Weihnachtszeit ist Päckchen-Zeit. Die Lieferdienste sind im Dauereinsatz. Und weil man ja ein netter Nachbar sein will, nehmen viele die Pakete für Fremde gerne an. Werden ja abgeholt und bedankt wird sich auch. Doch Vorsicht! Betrüger machen sich das Zunutze.
Der Schaden ist dabei immens, die Aufklärungsquote niedrig.
Und so funktioniert’s: Die Täter spionieren eine Wohngegend aus, erkunden, ob ein Bewohner längere Zeit abwesend ist. Dann bestellen sie auf dessen Namen teure Waren. Landet die bestellte Ware dann beim Nachbarn, weil der Empfänger eben nicht Zuhause ist, geben sich die Täter bei ihm als Verwandter oder Lebenspartner aus, um so an die Ware zu kommen.
Die neue Möglichkeit, den Weg der Pakete online zu verfolgen trägt dazu bei, dass die Tätern sogar den Paketboten bereits an der Tür abfangen können.
Sind die Pakete erstmal in die Hände der Verbrecher gelangt, haben es zum einen Betroffene oft schwer, nachzuweisen, dass sie sie nicht bestellt haben. Aber auch, wer die Pakete freundlicherweise für jemand anderen annimmt, könnte am Ende zahlen.
Nur ein Drittel der Fälle wird aufgeklärt. Trotzdem sollte man auf keinen Fall für die nicht bestellte Ware zahlen, raten Verbraucherschützer.
VIDEO: So läuft der miese Trick der Paket-Betrüger
Erleichtert wird der sogenannte Warenkreditbetrug dadurch, dass viele Nachbarn Pakete und Päckchen für abwesende Mieter entgegennehmen – gerade jetzt in der Vorweihnachtszeit.
Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg warnt im „RBB“:
„Lässt sich der Nachbar die Identität desjenigen, der das Paket abholt, nicht nachweisen, handelt er grob fahrlässig und muss Schadensersatz zahlen.“
Lassen Sie sich also, wenn Sie ein fremdes Paket tatsächlich annehmen, vom Abholer den Ausweis zeigen – gleichen Sie dessen Anschrift mit der Lieferadresse ab. Bei Verdacht geben Sie das Paket nicht heraus und informieren die Polizei.
Mega-Deal: Russland nimmt Gasleitung von Sibirien nach China in Betrieb
Russland versorgt ab heute China mit Gas. Das Megaprojekt „Stärke Sibiriens“ kostet umgerechnet 50 Milliarden Euro und ist rund fünfmal so teuer wie die umstrittene neue Ostseepipeline Nord Stream 2. Es ist eines von vielen Projekten mit denen Russland den chinesischen Markt erobern will.
von Maxim Kireev
Chinas damaliger Vizepremier Zhang Gaoli unterschreibt 2014 auf einem Pipeline-Rohr.BILDRECHTE: IMAGO/ITAR-TASS
Vorlesen
Präsident Wladimir Putin und Chinas Staats- und Parteichef Xi Jinping haben am Montag das Megaprojekt „Sila Sibiri“ (Stärke Sibiriens) per Videobrücke in Betrieb genommen. Die „Sila Sibiri“ vom sibirischen Teil Russlands nach China ist das mit Abstand größte Energieprojekt Russlands. Beide Länder hatten nach langem Ringen um die Kosten einen Gasliefervertrag für 30 Jahre mit einem Volumen von 400 Milliarden US-Dollar (363 Milliarden Euro) geschlossen. Jährlich sollen demnach durch die Leitung 38 Milliarden Kubikmeter Gas nach China transportiert werden.
EU zögerlich, China Großabnehmer
Der Widerstand in Teilen der EU gegen neue Leitungen aus Russland hat dazu beigetragen, dass Gazprom vor einigen Jahren China als neuen Großabnehmer für Gas aus Sibirien gewonnen hat. Kurz nach der Annexion der Krim und mitten in der Ukraine-Krise unterzeichnete Gazprom einen Vertrag über „Sila Sibiri“/“Stärke Sibiriens“ mit China.
Festakt 2014 für die China-Russland Kooperation mit dem Vorsitzende von Gazprom, Alexei Miller, Präsident Putin und dem damaligen chinesischen Vizepremier Zhang Gaoli.BILDRECHTE: IMAGO/ITAR-TASS
In Betrieb genommen wird zunächst ein Teilstück mit 2157 Kilometern Länge. Die Gesamtlänge soll am Ende bei 3000 Kilometern liegen. Russland setzt vor allem auf den wachsenden Energiehunger in China. Europa bleibt aber für Gazprom der wichtigste Exportmarkt – mit 201,7 Milliarden Kubikmetern im vergangenen Jahr.
Weitere russische Großprojekte in Asien
Ein weiteres Großprojekt für die Region ist die Gasverarbeitungs-Anlage Amur GPZ, die ebenfalls von Gazprom gebaut wird. Produziert werden sollen Helium und andere Gasprodukte für Kunden in China. Kosten für beide Projekte: umgerechnet etwa 35 Milliarden Euro.
Russland erobert den Chinesischen Markt mit Energielieferungen.BILDRECHTE: GAZPROM
Zusätzlich führt Russland Gespräche über eine zweite Leitung, die jährlich bis zu 30 Milliarden Kubikmeter Gas aus Westsibirien über die Altai-Region nach China transportieren könnte. Noch gibt es jedoch keine festen Verträge. Auch wenn Russland sich dadurch einen neuen Absatzmarkt erschließt, hagelt es Kritik wegen der hohen Investitionskosten. So warf der ehemalige Chefanalyst der Sberbank, Alexander Fak, Gazprom in einer offiziellen Analyse der Bank vor, nicht im Interesse des Konzerns, sondern im Interesse von Baukonzernen und Röhrenlieferanten zu agieren. Ein Vorwurf, den man im Kreml nicht gern hörte, denn Fak musste kurz darauf seinen Posten räumen.
Russland als Newcomer im Flüssiggas
Zuspruch erntet ein Großprojekt, dass Russland innerhalb weniger Jahre vom Außenseiter zum wichtigen Spieler auf dem Weltmarkt für Flüssiggas katapultiert hat. Ein Grund, dass es hier Kritik gab: Der Gaskonzern Novatek befindet sich in privater Hand.
Der andere Grund: Novatek schaffte es, Russlands größte LNG-Anlage auf der Jamal-Halbinsel in Nordsibirien ein Jahr vor dem geplanten Termin fertigzustellen. Die Produktion in der Anlage läuft bereits. Frankreich und China mischen mit: Anteilseigner zu jeweils 20 Prozent sind der französische Energiekonzern Total und der chinesische Energiekonzerne CNPC, der chinesische Seidenstraßen-Fonds hält 9.9 Prozent. Insgesamt belaufen sich die Investitionskosten auf umgerechnet etwa 23 Milliarden Euro.
Russlands größte LNG-Anlage auf der Jamal-Halbinsel gebaut von Novatek.BILDRECHTE: IMAGO/ITAR-TASS
Energie für Asien
Nach Novateks Angaben sind fast 90 Prozent der jährlich produzierten 16 Millionen Tonnen Flüssiggas für Abnehmer in Asien gedacht. Weil die Anlage jedoch vorzeitig fertiggestellt wurde, fließt russisches Flüssiggas vorübergehend vor allem nach Europa, wo die Preise für Flüssiggas zuletzt angezogen haben.
Das Völkerrecht und die Bundesregierung waren in den letzten zwölf Monaten nicht immer gute Freunde. Zumindest Horst Seehofer scheint ob der zahlreichen Völkerrechtsbrüche das schlechte Gewissen zu plagen …
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages kommt zum Schluss, dass die Bundesregierung mit der Unterstützung der Festsetzung des iranischen Tankers „Grace 1“ völkerrechtswidrig gehandelt hat. Dies ist bereits der dritte Fall in nur elf Monaten.
