Real estate or property development. Construction business investment concept. Home mortgage loan rate. Coin stack on international banknotes with house and construction crane models on the table.
IMMOBILIEN
24. März 2022
Immobilienbranche: Getrübte Stimmung, Sorge vor Zinsschock
Laut einer Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) und des Branchenverbands ZIA hat sich das Klima in der Immobilienbranche eingetrübt. Im Segment Wohnen drücken vor allem die hohen Energiepreise die Stimmung. Angesichts steigender Bauzinsen wachsen die Sorgen vor einem Zinsschock.
Laut ZIA-IW-Immobilienstimmungsindex (ISI) hat sich die Stimmung der Immobilienprofis im ersten Quartal 2022 verschlechtert. Die erste Befragung der Immobilienunternehmen im Jahr 2022 fand teilweise vor und teilweise nach dem Kriegsbeginn in der Ukraine statt. Das Immobilienklima trübt sich im Vergleich zum Vorquartal ein und sinkt um 1,6 Punkte auf 30,7. Zwar wird die aktuelle Lage mit einem Wert von 66,7 immer noch als sehr gut eingeschätzt, aber die Erwartungen sind erstmals seit dem vierten Quartal 2019 negativ. Betrachtet man nur die Antworten nach Kriegsbeginn, fallen die Erwartungen noch einmal schlechter aus: Der Wert beträgt dann –13,3. Allerdings haben nur rund ein Fünftel der Befragten nach dem 24.02.2022 geantwortet. Neben dem Ukraine-Krieg drücken insbesondere Sorgen über schlechtere Finanzierungsbedingungen die Erwartungen.
Eingetrübte Erwartungen im Wohnsegment
Nach einem deutlichen Anstieg im Vorquartal um 4,5 Punkte auf 22,6 ist das Immobilienklima im Wohnsegment nun gesunken. Der Lagewert bleibt dabei mit 59,8 zwar fast unverändert, aber die Erwartungen haben sich deutlich verschlechtert auf einen Wert von –9,2. Neben den schlechteren Finanzierungsaussichten dürften insbesondere die hohen Energiepreise für gedrückte Stimmung sorgen.
Optimismus im Bürosektor
Entgegen dem Trend ist die Stimmung im Bürosektor auf einen Wert von 49,3 geklettert, was einem Plus von 5,5 gegenüber dem Vorquartal entspricht. Die Erwartungen liegen mit einem Anstieg um 12,2 Punkte auf 24,3 Punkte nun deutlich höher. Ursache hierfür dürfte die Aussicht auf ein Ende der Pandemie und die wieder zunehmenden Vermietungszahlen sein.
Zuversicht im Bereich der Handelsimmobilien
Im Handelsimmobiliensektor verbesserte sich das Immobilienklima von 36,4 auf 40,5, wobei aber sehr gegenläufige Effekte zu beobachten waren. Wurde die Geschäftslage schlechter als im Vorquartal bewertet, fielen die Erwartungen besser aus. Dies dürfte auch im Einzelhandel am nahenden Ende eines Großteils der Corona-Einschränkungen liegen, zumal im stationären Handel wieder mit steigenden Umsätzen zu rechnen ist. Der Erwartungswert ist so hoch wie zuletzt im ersten Quartal 2015 – allerdings jetzt ausgehend von einer insgesamt schlechteren Geschäftslage.
Sorgen wegen steigender Zinsen
Bei der Sonderfrage wurden die Teilnehmer dieses Mal zu ihren Erwartungen zur Zinsentwicklung befragt. Demnach rechnen die Unternehmen in zwölf Monaten mit einem Zins für private Wohnungsbaufinanzierungen von etwa 1,5%. Außerdem wurde der Zins abgefragt, ab dem die Immobilienpreise kippen könnten. Laut Umfrage wurde dieser kritische Zins im Schnitt mit 2,4% angegeben. Die Sorgen der Marktteilnehmer wachsen. (tk)
Mehr als drei Monatsgehälter müssen die Bundesbürger im Schnitt für ihre Jahresmiete aufbringen. Für 2022 haben Mieter ihre Wohnkosten ab dem 8. April abgezahlt. Rechnerisch ist dies der erste mietfreie Tag, wie die Bausparkasse Schwäbisch Hall ermittelt hat.
Einen großen Teil ihres Einkommens müssen die Deutschen jeden Monat für die Miete berappen. Wie lange Mieter 2022 tatsächlich arbeiten müssen, bis sie ihre Jahresmiete verdient haben, hat die Bausparkasse Schwäbisch Hall errechnet. Hierfür wurden der Mikrozensus und die bundesweite Mietbelastungsquote ausgewertet. Die Quote zeigt, wie viele Arbeitstage Mieter statistisch brauchen, um ihre Jahreskaltmiete zu verdienen, und stellt das verfügbare Haushaltseinkommen dagegen. Demnach sind es insgesamt 69 Arbeitstage, an denen die Mieter im Bundesdurchschnitt nur für ihre Netto-Jahresmiete arbeiten. Rechnerisch ist der Schwäbisch Hall zufolge der erste mietfreie Tag der 8. April.
In Metropolen sind es elf Arbeitstage mehr
In den sieben größten deutschen Städten müssen sich Mieter länger gedulden: Im Durchschnitt sind es elf Arbeitstage mehr bis die Miete abbezahlt ist, denn je höher die Mietpreise desto höher die Mietbelastungsquote. Außerdem variiert das Einkommensniveau von Stadt zu Stadt. So sind die Mieter in Köln mit dem 27. April am spätesten an der Reihe. In München ist rechnerisch der 26. April der erste mietfreie Tag und in Frankfurt am Main der 25. April. In Hamburg zahlen Mieter bis zum 22., in Düsseldorf bis zum 21., in Stuttgart bis zum 14. und in Berlin nur bis zum 13. April. (tk)
Die Bundesregierung hat Maßnahmen für weitere finanziellen Entlastungen wegen der stark steigenden Energiekosten beschlossen. Bei Immobilienverbänden hat das sogenannte Entlastungspaket unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen, von Unterstützung bis Enttäuschung.
