Reiche Käufer greifen zu Europaweiter Markt für Luxusimmobilien boomt
In ganz Europa zieht es immer mehr reiche Käufer auf den Markt für Luxusimmobilien: Niedrige Zinsen steigern die Nachfrage und sorgen für stattliche Preise. Auch die Corona-Krise beflügelt das Geschäft – oft wird die Zweitvilla als nobles Homeoffice genutzt.30.01.2022, 13.19 Uhr
Reetdachhäuser auf Sylt: Vermögende Käufer greifen auf dem Markt für hochpreisige Immobilien zu Foto: Carsten Rehder / dpa
Die Corona-Pandemie hat das Geschäft mit teuren Luxuswohnsitzen in Europa beflügelt. Immobilienmakler und -fachleute melden stark gestiegenes Interesse der finanzkräftigen Kundschaft. So berichtet das in gut 30 Ländern tätige Hamburger Maklerunternehmen Engel & Völkers, dass es 2021 im Vergleich zum ersten Krisenjahr 2020 fast doppelt so viele Anwesen (plus 97 Prozent) im Preissegment zwischen fünf und zehn Millionen Euro vermittelte.
„Vor allem bei Premiumimmobilien ab zwei Millionen Euro haben wir eine deutlich höhere Nachfrage“, sagt Ralph Kunz, Direktor Premium Management bei von Poll Immobilien in Frankfurt. Bei Spitzenpreisen komme es insbesondere auf die Lage und das Maß an Privatsphäre an. „Hier gehen die Preise auch schon mal in den zweistelligen Millionenbereich für frei stehende Häuser und Villen in den Toplagen.““Wir haben einen sehr, sehr starken Markt bei Luxusimmobilien“
Stephan Kippes, Marktforscher des Immobilienverbands IVD Süd
Das bestätigt ein Fachmann, der selbst keine Immobilien vermittelt: „Wir haben einen sehr, sehr starken Markt bei Luxusimmobilien“, sagt Stephan Kippes, der Marktforscher des Immobilienverbands IVD Süd in München. Kippes sieht maßgeblich einen Faktor am Werk, der den Immobilienmarkt seit Jahren beflügelt: Dauertief- und Strafzinsen machen viele andere Kapitalanlagen nicht sehr rentierlich. „Dieses Geld wabert durch den Markt“, sagt Kippes.
Dabei sind teure Wohnsitze häufig nicht als reine Kapitalanlage gedacht: „Ferienwohnungen und Luxusimmobilien sind sehr häufig selbst genutzt“, sagt Kippes. „Man gönnt sich das, und hat dann noch den Effekt der Wertsteigerung.“ Vermögensverwalter Reinhard Panse von Finvia in Frankfurt hatte jüngst in einem Interview mit dem manager magazin ebenfalls darauf verwiesen, dass Luxusimmobilien als Kapitalanlage kaum noch in Frage kommen.ANZEIGE
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Homeoffice in der Luxusvilla
Die Preise sind von Land zu Land sehr unterschiedlich. „Während die Spitzenpreise im Premiumsegment in Hamburg beispielsweise bis zu 30.000 Euro pro Quadratmeter reichen und damit an das internationale Niveau von Paris mit 35.000 Euro pro Quadratmeter anknüpfen, liegen die Preise in Italien bei 9000 Euro in der Spitze“, berichtet Engel & Völkers-Vorstandschef Sven Odia.
Auf dem deutschen Markt für Zweitwohnsitze und Ferienwohnungen spielen ausländische Käufer demnach keine dominante Rolle, anders als häufig angenommen beziehungsweise von vielen Alteingesessenen befürchtet. In Wahrheit verhält sich dies demnach eher andersherum: Reiche Deutsche, Schweizer und Österreicher gehen in Ferienregionen außerhalb der eigenen Grenzen auf die Suche, besonders im Mittelmeerraum.Mehr zum Thema
„In Griechenland stammen die meisten Käufer aus der DACH-Region (Anm. d. Red.: Gemeint sind die Länder Deutschland, Österreich und Schweiz), gefolgt von Interessenten aus Frankreich und UK“, sagt Odia. Auf Mallorca kommt demnach die Mehrheit der ausländischen Kunden aus Deutschland – 66 Prozent. In weitem Abstand folgen Briten mit 9 Prozent.
Corona lässt mittlerweile auch die Grenze zwischen Erst- und Zweitwohnsitz verschwimmen: „Immobilien in Zweitwohnsitzmärkten sind gefragt wie nie zuvor“, sagt Odia. „Besonders im Luxussegment beobachten wir infolge der Corona-Pandemie den Trend zum Homeoffice im Zweitwohnsitz.“
Gute Infrastruktur und schnelles Internet gefragt
Viele Kunden verbrächten nun mehr Zeit in ihren Zweitwohnsitzen und betrachteten diese nicht mehr nur als Renditeobjekt, oder als zweites Zuhause für wenige Wochen im Jahr. „Somit werden klassische Zweitwohnsitzmärkte und mediterrane Feriendestinationen zunehmend zu Erstwohnsitzmärkten.“
Voraussetzungen sind eine gute Infrastruktur und schnelles Internet, wie Experte Kunz berichtet. Die hohe Inflation spiele ebenfalls eine Rolle. „Vor allem Kapitalanleger und auch vermögende Kunden betreiben Inflationssicherung durch Immobilienerwerb“, sagt Kunz. Der Marktpreis der Immobilie steige mit der Inflation, der Kreditbetrag nehme aber ab und sinke prozentual gesehen zum Marktpreis. „Immobilien sind gegenüber Aktien immer häufiger als stabile und krisensichere Anlagemöglichkeit bevorzugt.““Immobilien sind gegenüber Aktien immer häufiger als stabile und krisensichere Anlagemöglichkeit bevorzugt“
Ralph Kunz, Direktor Premium Management bei von Poll Immobilien
Beliebt ist aber keineswegs nur die Finca auf Mallorca. „Zweitwohnsitze in beliebten Ferienregionen in Deutschland sind bereits seit Anfang 2021 ein Dauerthema“, sagt Kunze. Das hat nachvollziehbare Gründe, wie Marktforscher Kippes erläutert: „Da kann man auch in Corona-Zeiten noch relativ problemlos hinfinden.“
Dabei sind Zweit- und Ferienwohnsitzkäufer in vielen deutschen Ferienorten nicht sehr willkommen, ebenso wie es in Tirol und Salzburg Vorbehalte gegen deutsche Käufer gibt. Denn einerseits steigen die Preise. Gleichzeitig geht Wohnraum für die weniger zahlungskräftige einheimische Bevölkerung verloren.
Ein Beispiel sind die Bayerischen Alpen. Sehr viele Gemeinden entlang des Alpenrandes erheben inzwischen Zweitwohnungssteuer, wie ein Sprecher des Bayerischen Gemeindetags sagt. Die Verwaltungen weisen wenig Bauland aus, und wenn, dann oft nur für Einheimische. Besonders deutlich wird das in Berchtesgaden: Wer dort Wohnungen oder Hotel- und Pensionszimmer als Zweitwohnsitz nutzen will, muss sich das eigens genehmigen lassen, sofern die Räume mehr als die Hälfte des Jahres leer stehen.
Erst 2025 wird die neue Grundsteuer in Kraft treten. Doch die Reform ist komplex – und im Zuge der Umstellung müssen Eigentümer schon in diesem Jahr tätig werden und einige Daten sammeln. Sonst könnten im Zweifel empfindliche Strafen drohen.Für Links auf dieser Seite erhält FOCUS Online ggf. eine Provision vom Händler, z.B. für mit gekennzeichnete. Mehr Infos
Die Vorbereitungen in den Landesfinanzministerien laufen bereits auf Hochtouren, Hunderte Mitarbeiter haben die Behörden eingestellt, um das größte Projekt der Steuerverwaltung seit Jahrzehnten unter Dach und Fach zu bekommen: die Reform und Neuberechnung der Grundsteuer.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Berechnung schon 2018 für verfassungswidrig erklärt. Das geltende Grundsteuergesetz (GrStG) verstoße gegen das Gleichheitsprinzip, hieß es vor rund vier Jahren in der Urteilsverkündung. Aufgrund veralteter Werte aus dem Jahr 1935 in Ostdeutschland und 1964 in Westdeutschland wurden vergleichbare Objekte bisher teilweise komplett unterschiedlich bewertet, was zu großen Abweichungen bei der Höhe des Steuersatzes führt.Fneue-berechnung-fordert-eigentuemer-zeit-fuer-vorbereitung-wird-knapp-warum-eigentuemer-bei-grundsteuer-schnell-handeln-muessen
Nun müssen mit der Reform rund 24 Millionen Wohnimmobilien neu bewertet werden. Dabei nimmt der Gesetzgeber deren Besitzer in eine besondere Pflicht. Sie müssen in diesem Jahr eine eigene Steuererklärung beim Finanzamt für die Neuberechnung einreichen, genauer gesagt eine Feststellungserklärung. Dafür müssen sie eine Menge Daten ans Finanzamt liefern. Doch das Vorgehen ist alles andere als leicht zu durchschauen, auch weil in einigen Bundesländern künftig andere Regelungen zur Berechnung der Grundsteuer gelten als im Rest der Republik. Steuerberater warnen bereits vor überforderten Verbrauchern.
Was jetzt auf Hausbesitzer zukommt, wo welche Grundsteuer-Regelungen gelten und welche Daten Eigentümer brauchen.
Neue Grundsteuer: Bis wann müssen die Daten beim Finanzamt sein?
Die neue Reform soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten, erst dann müssen Eigentümer die neue Grundsteuer an Städte und Gemeinden zahlen. Doch bereits dieses Jahr müssen Hausbesitzer aktiv werden. So werden sie voraussichtlich Ende März 2022 per Brief dazu aufgefordert, die sogenannte Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abzugeben. Eigentümer müssen die Angaben für den Stichtag 1. Januar 2022 erstellen.
Einreichen können sie die Daten dann elektronisch über die Steuer-Onlineplattform Elster. Allerdings erst ab dem 1. Juli 2022. Nur in Ausnahmen ist eine analoge Abgabe in Papierform möglich. „Etwa bei älteren hilfsbedürftigen Menschen, die nicht über das technische Equipment verfügen, um eine Steuererklärung online einzureichen“, sagt Jürgen Lindauer, Director Corporate Tax Services beim Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen KPMG, zu FOCUS Online. Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31. Oktober 2022.
Was passiert, wenn Eigentümer die Daten nicht fristgerecht abgeben?
Noch steht zwar nicht final fest, wie die Finanzämter damit umgehen, wenn Eigentümer ihre Daten nicht bis Ende Oktober 2022 abliefern. „Grundsätzlich handelt es sich aber um eine Steuererklärung“, weiß Lindauer. „daher können laut Abgabenordnung durchaus Sanktionen verhängt werden.“ In der Regel werden Nachlässige noch einmal erinnert, ihrer Pflicht nachzukommen. „Das zuständige Finanzamt kann aber auch sofort Verspätungszuschläge festsetzen.“ Im schlimmsten Fall können sogar bis zu 25.000 Euro Zwangsgeld fällig werden und das Finanzamt kann die Schätzung der Daten vornehmen, die zu Ungunsten der Eigentümer ausfallen könnten.
Welche Daten müssen an das Finanzamt übermittelt werden?