Die Kaperung und wochenlange Festsetzung des iranischen Tankers „Grace 1“ vor Gibraltar war laut Einschätzung eines aktuellen Völkerrechtsgutachtens des Bundestages völkerrechtswidrig. Die Beschlagnahmung des Schiffes am 4. Juli 2019 durch ein britisches Marinekommando in der Straße von Gibraltar habe „keine Rechtsgrundlage im Seevölkerrecht“, so das eindeutige Urteil des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.
Gutachten d Wissenschaftlichen Dienste d Bundestages zeigt, es war grob fahrlässig vom @AuswaertigesAmt der Rechtsauffassung hinsichtlich einer angeblich legalen Festsetzung der #Grace1 zu folgen. Freigabe ist Wiederherstellung des Rechts! https://presse-augsburg.de/festsetzung-von-grace-1-vor-gibraltar-war-voelkerrechtswidrig/487990/ …
Nach gegenwärtigem Kenntnisstand ist daher davon auszugehen, dass die Festsetzung des iranischen Öltankers ‚Grace 1‘ am 4. Juli 2019 durch britische Marinekommandos in der Straße von Gibraltar keine Rechtsgrundlage im Seevölkerrecht findet.
Die völkerrechtliche Untersuchung im Auftrag der Linksfraktion kommt zudem zum Schluss, dass die von der Bundesregierung mitgetragene Begründung der britischen Regierung für die Festsetzung nicht rechtens war. So heißt es unter anderem im Gutachten:
Maßnahmen auf der Grundlage des EU-Sanktionsregimes sind insofern nur statthaft, als sie auch mit den einschlägigen völkerrechtlichen Rahmenvorgaben vereinbar sind.
Weiter argumentieren die Völkerrechtler des Bundestages:
Beide Akteure [USA und EU] können sich nicht auf eine Autorisierung ihrer Sanktionen durch eine externe, übergeordnete Ebene [Vereinte Nationen] berufen. Der Vorwurf, letztlich eigene (nationale oder regionale) Interessen zu verfolgen, steht im Raum und unterminiert die Glaubwürdigkeit des Sanktionsregimes.
Sevim Dağdelen, Vize-Fraktionsvorsitzende der Linken, die das Gutachten in Auftrag gegeben hatte, erklärte zu den Ausführungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages: „Das Gutachten zeigt, dass es seitens der Bundesregierung grob fahrlässig war, der britischen Rechtsauffassung hinsichtlich einer angeblich legalen Festsetzung des iranischen Tankers zu folgen.“ Ihr Fraktionskollege und Europapolitischer Sprecher der Fraktion Andrej Hunko forderte die Bundesregierung auf in diesem Zusammenhang, angesichts der drohenden Eskalation in der Straße von Hormus „auf den Boden des Völkerrechtes“ zurückzukehren.
RT Deutsch hatte bereits vor einem Monat bei der Bundespressekonferenz (BPK) die Bundesregierung nach der völkerrechtlichen Einordnung der Kaperung des iranischen Tankers durch Großbritannien befragt und auf die fragwürdige völkerrechtliche Grundlage verwiesen. Damals hatte das Auswärtige Amt betont, dass alles im „völkerrechtlichen Rahmen“ geschehen sei:
Das aktuelle Gutachten ist das dritte seiner Art innerhalb von weniger als einem Jahr, das zu der Schlussfolgerung kommt, dass die Bundesregierung völkerrechtswidrig gehandelt hat. Als im September 2018 ein möglicher Angriff auf Syrien diskutiert wurde, sprachen sich führende Vertreter von Regierungs- und Oppositionsparteien teilweise sehr explizit für eine deutsche Beteiligung aus, auch Kanzlerin Merkel schloss damals eine Teilnahme der Bundeswehr nicht aus.
Auch in diesem Fall kam ein ebenfalls von der Linksfraktion in Auftrag gegebenes Völkerrechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu einem eindeutigen Urteil. In dem Gutachten mit dem Titel „Rechtsfragen einer etwaigen Beteiligung der Bundeswehr an möglichen Militärschlägen der Alliierten gegen das Assad-Regime in Syrien“ erklären die Völkerrechtler, dass eine deutsche Beteiligung sowohl gegen geltendes Völkerrecht als auch gegen das Grundgesetz und das deutsche Strafgesetz verstoßen würde. Auch hierzu hatte RT Deutsch die Bundesregierung auf der BPK befragt, die damalige Reaktion der Regierungssprecher stehen noch heute für sich: Fragen zum Völkerrecht wurden belächelt und das entsprechende Bundestagsgutachten als „Blitzgutachten“ ohne weitere Relevanz abqualifiziert:
Das gleiche Schema wiederholte sich Anfang 2019, als sich Juan Guaidó am 23. Januar selbst zum Interimspräsidenten Venezuelas ernannte. Die umgehende Anerkennung des späteren Putschisten Guaidós durch die Bundesregierung wurde in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 15. Februar wie folgt kommentiert:
Mit dem Verweis auf Art. 233 der venezolanischen Verfassung positioniert sich Deutschland gleichzeitig in einer strittigen Frage des venezolanischen Verfassungsrechts. Dies erscheint unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes der ‚Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates‘ völkerrechtlich ebenso fragwürdig wie die (vorzeitige) Anerkennung eines Oppositionspolitikers als Interimspräsidenten, der sich im Machtgefüge eines Staates noch nicht effektiv durchgesetzt hat.
Auch mit diesem Gutachten hatte RT die Bundesregierung auf der Bundespressekonferenz konfrontiert. Der Grad an Relativierung von Völkerrechtsnormen durch die Bundesregierung steht in allen drei Fällen für sich:
Der Gebrauch von Medikamenten steigt – und damit auch die Menge von Arzneimittelrückständen, die über die Verbraucher im Trinkwasser landen. Sie lassen sich inzwischen überall und ganzjährig in Gewässern nachweisen. Nun schlagen die kommunalen Versorger in Deutschland Alarm: Die Wasseraufbereitung in den Klärwerken kommt mit dem Filtern kaum noch nach.
„Ein Klärwerk ist kein Reparaturbetrieb“, sagte Martin Weyand, Geschäftsführer beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der „Süddeutschen Zeitung“. Selbst mit aufwendigen Reinigungsverfahren könnten Arzneimittelrückstände nicht zu 100 Prozent aus dem Wasser herausgefiltert werden. Und das Problem werde weiterhin wachsen.
Wie die „SZ“ unter Berufung auf eine noch nicht veröffentlichte Studie des BDEW berichtet, gehen die Versorger davon aus, dass bis 2045 der Verbrauch an Arzneimitteln in der Humanmedizin um 70 Prozent steigen wird. Die Gesellschaft altere, und damit nehme der Einsatz von Medikamenten zu. Dadurch werde es immer teurer und komplizierter, das Wasser aufzubereiten.
Bundesumweltamt warnt vor 150 verschiedenen Wirkstoffen
Auch das Umweltbundesamt warnte bereits: Rückstände von Arzneimitteln würden inzwischen nahezu flächendeckend und ganzjährig in Fließgewässern, aber auch in Boden- und Grundwasserproben gefunden. Nachgewiesen wurden dabei demnach etwa 150 verschiedene Arzneimittel-Wirkstoffe. Auch im Trinkwasser gebe es vereinzelt Spuren von Medikamenten.
„Der Druck auf die Gewässer wird zunehmen und die Versorger werden dieses Problem nicht alleine lösen können“, sagte Weyand der „SZ“. So müsse die Pharmaindustrie bereits bei der Entwicklung von Arzneimitteln die Umweltrisiken prüfen. Schmerzmittel wie Paracetamol seien beispielsweise gut abbaubar, Diclofenac hingegen nicht. Auch Hormonrückstände der Anti-Babypille machten Probleme.
Noch immer spülen viele Bürger Medikamente in der Toilette runter
Die Risiken seien vielfach ohnehin noch unklar. „Viele Wirkstoffe lösen sich nicht auf natürliche Weise auf“, sagte Weyand der Zeitung. Sie könnten sich verändern und mit anderen Stoffen reagieren. „Diese Zusammenhänge sind noch viel zu wenig erforscht“. Die EU arbeite an einer Strategie, doch die Zeit drängt. Noch stellten die Rückstände keine Gesundheitsgefahr dar.