Das vergangene Woche beschlossene Entlastungspaket sieht eine Energiepreispauschale für alle vor, zudem sollen auch Empfänger von Sozialleistungen mit einer weiteren Einmalzahlung entlastet werden (AssCompact berichtete). Aber auch auf Verbrauchsseite sollen die Anstrengungen bei der Energieeinsparung verstärkt werden. In den Fokus rückt hier der Gebäudesektor. So soll mit einer Novelle des Gebäudeenergiegesetzes im Neubau ab dem 01.01.2023 der Effizienzstandard 55 verbindlich festgelegt werden und der Austausch von über 20 Jahre alten Heizungsanlagen stärker gefördert werden.
Unterstützung vom ZIA
Das Entlastungspaket stößt bei Immobilienverbänden auf ein eher geteiltes Echo. Unterstützung gibt es vom Spitzenverband ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. So kommentiert Maria Hill, Vorsitzende des ZIA-Ausschusses Energie und Gebäudetechnik: „Wir unterstützen das Maßnahmenpaket der Bundesregierung. Durch die Ausrichtung der Bundesförderung auf CO2-Reduktion als Zielwert können die Klimaziele effektiver, schneller und ganz wichtig: kostengünstiger erreicht werden. Insbesondere der verstärkte Fokus auf die Lebenszyklusbetrachtung ist ein sinnvoller Schritt. Immer mehr Unternehmen der Immobilienwirtschaft beziehen Lebenszyklus-Betrachtungen bereits in ihre Projektplanungen mit ein – auch im Hinblick auf die Regelungen der EU-Taxonomie.“ Gleichwohl müssten hierfür die Rahmenbedingungen noch vereinheitlicht und in entsprechenden Regelwerken einheitlich festgelegt werden, so Hill weiter.
Zudem sollten bei einer Anhebung des Neubaustandards auf EH55 die Anforderungen an den Wärmeschutz danach nicht noch weiter verschärft werden.
Enttäuschung beim BFW
Für Enttäuschung hat das Entlastungspaket der Bundesregierung beim BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen gesorgt. Die Maßnahmen würden Bauen und Wohnen dem Verband zufolge noch teurer machen. „Was den Gebäudesektor angeht, hat die Ampel […] nur wieder den Koalitionsvertrag vorgetragen. Echte Antworten auf die aktuellen Entwicklungen werden nicht gegeben. Statt endlich die Wiederaufnahme der Neubauförderung oder die lange überfällige Liberalisierung des Mieterstroms zu verkünden, geht es wieder nur um schärfere Gebäudestandards und das Verbot von Gasheizungen, das jetzt noch früher kommen soll. Wo ist da die Entlastung?“, erklärte BFW-Präsident Andreas Ibel.
Man brauche dringend mehr Wohnraum in Deutschland. Schon vor dem Krieg in der Ukraine sei der Bedarf an neuen Wohnungen hoch gewesen. Gleichzeitig würden sich Materialkosten vervielfachen. „Und in dieser Situation treibt die Bundesregierung die Verschärfung von Neubaustandards rigoros voran, was mehr energieintensive Dämmmaterialien braucht, aber nur noch geringe Effizienzsteigerungen ermöglicht. Und wie sollen die ganzen Bestandsgebäude, allen voran die denkmalgeschützten, ab 2024 mit Wärmepumpen geheizt werden?“, so Ibel weiter. Der BFW-Präsident appelliert an die Regierung, man brauche das Bündnis für bezahlbares Wohnen, um zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen.
Das Entlastungspaket stößt bei Immobilienverbänden auf ein eher geteiltes Echo. Unterstützung gibt es vom Spitzenverband ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. So kommentiert Maria Hill, Vorsitzende des ZIA-Ausschusses Energie und Gebäudetechnik: „Wir unterstützen das Maßnahmenpaket der Bundesregierung. Durch die Ausrichtung der Bundesförderung auf CO2-Reduktion als Zielwert können die Klimaziele effektiver, schneller und ganz wichtig: kostengünstiger erreicht werden. Insbesondere der verstärkte Fokus auf die Lebenszyklusbetrachtung ist ein sinnvoller Schritt. Immer mehr Unternehmen der Immobilienwirtschaft beziehen Lebenszyklus-Betrachtungen bereits in ihre Projektplanungen mit ein – auch im Hinblick auf die Regelungen der EU-Taxonomie.“ Gleichwohl müssten hierfür die Rahmenbedingungen noch vereinheitlicht und in entsprechenden Regelwerken einheitlich festgelegt werden, so Hill weiter.
Zudem sollten bei einer Anhebung des Neubaustandards auf EH55 die Anforderungen an den Wärmeschutz danach nicht noch weiter verschärft werden.
Enttäuschung beim BFW
Für Enttäuschung hat das Entlastungspaket der Bundesregierung beim BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen gesorgt. Die Maßnahmen würden Bauen und Wohnen dem Verband zufolge noch teurer machen. „Was den Gebäudesektor angeht, hat die Ampel […] nur wieder den Koalitionsvertrag vorgetragen. Echte Antworten auf die aktuellen Entwicklungen werden nicht gegeben. Statt endlich die Wiederaufnahme der Neubauförderung oder die lange überfällige Liberalisierung des Mieterstroms zu verkünden, geht es wieder nur um schärfere Gebäudestandards und das Verbot von Gasheizungen, das jetzt noch früher kommen soll. Wo ist da die Entlastung?“, erklärte BFW-Präsident Andreas Ibel.
