Studien praktisch nicht vorgekommen sind. Dabei sterben gerade die alten Menschen an Covid und rund 50% kommen aus den Pflegeheimen. Alle Protokolle der klinischen Versuche sind auf 2 Jahre ausgelegt, von denen vor Impfbeginn gerade 10% absolviert waren. Weil die Daten fehlen, gibt es eben nur die bedingte Zulassung bzw in den USA eine Notfallszulassung.
Bhakdi weist darauf hin, dass bei allen drei Gen-basierten Impfstoffen beunruhigende Sofort-Nebenwirkungen bemerkt wurden: starke Schwellung und Schmerzen an der Einstichstelle, hohes Fieber bis hin zum Schüttelfrost, schlimmste Kopf-, Glieder- und Muskelschmerzen im ganzen Körper, Durchfälle, Übelkeit, Erbrechen. Viele Impflinge waren arbeitsunfähig krank. Die Nebenwirkungen waren so schlimm, dass AstraZeneca mitten in der Studie das Protokoll ändern musste. Fortan erhielten Studienteilnehmer hohe Dosen von Schmerz- und Fieber-linderndem Paracetamol damit die Impfung einigermaßen verträglich wurde.
Der Unterschied zu den klassischen Impfstoffen
Bei den klassischen Impfstoffen kann das nicht oder nur selten passieren. Dabei werden abgetötete oder stark abgeschwächte (attenuierte) Viren in den Körper gespritzt. Sie zirkulieren zwar dann auch in der Blutbahn, sie haben aber keine Möglichkeit mehr in die Zellen einzudringen und damit kann es nicht zu dieser Art von Mikro-Verletzungen von Blutgefäßen kommen. Sie schützen aber ebenso nicht oder nur begrenzt gegen Infektion und Weitergabe des Virus.
Florian Krammer stellt dazu in seinem oben verlinkten Twitter Thread auch fest:
„Natürliche Infektionen oder abgeschwächte Lebendimpfstoffe induzieren Schleimhautimmunität, und abgeschwächte Lebendimpfstoffe könnten die sterilisierende Immunität in den oberen Atemwegen wesentlich besser induzieren.“
Genau das leisten aber die derzeit verwendeten mRNA Impfstoffe von Pfizer und Moderna, sowie der ebenfalls gentechnische Vektor-Impfstoff von AstraZeneca nicht.
Klassische Ganzvirus-Impfstoffe wurden in China entwickelt, sowie von der französische Firma Valneva, die aus Fusion mit der österreichischen Intercell im Jahr 2013 entstand und deren Impfstoff derzeit im UK im klinischen Versuch getestet wird.
Unter dem Strich zeigt sich also, dass selbst eine „flächendeckende“ Impfung die Verbreitung des Virus nicht verhindern kann. Eine Impfung bei jüngeren Personen ist überhaupt nicht sinnvoll, da sie nur gegen ein Risiko wirkt, dass in der Altersgruppe nicht besteht oder geringer ist, als das Risiko gefährlicher Nebenwirkungen.
Zum Abschluss des Auszugs aus dem neuen Buch warnt Bhakdi:
„Dazu scheint es, als ob gerade die Geimpften versterben. Ist das vielleicht die immun-bedingte Verschlimmerung von Erkrankungen, die wir befürchten müssen? Jetzt nicht Antikörper-bedingt, sondern durch aufgebrachte Killer-Lymphozyten? Und könnte das nicht zu jeder Zeit bei jedem Geimpften passieren – morgen, übermorgen, nächste Woche, im nächsten Herbst? Denn Lymphozyten haben ein Elefantengedächtnis. Und sie erkennen etwas, das bei allen Coronaviren ähnlich aussieht: Müll. Das heißt, die Lymphozyten-bedingte Verschlimmerung von Krankheitsverläufen könnte wohl bei jeder beliebigen Infektion mit einem verwandten Virus eintreten. Bei jedem »erfolgreich« geimpften Menschen – ob jung oder alt – und zu jeder Zeit in naher oder ferner Zukunft.“
IMMOBILIEN19. Februar 2021Jeder fünfte Deutsche in Sorge um seine Immobilie
Fast 20% der Deutschen haben die Sorge, sich ihre Immobilie bald nicht mehr leisten zu können. Nur noch für jeden Zweiten sind die Wohnkosten im grünen Bereich. Das geht aus der aktuellen Wohnzufriedenheitsstudie von Homeday hervor.
Die Deutschen wohnen im Großen und Ganzen ziemlich zufrieden. 84% sind sehr oder zumindest eher zufrieden. Nur 11% sind mit ihrer Wohnsituation eher unzufrieden und sogar nur 4% sehr unzufrieden. Das ist ein zentrales Ergebnis der repräsentativen Wohnzufriedenheitsstudie des technologiegestützten Maklerunternehmens Homeday in Zusammenarbeit mit den Marktforschern von YouGov.
Sorgen um die Leistbarkeit
Die Studie zeigt aber auch, dass viele Menschen in Deutschland Sorgen haben, sich ihre Immobilie bald nicht mehr leisten zu können. 19% der Befragten gaben das im Schnitt an. Dabei variieren die Ergebnisse nach Bundesländern deutlich. Während in Nordrhein-Westfalen nur 14% diese Angst teilen, ist die Lage andernorts prekärer, etwa in Bremen mit 27%, in Berlin mit 26% und in Hamburg mit 25%.
Wohnkostenbelastung oft über 30%
Auch darüber hinaus spiegelt die Studie eine durchaus angespannte Wohnsituation in Deutschland wider. Nur etwa 50% der Befragten geben an, eine Wohnkostenbelastung von nicht mehr als 30% des Haushaltsnettoeinkommens zu haben. Dies ist ein Wert, den Experten regelmäßig als noch gesunde Belastung nennen. „Die Deutschen wohnen zwar ziemlich zufrieden, das Bild trübt aber, dass ein großer Teil Angst hat, in Zukunft nicht mehr genug Geld zum Leben zu haben“, sagt Steffen Wicker, Gründer und CEO von Homeday. Beim Thema Wohnen zeige sich ein großes Problem, für das eine gemeinsame Lösung gefunden werden müsse. „Ansonsten droht ein weiteres Auseinanderdriften der Gesellschaft“, so Wicker. (mh)
Die Homeday-Wohnzufriedenheitsstudie bietet auf mehr als 40 Seiten Daten und Fakten mit vielen Insights und Grafiken und ist hier zum Download erhältlich.
STEUERN & RECHT23. Februar 2021Leere Strandkörbe: Eigentümern wird Einreise verwehrt
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald verbietet Zweitwohnungseigentümern die Einreise, es sei denn, sie können berufliche Gründe vorweisen. In einem Eilverfahren wollte ein Immobilienbesitzer gegen diese Maßnahme vorgehen, doch scheiterte nun vor dem Verwaltungsgericht Greifswald.
Im vergangenen Jahr hatten zahlreiche Zweitwohnungsbesitzer versucht, sich gegen die aufziehende Corona-Pandemie in ihr Häuschen auf dem Land bzw. an der See zu flüchten. Doch so nachvollziehbar die Idee war, von den dicht gedrängten Hot-Spots aufs platte Land zu fliehen, so wenig Sinn ergibt sie, wenn jeder sie verfolgt. Schließlich sahen sich die touristisch geprägten Landkreise an Nord- und Ostsee sogar gezwungen, die Nutzung von Zweitwohnungen zu untersagen und die auswärtigen Personen unverzüglich zur Rückreise an ihren Hauptwohnsitz aufzufordern (AssCompact berichtete).
