
„Annähernd 50% der Lebensversicherer sind faktisch bankrott, laut Aussage der „Stiftung Warentest“ Riesterverträge, Lebens,- und Rentenversicherungen erwirtschaften nur noch minus. Der Kunde ist am Ende der Verlierer an diesem hochgelobten und staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten, welche als Staatsanleihen verwendet wurden. Wie soll der Bundesbürger nun seine private Altersvorsorge retten, die er mühevoll in den letzten Jahrzehnten aufgebaut hat? Im Falle einer Insolvenz der Lebensversicherer gehen die eingezahlten Beiträge der Kunden zu 100% verloren, was die Situation der zukünftigen Rentner noch weiter verschärft.
Die Rentenanwartschaften liegen bei Männern nach 40 Arbeitsjahren bei ca. 1 000,-€ im Monat, bei der Frau bei ca. 600,-€. Davon kann weder leben noch eine Immobilie verhalten. Die Konsequenz daraus wäre Harz4 oder einen zusätzlichen Minijob um tatsächlich überleben zu können, eine Zumutung in diesem angeblich so reichen Land.
Das Gegenteil ist der Fall, allein Verschuldung der BRD liegt bei ca 2 Billionen, selbst die Zinsen aus dieser Verschuldung, welche zum größten Teil aus sinnlosen Geldinvestitionen der Merkelära an Fremdländern wie Afrika, China Türkei, Israel und sonstigen finanziellen Hilfen herrühren. Die Mitversicherung der Familienangehörigen im Ausland in den deutschen, gesetzlichen Krankenversicherungen führen zwangsläufig zur massiven Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträgen. Die Politikerpensionen und Grundsicherungen einschliesslich der Zulagen verschlingen zusätzlich jedes Jahr Millionen von Gehältern, ohne auch nur annähernd einen Bildungsnachweis von deren Amtsträgern voraus zu setzen.
Die einzige Alternative im Rahmen der angesparten Altersvorsorgeverträge sind kapitalstarke Gesellschaften, welche als Auffanggesellschaften die Renten und Lebensversicherungen zurück kaufen. mit erheblich höheren Auszahlungssummen, welche durch Anwaltskanzleien berechnet und angefordert werden. Allein in den letzten Jahren wurden bereits mehr als 48 000 Verträge mit weitaus besseren Ergebnissen den Kunden ausbezahlt.
Eine Wiederanlage der erwirtschafteten Auszahlungen in mündelsicheren Geldanlagen wie Stiftungen oder in die eigene staatlich geförderte Immobilie könnte durchaus der rettende Strohhalm sein, den die ca. 40 Millionen Bundesbürger suchen. Bei evtl. zus. Kosten kann eine Verlustzuweisung in der Steuererklärung ein sinnvoller Ausgleich laut Einkommensteuergesetz geltend gemacht werden. Zur weiteren Hilfe in Vertragsfragen bitten wir sie hier ihr Kontaktformular auszufüllen, damit wir im Rahmen eines Vorabchecks dies für sie kostenfrei prüfen lassen können.