Man brauche dringend mehr Wohnraum in Deutschland. Schon vor dem Krieg in der Ukraine sei der Bedarf an neuen Wohnungen hoch gewesen. Gleichzeitig würden sich Materialkosten vervielfachen. „Und in dieser Situation treibt die Bundesregierung die Verschärfung von Neubaustandards rigoros voran, was mehr energieintensive Dämmmaterialien braucht, aber nur noch geringe Effizienzsteigerungen ermöglicht. Und wie sollen die ganzen Bestandsgebäude, allen voran die denkmalgeschützten, ab 2024 mit Wärmepumpen geheizt werden?“, so Ibel weiter. Der BFW-Präsident appelliert an die Regierung, man brauche das Bündnis für bezahlbares Wohnen, um zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen.
Beschlossen: Baden-Württemberg wendet Corona-Hotspot-Regeln nicht an
Appelliert an die Menschen im Land, freiwillig in Innenräumen weiter Maske zu tragen: Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann.Foto: Marijan Murat, dpa
An diesem Samstag sollen in Baden-Württemberg nach zwei Jahren Corona-Pandemie nahezu alle Vorgaben fallen. Wie geht es in Bayern weiter?
In Baden-Württemberg laufen an diesem Samstag nach über zwei Jahren Pandemie nahezu alle Corona-Schutzmaßnahmen aus. Die Koalition aus Grünen und CDU verständigte sich am Dienstag darauf, die im Bundesgesetz noch vorgesehenen Hotspot-Regeln nicht anzuwenden.
Hintergrund ist, dass Grün-Schwarz bezweifelt, dass die Regeln vor Gericht standhalten. Das bedeutet, dass von Sonntag an in Innenräumen keine Masken mehr getragen werden müssen und die Zugangsregeln wegfallen.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) appellierte an die Menschen im Land, freiwillig in Innenräumen weiter Maske zu tragen. „Damit schützen wir nicht nur die eigene Gesundheit, sondern zeigen auch Solidarität in der Gemeinschaft“, teilte der Regierungschef mit.
Corona-Regeln in Bayern: Wie geht es im Freistaat weiter?
Wie es in Bayern weitergeht, wenn die Übergangsfrist am 2. April ausläuft, ist noch unklar. Ministerpräsident Markus Söder hatte bereits am Montag angekündigt, dass er nicht den ganzen Freistaat zum Hotspot erklären wolle. Welche Maßnahmen weiterhin gelten, will das Kabinett am heutigen Tag mit einer neuen Corona-Verordnung festlegen. Die Pressekonferenz dazu können Sie hier im Livestream verfolgen. (dpa/AZ)
Wladimir Putin erklärt Fiatgeld-System für gescheitert
28.03.2022 22:47
Unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der russische Präsident kürzlich eine Aussage getroffen, die es in sich hatte. Dabei ging es um das Ende des Fiat-Geldsystems, aber auch um baldige Angebotsengpässe bei Gold und Silber.
Russlands Präsident Wladimir Putin sagte am 16. März 2022 im Rahmen einer Videokonferenz „zur sozioökonomischen Unterstützung für die Teilstaaten der Russischen Föderation“:
„Das rechtswidrige Einfrieren eines Teils der Währungsreserven der russischen Notenbank markiert das Ende der Zuverlässigkeit sogenannter erstklassiger Vermögenswerte. Tatsächlich sind die USA und die EU ihren Verpflichtungen gegenüber Russland nicht nachgekommen. Heute weiß jeder, dass finanzielle Reserven einfach gestohlen werden können. Und viele Länder könnten in naher Zukunft beginnen – ich bin mir sicher, dass dies passieren wird – ihre Papier- und digitalen Vermögenswerte in echte Reserven an Rohstoffen, Land, Nahrungsmitteln, Gold und andere realen Vermögenswerten umzuwandeln, was nur zu weiteren Engpässen auf diesen Märkten führen wird.“
Am 3. März 2022 führte das „Wall Street Journal“ unter dem Titel „Wenn russische Währungsreserven kein wirkliches Geld sind, steht die Welt vor einem Schock“ aus: „Sanktionen haben gezeigt, dass von Zentralbanken angehäufte Währungsreserven weggenommen werden können.“ Diese Aussage des „Wall Street Journal“ deckt sich mit der Beschwerde Putins vom 16. März 2022.
Passend dazu: Am 15. Oktober 2020 erklärte die IWF-Chefin Kristalina Georgieva den Beginn eines „Neuen Bretton Woods Moment“, was ein eindeutiger Hinweis darauf gewesen ist, dass das aktuelle globale Finanzsystem überarbeitet werden soll.
Basel III: Gold wird zum erstklassigen Vermögenswert
Gold – nicht Papier-Gold – wurde am 28. Juni 2021 im Rahmen des internationalen Abkommens Basel III von einem drittklassigen Vermögenswert (Tier-3-Vermögenswert) in einen erstklassigen Vermögenswert (Tier-1-Vermögenswert) umklassifiziert. Ein Tier-3-Vermögenswert stellt die risikoreichste Anlageklasse dar, während bei einem Tier-1-Vermögenswert das Risiko besonders gering ist.
Das bedeutet, dass physisches Gold seit dem 28. Juni 2021 als Kernkapital der Banken eingestuft wird. Goldbarren und Goldmünzen bei Banken dürfen somit als Reserve bei der Vergabe von Krediten eingesetzt werden.
Info: Der Begriff leitet sich vom englischen „tier“ ab, was so viel wie „Rang“ bedeutet – und es gibt mit Tier-1 (Kernkapital) über Tier-2 (Ergänzungskapital) und Tier-3 (Drittrangmittel) drei Ränge von Eigenmitteln eines Kreditinstituts.
