Riesige Wellen prallen gegen die Ufermauer. (Foto: dpa)
Der Ukraine-Krieg als zweite große Schockwelle nach der Pandemie wird nach Auffassung von Experten die deutsche Konjunktur bremsen, zunächst aber kaum Spuren auf dem Arbeitsmarkt hinterlassen. Die Arbeitslosigkeit habe sich zuletzt kontinuierlich nach unten entwickelt. „Die Arbeitslosenquote bewegt sich momentan auf ein Allzeittief zu“, sagt Deutsche-Bank-Volkswirt Marc Schattenberg.
Es sei zu erwarten, dass der Fachkräftemangel etwaige Effekte der Krise aufsauge. Schattenberg erwartet aber auch wegen der Wirtschaftssanktionen eine leichte Wachstumsdelle. „Das Bruttoinlandsprodukt könnte um 0,5 Punkte geringer ausfallen, schlimmstenfalls um einen Prozentpunkt.“ Katharina Utermöhl von der Allianz-Gruppe erwartet bei einem moderaten Szenario einen Negativeffekt von 0,3 Punkten für Deutschland.
Allerdings: Im schlimmsten Szenario, das eine vollständige Aufgabe der Wirtschaftsbeziehungen zu Russland und damit auch ein Ende der Energielieferungen beinhaltet, würde Deutschland nach ihrer Ansicht in eine tiefe Rezession rutschen. „Die Russland-Krise wirft zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt einen Schatten auf Deutschland“, erklärt die Volkswirtin. Auch KfW-Chefvolkswirtin Fritzi Köhler-Geib sagt: „Noch ist die deutsche Wirtschaft belastet durch Arbeitsausfälle durch Omikron, hohe Energie- und Rohstoffpreise und weiter andauernde Lieferkettenprobleme.“
Das Statistische Bundesamt berichtet: „Zwischen Russland und Deutschland werden primär Rohstoffe, Fahrzeuge und Maschinen gehandelt. Deutschland importierte 2021 vor allem Erdöl und Erdgas im Wert von 19,4 Milliarden Euro – das war ein Zuwachs um 49,5 % und machte 59 % aller Einfuhren aus Russland aus. Außerdem lieferte Russland vor allem Metalle (4,5 Milliarden Euro, +72,1 % gegenüber 2020), Mineralöl- und Kokerei-erzeugnisse (2,8 Milliarden Euro, +23,0 %) sowie Kohle (2,2 Milliarden Euro, +153,0 %) nach Deutschland. Dagegen exportierte Deutschland im Jahr 2021 vor allem Maschinen (5,8 Milliarden Euro, +5,7 %), Kraftwagen und Kraftwagenteile (4,4 Milliarden Euro, +31,8 %) sowie chemische Erzeugnisse (3,0 Milliarden Euro, +19,7 %) nach Russland. Russland zählt mit einem Anteil von 2,3 % am deutschen Außenhandel insgesamt zu den 15 wichtigsten Handelspartnern Deutschlands im Jahr 2021. Außerhalb der Europäischen Union war Russland 2021 für Deutschland der viertwichtigste Importpartner sowie der fünftwichtigste Abnehmer deutscher Waren.“
Die „New York Times“ berichtet, dass weitere EU-Sanktionen gegen Russland nur dann umsetzbar seien, wenn Europa große wirtschaftliche Schäden in Kauf nimmt. Deshalb seien einige EU-Staaten vehemente Gegner von weiteren scharfen Sanktionen.
Der englischsprachige Dienst von „Reuters“ meldet, dass EU-Sanktionen gegen Russland dazu führen werden, dass Russland sich beim Handel in Richtung China orientiert.
„Wir können die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Invasion noch nicht absehen , aber sie dürften schwerwiegend sein“, sagte Peter Adrian, der Vorsitzende des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), dem englischsprachigen Dienst der „Deutschen Welle“.
Deutschland ist mit Direktinvestitionen in Höhe von rund 25 Milliarden Euro einer der bedeutendsten Auslandsinvestoren Russlands. Nach Angaben der Auslandshandelskammer Moskau sind derzeit 3.651 deutsche Unternehmen in Russland aktiv. Im Jahr 2019 beschäftigten diese Unternehmen mehr als 277.000 Mitarbeiter.
Anders sieht es in der Ukraine aus. Während dort schätzungsweise 2.000 deutsche Unternehmen aktiv sind und rund 50.000 Menschen beschäftigen, beliefen sich die deutschen Direktinvestitionen laut der Bundesbank im Jahr 2019 auf rund 3,6 Milliarden Euro.
Beim Kauf oder dem Bau des Eigenheims sind die Deutschen im Schnitt 38 Jahre alt und damit jünger als noch vor zwei Jahren. Dies zeigt eine Auswertung des Darlehensvermittlers Dr. Klein. Bis 2019 betrug das Durchschnittsalter 39 Jahre.
Den Traum von den eigenen vier Wänden realisieren sich die Deutschen heutzutage früher als noch vor zwei Jahren. Während das Durchschnittsalter der Immobilienkäufer bis zum Jahr 2019 bei 39 Jahren lag, sind es inzwischen 38 Jahre. Dies geht aus einer Analyse des Darlehensvermittlers Dr. Klein hervor. Wer einen eigenen Neubau plant, ist mit durchschnittlich 37 Jahren sogar etwas jünger. „Es lassen sich viel mehr junge Leute als früher beraten, selbst wenn sie noch keine bestimmte Immobilie im Blick haben“, konstatiert Stefan Vogelsang, Spezialist für Baufinanzierung von Dr. Klein in Nürnberg.
Niedrige Zinsen, steigende Preise
Eine Ursache hierfür schreibt Vogelsang den Marktbedingungen zu: „Die Zinsen waren 2020 auf dem tiefsten Stand aller Zeiten und auch 2021 noch auf einem sehr niedrigen Niveau. Gleichzeitig hören die Immobilienpreise nicht auf zu steigen. Günstiger wird es also erst einmal nicht mehr – und das motiviert viele, sich mit dem Kauf ranzuhalten.“
Regionale Unterschiede
Betrachtet man die einzelnen Bundesländer, so zeigen sich Unterschiede: In den Stadtstaaten Hamburg und Berlin, aber auch in Mecklenburg, liegt das Durchschnittsalter der Käufer mit 40 Jahren am höchsten. Drei Jahre jünger, also 37, sind die Darlehensnehmer in Baden-Württemberg, im Saarland und in Sachsen-Anhalt.
Ende 30 auch optimales Alter für eine Baufinanzierung?