Zweitwohnungsbesitzer dürfen wieder nicht einreisen
Damals begründeten die Kreise das mit der medizinischen Infrastruktur, die lediglich für die Zahl der Einheimischen mit Hauptwohnsitz am Meer ausgelegt sei. Ein knappes Jahr später wird Zweitwohnungsbesitzern nun erneut der Zugang zu ihren Immobilien verwehrt. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Greifswald, das über den Fall eines Zweitwohnungsbesitzers zu befinden hatte, dem eine Immobilie auf Usedom gehört, der aber eigentlich aus Berlin stammt.
Inzidenzwert steigt über 150
Der Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald hatte mit Allgemeinverfügung vom 08.02.2021 angeordnet, dass die Einreise in das Gebiet des Landkreises aus nicht beruflichen Gründen für Zweitwohnungsbesitzer verboten ist. Der Landrat sah sich zu dieser Reaktion gezwungen, nachdem der Inzidenzwert im Landkreis auf über 150 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gestiegen war.
Aufschub des Vollzugs beantragt
Der Berliner Zweitwohnungsbesitzer hatte der Verfügung widersprochen und wollte nun per einstweiligem Rechtsschutzantrag erreichen, dass er seine Zweitwohnung im Seebad Ahlbeck auf Usedom weiter nutzen darf, bis über seinen Widerspruch entschieden wurde.
Verhältnismäßigkeit ist gewahrt
Das VG Greifswald hat den Antrag jedoch abgelehnt. Die Allgemeinverfügung des Landrats werde sich mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als rechtmäßig erweisen, beschloss das Gericht. Der Landrat habe die Befugnis gehabt, die besagte Allgemeinverfügung zu erlassen und sei aufgrund der Höhe des Inzidenzwerts auch verpflichtet gewesen, Maßnahmen zu ergreifen. Des Weiteren sei das Einreiseverbot auch verhältnismäßig, da es dem legitimen Ziel diene, die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus zu verhindern und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems aufrechtzuerhalten.
Öffentliches Interesse steht im Vordergrund
Auch sei es laut Gerichtsbeschluss nicht vertretbar, die Maßnahme auszusetzen, da eine Reaktion im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen jetzt angezeigt sei. Die Einschränkung der persönlichen Freiheit sowie der Freiheit zur Nutzung des Eigentums wögen weniger schwer als das öffentliche Interesse, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Gerade auch deshalb, weil die Einschränkungen zwar nicht konkret zeitlich begrenzt, aber an einen Inzidenzwert gekoppelt seien, der bei Einhaltung der nun gültigen Corona-Maßnahmen bald wieder unterschritten werden sollte.
Home-Office in der Zweitwohnung?
Der Zweitwohnungsbesitzer kann nun noch innerhalb von zwei Wochen vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Auch die Frage, ob ihm vielleicht Home-Office in seiner Zweitwohnung gestattet bleiben muss, da Einreisen aus beruflichen Gründen weiterhin gestattet bleiben, könnte die Gerichte in den nächsten Wochen noch beschäftigen. Im vergangenen Jahr zog diese Begründung jedoch nicht (AssCompact berichtete). (tku)
VG Greifswald, Beschluss vom 18.02.2021 – 4 B 283/21 HGW
ASSEKURANZ24. Februar 2021Baufi-Absicherung für Vermittler und Kunden neu gedacht
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Mit BaufiPlus haben die Unternehmen 3wefinanzia und Credit Life gemeinsam eine Absicherung für Baufinanzierungen entwickelt. Ungebundene Vermittler können damit ihren Kunden unabhängig vom Bankenmarkt einen eigenständigen Ratenschutz anbieten.
Interview mit Michael Becky, Geschäftsführer der 3wefinanzia GmbH, und Andreas Schwarz, Vorstand der Credit Life AG
Herr Becky, warum ist BaufiPlus entstanden?
Michael Becky: Eine wichtige Frage bei jeder Baufinanzierungsberatung ist, ob der Kunde seine Rate auch in fünf oder zehn Jahren noch zahlen kann. Bislang konnte der Kunde seinen Absicherungsbedarf nur bei der finanzierenden Bank abdecken. Wir bieten die Alternative für unabhängige Vermittler und helfen dabei, ihre Kunden optimal zu beraten und maßgeschneidert abzusichern. Gerade angesichts der aktuellen Risiken ist diese Möglichkeit ungeheuer wichtig. BaufiPlus schafft die Voraussetzungen dafür, eine nachhaltige und tragfähige Finanzierung zu konzipieren. So helfen wir den Beratern dabei, den Absicherungsbedarf genau zu ermitteln, und halten eine Lösung bereit, die sich individuell auf den Kunden zugeschnitten zusammenstellen lässt.
Was war Ihnen bei der Produktentwicklung in dem Fall besonders wichtig?
MB: Wir wollten ein leistungsstarkes Produkt mit kundenorientierten Produktdetails schaffen und den Beratern gleichzeitig eine attraktive Ertragschance eröffnen. Ebenso ging es uns um eine bankenunabhängige Lösung, die exakt auf den Bedarf freier Vermittler abgestimmt ist und regulatorische Sicherheit bietet. Wir kennen den Markt seit mehr als 20 Jahren und wissen genau, wo es bislang Lücken gab. Um diese zu schließen, haben wir BaufiPlus konzipiert. So können die Berater ihre Kunden individuell absichern, ihnen etwas Gutes tun und gleichzeitig ihren Beratungspflichten nachkommen. Und der beste Partner in puncto Absicherung ist ganz klar Credit Life.
Herr Schwarz, wie verdienen Sie sich dieses Lob?
Andreas Schwarz: Dafür gibt es mehrere Gründe. Zum einen entwickeln wir die Lösungen konsequent nach den Vorgaben unserer Partner. Wir berücksichtigen spezifische Besonderheiten und richten uns danach, welche Unterstützung unsere Partner benötigen. Unser Angebot reicht von der Produktentwicklung und Tarifkalkulation über juristische Begleitung und technische Anbindung bis hin zur Vertriebsunterstützung, Vermarktung und Leistungsbearbeitung. Ergebnis sind Lösungen aus einem Guss, die jeder Partner problemlos einbinden kann. Dazu kommt unsere konsequente Digitalisierung. Wir bieten zum Beispiel eine vollständig digitale Abschlussstrecke im Design unseres Partners.
Wie profitieren Ihre Partner davon?
AS: Unsere Partner sichern mehr Baufinanzierungen mit Restkreditversicherungen ab als alle anderen Marktteilnehmer. Durch den von uns entwickelten Beratungsansatz und die Unterstützung durch die Credit Life-Akademie erkennen die Berater und Vermittler unserer Partner sehr genau, wie sie ihren Kunden bestmöglich helfen. Mit diesem Wissen im Hintergrund können sie das optimale Angebot machen und stoßen auf eine hohe Akzeptanz. Und weil wir diesen Zusammenhang kennen, können wir unseren Partnern sogar eine Erfolgsgarantie geben.
IMMOBILIEN24. Februar 2021Bundesbank warnt erneut vor überhitzten Immobilienpreisen
Die Deutsche Bundesbank hat sich in ihrem aktuellen Monatsbericht unter anderem mit der Lage am deutschen Immobilienmarkt beschäftigt. Den Experten zufolge sind die Preise nach wie vor bis zu 30% überhitzt.
Der breit angelegte, kräftige Preisauftrieb bei Wohnimmobilien in Deutschland setzte sich im Jahr 2020 fort. Zu diesem Ergebnis kommt die Bundesbank in ihrem aktuellen Monatsbericht. Insbesondere Regionen außerhalb der Städte haben demnach an Attraktivität gewinnen. Doch auch in den Städten liegen die Preise für Wohnimmobilien nach wie vor deutlich über dem Niveau, das eigentlich gerechtfertigt sei.