Welche Daten Eigentümer übermitteln müssen, hängt zunächst von dem Bundesland ab, in dem sie Eigentum besitzen. So wurde als Teil der Grundsteuerreform ein sogenanntes Bundesmodell erstellt, welches die Mehrheit der Bundesländer umsetzt. Saarland und Sachsen weichen lediglich bei der Steuermesszahl ab. Ein individuelles Grundsteuermodell wenden dagegen Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachen an. Im Detail ergibt sich folgendes Bild:
Am meisten Daten verlangt das Berechnungsverfahren des Bundesmodells. Das Modell will durch eine Vielzahl an Variablen möglichst genau die Werte der Grundstücke und Gebäude abbilden. Gerechnet wird dafür mit Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Immobilienart, statistischer Nettokaltmiete, Gebäudefläche, dem möglichen Gebäudealter und Mietniveaustufe.
Saarland und Sachsen folgen weitgehend dem Bundesmodell, weichen aber bei der Steuermesszahl ab. Die Grundsteuermesszahlen für Wohngrundstücke werden im Vergleich zum Bundesmodell gesenkt, so dass Wohnen relativ zu den übrigen Grundstücksnutzungen (z. B. Gewerbe, Mischnutzung) vergünstigt wird.
In Baden-Württemberg kommt bei der Grundsteuer B das sogenannte „modifizierte Bodenwertmodell“ zum Einsatz. Dafür werden im Wesentlichen zwei Faktoren herangezogen: die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Beide Werte werden miteinander multipliziert und ergeben den sogenannten Grundsteuerwert. Die Bebauung, also die Größe des Gebäudes und sein Wert, spielt dabei keine Rolle. Eigentümer brauchen daher vergleichsweise wenig Daten.
Bayern plant ein reines Flächenmodell. Werte oder Baualter der Immobilie spielen keine Rolle. Das Modell verlangt aber neben der Angabe zur Grundstücksgröße die Angaben des Eigentümers zur Wohnfläche sowie Angaben zur Immobiliennutzung.
Hamburg hat sich auf ein sogenanntes Wohnlagemodell geeinigt, welches ebenfalls vorrangig die Grundstücks- und Gebäudeflächen zur Berechnung der Grundsteuer heranzieht. Im Gegensatz zu Bayern wirkt sich in Hamburg jedoch die Wohnlage auf die Höhe der Grundsteuer aus. Zur Unterteilung werden dabei verschiedene Indikatoren herangezogen wie Grünflächen, Entfernung zur U/SBahn, Lärmbelastung oder die Entfernung zum Einzelhandel.
Hessen und Niedersachsen wollen ebenfalls Grundstücks- und Wohnfläche anrechnen. Hinzu kommt ein sogenannter „Lage-Faktor“. Im Ergebnis entsteht dadurch ein moderater Zuschlag für „gute“ Lagen beziehungsweise ein Abschlag für nicht so gute Lagen innerhalb der jeweiligen Kommune.
Grundsätzlich ist das Berechnungsprinzip für die Grundsteuer aber bei allen Modellen gleich. Die Formel lautet: Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer.
Den Grundsteuerwert ermittelt das Finanzamt anhand einer Feststellungserklärung
Die Steuermesszahl ist gesetzlich festgelegt
Den Hebesatz legt jede Stadt beziehungsweise Gemeinde selbst fest
Rechnung: Das Bundesfinanzministerium hat zur Berechnung der Grundsteuer ein Beispiel veröffentlicht: Es nimmt dabei für ein 120-Quadratmeter-Einfamilienhaus einen Grundsteuerwert von 310.100 Euro an. Diese Summe stellt also die Bewertung des Grundvermögens dar, welches in diesem Jahr mit der Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte neu ermittelt werden soll. Multipliziert wird dieser Wert mit der Steuermesszahl. In dem Beispiel rechnet das Bundesfinanzministerium mit 0,34 Prozent. Zum Schluss wird noch der Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Im Beispiel des Finanzministeriums sind es 421 Prozent. Das macht eine jährliche Grundsteuer von 443,87 Euro.
Wie kommen Eigentümer an die Daten?
Wer die Daten für die neue Grundsteuer fristgerecht einreichen möchte, sollte frühzeitig mit dem Sammeln der Daten beginnen. Viele Betroffene haben sich jedoch mit dem Thema bisher gar nicht auseinandergesetzt. „In der breiten Gesellschaft ist bislang nicht angekommen, dass sie in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgeben müssen und dafür einige Daten benötigen. Die Zeit für die notwendigen Vorbereitungen könnte daher bei vielen knapp werden“, warnt Steuerberater Lindauer. Teilweise sind die erforderlichen Angaben gar nicht so einfach zu ermitteln.https://widget.focus.de/iframe/61f7b7b79bc52
Was Eigentümer zum Bodenrichtwert wissen müssen: Bodenrichtwerte sind flächendeckend verfügbar und werden regelmäßig aktualisiert. Ermittelt werden sie von unabhängigen Gutachterausschüssen. Dabei sind die Informationen in vielen Fällen kostenfrei und online über das das System „Boris“ zugänglich. Es gibt allerdings Ausnahmen. Die neuen Richtwerte für 2022 kommen zudem erst in den nächsten Monaten. In Baden-Württemberg und dem Saarland sind über Boris derzeit grundsätzlich noch keine Daten verfügbar. Dementsprechend müssen Eigentümer den Bodenrichtwert hier rechtzeitig über den jeweiligen Gutachterausschuss beschaffen.
Was Eigentümer zur Wohnfläche wissen müssen: „Die größte Herausforderung in den Modellen sind die Flächen“, so Lindauer. Eigentümer können sie zum Beispiel dem Kaufvertrag, Bauplänen oder Versicherungspolicen entnehmen. Allerdings müssen Hausbesitzer die Daten auf Aktualität und mit Blick auf nachträgliche Um-, An- oder Ausbauten überprüfen.
„Wenn nichts vorliegt, können Eigentümer im Grundbuch zum Beispiel die Grundstücksfläche und die Flurnummer, also die Registrierungsnummer eines Anwesens, herausfinden“, sagt Lindauer. Bei einer unbekannten Wohnfläche bleibe Besitzern hingegen oft nichts anderes übrig als den Zollstock zu nehmen und alle Zimmer zu vermessen, so der Steuerexperte weiter. Auch Vermesser oder Architekten könnten die Flächenangabe für ein paar hundert Euro ermitteln. Lindauer: „Das Finanzamt ist hier schon allein aufgrund des Gleichheitsprinzips dazu angehalten, die exakten Werte einzufordern.“ Maßgeblich für die Ermittlung der Wohnfläche ist zudem die Wohnflächenverordnung. Aus ihr geht hervor, welche Räume als Wohnfläche gelten – und welche nicht (z.B. Keller und Abstellraum).
Was Eigentümer zur Baualtersklasse wissen müssen: In der Regel ist hier das Baujahr gemeint. „Wenn in den vergangenen Jahren allerdings die Kernsanierung eines Hauses stattgefunden hat, kann das eine Einordnung als neueres Gebäude zur Folge haben“, sagt der KPMG-Experte.
Was Eigentümer zu den Mietniveaustufen wissen müssen: Das Bundesmodell berücksichtigt bei der Berechnung der Grundsteuer bei Wohngebäuden die sogenannte Mietniveaustufe. Befindet sich das Wohngrundstück zum Beispiel in einer Großstadt mit hohen Mieten, wird es bei der Grundsteuer teurer, bei einem Wohngrundstück in einer Lage mit niedrigen Mieten erfolgt ein Abschlag. Allerdings müssen Eigentümer hier nicht tätig werden. Zur Berechnung nutzen die Finanzämter Daten des Statistischen Bundesamtes zur durchschnittlichen Nettokaltmiete einer jeden Gemeinde.
Was Eigentümer zur Immobilienart wissen müssen: Das Bundesmodell unterscheidet zwischen Ein- oder Zweifamilienhaus, Mietshaus, Eigentumswohnung. Unbebaute Grundstücke werden ebenfalls besteuert.
Was passiert, wenn Eigentümer die Daten eingereicht haben?
Anhand der Daten die Eigentümer einreichen, berechnet das Finanzamt in einem ersten Schritt den Grundsteuerwert und stellt einen Grundsteuerwertbescheid aus. Außerdem berechnet das Finanzamt mit der gesetzliche festgeschriebenen Steuermesszahl den Grundsteuermessbetrag und stellt einen Grundsteuermessbescheid aus.
Den Städten und Gemeinden stellt das Finanzamt dann elektronisch die Daten zur Verfügung, welche für die Berechnung der Grundsteuer erforderlich sind. Sie ermitteln dann abschließend die zu zahlende Grundsteuer. Dazu multipliziert sie den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz, den Städte und Gemeinden selbst festlegen.
Österreich und Italien haben als erste EU-Länder eine Impfpflicht eingeführt. Das stößt von vielen Seiten auf heftige Kritik, vor allem vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sich das Vakzin in der Erprobung befindet und dass es weltweit zu einer Vielzahl von teils heftigen Nebenwirkungen und Todesfälle kommt – doch bei Kritik wird es nicht bleiben.
Sollte die Impfpflicht tatsächlich eingeführt werden, könnte eine Flut an Schadenersatzforderungen auf die Regierungen der Länder hereinbrechen. Wie gut sind sie gerüstet? Von Frank Schwede
Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen, verkündeten im vergangenen Jahr der frühere Gesundheitsminister Jens Spahn und der damalige gesundheitspolitische Sprecher der SPD und jetzige Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Lauterbach schrieb auf Twitter:native advertising
„Eine Impfpflicht macht bei SarsCoV2 so wenig Sinn wie bei Grippe. Wenn die Impfung gut wirkt, wird sie auch freiwillig gemacht. Dann keine Impfpflicht nötig. Wenn sie viele Nebenwirkungen hat oder nicht gut wirkt, verbietet sich Impfpflicht. Daher nie sinnvoll“
Heute möchte Lauterbach lieber nicht mehr an seine Aussage vom Mai 2020 erinnert werden. Lauterbach wie auch die gesamte Ampel-Regierung hat in Sachen Impfpflicht eine 180-Grad-Kehrtwende vollzogen, wie sie in der politischen Geschichte wohl einmalig ist.
Im vergangenen Jahr noch war eine Impfpflicht nichts anderes als verschwörungstheoretisches Geschwurbel, dem man besser keine Beachtung schenken sollte, so die Aussage vieler Politiker.
Seit Herbst vergangenen Jahres ist die Befürchtung vieler Corona-Kritiker Gewissheit
geworden. Sie hatten recht – die Impfpflicht steht zur Debatte, und nach dem aktuelle Stand der Dinge, hat sie gute Chance vom Bundestag und Bundesrat spätestens im März durch gewunken zu werden, unbeschadet der Tatsache, dass der Impfstoff nach wie vor nur eine bedingte Zulassung hat.
Die Bundesregierung hat laut offiziellen Angaben genug Impfstoff gebunkert, um es auf den Punkt zu bringen, handelt es sich um rund 554 Millionen Impfdosen unterschiedlicher Hersteller. Deutschland hat 83,24 Millionen Einwohner – das könnte also locker für acht Spritzen pro Bürger reichen.
Gekauft ist nun mal gekauft: Verständlich, dass die Menge irgendwie unters Volk muss und Karl Lauterbach in seiner Funktion als Bundesgesundheitsminister unmissverständlich neue Töne anschlägt und sagt:
Der Schuss aber könnte für die Regierung nach hinten losgehen, spätestens dann, wenn die noch unterdrückte Wahrheit über die bereits jetzt schon registrierten Impfschäden in der breiten Öffentlichkeit Gehör findet. Und das wird sie – ob früher oder später. Und dann könnte es teuer werden, doch die Bundesregierung hat sich mit einem Entschädigungsfond gut auf diesen Tag vorbereitet, ebenso wie Italien.
