Lügen, Betrügen und Manipulieren scheint an der Tagesordnung zu stehen.
Wenn tagein, tagaus ein Lügengebäude aufrecht erhalten werden muss – wird es früher oder später zusammenbrechen, weil es der Wahrheit nicht standhalten kann.
Die Wahrheit kommt immer ans Licht, weil sich die Wahrheit immer ihren Weg bahnt. Eine Lüge hingegen muss aufrechterhalten werden, während eine Wahrheit einfach steht.
Die Katze ist aus dem Sack. Das Virus war schließlich ein Schwindel.
Die CDC, die WHO und all die so genannten Experten haben Sie belogen!
Hier ist die Liste: „Die CDC gab zu, dass sie die COVID19-Infektionszählungen vermasselt und die Öffentlichkeit absichtlich in die Irre geführt haben, und hat sich entschuldigt und klargestellt, dass die Menge der wirklich Infizierten viel geringer ist als die ursprünglich gemeldete – ein Fehler, der so ungeheuerlich war, dass der Direktor des Harvard Global Health Institute sagen musste:
„Wie konnte die CDC diesen Fehler machen? Das ist ein Chaos“.
Die amerikanische Coronavirus-Taskforce gab auch zu, die nationale COVID19-Todeszahl zu fälschen, als Dr. Birx sagte, dass es sich bei den Todesfällen um Menschen handele, die „mit“ COVID19 und nicht „von“ COVID19 gestorben seien, so dass die tatsächliche Todeszahl viel niedriger sei als die derzeit gemeldete.
Dr. Anthony Fauci räumte ein, dass Masken nicht gegen das Virus helfen, und die Maskenhersteller geben nun Warnungen heraus, dass ihre Produkte nicht von COVID abschrecken19.
Fauci sagte auch, dass eine weitere Schließung des Landes irreparablen Schaden anrichten könnte.
Die CDC verfolgte ihre ursprüngliche Behauptung zurück, die die Gouverneure dazu veranlasste, ihre Staaten zu schließen & stellte klar, dass sich COVID19 nicht leicht auf der Oberfläche ausbreitet.
Der Gouverneur von New York, Andrew Cuomo, bestätigte eine kürzlich durchgeführte Gesundheitsstudie, aus der hervorgeht, dass 70% der Neuinfektionen tatsächlich von zu Hause ausgehen, was die Anordnung von Hausbesuchen zu einem der gefährlichsten Mandate macht, die es derzeit gibt.
Trump stoppte die Finanzierung der WHO und drohte, das Geld dauerhaft zu sperren, bis sie beweisen können, dass sie nicht mehr korrupt vom kommunistischen China beeinflusst werden, nachdem sie unser Land im Januar über die Übertragung von COVID19 von Mensch zu Mensch belogen hatten.
Die Kurve ist abgeflacht,
die CDC, die WHO, Dr. Fauci, unsere Gouverneure und viele andere
haben sich hinsichtlich der potenziellen Bedrohung durch dieses Virus völlig geirrt !!!
Sogar Kalifornien öffnet sich früher als erwartet, weil die Beweise im Widerspruch zu den langjährigen und ungenauen Erzählungen stehen, die immer noch von den extrem unehrlichen und korrupten Medien aufrecht erhalten werden.
Wenn Sie immer noch in Angst leben, brauchen Sie das nicht. Die Medien, globale Organisationen, die Regierung und ihre Behörden „führen“ die Öffentlichkeit in die Irre.
Die Leute nannten diejenigen von uns, die das die ganze Zeit wussten, Verschwörungstheoretiker, aber es stellte sich heraus, dass wir nur den Tatsachen gefolgt sind!
Öffnen Sie Ihre Geschäfte, Kirchen und Wohnungen. Fallen Sie nicht länger auf die Lügen herein.
Wenn Sie diesmal auf die Lügen hereingefallen sind, wachen Sie auf und schließen Sie sich der Armee von Wahrheitssuchern an, die an der Front kämpfen.
Die WHO haben soeben zugegeben, dass die Übertragung des Virus durch einen asymptomatischen Träger – der ganze Grund für die Abriegelung, sehr selten sei !!
Das #CDC bestätigte soeben eine Sterblichkeitsrate von 0,2% für #COVID19. Dafür haben wir:
– Fast 6 Billionen zusätzliche Staatsschulden – 50 Millionen entlassene oder beurlaubte Arbeitnehmer – 60 Millionen auf Lebensmittelmarken platziert – Arbeitslosigkeit von 3,5% auf 14,7% gestiegen – Lähmte die Erdölindustrie – Ruinierte die Tourismusindustrie – Die Dienstleistungsbranche in den Bankrott getrieben – Verursachte eine drohende Fleisch- und Eiweißkrise – Bedrohte, bestrafte und verhaftete Kirchenführer – Verschlimmerte psychische Gesundheitsprobleme – Schließung von Schulen und Hochschulen – Zügellose Macht für nicht gewählte Beamte – Zunahme der Selbstmorde höher als COVID-Todesfälle – Verzögerte Operationen und Behandlungen bei schweren Krankheiten – Verletzung unzähliger wichtiger bürgerlicher Freiheiten – 300 Millionen Amerikaner unter Hausarrest gestellt
Bundeskanzlerin Angela Merkel und Ministerpräsident Markus Söder zeigen sich auf Herrenchiemsee in großer Einigkeit.(Foto: dpa)
Dies könne bei örtlich begrenzten Infektionsausbrüchen der günstigste Weg sein, sagt die Kanzlerin. Söder signalisiert Unterstützung für den milliardenschweren EU-Wiederaufbaufonds.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) plädieren für lokale Ausreisesperren zur gezielten Bekämpfung der Coronvirus-Pandemie. Bei einem örtlich begrenzten Infektionsausbruch könne ein Ausreiseverbot günstiger sein als umgekehrt ein bundesweites Aufnahmeverbot in Hotels für Reisende aus diesem Gebiet, sagte Merkel auf einer gemeinsamen Pressekonferenz auf Herrenchiemsee, wo sie zum ersten Mal in ihrer Amtszeit an einer Sitzung des bayerischen Kabinetts teilgenommen hatte.ANZEIGE
„Ich finde, das ist jedenfalls ein Vorschlag, den man diskutieren sollte und für den ich werben würde“, sagte die Kanzlerin. Söder verwies auf die örtlich geltenden Ausgangsperren, die der bayerische Landkreis Tirschenreuth im März verhängt hatte. Damit könne die Ausbreitung der Infektionen unter Kontrolle gebracht werden. „Das gibt Sicherheit für alle Beteiligten“, sagte der CSU-Politiker. „Deswegen, glaube ich, ist der Weg der richtige.“
Bund und Ländern diskutieren derzeit über einen entsprechenden Paradigmenwechsel. Einig ist man sich bislang aber nicht. Nach Informationen von Reuters soll es am Mittwoch einen neuen Anlauf für eine Einigung zwischen Kanzleramt und den Staatskanzleien der 16 Bundesländer geben. Hintergrund sind Einwände vor allem aus Nordrhein-Westfalen gegen die alte Regelung, nach dem Corona-Ausbruch im Kreis Gütersloh seien zu viele Menschen betroffen gewesen. Etliche Urlauber aus dem Kreis mussten ihre Ferien etwa in Mecklenburg-Vorpommern abbrechen, obwohl sie selbst keine Symptome hatten.
Das Kanzleramt hat nun das japanische Modell ins Gespräch gebracht. Danach dürfen die Menschen aus einem Corona-Hotspot zunächst nicht ausreisen. Im Gegenzug werden dann innerhalb von zwei Tagen alle Menschen in diesem Gebiet getestet.
Söder stellte sich nach der Sitzung zudem hinter Pläne für einen milliardenschweren EU-Wiederaufbaufonds. „Europa ist in einer schwierigen Phase“, sagte er im Anschluss in einer gemeinsamen Pressekonferenz. Bayern unterstütze den Weg der Bundesregierung. Auf neue Fragen immer die gleichen Antworten zu geben, sei ein Fehler. Man müsse auch mal über seinen Schatten springen, sagte der CSU-Chef mit Blick auf die großangelegten Corona-Hilfsprogramme in Europa.ANZEIGE
Söder zeigte sich zuversichtlich, dass es unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft möglich sein werde, „dass wir tatsächlich einen neuen Weg gehen“. Es dürfe in Europa nicht mehr um „Schuldner und Gläubiger“ gehen, sondern um „Partner in der gemeinsamen Entwicklung in Europa“. Es gehe um ein progressives und nachhaltiges sowie „liberales und wertebewusstes Europa in Absetzung von Extremisten“.
Merkel sagte, der Ort des Treffens sei sehr passend für das Gespräch über die EU-Ratspräsidentschaft, denn „Herrenchiemsee steht immerhin für die Entstehung unseres Grundgesetzes“, in dessen Präambel das vereinte Europa erwähnt werde. Die Corona-Krise habe demonstriert, was es für Deutschland bedeute, wenn Wertschöpfungsketten kaputtgingen oder der Binnenmarkt nicht funktioniere. Zudem sei es dreißig Jahre nach dem Ende des Kalten Kriegs so, dass die USA die EU nicht mehr selbstverständlich in jeder Situation beschützten, worauf europäische Länder nicht mit nationalstaatlichen Alleingängen reagieren sollten.ANZEIGE
Die Kanzlerin betonte, sie verstehe Söders Einladung als ein Signal für dessen Unterstützung für den geplanten EU-Aufbaufonds. Dieser sei ein „wichtiger Weg“, mit der Corona-Krise umzugehen. Sie sei mit Söder einig, dass der Fonds vor allem „Zukunftsinvestionen“ etwa in die Digitalisierung oder den Klimaschutz enthalten müsse. Denn „wir müssen insbesondere der jungen Generation helfen, die jetzt in ganz besonderen Zeiten aufwächst“. Auch dass die Bundesrepublik ihren Wohlstand bewahre, betonte Merkel mehrfach als zentral.
Merkel: Föderalismus hat sich in Corona-Krise bewährt
Teilnahmen an Landeskabinettssitzungen sind in Merkels Terminkalender eine absolute Ausnahme, ihr Besuch in Bayern auf Einladung von CSU-Chef und Ministerpräsident Markus Söder zeigt die derzeit enge und gute Zusammenarbeit mit Söder, das betonten die beiden auch während ihrer Pressekonferenz mehrfach. Man habe in der Krise „ungewöhnlich eng zusammengearbeitet und das sehr gut“, sagte Merkel. Für die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern fand sie auch insgesamt lobende Worte: Man könne sagen, „dass sich unser föderales System bewährt hat“.
Söder würdigte das Treffen mit der Kanzlerin als „Meinungsaustausch mit einer ganz großen Übereinstimmung“. Es sei überhaupt das erste Mal gewesen, dass ein amtierender Bundeskanzler beziehungsweise eine Kanzlerin im bayerischen Kabinett gewesen sei. Er habe die Einladung an Merkel als „herzliches Dankeschön“ an das gemeinsame Zusammenwirken in der Corona-Krise ausgesprochen.ANZEIGE
In den vergangenen Monaten hatten bereits mehrere Mitglieder der Bundesregierung an Sitzungen des bayerischen Kabinetts teilgenommen, darunter Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD).
Bayerische Bauern nutzten Merkels Besuch, um mit einer kilometerlangen Traktoren-Schlange am Chiemsee gegen die Agrarpolitik in Deutschland zu demonstrieren. Nach Polizeiangaben standen am Vormittag etwa 300 Traktoren entlang der Straße, und zwar von der Autobahnabfahrt bis nach Prien. Auch beim Schiffsanleger gab es eine angemeldete Demonstration, laut Polizei mit rund 50 Teilnehmern. Auf Plakaten stand beispielsweise „Die Totengräber der deutschen Landwirte“, darunter Fotos etwa von Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU), Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber (CSU), Merkel und Söder.
Alles spricht von Mobile First und der Wichtigkeit, deine WordPress-Seite auf die Bedürfnisse der mobilen Nutzer auszurichten. Leider bleibt es bei der Umsetzung oft bei kleinen Optimierungsmaßnahmen an der Website selbst. Ein wirkungsvoller Kanal, um deine potenziellen Kunden zu erreichen, wird dabei meist vergessen: mobile Apps. Wie du ganz ohne Programmierkenntnisse eine eigene WordPress-App erstellen kannst, zeigt dir Lukas Gehrer.
In den letzten Jahren habe ich mehrere meiner Projekte und WordPress-Webseiten mit einem App-Angebot erweitert und dabei spannende Erfahrungen gemacht, die ich dir heute weitergeben möchte. Das richtige Plugin für die Umwandlung deiner Seite in eine mobile App zu finden, ist eine ziemlich lästige Aufgabe. Viel mehr als die Fülle an Angeboten stören mich dabei die vielen TOP-10 Listen. Denn diese sind meistens total oberflächlich und du weißt hinterher genauso wenig wie vorher.
Meine Top 3 App Builder Plugins für WordPress
Aus gegebenem Anlass habe ich mich also hingesetzt und die drei besten WordPress-Plugins für deine potenziellen App-Pläne herausgesucht. Dabei habe ich jeweils ein Plugin für gewisse Anwendungszwecke und Größenordnungen ausgewählt – von kleinen Blogs bis hin zu internationalen Unternehmensseiten. Ich freue mich, dir bei der Auswahl des richtigen Plugins zu helfen, um deine WordPress-Seite in eine mobile App zu verwandeln!
Gleich vorneweg: Ich habe in diesem Artikel den Fokus auf App Abo-Dienste gelegt. Denn 50.000 Euro für eine Custom App von einer Agentur mit jahrelangem Support hinzulegen, ist weder mein Ziel noch meine Empfehlung. Aus diesem Grund sind Abo-Dienste für Apps oder auch sogenannte “WordPress App Builder” sehr beliebt. Und mindestens drei davon, sind auch wirklich zu empfehlen.
#1 AppPresser: Super App-Plugin für kleine Blogs und Webseiten
Wir starten mit AppPresser, dem wahrscheinlich bekanntesten App Builder-Plugin. Es wird gleichzeitig auch die meisten von euch ansprechen. AppPresser hat sich unter den Massen einen Namen gemacht und beansprucht völlig berechtigt einen großen Marktanteil für sich. Weit über 4.000 aktive Installationen zählt das Tool auf WordPress.org. Irgendetwas machen die Entwickler da also richtig.
Genau genommen nicht irgendetwas, sondern die Preis-Leistung. Schon ab 19 Euro im Monat (Stand Januar 2019) kannst du eine AppPresser Jahreslizenz abschließen, welche den App Builder sowie ein Jahr lang Support und Updates beinhaltet. In dem kleinsten Tarif werden allerdings maximal 5.000 Geräte für Push-Benachrichtigungen und keine weiteren Features unterstützt.
Die Möglichkeit, Werbung zu schalten, Sharing-Buttons für Social Media, Downloads, eine Kamera-Integration und Co. einzubinden, gibt es erst ab dem „Agency“-Tarif für knapp 50 Euro im Monat. Noch mehr PRO Features bietet der Tarif „Agency Plus“. Darunter fallen Dienste wie Community- und Mitglieder-Bereiche, offline Downloads, Übersetzungen und mehr.
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Basis-Funktionen zum kleinen Preis
Funktionieren tut AppPresser total einfach und direkt in der WordPress-Oberfläche. Du wählst Menüs, Farben, Hintergründe, Schriftarten etc. aus und kann dir so ganz individuell deine mobile App zusammenstellen. Die Live-Vorschau versüßt dabei die User Experience ungemein.
Allerdings muss man ehrlich sein: Besonders viele Möglichkeiten stehen hier nicht zur Verfügung. Das grundlegende App-Design kann zum Beispiel nicht einfach gewechselt werden. Man kann es sich eher wie ein WordPress-Theme vorstellen, welches man eben konfigurieren kann. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Und da wären wir auch schon bei dem Punkt, warum in der Überschrift steht „für Blogs und Webseiten“. Die Apps sehen eher aus wie Web-Apps und zählen wohl nicht zu den modernsten Oberflächen, die man finden kann. Wer sich also individuell von der Konkurrenz abheben möchte, wählt vielleicht besser einen anderen Dienst.
Dafür sind die Apps für diesen Preis kaum zu übertreffen. Deshalb wirst du als Blogger oder Webseitenbetreiber mit kleinem Budget mit AppPresser den perfekten Anbieter finden. Weiteres Budget ist dann vielleicht in der Redaktion eines Nischenblogs besser investiert.
#2 Appful.io: Perfektes App-Plugin für größere Magazine, Unternehmen und große WordPress-Projekte
Dann springen wir im Zielgruppen-Diagramm einmal quer von einem Rand zum anderen. Wenn du nicht etwa eine mobile App für einen Nischenblog, sondern für ein Unternehmen, größere Projekte oder ein Magazin erstellen möchtest, brauchst du einen anderen Dienstleister. Appful positioniert sich dafür seit Jahren am Markt als die perfekte Lösung für Unternehmen. Laut eigenen Angaben auf der Homepage nutzen Organisationen wie Greenpeace, Vaude, Peta und große Webportale wie Macnotes.de den App Builder.
Appful bietet nicht nur die reine Erstellung und Betreuung von Publishing Apps an. Wenn du eine eigene App für die interne Kommunikation, für Content Marketing Zwecke oder sogar als Datenbank für Mitarbeiter und Kunden anvisiert, findest du mit appful einen guten Partner mit Erfahrung im B2B-Bereich. Doch auch große Webseiten und Magazine können von appful’s Know-How profitieren, wenn das entsprechende Budget vorhanden ist.
Neben dem reinen WordPress-Plugin, bietet appful zahlreiche Features und Dienstleistungen, die das Angebot zu einem runden Gesamtpaket machen: Jahrelanger Support, regelmäßige Updates für neueste Features auf iOS und Android, moderne App Designs und vor allem der Dashboard-Login trennen appful von vielen kleinen WordPress App Buildern.
Als appful-Kunde kannst du dich bequem von überall aus und jederzeit mit deinem Konto einloggen, Anpassungen an deiner App vornehmen und diese live schalten. Darüber hinaus hast du die Möglichkeit, über dein Konto das App Design, die Seiten und Menüs zu konfigurieren sowie Analytics-Daten abzurufen. Außerdem ist es möglich, eigene App Designs und Funktionen mit dem Team hinter appful zu entwickeln.
Eine professionelle App hat ihren Preis
Insgesamt ist Appful eine optimale Lösung für Unternehmen sowie größere, auf WordPress basierende Projekte, die bei der Entwicklung einer modernen App möglichst viel Arbeit auslagern möchten. Am Ende soll eben die App im App Store stehen und dank Updates und Support auch modern und zukunftssicher bleiben. Outsourcing statt selber basteln ist hier das Stichwort. Im Grunde das Gegenteil von AppPresser.
Für diese Dienste musst du dann allerdings B2B-Preise einkalkulieren, anders als bei AppPresser und Co. Bei appful geht es ab 99 Euro im Monat erst los. Unternehmen und Enterprise-Kunden bezahlen in der Regel mehr. Auf einige hundert Euro musst du dich also gefasst machen. Doch für eine moderne App mit optional eigenem Design ist dies Marktpreis. Im Vergleich zu App-Agenturen stehst du mit der appful-Lösung sogar deutlich günstiger da. Es ist also im B2B-Bereich eine Art “best of two worlds”: Agentur-Design und Abo-Preise.
Wenn das Budget da ist, lohnt sich appful also. Doch das ist ein großes “wenn”. Ich selbst habe mehrere meiner Online-Blogs erfolgreich mit appful in eine mobile App umgewandelt. Wenn ich nicht zufrieden wäre, stünde das Plugin nicht in diesem Artikel.
Gerade, wenn du nur wenig Budget zur Verfügung hast und im Grunde nur die Inhalte einer statischen Website optimiert auf mobilen Geräten darstellen möchtest, kann eine Web-App die richtige Lösung sein. Mit dem kostenfreien Plugin „Super Progressive Web Apps“, welches auf WordPress.org über 10.000 aktive Installationen und eine Bewertung von 5/5 Sternen aufweist, ist die Umsetzung kinderleicht.
Ich tue mich eben schwer, manchen WordPress-Projekten und Webseiten gleich einen kostenpflichtigen App Builder “aufzuschwätzen”, wenn im Grunde nur eine schicke Darstellung für Smartphone und Tablet fehlt.
Das PWA-Tool baut binnen Minuten eine mobil angepasste Version deiner WordPress-Seite, die deinen mobilen Webseitenbesuchern den Button “Add To Home Screen” anzeigt. Mit nur einem Klick kann euer Besucher dann einen Shortcut mit Icon auf dem Homescreen auf iOS und Android platzieren.
Natürlich macht dieser Homescreen-Shortcut deine Seite noch nicht zu einer “echten” mobilen App, dennoch ist diese Lösung für den Anfang oft absolut ausreichend. Darüber hinaus stellt PWA die einfachste und billigste Lösung dar. Schließlich kannst du später immer noch auf AppPresser oder appful aufrüsten.
Fazit: Welches WordPress-Plugin ist für mich?
Nun, dies kannst du im Grunde schon aus dem Text herauslesen. Für die meisten wird die Antwort wahrscheinlich “AppPresser” heißen. Denn damit bekommst du in der Regel eine wirklich schicke App, die vollkommen ausreichend für kleinere Vorhaben ist und dir vor allem Geld spart.
Als Unternehmen, Magazin oder Betreiber eines größeren WordPress-Blogs solltest du dir hingegen appful einmal genauer ansehen. Im Normalfall ist hier ein bisschen mehr Budget eine lohnenswerte Investition.
Wenn deine Pläne, eine eigene WordPress-App zu erstellen, nach meinem Artikel völlig durcheinander geraten sind, brauchst du vermutlich noch etwas Zeit. In dem Fall bietet es sich an, zunächst eine Web-App mit PWA zu erstellen. Wenn also kaum Budget da ist und im Grunde noch Unsicherheit herrscht, ob dein Projekt einmal groß wird, dann gib das Geld besser nicht für eine mobile App aus, sondern optimiere die mobile Version so gut es geht!