Doch ist Ende 30 auch ein idealer Zeitpunkt, um ein Darlehen aufzunehmen? Der Experte von Dr. Klein verneint: „Das eine optimale Alter für eine Baufinanzierung gibt es nicht“, meint Vogelsang. Hierfür seien die Rahmenbedingungen und die finanziellen Möglichkeiten zu individuell. (tk)
Mögliche Zinserhöhungen infolge der anhaltenden Inflation haben auch Auswirkungen auf den Immobilienmarkt. Die VON POLL IMMOBILIEN Experten geben eine Prognose für Immobilienfinanzierungen in der Inflation und analysieren die Folgen einer eventuellen künftigen Zinserhöhung.
Die aktuellen Teuerungsraten sind historisch hoch. Experten betrachten es derzeit aber als unwahrscheinlich, das sich die Raten auf das in den vergangenen Jahren übliche Niveau normalisieren. „Inflation ist ein Thema, welches uns noch länger begleiten wird“, erklärt Daniel Ritter, geschäftsführender Gesellschafter bei VON POLL IMMOBILIEN. „Auslöser seien nicht zuletzt die anhaltenden Lieferengpässe, der Materialmangel sowie die steigenden Energie- und Kraftstoffpreise.
In der Eurozone hat die Inflation im vierten Quartal 2021 im Vergleich zum Vorjahresquartal stark an Fahrt aufgenommen und kletterte auf circa 5%. Deutschland lag im Dezember im europäischen Vergleich mit circa 5,3% im Mittelfeld und damit nahe des Durchschnittsniveaus. Im Januar 2022 betrug die Inflationsrate 4,9% und verringerte sich zwar etwas, doch Experten hatten einen stärkeren Rückgang erwartet.
Mögliche Zinserhöhung 2022
Dass der Trend zumindest vorläufig anhalten wird, davon geht Dr. Lucie Lotzkat, geschäftsführende Gesellschafterin bei VON POLL FINANCE, aus. Diese Entwicklung wird sich auch auf die Märkte auswirken. Bei einer anhaltenden Inflation müssen die Kapitalmärkte reagieren, um sich selbst zu schützen. In der Konsequenz ist eine Zinserhöhung die logische Folge.
Folgen für den Immobilienmarkt
„Zinserhöhungen werden ultimativ auch den Immobilienmarkt beeinflussen. Dieser wurde durch das niedrige Zinsniveau in den letzten Jahren geradezu beflügelt“, sagt Ritter. „Mögliche Zinserhöhungen führen jedoch nicht nur zu Aktieneinbrüchen und Umschichtungen der Kapitalanleger, auch Immobilienpreise könnten sich in einzelnen Teilbereichen seitwärts bewegen. Grundsätzlich wird aber die Immobilie als Kapitalanlage überdurchschnittlich interessant bleiben,“ so der Immobilienexperte weiter.
Sinken die Börsenkurse, überdenken Investoren ihre Anlagestrategie und wenden sich stabileren Assets mit wenig Risiko zu. Immobilien als krisensicherer Anlage sind dabei von großer Bedeutung. Eine steigende Inflationsangst führt eher zu einer zusätzlichen Nachfrage nach Immobilien, so VON POLL.
Weiterhin hohe Nachfrage bei Anlegern und Eigennutzern
Auch Immobilienfinanzexpertin Dr. Lotzkat bestätigt erste Reaktionen seitens der Immobilienkunden auf mögliche Zinserhöhungen. Demnach würden sich Kunden tendenziell vermehrt nach einer guten Zinssicherheit frage, also vor allem nach den Möglichkeiten einer langfristigen Zinsbindung. Die aktuelle Inflationsentwicklung führt zu einer weiterhin hohen Nachfrage – bei Anlegern wie auch Eigennutzern. So haben beispielsweise Käufer, die derzeit zur Miete wohnen, wegen der Inflation Angst vor steigenden Mieten und betrachten eine eigene Immobilie erst recht als Schutz vor künftig höheren Mietkosten.
Ausblick
In ihrer Prognose für den Immobilienmarkt 2022 geht Dr. Lotzkat davon aus, dass die steigenden Baukosten in Verbindung mit Rohstoff- und Fachkräftemangel bestimmend sein werden und damit auch einen weiteren Preisdruck auf Bestandsimmobilien ausüben. Aktuell sei zudem immer häufiger zu beobachten, dass die Werteinschätzungen der Banken, gerade in Ballungsräumen, konservativer seien als das Marktniveau, so die Finanzexpertin. „Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Immobilien gehen wir davon aus, dass der Suchradius der Immobilienkäufer vermehrt über die nationalen Grenzen hinausgehen und sowohl Nachbarländer als auch Grenzregionen, wie beispielsweise Österreich, Schweiz, Niederlande und Norditalien beflügeln wird – auch im Hinblick auf anvisierte steuerliche Veränderungen in Deutschland“, so die Einschätzung von Daniel Ritter. (tk)
Die Person, die du heute als Erwachsener bist, entstand bereits in deiner Kindheit. Hört sich verwirrend an? Lass es mich erklären.
Als Kind sind wir komplett abhängig von den Eltern, die uns erziehen, uns alles beibringen und uns vorleben, was richtig und falsch ist. Alles, was wir lernen, sehen und erfahren, saugen wir auf wie ein Schwamm und speichern es. Ohne prüfen zu können, ob das, was uns beigebracht wird, gut oder schlecht ist. Einem Kind fehlt dieser Filter und dadurch die Möglichkeit, etwas zu hinterfragen oder abzulehnen. In diesen jungen Jahren, die auch Prägephase genannt wird und ungefähr bis zu unserem 6. Lebensjahr dauert, entstehen die Mehrzahl unserer Verhaltensmuster, die uns ein Leben lang begleiten.
DER KRITISCHE FAKTOR ENTSCHEIDET, WAS ALS NEUE INFORMATION ABGESPEICHERT WIRD
Etwa im selben Alter passiert auch die Trennung von Bewusstem und Unbewussten und die Entstehung des sogenannten kritischen Faktors. Dieser ist eine Instanz des Bewusstseins, der jede neue Erfahrung, Emotion und Sinneswahrnehmung mit bereits abgespeicherten Informationen vergleicht. Findet der kritische Faktor etwas Vergleichbares, wird das bereits gespeicherte angewendet. Handelt es sich um etwas gänzlich neues, prüft der kritische Faktor, ob diese neue Information ignoriert werden kann oder neu aufgenommen werden muss. So entstehen unter anderem negative Glaubenssätze und destruktive Verhaltensmuster. Denn eine schlechte Erfahrung aus der Vergangenheit wird in ähnlichen Situationen unbewusst immer und immer wieder aktiviert und durchlebt, bis wir überzeugt sind, dass wir etwas nicht können, nichts wert sind oder nie das bekommen, was wir uns wünschen. Es handelt sich dabei um verinnerlichte Reaktionen, die sich vom ursprünglichen Ergebnis abgekoppelt und damit verselbständigt haben.