Dort gilt am kommenden Monat eine Impfpflicht für alle Menschen ab 50. Im Parlament befürchtet man offenbar, dass bald ein finanzieller Tsunami über das Land hereinbrechen könnte. Immerhin fallen laut Statistikamt 28 Millionen der insgesamt 59 Millionen Italiener in die Altersgruppe.native advertising
Die Impfpflicht gilt am 15. Februar, das heißt, alle über 50 dürfen dann nur noch geimpft zur Arbeit erscheinen, wer der Impfpflicht nicht nachkommt, kann nicht mehr arbeiten , wird also ohne Lohn und Sozialleistungen vom Dienst suspendiert – entlassen werden darf er aber nicht. Wer dennoch zum Dienst erscheint riskiert ein Bußgeld zwischen 600 und 1.500 Euro.
Die italienische Regierung plant 50 Millionen Euro pro Person für Menschen bereitzustellen, die aufgrund einer COVID-19-Impfung eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung erleidet und dauerhaft oder über einen längeren Zeitraum erwerbsunfähig ist.
Die Mittel hierfür fließen aus einem im Jahr 1992 von der italienischen Regierung eingerichteten Fond für Opfer staatlich angeordneter oder empfohlener Impfungen. Momentan noch werden die teils gravierenden Nebenwirkungen der COVID-19-Impfungen im Allgemeinen totgeschwiegen. Sowohl von Politikern als auch von staatlichen Massenmedien.
Derweil fordert das Niederländische Anwaltsbüro Maes Lax B.V. die Österreichische Bundesregierung dazu auf, die für den kommenden Monat geplante Impfpflicht nicht in Kraft zu setzen, andernfalls wolle man die EU auffordern, Österreichs Mitgliedschaft in der EU zu suspendieren, wie es wörtlich heißt.
Möglicherweise scheint sich ja in der Corona-Politik gerade eine Trendwende abzuzeichnen. In der Ausgabe vom 24. Januar 2022 berichtet die Berliner Zeitung von den leidvollen Erfahrungen des Mainzer Volljuristen und Vorsitzenden des Stadtrechtsauschusses der Stadt Mainz, Rolf Merck. In seiner Funktion als Ausschussvorsitzender hat Merck auch über die Rechtmäßigkeit von Corona-Maßnahmen der Stadt Mainz entschieden.
Merck ist einer von mittlerweile mehreren tausend Impfgeschädigten in Deutschland. Genaue Zahlen darüber gibt es nicht, weil Schäden von behandelnden Ärzten dem Paul-Ehrlich-Institut, das diese Daten erfasst, kaum gemeldet werden. Merk berichtet der Berliner Zeitung:
Nachdem die Beschwerden auch nach vier Wochen noch nicht abgeklungen waren, suchte Merck einen Facharzt für Neurologie auf, der behauptet hat, dass es sich lediglich um eine überschießende Immunantwort handele, die vorbei gehen würde.
Kurz darauf erlitt Merck einen ischämischen Schlaganfall, den er nur dank schneller und professioneller Hilfe überlebt hat. Merck wollte wissen, was seit der Impfung mit seinem Körper geschehen ist – um das zu erfahren, suchte er viele Ärzte auf, doch niemand interessierte sich für seinen Fall. Auch nicht im Freundes- und Bekanntenkreis. Merck zieht deshalb das ernüchternde Fazit:
„Als habe man durch die Impf-Beschwerde ein Tabu gebrochen, etwas Heiliges in Frage gestellt, einen gesellschaftlichen Verrat begangen. Und dann erst verstand ich den Satz eines Bekannten, der ebenfalls schwere Nebenwirkungen erlitt: Erst verlierst du deine Gesundheit und dann deine Würde.“
Heute kämpft Merck dafür, dass die Gesellschaft Impfgeschädigten endlich ein Gesicht und eine Stimme gibt. Vor allem aber erwartet der Jurist von den Medien eine ehrliche und transparente Berichterstattung. Merck:
„Die Corona-Impfung ist eben nicht nur ein Pieks, wie immer so euphemistisch dargestellt wird. Es ist ein medizinischer Eingriff, der bei vielen Menschen erhebliche Gesundheitsbeeinträchtigungen verursacht. Das ist die Wahrheit, und die Wahrheit muss
ausgesprochen werden.“
Merck fordert Anlaufstellen für Impfgeschädigte und ein von staatlicher Seite finanziertes Forschungsprojekt, um endlich Klarheit zu schaffen, wieso der Impfstoff bei vielen Menschen so großen Schaden anrichtet – doch Mercks Hoffnungen sind eher gedämpfter Natur. Er sagt:
„Diese Forderungen werden wohl leider ein Wunschdenken bleiben. Denn die Aufrechterhaltung des Narrativs „die Impfung ist sicher“ scheint wichtiger, als Impfgeschädigten Respekt und Solidarität entgegenzubringen. Eine Solidarität, die für einen Rechts- und Wohlfahrtsstaat selbstverständlich sein sollte.“
Bis heute werden die Nebenwirkungen der COVID-19 Impfungen von den Massenmedien entweder komplett ausgeblendet oder heruntergespielt. Der Europäischen Arzneimittelagentur EMA lagen bis Ende 2021 361.767 Verdachtsfälle auf Nebenwirkungen allein für das Vakzin von Biontech vor, davon 5.113 mit tödlichem Ausgang.
Die Massenmedien behaupten, dass die genannten Zahlen von Impfschäden nicht unbedingt valide seien, das mag ein Grund dafür sein, dass ein Großteil der Ärzte den Ursachen von Störungen nach einer COVID-19 nicht nachgeht, was der Fall Merck deutlich zeigt.
Vor allem Hausärzte, aber auch Fachärzte, fühlen sich unter Druck gesetzt, weil ihnen nicht selten Sanktionen drohen, wenn sie kritisch sind im Umgang mit der Corona-Impfung, deshalb lassen es viele Ärzte lieber von Vornherein bleiben, der Sache genauer auf den Grund zu gehen.
Auch der Bundesregierung dürfte schon klar sein, dass es nach einer Umsetzung der Impfpflicht zu erhebliche Entschädigungszahlungen kommen wird. Deshalb wurde das neue Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGBXIV) am 12. Dezember 2019 im deutschen Bundestag neu verabschiedet, das am 1. Januar 2024 in Kraft tritt und den neuen Entschädigungstatbestand „Geschädigt durch Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe“ enthält.
Warum hat der Deutsche Bundestag schon 2019 das Gesetz verabschiedet, wo doch noch niemand von einer Impfpflicht mit einem experimentellen Impfstoff wusste – oder vielleicht doch?
Die Entschädigungsleistung tragen nicht etwa die Verantwortlichen, sondern der Bürger, in diesem Fall natürlich auch die Geschädigten. Dazu wurde das Lastenausgleichsgesetz ausgeweitet, das eine Finanzierung möglicher „sozialer Entschädigung“ vorsieht – und zwar Ausgleichabgaben von allen Bürgern und Firmen mit Sitz in Deutschland in Form einer Vermögensabgabe.(Französische Versicherung will nicht zahlen: Experimentelle Impfung mit Todesfolge wie Selbstmord!)
Die „Preussische Allgemeine“ resümiert:
Dabei könne „das schädigende Ereignis … ein zeitlich begrenztes, ein wiederkehrendes oder ein über längere Zeit einwirkendes Ereignis sein“. Anspruchsberechtigt seien nicht nur die Geschädigten selbst, sondern auch deren „Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende“.
Für die Kompensation von Impfschäden könnten grundsätzlich auch Vermögenswerte nicht geschädigter Bürger herangezogen werden.
Der Sinn und Zweck des Lastenausgleichs bestand ursprünglich darin, Deutsche, die im Zweiten Weltkrieg Vermögensschäden erlitten haben, einen finanziellen Ausgleich zu verschaffen.
Die hierfür nötigen finanziellen Mittel brachte der Staat auf, indem er eine Sonderabgabe auf die noch vorhandenen Vermögen einführte, deren Höhe bei der Hälfte des Vermögenswertes lag und die in bis zu 120 vierteljährlichen Raten in den Ausgleichfonds einzuzahlen war.
Speziell zur Corona- und Boosterimpfung in Verbindung mit einer Impfpflicht heißt es im Kapitel 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 4 des SGBXIV, dass die Entschädigungsregelung im Falle einer jeglichen Impfung greife, die aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 20 Absatz 6 oder 7 des Infektionsschutzgesetzes angeordnet oder aufgrund eines anderen Gesetzes vorgeschrieben ist.
Mittlerweile stapeln sich die Beweise, dass die Corona-Pandemie tatsächlich eine Plandemie ist, die von langer Hand geplant wurde. Der Autor Thomas Röper vom Anti-Spiegel hat jetzt dazu das Buch Inside Corona – Die wahren Ziele hinter Covid-19 (siehe unteres Video) veröffentlicht, in dem er versucht, ein Gesamtbild der Pandemie, die in Wahrheit keine ist und nie eine war, zu zeichnen.
Der Informant, den Röper nur Mr. X nennt, ist auf ein gewaltiges Netzwerk gestoßen, das hinter COVID-19 stecken soll. Der IT-Spezialist hat Programme benutzt, die auch von Polizei und Geheimdiensten zur Analyse großer Datenmengen genutzt werden.(Ausleitung bei modernen Impfungen von Spike-Proteinen und Graphenoxid (Video))
Sollte das Netzwerk tatsächlich existieren, wovon auszugehen ist, wäre Corona das mit Abstand größte Verbrechen in der Geschichte der Menschheit.
So bleibt am Ende nur zu hoffen, dass dieses hässliche Kapitel bald ein Ende findet und die Verantwortlichen ihre gerechte Strafe erhalten.
Seit zwei Jahren befindet sich die Welt im globalen Ausnahmezustand, ausgelöst durch ein Virus namens COVID-19. Schon kurz nach Beginn der P(l)andemie wurde über die wahren Gründe für Ausgangssperren und Corona-Regeln spekuliert.
Von vielen Seiten wurde der Verdacht geäußert, dass die Pandemie ein Falsches-Flagge-Ereignis ist und der Einführung der Neuen Weltordnung dient. Stimmt das und wenn ja, wer ist verantwortlich für das unsägliche Leid, das wie ein Tsunami über die Erde hereinbrach? Von Frank Schwede
Eine „Falsche Flagge“ ist ein inszeniertes Ereignis, das in der Regel einem politischen Gegner angelastet werden soll, um beispielsweise Regierungskritiker zu kriminalisieren, drakonische Gesetze zur Stärkung der nationalen Sicherheit einzuführen oder um einen Krieg zu beginnen.native advertising
Im Wesentlichen geht es darum, die Öffentlichkeit durch Angst in Schockstarre zu versetzen, dass jeder um seine Sicherheit fürchtete und der Regierung sein Einverständnis zur Ergreifung drakonischer Maßnahmen gibt, die von Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen, Überwachung, Maske tragen bis hin zur Einführung einer Impfpflicht reichen kann, wie aktuell in der Corona-Krise – natürlich alles nur zum Schutz der Bevölkerung.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu verstehen, dass dieser Prozess zu einem schleichenden Zerfall der gegenwärtigen demokratischen Form der politischen Ordnung führt, was weite Teile der Gesellschaft dazu veranlasst, nach einer geeigneten Alternative zu suchen, die von einer Schattenmacht im Hintergrund bereits ausgearbeitet wurde und somit betriebsbereit ist – die Rede ist hier von der Neuen Weltordnung
Wichtig ist zu verstehen, dass die Einführung der Neuen Weltordnung nach einem Drehbuch verläuft, das gemeinsam mit Psychologen und Ökonomen in einem umfangreichen Zeitfenster über Jahrzehnte akribisch ausgearbeitet wurde.