Harry Dent, James Rickards und Wladimir Putin
Putins Feststellung ist sehr wichtig, weil sie im Grunde mit den Aussagen europäischer und US-amerikanischer Finanzexperten, wonach das aktuelle Fiat-Geldsystem bald kollabieren wird, übereinstimmt.
Russlands Präsident sagt auch offen, dass die Nachfrage nach Edelmetallen und Ackerland steigen wird. Zahlreiche Edelmetall- und Finanzexperten – wie Harry Dent, James Rickards oder Mike Maloney – predigen seit einer längeren Zeit, dass die Preise für Gold und Silber astronomische Höhen erreichen könnten. Diese Aussagen werden entweder im Zusammenhang mit einer Neubewertung von Gold und/oder Silber, oder aber in Verbindung mit einem großen Börsen-Crash getroffen.
Wenn man jedoch Putins Aussagen Folge leisten sollte, wird der eigentliche Preisknaller auf dem Edelmetallmarkt und auf allen anderen Rohstoffmärkten dann eintreten, wenn die Notenbanken und Regierungen „ihre Papier- und digitalen Vermögenswerte in echte Reserven an Rohstoffen, Land, Nahrungsmitteln, Gold und anderen realen Vermögenswerten“ umwandeln.
Im Grunde unterstützt Putin mittlerweile jenes Credo, das bei „Edelmetall-Junkies“ besonders beliebt ist:
„If you don’t hold it, you don’t own it!“
Haftungsausschluss: Dieser Artikel stellt keine Anlage-Beratung dar. Jeder Anleger sollte sich selbstständig informieren und Entscheidungen über den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, Edelmetallen und sonstigen Vermögenswerten nur auf Grundlage individueller Chance-Risiko-Abwägungen treffen.
Digitale Echtheitszertifikate-NFTs boomen – was ist das?
von Dennis BergerDatum:20.02.2022 16:01 Uhr
NFTs sind derzeit heiß begehrt. NFT steht für Non Fungible Token und werden auch „Nifties” genannt. Schon verwirrt? Es wird noch besser.
NFT steht für Non Fungible Token, also „nicht ersetzbare Kennzeichen“. Quelle: picture alliance / ZUMAPRESS.com
Der Milliardenmarkt der NFTs elektrisiert gerade Millionen Menschen auf der Welt und die Industrie. Hier die wichtigsten Antworten.
Was genau sind NFTs?
NFTs sind digitale Echtheitszertifikate. Erwirbt man ein digitales Bild als NFT, dann kann es trotzdem von anderen im Internet angeschaut und runtergeladen werden. Durch den NFT kann man jedoch nachweisen, dass man der Besitzer ist.
So einzigartig und von Dritten verifizierbar wie die Farbpigmente und die Signatur eines Gemäldes von Da Vinci, so einzigartig und verifizierbar ist auch der NFT. Nur spielt sich alles im Digitalen ab. Ein NFT kann alles sein, was sich digitalisieren lässt. Ein Tweet, ein Gemälde, Musik, auch reale Dinge.
NFTs: Was kann man damit machen?
Du zeichnest in deiner Freizeit gerne japanische Animes? Verkauf Deine Werke doch als NFTs und sicher Dir etwas Taschengeld. Der Tätowierer um die Ecke macht es mit seinen Motiven und Musiker mit ihren Alben.
Auf digitalen Marktplätzen kann man die Werke zu Geld machen. Eine Reputation als Künstler ist nicht notwendig. Viele Menschen kaufen dort NFTs in der Hoffnung, dass die Preise steigen.
Doch die Token haben auch Potential in der Industrie. Denn sie sind nicht nur einzigartig. Sie sind auch rückverfolgbar. Die Food Trust-Blockchain von IBM nutzt NFTs, um Lieferketten transparenter zu machen. Jeder Produktionsschritt lässt sich mit den Token digital abbilden, und der Verbraucher kann nachvollziehen, auf welchem Weg die Avocado ins Supermarktregal gekommen ist.
Was haben NFTs mit Kryptowährungen und Blockchain zu tun?
NFTs basieren wie Kryptowährungen auf der Blockchain-Technologie. Das Speichern des Token in der Blockchain macht ihn einzigartig, unveränderbar und rückverfolgbar.
Bitcoins und Blockchain gelten als dezentral, fälschungssicher, transparent und fern der Strukturen von Zentralbanken oder Regierungen.Beitragslänge:5 minDatum:20.08.2021
Sehr viele NFTs laufen auf der Ethereum-Blockchain der Kryptowährung Ether. Es gibt aber auch andere Blockchains, die das Speichern und den Handel mit NFTs ermöglichen. Um NFTs zu handeln, braucht man also das zur Blockchain passende Kryptogeld.
Wo bekommt man NFTs? Wie bewahrt man sie auf?
Auf digitalen Marktplätzen wie opensea.io oder superrare.com kann man NFTs kaufen und verkaufen. Die zwingende Voraussetzung ist ein Krypto-Wallet mit Guthaben. Wallets funktionieren auf dem Smartphone und Computer.
Nach dem Kauf wird der NFT automatisch in der Wallet gespeichert, die wiederum mit der Blockchain verbunden ist. So ist der NFT immer verfügbar. Achtung: Beim Kauf fallen zusätzlich zum Kaufpreis Transaktionsgebühren für den Blockchain-Eintrag an.