DENN SIE WISSEN NICHT, WAS SIE TUN
Unser Unterbewusstsein ist also ein Gewohnheitstier, das auf die gleiche Situation mit dem immer gleichen Verhalten reagiert. Und dieses stammt in den meisten Fällen aus den ersten sechs Jahren unserer Kindheit. Hinzukommt, dass das Unterbewusstsein auch für ca. 95 % unserer täglichen Gedanken verantwortlich ist, zu ca. 99 % die Funktionen unseres Organismus steuert und die meisten unserer Entscheidungen fällt. In einer einzigen Sekunde kann es bis zu 80.000 Informationen aufnehmen, verarbeiten und speichern und ist somit um ein Vielfaches schneller und klüger als der Verstand, auf den wir uns so sehr verlassen. Das bedeutet, dass wir fast immer etwas tun, ohne uns bewusst zu sein, warum wir es tun. Unser Unterbewusstsein entscheidet, bevor sich der Verstand einschalten kann.
UNTERSCHIED ZWISCHEN BEWUSSTSEIN UND UNTERBEWUSSTSEIN
Unser Bewusstsein entsteht durch das Zusammenwirken vieler Hirnregionen und ist am stärksten, wenn wir uns im normalen Wachzustand befinden. Wir steuern unsere Denkvorgänge aktiv, analysieren, wägen ab und treffen bewusste Entscheidungen. Man kann das Bewusstsein auch Verstand nennen. Es setzt sich zusammen aus alltäglichen Wahrnehmungen, Gedanken, Haltungen und Gefühlen und beinhaltet alle Überzeugungen, die jeder Mensch bewusst vertritt. Es sagt uns, wer wir sind.
Im Unterbewusstsein hingegen liegen unsere Emotionen, Triebe und Erinnerungen vergraben, die außerhalb unseres Bewusstseins liegen und an die wir uns oft gar nicht erinnern (wollen). Meist handelt es sich um negative Gefühle wie Schmerz, Angst oder Enttäuschung, die wir unterdrücken, weil die Erfahrungen zu sehr weh taten. Doch auch wenn wir sie verdrängen, leben sie trotzdem in uns weiter und beeinflussen unser Verhalten und unsere Entscheidungen. Wir sind eine Art Marionette, und das Unterbewusstsein zieht im Hintergrund die Fäden.
GLAUBENSSÄTZEN ENTSCHEIDEN ÜBER SEIN ODER NICHT SEIN
Was wir oft genug erfahren oder denken, manifestiert sich in Form von Glaubenssätzen in unserem Unterbewusstsein und beeinflusst uns, ob wir wollen oder nicht. Suchst du beispielsweise einen neuen Job, ist es für deinen Erfolg entscheidend, wie du über dich denkst. Existieren in deinem Unterbewusstsein Glaubenssätzen wie „Ich schaffe das nicht“, „Ich bin nicht gut genug“ oder „Alle anderen sind viel besser als ich“, wirst du es schwer haben in der Berufswelt. Das Gleiche gilt für dein Liebesleben. Bist du Single und wünscht dir einen Partner? Dann sind Überzeugungen wie „Mich will doch niemand“, „Ich bin nicht liebenswert“ oder „Alle Männer/Frauen gehen sowieso fremd“ wenig hilfreich.
GUTE NACHRICHT: DAS UNTERBEWUSSTSEIN KANN UMPROGRAMMIERT WERDEN
Bedeutet das, dass wir für immer in unseren schlechten Erinnerungen und negativen Glaubenssätzen gefangen sind und praktisch keinen Einfluss auf die Gestaltung unseres Lebens haben? Zum Glück nicht. Denn auch wenn das Unterbewusstsein mächtig ist, gibt es Wege und Möglichkeiten, um hinderliche Verhaltensmuster, Ängste und negative Überzeugungen aufzulösen. Durch verschiedene Techniken des Mentaltrainings können wir uns Zugriff auf unser Unterbewusstsein verschaffen, um dieses umzuprogrammieren.
AFFIRMATIONEN BRAUCHEN ZEIT, ABER FUNKTIONIEREN
Affirmationen sind eine hervorragende Methode, um solche Glaubenssätze aufzulösen, die uns an der Erreichung unserer Ziele hindern oder verunmöglichen, dass wir glücklich sind. Es handelt sich dabei um nichts anderes als selbst bejahende und positive Botschaften, die wir so lange wiederholen, bis sie sich in unserem Unterbewusstsein festgesetzt haben. Mit Affirmationen können wir unser Unterbewusstsein gezielt steuern, indem wir ihm sagen, was wir erleben und in unser Leben ziehen wollen. Entscheidend dafür, dass Affirmationen wirken, ist, dass wir sie selbst glauben und dass wir sie lange genug anwenden. In der Regel dauert es 21 Tage, bis die alten Glaubenssätze neutralisiert und durch neue, positive Überzeugungen ersetzt werden. Darum funktionieren Affirmationen nur, wenn du sie mehrmals täglich während mindestens dreier Wochen laut aufsagst, liest oder dir anhörst.
POSITIVES DENKEN IST NICHT ALLES
Auch das bewusste Wahrnehmen der eigenen Gedanken ist hilfreich, insbesondere um negativen Glaubenssätzen auf die Spur zu kommen. Wann immer du einen negativen Gedanken hast, formuliere ihn positiv um, denn alles, was wir denken, ist Energie und zieht ihresgleichen an. Doch Achtung: das berühmte positive Denken allein reicht nicht, um erfolgreich oder glücklich zu werden. Solange in deinem Unterbewusstsein Ängste, Zweifel oder Blockaden hocken, nützen alle guten Gedanken nichts. Denn du glaubst nicht wirklich daran, dass du Erfolg im Beruf haben wirst, weil der Zweifel, dass du das sowieso nicht schaffst, viel größer und stärker ist. Und das führt zu einer inneren Spaltung. Darum ist es so essenziell, dass du dein Unterbewusstsein von diesen Einschränkungen befreist.
DAS UNTERBEWUSSTSEIN SPRICHT IN FORM DER INTUITION ZU UNS
Bestimmt kennst du den Ausdruck „Auf den Bauch“ oder „auf sein Bauchgefühl“ hören. Das sagen wir dann, wenn sich unser Unterbewusstsein durch eine Stimme im Kopf oder durch ein komisches Gefühl im Bauch bemerkbar macht. Weil es immer aktiv ist und sehr viel mehr aufnimmt, als wir bewusst registrieren, kann es uns in entscheidenden Momenten den Weg weisen. Das nennen wir dann Intuition. Intuition hat nichts mit unserem Verstand zu tun und kann von diesem auch nicht begriffen werden.
Die Intuition ist blitzschnell und bedient sich Erfahrungen aus der Vergangenheit und neuer Informationen, indem sie Menschen oder Situationen genau anschaut und sofort erkennt, um was geht. Noch bevor diese Informationen im Bewusstsein ankommen und der Verstand einsetzen kann, hat die Intuition bereits entschieden, was zu tun ist. Sie ist die Stimme unseres Unterbewussten und ein hervorragender Lebensbegleiter.