Der US amerikanische Biologe und Tierpsychologe James V. McConnel schrieb dazu in den 1970er Jahre in der Fachpublikation Psychology Today:
„Der Tag ist gekommen, an dem wir sensorische Deprivation mit medikamentöser Hypnose und
geschickter Manipulation von Vormundschaft und Bestrafung kombinieren können, um eine fast absolute Kontrolle über das Verhalten eines Menschen zu erlangen. Es sollte dann möglich sein, eine sehr schnelle und hocheffektive Art positiver Gehirnwäsche zu erreichen, die es uns erlauben würde, das Verhalten und die Persönlichkeit einer Person dramatisch zu verändern.“
Ist die Zeit für den Eintritt in die Neue Weltordnung gekommen oder haben wir es hier nur mit einer kruden Verschwörungstheorie zu tun? Der italienische katholische Geistliche und emeritierte Diplomat des Heiligen Stuhls, Carlo Maria Viganó warnt seit Anbeginn der Pandemie vor der Einführung der Neuen Weltordnung, mittlerweile ist ihm auch der ehemalige Präfekt der Glaubenskongregation Kardinal i. R. Ludwig Müller zur Seite gesprungen. In einem Manifest schrieb Vigano:
„Es gibt Kräfte, die daran interessiert sind, in der Bevölkerung Panik zu erzeugen. Fremde Mächte mischen sich ein, suprationale Einheiten mit unklaren Absichten und sehr starken politischen und wirtschaftlichen Interessen.(…) Projekte, um besser manipulieren und kontrollieren zu können und eine beunruhigender Auftakt zur Schaffung einer Weltregierung. (…) Es geht um den Kampf gegen einen unsichtbaren Feind.“(Erzbischof Viganò an die Bischöfe: „Es ist notwendig, dieses Verbrechen gegen die Menschheit anzuprangern“)
Es geht um mächtig viel Geld
Von der katholischen Kirche wurde Viganò und andere Kardinäle, die sich ihm angeschlossen haben, zu Verschwörungstheoretiker erklärt. Viganó spricht in seinem Manifest von einem unsichtbaren Feind, nennt bewusst keine Namen – doch jedem aufmerksamen Beobachter dürfte klar sein, von wem die Rede ist. Doch der Reihe nach.
Natürlich darf man einerseits nicht vergessen, dass in vielen Netzmedien eine Menge kruder Theorien verbreitet werden, die oft eine objektive Beurteilung der Lage schwierig gestalten, andererseits sprechen mittlerweile sehr viele gute Gründe dafür, dass der medizinische Aspekt bei Corona nur vorgeschoben wurde, dass die Bevölkerung die verhängten Maßnahmen unhinterfragt akzeptiert – allerdings bleibt die Antwort auf die Frage offen, ob es hier tatsächlich um die Implementierung einer Neuen Weltordnung geht oder um die Profitgier der Pharmarindustrie und deren Aktionäre wie Bill Gates, was mir noch am wahrscheinlichsten erscheint.native advertising
Mittlerweile öffnen immer mehr Menschen ihre Augen für die Wahrheit und zweifeln am Corona-Narrativ, weil sie erkannt haben, dass da etwas nicht stimmt. Klar ist, dass es von Anbeginn darum ging, ein Worst-Case-Szenario zu inszenieren. Das heißt, die Angst steht seit Anbeginn im zentralen Vordergrund.
Dazu werden täglich Zahlen veröffentlicht, die der Bevölkerung den Ernst der Lage vermitteln sollen. Der Chef des Robert-Koch-Instituts (RKI) Lothar Wieler hat gleich zu Beginn der Pandemie eindringlich darauf verwiesen, die offiziellen Informationen und Zahlen niemals zu hinterfragen. Warum sagt der das?
Die nächste wichtige Frage, die es im Zusammenhang mit COVID-19 zu klären gilt, ist, warum nicht bei der heftigen Grippe-Welle im Winter 2017/18 nicht ähnlich gehandelt wurde. Immerhin hat die Grippe allein in Deutschland rund 25.000 Menschen das Leben gekostet.
Auffällig sind vor allem die vielen freiheitseinschränkenden Maßnahmen, vor allem nächtliche Ausgangssperren im Januar vergangenen Jahres in Bayern und einigen anderen Bundesländern, die nach Aussage von Wissenschaftlern medizinisch in keiner Weise gerechtfertigt waren und schließlich auch vom Bayerischen Oberverwaltungsgericht postum als unzulässig erklärt wurden.
Welcher Wissenschaftler kommt auf so eine Idee? Auch mit der Maskenpflicht haben sich zahlreiche Experten beschäftigt und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass Masken bei der Übertragung von Viren kaum einen Schutz bieten. Fast schon könnte man auf die Idee kommen zu glauben, dass es eine Reihe von Wissenschaftlern gibt, die nur zu den Ergebnissen gelangen, die sich ihre Geldgeber wünschen.(Erzbischof: „Verlassen wir das Corona-Labyrinth!“)
Die Davos-Clique und ihre Pläne
Das mag auch einer von vielen Gründen sein, weshalb kritische Stimmen zur Pandemie bis heute keine Beachtung in politischen Kreisen finden und von sozialen Netzwerken wie Facebook umgehend gelöscht werden, was zu Recht die Frage aufwirft, warum das so ist und ob nicht möglicherweise doch ein Plan dahinter steckt.
Schon kurz nach Beginn der Pandemie vor zwei Jahren macht das Gerücht die Runde, dass das Davoser Weltwirtschaftsforum unter Klaus Schwab, die UNO, die WHO und eine Reihe anderer Nicht-Regierungs-Organisationen verantwortlich sind für die Pandemie,
um einen Great Reset in Verbindung mit einer Neue Weltordnung auszurufen. Davon ist auch Carlo Maria Viganó überzeugt.
Ein unmissverständliches Indiz, dass Viganó und andere kritische Beobachter möglicherweise recht mit ihrer Vermutung haben, ist die Synchronizität der Maßnahmen in nahezu allen Ländern, mit wenigen Ausnahmen wie Schweden. Das legt in der Tat den Verdacht nahe, dass die Pandemie in Wahrheit keine Gesundheitskrise ist, sondern dass tatsächlich etwas ganz anderes dahintersteckt – es gibt eine ganze Reihe weiterer Beweise, die die Theorie untermauern.
Auf einer Pressekonferenz im Sommer 2020 erklärte der weißrussische Präsident Alexander Lukaschenko, dass die Weltgesundheitsorganisation WHO seinem Land 92 Millionen US Dollar in bar angeboten hat, wenn er einen Lockdown nach italienischem Muster durchsetzt.
Auch der Internationale Währungsfonds IWF forderte von Weißrussland Quarantänemaßnahmen, Isolierung und Ausgangssperren. Der Präsident aber blieb hart und schloss sich den Forderungen nicht an. Lukaschenko wurde von einer staatlichen Nachrichtenagentur mit den Worten zitiert:
„Der IWF fordert von uns Quarantänemaßnahmen, Isolierung und Ausgangssperren. Das ist Nonsens. Wir tanzen nicht nach irgendeiner Pfeife. Wir hören beispielsweise die Forderung, dass wir unsere Reaktion auf die Corona-Pandemie an der Strategie Italiens ausrichten sollten. Ich möchte nicht, dass sich eine Situation wie in Italien in Weißrussland wiederholt. Wir haben unser eigenes Land und eine eigene Situation.“
Auch Madagaskars Präsident Andry Rajoelina behauptete im Mai, von der WHO Geld angeboten bekommen zu haben. Es soll sich um insgesamt 20 Millionen US Dollar gehandelt haben. Der Grund. Ärzte seines Landes haben ein pflanzliches Heilmittel gegen COVID-19 entwickelt, dass die Infektion auf völlig natürliche Weise heilt.
Rajoelina warf der WHO damals zu Recht eine Verschwörung vor. Und der Vorwurf ist offenbar nicht unbegründet. Wie der italienische Investigativ-Journalist Nicola Bizzi auf der Nachrichtenseite Database Italia berichtet hat, erhöhte die WHO nach Lukaschenkos Absage das Angebot um das Zehnfache auf insgesamt 900 Millionen Euro. Das zweite Angebot folgte vom dann vom IWF mit einer Drohung hinten dran.
Würden internationale Organisationen wie die WHO oder die UNO bei einer globalen Gesundheitskrise tatsächlich Ausgangssperren und Masken von Regierungschefs fordern und dafür 900 Millionen Euro zahlen?
Eine gute Frage, auf die es eigentlich nur eine logische Antwort geben kann: nein. Weil bei einer tatsächlichen Gesundheitskrise autoritäre Maßnahmen nichts zu suchen haben. Und das aus einem guten Grund, weil sie die die gesamte Bevölkerung zusätzlich in eine ernsthafte Krise stürzen würden. Selbst die schlimmste Krankheit würde derartige Maßnahmen nicht rechtfertigen, geschweige eine Grippe.
Bizzi will aus geheimen Quellen erfahren haben, dass auch anderen europäischen und nichteuropäischen Ländern ähnliche Angebote gemacht wurden. Der Journalist konnte in Erfahrung bringen, dass viele Staats- und Regierungschefs das großzügige Angebot dankend angenommen haben.
Dazu gehören vor allem die ärmeren Länder wie Italien und Spanien, wo die Lockdown-Maßnahmen besonders drakonisch ausgefallen sind. Bizzi ist sich sogar sicher, dass Italien das Angebot unterbreitet wurde, was erklären würde, warum Italien gleich zu Beginn der Pandemie zum Epizentrum Europas erklärt wurde und der inszenierte Bildersturm aus Bergamo um die Welt getragen wurde.
Moral und Verfassung verraten
Nahezu alle politischen Führer, Wissenschaftler, Ärzte, Journalisten und Medienschaffende haben die Gesetze und Verfassung ihres Landes und die grundlegenden ethischen Prinzipien in vollem Umfang verraten – und sie tun es weiter in einem noch nie da gewesenen Ausmaß.
Edward Snowden warnte schon im vergangenen Jahr davor, dass die Eingriffe in die Bürger- und Freiheitsrechte die Corona-Krise überdauern werden – und davon sind laut Umfrage mittlerweile mehr als die Hälfte der Bürger überzeugt.
Es gibt eine Handvoll Oligarchen, das sind nach Aussage des deutsch-amerikanischen Anwalts Rainer Fuellmich rund 3000 Milliardäre wie Bill Gates und George Soros, die sich schon vor vielen Jahren in Nicht-Regierungs-Organisationen (NGO) organisiert haben, um die Welt nach ihren Vorstellungen zu gestalten.
Dazu gehört neben Ausbeutung, Menschen- und Drogenhandel, Spaltung der Gesellschaft, künstliche Krisen und Kriege auch eine Reihe an Farbrevolutionen. Beobachter vermuten auch hinter den gewaltsamen Unruhen in Kasachstan eine vom Westen orchestrierte Farbrevolution.
Das hat gute Gründe: Zum einen ist Kasachstan reich an Öl- und Gasvorkommen, zum anderen befindet sich das Land auf eine für den Westen geografisch wichtige Lage, denn Kasachstan liegt zwischen Russland und China. Für den Westen wäre das Land ein gefundenes Fressen, um etwa einen Keil zwischen Russland und China zu schlagen.