Wer Bitcoins, eine digitale Währung, senden und empfangen will, braucht eine „Wallet“, eine digitale Geldbörse. Jede Wallet hat einen privaten Schlüssel in Form eines Zahlencodes.Beitragslänge:1 minDatum:30.11.2020
Auch die Marktplätze finanzieren sich durch Teilnahmegebühren. Auf den Marktplätzen kann man auch ein eigenes NFT herstellen. Dieser Prozess wird auch „Minting“ genannt. Ist der NFT „geminted“, kann die auf der Blockchain gespeicherte Datei nicht mehr bearbeitet werden. Dies garantiert die Einzigartigkeit und Unveränderlichkeit. Auch für das „Minten“ fallen Transaktionsgebühren an.
Warum bieten sogar Promis und Unternehmen NFTs an?
Wenn deutsche Rapper wie Bushido oder Kool Savas über Kryptowährungen und NFTs sprechen, wird das Thema natürlich für junge Leute interessant.
Aber auch im Gaming und in virtuellen Welten werden NFTs große Potentiale vorhergesagt: Nike verkauft schon jetzt digitale Schuhe als NFTs, Adidas und selbst Luxusmarken stehen in den Startlöchern oder sind schon losgerannt.
Jeder, der Computer- oder Handy-Spiele spielt, kennt das: Für ein paar Euro kann man seinem Spielehelden mit einem neuen Gegenstand oder einer Fähigkeit ausrüsten. Digitale Unikate zu verkaufen, ermöglicht ganz neue Geschäftsmodelle.
Inzwischen ist die neue Bundesregierung 100 Tage im Amt. Der Immobilienverband Deutschland IVD als auch der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen haben Bilanz gezogen. So bescheinigt ein enttäuschter BFW der Ampelkoalition einen schlechten baupolitischen Start.
Am 18. März 2022 war die neue Bundesregierung und damit auch Bauministerin Klara Geywitz 100 Tage im Amt. Verbände der Immobilienbranche wie der Immobilienverband Deutschland IVD | Die Immobilienunternehmer oder auch der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen haben ein erstes Fazit gezogen.
BFW sieht Regierung baupolitisch schlecht gestartet
Enttäuscht sowie besorgt zeigt sich der BFW. Die aktuelle Baupolitik in Deutschland sei kontraproduktiv, wenn es um die im Koalitionsvertrag festgelegten Ziele im Hinblick auf Klimaschutz und die Schaffung bezahlbaren Wohnraums gehe, wie der Verband verlauten ließ. Weiter ist von übereilten Entscheidungen und falschen Signalen aus der Politik die Rede, die vielerorts für Baustopps und massive Probleme in der gesamten Bau- und Immobilienbranche sorgen würden. Der vorzeitige Stopp der Förderung von KfW55 und KfW40 Ende Januar habe die Branche bis ins Mark erschüttert. Viele Mitgliedsunternehmen des BFW würden Alarm schlagen. Bezahlbarer Wohnraum sei ohne klare Politik und ohne gute Förderinstrumente nicht realisierbar.
„Die neue Bundesregierung ist mit großen Zielen in die Legislaturperiode gestartet und hat bisher alle Erwartungen enttäuscht“, erklärte BFW-Präsident Andreas Ibel. „Dabei ist Verlässlichkeit und Weitsicht gerade jetzt, in diesen Zeiten riesiger Herausforderungen, existenziell wichtig.“
IVD: Bündnis für bezahlbaren Wohnraum sollte sich schnell konstituieren
„Die neue Bundesregierung startete unter schwierigsten Bedingungen, auch das neue Bauministerium. Die ehrgeizigen Ziele im Klimaschutz und beim Wohnungsbau unter einen Hut zu bekommen, ist eine Mammutaufgabe. Zudem hinterlassen die Corona-Pandemie und der Ukraine-Krieg ihre Spuren auf den Immobilienmärkten. All diese Aufgaben zu meistern gelingt nur, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen“, erklärt Jürgen Michael Schick, Präsident des IVD.
Der IVD stehe als Brückenbauer bereitet und setze viel Hoffnung auf das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum. „Dieses Bündnis ist der Schlüssel für alle derzeitigen Herausforderungen und sollte sich jetzt schnell konstituieren“, so Schick weiter. Zugleich nennt der IVD sechs Impulse, die derzeit für eine gelingende Wohnungs- und Klimapolitik entscheidend sind.
Impulse für eine erfolgreiche Wohnungs- und Klimapolitik
Neben dem Bündnis für bezahlbaren Wohnraum, bei dem es nun gelte, gemeinsam Lösungsansätze für die Wohnpolitik zu entwickeln, fordert der IVD nach dem KfW-Förderstopp Ende Januar nun schnell eine neue Förderkulisse. Neubau und Sanierung seien dabei gleichermaßen zu beachten.
Ein weiterer Aspekt ist eine Grunderwerbsteuer mit Klimakomponente: Im Bereich der Ein- und Zweifamilienhäuser gebe es enorme Energieeinsparpotenziale, denn rund 75% des Bestandes sind vor dem Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet und bisher nicht ausreichend saniert worden. Um den neuen Besitzer bei einem Eigentümerwechsel zur Sanierung zu motivieren, sollte dies besonders gefördert werden, so der IVD. Hierzu könnte beispielsweise ein Teil der Grunderwerbsteuer gestundet und bei Abschluss der Sanierung dann zum Teil erlassen werden.
Ein anderer Impuls betrifft den Neubau, der viel Fläche benötigt. Angesichts des Flächenverbrauchs und dem Problem der Versiegelung von Böden sowie des hohen Ressourceneinsatzes beim Neubau mit ökologischen Nachteilen sollte der Fokus der Politik auf dem Erhalt der Substanz sowie die Verdichtung und Aufstockung von Bestandsgebäuden liegen.