NUTZE DIE MACHT DEINES UNTERBEWUSSTSEINS ZU DEINEN GUNSTEN
Jetzt wo du weißt, wie das Unterbewusstsein funktioniert, kannst du aktiv werden und anfangen, nach deinen Überzeugungen zu suchen, die dich im Leben zurückhalten. Erforsche dich, indem du deine Gedanken beobachtest und auf deine Wortwahl achtest. Überlege auch, welche Äußerungen du als Kind stets von deinen Eltern zu hören gekriegt hast und ob du diese in irgendeiner Form verinnerlicht und übernommen hast. Alles, was eigentlich gar nicht deinen Werten oder deiner Weltanschauung entspricht, darfst du getrost loslassen und durch deine eigenen Überzeugungen ersetzen. Diese Entdeckungsreise macht nicht nur Spaß, sondern lohnt sich auch.
Ist eine freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige sinnvoll?
Lohnt sich eine freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige? Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und mit welchen Kosten zu rechnen ist.
Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Was sollten Selbstständige dabei beachten?qimono / pixabay
Seit 2006 ermöglicht der Gesetzgeber, dass sich Selbstständige freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versichern. Mit dieser Versicherung entsteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld als Lohnersatzleistung: Scheitert das Unternehmensprojekt, profitieren Selbstständige von einer sozialen Absicherung über ALG2-Niveau.
Für die freiwillige Versicherung gegen Arbeitslosigkeit gibt es einige Voraussetzungen. Im ersten Schritt fragt sich, ob Existenzgründer diese erfüllen. Darüber hinaus sollten Interessierte abwägen, ob sich die Arbeitslosenversicherung für ihre individuelle Situation empfiehlt. Sie sollten die Kosten und das Risiko von Arbeitslosigkeit sowie die möglichen Leistungen gegenüberstellen.
Die Voraussetzungen für eine freiwillige Arbeitslosenversicherung
Zum berechtigten Personenkreis zählen ausschließlich Unternehmer, die mindestens 15 Stunden in der Woche für ihre selbstständige Tätigkeit aufwenden. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist, dass sie in den letzten 30 Monaten vor der Existenzgründung mindestens 12 Monate lang in der Arbeitslosenversicherung versichert waren. Dabei kann es sich um Zeiten der Pflichtversicherung oder der freiwilligen Versicherung handeln. Zudem müssen sie spätestens drei Monate nach der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit einen Antrag auf Versicherung stellen. Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich – für etablierte Soloselbstständige und andere Unternehmer stellt sie deshalb keine Option dar.
Grundsätzlich können Selbstständige die Möglichkeit der freiwilligen Versicherungen mehrmals nutzen. Sie können sich als Selbstständiger versichern, Arbeitslosengeld beziehen, wieder eine selbstständige Tätigkeit beginnen und nochmals Arbeitslosengeld beantragen. Allerdings beschränkt die Bundesagentur für Arbeit die Versicherungsberechtigung: Zwischen der ersten und der zweiten Phase der Arbeitslosigkeit müssen Versicherte mindestens 12 Monate lang in die Arbeitslosenkasse einzahlen, ansonsten verweigert die Behörde eine erneute Versicherung.
Höhe der monatlichen Versicherungsbeiträge
In den ersten Jahren der freiwilligen Arbeitslosenversicherung ab 2006 profitierten Selbstständige von ermäßigten Beiträgen – das hat sich 2012 geändert. Mittlerweile zahlen sie den vollen Satz auf die aktuell gültigen Bezugsgrößen. Diese Berechnungsgrundlage liegt momentan bei monatlich 3.290 Euro im Westen und 3.115 Euro im Osten. Der Beitragssatz beträgt 2,4 %. Für Existenzgründer sieht der Staat aber weiterhin einen Rabatt vor, sie zahlen im Jahr der Gründung und im darauffolgenden Kalenderjahr nur den halben Beitragssatz. Konkret fallen diese monatlichen Versicherungsbeiträge an:
Die Beiträge ändern sich, wenn die Bezugsgrößen steigen oder der Gesetzgeber den Beitragssatz anhebt. Die Bezugsgröße der Arbeitslosenversicherung ist mit der Rechengröße der gesetzlichen Rentenversicherung identisch, sie orientiert sich an der Lohnentwicklung. In der Regel steigt sie jährlich. Beim Beitragssatz gibt es eine positive Entwicklung: 2006 lag er bei 6 Prozent, anschließend betrug er lange Zeit 3 %. Mittlerweile zahlen Versicherte nur noch 2,4 %.
Diese Leistungen erhalten Versicherte bei Arbeitslosigkeit
Bei Arbeitnehmern hängt die Höhe des Arbeitslosengeldes vom zuvor erhaltenen Gehalt ab, bei Selbstständigen würde sich die Berechnung angesichts schwankender Einkünfte als komplex erweisen. Die Bundesagentur für Arbeit zieht deshalb fiktive Arbeitsentgelte heran. Zugleich teilt sie die Versicherten in mehrere Gruppen ein – folgende Kriterien sind relevant:
Steuerklasse
Kinder oder keine Kinder
Qualifizierungsgrad (Q1 bis Q4)
Zur Q-Gruppe 1 zählen alle mit Hochschul- und Fachhochschulabschluss, zu Q2 sämtliche Versicherte mit Fachschul- oder Meisterabschluss. Zugehörige zur Q-Gruppe 3 verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung. Versicherte ohne Ausbildung gehören zu Q4. Je höher die Qualifikation ist, desto mehr Arbeitslosengeld überweist die Bundesagentur.
Die Arbeitsagentur nennt auf ihrer Homepage diese Beispielzahlen für eine versicherte Person in Steuerklasse III, die keine Kinder hat (Stand 2022 – monatliches Arbeitslosengeld):
Q1: 1.690, 50 Euro
Q2: 1457,40 Euro
Q3: 1216,20 Euro
Q4: 947,40 Euro
Dauer der finanziellen Unterstützung mit Arbeitslosengeld
Bei der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes kommt es darauf an, wie viele Monate Versicherte in den letzten 5 Jahren in die Arbeitslosenkasse eingezahlt haben. Bei weniger als 12 Monaten erhalten sie keine Leistung, bei einer höheren Anzahl überweist die Bundesagentur mindestens 6 Monate lang Lohnersatzentgelt.
Bei älteren Versicherten sieht der Gesetzgeber eine längere Anspruchsberechtigung vor, sofern sie entsprechende Versicherungszeiten vorweisen können. Versicherte ab 50 verzeichnen bis zu 15 Monate Arbeitslosengeld, wenn sie in den letzten 5 Jahren mindestens 30 Monate versichert waren. Bei Versicherungsnehmern ab 58 und 48 Versicherungsmonaten verlängert sich die Bezugszeit auf bis zu 24 Monate.