Mittlerweile ist es ein offenes Geheimnis, dass das Streben nach einer „Neuen Weltordnung“ ein alter Hut ist und weit zurückreicht, bis weit in das letzte Jahrhundert. Dass die Pläne bis heute nicht verwirklicht wurden, hat verschiedene Gründe, die zu umfassend sind, um hier näher auf sie einzugehen.
Ein Großteil der US amerikanischen Demokraten werden finanziell über NGOs von der sogenannte Davos Clique unterstützt, weshalb nach Ansicht vieler Kritiker die Demokraten ein wichtiger Teil des „Tiefens Staates“ sind, was der Wahlbetrug gegen Ex-Präsident Donald Trump bei den letzten Präsidentschaftswahlen in den USA beweisen könnte.
Schon vor mehr als zwanzig Jahren haben einflussreiche Milliardäre einen cleveren Weg gefunden, über Stiftungen und NGOs nahezu anonym weltweit Einfluss auf Politik und Medien zu nehmen, um ihre hegemonen Ziele zu verwirklichen.
Wie konnte es zu so viel Verrat an die Weltbevölkerung kommen? Wie kann es sein, dass Regierende zum Feind der eigenen Bevölkerung werden, Journalisten und Medienschaffende Verrat an der Wahrheit begehen, um eine Maschine des Todes und
der Sklaverei weiter am Laufen zu halten?
Carlo Maria Viganós Worten nach ist es ein Verrat an der Schöpfung, dass ein Großteil der Menschen Gott und die Werte des Lebens aus den Augen verloren haben. Das Gesetz des „Einen“ sei durch die Willkür des einzelnen ersetzt worden, dass jetzt jeder, der genug Geld besitzt, zum Gesetzgeber der ganzen Welt werden kann.
Dass hat schließlich dazu geführt, dass das Anormale zum normalen erklärt wurde, wozu das Töten von Kindern im Mutterleib ebenso gehört, wie die Tötung von kranken und alten Menschen auf Krankenstationen, die Zerstörung von Familie und Ehe und das Abweichen des Einzelnen über das Wohl der Gesellschaft zu stellen.
Die gesamte moralische Ordnung wurde in den vergangenen zwei Jahren nahezu im Zeitraffertempo untergraben und wie sich die Situation aktuell darstellt, scheint das unwiderruflich zu sein – zumindest aber für eine sehr lange Zeit.
Schon im 4. Jahrhundert v. Chr. schrieb der griechische Philosoph Platon in seinem letzten Werk, dass die moralische Ordnung eine unverzichtbare Grundlage der Gesetze und des gesellschaftlichen Lebens eines Volkes darstellt.
Die natürlichen moralischen Prinzipien der griechisch-römischen Welt fanden schließlich ihre Erfüllung im Christentum, das die westliche Zivilisation errichtet hat. Das Christentum wurde schließlich zum Bollwerk gegen Ungerechtigkeit und gegen die Unterdrückung der Schwachen durch die Mächtigen, der Gewalttätigen über die Friedlichen und der Bösen über die Guten, weil die christliche Moral jeden verantwortlich macht für sein Handeln – sowohl die Bürger als auch die Herrscher.
Diese Werte hätten in der Neuen Weltordnung keine Bedeutung mehr, weil sie durch eine neue Weltreligion überflüssig wären, weil die Neue Weltordnung die Auflösung der sozialen und religiösen Ordnung zur Folge hätte.
Ist Corona die Religion der Neuen Weltordnung?
Nach Ansicht vieler Kritiker wurde das moralische Gesetz bereits durch die
antimoralischen Corona-Regeln ersetzt und Wissenschaftler durch Hellseher, weshalb die Behauptung, dass Corona bereits eine Art neue Religionsbewegung sei, gar nicht so abwegig ist.
So absurd das auch klingen mag, so real ist mittlerweile für einen Großteil unserer Gesellschaft das Neue Normal geworden, ohne dass dieses Menschen auch nur ansatzweise bewusst zu sein scheint, dass sie damit für immer ihre Freiheit verloren haben.
Warum aber wird ein Virus dazu benutzt, um die Gesellschaftsordnung umzubauen und eine neue Weltordnung zu errichten? Die Antwort ist ganz einfach: weil Menschen nur dann Freiheitsbeschränkungen akzeptieren, wenn sie ihr Leben in Gefahr sehen – nur eine Gesundheitskrise hat das Potential dazu, dieses Ziel zu erreichen, selbst dann, wenn es sich nur um eine abstrakte Gefahr handelt.
Wer sein Leben bedroht sieht, ist zu jedem Kompromiss bereit. Angst macht blind für die Wirklichkeit, was der Grund ist, weshalb die Angstpropaganda auch nach zwei Jahren Pandemie nicht herunterfahren wird, sondern durch ständig neue Virusvarianten in Verbindung mit manipulierten Zahlen und Statistiken aufrecht gehalten wird.
Sobald Menschen etwas sehen oder hören, was sie beunruhigt, erhöht das den Cortisolspiegel im Blut, ein Stresshormon, dass unter anderem auch die Anfälligkeit für Infekte erhöht. Das heißt, wer sich täglich aufs Neue auf die Magie der Zahlen einlässt, erhöht automatisch das Risiko für eine Infektionskrankheit.
Der Schweizer Autor und Schriftsteller Rolf Dobelli riet schon vor vielen Jahren zu einer Art Nachrichtendiät, um mögliche Schäden in Grenze zu halten. In Corona-Zeiten
bekommt dieser gutgemeinte Tipp eine ganz neue Bedeutung.
Friedliche Demonstranten werden von Sicherheitskräften auf brutale Weise attackiert, Agent Provokateure werden eingeschleust, das Protesten eskalieren, dass öffentlich-rechtlichen Medien eine Grundlage erhalten, protestierende Bürger als Nazipack, Corona-Leugner und Impfgegner sozial auszugrenzen, was einer echten Demokratie natürlich unwürdig ist.
Die Demokratie wurde über Nacht ersetzt durch Überwachung, Kontrolle und das Denunzieren von Nachbarn, Freunden und Kollegen. Aus Rechtsstaaten sind Unrechtsstaaten geworden, in denen aus Denkverbote schnell Berufsverbote werden können, wenn sich beispielsweise Ärzte, Politiker und Polizisten kritisch über die Corona-Diktatur äußern.
Die meisten Bürger halten das Vorgehen für völlig normal, applaudieren sogar und merken nicht, dass sie sich am Ende ins eigene Fleisch schneiden, weil Angst das rationale Denken blockiert, dass selbst intelligente Menschen die Wirklichkeit nicht mehr erkennen können und in ihr Verderben rennen.
Das ist in etwa vergleichbar mit Menschen, die sich in einem brennenden Haus befinden, Aus Angst, den Flammentod zu sterben, rennen sie blind in die Feuerwand, weil der rationale Verstand ausgeschaltet ist und überlegtes Handeln unmöglich macht.
Wer sich ausgiebig mit den Zahlen beschäftigt hat, weiß, dass etwas nicht stimmt, dass mit dem manipulierten Zahlenmaterial versucht wird, eine Krise zu modellieren, die es dieser beschriebenen Form nicht gibt, vielleicht nie wirklich gegeben hat, außer den saisonal üblichen Grippepatienten auf den Intensivstationen.
Wischiwaschi-Zahlen steigern Cortisolspiegel
Das fängt schon bei den Inzidenzzahlen an, zieht sich wie ein roter Faden über die Zahl hospitalisierter Corona-Patienten und endet schließlich mit der Mortalitätsrate. Die Inzidenzahlen beschreiben nicht einmal ansatzweise das tatsächliche Infektionsgeschehen, was daran liegt, dass der PCR für diagnostische Zwecke nicht zugelassen ist.
Das heißt, die in den Kliniken behandelten Patienten, ob auf Normal- oder Intensivstation, werden automatisch als Corona-Patienten gezählt, wenn ein PCR-Test positiv ausfällt – egal, ob die Patienten mit Knochenbrüchen eingeliefert oder wegen eines anderen Leidens behandelt werden.
Ähnlich ist das Verhältnis auch bei den Corona-Toten. Auch hier wird nicht unterschieden, ob der Verstorbene an oder nur mit Corona verstorben ist. Hauptsache ein hohes Zahlenniveau, das man den Bürgern um die Ohren hauen kann. Bei einer echten Pandemie muss man nicht mit manipulierten Zahlen arbeiten, weil man sie nicht ständig der Öffentlichkeit wie ein Mantra vorbeten muss.
Die wichtigste Frage, die sich spätestens jetzt jeder stellen lautet: Gibt es tatsächlich Psychologen, Unternehmen und Politiker, die vorsätzlich einen derartigen Horror inszenieren? Zugegeben, eine klare Antwort auf diese Frage zu geben, fällt mir auf Anhieb schwer, weil man auf der einen Seite immer das Gute in einem Menschen sehen möchte, auf der anderen Seite aber ist das Böse allgegenwärtig – auch in Politik und Wirtschaft, vor allem aber in der Medizin, weil hier das meiste Geld zu verdienen ist.
Das heißt, dass wir es bei Corona möglicherweise „nur“ mit einem ausgebufften Geschäftsmodell zu tun haben, das darauf abzielt, die gesamte Bevölkerung dauerhaft an der Nadel zu halten, weil das Milliarden in die Kasse spült, auch und vor allem in die der Aktionäre.
Um das verstehen zu können, ist es wichtig sich zu vergegenwärtigen, wie Film, Werbung und Erziehung schon seit Jahren dazu genutzt werden, durch stetigen sozialen Druck die Grenzen der Moral zu verschieben, hinzu kommt, dass ein Großteil der Bevölkerung sich nicht vorstellen kann, dass Regierungen durchaus dazu fähig sind, Dinge zu tun, die sich Vorstellungskraft entziehen, wozu selbstverständlich auch eine „Falsche-Flagge-Pandemie“ gehört, ebenso die Implementierung einer Neuen Weltordnung. Man nennt diesen Prozess die Verschiebung der Realität.
Die aktuell von den Regierungen eingesetzten Techniken sind genau dieselben, die in der Vergangenheit in der UdSSR zum Einsatz kamen, um die Bevölkerung zu zwingen, den Kommunismus zu akzeptieren.
Die Neue Weltordnung ist längst da, Meter um Meter wird der Vorhang in den kommenden Jahren weiter angehoben, bis der Blick auf das Neue Normal für alle Welt deutlich sichtbar am Horizont zu sehen ist.
Donald Trump: „Bidens Inkompetenz führt uns in den Dritten Weltkrieg“
31 Jan 2022 06:30 UhrBei einem Auftritt vor Anhängern in Texas am Wochenende hat der frühere Präsident der USA, Donald Trump, die Außen- und Sicherheitspolitik seines Nachfolgers Joseph Biden scharf kritisiert. Trump zeigte sich stolz darauf, der erste US-amerikanische Präsident seit Jahrzehnten zu sein, der keinen neuen Krieg begonnen hat.