15 bis 30% über eigentlichem Wert
Aktuellen Schätzungen zufolge lagen die Preise in den Städten nach wie vor zwischen 15 und 30% über dem Wert, der durch demografische und wirtschaftliche Fundamentalfaktoren angezeigt sei. Das von Kaufpreis zu Jahresmiete übertraf bei Wohnungen im Berichtsjahr seinen langjährigen Mittelwert seit der Wiedervereinigung in Städten um gut 25%, in den sieben Großstädten sogar um mehr als 35 %.
Bisher nur begrenzte Auswirkungen der Corona-Pandemie
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie seien bisher begrenzt. Standardindikatoren zur Einschätzung der Preisentwicklung bei Wohnimmobilien würden darauf hindeuten, dass die markanten Preisübertreibungen auf den städtischen Wohnungsmärkten während der Pandemie etwas zunahmen. Die Wohnraumnachfrage ließ der Bundesbank zufolge im bisherigen Verlauf der Pandemie nicht nach. Zugleich wurde das Wohnraumangebot im Berichtsjahr ausgeweitet wurde.
Preise legen weiterhin kräftig zu
Die Preise kennen derweil weiter nur eine Richtung: nach oben. Nachdem sich die Teuerung im ersten Halbjahr mehr oder weniger unverändert fortgesetzt hatte, zog sie in der zweiten Jahreshälfte etwas an. Insgesamt erhöhten sich die Preise für selbst genutztes Wohneigentum 7,5%, nachdem sie im Vorjahr um 6,75% gestiegen waren. Mit einem Zuwachs von 7% weist der Häuserpreisindex des Statistischen Bundesamtes für die ersten drei Quartale 2020 ebenfalls höhere Preissteigerungen als im Vorjahr aus.
Mieten steigen weniger stark
Bei den Mieten in Neuverträgen setzte sich derweil die Tendenz zu niedrigeren Steigerungsraten fort. Berechnungen auf Basis der Daten von bulwiengesa zufolge erhöhten sich die Neuvertragsmieten in den Städten im Jahr 2020 um 2,25%. In den sieben Großstädten stiegen die Mieten in Neuverträgen ähnlich stark. Auch Angaben des vdp würden auf eine geringere Dynamik bei der Mietenentwicklung hinweisen. Demnach kam es bei Neuvertragsmieten in Deutschland insgesamt zu einem Plus von 3,25%, in den sieben Großstädten sogar von nur 1,75%. (mh)
Selbstgemachtes verkaufen: Wie Sie mit Ihren kreativen Hobbys Geld verdienen
Wer gerne bastelt, handarbeitet, Schmuck herstellt oder auf eine andere Weise handwerklich kreativ ist, wünscht sich meist, dass die dabei entstandenen Werke und Erzeugnisse gesehen und gewürdigt werden. Klassische Vertriebswege wie Straßenmärkte, Flohmärkte oder der Tante-Emma-Laden ums Eck können auch heute noch eine sinnvolle Option sein, eigene Handarbeiten zu verkaufen. Doch gerade das Internet bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten, selbstgemachte Produkte zu präsentieren und zu verkaufen: von speziellen Kunsthandwerk-Plattformen wie Etsy und Online-Marktplätzen wie Amazon Handmade bis zu sozialen Medien und einfach zu errichtenden eigenen Websites mit Onlineshop.
Erfahren Sie hier mehr über die wichtigsten Wege, wie auch Einsteiger Selbstgemachtes online verkaufen können.Inhaltsverzeichnis
Wenn Sie Selbstgemachtes verkaufen möchten, sollten Sie sich vorab einige Gedanken dazu machen, welche Online- und Offline-Vertriebskanäle und -Plattformen am besten zu Ihnen und Ihren Produkten passen. Grundsätzlich sollten Sie sich folgende Fragen stellen:
Wie viele Menschen erreiche ich mit einem bestimmten Vertriebsweg?
Was kostet mich dieser Vertriebsweg (Aufwand, Einstellgebühren, Provisionen)?
Wie viel Zeit nehmen meine Verkaufsaktivitäten in Anspruch?
Wie viel möchte ich dabei verdienen?
Und zuletzt: Macht mir mein Hobby auch dann noch Spaß, wenn ich es professionell betreibe?
Selbstgemachtes online verkaufen – die Vor- und die Nachteile
Das Internet bietet eine Vielzahl an Chancen, Käufer für die unterschiedlichsten Dinge zu finden – und das weltweit. Doch nicht immer ist es nötig, mit seinen Produkten online zu gehen. Besonders wer Handgemachtes verkauft, sollte sich auch in der „realen Welt“ zuhause fühlen. Straßenmärkte, Flohmärkte, der Tante-Emma-Laden ums Eck – bei größeren Mengen auch Großhändler – bieten oftmals sehr gute Gelegenheiten, die eigenen Erzeugnisse einem interessierten Publikum zu präsentieren. Was sind jeweils die Vor- und Nachteile von Online- und Offline-Verkäufen?
Unterschiede zwischen dem Online- und Offline-Verkauf von Selbstgemachtem
Sowohl der traditionelle Verkauf in Läden und auf Straßenmärkten als auch der Online-Verkauf fordern vom Verkäufer Ressourcen, allen voran in Form von Zeit und Geld: Im ersten Fall Geld für die Präsenz vor Ort (z. B. Standgebühren) und Zeit für entsprechende Verkaufs- und Kundengespräche. Im Fall des Online-Verkaufs benötigen die Verkäufer Zeit für die Bereitstellung von Informationen und die Pflege der entsprechenden Plattformen, für das Einstellen der selbstgemachten Waren auf Online-Marktplätzen werden meist Provisionen oder monatliche Gebühren verlangt. Beide Vertriebsarten erfordern zudem, dass man sich mit den Wünschen der Kunden einerseits und mit der Konkurrenz andererseits auseinandersetzt. Abgesehen von diesen sehr grundsätzlichen Gemeinsamkeiten gibt es jedoch beträchtliche Unterschiede:
Selbstgemachtes offline verkaufen
Selbstgemachtes online verkaufen
Persönlicher Kontakt zu Abnehmern (Kunden, Händler) erforderlich
Verkauf erfolgt meist unpersönlich und sehr oft automatisiert
Persönliche Beratung, Verkaufsgespräche
Standardisierte, abstrakte Informationen im Internet
Häufig persönliches und direktes Feedback von Kunden
Eher unpersönliches Feedback, kategorisierte Bewertungen
Direkte persönliche Beziehungen und Emotionen spielen im Verkauf eine große Rolle
Persönliche Beziehungen und Emotionen spielen im Verkauf meist eine geringere bzw. eine indirektere Rolle
Der Verkäufer bzw. der Weiterverkäufer muss vor Ort und zu den Geschäftszeiten für Kunden präsent sein, dadurch entstehen Kosten
Grundsätzlich weltweiter Verkauf möglich, unabhängig von Ort und Zeit, vergleichsweise geringe Kosten für Websites/Onlineshops
Konkurrenz am Standort meist überschaubar
Zum Teil weltweite Konkurrenz, speziell auf populären Plattformen
Direkte Vergleichbarkeit nur vor Ort gegeben
Gute und weltweite Vergleichbarkeit von Produkten
Ein Produkt kann direkt im Lokal bzw. am Verkaufsstand betrachtet, in die Hand genommen und gekauft werden
Der Kunde bekommt das Produkt erst nach dem Online-Kauf zu Gesicht – andere Verkaufsentscheidung als beim Offline-Kauf
Online-Verkauf: Einsteigerfreundlich, mit eigenen Gesetzmäßigkeiten
Es gibt eine Reihe guter Gründe, warum der Online-Handel in den vergangenen Jahren, unabhängig von Krisen oder anderen äußeren Einflüssen, stark zugenommen hat. Handarbeiten im Netz zu verkaufen ist ein günstiger, schneller und vergleichsweise einfacher Weg, um eine relativ große Zahl an potenziellen Kunden anzusprechen. Für jene, die offline bereits mit ihren selbstgemachten Produkten gut am Markt unterwegs sind, bieten Online-Aktivitäten neue Möglichkeiten, sich weitere Käuferschichten zu erschließen. Erfolgsentscheidend dabei ist, dass man versucht zu verstehen, wie in der Online-Welt Verkaufsentscheidungen zustande kommen – und daran orientiert den Kunden jene Informationen gibt, die sie für ihre Entscheidung benötigen.