So können Versicherungsnehmer die Arbeitslosenversicherung kündigen
Wer sich für die freiwillige Arbeitslosenversicherung entscheidet, bindet sich mindestens 5 Jahre an diese Sozialversicherung. Erst danach existiert ein offizielles Kündigungsrecht, die Frist beträgt drei Monate zum Monatsende. Allerdings gibt es ein Schlupfloch: Die Bundesagentur beendet die Versicherung, wenn Versicherte mit mehr als drei Monatsraten im Rückstand sind. Experten betrachten diese Regelungen als alternative Kündigungsmöglichkeit. Wollen Selbstständige möglichst schnell die finanzielle Last durch die Versicherungsbeiträge meiden, sollten sie ihre Zahlungen einstellen.
Rentiert sich die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Soloselbstständige? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Interessierte sollten sich umfassend mit ihrer finanziellen Lage und den wirtschaftlichen Perspektiven ihrer selbstständigen Tätigkeit auseinandersetzen. Informationsportale wie lexfree.de bieten wertvolle Unterstützung. Eine Alternative zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung ist die Bildung von Rücklagen – das setzt entsprechende finanzielle Spielräume voraus.
Wichtig ist, dass Selbstständige die Leistungen der Arbeitslosenversicherung nicht überschätzen. Insbesondere bei Geringqualifizierten ist der Unterschied zu ALG2 überschaubar, zudem erhalten die meisten Versicherten höchstens 12 Monate lang Arbeitslosengeld. In der Praxis finden zahlreiche Arbeitslose schneller einen neuen Job oder nehmen erneut eine selbstständige Tätigkeit auf. In vielen Fällen übersteigen die gezahlten Beiträge die in Anspruch genommenen Leistungen deutlich. Andererseits ist das Arbeitslosengeld eine bessere soziale Absicherung als ALG2 – vornehmlich Versicherte mit höherer Qualifikation profitieren.
Vertragshilfe24 bietet Versicherten an, für ihre Lebens- und Rentenversicherung mehr rauszuholen, als sie auf eigene Faust erreichen können. Cash. fragte Andreas Thiede, Leiter Operatives Management, wie das funktionieren soll.
Thiede: Wenn Versicherte sich von ihrer Lebens- oder Rentenversicherung auf eigene Faust trennen wollen, dann fällt ihnen meistens nur ein, sie zu kündigen oder beitragsfrei stellen zu lassen. Im ersten Fall müssen sie den meistens niedrigen Rückkaufswert akzeptieren, den ihnen die Versicherungsgesellschaft anbietet. Gleichzeitig akzeptieren sie nachträglich alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Vergangenheit und deren Änderungen. Das ist fatal, denn gerade diese AGB sind in vielen Fällen der Hebel, um höhere Ansprüche durchzusetzen. Wenn man den Vertrag beitragsfrei stellt, sinkt das Guthaben von Jahr zu Jahr, weil die Versicherungen weiter ihre Betriebskosten abbuchen. Beim Verkauf erhalten Versicherte in der Regel einige Prozent mehr als den Rückkaufswert, doch natürlich möchte der Ankäufer auch noch Geld verdienen. Immerhin hat der Verkauf schon einen Vorteil: Entweder gibt es einige Prozente mehr oder der Verkäufer macht Verlust, kann diesen dann aber steuerlich absetzen. Das ist für die Versicherten interessant, die Einnahmen aus Kapitalerträgen haben und deren Verkaufspreis niedriger ist als die Summe der gezahlten Beiträge. Bei der Rückabwicklung mit unserem Konzept kommt für die Versicherten deutlich mehr im Portemonnaie an. Für dieses Konzept haben wir Spezialisten verpflichtet, die mit ihrer jahrzehntelangen Erfahrung die besten am Markt sind. Mit dieser Kombination der Spezialisten erreichen wir das höchstmögliche Ergebnis für den Kunden. Dabei werden die Erstansprüche aus dem Rückkaufswert bereits innerhalb von circa 20 Tagen realisiert. Vor Annahme des Vertrages prüfen wir, ob der Vertrag finanzmathematisch Chancen auf Erfolg hat. Bei Fällen, wo sich das von vornherein nicht rechnet, nehmen wir diesen Vertrag nicht an.
Warum genau sind die Verträge fehlerhaft und können rückabgewickelt werden? Kann der Anspruch auf Rückabwicklung verjähren?
Thiede: Grundsätzlich können wir Lebensversicherungen mit unseren Methoden anfechten, die zwischen 1982 und 2014 abgeschlossen worden sind. In vielen Fällen sind die Versicherten nicht richtig oder nicht vollständig über die Inhalte vor Abschluss, über die Risiken und die Vertragsänderungen während der Laufzeit des Vertrags aufgeklärt worden. Die am Konzept arbeitenden Rechtsanwälte sind in diesem Bereich seit über 30 Jahren tätig und sind darauf spezialisiert, diese Versäumnisse zu erkennen. Eine mögliche Verjährung beginnt erst dann, wenn Versicherte bzw. deren Anwälte bei der Versicherung Ansprüche geltend machen. Diese Frist beträgt drei Jahre ab Kenntnis.
Thiede: Nein, das können wir nicht versprechen, denn das sind Spitzenergebnisse. Die sind nicht selten, jedoch auch nicht die Regel. Im ersten Schritt prüfen wir vor der Annahme, ob wir den Vertrag mit Aussicht auf Erfolg bearbeiten können. Erst wenn auf Basis einer Vorkalkulation die Aussicht auf einen Mehrwert von zum Beispiel 50 Prozent des Rückkaufswerts besteht und sich nach Abzug der Kosten für die Dienstleistungen ein realistisches Ergebnis mit einem für den Kunden höheren Anspruch als der bisherige ausgewiesene Rückkaufswert ergibt, nehmen wir den Vertrag an. Im ersten Schritt verkaufen die Versicherten ihren Vertrag an einen am Markt etablierten und finanzstarken Policen-Aufkäufer. Dieser bedient den Rückkaufswert und zahlt innerhalb von circa 20 Tagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen 75 Prozent der Ansprüche des Kunden aus. In diesem Zuge wird auch der Steuervorteil des Paragrafen 20 Einkommensteuergesetz (EStG) für den Kunden geregelt, was ein sehr wichtiger Vorgang ist. Nach Abschluss des ersten Schritts, wobei der Kunde zwischen einer und bis zu vier Auszahlungen erhält, übernehmen im zweiten Schritt die Gutachter und Rechtsanwälte die außergerichtliche Interessenvertretung der Rechte der Kunden, um möglichst ohne Klage eine für den Kunden interessante Einigung mit dem Versicherer zu erzielen. Jeder Vertrag ist individuell und man kann hier keine Pauschalaussagen treffen. Von den realisierten Mehrerlösen werden dem Kunden 75 Prozent überwiesen. Die Differenz erhalten die am Konzept beteiligten Dienstleister. Auch bei diesem Schritt kann es zu mehreren Zahlungen an den Kunden kommen. Versprechen können wir nichts, doch wir haben es geschafft, eine für den Kunden außerordentlich interessante Kombination von Spezialisten zusammen zu stellen, die ein großes Interesse daran haben, mit fundierten Argumenten und Methoden das Optimum aus dem Vertrag für den Kunden herauszuholen.