Donald Trump am 29.01.22 beim Auftritt in Houston, Texas Brandon Bell / Staff / Gettyimages.ru
Bei einem Auftritt vor Zehntausenden Anhängern in Texas am vergangenen Wochenende griff der 45. Präsident der USA, Donald Trump, seinen Amtsnachfolger für dessen außenpolitische Linie scharf an. Joe Bidens Schwäche und Inkompetenz hätten die Welt an den Rand des Dritten Weltkriegs gebracht, die demokratischen „Schlafwandler“ in Senat und Abgeordnetenhaus riskierten die Zukunft Amerikas und der Welt:
„Die Art und Weise, wie wir Afghanistan verließen, war katastrophal und veränderte das Ansehen Amerikas. (…) Es war ein so peinlicher und schädlicher Augenblick! Die Schwäche und Inkompetenz von Biden schafft ein sehr reales Risiko des Dritten Weltkriegs. Schaut, was jetzt geschieht. Mit uns wäre das nie passiert“, sagte Trump.
Statt sich in immer neue Auslandsabenteuer zu stürzen, müsste die Administration nach der Auffassung des Republikaners Amerikas eigene Probleme lösen, unter anderem den Anstieg der Kriminalität und die illegale Immigration besser bekämpfen:
„Heute ist jeder in Washington besessen davon, die ukrainische Grenze zu verteidigen, aber die wichtigste Grenze für uns ist nicht die der Ukraine, das ist die amerikanische Grenze! (…) Es kommen Leute rein, von denen wir nicht einmal wissen, wer sie sind. Die erste Pflicht des amerikanischen Präsidenten ist es, die amerikanischen Grenzen zu verteidigen. Statt über Invasionen anderer Länder zu reden, müssen unsere Führer die Invasion in dieses Land stoppen. (…) Statt unsere Truppen zur Verteidigung von Grenzen in Osteuropa zu schicken, sollte Biden sie hierher schicken, um unsere Grenze hier in Texas zu verteidigen.“
Trump lobte sich für seine eigene außen- und sicherheitspolitische Bilanz. Er habe die richtige Balance zwischen demonstrierter Stärke und Ausgleich mit anderen Ländern gefunden. Mit ihm hätte Putin sich nicht getraut, ein anderes Land anzugreifen, meinte der Ex-Präsident. Man habe sich gut mit Putin verstanden, Amerika sei respektiert gewesen und Russland habe während seiner Amtszeit keine offensiven Schritte unternommen. Ronald Reagan, erinnerte Trump an seinen berühmten Vorgänger, hätte diese Art der Außenpolitik als „Frieden durch Stärke“ bezeichnet.
Ausdrücklich bekannte sich Donald Trump stolz darauf zu sein, keinen neuen Krieg angefangen zu haben:
„Ich bin stolz darauf, der erste Präsident seit Jahrzehnten zu sein, der die USA nicht in neue Kriege führte. Ich habe uns herausgenommen aus (der Spirale der) unendlichen, lächerlichen Kriege.“
Jetzt dagegen, scherzte er sichtlich gut gelaunt, müsse gar der ukrainische Präsident Biden anrufen und zur Räson aufrufen: „Komm runter, komm runter. Ich denke, dass mit uns alles in Ordnung ist, beruhige dich bitte“, deutete Trump seinen Anhängern die Inhalte der Telefonate der letzten Wochen zwischen dem ukrainischen Präsidenten Selenskij und Biden an.
Aufgrund der Finten von Biden und seinem Team, fuhr Trump fort, sei die Inflation in die Höhe geschnellt, seien die Preise gestiegen und die Versorgungsketten zusammengebrochen. Man könne vieles nicht kaufen, und er selbst könne auch kein Buch veröffentlichen, weil es in den Druckereien kein Papier mehr gäbe. Die Zahl der Morde nehme zu, und es kämen immer mehr Migranten ins Land. Nach einem Jahr im Amt: Joe Bidens Zustimmungsrate liegt hinter der Donald Trumps
Für den Fall seiner Wiederwahl versprach der 45. Präsident eine Amnestie für alle, die wegen des sogenannten „Sturms auf das Kapitol“ strafverfolgt werden. Seine Anhänger rief er dazu auf, im Herbst dieses Jahres die „demokratischen Schlafwandler“ aus dem Kongress herauszuwählen und für „verantwortungsvolle und kompetente“ republikanische Kandidaten zu stimmen.
Die Halbzeitwahlen (midterm elections) werden in den USA dieses Jahr am 8. November abgehalten. Dabei wird die gesamte Abgeordnetenkammer neu gewählt und ein Drittel der Sitze im Senat neu vergeben. Die Republikaner erhoffen sich eine Revanche für die verlorenen Präsidentschafts- und Kongresswahlen des Jahres 2020, die nach weitverbreiteter Auffassung unter Trumps Anhängern zugunsten der Demokraten teilweise manipuliert worden seien.
Nach Zusammenstellung aller aktuellen Meinungsumfragen auf der Plattform RealClearPolitics führen die Republikaner seit November 2021 deutlich. Derzeit würden 47 Prozent der Befragten ihre Stimme den Republikanern geben, die Demokraten haben nur noch 43 Prozent. Die Zustimmung zur Amtsführung Bidens ist auf etwa 40 Prozent gesunken.
Dürfen Rundfunkanstalten Bargeld ablehnen? – Mit dieser spannenden Frage wird sich das Bundesverwaltungsgericht am 30. März 2022 befassen. Geklagt hatte der SPIEGEL-Bestseller-Autor und „Bargeld-Rebell“ Norbert Häring (Endspiel des Kapitalismus). Er kämpft seit nunmehr sieben Jahren für die Möglichkeit der Barzahlung des Rundfunkbeitrags.
Rückblick: Im Oktober 2015 reichte Häring Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt ein, weil sich der Hessische Rundfunk weigerte, Bargeld zu Begleichung der Rundfunkgebühr anzunehmen. Der Wirtschaftsjournalist begründete seinen juristischen Vorstoß mit seinemRecht nach §14 Bundesbankgesetz, den Beitrag mit dem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel Euro-Banknoten bezahlen zu können. Erwartungsgemäß lehnte der Staatsfunk diesen Vorstoß vorher ab. Daher die Klage, die allerdings im Dezember 2016 abgewiesen wurde.
Der Autor legte Berufung vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof ein, die im Februar 2018 ebenfalls abgewiesen wurde. Allerdings ließ das Gericht die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zu. Auch diese Instanz wurde von Häring mit einer Klageschrift versorgt.
Im März 2019 entschied das Bundesverwaltungsgericht allerdings die Aussetzung des Verfahrens und vereinbarte, dem Europäischen Gerichtshof die Fragestellungen zur Klärung vorzulegen. In seinem Beschluss machte das BVerwG deutlich, dass es aus §14 Bundesbankgesetz – im Gegensatz zu den Vorinstanzen – eine Bargeld-Annahmepflicht für öffentliche Stellen ableitet.
Vor genau einem Jahr entschied der Europäische Gerichtshof dann, dass die EU-Mitgliedstaaten ihre Behörden erlauben dürfen, die Annahme von Bargeld zu verweigern. Gleichzeitig urteilten die Richter, dass die Regierungen Gesetze haben oder erlassen dürfen, die Behörden zur Annahme von Bargeld verpflichten.
Nun liegt der Ball wieder beim Bundesverwaltungsgericht: Dort muss entschieden werden, was schwerer wiegt: Die Freiheit der Bürger auf Barzahlung oder das Recht der Behörden, die Bargeldannahme zu verweigern.
Das Urteil dürfte für Aufsehen sorgen: Werden die Leipziger Richter dem schleichenden Versuch der deutschen Regierung, das Bargeld sukzessive abzuschaffen, mit einem Zugeständnis an die Bürger einen Riegel vorschieben? Es bleibt spannend. Der BLAULICHTBLOG wird weiter berichten.
Der Ausbruch von COVID-19 erfolgte plötzlich und wurde bei seinem ersten Auftreten in der chinesischen Stadt Wuhan keineswegs als so gefährlich angesehen. Obwohl in dieser Stadt alles geschlossen war, hatte sich die Coronavirus-Infektion in China als Lauffeuer verbreitet. Innerhalb von Monaten verbreitete es sich auf die Nachbarländer und dann auf jedes einzelne Land der Welt. Die Weltgesundheitsorganisation hat es als Pandemie angekündigt und bis dahin in mehreren Ländern enorme Verluste verursacht.
Profil einiger der wichtigsten Marktteilnehmer, die in diesem Bericht enthalten sind:
Divvy Homes, Rent-A-Center, Home Partners of America, EZ Furniture Sales & Leasing, Goeasy Ltd. (Easyhome Ltd.), Co-Ownership, Premier Rental-Purchase, Aaron’s Inc., OwnCo Homes Ltd., Action Rent to Besitzen
Auch der „Mietkauf-Markt“ litt stark unter der Pandemie, daher hat Market Research Store den Bericht aktualisiert. Der aktuelle Bericht über den globalen Mietkauf-Markt enthält alle Details zum Mietkauf-Markt und hat auch seine Marktstatistiken basierend auf COVID-19 aktualisiert. Der Mietkauf-Bericht ist eine 150-seitige Forschungsstudie mit über 35 Tabellen und über 25 Abbildungen. Diese im Bericht verwendeten bildlichen Darstellungen liegen in Form von Kreisdiagrammen, Histogrammen, Balkendiagrammen und anderen vor, um ein einfaches und umfassendes Verständnis des Mietkauf-Marktes zu ermöglichen. Die Daten, die in die Marktstudie Mietkauf einfließen, beziehen sich auf die Jahre 2016 bis 2026. Auch wenn die historischen Daten nicht stark betroffen sind, haben sich die Daten von 2019 bis 2026 aufgrund des Ausbruchs der Pandemie drastisch verändert.
Die Berichtsstudie besteht aus vier Hauptabschnitten, die Folgendes umfassen:
Dieser Abschnitt befasst sich mit der Mietkauf-Marktdefinition oder dem Markt zusammen mit der Zielgruppe des Marktes. Die Forschungsmethoden und Markttools, die für die Marktanalyse verwendet wurden, werden auch in den späteren Kapiteln erwähnt.
In diesem Abschnitt gibt es verschiedene Kapitel, die den Markttreibern, Beschränkungen, Chancen und Herausforderungen gewidmet sind.
Abschnitt 3: Marktsegmentierung
Der Mietkauf-Markt ist unterteilt in. Jedes der Marktsegmente wird von den Research-Analysten ausführlich erläutert. Es sind sowohl qualitative als auch quantitative Informationen zu den Mietkauf-Marktsegmenten enthalten. Die regionale Präsenz des Mietkauf-Marktes ist in fünf Hauptregionen unterteilt.
Globaler Mietkauf-Markt nach Typ: Möbel, Elektronik und Haushaltsgeräte, Immobilien, Sonstiges
Globaler Mietkauf-Markt nach Anwendung: Lokale Nutzung, Andere
Abschnitt 4: Schlussfolgerung und Beobachtungen
Der letzte Abschnitt des Berichts enthält Kommentare und Beobachtungen der Forschungsanalysten und Marktexperten für den Mietkauf-Markt.
Auch die zusätzlichen geografischen Segmente werden im Erfahrungsbericht erwähnt.