Folgende zehn Punkte sollte man in diesem Zusammenhang beachten:
Je mehr korrekte und anschauliche Informationen es über ein Produkt gibt, desto größer ist das Vertrauen des Käufers – und desto eher wird es gekauft.
Je mehr konkrete und mitunter persönliche Informationen Sie über sich als Verkäufer preisgeben, desto eher wird Ihnen vertraut – und desto besser für die Kundenbindung.
Starke, bekannte Marken stehen für Verlässlichkeit und Sicherheit. Dies ist ein Grund, warum viele Menschen trotz mancher Kritik bei „Online-Riesen“ wie z. B. Amazon kaufen.
Persönliche Beratung wird auch im Internet großgeschrieben: Seien Sie „greifbar“ und bieten Sie Kunden die Möglichkeit, Fragen zum Produkt zu stellen. Beantworten Sie diese so bald wie möglich.
Bauen Sie sich eine Fangemeinde auf, laden Sie Ihre Offline-Stammkunden ein, Ihnen ins Internet zu folgen.
Kommunizieren Sie Ihre Erfolge: Je mehr Menschen Ihren Produkten vertrauen, desto mehr Vertrauen wird Ihnen entgegengebracht. Achten Sie bei Selbstgemachtem aber auf eine gewisse Exklusivität.
Achten Sie auf gute Bewertungen in Online-Foren. Etwas angemessene Kulanz und Flexibilität kann unter Umständen besser sein als um jeden Preis auf dem eigenen Recht zu beharren.
Lernen Sie Ihre Online-Kunden kennen, etwa durch Analyse-Tools wie Google Analytics.
Versuchen Sie auch online, sich von Kunden weiterempfohlen zu lassen.
Versuchen Sie, Ihre Vertriebskanäle so gut es geht selbst zu kontrollieren. Mit einer eigenen Website bzw. einem eigenen Onlineshop können Sie sich ein gewisses Maß an Unabhängigkeit von Online-Marktplätzen und ihren Bedingungen sichern.
Leichter Einstieg: Selbstgemachtes verkaufen über Online-Marktplätze
Online-Plattformen sind der einfachste Weg, um rasch und ohne viel Aufwand Handgemachtes zu verkaufen. Der weltweit bekannteste Online-Marktplatz für Kreativunternehmer, Kunstgewerbe, Schmuck und Kunsthandwerk ist Etsy. Gegen eine symbolische Einstellgebühr von weniger als 20 Euro-Cent und Provisionen pro verkauftem Stück lassen sich „Millionen von Käufern in Deutschland und der ganzen Welt“ ansprechen.
Der Nachteil von großen Online-Marktplätzen ist allerdings, dass die Konkurrenz in bestimmten Bereichen sehr stark sein kann. Aus diesem Grund sollte man überlegen, zu Beginn mehrere Plattformen zu testen und in der Folge auf jene zu setzen, bei denen man erfolgreich ist. Wenn es darum geht, Selbstgemachtes zu verkaufen, sollten Sie sich folgende Online-Plattformen näher ansehen:
Etsy – der weltweit wohl größte Markplatz für Kreativunternehmer und Kunsthandwerk
Storenvy – ein Online-Marktplatz mit viel Raum für eigene Shop-Ideen
Productswithlove.de – für regionale Produkte, auf die DACH-Region fokussiert
Fairmondo – speziell für Fair-Trade- und Ökoprodukte interessant
Detaillierte Informationen über diese und weitere Online-Marktplätze für Selbstgemachtes und Kunsthandwerk finden Sie im Artikel https://www.Etsy.com wissenswertes über die wichtigsten Verkaufsplattformen in Deutschland lesen Sie im Beitrag
Soziale Medien als Erfolgsfaktor
Ursprünglich wurden soziale Medien wie Facebook, Instagram oder Pinterest nicht dafür gemacht, Dinge zu verkaufen. Trotzdem funktioniert dies in vielen Fällen sehr gut. So gut, dass beispielsweise Facebook einen eigenen Marktplatz für Kleinanzeigen eingerichtet hat. Zudem bietet Facebook die Möglichkeit, einen eigenen Shop anzulegen, mit dem Sie auf Facebook und Instagram Ihre Produkte präsentieren können. Der Abschluss des Verkaufs kann dann auch über Ihre eigene Website erfolgen.
Prinzipiell sollte man soziale Medien eher als Informations- und Kommunikationsdrehscheibe denn als Verkaufsplattform betrachten, obgleich sie eine entscheidende Rolle bei der Anbahnung von Geschäftenspielen können: Sie sind ein hervorragendes Mittel, Bekanntheit zu erlangen, mit Stammkunden Kontakt zu halten, sich eine Fangemeinde aufzubauen und diese mit neuesten Informationen zu versorgen.
Entscheidend bei der Nutzung von sozialen Medien für den Verkauf von Selbstgemachtem ist, dass man die Regeln von Facebook, Pinterest, Instagram & Co. nicht verletzt, sondern lernt, ihreMechanismen und Funktionen erfolgreich für sich zu nutzen. Wie viele Menschen Ihre Beiträge zu Gesicht bekommen, hängt vor allem von den Algorithmen des jeweiligen Mediums ab. Gute Inhalte und eine große Fan-Gemeinde sind eine Grundvoraussetzung, wenn Sie mit Ihren Botschaften möglichst viele Menschen erreichen möchten. Wenn es darum geht, direkt Produkte über soziale Medien zu verkaufen, wird man in vielen Fällen nicht umbezahlte Werbungumhinkommen. Diese ist in der Regel günstig, zudem lässt sich die Zielgruppe meist nach Interessensgebieten eingrenzen.
Ideal ist es für Händler und Produzenten, wenn über soziale Medien Verkäufe angebahnt werden, der eigentliche Verkauf dann aber über die eigene Website erfolgt. Auf diese Weise behält der Händler bzw. Produzent die Kontrolle über die Kundendaten und kann Kunden – unter Einhaltung der entsprechenden Datenschutzbestimmungen – auch über andere Kanäle ansprechen. Tipp
Eigene Website – eigener Shop: Die Basis für maximale Unabhängigkeit
Wenn Sie testen möchten, ob Ihre selbstgemachten Erzeugnisse im Internet Anklang finden, werden Sie zu Beginn durchaus mit Online-Marktplätzen und eigenen Sozial-Media-Seiten auskommen. Sollten Sie vorhaben, regelmäßig Selbstgemachtes online zu verkaufen, kommen Sie jedoch um eine eigene Website (vorzugsweise mit eigenem Onlineshop) nicht herum. Beim Verkauf von selbstgemachten Handarbeiten, Schmuck oder Kunsthandwerk ist ein eigener Internet-Auftrittu. a. aus folgenden Gründen für Sie von zentraler Bedeutung:
Eine eigene Website ist für Sie Visitenkarte, Imagebroschüre und Verkaufsplattform in einem.
Sie allein bestimmen das Aussehen und die Inhalte auf Ihrer Website und in Ihrem Onlineshop.
Sie agieren unabhängig von den sich häufig ändernden Geschäftsbedingungen großer Plattformen.
Die eigene Website ist die Basis, von der Sie all Ihre Internet-Aktivitäten steuern können.