Stichwort Rechtsrisiken: Wer trägt die Prozesskosten, falls es doch zum Prozess mit dem Versicherer kommt?
Thiede: Die Vergangenheit zeigt, dass die beauftragte Anwaltskanzlei in den meisten Fällen eine außergerichtliche Einigung erzielt hat. In manchen Fällen wird geklagt, besonders dann, wenn die Ansprüche außergewöhnlich hoch sind. Durch die klare Auflistung der Zahlen, Daten, Fakten, warum der Versicherte die Ansprüche hat, übernehmen in der Regel die Rechtsschutzversicherungen die Gerichts- und Klagekosten. Ist keine Rechtsschutzversicherung vorhanden, trägt der Versicherte diese Kosten. Darum sagen wir auch, dass für diesen Fall der Kunde zwischen 10 und 20 Prozent nach Auszahlung der Rückkaufswerte erst mal zur Seite legen soll, bis der Fall komplett abgeschlossen ist.
Funktioniert die Rückabwicklung nur bei klassischen Verträgen oder gibt es auch alte Fondspolicen, die rückabgewickelt werden können?
Thiede: Wir können grundsätzlich alle Verträge zwischen 1982 und 2014 abwickeln, gleich ob es eine Lebens- oder Rentenversicherung ist, egal ob kapitalbildend oder fondsgebunden.
Wie groß ist der Markt? Sie sprechen von einem bisherigen Geschäftsvolumen von 450 Millionen Euro?
Thiede: Der Markt ist gigantisch groß und wir können als Dienstleister nur einen Bruchteil davon abarbeiten. Aktuell gibt es rund 80 Millionen Verträge, die meisten davon wurden im Zeitraum abgeschlossen, den wir bearbeiten können, nämlich 1982 bis 2014.
Bieten Sie die Rückabwicklung in der gesamten DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz) an?
Thiede: Grundsätzlich können wir alle Verträge rückabwickeln, die in Deutschland abgeschlossen wurden oder von deutschen Versicherungsgesellschaften und deren Tochterunternehmen in Österreich und der Schweiz abgeschlossen wurden. Deutschland ist dabei unser Kerngeschäft.
Thiede: Wir haben unser Konzept der Rückabwicklung gemeinsam mit allen am Konzept beteiligten Dienstleistungsunternehmen aus den langjährigen Erfahrungen aus der Praxis entwickelt. Für die Durchsetzung der Ansprüche der Kunden gegenüber den Versicherungsgesellschaften werden für diese Tätigkeit insgesamt 25 Prozent des Betrags von jeder Zahlung der Versicherungsgesellschaft für die Dienstleister abgezogen, also immer erst nach der Auszahlung an den Kunden. Klagekosten fallen ohne Rechtsschutz gesondert an. Für die gesamte Koordination und die Zusammenstellung der Unterlagen für die Partner im Verbund partizipieren wir an den Zahlungen und den erzielten Mehrerlösen. Unterm Strich müssen alle zufrieden sein und wir wollen das Höchstmögliche für den Kunden über die Deckung der Kosten hinaus erzielen. Die Praxis zeigt uns, wie die Wahrheit wirklich aussieht, wenn man da ganz genau hinschaut. Der Versicherte selbst hat dazu nicht die Möglichkeit, er braucht dazu Spezialisten wie mit unserem Konzept.
Thiede: Unsere Mission ist es, Verkäufern, Finanzdienstleistern, Maklern und Dienstleistungsunternehmen eine Plattform zu bieten, die sie dabei unterstützt, wenn sich Kunden von unrentablen Lebens- und Rentenversicherungen trennen wollen. Dabei sind wir branchenunabhängig. Mit dem fairen Konzept werden neue finanzielle Spielräume ermöglicht. Das Ziel für den Kunden ist ein erhebliches Mehrergebnis über dem Rückkaufswert und über den Kosten. Das ist mit unserem Konzept in Kombination mit unseren Spezialisten möglich.
Das Gespräch führten Kim Brodtmann und Jörg Droste, beide Cash.
Der Trend hin zu überzogenen Preisen für Wohnimmobilien nimmt laut Bundesbank zu. Nach aktuellen Schätzungen liegen die Preise für Wohnungen und Häuser in den Städten zwischen 15% und 40% über dem Wert, der angemessen wäre.
Die deutsche Bundesbank sieht zunehmend Anzeichen einer Überbewertung für Wohnimmobilien. Demnach hat sich die Entwicklung hin zu überteuerten Preisen für Wohnungen und Häuser in den Städten fortgesetzt. Wie im aktuellen Monatsbericht der Bundesbank zu lesen ist, lagen die Immobilienpreise in den Städten im Jahr 2021 zwischen 15% und 40% über dem Preis, der durch „soziodemografische und wirtschaftliche Fundamentalfaktoren angezeigt ist.“ Das Kaufpreis-Jahresmiete-Verhältnis bei Wohnungen in Städten war 2021 gut 30% höher und in den sieben Großstädten rund 40% höher als der längerfristige Mittelwert. Im Jahr 2020 hatte die Überbewertung noch maximal 30% betragen
Weiter beziehen sich die Analysten auf Angaben des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken (vdp). Demnach stiegen die Preise für Wohnimmobilien in Deutschland im Jahr 2021 um 11,3%. Laut Berechnungen auf Grundlage von Angaben der Beratungsfirma bulwiengesa legten die Preise für Wohnungen und Häuser in 127 deutschen Städten um 7% zu. Damit zogen sie im Vergleich zu den beiden Vorjahren wieder etwas stärker an.
Zugleich weist die Bundesbank darauf hin, dass aufgrund der teilweise noch ungewissen länger anhaltenden Auswirkungen der Pandemie, etwa auf die verfügbaren Einkommen, sowie wegen der enormen Steigerungen bei den Baupreisen die Einschätzung der Preise bei Wohnimmobilien derzeit einer besonders hohen Unsicherheit unterliege. (tk)
Maßnahmen gegen Wohnungsnot: Das schlagen Verbände vor
400.000 neue Wohnungen lautet das Ziel der Ampel-Koalition. Verbände der Bau- und Immobilienbranche, zusammengeschlossen zum „Verbändebündnis Wohnungsbau“, haben auf dem Wohnungsbau-Tag Maßnahmen präsentiert, um diese „Herkulesaufgabe“ zu bewältigen.