Dass Wirkstoffe über den Urin in den Wasserkreislauf gelangen, lässt sich nicht vermeiden. Doch laut „SZ“ sehen die Wasserversorger zumindest in einem Bereich Aufklärungsbedarf: So würden nämlich Verbraucher immer noch einen erheblichen Teil verbrauchter Arzneimittel in der Toilette statt im Müll entsorgen. Das belaste die Wasseraufbereitung unnötig und lasse sich vermeiden.
Im Video: Statt Tabletten: Ein Frühstücksklassiker senkt Ihren Cholesterinspiegel
FOCUS OnlineStatt Tabletten: Ein Frühstücksklassiker senkt Ihren Cholesterinspiegel
Skandal-Angebote bei Amazon entdeckt: Christbaumschmuck „verstörend und respektlos“
Weihnachtsschmuck mit Motiven des ehemaligen NS-Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau wurden auf verschiedenen Online-Portalen entdeckt. Unter anderem bei Amazon.
Weihnachtsschmuck mit Motiven des ehemaligen Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau werden auf Amazon und Wish angeboten.
Mitarbeiter der Gedenkstätte haben die Anbieter entdeckt – und machen ihrer Empörung auf Twitter Luft.
Der Online-Riese Amazon reagiert nun.
Auschwitz/Polen – Auf Amazon haben Anbieter offenbar Christbaumschmuck mit Motiven des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau verkauft. Christbaumschmuck und ein Flaschenöffner haben bei der Gedenksätte des ehemaligen NS-Vernichtungslagers für Empörung gesorgt.
„’Christbaum-Schmuck‘ mit Bildern von Auschwitz zu verkaufen, erscheint wenig angemessen; Auschwitz auf einem Flaschenöffner ist verstörend und respektlos“, erklärte das Museum am Sonntag auf Twitter.
Auschwitz Memorial
✔@AuschwitzMuseum
Selling „Christmas ornaments“ with images of Auschwitz does not seem appropriate. Auschwitz on a bottle opener is rather disturbing and disrespectful. We ask @amazon to remove the items of those suppliers. https://www.amazon.com/s?k=Fcheng+poland&ref=nb_sb_noss …
Amazon: Christbaumschmuck mit Auschwitz-Motiven entdeckt
Später entdeckte es weitere Objekte, darunter ein Mauspad mit einem Güterzug, mit dem Juden in die Todeslager gebracht wurden. Am Montag dann zitierte die Gedenkstätte eine Sprecherin des US-Onlinehändlers, wonach alle angebotenen Objekte entfernt worden seien. Diese hätten gegen Amazons Richtlinien verstoßen. Kurz darauf finden Mitarbeiter der Gedenkstätte Christbaumkugeln mit Lager-Motiven auf dem Online-Shop Wish.
Auschwitz-Birkenau war im Zweiten Weltkrieg im damals von Hitler-Deutschland besetzten Polen das größte Vernichtungslager der Nazis. Etwa 1,1 Millionen Menschen wurden dort ermordet, die meisten waren Juden. Auch 80.000 nicht-jüdische Polen, 25.000 Sinti und Roma sowie 20.000 sowjetische Soldaten wurden in dem Lager ermordet, das die Rote Armee am 27. Januar 1945 befreite.
Landgericht Tübingen Niederlage für GEZ-Eintreiber: Zwangsvollstreckung ist unrechtmäßig
Rückschlag für den Beitragsservice: Die Praxis, Zwangsvollstreckungen wie der Staat vorzunehmen, ist nicht legal – denn die Rundfunkanstalten sind Unternehmen und keine Staats-Behörden, sagt das Landesgericht in Tübingen.
Kaum eine Institution ist in Deutschland so verhasst wie die GEZ-Eintreiber der Rundfunkanstalten. Auch das Renaming der GEZ in das unschuldige Wort „Beitragsservice“ hat nichts daran ändern können, dass es dem Rundfunk mitunter an attraktiven Sendungen mangelt – aber nie an Gebührenverweigerern, GEZ-Gegnern und überzeugten Schwarzsehern.
Abstimmung
Was sagen Sie zur Rundfunkgebühr?
Ich nutze das Angebot -finde ich angemessen
Ist mir egal
Ich lehne diese Zwangsabgabe ab
Die Abgabe wäre okay, wenn das Programm besser wäre
ABSTIMMEN
GEZ bislang vor Gericht erfolgreich
Im ewigen Kampf gegen diese Personen, die die Segnungen des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks nicht mit ihren Gebühren unterstützen wollen, haben die Geldeintreiber eine empfindliche Niederlage einstecken müssen, als die 5. Zivilkammer des LG Tübingen nun eine Zwangsvollstreckung in Höhe von 572,96 Euro für nicht legal erklärte. Der Tenor des Urteils: „Auf die Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Urach vom 11.7.2016 aufgehoben und die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsersuchen der Gläubigerin vom 4.3.2015 für unzulässig erklärt.“
MAHNVERFAHREN
Was passiert, wenn Sie die GEZ-Gebühren nicht zahlen?
Der schnelle Weg zur Zwangsvollstreckung
Die Niederlage ist überraschend, denn alle Klagen, die sich grundsätzlich gegen die Berechtigung der Rundfunkabgabe wandten, waren bisher nicht erfolgreich. Im Urteil vom 16. September 2016 der 5. Zivilkammer des LG Tübingen ging es nicht ums große Ganze, sondern um einen unscheinbaren Teilaspekt, der aber Sprengwirkung hat. Das Gericht monierte die Praxis der Rundfunkanstalten, sich die Kompetenzen einer staatlichen Behörde anzumaßen. Konkret ging es darum, dass die Rundfunkanstalten bei ausstehenden Zahlungen nicht den gleichen Weg wie ein normaler Gläubiger einschlagen, sondern den schnellen Weg bevorzugen, der allein staatlichen Behörden zusteht.
GEZ handelt in staatlicher Eigenmächtigkeit
Wie eine Gemeinde wickeln die Anstalten Rechnungstellung, Mahnung und Zwangsvollstreckung eigenmächtig ab. Eine Verwaltungsvollstreckung kann aber nur eine staatliche Behörde vornehmen, so die Kammer. Dem Südwestrundfunk mangele es jedoch schlicht „an der Behördeneigenschaft im Sinne des Vollstreckungsrechts“. In der Tat wirkt es für den Laien merkwürdig, dass die Öffentlich-Rechtlichen einerseits Staatsferne und Unabhängigkeit herauskehren, wenn es ums Geld geht aber die Vorteile eine Staats-Behörde beanspruchen.
Das Urteil deckt die Widersprüche geradezu genüsslich auf. Besonders peinlich wirkt, dass der Südwestrundfunk – um den es hier geht – sich schon in der Eigendarstellung nicht als Behörde, sondern als modernes Unternehmen präsentiert.
AUS DEM LEBEN EINES NICHT-ZAHLERS
„Ich sehe schwarz und habe noch nie GEZahlt“
Kammer liebt die Öffentlich-Rechtlichen nicht
Auch wird das Fehlen behördentypischer Ausgestaltungen wie bei der Gehaltsstruktur für den öffentlichen Dienst moniert. Aus einem Satz wie „Die Bezüge des Intendanten übersteigen diejenigen von sämtlichen Behördenleitern, selbst diejenigen eines Ministerpräsidenten oder Kanzlers, erheblich“ kann man ablesen, dass der SWR nicht gerade auf eine wohlmeinende Kammer stieß.
Zusammengefasst kann man das Urteil so interpretieren, dass der Südwestrundfunk die Kürze und Eigenmächtigkeit des Behördenwegs beschreiten wollte, dabei aber die zahlreichen Normen und Fesseln einer staatlichen Gebührenfestsetzung nicht einhielt. Es wurde gewissermaßen Rosinenpicken aus den Bereichen kaufmännische Rechnung und staatliche Gebühr betrieben – immer mit dem Ziel, den Rechtsschutz der Schuldnerin auszuhebeln.