Wenn du Feedback, Fragen oder weiteren Input zur Umwandlung von WordPress-Seiten in mobile Apps hast, freue ich mich über deinen Kommentar!
Deine Konkurrenz beliest sich auch
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Im Kampf gegen das neuartige Coronavirus setzen einige Regierungen, beispielsweise in China, Taiwan und Südkorea, nicht nur auf Quarantänen und Lockdowns, sondern auch auf eine »Contact Tracing« genannte Überwachungsstrategie. Der US-amerikanische Whistleblower und ehemaliger Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden befürchtet, dass viele Staaten ihre neuen Befugnisse nach dem Ende der Pandemie nicht wieder aufgeben werden.
Im Detail unterscheiden sich die Programme der einzelnen Länder, aber bei allen handelt es sich letztlich um Handy-Apps, die fortwährend den Gesundheitszustand der Nutzer ebenso erfassen wie Gesundheitsdaten sämtlicher Personen, mit denen die Nutzer in Kontakt kommen.
Kommt ein Handy in engen Kontakt mit jemandem, der möglicherweise das Virus in sich trägt, erhält der Nutzer eine Benachrichtigung und die App weist ihn an, sich die nächsten zwei Wochen in Quarantäne zu begeben. Allerdings ist diese Quarantäne nicht notwendigerweise freiwilliger Natur, das hängt davon ab, wo man lebt. In einigen Ländern wurden die Handys als eine Art »Fußfessel für den Hausarrest« genutzt.
Sollte die überwachte Person – aus welchem Grund auch immer – das Haus verlassen, werden die Behörden informiert. Sowohl in Italien wie auch in Großbritannien werden diese Apps als bester Weg aus der Kontaktsperre propagiert und es scheint, dass die Behörden diesen Weg wählen werden.
Auf den ersten Blick mag dieser Ansatz wie eine nützliche Strategie im Kampf gegen ein weiteres Umsichgreifen der Krankheit wirken, aber Datenschützer und Technologieexperten geben sich besorgt. Sie fürchten, mit den Daten könne Missbrauch getrieben werden, außerdem geben sie zu bedenken, dass korrupte Regierungen eventuell auch lange nach dem Ende der Pandemie nicht auf diese beispiellosen Möglichkeiten, ihre Bevölkerungen überwachen zu können, verzichten wollen.
Snowden spricht Klartext
Edward Snowden äußerte kürzlich in einem Interview mit Vice Bedenken an den Überwachungsprogrammen. Er sprach von einer »Architektur der Unterdrückung«.
»Glauben Sie wirklich, dass man diese Fähigkeiten nicht beibehalten wird, selbst wenn die erste Welle, die zweite Welle und die 16. Welle des Coronavirus längst Geschichte sind? Dass die Daten nicht gespeichert werden? Egal, wie sie verwendet werden, man betreibt hier den Aufbau einer Architektur der Unterdrückung«,
so Snowden. Das Virus sei eine ernste Bedrohung, räumte Snowden ein. Schon damals, als er noch beim amerikanischen Geheimdienst arbeitete, hätten die Dienste gewusst, dass es nur eine Frage der Zeit war, bis eine gewaltige Pandemie das Land lahmlege.
»In einer Welt, in der wir dicht an dicht in überfüllten und verschmutzten Städten aufeinander hocken, ist als Krise der öffentlichen Gesundheit nichts vorhersehbarer als eine Pandemie. Jeder Akademiker und jeder Wissenschaftler, der sich die Situation angesehen hat, wusste, dass uns das bevorstand. Das gilt auch für die Geheimdienste, wie ich aus eigener Erfahrung bestätigen kann. Sie hatten die Berichte gelesen und bereiteten sich auf Pandemien vor«, sagte er.
Snowden äußerte Zweifel an den positiven Zahlen, die China seit einigen Wochen meldet. Er verwies darauf, dass die chinesische Regierung dafür gelobt worden sei, wie gut sie die Ausbreitung der Krankheit eindämmen konnte – etwas, was ihr nur gelungen sei, weil sie einen drakonischen Lockdown anordnete.
China kontrolliert Informationsfluss
Möglicherweise funktioniere Chinas extreme Strategie nicht so gut, wie es die Regierung behauptet, so Snowden, aber mit Gewissheit lasse sich das nicht sagen, weil die Regierung alle Informationen, die das Land verlassen, strengstens kontrolliere.
»Sieht man sich Länder wie China an, wo sich die Fallzahlen zu stabilisieren scheinen, stellt sich die Frage, wie sehr man diesen Zahlen vertrauen kann. Ich glaube nicht, dass wir das können«, sagte Snowden. »Wie wir sehen, hat die chinesische Regierung kürzlich daran gearbeitet, westliche Journalisten aus dem Land zu werfen – genau zu dem Zeitpunkt, an dem wir glaubwürdige, unabhängige Warnungen aus dieser Region benötigen.«
Unterdessen haben Apple und Google kürzlich eine ungewöhnliche Partnerschaft angekündigt. Die Unternehmen wollten untereinander kompatible Tracing-Apps entwickeln, die auf Opt-In-Basis funktionieren sollen, also nur auf ausdrückliche Zustimmung der Nutzer hin. Die Nachrichtenagentur Bloomberg allerdings meldet, dass die Unternehmen beabsichtigen, Contact Tracing zum Teil künftiger Software-Aktualisierungen zu machen.
Beide Unternehmen beteuern, dass man die Möglichkeit haben werde, sich nicht an dem Programm zu beteiligen, aber es ist durchaus vorstellbar, dass beispielsweise der Zugang zu Supermärkten oder größeren Geschäften und Veranstaltungen davon abhängig gemacht wird, dass die Apps den Nutzer für unbedenklich erklären.
»Während sich der Autoritarismus ausbreitet, die Notstandsgesetze zunehmen und wir unsere Rechte opfern, opfern wir auch unsere Möglichkeiten, das Abrutschen in eine weniger liberale und weniger freie Welt aufzuhalten«,
Die Corona-Krise wird auch zum Risiko für den Bankensektor. Vor allem Volksbanken und Sparkassen halten Konjunkturforscher für gefährdet. Denn wegen der schlechten Wirtschaftslage werden laut einer Studie tausende Unternehmen ihre Kredite nicht zurückzahlen können. Die Summe der Ausfälle könnte sich im schlechtesten Fall auf fast 630 Milliarden Euro belaufen.
Wegen der Konjunkturkrise drohen den Banken hohe Kreditausfälle, warnen Forscher
Im optimistischen Szenario liegt die Summe bei rund 130 Milliarden Euro, im pessimistischsten bei rund 630 Milliarden Euro
Vor allem Volksbanken und Sparkassen sind gefährdet, weil sie Geld an viele kleine Firmen verliehen haben, die besonders unter der Krise leiden
Deutschland als Finanzstandort liegt am Boden: Während sich die Banken und Finanzdienstleister auf dem Höhepunkt der Corona-Krise noch halten konnten und es bislang zu keinen Ausfällen im Zahlungsverkehr kam, rollt jetzt eine Welle von Pleiten auf die Kreditinstitute zu, die sie selbst schwer in Mitleidenschaft ziehen könnte. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung in Halle (IWH).
Eine solche Welle träfe auf Finanzdienstleister, die sich sowieso in schlechter Verfassung befinden: Der Zahlungsdienstleister Wirecard ist insolvent und sein Fall stellt den Akteuren auf dem Finanzplatz ein miserables Zeugnis aus. Die Commerzbank sucht händeringend nach einem neuen Aufsichtsratschef, der dann einen neuen Vorstand finden soll. Die Inhaber beider Posten haben ihren Rücktritt angekündigt, weil die Bank in Sachen Profitabilität nicht den Anforderungen wichtiger Aktionäre entspricht. Und die Deutsche Bank , die sich einst als weltweites Spitzeninstitut begriffen hat, verkündet eine Restrukturierung nach der anderen.
Aktionäre erleben die Krise in ihrem Depot: Wer eine Aktie der Deutschen Bank seit fünf Jahren hält, hat heute nur noch ein Drittel des ursprünglichen Werts. Die Commerzbank-Aktie dümpelt seit Monaten um die vier Euro.
Firmenpleiten sorgen für Kreditausfälle
Laut Analyse der Wirtschaftsforscher aus Halle wird die Corona-bedingte Konjunkturkrise nun tausende Firmen daran hindern, ihre Kredite zurückzuzahlen. Die Ausfälle könnten Deutschlands Banken so schwer belasten, dass diese selbst in Existenznot geraten. Im optimistischen Szenario, bei dem sich die deutsche Wirtschaft rasch erholt, wären immerhin sechs Prozent und damit dutzende hiesige Geldhäuser gefährdet. Hingegen würden im pessimistischen Szenario einer langen Wirtschaftsflaute bis zu 28 Prozent und damit hunderte Banken in ernste Schwierigkeiten geraten.
Wie wichtig diese Banken für die Wirtschaft sind, verdeutlicht der Blick in ihre Bilanzen: Die vom Ausfall bedrohten Kredite belaufen sich im optimistischen Szenario auf 127 Milliarden Euro, im pessimistischen Szenario auf 624 Milliarden Euro. „Selbst wenn es für die deutsche Wirtschaft sehr gut läuft, halten wir eine neue Bankenkrise für wahrscheinlich“, sagt IWH-Präsident Reint Gropp, der die Studie zusammen mit den IWH-Finanzmarktforschern Michael Koetter und William McShane verfasst hat. „Der Staat hat sich zuletzt verständlicherweise um die Realwirtschaft gekümmert, sollte aber mögliche Gefahren nicht übersehen, die im Finanzsektor lauern.“
Vor allem Sparkassen und Volksbanken müssen mit Ausfällen rechnen
Wenn viele Kredite ausfallen und dadurch die Kernkapitalquote der betroffenen Banken unter sechs Prozent falle, werden sie umstrukturiert, mit anderen Instituten verschmolzen oder ganz geschlossen. In jedem Fall wäre es ihnen unmöglich, neue Kredite zu vergeben. Dies könnte die ohnehin geschwächte Realwirtschaft zusätzlich stark belasten, sagt Gropp und warnt: „Die Gefahr ist ziemlich hoch, dass eine Bankenkrise eine zweite Rezession auslöst.“
Wann die prognostizierte Bankenkrise beginnt, hängt von mehreren Faktoren ab. Beispielsweise werden Unternehmen den Zeitpunkt ihrer Zahlungsunfähigkeit hinauszögern, während Banken Problemkredite verschleiern können. Vor allem Sparkassen und Genossenschaftsbanken sollten mit Kreditausfällen rechnen: Sie verleihen ihr Geld meist an Firmen, die jetzt doppelt gefährdet sind. Zum einen, weil sie klein und damit generell krisenanfälliger sind als Großunternehmen. Zum anderen, weil diese Firmen insbesondere solchen Branchen angehören, die vom Corona-Lockdown schwer getroffen wurden, darunter Einzelhandel und Gastgewerbe.
Wieviel Puffer steckt in den Bilanzen?
Gerhard Schick, ehemaliger Grünen-Politiker und heute geschäftsführender Vorstand der „Bürgerbewegung Finanzwende“ teilt die Analyse des IWH. Wenn Unternehmen jetzt zusätzliche Kredite bekämen, um die Krise durchzustehen, werde die Schuldenlast irgendwann zu groß, sagte Schick in einem Interview: „Dann ist entscheidend, wie viel Puffer haben die Banken eigentlich in ihrer Bilanz? Wie viel können die an Verlusten abfedern?“ Eine zweite Welle, ausgelöst durch eine Bankenkrise, hält Schick vor diesem Hintergrund für durchaus realistisch.
Den Behörden schwindelte sie vor, sie sei blind und sitze im Rollstuhl – und finanzierte so 18 Jahre lang ein Luxusleben auf Kosten ihrer britischen Mitbürger. Nun sitzt sie im Gefängnis und freut sich darüber, wie sie sagt. Selbst ihr Ehemann ahnte nichts vom heimlichen Treiben seiner Frau.
In den vergangenen Wochen stiegen die Aktien wieder rasant und immer mehr Kleinanleger drängen an die Börse. Das gab es schon mal – und damals ging dieser Boom an den Märkten nicht gut aus.
Die Null-Zinspolitik der EZB belastet Lebensversicherungen massiv. Die Anbieter erwirtschaften nicht mehr genug Gewinn. Eine aktuelle Studie enthüllt jetzt: Jedes vierte Unternehmen habe finanzielle Probleme, fünf Versicherer seien doppelt gefährdet. Welche Anleger betroffen sind.
Posted on January 30, 2019 at 06:33 AM [it works…]
Wie viele Berliner GEZ-Verweigerer, erhielt nun auch ich vor wenigen Tagen Post von einem der Berliner Finanzämter, als vollstreckende Behörde, so wie wir es bereits durch die Hauptzollämter „gewohnt“ sind. Alles nach „Recht“ und „Gesetz“, so wie es sich gehört. Allerdings nur, solange dem Regime das entsprechende Gesetz auch in die Agenda passt. Das Berliner Grundgesetz oder die Menschenrechte passen nun einmal nicht in die Regimeagenda. Wenn ein Bürger es wagt diese Gesetze hervorzukramen oder gar daraus zu zitieren, dann wird selbiger kurzerhand und ungeachtet seiner politischen oder religiösen Ausrichtung prompt zu einem Reichsbürger degradiert oder besser gebrandmarkt. Ob er will oder nicht und „Befehl ist schließlich Befehl“.
Nun scheint es so, dass man in Berlin längst dazu übergegangen ist, die Finanzämter wohl auch für den RBB als Vollstreckungsbehörde vollstrecken zu lassen. Laut § 2 Abs. 4 VwVfGBln gilt das Verwaltungsverfahrensgesetz allerdings nicht für die Tätigkeit des Rundfunks Berlin-Brandenburg. Nein keine Sorge, es wirkt alles nur wie ein Schuldenturm. Tatsächlich ist es eine lebendige repräsentative Demokratie.
Wer aber sind die Reichsbürger? Jene Personen in Polizei, Justiz, Anwaltschaft, Generalstab, Bundesbehörden, Politik oder gar Bundestag, die, teilweise ohne es zu wissen, eine deutsche Staatsangehörigkeitsnachweis gemäß Art. 116 GG besitzen müssen? Genau der alliierte Artikel, der per Staatsverständnis des BVerfG Deutschland die 1944 festgelegten Grenzen von 1937 vorgeben soll, obwohl doch der Bundestag, der sich als normsetzenden, diktatoriale Körperschaft im Reichstag versammelt, sich somit nicht der Lage sehen kann, den räumlichen Geltungsbereich mit dem gesetzgebenden Zuständigkeitsbereich in Einklang zu bringen? Eine sehr wichtige Frage, deren mögliche Erklärung allerdings einen Geschichtsexkurs notwendig macht.
Nun hatte ich erst kürzlich öffentlich in einem Video gesagt, dass ich unter Angabe im Verwendungszweck „Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung bis zur endgültigen Klärung Geltungsbereich; Drehergesetz; EGOWiG“ seit 2 Jahren keine Tickets mehr zahlen zu müssen und schwubs kommt ein Schreiben aus Berlin, ohne sich dabei auf das OWiG zu beziehen. Dabei ging es im Video nicht um das EGOWiG direkt, das hat man vorsorglich, wenn auch zu spät, mit den Bereinigungsgesetzen 2006/2007 wegfallen lassen. Es ging um fehlende Rechtsstaatlichkeit, fehlende Rechtssicherheit, NaZigesetze oder Manipulationen an den Verjährungsfristen, wie eben durch das Drehergesetz. Dessen tieferen Sinn wollte man nicht in einem Gerichtsverfahren erörtern müssen, so dachte ich. Aber man scheint mich nicht wirklich richtig verstanden zu haben. https://www.bitchute.com/embed/A30Q5REry4aG/
Es ist inzwischen gut dokumentiert, wie erfolgreich man, seitens der Politik und der Justiz, das Drehergesetz zur „Rehabilitation“ von NaZiverbrechern, also wirklichen NaZiverbrechern oder immerhin Begünstigten von NaZiverbrechen und Unterstützern, [aus]nutzte. Verurteilen wird man wohl bis DZE nur noch die Befehlsempfänger. Der letzte wirkliche NaZi im Bundestag agierte für die Grünen. Der erste NaZi indes als RECHTE Hand für Adenauer.
Ich habe mir nun die Mühe gemacht und selbst genauer recherchiert, obwohl ich bislang annahm, bereits vieles zu wissen und das bereits vieles bekannt sei respektive im Netz zu finden sei. Ich habe mich geirrt, wenngleich die richtigen Ansätze bereits da waren.
Ein Thema in dem man sich schnell verrennen kann, was wohl auch gewollt erscheint. Zusätzlich denke ich, sind die Herrschaften in Berlin selbst überfordert gewesen, als sie, wie Herr Kohl ja wunderbar beschreibt, ihre Komfortzone retten wollten. Sicher ist, dass die BRD, so wie die DDR, heute nicht mehr existieren dürfte. Herr Kohl hat seinerzeit bewusst das Bonner Grundgesetz gebrochen und viele haben mitgemacht. Überraschung ist dabei die Rolle der SPD. Man könnte den Versuch seinerzeit, den Weg nach Art. 146 GG durchzusetzen, als letzte Glanzleistung der SPD werten. Leider haben sich die Korrupten Abgeordneten, allen voran Helmut Kohl, am Ende doch durchsetzen können.
Warum Weimar?
Warum zog man nach dem erste großen Krieg von Berlin nach Weimar? Die Stadt ist schön, das ist wohl wahr. Sie ist bekannt in der Welt. Kunst, Kultur und Theater. Vor allem Theater. Goethe, Schiller und wie sie nicht alle heißen. Weimar solle wohl als bekannteste deutsche und vor allem kulturellste Stadt in der Welt, wie geschaffen gewesen sein, diese große Aufgabe, die zu große Aufgabe, übernehmen zu können. Auch für Hitler war Weimar wichtig. Für das Merkelregime scheint Brüssel die wichtigste „deutsche“ Stadt gewesen zu sein, doch seit 22.01.2019 scheint der Weg nicht mehr in Richtung „Rom“ zu verlaufen, sondern direkt über das Teutonische Aachen, aus der Zeit des Ersten Reichs des Karl, hin zur Notlösung aus dem letzten Jahrhundert, dem FRAMANIEN. Vielleicht könnte sich jemand mal mit Gematrie im Zusammenhang mit den Städtenamen beschäftigen.
Warum Groß-Berlin?
Berlin wurde nach langem Anlauf von exakt 100 Jahren um etliche Gemeinden, Gutsbezirke und Sonderbereiche erweitert. Es wurde also am 27.04.1920 ein Groß-Berlin „gegründet“ oder besser per Groß-Berlin-Gesetz beschlossen. Die Fläche wuchs auf 878 km² an.
1920: Beschluss des Preußischen Landtags über Groß-Berlin-Gesetz
Das „Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin“ wird in der Kurzform „Groß-Berlin-Gesetz“ genannt und am 27. April 1920 vom Preußischen Landtag beschlossen.
Am 1. Oktober 1920 trat es in Kraft. Damit wurden in die bisherige Stadtgemeinde Berlin unter anderem sechs kreisfreie Städte, darunter Berlin-Schöneberg, Neukölln und 27 Gutsbezirke eingemeindet. Ein kurioser Sonderfall war das Areal des Stadtschlosses Berlin, da es bis dahin ein eigenständiger Gutsbezirk war und erst mit dem Gesetz ein administrativer Teil von Berlin wurde. Dieser Umstand hatte auch Einfluss auf den Namen der Universität. Die Humboldt-Universität Unter den Linden, die frühere Friedrich-Wilhelms-Universität, führt in ihrem Namen den Zustatz „zu Berlin“. Grund hierfür ist, dass die Universität einst Teil des Gutsbezirkes des Schlosses war. Den Bezirk konnte jeder betreten und verlassen. Es gab keine Kontrollen, nur unterschiedliche Rechtsverhältnisse in der Stadt und im Schlossbezirk. Um die unterschiedlichen Rechtsbezirke von einander zu trennen, erhielten alle Einrichtungen des Gutsbezirks den Zusatz „zu Berlin“, während alle kommunalen Besitzstände „in Berlin“ lagen. Im Alltag hatte das wenig Bedeutung, wies aber auf die feinen Unterschiede zwischen Stadt und Regierung hin. Als 1920 diese Festlegungen fielen, behielt man diese Unterschiede in der Namensgebung jedoch bei.
Nachdem der Stadtkreis Berlin bereits 1881 aus der Provinz Brandenburg ausgeschieden war, bildete er nunmehr mit den eingegliederten Gebietskörperschaften im Freistaat Preußen einen eigenen Regierungsbezirk mit provinzähnlichen Funktionen. Es entstand Groß-Berlin mit 20 fortlaufend nummerierten Bezirken,
aus dem alten Stadtgebiet Berlins (Alt-Berlin) wurden sechs Bezirke gegründet;
aus den eingemeindeten Stadtgemeinden, Landgemeinden und Gutsbezirken wurden 14 Bezirke gegründet
Quellen: Humboldt-Universität zu Berlin & wikipedia.org
Insgesamt wurden acht Stadtgemeinden, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke zu den 20 neuen Groß-Berliner Bezirken zusammengefasst.
Das [Groß-Berlin-]Gesetz entfaltet noch heute juristische Wirkung, denn in den amtlichen Kommentaren zum Einigungsvertrag von 1990 wird darauf Bezug genommen, um die Ausdehnung und die Grenzen des Bundeslandes Berlin zu definieren.