Weitere Impulse des IVD sind eine Experimentierklausel für Umnutzung von Gewerbeflächen in Wohnraum sowie die Förderung von Wohneigentum: KfW-Bürgschaftsprogramme zum Eigenkapitalersatz und Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer sollten zügig auf den Weg gebracht werden. (tk)
Das gestiegene Niveau bei den Bauzinsen sorgt offenbar dafür, dass sich Hausbesitzer mit einem Immobilienkredit nun mit dem Thema Anschlussfinanzierung beschäftigen. Wie Baufinanzierungsexperten berichten, hat sich der Anteil von Anschlussfinanzierungen zuletzt erhöht.
Wie hat sich die Lage bei den Baufinanzierungen entwickelt, nachdem bei den Zinsen für Baufinanzierungen zuletzt ein deutlicher Anstieg zu beobachten war? Vor dem Hintergrund, dass das Zinsniveau auf absehbare Zeit wohl nicht günstiger werden dürfte, würden sich viele Eigentümer mit ihrer Anschlussfinanzierung befassen, meint Michael Neumann, Vorstandsvorsitzender des Baufinanzierungsvermittlers Dr. Klein Privatkunden AG. Anhand des Dr. Klein Trendindikators Baufinanzierung (DTB) berichtet Neumann, dass Anschlussfinanzierungen demnach im Februar eine besonders große Rolle spielten und aktuell rund drei von zehn Finanzierungen ausmachten.
Eine Anschlussfinanzierung ist nicht nur für Kreditnehmer relevant, deren Zinsbindung ausläuft. Eine Umschuldung ist mit einem halben Jahr Kündigungsfrist grundsätzlich zehn Jahre nach Auszahlung des Darlehens möglich, so Neumann.
Höherer Anteil an Forward-Darlehen
Laut Neumann werden aber auch Kreditnehmer, die noch kein Sonderkündigungsrecht haben, im Februar aktiv: Sie setzen auf ein Forward-Darlehen, um sich gegen einen Zinsaufschlag die derzeitigen Zinsen bis zu fünf Jahre im Voraus zu sichern. Der Anteil an Forward-Darlehen hat sich im Februar von 7% auf 11,52% erhöht.
Auch Interhyp verzeichnet höhere Nachfrage
Auch der Vermittler für private Baufinanzierungen Interhyp berichtet von einer gestiegenen Nachfrage nach Anschlussfinanzierungen und Forward-Darlehen in den ersten Wochen des Jahres. „Der Anteil der Anschlussfinanzierungen über alle Finanzierungen hinweg ist seit Jahresbeginn um sechs Prozentpunkte auf 31% im Vergleich zum Vorjahresdurchschnitt gestiegen, der Anteil von Finanzierungen mit Forward-Darlehen unter den Anschlussfinanzierungen wiederum um 4% auf 49%“, erklärt Mirjam Mohr, Vorständin für das Privatkundengeschäft bei Interhyp.
Beleihungsauslauf sinkt
Die höhere Nachfrage nach Anschlussfinanzierungen hat auch Folgen für die durchschnittliche Darlehenshöhe, bei der sowohl Erst- als auch Anschlussfinanzierungen betrachtet werden, wie Michael Neumann von Dr. Klein erläutert. Bei Anschlussfinanzierungen ist ein Großteil der ursprünglichen Kreditsumme bereits abbezahlt und der restliche Betrag deutlich geringer als bei Erstfinanzierungen. Deshalb verringert sich die durchschnittliche Darlehenshöhe im Februar auf 307.000 Euro gegenüber 317.000 Euro im Januar.
Wie der Immobilienexperte weiter ausführt, wirkt sich die höhere Quote an Anschlussfinanzierungen auch auf den Beleihungsauslauf aus, also den fremdfinanzierten Anteil am Beleihungswert der Immobilie. Denn bei Anschlussfinanzierungen liegt der Beleihungsauslauf niedriger als bei Erstfinanzierungen, weil ein großer Teil des Fremdkapitals bereits zurückgeführt wurde. Laut Dr. Klein Trendindikators Baufinanzierung ist der Beleihungsauslauf im Februar gegenüber dem Vormonat um knapp 4% auf 79,09% gesunken.
Tilgung steigt
Bleibt noch der Blick auf Tilgung: Diese ist bei Anschlussfinanzierungen meist höher, die Restschuld fällt geringer aus und Darlehensnehmer können höher tilgen. Für Februar habe der durchschnittliche Tilgungssatz, mit dem Erst- und Anschlussfinanzierer in ihre Finanzierung starten, 2,74% und damit 0,06 Prozentpunkte mehr als im Vormonat betragen, so Neumann weiter. Im Februar haben Darlehensnehmer außerdem eine längere Zinsbindung gewählt als noch im Januar. Im Schnitt entscheiden sie sich jetzt für einen Zeitraum von knapp über 14 Jahren, im Januar waren es noch 13 Jahre und rund neun Monate. (tk)
Fehler an der Konstruktion oder der technischen Gebäudeausrüstung: Bei drei Viertel aller privaten Neubauvorhaben zeigen sich Mängel in der Gewährleistungszeit. So lautet das Ergebnis einer Studie im Auftrag des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Welche Mängel treten auf und was können Bauherren tun?
Der überwiegende Teil von neu gebauten Häuser weist Mängel nach der Abnahme auf. Dies geht aus der Studie „Probleme und Mängel in der Gewährleistungszeit bei Ein- und Zweifamilienhäuser“ im Auftrag des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) hervor. Erhoben wurde die Studie durch das Institut für Bauforschung (IfB). Demnach wurden bei 40% der analysierten Gebäude Fehler an der Konstruktion ermittelt. Bei 38% stellten die Experten Mängel an der technischen Gebäudeausrüstung fest. „Bauen wird insgesamt immer anspruchsvoller. Dadurch steigt auch die Fehleranfälligkeit – vor allem bei mehrschichtigen Bauteilen und der Anlagentechnik. Eine detaillierte Planung und fachgerechte Bauausführung sind wesentliche Voraussetzungen für mangelfreies Bauen“, erklärt BSB-Geschäftsführer Florian Becker.