Bei direkten Verkäufen über den Onlineshop auf Ihrer Website zahlen Sie keine Provisionen an die großen Plattformen – Ihr Verdienst gehört zu 100 Prozent Ihnen.
Über soziale Medien können Sie direkt auf Ihre Website und Ihren Onlineshop verlinken.
Eine eigene Website mit Onlineshop zu erstellen ist heute längst keine große Herausforderung mehr. Mit guten Homepage-Baukästen können Sie Ihren Internet-Auftritt schnell, kostengünstig und ohne Webdesign- oder Programmierkenntnisse gestalten. Dabei wählen Sie eine eigene Internet-Adresse für Ihre Website und suchen sich in der Folge eine für Sie passende Designvorlage aus. Auf Basis dieser Vorlage gestalten Sie dann schnell und einfach Ihre individuelle Website. Gute Anbieter von Homepage-Baukästen halten dazu umfassende Onlineshop-Templates und -Funktionen bereit.
Suchmaschinen Liste – die beliebtesten Suchmaschinen im Überblick
Wer etwas im Internet sucht, der googelt. Nicht nur im deutschen Sprachraum steht der Name des weltweiten Suchmaschinenmarktführers für die Websuche schlechthin. Mehr als 90 Prozent der Suchanfragen deutscher Internetnutzer werden über Google abgewickelt. Doch das Unternehmen aus Mountain View ist bei weitem nicht der einzige Anbieter für Suchdienste im World Wide Web. Wir präsentieren Ihnen eine Suchmaschinen-Liste namhafter Google-Alternativen, die dem Branchenriesen mitunter einiges voraushaben.Inhaltsverzeichnis
Auch als Anti-tracking-Tool für den Browser erhältlich
Firbeball
1996
Webcrawler
↑
✔
↑
?
eigene „Instant-Answer“-Technologie
Faroo
2007
Peer-to-Peer
↓
✔
↑
Kein zentraler Server
Dezentral
Ahmia
2014
Crawler für .orion-Websites
↓
✘
?
?
Suchmaschine für Hidden Services im Tor-Netzwerk
Torch
?
Crawler für .orion-Websites
↓
✔
?
?
Suchmaschine für Hidden Services im Tor-Netzwerk
Exalead
2010
Webcrawler
↑
✘
?
FR
Webseitenvorschau
Google, Yahoo und Bing dominieren die Marktanteile
Während Google immer wieder mit Datenschutzskandalen von sich reden macht, setzt ein Teil der Konkurrenz genau hier an und bietet alternative Geschäftsideen, die ohne die Auswertung von Nutzerdaten auskommen. Der Suchmaschinenmarkt ist bunt. Während amerikanische Konkurrenten wie Bing und Yahoo das Geschäftsmodell des Marktführers weitestgehend kopieren, finden sich in Europa zahlreiche Projekte, die nach Innovationen streben, neue Wege der Finanzierung suchen oder bestimmte Zielgruppen ins Visier nehmen. Webseitenbetreiber sollten daher neben Google auch alternative Suchmaschinen im Blick haben, wenn sie ihr Projekt für die Websuche optimieren. Definition: Suchmaschine
Ist von einer Suchmaschine die Rede, sind in der Regel Internet-Suchmaschinen gemeint. Dabei handelt es sich um Webanwendungen, die es Internetnutzern ermöglichen, das Word Wide Web zu durchsuchen und sich eine zur Suchanfrage passende Ergebnisliste ausgeben zu lassen. Grundlage der Websuche ist eine vom jeweiligen Anbieter erstellte Datenbank indexierter Webseiten.
Insbesondere in den USA und Europa ist Google nach wie vor der Primus in Sachen Suchmaschinen. Mit 86 Prozent Marktanteil in den Vereinigten Staaten und 93 Prozent in den europäischen Ländern lässt Google seine Konkurrenten Yahoo und Bing weit hinter sich. In China hingegen hat das hierzulande kaum bekannte Baidu die Position als Top-Suchmaschine inne. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass die Website von Google in China für die breite Bevölkerung nicht zu erreichen ist.
Google: Der Marktführer unter den Internet-Suchmaschinen
Google empfängt Nutzer mit einer aufs Wesentliche reduzierten Startseite
Google, der Suchdienst des US-Unternehmens Google LLC verzeichnet tagtäglich mehr als 3 Milliarden Nutzer und lässt damit die Konkurrenz auf dem weltweiten Suchmaschinenmarkt weit hinter sich. Und dabei ist die Volltextsuche für Webdokumente lediglich ein Service der Google-Produktpalette, die Antworten auf so ziemlich alle Fragen im Netz bietet.
Bei Bedarf googlen Nutzer über ein und dieselbe Benutzeroberfläche nach Bildern, Videos und Nachrichten, suchen Produkte, Bücher und wissenschaftliche Abhandlungen oder recherchieren im Online-Atlas. Darüber hinaus steht ein kostenloser E-Mail-Service, eine Office-Suite inklusive Online-Speicher sowie das soziale Netzwerk Google+ zur Verfügung. Mit dem Webbrowser Chrome können Internetnutzer sich selbst bei der Darstellung von Websites auf ein Produkt aus dem Hause Google verlassen.
Doch diese Allgegenwärtigkeit des wahrscheinlich mächtigsten Internetunternehmens der Welt gefällt längt nicht jedem. Speziell in puncto Datenschutz steht der Online-Gigant aus Mountain View, Kalifornien seit Jahren in der Kritik. Das Unternehmen nutzt alle seine Dienste, um Daten über deren Nutzer zu sammeln. Zusammengeführt lassen sich diese im Rahmen von Werbemaßnahmen effizient nutzen – die Haupteinnahmequelle des Unternehmens, das seine Produkte zum Großteil kostenlos anbietet. Schutzlos ausgeliefert sind Internetnutzer dem Suchanbieter jedoch nicht. Für jedes Google-Produkt gibt es eine Alternative. Wer Wert auf seine Privatsphäre legt, wird in unserer Suchmaschinen-Liste fündig.
Für die Google-Suche sprechen ein gigantischer Suchindex, der Milliarden von Webseiten umfasst, sowie ein System aus leistungsstarken Algorithmen, die sicherstellen, dass Nutzer die besten Ergebnisse für ihre Suchanfragen ausgespielt bekommen.
Der Konzern engagiert sich in mehr als 2000 Open-Source-Projekten und hat sich damit als einer der Innovationsführer der Internetbranche etabliert.
Die Suchmaschine von Microsoft ähnelt im Aufbau dem Konkurrenten Google
Die bekannteste Google-Alternative kommt aus dem Hause Microsoft. Die Suchmaschine Bing rangiert gemessen an den Nutzerzahlen weltweit auf Platz 2 hinter Google – allerdings mit weitem Abstand. Derzeit liegt der Marktanteil von Bing in Deutschland bei rund 8 Prozent. In den USA setzen immerhin ca. 12 Prozent der Internetnutzer auf die Microsoft-Suchmaschine.
Ein Grund für diese Differenz ist u. a. das erweiterte Funktionsspektrum für den US-amerikanischen Markt. Optisch orientiert sich Bing an Google. Wie das erfolgreiche Vorbild bietet Microsoft neben der Websuche die Möglichkeit, gezielt nach Bildern oder Nachrichten zu suchen. Zudem steht ein Kartendienst zur Verfügung. Als Pendant zum Google Knowledge Graph bietet Bing die Satori Knowledge Base, die sich aus Wikipedia-Informationen speist.
Der Nachfolger von Microsoft Live Search wurde 2009 als Beta-Version in Betrieb genommen und zeichnet sich durch eine Reihe enger Kooperationen mit sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter oder LinkedIn aus. Mit der Integration anderer Dienste in die Websuche und einer aufwendig gestalteten Bildersuche bietet Bing in Teilbereichen mitunter Innovationen, die man beim Marktführer vergeblich sucht. Wer auf der Suche nach einer anonymen Suchmaschine ist, wird bei Microsoft jedoch nicht fündig. Genau wie Google wertet auch Bing Nutzerdaten aus, um Werbung zu personalisieren.