Im Laufe der Jahrzehnte verschwand der Begriff Groß-Berlin immer mehr aus dem Sprachgebrauch, war aber in der Verwaltung weiterhin präsent. So wurde er auch in das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 aufgenommen, wo er bis zur deutschen Wiedervereinigung und der damit verbundenen Aufhebung des damaligen Artikels 23 im Jahr 1990 stand, und sich zwar de jure auf die ganze Stadt, aber faktisch nur auf Berlin (West) bezog. Auch nannte sich die Stadtverwaltung in Ost-Berlin bis 1977 noch Magistrat von Groß-Berlin und im Ministerium für Staatssicherheit existierte für Berlin neben den Bezirksverwaltungen für die 14 Bezirke der DDR die Verwaltung für Staatssicherheit Groß Berlin. Die Verfassung Berlins aus dem Jahr 1950 nannte Stadt und Land bereits nur Berlin. Der Begriff Groß-Berlin war in ihr die abgrenzende Bezeichnung „der bisherigen Gebietskörperschaft Groß-Berlin“.
Stadtgrenze
Auch wenn die äußere Stadtgrenze Berlins heute immer noch weitgehend identisch zu der 1920 festgelegten ist, gab es doch über die Jahre aus verschiedenen Gründen Grenzänderungen:
1928: Der Gutsbezirk Düppel wurde zu Berlin eingemeindet.
1945: Die britische und die sowjetische Besatzungsmacht vereinbarten einen Gebietsaustausch am westlichen Stadtrand. West-Staaken kam zunächst zum sowjetischen Sektor (kurze Zeit später zur Sowjetischen Besatzungszone), der Flugplatz Gatow und der Ostteil von Groß Glienicke kamen zum Berliner Bezirk Spandau, der dem britischen Sektor angehörte.
1972: Erster Gebietsaustausch zwischen West-Berlin und der DDR, u. a. mit einem Korridor nach Steinstücken, Beseitigung mehrerer kleiner Exklaven und diverse andere Grenzkorrekturen.
1988: Zweiter Gebietsaustausch zwischen West-Berlin und der DDR, mit Beseitigung bzw. Anschluss der restlichen Exklaven und weiteren Grenzkorrekturen.
1990: Mehrere Grenzkorrekturen laut Einigungsvertrag: Die Ausgemeindung West-Staakens von 1945 wurde rückgängig gemacht; der Flugplatz Gatow sowie der östliche Teil von Groß Glienicke blieben jedoch bei Berlin und damit Groß Glienicke weiterhin geteilt. Die in Hönow und Ahrensfelde über die Stadtgrenze gebauten Neubaugebiete von Hellersdorf und Marzahn wurden nach Berlin eingemeindet.
Quelle: wikipedia.org
Was nun deutlich wird und später noch Relevanz entwickeln könnte, ist die Tatsache, dass ein Unterschied zwischen Berlin und Groß-Berlin existierte und zumindest in der Verwaltung noch immer existiert. Das könnte wichtig sein und erklärt, meiner Ansicht nach, mindestens den Fakt, dass die Alliierten keinen Widerspruch gegen den Begriff Groß-Berlin im ursprünglichen Art. 23 GG, des Bonner Grundgesetzes von 1949, einlegten. Denn entscheidend für die alliierten war der Sonderstatus mit allem was dazugehört, zu erhalten. Ein Groß-Berlin im Geltungsbereich stört dabei nicht, denn wie das Deutsche Reich selbst, war auch Groß-Berlin bisweilen suspendiert und somit handlungsunfähig durch die Teilung. Die Bezeichnung Berlin, die man in West-Berlin verwendete war falsch und unpassend aber vermutlich schlicht angenehmer und stolzer, denn somit fühlten sich die West-Berliner als die „wirklichen“ Berliner, was sie nach der Wende leider auch zeigten. Doch waren und sind, die Ost-Berliner, Potsdamer und Oranienburger schon sprachlich wohl eher das, was sich ein Tourist als ein wahren Berliner vorstellt.
Die Bezeichnung für Ost-Berlin, die man scheinbar immerhin bis 1977 pflegte, ist zutreffender und impliziert zudem, dass da noch etwas zu erledigen ist. Ich indes erfahre das allerdings nun auch erst durch Wikipedia und kann jedoch nur spekulieren, warum man es aufgab. In jedem Falle, konnte keine Seite den jeweils eigenen Teil Groß-Berlin benennen. Somit war der Begriff im Bonner Grundgesetz schlicht „wertlos“.
Interessant indes sind nun die Grenzverläufe und Flächenangaben, die von hier jedoch nicht sicher eruieren kann. Aber ich behalte das mal im Hinterkopf.
Was hat Univ.-Prof. a. D. Dr. Albrecht Randelzhofer zu diesem komplexen und undurchsichtigen Thema zu sagen? Ein überraschender Netzfund just in diesem Moment, als würde man das passende irgendwie zugespielt bekommen. Ich sag einfach mal Vielen, vielen Dank.Staats- und völkerrechtliche Lage Berlin (Auszüge S. 219, 223-228) in unserer Zeit Vortrag Albrecht Randelzhofer zur 750 JahrfeierA. Einleitung: Ziel und Grenzen des Vortrages
Ich spreche hier zum Abschluß einer Vortragsreihe, die im Rahmen der 750-Jahrfeier Berlins stattfindet. Zu Geburtstagen bringt man traditionell Glückwünsche und Blumen. Und in der Tat, nicht wenige meiner Vorredner waren in der glücklichen Lage, Berlin beides – im übertragenen Sinne – in reichem Maße zu offerieren: So fällt etwas vom Glanze der großen Berliner Juristen der Jahrhundertwende auch noch auf das Berlin von heute; auf seine Stadtrechtsentwicklung kann es zumindest mit Genugtuung zurückblicken, und daß Karl May am Ende seines Lebens Gerechtigkeit ausgerechnet durch das Königliche Landgericht in Moabit erfuhr, ist nach dem Fall des Müllers von Sanssouci eine schöne Bekräftigung der jenseits des Rheins bewundernd getroffenen Feststellung „il y a des juges – à Berlin“. Freilich, wir dürfen gerade in diesem Zusammenhang auch nicht übersehen, daß der Gratulationsstrauß, der mit dem Titel „Die Berliner Justiz in der Zeit des NS-Regimes“ überreicht wurde, unter die „Blumen des Bösen“ zu zählen ist, wobei diese negative Wertung selbstverständlich in gar keiner Weise auf Charles Baudelaire oder Herrn Kollegen Laufs bezogen sein kann. Wäre es nun nicht ein gelungener Abschluß dieser Gratulationscour, wenn ich meinen Blumenstrauß in Gestalt der Darstellung einer staats- und völkerrechtlichen Lage überreichen würde, die für die Gegenwart ungetrübte Sicherheit bedeutet und für die Zukunft die vielfältigsten und verheißungsvollsten Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet?
B. Hauptteil I. Eckdaten der Rechtslage BerlinsEs ist bereits einleitend erwähnt worden, daß sich die Rechtslage Berlins aus einer „Gemengelage“ von Staats-[Landes-] und Völkerrecht ergibt.1. Die Verfassung von Berlin und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Nach Art. 1 Abs. 1 der Verfassung von Berlin ist Berlin ein deutsches Land. Abs. 2 spezifiziert das dahingehend, daß Berlin ein Land der Bundesrepublik Deutschland ist, und Abs. 3 erklärt das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland für Berlin als bindend. Von der anderen Seite her erhebt Art. 23 des Grundgesetzes den Anspruch, daß das Grundgesetz in Groß-Berlin gilt. Den beiden zitierten Bestimmungen ist der Gemeinsame Wille sowohl des Verfassungsgebers im Bund wie des Verfassungsgebers in Berlin nach Zusammengehörigkeit zu entnehmen. Beide Verfassungen enthalten jedoch weitere Bestimmungen, welche die eben zitierten relativieren. Nach Art. 87 Abs. 1 der Verfassung von Berlin treten die Bestimmungen der Abs. 2 und 3 des Art. 1 in Kraft, sobald die Anwendungen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in Berlin keinen Beschränkungen unterliegt. Art. 144 Abs. 2 des Grundgesetzes bestimmt: „Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem anderen der in Art. 23 aufgeführten Länder oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Art. 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Art. 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.“ Mit diesen relativierenden Bestimmungen sahen sich die Verfassungsgeber im Bund und in Berlin gezwungen, auf alliierte Vorbehalte im Bezug auf ihren Wunsch nach voller Zusammengehörigkeit zu reagieren. Diese Vorbehalte kommen insbesondere im Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 und in der Erklärung der Kommandanten der drei Westsektoren von Berlin vom 29. August 1950 zur Verfassung Berlins zum Ausdruck. Das Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz lautet, soweit es Berlin betrifft, in deutscher Übersetzung: „Ein dritter Vorbehalt betrifft die Beteiligung Groß-Berlins am Bund. Wir interpretieren den Inhalt der Art. 23 und 144 II des Grundgesetzes dahin, daß er die Annahme unseres früheren Ersuchens darstellt, demzufolge Berlin keine abstimmungsberechtigte Mitgliedschaft in Bundestag und Bundesrat erhalten und auch nicht durch den Bund regiert werden wird, daß es jedoch eine beschränkte Anzahl Vertreter zur Teilnahme an den Sitzungen dieser gesetzgebenden Körperschaften benennen darf.“ In der Erklärung zur Berliner Verfassung haben die alliierten u. a. Festgestellt, daß „während der Übergangsperiode Berlin keine der Eigenschaften eines zwölften Bundeslandes besitzen wird“ und daß die Bestimmungen „betreffend das Grundgesetzes … nur in dem Maße Anwendungen finden, als es zwecks Vorbeugung eines Konfliktes zwischen diesem Gesetz und der Berliner Verfassung erforderlich ist. Ferner finden die Bestimmungen irgendeines Bundesgesetzes in Berlin erst Anwendung, nachdem seitens des Abgeordnetenhauses darüber abgestimmt wurde und dieselben als Berliner Gesetzes verabschiedet worden sind“. Diese Vorbehalte der Alliierten haben ihre Grundlage in den völkerrechtlichen Befugnissen, die sich aus der militärischen Niederwerfung des Deutschen Reiches und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt in Deutschland entwickelt haben. Das Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) bestimmt sich daher nicht nur nach den jeweiligen Verfassungen, sondern wird überlagert durch Völkerrecht. Die in Bundesstaaten ohnehin bisweilen nicht unkomplizierten Rechtsfragen zwischen Gesamtstaat und Gliedstaat [Staatsfragment] werden im Falle Berlins durch das Völkerrecht zu einem Dreiecksverhältnis. Dreiecksverhältnisse mögen ihren Reiz haben, kompliziert und strapaziös sind sie allemal.
Gerade jedoch das Dreiecksverhältnis dürfte, neben der zurecht angesprochenen Komplexitäten, für uns Deutsche am Ende noch etwas Gutes in sich tragen, das Völkerrecht. Das indes wurde seinerzeit von Kohl & Co. missachtet und der US Deep State hatte sicher keine Einwende, da ihnen für ihre ohnehin geplanten Vorhaben (TRADOC), ein „friedliches“, fast gemütliches Kriegsgebiet mitten in Europa gerade recht gewesen sein dürfte. Das jedoch erscheint mit Trump anders zu werden. Frieden in Europa ist nur möglich durch Frieden in Deutschland und Frieden in der Welt nur mit Frieden in Europa. Trump weiß das, da bin ich mir sicher. 2. Völkerrechtlichen Grundlagen des Status Berlin [Groß-Berlin] a) Originäres Besatzungsrecht der Alliierten in Berlin
Ungeachtet der Tatsache, daß das Gebiet von Groß-Berlin allein durch die Streitkräfte der UdSSR erobert wurde, besitzen alle Alliierten in Berlin originäre Rechte unter dem Titel der kriegerischen Besetzung. Der Grund dafür liegt darin, daß bereits vor der faktisch erfolgten kriegerischen Besetzung zwischen den Alliierten im Londoner Protokoll vom 12.09.1944 und der Ergänzungsvereinbarung vom 14.11.1944 festgelegt war, daß Berlin neben den übrigen Besatzungszonen ein besonderes Gebiet sein sollte, das der gemeinsamen Besatzungshoheit der Alliierten unterworfen ist. Gemäß dem Abkommen über Kontrolleinrichtungen in Deutschland vom 14.11.1944 und der Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands vom 5.6.1945 haben die Besatzungsmächte zur Ausübung der obersten Gewalt in Deutschland als über den Oberbefehlshabern der einzelnen Besatzungszonen bzw. Besatzungssektoren stehend zwei inter-alliierte Regierungsorgane geschaffen. Den Kontrollrat für ganz Deutschland [Anm.: Deshalb „Deutschland als Ganzes“], sowie die Alliierte Kommandatura für die gemeinsame Verwaltung von Groß-Berlin. Durch das Ausscheiden der sowjetischen Vertreter aus beiden Organen im Jahre 1948 ist der Vier-Mächte-Status de jure nicht beseitigt worden, auch wenn nicht zu übersehen ist, daß er seither in seinen praktischen Auswirkungen Veränderungen und Einschränkungen erfahren hat (Verstoß gegen Vier-Mächte-Statuts).
b) Fortdauer des Besatzungsrechts in Berlin trotz seiner Beendigung bezüglich der Bundesrepublik Deutschland
Das Besatzungsregime für Berlin wurde auch nicht aufgehoben, als im Vertrag zwischen den drei West-Alliierten und der Bundesrepublik Deutschland vom 26.05.1952, in der Fassung vom 23.10.1954, dem sog. Generalvertrag, das Besatzungsregime in der Bundesrepublik beendet und der Bundesrepublik „die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten“ zuerkannt wurden. Im Art. 2 dieses Vertrages behalten sich die Alliierten ausdrücklich die bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung vor. Im wesentlichen ähnlich verfuhr die UdSSR gegenüber der DDR. Sie räumte dieser durch die Erklärung vom 25.3.1954 die Souveränität ein, behielt jedoch ausdrücklich die Funktion bei, die sich aus ihrer Verpflichtung durch die Vier-Mächte-Abkommen ergeben. Gleiche Vorbehalte enthalten die Verträge der UdSSR mit der DDR vom 20.9.1955, vom 12.6.1964 und – abgeschwächt – vom 7.10.1975. Ganz ohne Auswirkungen auf Berlin (West) blieb die Aufhebung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschlands jedoch nicht. Das sog. Kleine Besatzungsregime vom 14.5.1949 wurde durch die Erklärung der Alliierten Kommandatura vom 5.5.1955 aufgehoben und das für Berlin fortgeltende Besatzungsrecht in modifizierter Form neu verkündet. Diese Erklärung ist die heute noch gültige Form des Besatzungsrechts in Berlin (West). Der wesentliche Inhalt dieser Erklärung ist der folgende:
Berlin übt alle seine Rechte, Machtbefugnisse, Verantwortlichkeiten aus, wie sie in seiner im Jahre 1950 angenommenen Verfassung niedergelegt sind, lediglich unter Berücksichtigung der von der Alliierten Kommandatura vom 29. August 1950 gemachten Vorbehalte und nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen.
Die alliierten Behörden behalten das Recht, falls sie es für notwendig erachten, solche Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung ihrer internationalen Verpflichtungen, zur Sicherung der öffentlichen Ordnung und zur Erhaltung des Status und der Sicherheit Berlins, seiner Wirtschaft, seines Handelns, seiner Verbindungslinien notwendig sind. [Anm.: Menschen?!]
Die alliierten Behörden werden normalerweise nur auf den folgenden Gebieten Machtbefugnisse ausüben:Sicherheit, Interessen und Immunität der Alliierten Streitkräfte,Abrüstung und Entmilitarisierung, zivile Luftfahrt,Beziehungen Berlins zu ausländischen Behörden,Deckung der Besatzungskosten,Befehlsbefugnis über die Berliner Polizei, insoweit dieselbe zur Gewährleistung der Sicherheit Berlins notwendig ist.
Die Alliierte Kommandatura wird vorbehaltlich der Art. I und II dieser Erklärung keine Einwände dagegen erheben, daß Berlin nach einem angemessenen, von der Alliierten Kommendatura zugelassenen Verfahren die Gesetze der Bundesrepublik übernimmt.
***also so tun als ob, um dem Berliner zu zeigen, wir sind nun frei***
Ich teile nicht die Einschätzung, dass die Besatzung auch nur in irgendeiner weise beendet wurde, auch nicht durch die Überleitungsverträge von 1955 und Prof. Randelzhofer zitiert den Widerspruch sogar. Wenn ein Besatzer gestattet, ist dies schon keine volle Macht der Souveränität. Wenn dieser dann aber auch noch Vorbehalte formuliert, und sei es nur die Farbe der Straßenbeleuchtung, dann kann es keine volle Souveränität sein. Die Vorbehalte der Alliierten gehen jedoch hier schon weit über eine Farbauswahl hinaus. Das ist der Grund, weshalb auch heute noch ein Frieden und volle Souveränität nur eintreten kann, wenn ein Okkupations- oder auch Kriegszustand mit einer abschließende Friedensregelung beendet wird. Dennoch wird im Vortrag bereits eines deutlich. Niemand blickt hier noch vollständig durch, womit für niemanden Rechtssicherheit in der Fragen des Status von Deutschland und Berlin existiert. Lediglich eines erscheint sicher, nämlich das es begründete Zweifel dafür gibt, dass auch heute noch einige Vorbehalte der Alliierten existieren. Die Ausführungen des Professors stammen aus dem Jahr 1987 und bis 1990, so wissen wir heute, waren die Deutschen nicht vollständig souverän. Was jedoch passierte 1990 und was kam danach? Wie sieht es heute aus? Dazu später mehr. Es folgt der letzte Auszug aus dem Vortrag von Prof. Randelzhofer, das Viermächteabkommen von 1971. c) Das Viermächteabkommen von 1971
Das Besatzungsregime in Berlin ist auch durch das Viermächteabkommen von 1971 nicht qualitativ verändert worden. In der Präambel des Abkommens wird ausdrücklich festgestellt, daß die „Viermächte-Rechte und Verantwortlichkeiten und die entsprechenden Vereinbarungen und Beschlüsse der Vier Mächte aus Kriegs und Nachkriegszeit nicht berührt werden“. Im Teil I des Abkommens wird unter Ziffer 3 festgeschrieben, daß die „Vier Regierungen … ihre individuellen und gemeinsamen Rechte und Verantwortlichkeiten, die unverändert bleiben, gegenseitig achten“ werden. Das Viermächte-Abkommen ist also grundsätzlich eine Bestätigung des bis dahin geltenden besatzungsrechtlichen status quo Berlins. Und zwar gilt dies, entgegen der östlichen Ansicht und ungeachtet der tatsächlich weitgehenden Herauslösung Ost-Berlins aus dem Viermächte-Status, für Berlin als Ganzes und nicht nur für den westlichen Teil. Zwar haben die diesbezüglichen Divergenzen zwischen den drei West-Alliierten und der Sowjetunion verhindert, daß das Viermächte-Abkommen ausdrücklich in seiner Bezeichnung als Viermächte-Abkommen über Berlin tituliert wurde, dennoch bestätigt eine systematische Auslegung gerade dieses Abkommens meine zuvor gemachte Aussage. Der Teil II des Abkommens ist überschrieben: „Bestimmungen, die die Westsektoren Berlins betreffen“. Dies kann nur dann einen Sinn geben, wenn die anderen Bestimmungen, insbesondere die der Präambel und des Teils I, sich auf Berlin als Ganzes beziehen. Und eben in diesen Teilen des Abkommens wird, wie gerade gezeigt, festgestellt, daß die bisherigen Rechte der vier Alliierten unverändert bestehen bleiben. Diese Bestätigung der Rechte der Vier Mächte in Berlin in einem Abkommen, dessen Partner auch die UdSSR ist, ist auch insoweit von Bedeutung, als auch die UdSSR, die in der Vergangenheit die Rechte der West-Alliierten in Berlin wiederholt bestritten hat, am massivsten Chruschtschows Ultimatum vom 27.11.1958, in diesem Abkommen von den Rechten und der Verantwortung der Vier Mächte in Berlin spricht. Allerdings darf dabei nicht vergessen werden, daß eine eventuelle Relativierung dieser Aussage darin liegt, daß laut Präambel das ganze Viermächte-Abkommen unbeschadet der Rechtspostionen der Vertragspartner abgeschlossen wird. Positiv ist auch zu bewerten, daß in dem Abkommen (Teil II D und Anhang IV) ausdrücklich erklärt ist, daß die Bundesrepublik Deutschland die konsularische Betreuung für die Einwohner Berlins (West) ausübt, Berlin (West) in Internationalen Organisationen und auf internationalen Konferenzen vertreten kann und ihre völkerrechtlichen Verträge auf Berlin (West) ausdehnen kann. Letzteres allerdings stößt nach wie vor in der Vertragspraxis mit den Staaten des Ostblocks immer wieder auf erhebliche Schwierigkeiten. Nicht zu Unrecht ist kürzlich in einer kritischen Untersuchung dargelegt worden, daß die Bundesrepublik Deutschland insoweit in ihrer Vertragspraxis mit den Staaten des Ostblocks nicht immer genügend Standfestigkeit und Konsequenz an den Tag legt. Vor allem aber ist als Positivum festzuhalten, daß nach dem Abkommen (Teil II B) „die Bindung zwischen den West-Sektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden“. Den Pluspunkten stehen jedoch auch Minuspunkte gegenüber. Am gewichtigsten ist insoweit die Erklärung (Teil II B und Anhang II), daß Berlin (West) kein Bestandteil (constituent part) der Bundesrepublik Deutschland ist und auch weiterhin nicht von ihr regiert wird. Das ist zwar schon bisher die Haltung der West-Alliierten gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, doch steht es nun erstmals in einem Vertrag mit der UdSSR und kann grundsätzlich nunmehr mit deren Einverständnis geändert werden. Eine Verschlechterung ist auch in bezug auf die Bundespräsenz in Berlin (West) eingetreten. In dem Interpretationsschreiben der drei Botschafter der West-Alliierten an den Bundeskanzler bezüglich Anlage II des Abkommens ist festgestellt, daß in den West-Sektoren Berlins keine Sitzungen der Bundesversammlung und keine Plenarsitzungen des Bundesrates und des Bundestages mehr abgehalten werden können, ebenso gleichzeitigen Sitzungen der Bundesfraktionen. Dies ist eine eindeutige Verminderung der Bundespräsenz gegenüber der Praxis vor dem Viermächte-Abkommen.