RUNDFUNKGEBÜHREN
Erste GEZ-Verweigererin sitzt im Gefängnis
Zwangsgebühr bleibt
Doch die GEZ-Hasser dürfen sich nicht zu sehr freuen: Das Urteil weist allein den Weg zurück, wie die GEZ zu Zwangsvollstreckungen kommen will. Einfach gesagt: Auch wenn diese Rechtsprechung sich bundesweit durchsetzen sollte, bedeutet das nur, dass die Eintreiber in Zukunft mehr Arbeit haben werden, aber nicht, dass irgendjemand der Zwangsgebühr entkommt.
Auszüge aus dem Urteil
Auch sprachlich wird schnell klar: Im Landgericht Tübingen urteilen offenbar keine großen GEZ-Fans. Hier einige Passagen des Urteils:
„Typische Merkmale einer Behörde sind gesetzlich festgelegte Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sowie die transparente Regelung wesentlicher Handlungsabläufe, Gestaltungsmöglichkeiten und Eingriffsbefugnisse durch Gesetz, Verordnung oder Satzung. Erforderlich ist zudem, dass das Handeln der Behörde als Verwaltungshandeln erkennbar ist, dass sich Behörde und Behördenmitarbeiter als solche erkennbar verhalten. Die formale Bezeichnung als Behörde – beispielsweise im Staatsvertrag – kann danach nicht zur Begründung einer materiellen Behördeneigenschaft ausreichen, wenn zugleich alle (materiellen) rechtlichen Voraussetzungen und Vorgaben fehlen.
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a) Gemessen an diesen Maßstäben fehlt es bei der Gläubigerin an der Behördeneigenschaft. Die Gläubigerin tritt nach außen in ihrem Erscheinungsbild nicht als Behörde auf, sondern als Unternehmen. Bereits die Homepage http://www.swr.de ist mit „Unternehmen“ überschrieben, von einer Behörde ist nicht die Rede. Die Rubrik „Der SWR“ führt als Menüpunkt „Unternehmen“, nicht „Behörde“ auf. Die Unterseite Unternehmen bzw. Organisation weist einen Geschäftsleiter und eine Geschäftsleitung aus, ein Management. Eine Behörde oder ein Behördenleiter sind nicht angegeben, statt dessen – behördenuntypisch – unternehmerische Beteiligungen.
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b) Das wesentliche Handeln und Gestalten der Gläubigerin ist unternehmerisch.
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c) Eine Bindung an behördentypische Ausgestaltungen (Geltung des Besoldungsrechts oder der Tarifverträge bzw. der Gehaltsstrukturen) für den öffentlichen Dienst) fehlt völlig. Die Bezüge des Intendanten übersteigen diejenigen von sämtlichen Behördenleitern, selbst diejenigen eines Ministerpräsidenten oder Kanzlers, erheblich. Ein eigener Tarifvertrag besteht.
32
d) Die Tätigkeit wird nicht vom öffentlichen Dienst im Sinne von Art. 71 LV ausgeübt.
33
e) Öffentlich-rechtliche Vergabevorschriften beim Einkauf von Senderechten oder Unterhaltungsmaterial werden nicht angewandt, die Bezahlung freier Mitarbeiter und fest angestellter Sprecher entspricht nicht ansatzweise dem öffentlichen Dienst.
34
f) Eine Behörde wird nie im Kernbereich ihrer Aufgaben gewerblich tätig, so aber die Gläubigerin (Werbezeitenverkauf). Einer Behörde ist die Annahme Gelder Dritter auch in Form von „Sponsoring“ oder Produktplatzierung streng untersagt. Als Trägerin der Informationsgrundrechte unterliegt die Gläubigerin der Pflicht zur staatsfernen, objektiven Berichterstattung, auch über wirtschaftliche Unternehmen. Als Beitragsgläubigerin macht sie gegenüber wirtschaftlichen Unternehmen erhebliche Zahlungsforderungen geltend und vollstreckt diese als „Behörde“. Es ist mit staatlicher Verwaltung unvereinbar, wenn – abgesehen von dem Interessenkonflikt bei der Berichterstattung – die Vollstreckungs“behörde“ auf dem Umweg über eine Tochter-GmbH (SWR M. GmbH) von Unternehmen als Beitragsschuldnern Geld für Werbung (oder für per staatsvertraglicher Definition als Nicht-Werbung bezeichnetes Sponsoring) nimmt.
Jutta Allmendinger:„Amerika ist ein Höllenvorbild“
In den USA rutschen wegen hoher Mieten auch immer mehr Berufstätige in die Wohnungslosigkeit. Die Soziologin Jutta Allmendinger fürchtet ähnliche Zustände in Deutschland.
Mieten steigen, Haushalte müssen immer mehr von ihrem Einkommen für Wohnungen aufwenden, selbst Angehörige der Mittelschicht sind inzwischen teils von Wohnungslosigkeit bedroht. Die Soziologin Jutta Allmendinger forscht in Deutschland und in den USA zu Wohnungsnot und Obdachlosigkeit, im kommenden Jahr soll ihr Buch zum Thema Wohnungsarmut erscheinen – ein Konzept, dass die Armutsforschung bisher nicht beachtet hat. Allmendinger sagt, Politik und Sozialforschung müssten das Thema dringend priorisieren, denn unsere Gesellschaft drohe, daran zu zerbrechen. Am Ende stehe unsere gesamte Demokratie auf dem Spiel. Dieses Interview ist Teil unseres Schwerpunkts „Mieten am Limit“.
ZEIT ONLINE: Frau Allmendinger, Sie beschäftigen sich zurzeit intensiv mit Wohnungslosigkeit. Wie kam das?
Jutta Allmendinger: Es ist etwa ein Jahr her, dass ich als Fellow für vier Monate nach Los Angeles zog, um dort am Thomas-Mann-Haus zu forschen. Eines Morgens fuhr ich an den Strand und sah dort Obdachlose. Das Bild kennt man ja, etwas aber war anders: Ich beobachtete, dass einige sich ein Jackett anzogen, sich einen Spiegel vors Gesicht hielten und sich kämmten. Ich war perplex und fragte sie, was sie da taten. Sie antworteten: Wir machen uns fertig für die Arbeit. Ich dachte spontan an Kurse für Arbeitslose. Aber nein: Es waren ausgebildete Lehrer! Sie verdienten nur so wenig, dass sie sich von ihrem Gehalt keine Wohnung in der Nähe ihrer Arbeitsstelle leisten konnten. Deshalb schliefen sie in ihren Autos oder in Zelten.
Ich war erschrocken über mich selbst, über die Pyramide meiner Vorurteile. Ich hatte diese gut ausgebildeten Menschen als Outlaws betrachtet. Das hat mir einen regelrechten Schock verpasst. Und ich habe mich entschieden, über diese erwerbstätigen Obdachlosen zu forschen. Seither habe ich viel gelernt über Obdachlosigkeit in L.A., aber auch in Deutschland.
ZEIT ONLINE: Was ist in Los Angeles anders als zum Beispiel in Berlin?
Allmendinger: In L.A. sind diese Menschen sichtbarer. Sie leben oft in regelrechten Zeltstädten innerhalb der Großstädte. Hier bei uns gibt es so etwas ja kaum. In den USA setzen die Städte weniger auf Notunterkünfte, die Obdachlosen werden dort aber auch nicht so entschlossen aus den Innenstädten verbannt. In Midtown L.A. beispielsweise findet man die Zelte direkt neben dem Theater District oder der Philharmonie. Ich dachte, dass diese Sichtbarkeit Nähe und Identifikation schafft, die Hilfsbereitschaft erhöht. Aber auch diese Annahme erwies sich als völlig falsch. Viele Leute sind dort zwar sehr dafür, dass mehr für Obdachlose getan wird – aber nur, damit sie aus ihrem Umfeld verschwinden.
Anders als die meisten Städte in Deutschland ist L.A. aber immerhin bereits seit Langem bemüht, die Obdachlosen zu zählen. Da schwirren in einer Nacht schon mal 2.000 Freiwillige aus und versuchen, eine Zahl so genau wie möglich zu erheben. In Deutschland haben wir grobe Schätzungen zur Obdachlosigkeit, aber nur wenige Zählungen. Dabei brauchen wir diese Daten dringend.