Die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP hat sich einen Aufbruch in Sachen Wohnungsbau auf die Fahne geschrieben. 400.000 Wohnungen sollen in diesem und in den kommenden drei Jahren neu gebaut werden. Jede Vierte davon eine Sozialwohnung. Hinzu kommen ehrgeizige Klimaschutzziele mit Auswirkungen auf das Bauen und Wohnen. Sieben führende Organisationen und Verbände der Bau- und Immobilienbranche haben als „Verbändebündnis Wohnungsbau“ zum 13. Wohnungsbau-Tag 2022 in Berlin ein Konzept vorgelegt, um dieses Mammutvorhaben zu realisieren.
Handlungsempfehlungen an die Politik
Das Bündnis hat Handlungsempfehlungen formuliert. Plädiert wird vor allem für mehr Neubau und energetische Modernisierungen, um das Wohnen insbesondere in den Ballungsgebieten bezahlbar zu halten und die Klimaziele zu erreichen. Hierzu gelte es, die Förderung von energetischem Bauen neu aufzusetzen.
Potenziale im Bestand: Dachaufstockung, Büros in Wohnraum umwandeln
Was den Neubau betrifft, appellieren die Verbände der Bau- und Immobilienbranche, vorhandene Potenziale im Bestand zu nutzen: So sei auch die Dachaufstockung zur Erschließung weiterer Flächen, die Nachverdichtung im Quartier oder die Umwandlung von Büro- oder Gewerbeimmobilien in Wohnraum zu fördern. Fast 1,9 Millionen Wohnungen könnten Schätzungen zufolge bis 2040 im innerstädtischen Bereich durch Umbau und Umwandlung entstehen.
Zudem würden Modellrechnungen zeigen, dass allein eine Erhöhung der baulichen Dichte in Ballungszentren Mietpreissenkungen von 20% und mehr pro Quadratmeter ermöglichen würde.
Mehr Sozialen Wohnungsbau fördern
Da der Bestand an Sozialmietwohnungen seit Jahren kontinuierlich schrumpft, der Bedarf an bezahlbaren Wohnraum aber steigt, müsse der soziale Wohnungsbau mehr gefördert werden und es seien ausreichende Fördermittel bereitzustellen. Dabei darf man allerdings nicht vergessen, das gerade bei jungen Familien das Eigenkapital zu wünschen übrig lässt. Das bedeutet gerade dort wo der Wohnungsmangel vor allem in Großstätten vorherrscht, sind die utopischen Kaufpreise für einen Großteil auf dem banküblichen Weg nicht mehr finanzierbar. Weitere Alternativen wie Mietkauf, welche die Eigenkapitalquote auf ein Minimum reduziert und lediglich die Kaufnebenkosten zum Tragen kommen, bieten die Lösung der aktuellen Probleme dar.
Digitalisierung der Verwaltung und serielles Bauen
Wie das Bündnis weiter unterstreicht, sei die im Koalitionsvertrag erwähnte notwendige Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Wohnungsbau von erheblicher Bedeutung, um die gesteckten ziele zu erreichen. Es braucht kurzfristig mehr Fachkräfte in den Bauämtern, eine eine schnelle Digitalisierung der Behörden sowie des gesamten Bauprozesses und eine bundesweite Nutzung von Typengenehmigungen für typisiertes und serielles Bauen. (tk)
Falschberatung: Unternehmer müssen über fehlende Flexibilität der Basis-Rente aufgeklärt werden
Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichtes Karlsruhe zeigt, dass zu den Nachteilen einer Basisrente, auch „Rürup-Rente“ genannt, genau beraten werden muss, um nicht in die Haftungsfalle zu tappen. Denn dass die Basisrente nicht zum Bedarf des Klägers passte, lag ausgerechnet an dessen unternehmerischer Tätigkeit und seinen unklaren Zukunftsaussichten, die mit der fehlenden Flexibilität der Basis-Rente nicht vereinbar waren. Zudem wird an dem Urteil erneut die Notwendigkeit deutlich, ein Beratungsgespräch gut zu dokumentieren und sich das Dokument auch vom Kunden unterschreiben zu lassen.
Geschäftsidee mit unsicheren Einkommens- und Erfolgsaussichten? Dann ist Basis-Rente laut eines Urteils für die Altersvorsorge eher ungeeignet (Symbolbild).lukasbieri@pixabay.com
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Seit 2005 gibt es für Selbstständige die Möglichkeit, staatlich gefördert für den Ruhestand vorzusorgen. Seitdem gibt es die Basisrente, auch als Rürup-Rente bekannt: benannt nach dem Ökonomen Bert Rürup, der das Konzept wesentlich mitentwickelt hat. Ein aktuelles Urteil zeigt nun, dass Vermittler über die Nachteile dieser Altersvorsorge sehr genau aufklären müssen. So kann die Rente frühestens ab dem 60. Lebensjahr gezahlt werden, Kapitalauszahlungen sind nicht erlaubt. Auch ist die Rente nicht beleihbar, nicht vererblich und nicht übertragbar: entsprechend unflexibel. Und da stellt sich die Frage, für welche Unternehmerinnen und Unternehmer diese Vorsorgeform überhaupt geeignet ist.
Konkret hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe einen Versicherungsvertreter zu Schadenersatz verurteilt, weil die Basisrente, die er vermittelt hat, nicht zum Bedarf des Kunden passte. Er muss ihm nun die gezahlten Beiträge erstatten. „Bei der Vermittlung einer Rürup-Rente muss der Versicherungsvertreter den Versicherungsnehmer darüber aufklären, dass bei einem solchen Vertrag – anders als bei den meisten anderen privaten Rentenversicherungsverträgen – eine vorzeitige Auszahlung aus dem angesammelten Kapital nicht möglich ist“, hebt das Gericht hervor. Auf das Urteil machte zuerst das Versicherungsmagazin aufmerksam (Urteil vom 7. Dezember 2021, Az. 9 U 97/19).
Firmengründung mit Unsicherheiten
Streitfall war eine Basis-Rente, die der Kläger im Jahr 2010 mit 41 Jahren abgeschlossen hatte. Beiträge in Höhe von 200 Euro monatlich zahlte er ein, diese sollten bis zum 01.10.2036 gezahlt werden. Zu diesem Zeitpunkt sollte die Zahlung einer lebenslangen Altersrente beginnen in Höhe von monatlich 261,80 Euro zuzüglich der bis dahin angesammelten Überschussanteile. Auch ein Berufsunfähigkeits-Baustein war in der Basisrente enthalten. Der Vertrag sollte bis zum Beginn der Altersrente nicht kündbar sein; lediglich die Möglichkeit einer Beitragsfreistellung während der Vertragslaufzeit blieb vorbehalten. Der Mann befand sich zu dem Zeitpunkt, als er den Vertrag unterschrieb, am Ende eines Privatinsolvenz-Verfahrens und wollte sich selbstständig machen. Er konnte auch nur ein sehr geringes Jahreseinkommen vorweisen.