Quelle: Vortrag Prof. Randelzhofer – Rechtsentwicklungen in Berlin: Acht Vorträge, gehalten anläßlich der 750 (Auszüge)
Also alles in allem sehr interessante Informationen und Interpretationen. Doch selbst Prof. Randelzhofer kann an einigen Stellen nur seine Meinung verkünden. Selbst ihm, und das spricht er selbst an, sieht sich nicht in der Lage, alles zu entflechten. Es bleibt bei dem oben geschriebenen. Der Professor führt in seinem Vortrag weiter fort und geht auch auf weitere Widersprüche ein. So auch die Einschätzung des Ostblocks, dass die West-Alliierten den 1944 vereinbarten Viermächte-Status nicht einhalten würden, was er für eine These hält, und die Einschätzung des BVerfG, mit der Entscheidung, Berlin gehöre zur Republik, was ja nun vollkommen, gegen die Realität und die Vorbehalte der Alliierten verstößt. Letzteres indes könnte man allerdings auch als eine Art Firmenphilosophie betrachten, denn schon der Begriff BundesVERFASSUNGsgericht sagt alles und heutige Entscheidungen des BVferG, z. B. zu den Themen GEZ oder NATO-Austritt, spiegeln das verschobene Selbstverständnis des BVerfG eindrucksvoll wieder. Was den Vorwurf, des Ostblocks zum Thema Viermächte-Status angeht, so muss ich Prof. Randelzhofer respektvoll widersprechen. Richtig erscheint, dass das Viermächte-Abkommen hierzu eine Änderung herbeigeführt haben könnte, jedoch erwähnt Prof. Randelzhofer ja selbst die eventuelle Relativierung bezüglich der Rechtspostionen der Vertragspartner. Was jedoch, meiner Meinung nach, richtig erscheint, sind die Einwände des Ostblocks vor dem Abkommen. Denn richtig ist, dass sich die Vier Alliierten 1944 auf eine gemeinsame Aufteilung und Verwaltung von Berlin als Ganzes („auf“ Groß-Berlin) verständigt hatten. Somit widerspricht die spätere, durch die West-alliierten initiierte Aufspaltung Berlins in quasi zwei Sektoren, gegen die einstige Vereinbarung. Aufgeweicht wurde dieser Zustand im Einzelnen durch Aufgaben, die die Alliierten bis 1990 gemeinsam erfüllen wollten, z.B. die Turnusbewachung von Rudolf Walter Richard Heß. Aber gerade die Westalliierten wollten sich zu gern in Ost-Berlin „aufhalten“ und das war der Grund für die Blockade. Es ging nicht um die Westberliner.
Auch hier veröffentliche ich den gesamten Auszug als Faksimile PDF, samt der ISBN Nummer für alle, die sich das gesamte Buch kaufen möchten.
Warum Bonn? Wo blieb der „Bonner Frieden“?
Weil laut alliierter Weisungen einmal nicht in Berlin regiert werden dürfte, und zum anderen Berlin nicht einmal zur BRD gehörte. Das war mindestens bis 1990 so, weshalb die Westberliner ihre Wahlberechtigung auch erst am 02.12.1990 erhielten. Dazu aber später ausführlicher. Zudem war aber Adenauer, mit seinen familiären Geheimnissen wohl nicht wirklich unglücklich über diese Direktive eines Zinsser-McCloy. Adenauer hatte andere fixe Ideen. Wie den Frieden ohne Friedensvertrag, wo wir auch schon bei seiner rechten Hand, dem Herrn Blankenhorn, wären und damit soll der Exkurs dann auch endlich beginnen.
Wieso wurden zu keiner Zeit seit 1945, mindestens jedoch ab 1949, Friedensverhandlungen aufgenommen? Richtigerweise müsste ich die Frage eingrenzen. Wieso wurden bis 1989 keinerlei Friedensbemühungen gezeigt, wo es doch das Wiedervereinigungsgebot des Bonner Grundgesetzes gab und dies in der Umsetzung automatisch darin hätte münden müssen?Schreiben Botschaftsrat a.D. Theodor Kordt an Ministerialdirigent Blankenhorn
2. Dezember 1949B 10 (Abteilung 2), Bd. 1709 DzD II/2, S. 824-828 (Anlage)
Sehr geehrter Herr Blankenhorn, Sie finden in der Anlage das von dem Herrn Bundeskanzler erbetene Gutachten über die Möglichkeit, den Kriegszustand zwischen Deutschland und seinen Kriegsgegnern in einen Friedenszustand umzuwandeln, ohne dass ein formaler Friedensvertrag geschlossen wird, sowie über den Weg, auf dem das erstrebte Ziel rechtlich und politisch am zweckmäßigsten zu erreichen wäre.
Das Schriftstück ist von Herrn Professor Dr. Erich Kaufmann, München, und mir in der Zeit vom 17. bis 19. November in Bonn ausgearbeitet worden. Die Verzögerung in der Fertigstellung ist in der Notwendigkeit begründet, die einschlägige wissenschaftliche Literatur noch zu Rate zu ziehen. Gleichzeitig im Namen von Herrn Kaufmann darf ich darauf aufmerksam machen, dass die Verwirklichung der aufgezeigten Idee in großem Umfang juristische Kleinarbeit erforderlich machen wird, insbesondere auf dem Gebiet der britischen, amerikanischen, französischen, niederländischen, belgischen und luxemburgischen Kriegsgesetzgebung über die Rechtsstellung des „alien enemy“.
Wahrscheinlich wird die Frage der Herstellung eines Friedenszustandes für jeden der Staaten, die sich im Kriegszustand mit Deutschland befunden haben bzw. noch befinden, einzeln untersucht werden müssen. Drei Gruppen wären hier zu unterscheiden:
Diejenigen Staaten, mit denen Deutschland keine eigentlichen großen politischen Fragen zu regeln hat, z.B. die südamerikanischen Staaten, die uns den Krieg erklärt haben. (Eine Reihe von Staaten wie Chile, Kolumbien, Peru u.a. haben nur die Beziehungen abgebrochen.) Es wäre denkbar, dass man hier mit einer einfachen Erklärung der fremden Regierungen auskäme, worin diese feststellen, dass der Krieg zu Ende ist. In der bedingungslosen KapitulationDeutschlands [der deutschen Streitkräfte gegenüber dem Oberbefehlshaber der alliierten Expeditionsstreitkräfte und dem Sowjet-Oberkommando] liegt die faktische Unmöglichkeit einer Wiederaufnahme des Krieges. Organe, die einen anderen Willen bekunden könnten, sind nicht vorhanden. Es gilt hier das, was in dem Gutachten über die ständige Offerte von deutscher Seite gesagt worden ist, den Krieg zu beenden und den Frieden wiederherzustellen. Die Frage des beschlagnahmten deutschen Eigentums bliebe vorläufig in der Schwebe; Vorbehalte und Verwahrungen müssten ggf. eingelegt werden. Wenn eine deutsche Äußerung erwartet werden kann, und bei schlüssigen Handlungen, wären immer die Folgen zu bedenken. Die Frage, ob ggf. Proteste angebracht sind, ist nicht juristisch, sondern politisch.
Staaten, mit denen Deutschland auch politische Fragen zu regeln hat (z.B. Grenzfragen): die Niederlande, Belgien, Luxemburg und Frankreich (Saar). Hier sind gewisse Tatbestände geschaffen worden, deren Legitimation auf Kriegsrecht beruht (Saarland, Auftragsverwaltung über deutsche Grenzgebiete u.a.). Die Gegenseite hat anerkannt, dass einseitige Regelungen von Grenzfragen so lange als provisorisch anzusehen sind, als kein Friedensvertrag abgeschlossen wird.
Die Besatzungsmächte, die die „supreme authority“ weiter ausüben, die ja auf Kriegsrecht beruht. Bei Einführung des „asymptotischen Friedenszustandes“ werden sich die Besatzungsmächte darauf berufen, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nur im Zusammenhang mit dem Besatzungsstatut gültig ist. In diesem Zusammenhang ist interessant, dass Botschafter Jessup bei der Anerkennung von Israel durch die USA erklärt hat, eine vorherige Erledigung der Grenzfragen sei für die Aufnahme von diplomatischen Beziehungen nicht Voraussetzung, ebenso wenig wie für die Aufnahme in internationale Organisationen. Nach dieser Ansicht kann ein Staat also auch mit unbestimmten Grenzen in Frieden und Freundschaft mit anderen Ländern leben.
Ich verbleibe mit dem Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Ihr sehr ergebener Th. Kordt
[Anlage]
Der Herr Bundeskanzler hat ein Gutachten über folgende Fragen erbeten:
Besteht eine Möglichkeit, den Kriegszustand zwischen Deutschland und seinen Kriegsgegnern in einen Friedenszustand umzuwandeln, ohne dass ein formaler Friedensvertrag geschlossen wird? Wenn Frage 1) ganz oder teilweise bejaht wird:
Auf welche Weise wird das erstrebte Ziel rechtlich und politisch am zweckmäßigsten erreicht?
Die vorstehenden Fragen sind offenbar gestellt worden, weil ein Friedensvertrag zwischen Deutschland und den vier Besatzungsmächten vorläufig außerhalb des Bereichs der Möglichkeit liegt. Ein Friedensvertrag nur zwischen den drei Westmächten und der Bundesrepublik Deutschland würde den Verpflichtungen zuwiderlaufen, die die vier Großmächte untereinander über die Kriegsbeendigung eingegangen sind. Auch würde er eine Anerkennung der Spaltung Deutschlands in sich schließen und die Sowjetunion zu einem entsprechenden Schritte ermutigen. Eine einseitige Friedensdeklaration von Seiten der alliierten Mächte könnte an sich den Kriegszustand beenden. Ein Kriegswille auf deutscher Seite ist nicht mehr vorhanden; deutscherseits liegt demnach eine ständige Offerte an die ehemaligen Kriegsgegner vor, den Krieg zu beenden. Eine Friedensdeklaration der Alliierten würde also eine Willensübereinstimmung zwischen den Kriegsgegnern bekunden und so den Kriegszustand beenden. Die Abgabe einer derartigen Friedensdeklaration durch die drei Westmächte ist aber auch darum nicht zu erwarten, weil sie damit sich selbst die Rechtsgrundlage entziehen würden, auf der die Besatzung und die „supreme authority with respect to Germany“ beruhen. Die „supreme authority“ beruht auf Kriegsrecht; sie ist kriegsrechtlich legitimierte Ausübung fremder Staatsgewalt auf deutschem Territorium. Beendet werden könnte der Kriegszustand auch ohne Deklaration durch die tatsächliche Aufnahme normaler diplomatischer Beziehungen. Auch dadurch würde Willensübereinstimmung erzielt, dass der Kriegszustand erloschen ist und der Friedenszustand an seine Stelle tritt. Diese Möglichkeit der Kriegsbeendigung stößt auf die gleichen Schwierigkeiten wie die vorher erwähnten.
Da also eine vertragliche Kriegsbeendigung für Gesamtdeutschland heute nicht im Bereiche des Möglichen und für die Bundesrepublik allein nicht im Bereiche des Wünschbaren liegt, käme der Versuch in Betracht, in möglichst vielen Punkten das tatsächlich zu erreichen, was ein echter Friedensschluss zustande bringen würde. Es müsste eine kasuistische Annäherung an den Friedenszustand erreicht werden, vergleichbar der Asymptote in der Geometrie, d.h. einer Geraden, die neben einer sich ins Unendliche erstreckenden Kurve herläuft, ohne sie jedoch zu erreichen. Anders ausgedrückt: Der noch bestehende formale Kriegszustand muss so ausgehöhlt werden, dass eine Scheidewand zum Friedenszustand hin nur noch begrifflich besteht. Worin besteht nun das deutsche Interesse an der Herstellung eines „asymptotischen Friedenszustandes“? Schon die Tatsache, dass ein Zustand geschaffen wird, in dem der Gedanke des Friedens vorherrscht, hat politische, moralische und psychologische Rückwirkungen, deren Bedeutung auf der Hand liegt. Dazu kommen die besonderen Interessen, die durch den asymptotischen Friedenszustand in erster Linie gewahrt werden könnten. Von besonderer Wichtigkeit wäre die Feststellung, dass die deutschen Staatsangehörigen nicht mehr als „alien enemies“ betrachtet werden. Diese Feststellung könnte in der Form einer Erklärung von Seiten der alliierten Regierungen erfolgen. Wer Deutscher ist, besagt Art. 116 des Grundgesetzes: „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.“Danach würden auch die Deutschen der sowjetischen Besatzungszone und des Berliner Sowjetsektors für die Westalliierten aufhören, „alien enemies“ zu sein. Der Artikel 116 ist durch die Genehmigung des Grundgesetzes von Seiten der Hohen Kommissare ebenso sanktioniert wie der Vorspruch des Grundgesetzes, auf Grund dessen der Parlamentarische Rat auch für jene Deutschen gehandelt hat, denen mitzuwirken versagt war. Falls die Sowjetunion sich entschließt, eine gleiche Erklärung abzugeben, so wäre das ein erwünschtes Ergebnis. Aufgrund der vorgeschlagenen Erklärung würde das Verbot des Handels mit dem Feind in Wegfall kommen; dazu gehörte auch das Verbot der direkten Schuldenregelung, sowie alle Beschränkungen bezüglich der Anrufung der inländischen Gerichte. Es würde überhaupt jede diskriminierende Behandlung aller Deutschen in den alliierten Ländern ausgeschlossen sein; sie ständen unter dem Schutz der deutschen Konsulate. Dies alles bezöge sich auch auf die in den sowjetisch besetzten Gebietsteilen beheimateten Deutschen. Der „alien enemy“ ist außerdem Diskriminierungen ausgesetzt in Bezug auf sein Eigentum, das beschlagnahmt, teilweise sogar liquidiert ist. Die Alliierten werden sich kaum dazu bereit finden, die deutschen Staatsangehörigen in ihre Eigentumsrechte wieder einzusetzen. Dagegen wäre anzustreben, dass mit der Aufhebung der Eigenschaft als „alien enemy“ deutsche Staatsangehörige nunmehr Eigentum in den alliierten Ländern frei erwerben können. Es müsste auch versucht werden zu erreichen, dass, wie nach dem Ersten Weltkriege, Abkommen mit den einzelnen alliierten Ländern über Freigabe des noch nicht liquidierten deutschen Eigentums geschlossen werden können. Eine solche Regelung wäre wegen der anfallenden Auslandswerte von besonderer Bedeutung für die Wiederbelebung des Handelsverkehrs. Durch den Krieg sind die privatrechtlichen Beziehungen zwischen deutschen und alliierten Staatsangehörigen in zahlreichen Beziehungen beeinflusst worden, so durch die Annullierung der Vorkriegsverträge, durch den Ablauf von Verjährungs- , Ausschluss- und Verfallfristen, durch Unregelmäßigkeiten bei dem gerichtlichen Rechtsschutz u.a.m. Um einen normalen und möglichst friedensmäßigen Rechtsverkehr wiederherzustellen, bedarf es einer Regelung aller dieser Verhältnisse. Auf die mannigfaltigen und zum Teil sehr komplizierten Probleme, die dies einschließt, kann hier nicht im Einzelnen eingegangen werden. Sie bedürfen einer sachverständigen Verhandlung, sei es mit den Alliierten zusammen, sei es mit ihnen einzeln. Deutsche Vorschläge dürften vorbereitet sein oder müssen es werden. Dabei wird es sich empfehlen, Institutionen nach Art der im Versailler Vertrag eingerichteten Gemischten Schiedsgerichten wieder zu schaffen und dabei Mängel, die sich damals herausgestellt haben, durch neue Vorschläge zu beheben.
Über die Frage der Einwirkung des Kriegszustandes auf völkerrechtliche Verträge, die vor dem Eintritt des Kriegszustandes in Kraft waren, besteht keine allgemein anerkannte völkerrechtliche Norm. In den neuen Friedensverträgen mit Italien und den ehemaligen Verbündeten der Achsenmächte ist vorgesehen, dass zweiseitige Verträge nach Wahl der betreffenden alliierten Macht wieder in Kraft gesetzt werden können. Bezüglich der Kollektivverträge scheinen diese Friedensverträge auf dem Standpunkt zu stehen, daß sie durch den Kriegszustand nur suspendiert sind und mit dem Eintritt des Friedenszustandes wieder aufleben. Es müßten daher mit den einzelnen alliierten Staaten Verhandlungen darüber geführt werden, welche bilateralen Verträge sie wieder in Kraft setzen und für welche Kollektivverträge sie das Wiederaufleben anerkennen wollen.
Seit Hugo Grotius war es üblich, mit dem Eintritt des Friedenszustandes weitgehende Amnestieklauseln für alles, was während des Krieges geschehen war, zu vereinbaren. Der Versailler Vertrag war diesem Beispiel nicht gefolgt, wenn auch die Durchführung der betreffenden Bestimmungen ausgesetzt worden ist. Es ist kaum zu erwarten, daß die Alliierten nach der Masse von Kriegsverbrecherprozessen, die in Deutschland und in den alliierten Ländern stattgefunden haben und zum Teil noch im Gange sind, eine allgemeine Amnestie zugestehen werden. Es fragt sich aber, ob nicht folgende Frage zum Gegenstande von Verhandlungen gemacht werden könnten. Bezüglich der in Landsberg und Dachau in Strafhaft befindlichen Deutschen ist ein Schritt bei dem Hohen Kommissar geplant bzw. eingeleitet mit den vier Petita: einer Nachprüfung der Verfahren, bei denen Mängel glaubhaft gemacht werden können; Begnadigung nicht nur der Personen, die ein hohes Alter erreicht haben oder an schweren Krankheiten leiden, sondern auch derjenigen, die zu einer geringeren Freiheitsstrafe verurteilt worden sind; Ausdehnung des Paroleverfahrens auf Personen, die wegen Kriegsverbrechen verurteilt worden sind; Aufschub der Vollstreckung von Todesurteilen bis zur erbetenen Nachprüfung der Verfahren. Es befinden sich insbesondere in Frankreich, Belgien, den Niederlanden und Luxemburg noch mehr als 1000 Deutsche, die wegen Kriegsverbrechen angeklagt oder als Zeugen festgehalten werden. Die Verfahren finden vor Sondergerichten und nach Sondergesetzen statt. Beides ist von Professor [Henri] Donnedieu de Vabres, der Mitglied des Nürnberger Alliierten Militärgerichts war, in einem mutigen Gutachten, das bereits Gegenstand von einigen Gerichtsverfahren geworden ist, scharf angegriffen worden. Es sollte versucht werden zu erreichen, daß in Zukunft die Verfahren statt vor Ausnahmegerichten und nach Ausnahmegesetzen vor dem nach allgemeinem Recht zuständigen Gerichten nach den zur Zeit der Begehung der Taten geltenden allgemeinen Gesetzen geführt werden. Dabei könnten auch die neuen Normen, die das Kriegsgefangenenabkommen von 1949 aufgestellt hat, berücksichtigt werden, obgleich es noch nicht ratifiziert worden ist. Es befinden sich in einigen alliierten Ländern auch noch frühere Kriegsgefangene, die ein freies Arbeitsverhältnis eingegangen sind. Sie haben bisher jeden Schutz ihrer Interessen entbehrt. Durch die Einrichtung Konsulartischer Vertretungen würde ihnen dieser Schutz zuteil werden; auch aus diesem Grunde ist diese Einrichtung zu begrüßen.
Wie sich aus Vorstehendem ergibt, wird es zur Durchführung der einzelnen hier vorgeschlagenen Maßnahmen nach der Errichtung eines „asymptotischen Friedenszustandes“ einer Reihe von Sachverständigenverhandlungen mit der Hohen Kommission bzw. den einzelnen alliierten Länder bedürfen. Bei der allein möglichen kasuistischen Annäherung an ein möglichst weitgehenden tatsächlichen Friedenszustand dürfte ein anderes Verfahren nicht möglich sein. Bei allen Verhandlungen muß im Auge behalten werden, daß Deutschland durch Spaltung gewissermaßen in einer Doppelrolle gedrängt worden ist. Je nach Anerkennung von Seiten der verschiedenen Staatengruppen entweder der Bundesrepublik Deutschland oder des sowjetzonalen Gebildes oder beider würde eine Staatengruppe einen Teil der Doppelrolle ignorieren bzw. die Doppelrolle anerkennen. Das letztere würde zur Folge haben, daß zwei Regierungen treuhänderisch für ihren Teil als völkerrechtlich handlungsunfähig und verantwortlich betrachtet werden. Diese Situation wird wahrscheinlich auch dann eintreten, wenn eine Aushöhlung des Kriegszustandes erfolgt. Ein Zustand, der vieles in der Schwebe läßt, wird wahrscheinlich das Optimum sein, das überhaupt zu erreichen ist. Daraus folgt, daß die Bundesregierung alles vermeiden muß, was präjudizierlich [nachteilig, schädlich] wirken könnte.
Soweit zum Thema Friedensvertrag. Ein, zwei Fehler in dem Brief an Blankenhorn möchte ich im Folgenden, um Missverständnisse zu vermeiden, berichtigen, denn bereits dadurch wurden seinerzeit völkerrechtlich gesehen völlig falsche Weichen gestellt.
Bedingungslosen Kapitulation Deutschlands?
Ist das so? Nein absolut nicht und inzwischen auch in der so genannten Fachliteratur angekommen. Richtig muss es lauten, und das ist ein extrem wesentlicher Unterschied, bedingungslosen Kapitulation der deutschen Streitkräfte gegenüber dem Oberbefehlshaber der alliierten Expeditionsstreitkräfte und dem Sowjet-Oberkommando.