Vorurteile über Obdachlose hinterfragen
ZEIT ONLINE: Warum gibt es sie nicht?
Allmendinger: Das Problem hat uns zu lange überhaupt nicht interessiert. Ich komme selbst aus der Armutsforschung und muss das selbstkritisch so sagen. Die verbreitete Ansicht war: Die trinken halt, die sind krank und wollen nicht arbeiten. Diesen Menschen fehlt jede Motivation, warum sollten wir uns um die kümmern? Sie können ja ins Krankenhaus gehen, zur Bahnhofsmission oder in die Notunterkünfte. Aber wenn sie lieber auf der Straße leben – why should we care? Mein Erlebnis am Strand in L.A. ist das beste Beispiel, dass man diese Vorannahmen hinterfragen muss. Aber selbst wenn all das zutreffen würde – ein Grund, das Thema Wohnen nicht systematisch an die Armutsforschung anzubinden, ist es sicherlich nicht. Im Gegenteil.
ZEIT ONLINE: Sozialverbände warnen seit Jahren vor steigender Obdachlosigkeit, gerade angesichts der hohen Mieten. Auch immer mehr Familien seien von Wohnungslosigkeit bedroht und eben auch Berufstätige. Wer sind diese neuen Wohnungslosen?
Allmendinger: Grundsätzlich sollte man zwischen Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit unterscheiden. Sprechen wir von Menschen, die ohne Dach über dem Kopf auf der Straße leben oder von jenen, die bei Freunden auf der Couch unterkommen? Wir wissen über beide Gruppen relativ wenig, es sind unterschiedliche Personen betroffen: junge Menschen, die aus ihrem Elternhaus ausziehen, aber kein Einkommen haben, das eine Wohnung trägt; Personen, die nach einer Trennung den Haushalt verlassen; Menschen, die aufgrund von Mietschulden ihre Wohnung räumen mussten; und natürlich sind auch Menschen darunter, die ihre Arbeit verloren haben und mehr konsumieren, als sie sich leisten können – die sich irgendwann vielleicht fast aufgeben, weil sie keine Perspektive mehr sehen.
ZEIT ONLINE: Und wenn wir speziell auf die Berufstätigen blicken?
Allmendinger: In Deutschland sind das geschätzt knapp zehn Prozent der Wohnungslosen. Viel wissen wir nicht über diese Menschen. In den USA sind besonders oft Menschen betroffen, die wegen eines Jobs umziehen. Nur: Wer bei McDonalds oder Starbucks anfängt, bekommt zu wenig Geld, um sich eine Wohnung leisten zu können. Das geht nur mit Zweit- oder Drittjob. Diese Situation ist inzwischen auch bei uns keine Seltenheit mehr. Die Menschen verdienen einfach nicht genug, um sich die teuren Mieten leisten zu können.
ZEIT ONLINE: Ist die Wohnungsnot in der Mittelschicht angekommen?
Allmendinger: Absolut. In den USA sagen Angehörige der Mittelschicht schon länger: Obdachlosigkeit? Kann uns auch passieren. Sie sei one pay cheque away – also eine Gehaltszahlung entfernt. Was sie meinen: Viele Leute verdienen zwar sehr ordentlich, haben aber auch riesige Kosten, etwa Ratenzahlungen für Hypotheken. Oft bleibt dann vom Monatsgehalt nicht mehr viel übrig, gerade in diesen teuren Gegenden in Los Angeles. Und wenn dann eine Zahlung ausbleibt, bricht das gesamte Konstrukt zusammen. Auch aus diesem Grund sieht man in diesen Vierteln relativ viele „Zu verkaufen“-Schilder an den Häusern. Ich kenne aber auch Fälle, die sich nach einiger Zeit wieder in diese Villenviertel einkaufen. Dieses in and out besser zu verstehen wäre wichtig.
In Deutschland ist das noch anders. Wenige Mittelschichtsangehörige fürchten, dass sie wohnungslos werden könnten. Das hat natürlich auch mit unserem Sozialstaat zu tun, der ab einem bestimmten Punkt über Arbeitslosengeld und Wohngeld abfedert. Und trotzdem: In den vergangenen eineinhalb Jahren hat sich die Lage sehr verändert.
ZEIT ONLINE: Inwiefern?
Allmendinger: Wenn 40 Prozent der Haushalte in deutschen Großstädten mittlerweile mehr als 30 Prozent ihres Einkommens für die Miete aufbringen, dann kommen wir langsam in eine schwierige Lage. Bei einem Einkommen von 2.000 Euro sind schon mal 600 Euro weg. Früher lag der Anteil für die Miete bei nicht mehr als 20 bis 25 Prozent.
Weil die Mieten immer weiter steigen, rechnen also mehr und mehr Menschen damit, dass sie ihre Wohnung unter Umständen nicht mehr halten können. Zu der Unsicherheit, die heutzutage viele bezüglich der Verlässlichkeit ihrer Einkommen haben, kommt also die Sorge: Kann ich mir meine Wohnung morgen noch leisten? Muss ich vielleicht wegziehen? Viele Städte haben einfach nicht mehr genug bezahlbare Wohnungen. Allein in Berlin fehlen 310.000. Diese Akkumulation von Verunsicherungen kann man als dramatisch bezeichnen.
Zugleich nimmt die soziale Spaltung zu. Es gibt dicke rote Flecken auf der Landkarte, wo nur noch Wohngeldbezieher leben. Andererseits Viertel mit einem überproportional hohen Anteil von Immobilienbesitzern und Beziehern hoher Einkommen. Dabei brauchen wir durchmischte Wohnviertel. Sonst findet keine Begegnung mehr statt. In dieser Hinsicht ist Amerika ein Höllenvorbild.
ZEIT ONLINE: Welche Gefahr birgt diese Entwicklung für unsere Gesellschaft?
Allmendinger: Letztendlich steht die Demokratie auf dem Spiel. Weil eine Demokratie immer davon abhängt, dass sich Menschen zugehörig fühlen. Dass die kleinen Wirs der Familien miteinander verbunden sind und sich als Teil von großen Wirs fühlen. Dass das partikulare Vertrauen in Einzelne zu einem generalisierten Vertrauen in die Mitmenschen wird. Das aber setzt voraus, dass es Orte der Begegnung gibt. Die müssen wir wieder schaffen. Begegnungen sind die einzige Möglichkeit, ein Übermaß an Stereotypisierungen und Stigmatisierungen zu überwinden, unter denen unsere Gesellschaft zunehmend leidet. Ich glaube, es kann keine demokratische Gesellschaft geben, wenn bestimmte Gruppen langfristig ausgeschlossen sind. Aber genau das geschieht gerade.
Ein Recht auf Wohnen im Grundgesetz
ZEIT ONLINE: Was kann man tun? Wenn es der Markt allein nicht richten kann, ist dann der Staat gefragt?
Allmendinger: Ja, das ist eine politische Aufgabe. Und sie wird immer wichtiger. Wir brauchen bezahlbaren Wohnraum, wir brauchen ein Recht auf Wohnen, das im Grundgesetz verankert ist. Wir brauchen eine präventive und eine reparierende Wohnungspolitik.
ZEIT ONLINE: Sie haben vor 20 Jahren schon einmal einen neuen Begriff in die Armutsforschung eingebracht, den der Bildungsarmut. Analog dazu haben Sie nun den Begriff der Wohnungsarmut erarbeitet. Was genau ist Wohnungsarmut?
Allmendinger: Mir geht es darum, das Thema Wohnen systematisch in die Armutsforschung einzubringen. Genauso wie damals bei der Bildung. Wir müssen über Bildung sprechen, wenn wir über Armut sprechen. Fehlende Bildung schließt Menschen in so vielen Bereichen von der Gesellschaft aus. Das gilt selbst für Leute, die erwerbstätig sind.
Das gleiche Ziel habe ich jetzt beim Thema Wohnen. Hierfür brauchen wir Informationen über die Höhe der Wohnungsarmut, über die Gruppen, die davon betroffen sind, über die Zeit, die die Menschen ohne Wohnung leben. Wir brauchen eine Unterscheidung zwischen absoluter und relativer Wohnungsarmut.