Nordamerika: USA, Kanada, übriges Nordamerika Europa: Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Rest von Europa Asien-Pazifik: China, Japan, Indien, Südostasien, Nordkorea, Südkorea, Rest Asien-Pazifik Lateinamerika: Brasilien, Argentinien, übriges Lateinamerika Naher Osten und Afrika: GCC-Länder, Südafrika, Rest des Nahen Ostens und Afrika
Kapitel 1 , Definition, Spezifikationen und Klassifizierung von Mietkauf, Anwendungen von Mietkauf, Marktsegment nach Regionen; Kapitel 2, Herstellungskostenstruktur, Rohstoffe und Lieferanten, Herstellungsprozess, Struktur der Industriekette; Kapitel 3, Technische Daten und Analyse der Produktionsanlagen von Mietkauf, Kapazität und Produktionsdatum im Handel, Verteilung der Produktionsanlagen, FuE-Status und Technologiequelle, Analyse der Rohstoffquellen; Kapitel 4, Gesamtmarktanalyse, Kapazitätsanalyse (Unternehmenssegment), Verkaufsanalyse (Unternehmenssegment), Verkaufspreisanalyse (Unternehmenssegment); Kapitel 5 und 6 , Regionale Marktanalyse, die USA, China, Europa, Japan, Korea und Taiwan umfasst, Mietkauf-Segmentmarktanalyse (nach Typ); Kapitel 7 und 8 , Die Marktanalyse des Segments Mietkauf (nach Anwendung) Analyse der wichtigsten Hersteller von Mietkauf; Kapitel 9 , Markttrendanalyse, Regionaler Markttrend, Markttrend nach Produkttyp Möbel, Elektronik und Haushaltsgeräte, Immobilien, Sonstiges, Markttrend nach Anwendung Lokale Nutzung, Andere; Kapitel 10 , Analyse des regionalen Marketingtyps, Analyse des internationalen Handelstyps, Analyse der Lieferkette; Kapitel 11 , Die Verbraucheranalyse des globalen Mietkauf; Kapitel 12 , Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Mietkauf-Forschung, Anhang, Methodik und Datenquelle; Kapitel 13, 14 und 15 , Mietkauf Vertriebs-Kanal, Distributoren, Händler, Fachhandel, Forschungsergebnisse und-Abschluss, Anhang und Datenquellen.
Dieser Bericht bietet eine punktgenaue Analyse für sich ändernde Wettbewerbsdynamiken
Es bietet eine zukunftsweisende Perspektive auf verschiedene Faktoren, die das Marktwachstum antreiben oder hemmen
Es bietet eine Sechsjahresprognose, die auf der Grundlage des prognostizierten Marktwachstums bewertet wird
Es hilft beim Verständnis der wichtigsten Produktsegmente und ihrer Zukunft
Es bietet eine punktgenaue Analyse der sich ändernden Wettbewerbsdynamik und hält Sie Ihren Wettbewerbern voraus
Es hilft bei fundierten Geschäftsentscheidungen, indem es vollständige Einblicke in den Markt erhält und die Marktsegmente eingehend analysiert
Vielen Dank für das Lesen dieses Artikels; Sie können auch einzelne kapitelweise Abschnitte oder regionale Berichtsversionen wie Nordamerika, Europa oder Asien erhalten.
Im Market Research Store bieten wir Berichte über eine Reihe von Branchen wie Gesundheitswesen & Pharma, Automobil, IT, Versicherung, Sicherheit, Verpackung, Elektronik & Halbleiter, Medizinprodukte, Lebensmittel & Getränke, Software & Dienstleistungen, Fertigung & Bau, Verteidigung, Luft- und Raumfahrt , Landwirtschaft, Konsumgüter und Einzelhandel usw. Jeder Aspekt des Marktes wird im Bericht zusammen mit seinen regionalen Daten behandelt. Market Research Store hat sich den Anforderungen unserer Kunden verpflichtet und bietet maßgeschneiderte Lösungen, die sich am besten für die Strategieentwicklung und -ausführung eignen, um substanzielle Ergebnisse zu erzielen. Darüber hinaus werden wir für unsere Kunden 24×7 erreichbar sein.
Corona-Politik der Bundesregierung: Der Wahnsinn kennt keine Grenzen mehr
22. Januar 202242 KommentareEin selbstsüchtiger Narzisst betritt die Weltbühne: Karl Lauterbach (SPD), Gesundheitsminister
Seit Karl Lauterbach Staubsaugerbeutel als Mundschutz empfohlen hat, sollte jedem klar sein, wes’ wirren Geistes Kind er ist mit seiner gellenden Weltuntergangsprosa und seinen irrealen Heilsversprechen. Dass es noch schräger geht, haben Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang (CDU) und Innenministerin Nancy Faeser (SPD) jetzt gezeigt.
Viele Bürger fragen sich in diesen Tagen zurecht: Bin ich hier eigentlich im falschen Film? Nicht nur wird in einer Nacht-und-Nebelaktion der Genesenstatus zahlreicher Menschen von sechs Monaten auf 90 Tage zurechtgestutzt. Zusätzlich gelten nun auch Millionen Bürger, die sich einmal mit Johnson&Johnson gegen das Coronavirus geimpft hatten, plötzlich als nicht mehr grundimmunisiert. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) gibt den Überraschten. Kurz vor der entscheidenden Abstimmung im Bundesrat am vergangenen Freitag habe er Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) aufgefordert, keine politischen Anweisungen an die Behörden zu geben, bedauert er jetzt. Lauterbach wiederum habe zugesagt, das nicht zu tun. Einen Tag später schufen das Robert-Koch-Institut und das Paul-Ehrlich-Institut, die Lauterbachs Behörde unterstehen, ganz andere Realitäten.Video-Player
Auch die Bundesländer fühlen sich überrumpelt, obwohl sie den Coup im Bundesrat noch freimütig unterstützten. Immer in der Hoffnung, die Länder würden bei so weitreichenden Entscheidungen schon mit eingebunden werden. Ein reichlich naiver Gedanke, wenn man sich die fortschreitende Radikalisierung des Gesundheitsministers vergegenwärtigt, der mittlerweile von allen guten Geistern verlassen zu sein scheint: „Es wird ja niemand gegen seinen Willen geimpft. Selbst die Impfpflicht führt ja dazu, daß man sich zum Schluß freiwillig impfen läßt“, gab Lauterbach in der ARD zum Besten. Klar, denn auch der Beraubte gibt ja sein Hab und Gut im Anblick der vorgehaltenen Waffe aus freien Stücken heraus.
Zur Corona-Impfung treiben
Die eine und einzige Wissenschaft entscheidet nun also unter Aufsicht des allmächtigen Gesundheitsministers und in Gestalt des Robert-Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts darüber, ob Millionen Bürger an der Gesellschaft teilhaben dürfen oder nicht. Überzeugende wissenschaftliche Erkenntnisse liefert das technokratische Triumvirat dabei nicht. Was viele Medien wie der Spiegel oder die FAZ völlig ausblenden, sorgt höchstens noch in der Springerpresse oder den alternativen Medien für Aufregung: Die Entscheidung des RKI beruhte ursprünglich auf einer einzigen wissenschaftlichen Studie aus Großbritannien, die bereits im Dezember veröffentlicht worden war. Aus dieser geht nicht einmal explizit hervor, warum die Dauer des Genesenenstatus von sechs Monaten auf 90 Tage heruntergesetzt werden muß. Auch ob die Kompetenzübertragung an RKI und PEI möglicherweise verfassungswidrig war, wie zuletzt der Staatsrechtlicher Dietrich Murswiek in der Wochenzeitung Junge Freiheit feststellte, spielt momentan in den öffentlichen Debatten kaum eine Rolle.
Immer deutlicher wird, worum es tatsächlich geht: Möglichst schnell sollen mehr Menschen zur Impfung getrieben werden. Karl Lauterbach will eine Impfpflicht bis spätestens Mai. Während Länder wie Großbritannien oder Dänemark trotz Rekordinzidenzen wieder öffnen, weil die neue Omikron-Variante weniger gefährlich ist und auch der Fremdschutz der Impfung bei ihr verpufft, beharrt die hiesige Regierung weiterhin auf dem Impfstoff als einzigen Ausweg. Dabei dürfte der jetzige gegen Omikron auf jeden Fall nicht die beste Lösung sein.
Von den 42.491 symptomatischen Omikron-Fällen der vergangenen Wochen in der Altersgruppe der 18- bis 59jährigen waren laut RKI immerhin 80,1 Prozent mindestens doppelt geimpft. In der Altersgruppe der über 60jährigen (5.013 Fälle) sind es 84,5 Prozent, womit in beiden Altersklassen der Anteil sich ungefähr auf dem Niveau der jeweiligen Impfquote bewegt (Grundimmunisierung). Ein großer Teil der älteren Jahrgänge, ganze 48 Prozent jener Omikron-Fälle, war sogar bereits geboostert. Soll dieser Impfstoff also für die Impfpflicht herhalten? Oder werden noch einmal Millionen von Dosen eines angepaßten Impfstoffs bestellt, den Pfizer-CEO Albert Bourla bereits für März angekündigt hat?
Kommunikation seit Monaten katastrophal
Das derzeitige Vorgehen der Regierenden ist dabei symptomatisch, denn die Kommunikation ist seit Monaten katastrophal. Zusehends verlieren die Bürger den Überblick über immer undurchsichtigere Vorgaben. Darf ich ins Restaurant oder ins Modegeschäft, wenn ich doppelt geimpft und getestet bin? Wenn ich genesen und getestet bin? Wenn ich doppelt geimpft und genesen bin? Wenn ich genesen und doppelt geimpft bin? Oder nur wenn ich dreifach geimpft bin?
Dabei scheint es die Handelnden auch nicht zu interessieren, daß mit Bayern nun das zweite Bundesland die 2G-Regel gekippt hat. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof setzte in dieser Woche die grundsätzliche Beschränkung des Zugangs zu Einzelhandelsgeschäften auf Geimpfte und Genesene (2G) kurzerhand außer Kraft und verpaßte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) damit nicht zum ersten Mal einen gehörigen Dämpfer. Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg verkündete am Freitag eine ähnliche Entscheidung.
Überhaupt 2G: Ursprünglich wurde die Maßnahme einmal mit der Hospitalisierungsrate begründet. Liege der Schwellenwert unter 3, könnten die Länder die Regelungen wieder abschaffen, hieß es im Bund-Länder-Beschluß aus dem November 2021. Doch kaum lagen einzelne Bundesländer unter dem entsprechenden Wert, blendete man die Versprechungen aus. Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern? Ein Satz, den auch die FDP bekanntermaßen verinnerlicht hat. „Es gibt ein absolutes Ende aller Maßnahmen spätestens am 20. März 2022“, hatte Justizminister Marco Buschmann (FDP) im Oktober 2021 versprochen. Auf welche kreativen Ausreden werden wir uns also diesmal freuen können?
Regierung geht auf Konfrontationskurs
Stattdessen begibt sich die Regierung lieber auf Konfrontationskurs. Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang (CDU) verunglimpfte einen Teil der über 300.000 Menschen, die Woche für Woche auf der Straße gegen die Absurditäten dieser Zeit anlaufen, zu Staatsfeinden. Zensur- und Innenministerin Nancy Faeser (SPD) fände es sowieso besser, wenn gleich alle zu Hause blieben und auf ihre Grundrechte verzichten. Auf Twitter schrieb sie am 19. Januar 2022: „Man kann seine Meinung auch kundtun, ohne sich gleichzeitig an vielen Orten zu versammeln“, ist sie sich sicher. Die Dresdner Stadtregierung setzte die Forderung gleich direkt in die Tat um, und verbot für Samstag alle Versammlungen des „maßnahmenkritischen Klientels“, wie es im feinsten DDR-Sprech hieß.