Ein Brief von Großadmiral Dönitz zur Kapitulation vom 08.05.1945, von ihm selbst verfasst und auf seiner alten Schreibmaschine 1966 in Anmühle geschrieben.
Grossadmiral Dönitz a.D. Pfingstholzallee 4 2055 Anmühle
den, 28. Mai 1966
An das Militärgeschichtliche Forschungsamt Freiburg i. Brsg.
Die von mir Mai 1945 befohlene Kapitulation war lediglich die militärische Kapitulation der Deutschen Wehrmacht.
Beweis: die von mir den Unterzeichnern ausgestellte Vollmacht, welche auch von den Alliierten gefordert und vor der Unterzeichnung geprüft und zu Recht befunden wurde, lautet:
„Der Oberste Befehlshaber der WehrmachtIch bevollmächtigeGeneralfeldmarschall K E I T E L als Chef des Oberkommandos der Wehrmacht und zugleich als Oberbefehlshaber des Heeres,Generaladmiral von F R I E D E B U R G als Ober- befehlshaber der Kriegsmarine,Generaloberst S T U M P F als Vertreter des Oberbefehlshabers der Luftwaffezur Ratifizierung der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Streitkräfte gegenüber dem Oberbefehlshaber der alliierte n Expeditionsstreitkräfte und dem Sowjet-Oberkommando. Dönitz Grossadmiral.“Entsprechend lauten Überschrift und der erste Absatz der allgemeinen Kapitulationsurkunde vom 8. Mai:„Act of Military Surrender 1.) We the undersigned, acting by authority of the German High Command, hereby surrender unconditionally and simultaneously to the Supreme High Command of the Red Army all forces on land, at sea, and in the air who are at this date under German control.“Ebenso ist der entsprechende Wortlaut der Teil-Kapitulation gegenüber den englischen Streitkräften vom 4. Mai:„Instrument of Surrender of All German armed forces ….“„1.) The German Command agress to the surrender of all German armed forces …“Diese Urkunden sind in Faksimile veröffentlicht in National Archives Publication No. 46-4 Washington 1945.Die von mir befohlene Kapitulation der Deutschen Wehrmacht war also lediglich ein militärischer Akt und kein politischer Verzicht auf die Souveränität des Deutschen Reiches. Der Hamburger Völkerrechtler, Professor Rolf Stödter, sagt hierzu in „Deutschlands Rechtslage“ (Hamburg 1948, Seite 34-35):„Eine bedingungslose Kapitulation des Deutschen Reiches, des deutschen Volkes, Deutschlands oder wie immer man sich ausdrücken mag, ist von keiner deutschen Seite ausgesprochen worden. Die Wehrmachtskapitulation hat rein militärischen Charakter. Aus der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Streitkräfte können keine Schlußfolgerungen für die gegenwärtige völkerrechtliche Lage Deutschlands gezogen werden.“Wenn andere Völkerrechtler seinerzeit nach Kriegsende anders geurteilt haben, so wurde hierbei von der irrtümlichen Ansicht ausgegangen, dass die Regierung Dönitz für Deutschland kapituliert habe, weil die vorstehend genannten Kapitulationsdokumente damals noch nicht bekannt waren.
Zum Ende der Dönitzregierung hier ein kurzer Auszug aus meinem Herzland Artikel, der bereits ein Beispiel für die falschen Weichen darlegt, wenngleich diese Maßnahme der Alliierten selbst dann mindestens fragwürdig war und ist, wenn es auch eine politisch oder staatliche, bedingungslose Kapitulation gegeben hätte (siehe HLKO dazu).
„Bereits am 01.06.1945 sollten die noch unter Waffen stehenden Reste der Wehrmacht in Norddeutschland, die der letzten Reichsregierung Dönitz im Sonderbereich Mürwik in Flensburg noch bis zum 27.05.1945 unterstellt waren, mit 12 Divisionen gegen die UdSSR in den nächsten Krieg ziehen. Stalin bemerkte dies und forderte die Festnahmen aller Regierungsmitglieder, was dann nach internationalem Recht illegal zur Verhaftung der Dönitzregierung durch die Westalliierten führte. Der Rest ist Geschichte.“
Der 2. Fehler im Brief an Blankenhorn betrifft das Grundgesetz, von dem man ausgehen darf, dass es seinerzeit hierbei keine Missverständnisse gegeben haben sollte.
„3) Die Besatzungsmächte, die die ’supreme authority‘ weiter ausüben, die ja auf Kriegsrecht beruht. Bei Einführung des ‚asymptotischen Friedenszustandes‘ werden sich die Besatzungsmächte darauf berufen, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nur im Zusammenhang mit dem Besatzungsstatut gültig ist.“
Es ist das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, nicht das Grundgesetz der Bundesrepublik, denn das würde voraussetzen, dass es sich um eine Verfassung handelt und das wussten die verantwortlichen SPD Abgeordneten Dr. Greve, Dr. Katz und Zinn, weshalb die Drei diesen „Passus“ in die Präambel aufnahmen. Es hieß zunächst „Für die Bundesrepublik Deutschland wird das nachfolgende Grundgesetz erlassen.“.
Dr. Adenauer hatte vermutlich sogar gute Absichten und wollte wenigstens so tun als gäbe es Frieden. Doch ich könnte mir vorstellen, auch der „asymptotische Friedenszustand“, wie eben eine parallel laufende Gerade zu einer unendlichen Kurve, kann das am Ende zu einer zunehmenden Distanz führen. Das soll heißen, dass sich bei einem solchen Experiment der putative [vermeintliche] Friedenszustand zwar noch immer Frieden nennt, aber längst den Krieg in sich trägt, was einmal in der menschlichen Natur der Sache begründet sein mag und zum anderen aktuell geradezu beispielhaft beobachtet werden kann.
Allerdings erging tatsächlich 1952 eine Note der UdSSR an die drei Westmächte zur Frage eines Friedensvertrages mit Deutschland und es wurden sogar Grundlagen des Friedensvertrages mit Deutschland ausgearbeitet. Warum Kanzler Adenauer dies ablehnte, muss ich mit Nichtwissen erklären.
Das zum Überblick des Ganzen und da stehen wir nun heute und niemand blickt mehr durch. Das ist gewollt und funktioniert fantastisch. Sollte doch jemand durchsteigen, so wird er kurzerhand „staatlich“ diskreditiert und neue Lügen werden generiert um die alten zu legitimieren oder zu schützen. Meist in Form von Gesetzen, die immer weiter verwirren sollen und bekanntestes Beispel dafür ist der „legendäre“ § 130 StGB (1994), der als buchstäbliches Sinnbild für ein Bestehen einer diktatorischen Demokratie steht und über die Jahre zum „Aushängeschild“ einer stetig wachsenden reinrassigen Diktatur mutierte. „Geboren“ mit dem StGB vom 15.05.1871 nur Wochen nach der Gründung des zweiten Deutschen Reiches, klang der § 130 noch so:
Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewaltthätigkeiten gegen einander öffentlich anreizt, wird mit Geldstrafe bis zu zweihundert Thalern oder mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft.
Doch was soll der 130ger denn schützen? Die Wahrheit braucht keinen Schutz, die Wahrheit schützt sich selbst. Es ist die Lüge, die man schützen muss, gegen die Wahrheit, womit der 130ger als Indiz für die unglaublichen Geschichtslügen steht.
Alles begann mit der Bekanntmachung
In der ominösen Vollstreckungsankündigung vom Finanzamt Prenzlauer Berg, angeblich beauftragt durch den Polizeipräsidenten Berlin, wurde neben verwirrenden Verordnungen, wie oben angedeutet, auch die so genannte Bekanntmachung des Senators für Inneres vom 17.05.1960 – Inn l A I – 0200/430 [420] (Amtsblatt für Berlin S. 527), als angebliche rechtliche Grundlage herangezogen. Neben dem Fehler im Aktenzeichen selbst, scheint nun, nach Rückmeldung der Polizei, die ersuchende Stelle wieder offen zu sein, denn die Polizei sieht sich nicht für zuständig.
Mein Interesse jedoch fiel auf etwas anderes, dem Datum der Bekanntgabe.
Das Jahr 1960 ist problematisch.
1960 war eines der Jahre, in dem Berlin durch die Alliierten besetzt, aufgeteilt, überwacht und zum Teil verwaltet, wurde. Dieses Vorgehen wurde bereits vor dem Potsdamer Abkommen, mit dem ersten Protokoll der Zonenprotokolle der European Advisory Commission EAC, am 12.09.1944 in London beschlossen. Berlin war mindestens, und das immerhin sollte unstrittig sein, bis 1990 nicht Teil der BRD (was sich schon allein durch die Wahlberechtigung der Westberliner erst ab dem 02.12.1990 erklärt), womit Gesetze, Verordnungen etc., die ausschließlich Berlin betrafen, nach 1990 ihre Gültigkeit verloren haben.
Es sollen hierzu seinerzeit in Eile noch einige Überleitungsverträge gebastelt worden sein, die einiges regeln sollten. Ob es hierbei um DDR Gesetze oder eben die Berliner Gesetze ging, bleibt offen. Mir jedenfalls sind hierzu keine Überleitungen bekannt und selbige ließen sich auch im Netz nicht finden. Sollten diese existieren oder diese Bekanntmachung des Berliner Senats, gemäß der Alliierten Vorgaben, aus einem Bundesgesetz übernommen worden sein, so bat ich das Finanzamt höflich um Mitteilung. Jedoch fehlte dieser, nicht unerhebliche, Hinweis dann in der o.g. Vollstreckungsankündigung.
Folgende Nachweise wollte ich zunächst selbst als Nachweise für meine Einwende anführen:
Bekanntmachung des Schreibens der Drei Mächte vom 08.06.1990 zur Aufhebung ihrer Vorbehalte insbesondere in dem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12.05.1949 in bezug auf die Direktwahl der Berliner Vertreter zum Bundestag und ihr volles Stimmrecht im Bundestag und im Bundesrat, BGBl. 1990, Teil I, S. 1068;
Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum Grundgesetz vom 12.05.1945, Abs. 4;
Bestätigungsschreiben der Alliierten Kommandatura zur Verfassung von Berlin, BKO (50) 75 vom 29.08.1950, VOBl. I S. 440 i. V. m. BKO (51) 56, Abs. 2 vom 08.10.1951;
Art. 1 Abs. 2 und 3 der Berliner Verfassung vom 08.01.1951, VBl. S. 99;
Art. 87 der Berliner Verfassung vom (03) 05.10.1990, GVBl. S. 2136;
Art. 1 Einigungsvertrag (Länderartikel, es fehlt Berlin), BGBl. II S. 889 EinigVtr & BGBl. II S. 905 Prot.; Art. 4 Satz 1 Punkte 1, 2, 6 und Art. 5 Einigungsvertrag (schriftl. Beleg für den Bruch des Bonner GG/Hochverrat);
Art. 9 Einigungsvertragsgesetz (Berlin-Klausel), BGBl. II S. 885 EinigVtrG;
II. Protokollerklärung zum Vertrag, BGBl. II S. 906 EinigVtr & Anlage I Absc. I, BGBl. II S. 908
Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 25.09.1990, BGBl. 1990, Teil II, S. 1274;
Das richterliche Prüfungsrecht in Berlin von Peter Hauck, § 12 S. 61-62 von 1969;
Gespräche des Bundeskanzlers Kohl mit Präsident Bush, Camp David, 24. Februar 1990
Besprechung des Chefs des Bundeskanzleramtes Seiters mit den Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder, Bonn, 2. März 1990
Doch wissen wir ja, was mit Leuten passiert, die mit Fakten und zu vielen Nachweisen um die Ecke kommen. Da ist es dann auch unerheblich, dass man selbst vom Fach ist oder gar gültige Gesetze vorlegt. Man wird zum Verschwörungstheoretiker oder gar Reichsbürger degradiert und ignoriert. Immerhin kenne ich aus erster Quelle, dem Innenministerium Bayern, die entsprechenden politischen Vorgaben für Justiz, Polizei und Behörden, die in eine „Handreichung“ oder Dienstanweisung gepackte verbindliche Vorgabe für den „richtigen“ Umgang mit so genannten Reichsbürgern.
Somit verzichtete ich lieber darauf und poste die Nachweise einfach hier. Hinzu kommen weiterführende Informationen, samt den entscheidenden Bundesgesetzblättern und natürlich auch die besagte Handreichung aus Bayern, welche bereits einen Bruch der Gewaltenteilung und eine Rechtsbeugung darstellt respektive aufzeigt.
Anhang:
Das richterliche Prüfungsrecht in Berlin von Peter Hauck, § 12 S. 61-62 von 1969; Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum Grundgesetz vom 12.05.1945, Abs. 4 Gespräche des Bundeskanzlers Kohl mit Präsident Bush, Camp David, 24. Februar 1990 (Auszug) Besprechung des Chefs des Bundeskanzleramtes Seiters mit den Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder, Bonn, 2. März 1990 (Auszug) Weiterführende Informationen:https://matrixhacker.de/pdf/PDF-Sammlung_Bundesgesetzblaetter_Drucksachen.pdf https://matrixhacker.de/pdf/1907_HLKO_voll_inc_Faksimile_und_Gesetzentwurf_Beitritt-1949_2plus4.pdf https://matrixhacker.de/pdf/20170618_Offener-Brief_Bundesregierung_Bundesministerien_Final.pdf https://matrixhacker.de/pdf/2bvf1_73.pdf https://matrixhacker.de/pdf/2Plus4-Vertrag.pdf https://matrixhacker.de/pdf/19970709_BGH-5-StR-544-96_Schalck-Golodkowski_Uwe-Hartmann.pdf Handreichung zum Umgang mit schwierigen Verfahrensbeteiligten (staatl. Rechtsbruch und Bruch der Gewaltenteilung) https://matrixhacker.de/pdf/2015_Anl-18_Handreichung_aus_Bayern.pdf (Verfasser ist das Innenministerium Bayern) https://matrixhacker.de/pdf/bgbl359_Sammlung-des-Bundesrechts.PDF https://matrixhacker.de/pdf/Grundgesetz-2_Basic-law-2.PDF https://matrixhacker.de/pdf/1913_rustag_02_fraktur.pdfBGBl. I 1952, S. 1 vom 04.01.1952; Drittes Überleitungsgesetz;Drucksache Nr. 3379 der 1. Wahlperiode vom 16.05.1952; Deutsche nach 1945 in KZsBGBl. II 1955, S. 213 vom 24.03.1955;BGBl. II 1955, S. 253 vom 24.03.1955; Aufenthalt ausländischer StreitkräfteBGBl. II 1955, S. 256 vom 24.03.1955; NordatlantikvertragBGBl. II 1955, S. 295 vom 24.03.1955; (Statut der Saar, vgl. mit Status Berlin)BGBl. II 1955, S. 305, 405; ÜberleitungsverträgeBGBl. II 1961, S. 1183, 1190, 1218, 1313, 1355, 1362, 1368, 1371, 1374, 1377, 1382, 1385; NATO-Truppenstatut & ZusatzvereinbarungenBGBl. II 1969, S. 1997, 2009; USEUCOM (s.a. Bruch GG Libyen 1986, Aufzeichnungen von Ministerialdirektor Freiherr von Richthofen vom 13.11.1986 (201-363.14 USA-1348/86 geheim & 201-363.14 USA-1187/86 geheim)BGBl. II 1971, S. 1078; Munsterlager, Gasplatz Breloh, Giftgaslagerung & Verbrennung, ausl. TruppenBGBl. II 1973, S. 1022;BGBl. II 1982, S. 513;BGBl. II 1988, S. 429; Nuklearkontrolle (s.a. NPG, TNF, SRINF, etc.)BGBl. II 1988, S. 534; INF-Vertrag, Abrüstungstrick, Lance-Nachfolge, SRINF Untergrenze von 500 Km, Aufzeichnungen des Ministerialdirigent Ploetz vom 06.11.1986, VS-Bd. 12129 (201)Gespräche des Bundeskanzlers Kohl mit Präsident Bush, Camp David, 24. Februar 1990;Schreiben des Bundeskanzlers Kohl an Generalsekretär Gorbatschow, vom 06.03.1990;Gespräch des Bundeskanzlers Kohl mit Mitgliedern der Rüstungskontroll-Beobachtungsgruppe, vom 12.03.1990;BGBl. I 1990 I, S. 1068 vom 12.06.1990;BGBl. II 1990 II, S. 518 vom 25.06.1990; Wirtschafts- und WährungsunionDrucksache 11/7666 vom 10.08.1990;BGBl. II 1990, S. 885ff. vom 23.09.1990; Einigungsvertragsgesetz, Einigungsvertrag, Protokoll, Protokollerklärung zum Vertrag, AnhängeBGBl. II 1990, S. 1273 vom 28.09.1990;BGBl. II 1990, S. 1386 vom 08.10.1990; Teilsuspendierung BGBl. 1955 II S. 405 – ÜberleitungsverträgeBGBl. II 1991, S. 1328 vom 16.12.1991;BGBl. II 1992, S. 118 vom 24.01.1992;BGBl. II 1994, S. 26, 29 vom 03.01.1994;BGBl. II 1994, S. 3710 vom 23.11.1994;BGBl. II 1994, S. 3714 vom 23.11.1994; inkl. Drucksache 12/7980 samt Entwurf und NotenwechselBGBl. II 1994, S. 3748 vom 27.10.1994;BGBl. III, 1959; Sammlung des Bundesrechts
Doch ignorieren wir diese faschistische Verleumdung und kommen zurück zum Thema Berlin. Auf die o.g. Frage nach dem Unterschied Groß-Berlin versus Berlin werde ich später und vermutlich in einem gesonderten Artikel näher eingehen. Auch für mich ist dieser Ansatz neu.
Doch was steht nun, zum Thema Berlin im Bundesgesetzblatt (BGBl. Teil I 1990 S. 1068 res. AvorbASchrBek), immerhin sollte das ja noch statthaft sein, in die Gesetze zu schauen. Es wird hierzu oft auf das Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 hingewiesen. Von beiden Seiten übrigens. Dort ist nachzulesen, dass der alliierte Vorbehalt aufgehoben wurde. Doch existiert dort auch ein zweiter Absatz, der da lautet:
Die Vorbehalte der Drei Westmächte in bezug auf die Direktwahl der Berliner Vertreter zum Bundestag und das volle Stimmrecht der Vertreter Berlins im Bundestag und im Bundesrat, die insbesondere im Genehmigungsschreiben vom 12. Mai 1949 zum Grundgesetz angesprochen sind, werden hiermit aufgehoben. Die Haltung der Alliierten, „daß die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, daß diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden“, bleibt unverändert.
Dazu und zur o.g. Rolle des BVerfG in der Berlinfrage, zitiere ich gern an dieser Stelle aus „Das richterliche Prüfungsrecht in Berlin“ von Peter Hauck, aus dem Jahre 1969 (Punkt 10 meiner Einwände). Das richterliche Prüfungsrecht in BerlinAuszug: von Peter Hauck, § 12 S. 61-62 von 1969
Bei Zugrundelegung der Auffassung der Alliierten Kommandantur, wonach Berlin kein Land der Bundesrepublik ist, kann das Bundesverfassungsgericht seine Tätigkeit in Berlin nicht entfalten; denn die Bundesgewalt kann außerhalb des Bundesgebietes nur tätig werden, soweit sie nicht die Gebietshoheit fremder Gewaltträger verletzt.
Daran ändert auch die Rezeption des Art. 100 I GG durch Art. 87 III 1 BV nichts; denn die Rezeption des Grundgesetzes darf nach dem Bestätigungsschreiben der Alliierten Kommandantur zur Verfassung von Berlin nicht dazu führen, Berlin zum Land der Bundesrepublik zu machen.
Ein Versuch Berlins, die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts durch Übernahme des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes zu begründen – also dasselbe Verfahren einzuschlagen, das zur Begründung der Kompetenz der Bundesgerichte gewählt wurde – scheiterte am Einspruch der Alliierten Kommandantur. Dieser Einspruch ist bis heute nicht zurückgenommen worden – im Gegenteil: die Alliierte Kommandantur hat ihre Auffassung angesichts der neuen Tendenzen des Bundesverfassungsgerichts, seine Gerichtsbarkeit bezüglich Berlins zu erweitern, in der BK/L (67) 10 vom 24. Mai 1967 nochmals ausdrücklich bekräftigt.
Diese Einschätzung geht wiederum auf Vorbehalte aus dem Bestätigungsschreiben der Alliierten Kommandatura zur Verfassung von Berlin, BKO (50) 75 vom 29.08.1950 zurück, die immer wieder erneuert wurden und hier durch Herrn Hauck zurecht mit der seinerzeit aktuellen Vorbehalte aus BK/L (67) in Einklang gebracht wurden.
Einen Auszug aus der o.g. BKO (50) 75 vom 29.08.1950 (Punkt 3 meiner Einwände), möchte ich, mit dem Hinweis auf die Vermerke bezüglich Groß-Berlin (siehe Faksimile, 4 Seiten), hiermit der breiten Öffentlichkeit zugänglich machen (Quelle: Dokumente zur Berlin-Frage 1944–1966).
… Die Alliierte Kommandatura ordnet an: Die Alliierte Kommandatura Berlin hat den ihr am 22. April 1948 vorgelegten Entwurf der Berliner Verfassung zusammen mit dem am 4. August 1950 seitens der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen und am gleichen Tage zur Genehmigung vorgelegten Nachträgen und Abänderungen überprüft. Bei der Erteilung ihrer Zustimmung zu dieser Verfassung sowie zu den vorgeschlagenen Abänderungen derselben macht die Alliierte Kommandatura folgende Vorbehalte:
Der Stadtregierung übertragene Befugnisse sind den am 14. Mai 1949 veröffentlichten Bestimmungen der Erklärung über die Grundsätze oder irgendwelchen Abänderungen derselben unterstellt.
Absätze 2 und 3 des Artikels 1 werden zurückgestellt.