ZEIT ONLINE: Was ist der Unterschied?
Allmendinger: Absolute Wohnungsarmut besteht dann, wenn jemand gar keinen Zugang zu einem eigenen Dach über dem Kopf hat, analog zur absoluten Armut, die bedeutet, dass die Mittel fehlen, um sich selbst zu ernähren. Relative Armut betrifft jene, die weniger als 60 Prozent vom Median verdienen. Übertragen auf die Wohnungsarmut geht es hier also darum, wie viele Menschen weit weniger Wohnfläche als der Durchschnitt der Menschen zur Verfügung hat.
Wie bewegt man die Witwe, die auf 180 m² wohnt, zum Wohnungstausch?
ZEIT ONLINE: Ist eine Familie, die mit drei Personen in einer 60 Quadratmeter großen Zweizimmerwohnung lebt, wohnungsarm?
Allmendinger: Ich habe die Berechnungen noch nicht abgeschlossen. Wenn es drei Erwachsene sind und wir das Konzept der relativen Wohnungsarmut heranziehen, wahrscheinlich schon. Was ich mir von der Unterscheidung zur absoluten Wohnungsarmut erhoffe, sind daran ansetzende Leistungen. Eine Anpassung des Wohngelds, ein höherer Mindestlohn, mehr sozialer Wohnungsbau. Und auch mit Wohnungsreichtum müssen wir uns auseinandersetzen; schließlich auch mit fehlenden Passungen aufgrund der gestiegenen Mieten: Wenn eine Witwe allein auf 180 Quadratmetern wohnt und sich nebenan eine vierköpfige Familie 50 Quadratmeter teilen muss, wie lösen wir das? Viele Senioren würden gern in kleineren Wohnungen leben, aber die anzumieten ist oft teurer, als in der großen zu bleiben. Wir müssen also über Mobilität über Wohnungsgrößen hinweg sprechen.
ZEIT ONLINE: Wie lässt sich diese Mobilität erreichen?
Allmendinger: Dazu brauchen wir auch hier zuallererst Daten. Wer lebt eigentlich wo und wie? Wenn man einen Überblick hat, kann man Matching-Verfahren anwenden. Der Witwe beispielsweise müsste man helfen, ihr konkrete Wohnungsangebote machen. Dafür brauchen wir so etwas wie Wohnungsmakler, die kommen und sagen: „Wir hätten eine Wohnung für Sie nicht weit entfernt. Wir renovieren sie für Sie. Könnten Sie sich vorstellen umzuziehen?“ Heutzutage überlassen wir diese Suche den Menschen selbst, und die sind überfordert.
ZEIT ONLINE: Aber selbst wenn Mieter zum Tausch bereit sind, scheitert es am Ende ja meist daran, dass mit neuen Verträgen beide Wohnungen teurer wären.
Allmendinger: Das ist genau der Mechanismus, an dem Berlin gerade knabbert. Das Problem muss man unter Kontrolle bekommen, durch eine Art Mieterhöhungsregulierung.
ZEIT ONLINE: Wie der Mietendeckel, über den Berlin gerade streitet?
Allmendinger: Zum Mietendeckel kann ich mich nicht äußern, die rechtlichen Fragen sind noch nicht geklärt. Aber eines ist klar: Irgendeine Form der Regulierung muss es auf jeden Fall geben.
ZEIT ONLINE: Und wer würde das Matching der Kandidaten für einen Wohnungstausch übernehmen? Ist das Ihrer Vorstellung nach eine Art städtische Agentur?
Allmendinger: Idealerweise würden diese Matchers die Organisation gleich verbinden mit der Frage des selbstständigen Wohnens im Alter. Wir müssen in eine Mietpolitik einsteigen, die alle assoziierten Fragen, etwa die Durchmischung von Stadtteilen, von Anfang an mitdenkt. Wien zum Beispiel ist da ein gutes Vorbild. Wohnen muss auch bei uns eine der zentralen Kategorien der Politik werden. Und für die Durchmischung wiederum spielen auch Schulen eine große Rolle. So lässt sich zum Beispiel beobachten, dass die Segregation in dem Moment, in dem eine gute Schule in ein eigentlich heruntergekommenes Gebiet kommt, gebremst wird. Dann wandern weniger der gut situierten Menschen in andere Bezirke ab. Durch eine gute Infrastruktur können wir ganz viel beeinflussen.
ZEIT ONLINE. Berlin will ja nun immerhin eine erste Obdachlosenstatistik erstellen. Mit einem ähnlichen Verfahren, wie Sie es aus L.A. geschildert haben.
Allmendinger: Ja. Freiwillige werden in einer Nacht im Januar die Stadt durchkämmen und die Obdachlosen zählen. In einem Onlineportal kann man sich eintragen, ich werde selbst auch dabei sein. Langsam kommt Berlin nach vorn. Einerseits, weil die Stadt an einer engen Abstimmung des Umgangs mit Obdachlosen und Wohnungslosen über die einzelnen Stadtteile hinweg arbeitet, andererseits weil erstmals substanziell über Prekarität diskutiert wird. Hoffentlich wird bald auch das größer werdende Problem der Zwangsräumungen angegangen. Finanzielle Armut, Bildungsarmut und Wohnungsarmut fallen oft zusammen oder gehen ineinander über. Es ist dringend notwendig, alle Stränge zusammen zu betrachten.
Gesundheitliche Gründe: Thomas Gottschalk verkündet Bayern-1-Hörern traurige Nachricht
vonKatarina Amtmann Thomas Gottschalk moderiert jeden ersten Sonntag im Monat seine Radioshow auf Bayern 1. Am ersten Advent hatte er jedoch eine traurige Meldung für die Fans im Gepäck.
Thomas Gottschalk moderierte am Sonntag (1. Dezember) seine Sendung auf Bayern 1.
Dabei machte der Entertainer eine traurige Mitteilung.
Für Fans des Moderators gibt es aber auch einen Hoffnungsschimmer.
Thomas Gottschalk will kürzer treten. Wie der 69-Jährige selbst am Sonntagabend (1. Dezember) auf Bayern 1 mitteilte, wird er ab 2020 seine regelmäßige Sendung „Gottschalk – Die Bayern 1 Radioshow“ nicht mehr moderieren.
„Ich merke doch, dass der Körper sein Recht fordert. Mein Arzt hat gesagt, es wäre hochriskant, wenn ich weiter wie bisher einmal im Monat das Bett verlasse“, scherzte Gottschalk in seiner Sendung.
BAYERN 1
✔@bayern1
Die Gesundheit fordert mehr Ruhe: Ab dem kommenden Jahr wird @herbstblond seine regelmäßige Radioshow auf BAYERN 1 nicht mehr moderieren. Aber er hat zugesagt, auch künftig für das ein oder andere Special zur Verfügung zu stehen. #Gottschalk25 Twitter Ads Info und Datenschutz
Thomas Gottschalk tritt kürzer: Er beendet seine Bayern-1-Show
Wie der Bayerische Rundfunk (BR) mitteilte, war die Show am ersten Advent sogar schon die letzte des Entertainers. Es gibt aber wohl einen Hoffnungsschimmer, denn der Moderator wird Bayern 1 treu bleiben. Er hat zugesagt auch in Zukunft für das ein oder andere Special zurückzukommen.
Video: Gottschalks seltener Liebesauftritt beim Bambi
Gottschalk hört bei Bayern 1 auf: Fans sind enttäuscht
Die Fans sind enttäuscht: „Sehr schade. Habe dich immer gerne gehört. Grüße aus deiner Heimat“, schreibt beispielsweise Gudrun K. auf Facebook. „Schade, das war immer mein Sonntagabend zum relaxen. War immer richtig gute Musik. Danke für die vielen Jahre“, „Schon wieder geht ein Radiohighlight verloren“ oder „Mensch Thomas, mach‘ bitter weiter“ heißt es in zahlreichen weiteren Kommentaren.