Pro
Kontra
✔ Arbeitet eng mit sozialen Netzwerken zusammen
✘ Bietet wenig Datenschutz und keine Anonymität
✔ Eigener Kartendienst
✘ Server in den USA
✔ Bietet auch News-Suche
Yahoo: Suchmaschine „Powered by Bing“
Auch Yahoo hat sich inzwischen hinsichtlich des Aufbaus Google angepasst
Wie Google ist auch Yahoo eine bekannte Adresse im Silicon Valley. Das Webportal gehörte einst zu den Pionieren des Internets und erreicht vor allem mit seinem Webmail-Angebot noch heute rund 700 Millionen Nutzer. Die Suchmaschine des Internet-Dinosauriers hingegen findet hierzulande nur noch wenig Beachtung. In Deutschland hat die Yahoo-Websuche einen Marktanteil von etwa einem Prozent. Auf dem US-amerikanischen Markt werden rund 8 Prozent der Nutzer mit Yahoo fündig.
Seit 2009 stützt sich die Suchmaschine auf eine Allianz mit Microsoft. Wer sich mit Bing anfreunden kann, wird bei Yahoo keine negativen Überraschungen erleben. Der gemeinsame Algorithmus liefert nahezu deckungsgleiche Suchergebnisse. Da sich die Such-Allianz von Microsoft und Yahoo mit einem gemeinsamen Marktanteil von rund 30 Prozent auf dem US-amerikanischen Markt als ernstzunehmende Konkurrenz zu Google positioniert, sollten sich Webseitenbetreiber, die eine amerikanische Zielgruppe ins Visier nehmen, auch mit diesen Google-Alternativen befassen.
Pro
Kontra
✔ Kooperation mit Bing
✘ Bietet wenig Datenschutz und keine Anonymität
✔ Großes News-Portal
✘ Server in den USA
✔ Eigener Freemail-Dienst
Yandex: Die Suchmaschine für den russischen Markt
Die Benutzeroberfläche von Yandex steht in russischer, englischer und türkischer Sprache zur Verfügung
Während die westliche Welt googlet, dominiert in Russland die Suchmaschine Yandex. Der Service des gleichnamigen russisch-niederländischen Konzerns bietet ein ähnliches Funktionsspektrum wie der Weltmarktführer Google. Es umfasst die Websuche sowie eine Suchfunktion für Bild- und Videomaterial. Darüber hinaus stehen Nutzern ein Kartendient und ein Übersetzungstool zur Verfügung. Yandex Antwort auf Google Analytics ist die Web-Tracking-Lösung AppMetrica. Zudem bietet das Unternehmen einen eigenen Webbrowser.
Yandex gilt als einer der Innovationstreiber auf dem Suchmaschinenmarkt. Für Aufsehen sorgte eine Neuausrichtung des Suchalgorithmus im Jahr 2014, bei der das Unternehmen Backlinks als Rankingkriterium gänzlich entwertet hat. Damit war Yandex eine der ersten Suchmaschinen, die OnPage-Faktoren wie die Content-Relevanz in den Mittelpunkt rückten.
Die russische Alternative zum Erfolgsprodukt aus Mountain View, Kalifornien sollte keineswegs als Google-Kopie abgetan werden. Tatsächlich gründete Arkadi Wolosch Yandex bereits ein Jahr, bevor Google auf den Plan trat. Relevant ist die viertgrößte Suchmaschine der Welt vor allem für den russischsprachigen Raum. Unternehmen, die in Russland, Weißrussland, der Ukraine, Kasachstan oder in der Türkay aktiv sind, sollten erwägen, auch bei Yandex Suchmaschinen-Werbung zu schalten, um relevante Zielgruppen zu erreichen.
Wie Google steht auch Yandex im Visier von Datenschützern. Als besonders heikel gilt das Tool Webvisor der Web-Tracking-Lösung AppMetrica. Dies Tool zeichnet Mausbewegungen von Webseitenbesuchern im Videoformat auf. In Deutschland und anderen EU-Ländern bedeutet ein solches Vorgehen datenschutzrechtliche Probleme.
Pro
Kontra
✔ eigener Kartendienst
✘ Fragwürdiger Datenschutz und keine Anonymität
✔ Übersetzungstool
✔ Leistungsstarkes SEO-Analyse-Tool AppMetrica
Baidu: Chinesische Suchmaschine mit zweifelhaftem Ruf
Wer Baidu nutzen möchte, muss chinesisch sprechen können
Baidu ist mit einem Marktanteil von über 60 Prozent die meistverwendete Suchmaschine der Volksrepublik China. Im Alexa-Ranking belegt Baidu Platz fünf der meistbesuchen Websites weltweit. Für Nutzer aus der westlichen Welt hat die Suchmaschine allerdings aus folgenden Gründen keinerlei Relevanz:
Baidu steht ausschließlich mit chinesischer Benutzeroberfläche zu Verfügung.
Laut Reporter ohne Grenzen arbeitet das Unternehmen eng mit chinesischen Regierung zusammenzuarbeiten, um regierungskritische Diskussionen zu Tabuthemen einzudämmen.
Baidu sowie der Baidu-Browser und der Baidu-Mobile-Browser sammeln einem Bericht des Citizen Lab der Universität Toronto zufolge personenbezogene Nutzerdaten und senden diese unverschlüsselt an Baidu-Server in China.
Zusätzlich zur Websuche bietetBaidu die Enzyklopädie Baike sowie das Google-Books-Pendant Baidu Tushu.
Pro
Kontra
✘ Benutzeroberfläche nur in chinesischer Sprache
✘ Inhalte werden zensiert
✘ Die Suchmaschine sammelt personenbezogenen Daten
DuckDuckGo: anonyme Metasuchmaschine
Der seltsame Name dieser Alternative zu Google war laut Erfinder eine spontane Idee
Einen gänzlich anderen Weg geht die alternative Suchmaschine DuckDuckGo. Unter dem Slogan „Die Suchmaschine, die Sie nicht verfolgt“, bietet die US-amerikanische Duck Duck Go Inc. eine Kombination aus Metasuchmaschine und eigenem Webcrawler. Dabei stützt sich der Suchanbieter auf mehr als 100 Dienste wie Bing, Yandex oder Wikipedia sowie auf das firmeneigene Programm DuckDuckBot.
Anders als Google, Bing und Yahoo präsentiert sich DuckDuckGo als Suchmaschine mit hohen Datenschutzstandards: Laut dem Betreiber werden weder IP-Adressen noch Suchanfragen der Nutzer gespeichert. Statt personalisierter Werbung kommen Anzeigen zum Einsatz, die auf die Suchbegriffe abgestimmt sind. Dabei setzt DuckDuckGo auf ein Werbemodell, das auf dem Prinzip „eine Anzeige pro Suchergebnisseite“ basiert.
Neben der Websuche bietet DuckDuckGo die Möglichkeit, nach Bildern, Videos, Nachrichten, Stellenanzeigen und Produkten zu suchen. Zudem können Nutzer auch kommerzielle Suchergebnisse herausfiltern. Um vorgenommene Einstellungen längerfristig zu speichern, können die Informationen anonymisiert in eine Cloud geladen werden. Damit positioniert sich DuckDuckGo als ernstzunehmende Alternative zu Google für Nutzer, die zum Schutz ihrer Privatsphäre eine anonyme Suchmaschine verwenden möchten.