Artikel 87 wird dahingehend aufgefaßt, daß während der Übergangsperiode Berlin keine Eigenschaften eines zwölften Landes besitzen wird.
Ferner finden die Bestimmungen irgendeines Bundesgesetzes in Berlin erst dann Anwendung, nachdem seitens des Abgeordnetenhauses darüber abgestimmt wurde und dieselben als Berliner Gesetz verabschiedet worden sind.“
Jede weitere Erläuterung zum Auszug aus BKO (50) 75 darf ich mir sicher ersparen. Interessanter sind hier indes die weiter gehenden Auszüge aus dem Faksimile, die einmal den Friedensvertrag betreffen und eine erste Antwort auf den „Verbleib“ Groß-Berlins liefern. Wie eingangs vermutet, scheint hier auf den ersten Blick, ebenfalls eine Art Verwaltungsschablone über das Original gelegt worden zu sein, hier jedoch nicht über das Deutsche Reich, sondern entsprechend der Gebietskörperschaft Groß-Berlin.
Auf der Seite 4 des Faksimile wird dann in den „Übergangs- und Schlußbestimmungen“ u.a. auch der bis 1990 gültige Art. 87 der „Berliner Verfassung“, allen voran der Absatz 1, durch die Alliierten festgeschrieben, der da lautet:
Art. 87. (1) Artikel 1 Abs. 2 und 3 der Verfassung treten in Kraft, sobald die Anwendung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in Berlin keinen Beschränkungen unterliegt.
Damit ist Frage nach dem aktuellen Status Berlins respektive Groß-Berlins noch nicht geklärt, jedoch bereits unbestreitbar belegt, dass jeder von uns erhebliche Zeifel am offiziellen Vortrag haben darf und absolut unstrittig ist, welchen Status Berlin vor 1990 insgesamt inne hatte.
Doch wie sieht es mit dem Status der BRD insgesamt aus, und kann denn Berlin auch ohne den eigenen noch genauer zu prüfenden Status und selbst wenn denn entsprechende Überleitungen existieren sollten, souverän sein, wenn der Gesamtstatus weiterhin mindestens fragwürdig erscheint?
„Dank dem Überschreiben“ des Art. 23 GG mit dem EU-Paragraphen, der die Macht von Berlin nach Brüssel transferiert, gilt EU-Recht vor nationalem Recht und vor Berliner Recht. Wobei der Art. 144 Abs. 2 GG noch immer auf den alten Art. 23 GG zeigt, womit wohl auch die Frage nach der Legitimation der Wahlen, des Bundestages und des Bundesrates mindestens nicht eindeutig zu beantworten erscheint.
(2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.
Über dieses peinliche „Missgeschick“ der überbezahlten Gesetzgeber, stritt ich mich dereinst mit einem seinerzeit befreundeten Richter, der in Völkerrecht promovierte. Ein blendendes Beispiel für Verschulung an den Deutschen Universitäten, denn ich halten ihn für sehr intelligent aber er hatte natürlich absolut Unrecht mit seiner Aussage, „… ist vielleicht etwas ungeschickt formuliert.“.
Richtig ist, dass wenn schon ein Artikel 1990 hätte gelöscht werden können, dann der gesamte Art. 144 GG und sicher nicht der Art. 23 GG. Selbst beide Artikel wegfallen zu lassen, wäre, trotz des fehlenden Geltungsbereiches, zunächst noch vertretbar gewesen. Doch den Art. 23 GG wegfallen zu lassen und den Art. 144 GG, besonders den Absatz 2, eben nicht, dass ist nicht nur inkompetent, es ist eben auch und in vielerlei Hinsicht egalisierend.
Hierzu eine kurze Erläuterung zu dem, von den sogenannten Reichsbürgern – oder jenen, die man dazu macht – vorgebrachten Einwänden, zum Fehlen eines Geltungsbereiches. Wenn ich hier erneut meinen ehemaligen Richterkollegen zitieren darf, „… der Geltungsbereich steht doch in der Präambel und es ist doch klar, dass es die Grenzen der BRD betrifft.“. Das mag sogar für jeden Staat dieser Erde zutreffend sein, ich habe es nicht im Einzelnen überprüft, aber eben nicht für das Staatsfragment BRD, mit seinen schwammigen Grenzen. Das ist ja auch der Grund für die Notwendigkeit eines Geltungsbereiches im ursprünglichen Art. 23 GG, dem Beitrittsartikel, gewesen, denn wie 1949 ist auch heute nicht eindeutig geklärt wo man die Grenze ziehen soll. In Art. 116 GG wird von den, durch die Alliierten 1944 festgelegten Grenzen in dem „Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 …“ geschrieben. Zur Frage Berlin betreffend, habe ich bereits umfangreich vorgetragen und bereits die Tatsache, dass so viele Bürger, Teilweise sogar vom Fach (Völkerrechtler, Staatsrechtler, Anwälte, Volljuristen), hierüber streiten und streiten können, ist eindrucksvoller Beleg dafür, dass eben keine Rechtssicherheit besteht. Mit anderen Worten, und bezugnehmend auf das o.g. Problem betreffend des räumlichen Geltungsbereiches ist es eben nicht eindeutig wo das Berliner Grundgesetz von 1990 gelten soll. Sicher indes ist jedoch, das es die Kohlregierung 1990 wagte, ohne das Volk zu befragen oder auch nur zu informieren, das Berliner Grundgesetz samt den Anpassungen, die eindeutig einen Bruch des Bonner Grundgesetzes aufzeigen, buchstäblich per Handstreich und samt dem notwendigen Besatzungsstatuts zu reaktivieren.
[Anm.: Reaktivieren deshalb, weil es keine Änderung darstellt, sondern einer Neufassung gleichkommt. Zudem habe ich in den Akten gelesen, dass die Abstimmung nicht der Änderung galt, sondern der Annahme des neuen Grundgesetzes. Bie BGBl.s lassen in der Tat anderes vermuten, was es jedoch nicht besser machen würde. Das Bonner Grundgesetz arbeitet ausschließlich innerhalb des Besatzungsstatut, dafür wurde es konzipiert und das macht aus Sicht der Alliierten auch Sinn. Doch wenig Sinn macht es, dieses Grundgesetz dann im Zuge einer vermeintlichen Wiedervereiniung samt dem dann weiterhin notwendigen Besatzungsstatut zu übernehmen. Ich suche dazu jedoch das entsprechende Aktenstück noch heraus.]
(1) Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland. Für die Bildung und die Grenzen dieser Länder untereinander sind die Bestimmungen des Verfassungsgesetzes zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik vom 22. Juli 1990 – Ländereinführungsgesetz – (GBl. I Nr. 51 S. 955) gemäß Anlage II maßgebend.
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts tritt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1481), in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bisher nicht galt, mit den sich aus Artikel 4 ergebenden Änderungen in Kraft, soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist.
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird wie folgt geändert:
Die Präambel wird wie folgt gefaßt: „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“
Anwälte nennen das „Strategisches Wahrheitsverständnis“ und das ist es auch, denn es ist nicht nur falsch, sprich gelogen, es ist auch nicht demokratisch. Eine solche Entscheidung, können keine Vertreter der Masse abnehmen, und wären es noch so gute Vertreter, die die Deutschen jedoch schon seit Dekaden nicht mehr haben. Wer das nicht glauben wolle, es ist sogar anhand dieser Auszüge aus dem Einigungsvertrag, dieser unglaubliche Widerspruch zu erkennen. Zudem fällt auf, dass der Betritt gebunden wurde an das Bonner Grundgesetz in der seinerzeit letzten Fassung von 1983 und nicht an das Brliner Grundgesetz, wober der zeitliche Ablauf keine Begründung dafür wäre.
Wir wissen heute, es war keine Wiedervereinigung und das obwohl das Bonner Grundgesetz dies als zentralen Auftrag in Form des Wiedervereinigungsgebotes vorgab. Es wurde die „… Erweiterung des Wirtschaftsraumes der BRD auf das ehemalige Staatsgebiet der DDR.“, weshalb es auch Einigungsvertrag und nicht Wiedervereinigungsvertrag heißt. Man [Kohl] hatte sich mit allen anderen Staatsmännern geEinigt, ohne die eigentlichen Betroffenen in ganz Europa einzubeziehen.
Es ist ein Beitritt der DDR nach Art. 23 GG, was bereits falsch ist. Wie kann es dann eine Einheit sein? Diese wäre und ist nur über den Art. 146 GG möglich und genau dafür und als Sollbruchstelle für das Grundgesetz selbst, ist dieser Artikel geschaffen worden. Carlo Schmid hat dazu eine wunderbare Rede gehalten. Die Begründung übrigens, für die Verwendung des Art. 23 GG war tatsächlich, die, dass ja schließlich nicht alle Gebiete beitreten könnten (BVerfG Staatsverständnis in Grenzen 1937 > Ostgebiete, die man wenig später verschenkte; BGBl. 1991 II, S. 1329) und so Art. 146 GG nicht herangezogen werden könne. Es würde so schneller gehen, man müssen nichts einreißen, was man in 40 Jahren mühsam errichtete, einschließlich dem Grundgesetz (sinngemäß Kohl gegenüber Mitgliedern des US-Senats am 12.05.1990). Das Herr Kohl damit eben diesen Anspruch der DDR vollständig entzog, war ihm wohl egal und er wusste bereits am 06.03.1990, dass man die Ostgebiete an Polen abtreten würde (Schreiben an Gorbatschow und Kohls Entschließungsantrag) und ebenso, dass die NATO, anders als in 2+4 später vereinbart und den Russen versprochen, doch Truppen nach Berlin und in die neuen Länder bringen würde, kostenlos versteht sich.
Übersetzt bedeutet das, neben den unzähligen Gesetzesbrüchen, dass man erst einen Betritt konstruiert, um dann daraus eine Putaiveinheit zu formulieren, den Grund für den Beitritt wenig später abschafft und somit nun die Grundlage für die Anwendung des Art. 146 GG in den selbst geschaffenen Gegebenheiten erfüllte. Ich weiß nur nicht, wem man für die Änderung des Art. 146 GG danken muss, der nun aktuell das gerade vorgebrachte ebenfalls wunderbar beschreibt.
Artikel 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Das ist auch der Grund für die folgende Empfehlung im Einigungsvertrag.
Artikel 5 Die Regierungen der beiden Vertragsparteien empfehlen den gesetzgebenden Körperschaften des vereinten Deutschlands, sich innerhalb von zwei Jahren mit den im Zusammenhang mit der deutschen Einigung aufgeworfenen Fragen zur Änderung oder Ergänzung des Grundgesetzes zu befassen, insbesondere – mit der Frage der Anwendung des Artikels 146 des Grundgesetzes und in deren Rahmen einer Volksabstimmung.
Bereits Art. 4 Satz 1 und 6 EinigVtr und selbstverständlich auch die entsprechenden Ergebnisse im Berliner Grundgesetz, geben uns deutschen Bürgern mit den beiden entscheidenden Änderungen, „haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet.“ und „das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt“, den schriftlichen Nachweis, für den Bruch des Bonner Grundgesetzes aller Regierungen seit 1990 und somit dem Hochverrat selbiger am eigenen Volke, dem sie alle Anderes geschworen hatten.
Doch schlussendlich hat die Regierung Kohl dem dann noch die Krone aufgesetzt, indem man durch Misshandlung der Überleitungsverträge einen Zustand geschaffen hat, selbst wenn dieser auch nicht oder nicht merklich ausgenutzt wurde und wird, wie er in der BRD vor 1955, maximal vor 1952 vorherrschte (BGBl. 290 S.1386 vom 08.10.1990; Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages WD 2 – 108/06 in Überarbeitung/Ergänzung, siehe PDF-Sammlung). Es gab starke Widerstände gegen diese Machenschaften insgesamt. Von der SPD, einigen Staatssekretären aber auch aus der Regierungspartei selbst, wie man gerne der Drucksache 11/7666 aus der 11. Wahlperiode entnehmen darf (MdB Dr. Czaja, CDU/CSU versus Staatsministers Schäfer), wo zumindest die richtigen Fragen gestellt wurden.
Da blieb bislang eine Frage unausgesprochen. Was ist mit der DDR oder genauer der Volkskammer? Lief denn dort alles richtig?
Volkskammer beschließt Beitritt
Hierzu gibt es sicher so einiges anzubringen aber eines ist hier vor allem anderen zu benennen. Die Abstimmung in der Volkskammer selbst wurde nicht so durchgeführt, wie es einer angemessenen Würdigung des Ganzen genügen dürfte und könnte so rechtlich gesehen mindestens schmunzelnde Zweifel hervorbringen. Das Ergenis der Abstimmung ergab 294 Ja-Stimmen gegen 62 Nein-Stimmen bei sieben Enthaltungen.
Hierzu die Wissenschaftlich Dienste des Bundestages zum „Der Beitrittsbeschluss der DDR-Volkskammer vom 23. August 1990„, direkt von der Bundestag Webseite und auch in der PDF-Sammlung.
Interessant in diesem Zusammenhang dürfte folgende Bundestagssitzung vom 18.03.2015 sein. Gregor Gysi mit gekonnt verpackten Einzelheiten, wie man es von ihm gewöhnt ist. Wir werden ihm einmal für vieles, nicht für alles, aber für vieles aufrichtig danken müssen.
Es ist nicht so, als hätten nicht bereits verschiedene Kräfte auf vorliegende Probleme, die aus der „Bildung einer Einheit“ von 1990 hervorgehen könnten oder würden, von Beginn an hingewiesen. So später eben auch Gysi.
Es ging um zwei Grundfragen: Beitritt gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes oder Vereinigung gemäß Artikel 146 des Grundgesetzes, der für den Fall der Herstellung der deutschen Einheit eine neue Verfassung durch Volksentscheid verlangte, die das Grundgesetz abgelöst hätte. Letzteres wollte die Bundesregierung nicht, und auch die SPD stimmte der Änderung des Artikels 146 zu, sodass dort jetzt kein Zeitpunkt und kein Anlass für die Verfassung mehr geregelt ist. Es setzte sich also der Weg über den Artikel 23 durch. Das hatte gravierende politische und juristische Folgen.
Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages müssen nicht grundgesetzlich gut verfasst sein, wie man am traurigen Beispiel über die Überleitungsverträge und der Feindstaatenklausel von 2006, sieht, jedoch sind auch fehlerhafte Gutachten nur zu oft hilfreich, so sicher auch das WD 3 – 375/09, ebenfalls Teil der PDF-Sammlung.
Man hat uns deutsche Bürger, uns europäische Bürger, betrogen und um unseren verdienten Frieden und Wohlstand gebracht.
Wie geht es nun weiter? Die EU ist bereits geschichte, was die Achse Berlin-Paris mit ihrer Verschlusssache Aachener Pakt eindruckvoll belegt. Neben den bereits daraus abzuleitenden Probleme treibt mich eine Frage in diesem Zusammenhang an.
Wie soll ein Frankensuperstaat Frieden in Europa bringen?
Es genügt wohl ein Blick zurück auf die Nationenbildung der „Sieger“ des ersten Weltkrieges, was insgesamt als Testlauf und Sollbruchstelle des Pseudofrieden gedacht war und später dann insofern auch genutzt wurde. Speziell Jugoslawien zeigt jedoch was es mit den Versuchen der Superstaaten EU und Framania auf sich haben könnte und vermutlich auch hat.
Es geht um die BeRDigung der Nationen, also der Völkerrechtssubjekte, besonders dem des noch immer schlafenden Zweiten Deutschen Reiche. Es gibt wenige aber verschiedene Weg dies zu tun.
Ein Weg ist der, ein Völkerrechtssubjekt in ein anderes, ein größeres oder vieler weiterer Subjekte aufgehen respektive untergehen zu lassen. So geschehen mit der undemokratischen Schaffung von Jugoslawien nach Ende des ersten Weltkrieges. Damit sind alle ehemaligen Völkerrechtssubjekte innerhalb des neuen Völkerrechtssubjekt Jugoslawien gelöscht worden. Für immer.
Wohl kaum ein Serbe oder Kroate weiß heute, dass sein Land keine 30 Jahre alt ist. Es sollten hunderte sein. Die Kultur blieb erhalten, da die UdSSR, bei allen Schandtaten, weniger Einfluss nahm als man es im Westen generell tat und zwar überall und selbst innerhalb „befreundeter“ Nationen. Besonders jedoch bei Feindstaaten, wie Japan und Deutschland. Letzteres übernahm die westliche Verwaltung, die heutige BRD und das scheint sich inzwischen quasi verselbstständigt zu haben.
Deshalb ist es vor allem der Wunsch von Merkel, etwas anderes zu konstruieren, eben den von Hitler in Auftrag gegebener EU-Superstaat. Damit ginge, neben allen anderen Nationen, eben auch die DDR, die BRD und das Deutsche Reich endgültig und unwiderruflich unter. Damit dann auch die Fragen nach der fehlenden Staatsangehörigkeit, dem fehlenden Friedensvertrag und der fehlenden Souveränität. Das rutscht dann automatisch in die Historie, so wie einst bei der Teil-BeRDigung der DDR. Doch hakte es nicht nur bei der Teilwiedervereinigung oder besser dem Beitritt zur BRD-Verwaltung, zur Wirtschafts- und Währungsunion, zur NATO/OTAN; es hakt aktuell eben auch beim Projekt EU, dem Vierten Reich, dem Neuen Römischen Reich.
Die Europäer wollen irgendwie kein Viertes Reich in Form einer UdSSR 2.0 und einige der bösen Ex-Ostblockländer samt ihrer „Diktatoren“ ebenfalls nicht. Warum nur?
Macron sah sich genötigt selbiges aufzugeben und beschloss Merkel nach Aachen zu laden und dort den guten alten Plan B aus dem Hut zu zaubern. Den Frankensuperstaat Framania. In einer anderen Welt, wäre das ein sinnvoller Schritt, denn die Franzosen und die Deutschen gehören ebenso zusammen, wie die Russen, die Preußen, die Polen und die Ukrainer. In einer anderen Welt.
Doch haben die schlechten Führer der letzten Jahrhunderte eine Welt geschaffen, in der dieser Weg unverrückbar und schnell in den Teil III des totalen Krieges führen wird. In dieser Hinterlassenschaft bleibt nur der Weg die Nationen, als souveräne Teiler eines Völkerbundes, nach dem Vorbild des Zweiten Deutschen Reiches, zusammen zu schmieden und deren jeweiligen Eigenheiten nicht zu bekämpfen sondern zu stärken und für ein gewaltiges Gemeinwohl zu nutzen. Doch führt dies irgendwann in den ewigen Frieden und Frieden bringt dem Kapitalismus weder Sklaven noch Geld.
Dieser Verbund wird eine Verfassung benötigen, die von allen willigen und informierten Menschen in den Nationen, als Anleitung für die jene erstellt wird, denen selbige sich auch gern freiwillig unterwerfen werden und die lediglich das Miteinander der Nationen selbst regeln wird. Die Nationen selbst werden sich auf dieselbe Weise eine jeweils passende Anleitung erarbeiten und sich ihr ebenfalls freiwillig unterwerfen. Ziel aller Regeln wird dann auch der Schutz der Gemeinschaft sein und sich wirklich von der Kernzelle, der Sippe, der Dreigenerationenfamilie, bis hoch zu den Ländern, Nationen, Kontinenten und letztendlich der gesamten Welt entwickeln. Schutz den Gemeinschaften zum Gedeihen benötigen und der ihnen in der heutigen Welt in Form von Aufeinanderhetzen entgegenschlägt.
Deutschland, also nicht die BRD, könnte hierbei eine wichtige und positive Rolle spielen, so wie es einst der Bure van Rensburg „sah“. Wir könnten am Ende statt Waffen und Krieg endlich Frieden in die Welt exportieren. Es liegt an uns, an uns Menschen.
Anhang, Kommentare und Schlussworte Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum Grundgesetz an Dr. Konrad Adenauer Präsident des Parlamentarischen RatesBonn, 12. Mai 1949PA 5/Umdruck Nr. S. 71a. Maschinenschr. verfielf. Drucks. eines von Robertson, Koenig und Clay gez. Schreibens vom 12. Mai 1949
Sehr geehrter Herr Dr. Adenauer!
Das am 8. Mai vom Parlamentarischen Rat angenommene Grundgesetz hat unsere sorgfältige und interessierte Aufmerksamkeit gefunden. Nach unserer Auffassung verbindet es in glücklicher Weise deutsche demokratische Überlieferung mit den Prinzipien einer repräsentativen Regierung und einer Rechtsordnung, die die Welt als für das Leben eines freien Volkes unerläßlich betrachtet.
Indem wir die Verfassung genehmigen, damit sie gemäß Artikel 144 (1) dem deutschen Volke zur Ratifizierung unterbreitet werde, nehmen wir an, daß Sie verstehen werden, daß wir verschiedene Vorbehalte machen müssen. Zum ersten unterliegen die Befugnisse, die dem Bund durch das Grundgesetz übertragen werden, sowie die von den Ländern und den örtlichen Verwaltungskörperschaften ausgeübten Befugnisse den Bestimmungen des Besatzungsstatutes, das wir Ihnen schon übermittelt haben und das mit dem heutigen Datum verkündet wird.
Zweitens versteht es sich, daß die Polizeibefugnisse, wie sie in Artikel 91 (2) enthalten sind, nicht ausgeübt werden dürfen, bis sie von den Besatzungsbehörden ausdrücklich gebilligt sind. In gleicher Weise sollen die übrigen Polizeifunktionen des Bundes im Einklang mit dem in dieser Frage an Sie gerichteten Schreiben vom 14. April 1949 ausgeübt werden.