Thomas Gottschalk hört auf: Bei Bayern 3 begann seine Karriere
Seit Januar 2017 hat Gottschalk jeden ersten Sonntag im Monat von 19 bis 22 Uhr seine Show auf Bayern 1 moderiert. Er erfreute seine Fans mit Anekdoten und Songs aus den 70er und 80er Jahren, wie der BR mitteilte.
Seine Karriere hatte der gebürtige Bamberger bei Bayern 3 begonnen. Er moderierte Sendungen wie „Pop nach acht“ oder die „B3 Radioshow“. Kultstatus erreichte er schließlich mit der Moderation von „Wetten, dass..?“ Die Sendung feiert 2020 ihr Comeback. Doch vermutlich nicht – so wie geplant – an Gottschalks rundem Geburtstag. Neue Details wurden kürzlich bekannt. Vor einiger Zeit bekam der Moderator auch eine eigene TV-Sendung im BR. Dafür hat er „Gottschalk liest?“ in München vorgestellt (Merkur.de*).
Je länger die Bundeskanzlerin im Amt ist, desto klarer wird: Besser wird es für Deutschland nur, wenn sie geht, analysiert Bestsellerautor Manfred Lütz.
Es steht ein Elefant im Raum – und niemand redet darüber. Die CDU meldet die niedrigsten Wahlergebnisse aller Zeiten, erstmals in 70 Jahren Bundesrepublik gibt es rechts von der Union eine Partei, die einen Wahlsieg nach dem anderen einfährt. Erfolge der Bundesregierung sind im Land unbekannt, die GroKo ist längst keine große Koalition mehr.
Deutschland hatte in den letzten Jahrzehnten noch nie so schlechte Beziehungen zu den anderen Ländern der Europäischen Gemeinschaft, und das Verhältnis zu den USA und zu Russland ist katastrophal. Auch die Aussichten sind trübe. Bis 2021 will Angela Merkel als Kanzlerin amtieren, aber was politisch bis dahin erreicht werden soll, ist unklar. Es gibt keinen Plan.
Als Angela Merkel 2005 Bundeskanzlerin wurde, konnten alle aufatmen. Endlich war sie vorbei, die Zeit der testosterongesteuerten Machos. Helmut Schmidt, Helmut Kohl und besonders Gerhard Schröder hatten vor allem gegen Ende ihrer Amtsperioden auf viele mit ihrem eitlen Machtgehabe abstoßend gewirkt. Angela Merkel war da ganz anders, völlig uneitel, dabei hochintelligent und ohne jedes Bedürfnis nach sichtbarer Machtdemonstration.
Merkel: Perfekt funktionierende Machtartistin
In Erinnerung ist noch die Berliner Runde, in der Gerhard Schröder partout nicht verstehen wollte, dass er soeben Wahl und Amt verloren hatte. Schon damals nahm man nur dieses kurze, charakteristische Zucken um ihre Mundwinkel wahr, das man dann später noch einmal sehen konnte, als Horst Seehofer den ungelenken Versucht machte, sie auf offener Bühne abzukanzeln. Angela Merkel empörte sich nicht, sie ließ Gegner kühl kalkuliert vor die Wand laufen. Sie ist eine perfekt funktionierende Machtartistin.
Weder Konrad Adenauer noch Helmut Kohl haben es geschafft, ihre innerparteilichen Gegner so restlos zu entmutigen wie Angela Merkel. Adenauer klagt in seinen Memoiren bitter darüber, dass er Ludwig Erhard, den er für unfähig hielt, als Nachfolger nicht verhindern konnte, auch Kohl musste sich immer der Biedenkopfs, Geißlers und Süssmuths erwehren – mit mehr oder weniger Erfolg.
Um Angela Merkel dagegen gibt es einen Cordon kühler Rationalität, in dem argumentativer Widerspruch geduldet wird, aber nicht das Aufbegehren gegen die Macht. Außer Jens Spahn ist es niemandem gelungen, offenen Widerstand politisch zu überleben.
Bürger hat in Wirklichkeit keine Wahl
Das ist der Hauptgrund für die politische Erstarrung im ganzen Land, auch in fast allen anderen Parteien. Die virtuose Handhabung der Macht an sich ohne irgendeine inhaltliche Position hat das demokratische Spiel der Kräfte in Deutschland in die Krise gestürzt. Von Grünen und SPD-Mitgliedern und durchaus nicht von CDU-Vertretern stammten die herzlichsten „Nachrufe“ auf Angela Merkel, als diese erklärte, nach 2021 nicht mehr als Kanzlerin zur Verfügung zu stehen.
Das ist keine beiläufige Beobachtung, sondern ein Zeichen der tiefen Krise des demokratischen Systems. Wenn es zwischen den demokratischen Parteien keinen inhaltlichen Streit mehr gibt, wenn es nur noch um Macht geht, wenn jedem bewusst ist, dass FDP und Grüne keine inhaltliche Opposition gegen Angela Merkel darstellen, sondern nachweislich bereit waren, mit Begeisterung unter Angela Merkel mitzuregieren, überkommt den Bürger das Gefühl, dass er, wenn er zur Wahl aufgerufen wird, in Wirklichkeit gar keine Wahl hat.
Angela Merkel trug in Situationen, in denen bestimmte Positionen machtpolitisch nicht mehr zu halten waren, keinerlei Bedenken, schlagartig und radikal die Seiten zu wechseln. So irritierte sie etwa beim Atomausstieg und der Abschaffung der Wehrpflicht die eigenen Leute, nahm aber damit den anderen Parteien die Möglichkeit einer engagierten Gegenposition. So konnte sie plötzlich liberaler sein als die Liberalen, grüner als die Grünen, sozialer als die Sozialdemokraten – und wer aus welchen Gründen auch immer gegen die Bundeskanzlerin war, fand im Parteienspektrum im Grunde nur noch die AfD – mit allen schlimmen Folgen, die diese Situation jetzt hat.
Dass Situation im Osten eskaliert, ist kein Wunder
Keine Wahl zu haben, das kennen Menschen im Osten Deutschlands zur Genüge, und deswegen ist es kein Wunder, dass dort die Situation jetzt zuerst eskaliert. Das hat auch psychologische Ursachen. Viele werden einfach diffus wütend sein, dass sie schon wieder, was immer sie in der Wahlkabine ankreuzen, keinen Regierungswechsel herbeiführen können – weder im Bund noch im Land. Angela Merkel hat keine Bedenken, solche Gefühle noch zu verstärken, wenn sie nach einer krachend verlorenen Wahl auf die Frage, was sie denn nun ändern würde, kühl antwortet, sie sehe nicht, was sie ändern sollte.
Angela Merkel hat in der Flüchtlingskrise schwere Fehler begangen, vor allem in der Kommunikation. Sie fand dabei nie zu der Größe, diese Fehler, die jeder sah, einzugestehen, weil sie das in ihrem Verständnis von Macht geschwächt hätte. Denn ihr Geheimnis war ja, auf Druck nie zurückgewichen zu sein. Doch das funktionierte plötzlich nicht mehr, und so entpuppen sich jetzt ihre machttaktischen Fähigkeiten in der neuen Situation als politische Defizite. Aber was jeder sieht, spricht niemand aus. Zu dankbar ist man noch für all das, was sie zu Anfang symbolisierte.
Doch angesichts der dramatischen Krise, die sich innen- und außenpolitisch zuspitzt, kann sich niemand mehr diese Rücksichten leisten. Der Elefant im Raum nimmt immer mehr Platz ein. Mit der Nüchternheit, für die man Angela Merkel stets geschätzt hat, müsste man das Offensichtliche erkennen: Es fehlen Angela Merkel gerade für die derzeitige Situation wesentliche politische Fähigkeiten. Sie kann nicht reden, liest vielmehr mühsam ab, kann Menschen nicht begeistern. Im Osten ist sie zum Hassobjekt geworden, das in Wahlkämpfen versteckt werden muss.