Verständlich, daß sich in dieser radikalisierten Umgebung nur noch wenige prominente Stimmen aus dem öffentlichen Leben trauen, laute Kritik zu äußern. Zuletzt wagte sich der Satiriker Serdar Somuncu aus der Deckung: „Die mantrahaft wiederholten Narrative funktionieren nicht mehr“, schrieb er sich in einem längeren Kommentar den Frust von der Seele. „Jetzt verschweigt man einfach, daß es von Tag zu Tag immer mehr werden, die ihren Protest auf die Straße tragen, während die Methoden sie zum Schweigen zu bringen immer autoritärer werden.“ Ein Ende dieser autoritären Gelüste ist derzeit tatsächlich nicht in Sicht – noch nicht.
Das Buch ist aktuell erschienen und aufgrund der Zensurgefahr ausschließlich hier direkt über den J.K. Fischer Verlag bestellbar (nicht auf Amazon erhältlich).
Die Corona-Politik ist hochverräterisch und lässt sich getrost als Putsch von oben bezeichnen. Eine Bundesregierung ist nicht befugt, das Volk systematisch gegeneinander aufzuhetzen, Wirtschaft und Wohlstand böswillig zu zerstören und das gesamte Land einer kriminellen, verschworen agierenden und global vernetzten Clique auszuliefern. Genau das ist aber bereits passiert. Damit hat die Bundesregierung ihre Legitimität verloren. Und in einer Situation, in der von der Staatsspitze selbst Gefahr für unser Volk und seine Freiheit ausgeht, ist niemand mehr an Befehle dieser Staatsspitze gebunden. Soldaten der Bundeswehr und Beamte der Polizei, schließt euch endlich an! Erfüllt euren Schwur, schützt das Volk und die freiheitliche Ordnung, in der es leben will. Denkt immer daran: Euer Handeln ist vom Grundgesetz gedeckt! Im § 20 Abs. 4 ist das Widerstandsrecht gegen jeden, der es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung des Staates zu beseitigen, verankert.
Das Buch ist aktuell erschienen und aufgrund der Zensurgefahr ausschließlich hier direkt über den J.K. Fischer Verlag bestellbar (nicht auf Amazon erhältlich)
Cum-Ex, Warburg-Bank, SPD-Filz: Mit Olaf Scholz regiert der kriminellste Kanzler aller Zeiten
21. Januar 202235 KommentareAls Bürgermeister von Hamburg war Olaf Scholz an einem millionenschweren Steuerbetrug beteiligt.
Als Erster Bürgermeister empfing er mehrfach den Chef der Warburg-Bank. Kurz darauf verzichtete Hamburg auf Steuerforderungen in Höhe von 47 Millionen Euro. Doch Olaf Scholz kann sich daran angeblich nicht mehr erinnern. Ein Investigativ-Journalist, der seit Jahren über den wuchernden SPD-Filz in der Hansestadt recherchiert, nennt den amtierenden Bundeskanzler einen kriminellen Lügner.
Die Hansestadt Hamburg ist für Sozialdemokraten ein ganz spezielles Terrain. Sie regieren die Stadt seit vielen Jahrzehnten mit kurzer Unterbrechung und sind bestens vernetzt in die großbürgerliche Kaufmannstradition dieser reichen Metropole. Dass gegen die noble Elbchaussee auf Dauer in Hamburg keine Wahlen zu gewinnen sind, ist eine Erkenntnis, die Olaf Scholz, der Wahl-Hamburger, dem Vernehmen nach selbst einmal formuliert hat. Für zwei Legislaturperioden amtierte er als Erster Bürgermeister im historischen Rathaus und findet sich so in einer Reihe von renommierten und respektablen SPD-Vorgängern wie Hans-Ulrich Klose, Klaus von Dohnanyi oder Henning Voscherau.
Doch lange Regierungszeiten einer dominierenden Partei haben immer eine Kehrseite. Verwaltungen werden zunehmend mit Parteifreunden besetzt. Selbst die formal unabhängige Justiz erliegt zunehmend einer Beißhemmung gegenüber politischen Würdenträgern. In Hamburg ist dieser SPD-Filz in der Staatsanwaltschaft unübersehbar, wenn man sich den Skandal um den Steuererlass für die Warburg-Bank vor Augen führt, in dem der heutige Bundeskanzler eine prominente Rolle spielt, auch wenn er sich partout nicht erinnern will.
An ein harmloses Small-Talk-Treffen mit dem damaligen Chef der Warburg-Bank, Christian Olearius, in der Hamburger Elbphilharmonie erinnerte sich Scholz sehr genau, als er im Finanzausschuss des Bundestages Jahre später in verschiedenen Sitzungen befragt wurde. Weitere Treffen verneinte er auf Nachfragen von Abgeordneten. Erst als später durch die Tagebuchaufzeichnungen von Olearius, in der minutiös alle Termine des Bankers verzeichnet waren, zwei vertrauliche Treffen mit Scholz in seinem Amtszimmer im Hamburger Rathaus bekannt wurden, räumte er diese ein, ohne sich aber an die Gesprächsinhalte erinnern zu können oder zu wollen.
Der Chef einer Steuerbetrugs-Bank durfte bei Scholz antichambrieren
Dabei hatten es diese Gespräche in sich. Denn die Warburg-Bank hatte sich vom Fiskus über Jahre mit fingierten Aktiengeschäften um den Termin der Dividendenausschüttung herum rund 170 Millionen Euro Kapitalertragsteuer erstatten lassen, die aber zuvor überhaupt nicht an die Staatskasse bezahlt worden waren. Betriebsprüfern der Hamburger Steuerbehörde war das aufgefallen. Dieses Cum-Ex-Geschäftsmodell, an dem sich viele Banken für reiche Kunden beteiligten, kostete den Fiskus nicht nur in Deutschland Dutzende Milliarden Euro. Es handelte sich wahrscheinlich um den folgenreichsten systematischen Steuerbetrug, den es je gab. Inzwischen ist dieser Betrug, für dessen gesetzliche Abstellung die deutsche Politik viel zu lange brauchte, auch höchstrichterlich sanktioniert.
Ins Auge springt die politische Einflussnahme, die aus den vertraulichen Treffen des Warburg-Chefs mit dem Ersten Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz resultierte. Denn obwohl die Hamburger Steuerbehörde von der Warburg-Bank 47 Millionen Euro zurückgefordert hatte, machte sie binnen kürzester Zeit eine Kehrtwende, verzichtete auf die Rückzahlung, sodass die Ansprüche dann steuerrechtlich verjährten. Beteiligt an der politischen Einflussnahme war übrigens auch der damalige Hamburger Finanzsenator und heutige Erste Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD). An ihn verwies Scholz den Warburg-Bank-Chef. Der Finanzsenator leitete dann ein Schreiben der Bank an die Finanzbehörde weiter, in dem sie um die Aufhebung der Steuerrückforderung bat. Acht Tage nach Zuleitung des von Tschentscher mit einer Anmerkung versehenen Warburg-Schreibens verzichtete die Finanzbehörde auf die Rückforderung von 47 Millionen Euro.
Die Indizienkette ist so lückenlos, dass jedem vernünftig denkenden Menschen klar sein muss, dass sich höchstwahrscheinlich der Bürgermeister (und auch der Finanzsenator) hier als Handlanger eines Steuerbetrugs betätigte. Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelte ab Frühjahr 2020 mehr als anderthalb Jahre wegen des Verdachts auf Untreue gegen Scholz. Die Öffentlichkeit erfuhr davon aber nichts. Drei Wochen vor der Bundestagswahl wurde das Verfahren eingestellt, weil sich angeblich keine hinreichenden Verdachtsmomente für Straftaten ergeben hätten. Bemerkenswert übrigens auch, dass Olaf Scholz vor einem Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft verschwiegen hat, dass gegen ihn ermittelt wird.
Verschweigen gilt übrigens vor Gericht als Lügen und ist strafbar. Deshalb kommt Oliver Schröm, ein Investigativ-Journalist, der über viele Jahre maßgeblich an der Aufdeckung des Cum-Ex-Skandals mitgewirkt hat, zu einem harten Urteil: „Wir haben einen Kanzler, der ein Lügner ist.“ Dass Scholz im Gegensatz zu den Bürgerschaftsabgeordneten und der Hamburger Öffentlichkeit vom Verfahren wusste, lässt sich belegen, weil der Anwalt von Scholz kurz vor dessen Einvernahme im Hamburger Untersuchungsausschuss das erste Mal bei der Staatsanwaltschaft interveniert und die Einstellung der Ermittlungen gefordert hatte. Vor der Bundestagswahl drängte der Scholz-Anwalt dann nochmals mehrfach auf die Einstellung der Ermittlungen, was dann auch unmittelbar vor der Bundestagswahl passierte.
Wie skandalös der SPD-Filz in Hamburg wuchert, belegt auch das Gebaren der Hamburger Generalstaatsanwaltschaft, bei der eine Beschwerde über die Einstellung der Ermittlungsverfahren gegen Olaf Scholz und Peter Tschentscher eingereicht worden war. Der Einspruch wurde im November 2021 von der Generalstaatsanwaltschaft abgelehnt, weil es „keinen Anlass“ gebe, gegen die beiden Personen zu ermitteln. Dabei hatte die Kölner Staatsanwaltschaft zwei Monate zuvor wegen der Warburg-Steuergeschichte eine Razzia bei einer leitenden Finanzbeamtin und in der Finanzbehörde durchführen lassen. Diese Beamtin, Frau P., hatte in einem Verfahren vor dem Landgericht Bonn gegen Warburg-Beschuldigte im vergangenen Jahr als Zeugin übrigens Scholz und Tschentscher entlastet.
So schrieb jedenfalls das SPD-loyale Hamburger Abendblatt. Doch kurz nach der Bundestagswahl fanden dann die Razzien bei Frau P. statt. Ihr werden Begünstigung, Strafvereitelung, Geldwäsche und Untreue vorgeworfen. Die Ermittlungen laufen noch. Außerdem gibt es ein zweites Strafverfahren gegen die frühere Chefin des Finanzamts für Großunternehmen in Hamburg.
Teflon-Scholz: Bleibt an dem Mann wirklich nichts hängen?
Olaf Scholz ist ein Phänomen. Während der Lacher von Unions-Kanzlerkandidat Armin Laschet im Wahlkampf Negativschlagzeilen produzierte und die Menschen erboste, tropfte der Warburg-Skandal am SPD-Kanzlerkandidaten einfach ab, ebenso wie die Veröffentlichung der Stasi-Akten über seine DDR-Kontakte als Juso-Funktionär. Nicht nur viele Medien, die sich nach vier langen Unions-Legislaturperioden förmlich nach einem Regierungswechsel sehnten, ließen Scholz mit unangenehmen Fragen in Ruhe. Der Mann mit dem Pokerface ließ sich nicht aus der Reserve locken, pochte auf seine Erinnerungslücken und konnte sich auch auf den Hamburger SPD-Filz verlassen.
Selbst CDU und CSU kaprizierten sich in ihrer Wahlkampagne eher auf die Grüne Konkurrenz, wenn sie einmal nicht – wie CSU-Chef Markus Söder – ins eigene Laschet-Lager schossen. Als vorletzte Woche einige Dutzend Spitzenpolitiker der Union auf Einladung von Generalsekretär Paul Ziemiak eine Analyse der desaströsen Wahlniederlage vornahmen – Tenor: „Kandidat, Kampagne, Kommunikation – alles schlecht!“ –, dämmerte selbst dem für den Wahlkampf organisatorisch verantwortlichen Generalsekretär anschließend: Wir haben uns zu sehr mit den Grünen beschäftigt, als etwa die Verstrickungen von Olaf Scholz in die Cum-Ex-Affäre und den Steuerskandal um die Hamburger Warburg Bank zu thematisieren.
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