Pro
Kontra
✔ Anonyme Suche
✘ Server in den USA
✔ 400 Quellen für die Suchergebnisse
✔ Ist als Tor-Hidden-Service erreichbar
✔ Werbung kann ausgeschaltet werden
Startpage: Ixquicks große Tochter
Das Design von Startpage lehnt sich stark an dem von Ixquick an
Inzwischen betreibt Ixquick hauptsächlich die Tochter-Suchmaschine Startpage. Zugriffe auf die meisten Ixquick-Domains werden auf Startpage weitergeleitet: Nur unter ixquick.eu können Nutzer noch den ursprünglichen Suchdienst aufrufen. Startpage – eigentlich gegründet, um einen eingängigeren Namen zu nutzen – konstruiert die Suchergebnisse anders.
Der Slogan „enhanced by Google“ verrät: Startpage greift ausschließlich auf Daten des Marktführers zu. Suchanfragen werden allerdings immer noch anonymisiert und keine Cookies angelegt. Trotz der Zusammenarbeit liefert Startpage keine Benutzerdaten an Google. Außerdem greift die alternative Suchmaschine nur auf den Datenbestand von Google zurück, die Reihenfolge der Suchergebnisse legt der Dienst mit eigenen Algorithmen fest. In puncto Datenschutz hat die Suchmaschine die gleichen Ansprüche wie ihre Mutter. Startpage finanziert sich, genau wie Ixquick, über nichtpersonalisierte Werbung.
Pro
Kontra
✔ Anonyme Suche
✘ Nutzt nur Daten von Google
✔ Eigener (kostenpflichtiger) Webmail-Service
✘ Bietet nur Web-, Bilder- und Video-Suche
✔ EU-Server
✔ Eigener Ranking-Algorithmus
✔ Proxy-Service
Ecosia: Suchen für den guten Zweck
Ein Zähler auf der Startseite von Ecosia informiert Nutzer darüber, wie viele Bäume im Rahmen des Projekts bereits gepflanzt wurden
Im Auftrag der Meta-Suchmaschine Ecosia wird eigenen Angaben zufolge alle 1,7 Sekunden ein neuer Baum gepflanzt. Ecosia-Nutzer leisten mit jeder Websuche einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz. Möglich machen dies Werbeeinnahmen, die Ecosia zu 80 Prozent Aufforstungsprojekten in der ganzen Welt zugutekommen lässt. Über einen Zähler können Nutzer mitverfolgen, wie viele Bäume, zukünftig allein durch ihre Suchanfragen gepflanzt werden. Durchschnittlich sind rund 45 Suchanfragen erforderlich, um einen Baum zu finanzieren.
Sowohl die Suchergebnisse als auch die Webanzeigen, die Ecosia ausliefert, stammen von Microsoft Bing. Zudem kommen eigene Algorithmen zum Einsatz, die die Suchmaschine laut dem Anbieter effizienter machen. Ecosia unterliegt dem deutschen Datenschutzgesetz. Gespeicherte Daten wie Suchanfragen, IP-Adressen und Browser-Typ werden anonymisiert an Partner wie Microsoft weitergegeben.
Hinter der nachhaltigen Suchmaschine steckt die Ecosia GmbH mit Sitz in Berlin. Noch stammen die Suchanfragen, die Ecosia verzeichnet, in erster Linie aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Benutzeroberfläche steht auf Wunsch jedoch auch auf Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch und Schwedisch zur Verfügung.
Pro
Kontra
✔ Werbeeinnahmen kommen Naturschutzprojekten zugute
✘ Im Rahmen der Websuche werden Daten an Partner weitergegen
Oscobo: Anonyme Websuche für den britischen Markt
Oscobo richtet seine Bemühungen zunächst auf den britischen Markt
Verstärkung erhält die Riege der anonymen Suchmaschinen mit Oscobo aus Großbritannien. Wie andere Suchdienste, die mit hohen Datenschutzstandards werben, verspricht auch dieser Anbieter, Nutzerdaten weder zu speichern noch zu verkaufen. Angestoßen wurde das Projekt von Robert Perin, Managing Director bei BlackBerry, der Nutzern mit Oscobo ein Gegenmodell zur klassischen Suchmaschinenindustrie bieten möchte. Und so verzichtet der Dienst, der derzeit noch stark auf den UK-Markt ausgerichtet ist, auf jegliches Nutzertracking. Statt personalisierter Werbung werden lediglich auf die Suchanfrage bezogene Anzeigen ausgespielt.
Anders als Qwant oder Hulbee kann Oscobo nicht mit einer eigenen Such-Technologie aufwarten, stattdessen greift der Dienst auf den Searchindex von Bing und Yahoo zurück. Zusätzlich bindet Oscobo Ergebnisse von Twitter in seine Ergebnisse ein.
Pro
Kontra
✔ Anonyme Suche
✘ Greift nur auf das Bing-Yahoo-Netzwerk zu
✔ Twitter-Ergebnisse werden extra angezeigt
✔ Bietet auch News-Suche
Qwant: Suchmaschine mit innovativem Design
Qwant versucht viele Suchergebnisse auf eine Seite zu packen, was etwas unübersichtlich wirkt
Auch die französische Suchmaschine Qwant versucht mit Datenschutz zu punkten und verbindet den Nutzerwunsch nach mehr Privatsphäre mit einem neuartigen Design, das sich von anderen Anbietern abhebt. Die Suchergebisse beruhen auf einer eigenen Technologie und werden nach Themengebieten geordnet in Tabellenform dargestellt. Nutzer bekommen die Websuche, Nachrichten, Shopping-Ergebnisse und Social-Media-Einträge zum gewählten Suchbegriff in einzelnen Spalten präsentiert. Alles ist in einer Ansicht versammelt – das wirkt im Vergleich zum aufgeräumten Google-Layout etwas unübersichtlich.
Wie DuckDuckGo und Ixquick wirbt Qwant mit hohen Datenschutzstandards. Eigenen Angaben zufolge kommen weder ein Nutzertracking noch eine Filterblase zum Einsatz. Die Suchmaschine verwende lediglich temporäre Cookies, die keine persönlichen Informationen erfassen. Cookies für kommerzielle Zwecke werden blockiert.
Genau wie Hulbee experimentiert diese Alternative zu Google mit einer Musiksuche. Dabei wird unter anderem auf YouTube zugegriffen, sodass Videos direkt in der Suchmaschine angesehen werden können. Ein weiteres Feature sind die Notizhefte (oder Boards): Wie bei Pinterest oder vergleichbaren sozialen Netzwerken können Qwant-Nutzer interessante Inhalte speichern und mit anderen Nutzern teilen. Hierfür ist eine Registrierung notwendig.
Pro
Kontra
✔ Anonyme Suche
✘ Unübersichtliches Design
✔ Musik-Suche, News-Suche, Notizhefte
✔ EU-Server
MetaGer: Metasuchmaschine mit hohen Datenschutzstandards
Die Ergebnisliste von MetaGer gibt Auskunft über den Suchdienst, bei dem die Website gefunden wurde
Auch bei MetaGer handelt es sich um eine Metasuchmaschine aus Deutschland. Der Suchdienst wurde an der Universität Hannover entwickelt und wird seit 2012 in Kooperation mit dem eingetragenen Verein SUMA-EV betrieben. Bei der Websuche stützt sich MetaGer auf einen eigenen Index und auf 20 bis 30 Suchmaschinen, die Nutzer individuell um weitere Quellen ergänzen können.
MetaGer bietet jedoch nicht nur eine große Reichweite. Auch die Datenschutzstandards überzeugen: Die Suchmaschine speichert weder Cookies noch Browser-Fingerprints. IP-Adressen werden bereits während der Suche anonymisiert und somit nicht an die abgefragten Suchmaschinen weitergegeben. Auf ein User-Tracking wird verzichtet. Zudem haben Nutzer die Möglichkeit, Suchergebnisse über einen anonymisierten Proxy zu besuchen. Da alle MetaGer-Server in Deutschland stehen, unterliegt die Websuche den nationalen Datenschutzrichtlinien.