Mit einem Anschreiben von Oktober 2015 hat der Kunde schließlich vom Versicherer verlangt, die Beiträge zurückzuzahlen. Er sei nicht darüber aufgeklärt worden, dass er als Versicherungsnehmer bis zum Zeitpunkt des Rentenbeginns nie mehr an sein Geld kommen könne. Hätte er das gewusst, so hätte er den Vertrag nie abgeschlossen, argumentierte der enttäuschte Kunde. Doch der Versicherer war nicht bereit, die Prämien zurückzuzahlen. Er gestattete es lediglich, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Daraufhin klagte der Mann gegen den Versicherer und den Versicherungsvertreter.
Offene Zukunftsfragen: Basis-Rente ungeeignet
Vor dem Landgericht hatte der Mann in der Vorinstanz noch keinen Erfolg: aber das Oberlandesgericht Karlsruhe sah den Tatbestand der Falschberatung als gegeben. Der Versicherer und sein Vertreter werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 11.600,00 Euro an Beitrag zurückzuzahlen nebst Zinsen und Anwaltskosten. „Unter den gegebenen Umständen war die Empfehlung einer Rürup-Rente für den Kläger ungeeignet und daher (…) pflichtwidrig“, führt das Gericht aus. Und weiter: „Die wirtschaftliche Situation des Klägers war mit so vielen offenen Fragen für die Zukunft behaftet, dass eine private Rentenversicherung mit einer Festlegung auf 26 Jahre und ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung nicht zweckmäßig war“.
Zugleich hob das Gericht hervor, welcher Nachteil der Basis-Vorsorge im Beratungsgespräch angesprochen werden muss, um sauber zu beraten. “Ein Hinweis in der Beratung, dass beim Vertrag über eine Rürup-Rente vor dem vereinbarten Rentenbeginn keine Möglichkeit bestand, eine vorzeitige Auszahlung des angesparten Kapitals zu erhalten, war wesentlich und erforderlich. Es handelt sich dabei um eine grundlegende Information, über welche der Versicherer, bzw. der Versicherungsvertreter, den Versicherungsnehmer vor Abschluss des Vertrages aufklären muss“, heißt es zur Begründung. Das Urteil ist rechtskräftig.
Wir zahlen Steuern und Krankenkassenbeiträge. Wir bekommen kostenlose Bildung, Kindergeld und später mal Rente. Ein Rechner zeigt, in welcher Lebensphase wir mehr in den Sozialstaat einzahlen oder empfangen.
Der Staat nimmt, der Staat gibt – so funktioniert unser Sozialstaat. Auf der einen Seite zahlen wir Einkommens- und Mehrwertsteuern, Renten- und Krankenkassenbeiträge. Auf der anderen Seite gibt der Staat einen großen Teil seiner Einnahmen – rund 1,6 Billionen Euro betrugen diese im Jahr 2020 – wieder für Sozialleistungen aus.
Welche Seite der Gleichung für den Einzelnen gerade überwiegt, hängt maßgeblich vom Alter ab. Das zeigt eindrucksvoll ein interaktiver Rechner des Wirtschaftsforschers Martin Beznoska vom Institut der deutschen Wirtschaft in Köln. Für Menschen im Alter von 0 bis 85 Jahren stellt das Tool auf Grundlage statistischer Daten dar, was sie im Schnitt an Steuern und Abgaben zu zahlen haben und auf der anderen Seite an staatlichen Leistungen erhalten.
Berücksichtigt sind in der Rechnung auch Sachleistungen wie Bildung oder Gesundheit, was einen interessanten Lebenslauf im Sozialstaat ergibt. Zu den Nettoempfängern zählen wenig überraschend Kinder und Jugendliche, da sie staatlich finanzierte Kitas, Schulen und Hochschulen besuchen. So profitiert ein 15-Jähriger statistisch gesehen von staatlichen Leistungen im Wert von 11.600 Euro im Jahr.
Mit dem Eintritt ins Berufsleben dreht sich das Bild dann, was jeder mit Blick auf seinen Lohnzettel gut nachvollziehen kann. Ab dem Alter von 24 Jahren sind die Deutschen im Schnitt Nettozahler. Die Rechnung wird nun dominiert von Einkommensteuern und Abgaben zur Sozialversicherung sowie weiteren Konsumsteuern. Zwar profitiert man auch in der Erwerbsphase des Lebens von staatlichen Zahlungen wie Kindergeld sowie Gesundheitsleistungen der Krankenkasse – dennoch zahlen die meisten in dieser Zeit mehr in den Sozialstaat ein als sie an Leistungen herausbekommen.
Mit Mitte 50 zahlt man am meisten
Die Summe der Abgaben, die der Einzelne pro Jahr an den Staat leistet, steigt bis Mitte 50 an. Im Alter von 54 zahlt der Durchschnittsdeutsche mit 20.500 Euro im Jahr die meisten Steuern und Sozialabgaben im Jahr, während er nur rund 6000 Euro an staatlichen Leistungen rausbekommt.
Im Rentenalter verschieben sich die Gewichte dann wieder – und zwar dramatisch. Ab Mitte 60 sind die Deutschen im Schnitt Nettoempfänger, was natürlich vor allem an Renten und Pensionen, aber auch an steigenden Gesundheitskosten liegt. Ab dem 85. Lebensjahr summieren sich die jährlichen Leistungen auf 30.500 Euro – wogegen Steuern und Abgaben nur noch bei 6600 Euro liegen.
Bei den genannten Werten handelt es sich um Durchschnittswerte für die Gesamtbevölkerung. Das IW-Tool erlaubt es aber auch, die Rechnung an die eigene Situation anzupassen. So lassen sich auch die Werte für Männer und Frauen einzeln anzeigen oder nach West und Ost oder reich und arm unterscheiden. Zudem kann man individuell nicht zutreffende Posten wie Kindergeld oder Arbeitslosengeld an- oder abwählen, um das Ergebnis weiter zu individualisieren.
Der Berechnung liegen unter anderem die umfangreichen Haushaltsdaten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) und der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) zugrunde.
Ein Großteil der Menschen investieren ihre Mietzahlungen in ihren Vermieter, anstatt durch einen Austausch des Mietvertrages in einem Mietkaufvertrages mit Kaufoption. nach Abklärung entsteht dadurch systematisch Immobilieneigentum. Eigenleistungen an der Immobilie können nach Ende der Mietphase oder auch sofort angerechnet werden. Bei sofortiger anteilmäßiger Anrechnung der Mietzahlungen oder Eigenleistungen besteht Notarzwang. Die Tilgung der Immobilie kann individuell durch eine notariell, vereinbarte , lebenslange Rente oder auch über eine anteilmäßige Kapitaloption erbracht werden. Dies gilt es vorab durch uns abzuklären, wie die Tilgung erbracht wird. Weitere Infos unter der http://www.immo-sofortfinanzierung-mietkauf.de mfg Günter Draxler