Ein dritter Vorbehalt betrifft die Beteiligung Groß-Berlins am Bund. Wir interpretieren den Inhalt der Artikel 23 und 144 (2) des Grundgesetzes dahin, daß er die Annahme unseres früheren Ersuchens darstellt, demzufolge Berlin keine abstimmungsberechtigte Mitgliedschaft im Bundestag oder Bundesrat erhalten und auch nicht durch den Bund regiert werden wird, daß es jedoch eine beschränkte Anzahl Vertreter zur Teilnahme an den Sitzungen dieser gesetzgebenden Körperschaften benennen darf.
Ein vierter Vorbehalt bezieht sich auf die Artikel 29 und 118 und die allgemeinen Fragen der Neufestsetzung der Ländergrenzen. Abgesehen von Württemberg-Baden und Hohenzollern hat sich unsere Haltung in dieser Frage, seitdem wir die Angelegenheit mit Ihnen am 2. März besprochen haben, nicht geändert. Sofern nicht die Hohen Kommissare einstimmig eine Änderung dieser Haltung beschließen, sollen die in den genannten Artikeln festgelegten Befugnisse nicht ausgeübt werden und die Grenzen aller Länder mit Ausnahme von Württemberg-Baden und Hohenzollern bis zum Zeitpunkt des Friedensvertrages, so wie sie jetzt festgelegt sind, bestehen bleiben.
Wir sind fünftens der Auffassung, daß Artikel 84, Absatz 5, und Artikel 87, Absatz 3, dem Bund sehr weitgehende Befugnisse auf dem Gebiet der Verwaltung geben. Die Hohen Kommissare werden der Ausübung dieser Befugnisse sorgfältige Beachtung schenken müssen, um sicherzustellen, daß sie nicht zu einer übermäßigen Machtkonzentration führen.
Bei unserer Zusammenkunft mit Ihnen am 25. April unterbreiteten wir Ihnen eine Formel, in der auf englisch der Sinn des Artikels 72 (2), 3, wiedergegeben war. Diese Formel, die Sie annahmen, da Sie Ihre Auffassung wiedergebe, lautete wie folgt: „…weil die Wahrung der Rechts- oder wirtschaftlichen Einheit sie erfordert, um die wirtschaftlichen Interessen des Bundes zu fördern oder eine angemessene Gleichheit wirtschaftlicher Möglichkeiten für Alle sicherzustellen.“ Wir möchten Sie davon unterrichten, daß die Hohen Kommissare diesen Artikel in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Text auslegen werden.
Um die Möglichkeit zukünftiger Rechtsstreitigkeiten auszuschalten, möchten wir klarstellen, daß wir bei der Genehmigung der Verfassungen für die Länder bestimmten, daß nichts in diesen Verfassungen als Beschränkung der Bestimmungen der Bundesverfassung ausgelegt werden kann. Ein Konflikt zwischen den Länderverfassungen und der vorläufigen Bundesverfassung muß daher zugunsten der letzteren entschieden werden.
Wir möchten es auch klar verstanden wissen, daß nach Zusammentritt der gesetzgebenden Körperschaften, die das Grundgesetz vorsieht und nachdem entsprechend dem im Grundgesetz festgelegten Verfahren die Wahl des Präsidenten sowie die Wahl und Ernennung des Kanzlers bzw. der Bundesminister erfolgt sind, die Regierung der Bundesrepublik Deutschland konstituiert ist und das Besatzungsstatut daraufhin in Kraft tritt.
Nach Vollendung seiner letzten Aufgabe, wie sie in Artikel 145, Absatz 1, festgelegt ist, wird der Parlamentarische Rat aufgelöst.
Wir möchten diese Gelegenheit benützen, um die Mitglieder des Parlamentarischen Rates zur erfolgreichen Vollendung ihrer unter kritischen Verhältnissen durchgeführten schwierigen Aufgabe sowie zu der offenkundigen Sorgfalt und Gründlichkeit, mit der sie ihre Arbeit geleistet haben, und zu der Hingabe an demokratische Ideale, nach deren Erreichung wir alle streben, zu beglückwünschen.
B. H. Robertson General Militärgouverneur Britische Zone
Pierre Koenig General d‘Armee Miltärgouverneur Französische Zone
Lucius D. Clay General, US Army Militärgouverneur Amerikanische Zone
Quellen: Rechtsstellung Deutschlands (dtv 5552 Ausgabe 1985) Rauschning, Die Gesamtverfassung Deutschlands, S. 69-70 Amtsblatt der Militärregierung Deutschlands, Britisches Kontrollgebiet, Nr. 35, Teil 2 B
Gespräche des Bundeskanzlers Kohl mit Präsident BushCamp David, 24. Februar 1990
BK, 21 – 30100 (56) Ge 28 (VS) Bd. 80, Bl. 113-138. – Vermerk des VLR I Kaestner, 27. Februar 1990. Erste von 2 Ausfertigungen. Az. 212 – 30132 A 5 – Am 15/4/90. Geheim. – Mit Vorlage des MD Teltschik über Chef BK an den Bundeskanzler (Az. 212 – 30132 A 5 – Am 15/4/90. Geheim): „Hiermit lege ich einen Vermerk über o. a. Gespräch vor. Ich erbitte Ihre Zustimmung, daß die Bundesminister des Auswärtigen und der Verteidigung auszugsweise unterrichtet werden.“ Hs. Von Bundeskanzler Kohl vermerkt: „Teltschick“, zur auszugsweisen Unterrichtung der Bundesminister „Ja“. – Gesprächsdauer: 14.30 bis 17.00 Uhr.
Teilnehmer
auf amerikanischer Seite: Präsident George [H.W.] Bush Außenminister James Baker Sicherheitsberater Brent Scowcroft Botschafter William [ggfs. Robert D.] Blackwill (Note taker) Dolmetscherin Frau Gisela Marcuse
auf deutscher Seite: Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl MD Host Teltschik MDg Dr. Walter Neuer VLR I Dr. Uwe Kaestner (Note taker) Dolmetscherin Frau Gisela Siebourg
Auszüge aus der Unterhaltung zu den Themen „Grenzfrage“, „Art. 23 GG und Berlin“
[…] Der Bundeskanzler erinnert daran … Der Aufbruch in Mittel-, Ost- und Südosteuropa werde weitergehen. Die Tschechoslowakei, Polen und Ungarn würden sich sehr rasch ihren Lebensweg in westlichem Sinne einrichten. Bulgarien und Rumänien würden folgen. Europa gewinne eine neue Dimension.
Bis zum 31. Dezember 1992 werde die Europäische Gemeinschaft den großen Markt vollenden. Dies werde eine dynamische Entwicklung mit sich bringen.
Die Forderung, die europäische Integration voranzutreiben, um mit dem Prozeß der deutschen Einigung Schritt zu halten, nehme zu. Seltsam sei nur, daß die Ratschläge gerade von denen kämen, die bisher immer gebremst hätten.
Er – der Bundeskanzler – sei sehr für eine Beschleunigung der europäischen Integration. Dem 1994 zu wählenden Europäischen Parlament müßten wesentlich mehr nationale Kompetenzen übertragen [werden], als sie das heutige habe [Anm.: Dies wurde in der BRD schnell umgesetzt, indem man den Art. 23 GG des Bonner Grundgesetzes wegfallen ließ und durch den EU-Paragraphen im heutigen Berliner Grundgesetz „ersetzte“. Dieser heutige Art. 23 GG ist verantwortlich, für die Übertragung der Macht von Berlin nach Brüssel.] Kurzum: Wenn der Weg zur deutschen Einigung die europäische Integration beschleunige, denn sei er sehr froh darüber. Dies werde auch Folgen für die Währungsunion in Europa haben. Die wichtigsten Entscheidung hierzu würden zwischen 1992 – der Vollendung des Binnenmarktes – und 1994 – der Wahl des nächsten Europäischen Parlaments- fallen müssen.
[…] Fragen richteten sich in diesem Zusammenhang natürlich auch an die Deutschen. In der geographischen Mitte Europas, mit dann 80 Millionen Einwohnern, als wirtschaftliche Nummer 1 müsse man besonders sorgsam mit den psychologischen Problemen umgehen. Was viele fürchteten, sei in Wahrheit b>nicht das deutsche Militär, sondern die Wirtschaftskraft und das Forschungspotential – nach den USA gleichauf mit Japan – unseres Landes. [Anm.: So ist es seit 100 Jahren und 2 Weltkriegen, doch wenn Kohl das weiß, wozu dann mittels zwanghaftem Durchsetzen in Richtung Währungsunion und später Eurozone, diese, im Kapitalismus, berechtigte Angst der Nachbarn in einen realen und schmerzhaften Fakt konvertieren?] Es gibt Ängste aus der Geschichte. Wir müßten sie ernst nehmen und auf die anderen Länder zugehen. Insbesondere müßten alle sehen, daß die Deutschen die europäischsten Europäer sind!
[…] Das Problem sei nicht die Grenze, sondern die Psychologie der Menschen. Tatsache sei auch, daß sowohl in den alliierten Nachkriegsvereinbarungen als auch in denen von seinen – des Bundeskanzlers – Vorgängern unterschriebenen Verträgen die endgültige Grenzregelung einem Friedensvertrag vorbehalten worden sei. Unter Freunden wolle er sagen, daß er von einem Friedensvertrag mit Deutschland überhaupt nichts halte. 110 Länder hätten mit uns im Krieg gestanden, einige, etwa Uruguay, ab 1. Mai 1945!
Präsident Bush wirft ein, die Sowjetunion habe es im Pazifik nicht anders gemacht.
Der Bundeskanzler fährt fort, jetzt komme es darauf an, den Polen Sicherheit hinsichtlich ihrer Westgrenze zu geben.
Wenn man heute über die Einheit Deutschlands spreche, dann gehe es um drei Einheiten:
Bundesrepublik Deutschland
die DDR
Berlin
(Exkurs: Sonderstatus, Rolle der Alliierten).
Auch im polnischen Interesse müsse es liegen, daß eine völkerrechtlich verbindliche Entscheidung über die Grenze in Form eines Vertrages zustande komme, den eine gesamtdeutsche Regierung aushandele und ein gesamtdeutsches Parlament ratifiziere. Er – der Bundeskanzler – könne hingegen nur für die Bundesrepublik Deutschland handeln, und dies sei bereits geschehen. [Anm.: Erinnerung Datum 24.02.1990]
[…] Präsident Bush betont die amerikanische Entschlossenheit, auch in Zukunft involviert zu bleiben. Allerdings stehe er unter Druck, das Niveau der amerikanischen Streitkräfte abzusenken und die Verteidigungsausgaben insgesamt bedeutend zu kürzen.
Dabei frage man ihn: Wer ist der Feind? Er antwortete: Ungewißheit über künftige Entwicklung, Apathie, falsche Sicherheitsgefühle. Deshalb werde er sich im Kongress weiterhin für ein bedeutenderes Niveau der Verteidigungsausgaben einsetzen.
[Anm.: Der Absatz benötigt keine Anmerkung, jedoch fehlen hier auch noch zwei Sätze, die bis heute nicht freigegeben sind.]
Der Bundeskanzler betont, hinsichtlich der Lance müsse auf jeden Fall der Eindruck vermieden werden, als handelten die USA auf Druck der öffentlichen Meinung zu Hause und in Europa. Vielmehr solle der Präsident auch in dieser Frage die Führerschaft behalten.
Das Konzept, daß das geeinte Deutschland in der NATO bleibe – so der Präsident weiter – sei für die USA sehr wichtig. Er unterstütze ausdrücklich die Haltung des Bundeskanzlers. Die Idee, es könne noch ein weiteres Frankreich im Bündnis geben, wolle er lieber nicht diskutieren. Er unterstütze volle NATO-Mitgliedschaft – nur dies sei der stabilisierende Faktor, den Europa brauche.
[…] [Anm.: Nur Waffen, nur Wirtschaft, nur Währung. Was mit einer sicher geglaubten Zukunft passiert, wenn man selbige, Männern wie Bush, Kohl, Baker und Brzeziński in die Hände gibt, die diese dann an etwas wie Merkel weiterreichen, sehen und erleben wir heute und müssen daher nicht darüber spekulieren.]
Besprechung des Chefs des Bundeskanzleramtes Seiters mit den Chefs der Staats- und Senatskanzleien der LänderBonn, 2. März 1990
BArch, B 136/29247, 122 – 14020 Mi 1, 2.3.1990, Vorbereitung Besprechung Chef BK/CdS. – Undatiertes Ergebnisprotokoll. – Vertreter: St Clement (Vorsitzland Nordrhein-Westfalen), St Menz (Baden-Württemberg), MD Rauscher (Bayern), St Schröder (Berlin), StR Fuchs (Bremen), StR Kruse (Hamburg), St Gauland (Hessen), St Meyer (Niedersachsen), MD Bastian (Rheinland-Pfalz), St Kopp (Saarland), St Pelny (Schleswig-Holstein); Bundeskanzleramt: Chef BK Seiters, AL 1, LASD; Ressorts: St Kroppenstedt, St Kinkel, St Klemm, St von Würzen, St Jagoda, St Priesnitz, MD Sandhäger i.V. von St Knittel, St Stroetmann, St Schaumann; Protokollführer: RiVG Köster (Teilnehmerliste, Stand: 1. März 1990; BArch, B 136/29247, 122 – 14020 Mi 1, 2.3.1990, Vorbereitung Besprechung Chef BK/CdS, Mappe Chef BK). – Besprechungsbeginn: 9.30 Uhr.
[…] Der Chef der Staatskanzlei des vorsitzenden Landes bittet die Bundesregierung, die Länder umfassend über die Absichten zu dem politischen Prozeß zu informieren, der zur Verwirklichung der deutschen Einheit (über Art. 23 oder Art. 146 Grundgesetz), zu außen- und sicherheitspolitischen Strukturen des künftigen deutschen Staates und zur beabsichtigten Währungsunion führen solle.
[…] Der Chef der Senatskanzlei des Landes Berlin erklärt: Berlin gehe davon aus, daß die Beteiligung der Länder die bewährte enge Abstimmung der Berlin- und Deutschlandpolitik zwischen dem Bund und Berlin nicht erübrige, wobei der Bund insbesondere berücksichtige, daß das gesamte Berliner Verfassungs- und Landesrecht von der Entwicklung in Deutschland unmittelbar berührt werde.
[…]
Gespräch des Bundeskanzlers Kohl mit Mitgliedern der Rüstungskontroll-Beobachtungsgruppe des amerikanischen SenatsBonn, 12. März 1990
BK, 212 – 30132 A 5 Am 23 Bd. 4. – Undatierter Vermerk des VLR Westdickenberg. VS-NfD. – Mit der Vorlage des MD Teltschik (mit Stempel: Hat AL 2 vorgelegen; unterzeichnet: „Hartmann“) über Chef BK an den Bundeskanzler mit der Bitte um Billigung, 13. März 1990. Hs.von Bundeskanzler Kohl vermerkt: „Teltschik erl.“ – Gesprächsdauer: 11:00 bis 12:00 Uhr (Angabe nach Terminkalender des Bundeskanzlers).
Teilnehmer
auf amerikanischer Seite: die Senatoren Lugar, Sarbanes, Bumpers und Lott Botschafter Walters und BR Grobel (US-Botschaft) sowie die Senatsmitarbeiter Barata, Harris und Myers;
auf deutscher Seite: der Herr Bundeskanzler MD Teltschik MD Schäfer (BPA) MDg Dr. Neuer VLR Dr. Westerdickenberg (als Note taker).
Senator Lugar dankte einleitend dem Bundeskanzler für die immer sehr großartig bemessene Zeit, die er für die amerikanischen Senatoren reserviere, und erläuterte kurz das Reiseprogramm der Gruppe. Der Bundeskanzler vermerkte mit Befriedigung, daß die Gruppe auch in die DDR fahre, und erkundigte sich, ob sie auch noch am Mittwochnachmittag in Leipzig sei: Dort gebe es eine große Kundgebung, bei der u. a. Er selbst sprechen werde. Auf Hinweis von Senator Lugar, daß man nur am Diensttag in Leipzig sei, betonte der Bundeskanzler, wie wichtig es sei, sich einen unmittelbaren Eindruck von solchen Kundgebungen zu machen. Deren Stimmung werde z. B. in den US-Medien nicht immer richtig wiedergegeben. Der Bundeskanzler gab anschließend seine Einschätzung der Lage in der DDR, die sich weiter verschlechterte. Die Dinge entwickeln sich sehr schnell, so daß heute seine 10 Punkte [Anm.: in Anlehnung an den 14 Punkteplan] teilweise überholt seien. Gültigkeit habe auf jeden Fall, daß die Einigung eingebunden sein sollte in den europäischen Einigungsprozeß und daß die Bundesregierung keine Alleingänge beabsichtige. Unter ausdrücklichem Hinweis darauf, daß das Gespräch insgesamt nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sei – wurde von Senator Lugar bestätigt –, erklärte der Bundeskanzler, er habe sich ursprünglich bei Vorlage seines 10 Punkte-Planes vorgestellt, daß es in diesem Jahr nach den Wahlen in der DDR zur Vertragsgemeinschaft, dann 1991 zu einer Konföderation und erst nach weiteren Jahren zu einer Föderation kommen könnte. Alles habe sich viel schneller entwickelt. Als Ursachen für dieses Entwicklungstempo, das der, Bundeskanzler, nicht vorgegeben habe, nannte er u.a., daß MP Modrow sich nicht an seine Zusagen vom Dresdner Gespräch vor Weihnachte gehalten haben: Ein Wahlgesetz sei z. B. erst vor 10 Tagen verabschiedet worden [GBl. DDR 1990 I, 60-65 vom 20.02.1990], und die Wirtschaftsreformen seien nicht bzw. mit falschem Inhalt (z. B. Beteiligungsanteil für Firmen von 49%, Gewerkschaftsgesetz [GBl. DDR 1990 I, 110f. vom 06.03.1990]) eingeleitet worden. Psychologisch besonders abträglich – so der Bundeskanzler – sei die zunächst geplante Gehaltsfortzahlung für Stasi-Mitarbeiter infolge der Stasi-Auflösung gewesen.
[Anm.: Bei allem Verständnis der Verachtung gegenüber des STAPO-Nachfolgers MfS, heute BND und BfV, so lag die Handhabung hierzu in den Händen der DDR, die noch existierte und gemäß dem Grundsatz der Unschuldsvermutung, muss jedem einzeln zunächst ein Verbrechen nachgewiesen werden. Ein Entzug jedweder Lebensgrundlage von einem Tag auf den anderen, führt unweigerlich und ohne wirkliche Verurteilung des Einzelnen, zu weiterem Unrecht, denn eine Grundversorgung, wie ein Arbeitsamt oder Sozialamt gab es in der DDR nicht. Die BRD, in Verantwortung des Herrn Kohl, hat hier den Bruch des Völkerrechts gefordert.]
Auch habe MP Modrow bisher nicht den Gerüchten widersprochen, bei seinem Moskau-Besuch habe er der SU u. a. die Übergabe des westlichen Auslandsspionagedienstes der Stasi angeboten. Exkurs (ohne Namensnennung des DA-Vorsitzenden [+Wolfgang] Schnur): Es sei bekannt, welch probates Mittel Verunglimpfungen kurz vor Wahlen seien, so daß der Beschuldigte sich nicht rechtzeitig rehabilitieren könne.
[Anm.: Wie dereinst Ziehvater Kohl Gerüchte, also ohne Beweise, nutzte um sein Gegenüber zum Beschuldigten zu degradieren und von selbigen dann Beweise für die dessen Unschuld zu fordern, so handhabt es heute auch das Merkel-Regime in bezug auf ihre Gegner und die, die sie dazu generieren, wie Russland oder die AfD. Das hier die am 18.03.1990 stattfindende Wahl natürlich eine Rolle spielte, ist zudem ebenfalls ersichtlich, wurde zitiert und hätte auch einem Herrn Kohl klar sein dürfen.]
Der Bundeskanzler unterstrich, die habe die Hektik, die sich in der DDR-Entwicklung zeige, nicht ausgelöst, und verwies auf über 132.000 Menschen, die seit Jahresanfang aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland gekommen seien. Angesichts einer solchen Entwicklung habe die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen müssen, um sie zu stoppen. Aus diesem Grund habe sie die Wirtschafts- und Währungsunion [BGBl. 1990 II, S. 518 vom 25.06.1990] angeboten. Die Bundesregierung werde selbstverständlich Hilfe leisten. Dies sei z. B. bei der Rentenversicherung, bei der Schaffung einer Arbeitslosenversicherung erforderlich. Auch beim Umweltschutz, im Bereich der Reaktorsicherheit sei schnell Unterstützung nötig. Er – der Bundeskanzler – vertraue nicht auf die bisher veröffentlichten Umfrageergebnisse über den Wahlausgang in der DDR (keine Vergleichsmaßstäbe!) und rechne mit einer Koalitionsregierung nach der Wahl, was auch gut sei. [Anm.: Der „Wunsch“ des Herrn Kohl sollte wenig später in Erfüllung gehen.] Die PDS werde weit abgeschlagen enden: Die Menschen in der DDR hätten den Sozialismus „satt“. Der Bundeskanzler ging dann im einzelnen auf Vor- und Nachteile eines Weges über Art. 23 bzw. Art. 146 des GG ein und unterstrich u. a., daß ein Verfahren nach Art. 146 [GG] zeitaufwendig (ca. 1 ½ Jahre) sei und u. a. auch zur Folge habe, daß unser bewährtes Grundgesetz von einer Verfassungsgebenden Versammlung mit einfacher Mehrheit geändert werden könne.
[Anm.: Hiermit wurde der geplante Verfassungsbruch des Bonner Grundgesetzes, durch Herrn Kohl, bereits angekündigt.]
Für den Weg über Art. 23 GG spreche insbesondere, daß man so problemlos die bestehenden Verträge übernehmen könne. Denn die Bundesrepublik wolle, daß auch das geeinte Deutschland in der NATO bleibe.
[Anm.: Nicht nur ein Bruch des Bonner Grundgesetzes, sondern auch Bruch des Völkerrechts, Bruch noch zu treffender Verbalnote, Bruch des noch zu unterzeichnenden 2+4 Vertrages und selbst Inhaltlich falsch formuliert, denn „auch“ und „bleibe“ passt hier nicht.]