Die deutsche Suchmaschine finanziert sich über Werbeeinnahmen (Anzeigen erscheinen über den organischen Suchergebnissen), über Spenden und Beträge der Vereinsmitglieder. Letztere können MetaGer daher auch werbefrei nutzen. Zusätzlich zur Websuche bietet MetaGer noch weitere nützliche Features wie den Assoziator (mit dem verwandte Suchbegriffe gefunden werden können), eine Quellcode-Suche, einen URL-Verkürzer und einen eigenen Karten-Dienst, in dem allerdings nur Deutschland verfügbar ist. Beim Design muss man als Nutzer von MetaGer deutliche Abstriche machen.
Pro
Kontra
✔ Anonyme Suche
✘ Benutzerunfreundliches Design
✔ Gemeinnütziger Verein
✔ Ist als Tor-Hidden-Service erreichbar
✔ Greift auf viele Suchmaschinen zu
✔ Quellcode-Suche
✔ EU-Server
✔ Proxy-Service
YaCy: Suchmaschine mit dezentralem Ansatz
Mit YaCy haben Nutzer eine eigene Suchmaschine auf dem PC
Bei YaCy wird der Nutzer selbst zum Betreiber. Mit seinem Peer-to-Peer-Ansatz geht das Projekt einen ganz anderen Weg als herkömmliche Suchmaschinen. Statt auf einem Webserver läuft die freie Suchmaschinen-Software direkt auf dem Rechner des Nutzers. Dieser kann sich mit anderen YaCy-Nutzern verbinden, sodass ein dezentrales Suchnetz entsteht. Welche Seiten die Suchmaschine im Index hat, bestimmen die Nutzer selbst: Jeder Nutzer kann einen eigenen Webcrawler starten und angeben, auf welche Seiten dieser zugreifen soll. Das Ranking entsteht, indem Nutzer Ergebnisse auf- oder abwerten. Das gemeinschaftlich betriebene Suchnetz ist somit nicht zensierbar und kann auch nie komplett ausfallen.
Eine Erfassung von Nutzerdaten an zentraler Stelle ist ebenfalls nicht möglich. Suchanfragen werden nicht an einen Server übertragen, denn die Suchmaschine befindet sich auf dem eigenen PC, und alle Daten bleiben auch dort. Unterstützt wird das Projekt vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und – wie MetaGer – vom Verein für freien Wissenszugang SUMA-EV. Die Open-Source-Software ist für Windows, Linux und MacOS verfügbar.
Pro
Kontra
✔ Peer-to-Peer-/dezentrales Netzwerk
✘ Kleinerer Suchindex
✔ Open Source
✘ Software muss runtergeladen werden
✔ Anonyme Suche
✘ Geringer Funktionsumfang
✔ Daten bleiben auf dem eigenen PC
Mit dem weiteren Klick laden Sie das Video von YouTube. In diesem Fall kann YouTube Cookies setzen, auf welche wir keinen Einfluss haben.
Benefind: Suchmaschine für den guten Zweck
Benefind spendet Werbeeinnahmen, die durch die Benutzung der Suchmaschine entstehen
Bei Benefind wird die Websuche zur Spende. Für jede zweite Suchanfrage spendet der Suchanbieter 1 Cent an eine gemeinnützige Organisation. Welche das ist, kann der Nutzer im Vorfeld selbst bestimmen. Die Spendengelder werden durch die Werbeeinnahmen generiert: Dem Betreiber zufolge gehen etwa 70 Prozent der Einnahmen an die gemeinnützigen Vereine. Die Suchtechnologie und Suchergebnisse stammen von Yahoo und Bing (die dafür an den Werbeeinnahmen beteiligt sind), sodass Nutzer bei der Qualität der Suchergebnisse keine Abstriche machen müssen. Neben der Websuche bietet Benefind die Möglichkeit, nach Bildern zu suchen. Bemerkenswert ist zudem die Shop-Suche. Werden Online-Einkäufe über Benefind abgewickelt, gehen 10 Prozent des Warenwerts an die ausgewählte Organisation.
Pro
Kontra
✔ Gemeinnützige Suche
✘ Geringer Funktionsumfang
✔ Gemeinnützige Organisation kann selbst ausgewählt werden
✘ Keine komplette Anonymität
✔ Deutsches Unternehmen
✘ Greift nur auf das Bing-Yahoo-Netzwerk zu
Fakt
Als Filterblase (oder Filterbubble) bezeichnet man einen Effekt im Internet, bei dem Nutzer nur eine stark gefiltertes Informationsspektrum erhalten. Durch Algorithmen werden z. B. nur Suchergebnisse angezeigt, die passend für den Nutzer erscheinen. Da sich verschiedene Gesellschaftsgruppen so nur noch in ihren eigenen Informationsblasen aufhalten, wird ein gemeinsamer Diskurs schwieriger.
WolframAlpha: Antworten statt Verweise
WolframAlpha liefert sofort Antworten und verweist nicht auf andere Websites
Die Suchmaschine WolframAlpha verfolgt einen ganz anderen Ansatz als andere Google-Alternativen. Statt den Nutzern die besten Webinhalte anzubieten, versucht die Suchmaschine direkt Fakten zu liefern. Daher können Nutzer auch nur Faktenfragen eingeben. Meinungen kann die semantische Suchmaschine nicht abbilden. Dafür liefert die alternative Suchmaschine jede Menge Daten. Wer sich für die Quellen interessiert, kann diese über einen zusätzlichen Klick erfahren.
In einer Premiumversion können Nutzer auch Bilder und andere Dateien hochladen und von der Suchmaschine analysieren lassen. Das Angebot ist nur auf Englisch verfügbar und richtet sich vor allem an Wissenschaftler, Schüler und Studenten, allerdings nutzen auch Bing und Apples Sprachassistent Siri Ergebnisse von WolframAlpha. Hinter dem Projekt steht die US-amerikanische Firma Wolfram Research, die vor allem Software für Mathematik und Naturwissenschaften herstellt.
Pro
Kontra
✔ Liefert Fakten direkt
✘ Nur auf Englisch verfügbar
✔ Versteht Suchanfragen sehr gut
✘ Bietet nur Daten und keine Meinungen
✔ Bietet wenig Datenschutz und keine Anonymität
Fazit: Die Suchmaschinen-Liste im Überblick
Vergleicht man verschiedenen die Google-Alternativen, ist auffällig, dass bei vielen der Datenschutz eine wichtige Rolle spielt. Dies ist nur allzu verständlich: Schließlich ist die Privatsphäre der Nutzer der einzige Punkt, bei dem andere nichtspezialisierte Suchmaschinen gegenüber Google wirklich punkten können. Bis auf wenige Ausnahmen orientieren sich die alternativen Suchmaschinen aber sowohl im Design als auch in der Funktionsweise am Marktführer aus Mountain View.
Ein Großteil der Menschen investieren ihre Mietzahlungen in ihren Vermieter, anstatt durch einen Austausch des Mietvertrages in einem Mietkaufvertrages mit Kaufoption. nach Abklärung entsteht dadurch systematisch Immobilieneigentum. Eigenleistungen an der Immobilie können nach Ende der Mietphase oder auch sofort angerechnet werden. Bei sofortiger anteilmäßiger Anrechnung der Mietzahlungen oder Eigenleistungen besteht Notarzwang. Die Tilgung der Immobilie kann individuell durch eine notariell, vereinbarte , lebenslange Rente oder auch über eine anteilmäßige Kapitaloption erbracht werden. Dies gilt es vorab durch uns abzuklären, wie die Tilgung erbracht wird. Weitere Infos unter der http://www.immo-sofortfinanzierung-mietkauf.de mfg Günter Draxler