Mängel oft erst nach Einzug sichtbar
Viele Mängel zeigen sich auch nach Inbetriebnahme des Gebäudes. Häufig offenbaren sich fehlerhafte Abdichtungsarbeiten erst, wenn Folgeschäden durch Leckagen sichtbar werden. Zu Rissbildungen aufgrund von statischer und baukonstruktiver Fehler kommt es meist erst nach dem Einzug. Auch Probleme mit einer nicht einwandfrei funktionierenden Heizungsanlage ergeben sich erst nach dem ersten Winter im neuen Eigenheim.
Risse, Feuchtigkeit & Co.
Der Studie zufolge zählen die Fassade, die Innenwände sowie Heizungsanlagen und Fenster zu den fehlerbehaftetsten Bauteilen. Fast die Hälfte aller erfassten Mängel bezieht sich auf Risse an den Innen- und Außenwänden. Probleme entstehen außerdem durch Feuchtigkeit sowie Farb-, Putzablösungen und Materialausbrüche. Die Bewertung dieser Mängel sei laut BSB für Bewohner oft problematisch: „Bei den genannten Fehlern ist längst nicht immer eindeutig, ob es sich um einen Mangel oder nur um eine hinzunehmende Unregelmäßigkeit handelt“, sagt Becker.
Wie viele Mängel werden behoben?
Die Studienergebnisse machen die Problemlage deutlich: Je klarer und umfassender ein Mangel beschrieben und zugeordnet werden kann, desto eher wird er behoben. Hierunter fallen 43% der erfassten Schäden. Ein Viertel der Baumängel wurde hingegen nicht beseitigt.
14% der Fälle landen vor Gericht, was für Bauherren hohe finanzielle und zeitliche Aufwendungen mit sich bringt. 77% werden dagegen mit dem Auftragnehmer direkt geklärt. Die Höhe der Beseitigungskosten ist sehr unterschiedlich: Während die Reparaturkosten in 20% der Fälle unter 500 Euro liegen, bewegt sich der größte Anteil mit 25% über der Marke von 10.000 Euro und mehr.
Das können Bauherren tun
Je früher ein Mangel erkannt wird, desto eher können Schäden vermieden und der Reparaturaufwand gering gehalten werden. Dies gilt nicht nur während der Bauphase, sondern auch nach dem Einzug, wie es vonseiten des Bauherren-Schutzbundes heißt. Denn häufig ziehen unscheinbare Mängel große Folgeschäden nach sich. „Gerade weil Bewohner oft schwer erkennen können, ob eine festgestellte Unregelmäßigkeit sich im Toleranzbereich befindet oder ein erhöhtes Schadenspotenzial aufweist, sollten sie sachverständige Unterstützung hinzuziehen“, rät Verbraucherschützer Becker. So würde es sich anbieten, etwa ein Jahr nach dem Einzug, wenn die Gebäudetrocknung fortgeschritten sei, die technischen Anlagen in Betrieb genommen wurden und die erste Heizperiode vorüber sei, das Haus einem umfassenden Gewährleistungscheck zu unterziehen. Zudem sollten Bewohner die Anlagentechnik vollumfänglich nutzen, da andernfalls keine Störungen erkannt werden könnten. Ratsam sei auch, Wartungsintervalle zur Funktionsprüfung, Einstellung und ggf. Optimierung verschiedenster Bauteile einzuhalten. (tk)
Infantil und niveaulos: Deutsche Klamauk-Politiker machen sich im Internet zum Kasper
27. März 2022
5 Minuten Lesezeit
Machen sich im Netz zum Clown: Bärbel Bas (SPD), Thomas Sattelberger (FDP) und Emilia Fester (Grüne)
Sie üben die höchsten Ämter in Deutschland aus, verlangen Respekt vor Staat, Politik und demokratischen Institutionen und benehmen sich selbst wie minderbemittelte Kleinkinder. Der Selbstdarstellungstrieb deutscher Spitzenpolitiker in sozialen Medien nimmt immer groteskere Formen an.
Sie posten Videos mit albernen Filtern und Stimmenverstellern. Sie hüpfen und posieren in lächerlichen Verrenkungen vor der Selfie-Linse und taggen diese Selbstdarstellung mit naiv-oberflächlichen Slogans. Sie radeln mit dem E-Bike zur Ernennungsfeier und verwenden Umgangs- bis Gossensprache im Amtsalltag: Die Rede ist von deutsche Spitzenpolitikern. Infantiler geht es nicht mehr, im omnipräsenten Niveau-Limbo. Kein Wunder, dass inzwischen die ganze Welt über uns lacht.
Die Infantilisierung der Politik nimmt immer groteskere Formen an. Die sozialen Medien mit ihrer Möglichkeit, sofortige und weitreichende Aufmerksamkeit zu generieren, verführen längst nicht mehr nur Prominente (und solche, die es krampfhaft sein wollen), sondern auch hochoffizielle Amts- und „Würden”-träger dazu, sich auf peinlichste Weise zu profilieren. Das „Influencing“ ist zur Volkskrankheit geworden – und macht auch vor den Volksvertretern nicht halt. Respekt, Achtbarkeit und eben die Würde der jeweils bekleideten Ämter und das Bewusstsein, dabei mehr als nur sich selbst zu vertreten, bleiben dabei vollends auf der Strecke.