Merkel: Auf G7-Treffen keine bestimmende Rolle
International wirkt sich jetzt katastrophal aus, dass sie nicht in der Lage ist, persönliche Beziehungen zu wichtigen Persönlichkeiten aufzubauen und zu unterhalten. Was wäre mit Deutschland geschehen, wenn Konrad Adenauer nicht persönlich enge Beziehungen zu Charles de Gaulle, zu Winston Churchill und zum amerikanischen Präsidenten Eisenhower mit seinem Außenminister Dulles unterhalten hätte, wenn Helmut Kohl nicht mit François Mitterrand, George Bush und vor allem mit Michail Gorbatschow persönliche Freundschaften gepflegt hätte.
Ian Langsdon/EPA POOL/AP/dpaBundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Emmanuel Macron, Frankreichs Präsident
Mit niemandem hat Angela Merkel vergleichbare Beziehungen. Sie wird allseits respektiert, wie man die Macht respektiert, aber damit allein kann man keine fruchtbare Außenpolitik betreiben. Und inzwischen ist auch die Macht weitgehend dahin, auf dem vergangenen G7-Treffen hatte sie keine bestimmende Rolle mehr.
Um die derzeitige politische Krise zu lösen, müsste man, wie der Psychotherapeut Paul Watzlawick für solche Fälle vorschlug, „einen Unterschied machen, der einen Unterschied macht“, es müsste das Undenkbare geschehen: Die Kanzlerin müsste gehen. Sie würde damit dem Land und der Demokratie im Land einen großen Dienst erweisen. Wichtig wäre, dass der oder die Neue nicht krampfhaft auf Kontinuität setzt, sondern einen Neuanfang macht. Wenn in der zentralen Partei in Deutschland wieder inhaltliche Positionen sichtbar würden – gegen die die anderen Parteien Sturm laufen können, dann wäre allen gedient.
Alles spricht für schnellen Wechsel
Ob das geschehen wird, ist fraglich. Die Kanzlerin selber wird es wohl Pflichtgefühl nennen, warum sie nicht zurücktritt. Doch spätestens nach der Europawahl war klar, dass nur ein solcher Schritt Besserung versprochen hätte, aber keiner wagte sich aus der Deckung. Die Wahlen in Sachsen und Brandenburg, in denen die Nicht-AfD-Parteien knapp an der Katastrophe vorbeischrammten, vor allem aber die Thüringen-Wahl, bei der die Mehrheit wie am Ende der Weimarer Republik die Parteien des linken und rechten Randes wählte, machen einen Abgang von Angela Merkel noch dringlicher. Die Gründe, immer noch abzuwarten, sind zahlreich, aber allesamt nicht überzeugend.
Der Neuaufbruch einer inhaltlich profilierten CDU wäre der Anfang vom Ende der AfD. Die SPD könnte sich mit der Zeit erholen, indem sie – vielleicht zusammen mit der Linken – eine sozialistische Alternative gegen die Unionsparteien aufbauen könnte. In den schwierigen europäischen Debatten würde der französische Staatspräsident dann gewiss alles dafür tun, endlich wieder ein herzliches Verhältnis mit Berlin zu begründen. Und es würde nicht schwerfallen, die Beziehungen zu den Staaten Osteuropas von der derzeitigen Unterkühlung auf eine passable Betriebstemperatur zu bringen. Alles spricht für einen schnellen Wechsel.
Der berühmte Chirurg Ferdinand Sauerbruch war ein glänzender Operateur, aber auch ein machtvoller Patriarch. Am Ende versagten ihm die Kräfte. Alle merkten das, nur er selber nicht. Niemand redete mit ihm, denn alle hatten Angst. Und so kam es zur berühmten Szene, als endlich mitten in einer Operation sein Oberarzt ihm das Skalpell aus der Hand nahm – und er sich fügte.
SPD-Mann äfft schwäbischen Dialekt nach – Hofreiter kontert
FOCUS Online/WochitSPD-Mann äfft schwäbischen Dialekt nach – Hofreiter kontert
Til Schweiger verkauft Leitungswasser für 4,20 Euro
Restaurant „Barefood Deli“Abzocke? Til Schweiger serviert Leitungswasser für 4,20 Euro
„Barewater Still“ und „Barewater Sprudel“ nennt Til Schweiger das Wasser in seinem Hamburger Restaurant „Barefood Deli“. Es handelt sich allerdings nur um Leitungswasser, das er für 4,20 Euro verkauft.
„Einfach natürlich, einfach bodenständig, einfach gut gemacht – das ist das ‚Barefood Deli'“ – mit diesen Worten beschreibt Til Schweiger in der Speisekarte sein Hamburger Restaurant. Wie die „Hamburger Morgenpost“ berichtet, ist Schweigers „Barefood Deli“ sogar so bodenständig, dass es den Gästen Leitungswasser statt teurem Markenwasser anbietet. Grundsätzlich nicht weiter tragisch. Der Aufreger: Seinem „Hamburg Wasser“ gibt Schweiger einen klangvollen Namen, füllt es in eine schicke Hipster-Karaffe und bietet es zu einem horrenden Preis an.
Til Schweiger: „Preise sind human und absolut im Rahmen“
Als „Barewater Still“ und „Barewater Sprudel“ wird das Wunderwasser in der Speisekarte betitelt. Ein Viertelliter des Getränks kosten 1,80 Euro – für einen Liter müssen Gäste 4,20 Euro bezahlen. Ein teurer Spaß für „einfach bodenständiges“ Wasser aus dem Hahn. „Wir schenken ‚Hamburg Wasser‘ aus, das je nach Wunsch still oder mit Kohlensäure versetzt wird. Das Leitungswasser ist zum Teil kalkhaltig und wir lassen deswegen unser Wasser durch ein gutes Filtersystem laufen. Dann bekommen es unsere Gäste veredelt auf den Tisch“, rechtfertigt das Personal des „Barefood Deli“ den überspitzten Wasser-Preis gegenüber der „MOPO“.
TEURES LEITUNGSWASSER?
So reagiert Til Schweiger auf Abzocke-Vorwürfe
Video (1:56 Min.)
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TIL SCHWEIGER LOBT ANGELA MERKEL
„Ihr Jammerlappen, hört auf zu heulen“
Von Jens Maier
Til Schweiger selbst findet die Preise in seinem Restaurant „human und absolut im Rahmen“. Bei der Eröffnung seines stylish-légèren Bistros Anfang November erklärte er, dass „die Preise auch mal teurer werden können, wenn ich wirklich gute Zutaten verwenden möchte. Denn ich will ja nicht drauflegen, sondern zumindest meine Kosten decken und im Idealfall etwas verdienen.“ Klingt logisch. Ob einfaches Hamburger Leitungswasser aber auch unter das Kriterium einer „wirklich guten Zutat“ fällt, bleibt fraglich.
Erbrachte Dienstleistungen müssen vergütet werden
Legitim ist der Preisaufschlag für Schweigers Wasser dennoch in jedem Fall – dies stellt der Gastronomieanwalt Stephan Steinwachs auf seiner Website klar: „In Deutschland gilt der Grundsatz, dass erbrachte Dienstleistungen vergütet werden müssen.“ Dadurch, dass Schweigers Personal das Wasser filtere und auf Wunsch auch mit Kohlensäure versetze, sei „eine Dienstleistung erbracht, aus der ihm ein Vergütungsanspruch erwächst.“
Ein Großteil der Menschen investieren ihre Mietzahlungen in ihren Vermieter, anstatt durch einen Austausch des Mietvertrages in einem Mietkaufvertrages mit Kaufoption. nach Abklärung entsteht dadurch systematisch Immobilieneigentum. Eigenleistungen an der Immobilie können nach Ende der Mietphase oder auch sofort angerechnet werden. Bei sofortiger anteilmäßiger Anrechnung der Mietzahlungen oder Eigenleistungen besteht Notarzwang. Die Tilgung der Immobilie kann individuell durch eine notariell, vereinbarte , lebenslange Rente oder auch über eine anteilmäßige Kapitaloption erbracht werden. Dies gilt es vorab durch uns abzuklären, wie die Tilgung erbracht wird. Weitere Infos unter der http://www.immo-sofortfinanzierung-mietkauf.de mfg Günter Draxler
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