Rumgehampele mit Lichtschwert und Raumanzug
So entblödete sich diese Woche Deutschlands SPD-Bundestagspräsidentin Bärbel Bas, die nach dem Bundespräsidenten protokollarisch zweithöchste Repräsentantin des Staates, nicht, auf TikTok ein selbstgefilmtes, hochnotpeinliches Video aus ihrer häuslichen Corona-Quarantäne zu veröffentlichen, in dem sie die Lippen zu einem Kinderlied bewegt – das binnen kürzester Zeit zum fragwürdigen „Hit” in den sozialen Medien wurde.
Video-Player
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Abgesehen davon, dass sie damit unfreiwillig die völlige Harmlosigkeit einer zur „Pandemie“ aufgebauschten Allerweltsgrippe unterstrich, für die seuchenpolizeiliche Maßnahmen wie Quarantäne absurd unverhältnismäßig sind (in welcher echten Pandemie stünde gutgelaunten, kerngesunden Infizierten in der Isolation der Sinn nach solchen Faxen???), sorgte vor allem Bas‘ albernes Lipdub-Gekröse für Fremdschäm-Momente. Aufgrund der heftigen Reaktionen auf diese Peinlichkeit löschte sie selbiges zwar nach kurzer Zeit wieder – doch da war dieser neueste Beweis für die „Seriosität” und republikanische „Respektabilität” bundesdeutscher Staatsorgane bereits in der Welt.
Der generelle Trend zur Selbst- und damit Staatsblamage macht auch bei anderen Parteien und Vertretern der älteren Generation nicht halt. Nach dem Motto „Alter schützt vor Torheit nicht“ machten auf TikTok auch die über siebzigjährigen Politiker Wolfgang Heubisch und Thomas Sattelberger (beide FDP) mit absurden Auftritten auf sich aufmerksam: Heubisch, immerhin Vizepräsident des bayerischen Landtags, tanzte zu Musik aus dem Film „Rocky“, der Bundestagsabgeordnete Sattelberger zeigte sich im Raumanzug und mit „Star-Wars“-Lichtschwert im Netz. Den unangefochtenen Gipfel der Peinlichkeit jedoch erklomm erneut mühelos die Grünen-Abgeordnete Emilia Fester, die erst letzte Woche mit ihrer hysterischen Jungfernrede zur Impfpflicht im Bundestag für landesweites Kopfschütteln und heftigste Kritik gesorgt hatte: Als Verteidigung gegen den aus ihrer Sicht natürlich völlig unbegründeten Shitstorm nach ihrem Bundestagsauftritt quittierte sie diesen mit einem Tanzvideo, in dem sie die Anwürfe gegen sich abschüttelte. Der Schuss ging brutal nach hinten los:
Bereits im vergangenen Monat hatte eine Gruppe von FDP-Abgeordneten mit einem nicht minder erbarmungswürdigen und deplatziert-unangebrachten Video für Empörung gesorgt, in dem die „liberalen” Jungparlamentarier die Abschaffung des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch feierten, der die Werbung für Abtreibungen verbot. Bizarre Auftritte, vor denen die jeder Selbstreflexion offenbar entledigten „Interpreten“ augenscheinlich von keinem PR-Profi, keinem wohlmeinenden Freund vorab gewarnt werden, sind nicht der einzige fatale Trend im Politikbetrieb. Auch was sonstige habituelle Peinlichkeiten bei der Mandatsausübung betrifft, geht immer mehr Bundestagsabgeordneten im Plenum der Zensus für Stil und Würde des Mandats verloren: So präsentierte sich die bereits fast 35 Jahre alte Grünen-Abgeordnete Kathrin Henneberger – eine typische Repräsentantin ihrer Partei ohne Ausbildung oder nennenswerte Berufserfahrung (abseits aktivistischer Pseudojobs) – am Rednerpult im bewusst schäbigen Outfit einer pubertierenden Sechzehnjährigen – was die AfD-Reizfigur Beatrix von Storch zu folgendem treffenden Kommentar inspirierte:
„35 Jahre alt. Abitur. Keine Ausbildung. Berufserfahrung: „Engagement bei der Grünen Jugend und Greenpeace-Jugend.“ Wer schon nix kann und nix gelernt hat, sollte wenigstens nicht ohne Hose ans Rednerpult treten. “
Was manch einer als Volksnähe, als Distanzverkürzung zwischen politischen Eliten und Bürgerbasis oder gar als Ausdruck gelebter Demokratie preist, ist in Wahrheit dessen genaues Gegenteil: Inszeniertes Understatement statt Authentizität. Doch aufgesetzte Anbiederung an den Zeitgeist darf nicht in Vergessenheit geraten lassen, dass es sich hier nicht um (Lebens-)Künstler, sondern formal um Verantwortungsträger und Entscheider handelt, die die Aufgabe, für die sie abnorm entlohnt werden, verdammt noch einmal ernst nehmen müssen – wenn sie sonst schon im Leben nichts auf die Reihe gekriegt haben. Weniger Show, mehr Inhalt ist deshalb mehr als eine hohle Phrase. Das gilt erst recht für in Ämter gewählte Politiker: Ihre Positionen sind nicht da, um ihre Egos zu polieren. Sondern sie sind da, um ihre Ämter wahrzunehmen.
Andererseits wiederum passt diese Sorte Politiker ideal zu einem Land, das Klasse und Niveau auf allen Ebenen abschafft, seit Ende der 1970er zuerst schleichend, dann immer schneller und derzeit mit Siebenmeilenstiefeln. Zuerst fiel jede parlamentarische Knigge, dann die Kanzleisprache, dann die Kleiderordnung – und jetzt sind die letzten Grenzen des Anstands und guten Geschmacks an der Reihe, eingerissen zu werden. Konsequent wäre es, wenn sich diese Klamauk-Politiker in Spielgeld bezahlen ließen – dann lägen sie mit ihrer tauglosen Selbstdarstellung zumindest nicht dem Steuerzahler auf der Tasche.
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