Das erfordere allerdings Übergangsregelungen. So sollten Einheiten der NATO und der Bundeswehr nicht auf das Gebiet der heutigen DDR vorgeschoben werden und müßten Regelungen für die sowjetischen Truppen in der DDR (mit Familien an die 500.000 Personen) gefunden werden.
[Anm.: Dieser Vorschlag von Herrn Kohl mit dem Wort „vorgeschoben“, verrät bereits die eigentliche Agenda der USA (TRADOC).]
Er – der Bundeskanzler – sei gegen eine Demilitarisierung und Neutralisierung eines geeinten Deutschlands. Es solle nicht aufgegeben werden, was in 40 Jahren aufgebaut worden sei: Das gelte auch für unsere Mitgliedschaft in NATO und EG. Der Weg über Art. 23 GG sei zudem kein „Anschluß“, wie dies immer wieder im Hinblick auf Österreich 1938 insinuiert werde. Es handle sich um eine freie Entscheidung, die von der DDR zu treffen sei.
[Anm.: Herr Kohl verdreht hier in beispielloser Manier vorliegende Realitäten, dass es schon fast wieder beeindruckend ist. Zu den Fakten: Hitler ließ seinerzeit in Österreich über den Anschluss abstimmen. Mit einer überwältigenden Mehrheit von über 90 v.H. stimmten die Österreicher zu. In der DDR hingegen, fehlt diese Abstimmung bis zum heutigen Tage. Ferner bot Hitler am 17.05.1933 in seiner Friedensrede, vollständige Abrüstung, also eben Demilitarisierung und Neutralisierung des gesamten Deutschlands, mit den Grenzen von 1935 an, wenn denn alle anderen mitmachten, was keiner tat und auch bis dahin selbige nichts getan haben, anders als Deutschland (15 Jahre immerhin, bis auf eine Zahnlose 100.000 Mannarmee hinunter). Diese Regierungserklärung wurde von allen Parteien im Reichstag, auch der SPD, freiwillig unterzeichnet und in der Welt bekannt, als die Friedensrede Hitlers.]
Der Bundeskanzler gab seinem Erstaunen darüber Ausdruck, daß nach 40 Jahren in der Wertegemeinschaft des Westens die Haltung der Bundesregierung auch im Westen z. T. in Frage gestellt werde. Er sei gegen jeden Versuch, die USA aus Europa „herauszudrücken“, sondern betone vielmehr, wir brauchen den Schutz und Schirm der USA. Er hoffe, daß auch die SU sich letztlich nicht gegen die NATO-Mitgliedschaft Gesamtdeutschlands stellen werde. Sie haben sich zwar jetzt dagegen geäußert, aber er vermute, sie wollen nur „die Preise in die Höhe treiben“.
[Anm.: Welch Anmaßung und frei nach dem Motto, „das was ich selbst gern tu, das traue ich anderen zu“. Es sollte nicht bei diesem Male bleiben.]
Senator Lugar eröffnete die Diskussion mit der Frage nach den sowjetischen Truppen in der DDR. Der Bundeskanzler betonte, es könne sich nur um eine vorübergehende Stationierung sowjetischer Truppen auf dem Gebiet der heutigen DDR handeln. Die Zeitdauer müßte vertraglich festgelegt sein und dürfe nicht zu lange sein. Für GS Gorbatschow sei eine Regelung dieser Frage innenpolitisch ungemein wichtig. Der Rückzug der dort stationierten Truppen in die Sowjetunion verursache für ihn nicht unerhebliche Probleme. Senator Lugar erkundigte sich nach der Länge dieser Übergangszeit, verwies auf die Abzugszeit von 16 Monaten, die die SU mit der ČSSR vereinbart habe und erkundigte sich nach den „2 plus 4“-Gesprächen. Der Bundeskanzler erwiderte, bei Dingen, die die NATO beträfen, möge man die NATO fragen und nicht auf die „2 plus 4 „-Gespräche verweisen. Er habe bei seinem Besuch bei der NATO in der letzten Woche gewisse Ängste der kleineren NATO-Staaten verspürt, bei NATO betreffenden Sicherheitsfragen „ausgeschaltet“ zu bleiben. Uns liege an Konsultationen mit den Partnern und Freunden, aber auch mit den östlichen Nachbarn. So habe er seit dem 4. Januar bis jetzt mit 24 ausländischen Staats- und Regierungschefs bzw. Außenministern gesprochen, und in diesem Zusammenhang sei auch sein Besuch beim Ständigen NATO-Rat in der letzten Woche zu sehen. Problematisch für uns – so führte der Bundeskanzler aus – seien einerseits die hohen Erwartungen unserer Landsleute in der DDR, die z. T. Wunder erhofften. Zum anderen gäbe es aber auch Ängste bei unseren Freunden, z. B. In NATO und EG. Er verstehe, daß es z. B. in der EG solche Sorgen gebe. Die Bundesrepublik Deutschland sei bereits mit 62 Mio. Einwohnern die „Nr. 1“ in der EG. Zudem sei die wirtschaftliche Lage bei uns z. Zt. glänzend [Anm.: falsch, lediglich der Export, Waffen, etc., doch hoch verschuldet, allein die Verbindlichkeiten gegenüber der DDR durch Reparationsausgleichszahlungen betrugen 1989 743Mrd. DM], was die Befürchtungen vor der Wirtschaftskraft Deutschlands [als Ganzes] auch nicht mindere. Er sei jedoch optimistisch, daß auch die EG durch den Prozeß der Einigung bei uns neuen Schub erhalten werde, und verweise beispielsweise auf den Plan der Europäischen Währungsunion, für den er sich – trotz Widerständen – immer eingesetzt habe. Die entsprechende Regierungskonferenz werde Ende dieses Jahres stattfinden. Vor 1992, d. h. Vor den nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament, müßten dem Parlament auch mehr Befugnisse eingeräumt werden. Der Bundeskanzler macht deutlich, er wisse, daß die Geschichte auf uns laste und daß unsere Partner z. T. befürchteten, die Entwicklung werde zu schnell gehen und könne sie „überrumpeln“. Die Bundesregierung forcierte die Entwicklung jedoch nicht. Er verweise in seinen Gesprächen darauf, was es bedeutet, daß seit Jahresbeginn bereits mehr als die Bevölkerung einer Großstadt aus der DDR zu uns gekommen sei [Anm.: Wie viel Muslime kamen in der Zeit von Sommer bis Winter 2015 nach Deutschland?] und das bei anhaltendem Trend bis zum Sommer die Größenordnung einer Stadt wie Leipzig (ca. 500.000) erreicht werde. Die internationale Entwicklung und die innerdeutsche müßten parallel verlaufen. Dafür setze er sich ein. Der Bundeskanzler hob die Bedeutung der Kommunalwahlen im Mai hervor und erläuterte die Bestrebungen in der DDR [Anm.: Maximal in der DDR-Führung, beim Volk oder dem DA res. der AfD sicher nicht. Man hatte zudem weitaus andere Probleme in der DDR, z. B. erstmals Sorge um den Arbeitsplatz oder vor dem sozialen Abstieg insgesamt.], die Länder wieder entstehen zu lassen. Deren Parlamente müßten in diesem Jahr ebenfalls gewählt werden, und seiner Meinung nach wäre es ideal, wenn die gesamtdeutschen Wahlen im kommenden Jahr stattfänden. Senator Bumpers führte aus, in den USA sei die Grenzfrage von besonderer Wichtigkeit und ihre Regelung werde die Lage beruhigen. Am wichtigsten im Zusammenhang mit der [Wieder]Vereinigung Deutschlands sei für die USA die Mitgliedschaft in der NATO. Er frage sich, wie miteinander vereinbart werden könne, daß einerseits die SU sich evtl. mit einer solchen Mitgliedschaft einverstanden erklären könne, andererseits sich der vermutliche Gegenkandidat des Bundeskanzlers bei den Wahlen im Dezember für einen Austritt aus der NATO ausspreche.
[Anm.: Der Gegenkandidat hieß Oskar Lafontaine und er war weit mehr als nur Gegenkandidat. Ob man ihn nun mag oder nicht, mit Lafontaine hätte es nicht nur eine wirkliche Wiedervereinigung gegeben, sondern noch viel, viel mehr. Aber es kam ein Zufall dazwischen. Der Wahlkampfauftritt in Mülheim (Köln) am 25.04.1990 mit einer erst 2014 wieder aus der Psychiatrie entlassenen Attentäterin Namens Adelheid Streidel. Den Wahlkampf 1990 gewann nicht Helmut Kohl, sondern das Messer der Adelheid. Über ihre Entlassung 2014 wurde Lafontaine seitens der Behörden nicht informiert. Am 24.04.1990 um 14 Uhr gab W. Schäuble sein Werk an Lothar de Maizière (Czerni) zur Paraphierung. Hätte es in beiden Deutschen Staatsfragmenten wirkliche Souveräne Staatsmänner ohne Egoismus oder Feigheit gegeben, so wäre gar nicht erst, die Frage; „was könnten denn die Alliierten sagen?“ aufgekommen und Deutschland wäre heute ein starkes, wohlhabendes, stolzes, friedliches, demilitarisiertes Kernland Europas.]
Der Bundeskanzler unterstrich, er sei zu keinem Preis dazu bereit, den Austritt Deutschlands aus der NATO in Kauf zu nehmen. Wenn ein geeintes Deutschland diesen Schritt tue, werde man eine geschichtlich völlig andere Lage haben. Dann stelle sich auch bald die Frage der EG-Mitgliedschaft. Unsere Mitgliedschaft in der NATO sei existentiell für den Frieden in Europa. (Exkurs: Wir wollen auch weiterhin keine Atomwaffen besitzen.) Wir wollten die USA in Europa halten, und er weise beispielsweise darauf hin, daß die SU nur 600-800 Km von den Grenzen eines geeinten Deutschland entfernt sei, die USA aber 6000 Km. Die Perestroika sei eine vernünftige Entwicklung, und wir vermerkten dies dankbar. (Exkurs: Er habe Sympathie für die Litauer, frage sich aber, ob sie klug handeln.) Es sei aber abenteuerlich, wenn man wie MP Lafontaine wolle, daß Deutschland die NATO verlasse. Als stärkstes Land im Zentrum Europas könne es keinen Sonderstatus haben.
[Anm.: Nein, ledig ein Vorbild. Das sind wir heute nicht mehr. Kohl zeigt ungewollt seinen verschobenen Geist. „Wir wollten die USA in Europa halten“ und alle müssten sich daran halten. Also NATO in Ganz Europa. Damit indes begründet er dann nur Sätze später; „Als stärkstes Land im Zentrum Europas könne es keinen Sonderstatus haben.“, den es ja dann nur gehabt hätte, wenn der Rest in der NATO geblieben wäre. Wenn also Kohl ein anderer gewesen wäre, wie ein Lafontaine, so wäre Deutschland aus der NATO ausgetreten und der Rest Europas wäre diesem Beispiel gefolgt. Das genau jedoch war das Problem, denn „ Wir wollten die USA in Europa halten“. Wie würde Kohl wohl heute in 2019 über seine eigenen Ansichten und Aussagen seinerzeit, die geschichtlich derart nachwirken, dass sie in den Auswirkungen für die Völker Europas und darüber hinaus, nur mit dem WW2 zu vergleichen wären, heute selbst urteilen?]
Er – der Bundeskanzler – wolle enge Bindungen an die USA nicht nur militärisch, sondern darüber hinaus auf breiter Basis: u. a. Wirtschaftlich, kulturell, im Wissenschaftsbereich. (Exkurs: Hinweis auf die Bundeskanzlerinitiativen, u. a. Die geplante deutsch-amerikanische Akademie der Wissenschaften.) Er wolle keine Isolierung der Deutschen. Deren negative Auswirkungen habe man nach 1918 gesehen. Damit wolle er die deutsche Verantwortung für Hitler allerdings nicht mindern: Deutschland habe Hitler zu vertreten.
[Anm.: Damit spricht Kohl tatsächlich in zwei kurzen Sätzen gleich mehrere Dinge an. 1) Das Versailler Diktat isolierte Deutschland und 2) erzeugte einen Hitler. 3) Hitler selbst gab dies zu und beklagte es gleichsam in gleich mehreren Reden, angefangen mit der Friedensrede. 4) Zudem sind damit auch die schlimmen Jahre der WR gemeint, die letztendlich in Zustände endeten, die an die aktuellen erinnern. 5) Gibt er damit an, dass die Verantwortung dafür bei den Siegern lag, weshalb er den Zusatz hinterher schieben musste. 6) Indirekt wird damit die Bindung der WR-Verfassung an das Grundgesetz angegriffen, denn es waren eben keine löblichen Jahre und Carlo Schmid hat nicht umsonst gefordert, dass der Standard des alten Rechts im Grundgesetz in bezug auf die WR-Verfassung explizit zu verbieten sei, da die WR-Verfassung nicht nur durch eine Fremde Macht bestimmt, sondern auch in großem Umfang viele handwerkliche Schwächen oder gar Fehler aufwies.]
Der Bundeskanzler trat Ansichten in den Medien entgegen , wonach er vom Ehrgeiz getrieben sei, erster gesamtdeutscher Bundeskanzler zu werden. Es gehe ihm um die Sache der Einheit Deutschlands, und da sei er zuversichtlich. Allerdings sei es erforderlich, daß alle in der NATO gemeinsam und solidarisch handelten. Er erinnere daran, daß die von ihm geführte Bundesregierung zur Stationierungsentscheidung gestanden habe, auch wenn die Wetten im Senat 9 zu 1 dagegen gelautet hätten. [Anm.: „Ich, zuerst, sofort!“] Zur Frage der polnischen Westgrenze bekräftigte der Bundeskanzler das Recht der Polen, in sicheren Grenzen leben zu wollen. Hierbei gehe es um die jetzt bestehenden Grenzen, nichts anderes. Diese müsse ein vereintes Deutschland in einem Vertrag völkerrechtlich verbindlich anerkennen. Deutschland habe Polen überfallen und den Preis dafür durch den Verlust von ¼ des alten Reichsgebietes – nicht des Hitlerdeutschlands – bezahlt. Es seien 14 Mio. Deutsche vertrieben worden und 2 Mio. dabei umgekommen. Jedoch hegten die Vertriebenen – bis auf wenige Unverbesserliche, die es überall gebe – keine Revanchegedanken, sondern jeder sage: „Nie wieder!“ Seine Politik, wie er sie dargelegt habe, müsse innenpolitisch durchgesetzt werden.
[Anm.: Erinnerung – Datum 12.03.1990 | Damit stellt Kohl, überheblich und eindeutig fest, dass er Staatsgebiete an eine fremde Macht verschenkt und spricht dabei selbst von 14 Mio. Vertriebenen. Er maßt sich an, im Namen von 14 Mio. Vertriebenen und dessen Hinterbliebenen zu sprechen und stützt sich dabei auf die eigenen Propaganda. Er irrt zudem, was den Angriff auf Polen angeht und das schon damals eine extrem vernebelte Sicht für einen Staatsmann und Kolossalen Regierungschef. Die entsprechenden Dokumente sind bereits seit Jahren freigeben und liegen mir vor. Der Film oder auch Buch „Er ist wieder da“, verrät hier unzählige Informationen dazu, versteckt hinter Satire, doch ist es keine. Es sind glasklare Fakten und bezeugen, dass der Autor über erhebliches „Insiderwissen“ verfügte. Auch die Hauptbotschaft ist beeindruckend. „Ich bin in jedem von Euch. Es liegt an Euch ob ich zurückkehre.“ | Dazu passt dann auch die Aussage; „keine Revanchegedanken“, was wiederum anmaßend ist und mit seiner Lösung eben gerade nicht sichergestellt ist. Kohl kannte weder sein Volk, das der DDR ohnehin nicht und vor allem das der Polen nicht. Erstrecht konnte er nicht für zukünftige Generationen aller sprechen, was er jedoch in einem „Abwasch“ tat. Zwei Lösungen sind möglich und nur diese sichern allen Beteiligten Frieden. 1) Rückgabe der Gebiete der Ukraine an Polen und somit Rückgabe der Gebiete Polens an Deutschland. Das wird gerade, Gerüchten zufolge, von Putin und Trump ins Auge gefasst, was mit der Zerschlagung der Ukraine zusammenhängt. Diese Lösung halte ich jedoch nicht mehr für eine nachhaltige Lösung, da mit mehr als 70 Dekaden schlicht zu viel Zeit vergangen ist. 2) Volksabstimmungen, wie einst Hitler sie durchführen lies, dessen eindeutige Ergebnisse jedoch ignoriert wurden und wie auch Ludwig von Mises in einem seiner Essays über das Selbstbestimmungsrecht der Völker respektive des Individuums (ca. 1924) schrieb. Grenzen müssen fließen und sich den in den Grenzgebieten lebenden Volksgruppen und kulturellen Gruppen anpassen. Eine Volksabstimmung in Polen, der Ukraine und unter den Vertriebenen alle Länder ist die einzige vernünftige und nachhaltige Lösung mit sicherer Zukunft für alle. | Mit dem Seitenhieb; „bis auf wenige Unverbesserliche“ liegt er nicht nur falsch, siehe Theodor „Theo“ Waigel, es ist zudem eine unmögliche Aussage und erst recht eine für einen Bundeskanzler. Nicht die Völker haben den Krieg erzeugt. Es waren Bänker und ihre politischen Führer, die alle Kriege der Neuzeit erzeugten und noch immer erzeugen. Die Volker sind lediglich jene, die dafür den Blutzoll zahlen, bis heute. Insofern ist der gesamte Absatz eine unglaubliche und unentschuldbare Entgleisung Kohls und zeugt zudem auch noch von deutlichen Defiziten in Geschichte, Moral, Ethik und Völkerrecht.]
Der Bundeskanzler verwies auf die Tschechoslowakei. Hier habe z. B. Präsident Havel an das auch an Deutschen begangene Unrecht erinnert, und nur wenige Tage später hätten die Verbände der Sudetendeutschen öffentlich erklärt, sie ergriffen die von Havel ausgestreckte Hand. [Anm.: „bis auf wenige Unverbesserliche“] Seinen Besuch in Polen bezeichnete der Bundeskanzler als sehr gut. Er wisse, daß es auch in Polen psychologische Probleme gebe, die die Arbeit von MP Mazowiecki nicht erleichterten. Er habe gehört, was Präsident Jaruzelski in Paris gesagt habe, und er habe nicht vergessen, daß er der Präsident des Kriegsrecht in Polen gewesen sei. Er wolle MP Mazowiecki helfen und habe dies auch getan. Die Bundesrepublik Deutschland habe für Polen mehr Hilfe geleistet als alle anderen Länder. Er sehe sogar, daß wir in einem Jahr wieder zur Hilfe aufgerufen seien, weil die Dinge sich offensichtlich nicht so entwickelten, wie erhofft. Die Bundesrepublik Deutschland sei das einzige Land, das[s] bereits seit mehreren Jahren jedes Jahr vor Weihnachten Pakete nach Polen kostenlos durch die Bundespost befördere. Der Bundeskanzler betonte sein Ziel, mit Polen ein Verhältnis der Aussöhnung wie mit Frankreich zu erreichen, und erklärte, er erhoffe sich von polnischer Seite, daß sie auch für ein vereintes Deutschland die Passage der Gemeinsamen Erklärung zu den Rechten der 500.000 Deutschen in Polen erneut bekräftige, und zwar aus psychologischen Gründen. Zum Thema „Reparationen“ unterstrich der Bundeskanzler, daß er es nicht „vom Zaun gebrochen“ habe. Die Bundesrepublik Deutschland habe über 100 Mrd. DM an Wiedergutmachung gezahlt.Für ihn sei es nicht leicht gewesen, in Polen bei seinem Besuch ehemaligen KZ-Häftlingen zu begegnen, die sich beklagten, von den deutschen Zahlungen nie einen Pfennig gesehen zu haben. Er erinnere daran, daß Präsident Jaruzelski Mitglied der Regierung Gierek gewesen sei, die von der deutschen Seite Zahlungen erhalten habe. Israel schließe – wie man neusten Zeitungsmeldungen entnehmen könne – die Forderungen nach Reparationen nicht aus, und auch aus Jugoslawien hören man entsprechende Erklärungen, obwohl die Bundesregierung in den letzten Jahren das Land erheblich unterstützt habe. Er – der Bundeskanzler – wisse, was im US-Senat zu diesem Fragenkreis diskutiert worden sei. Er wolle sich da nicht einmischen. Er müsse aber mit dem innenpolitischen Problem bei uns fertigwerden, und er wisse, daß nicht nur Rechtsradikale gegen Reparationen seien. Der Bundeskanzler betone eindringlich, daß man angesichts einiger Meinungsäußerungen in den USA – ausdrücklich nehme er hier Präsident Bush und Außenminister Baker aus, ungemein hilfreich gewesen seien! – den Eindruck gewinnen könne, die 40 Jahre Aufbau der Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland seien nicht zur Kenntnis genommen worden und umsonst gewesen. Er frage sich, weshalb man an seinem Wort zweifle, weshalb man Erklärungen des Bundestages und der Volkskammer nicht für ausreichend halte, daß ein gesamtdeutscher Souverän die bestehenden Grenzen mit Polen vertraglich bestätige. (Exkurs über politische Bemühungen in der Geschichte, Verständnis für seine Positionen zu gewinnen.) Zusammenfassend schloß der Bundeskanzler mit dem Hinweis, er wolle kein „fait accompli“ schaffen. Man müsse allerdings dafür sorgen, daß der Zustrom der Übersiedler gestoppt werde, um sie für den Aufbau in der DDR zu gewinnen, wo sie dringend gebraucht würden. Der Bundeskanzler wiederholte, er sei durch keinen Preis zum Austritt aus der NATO bereit. Er sei nicht erpressbar [Anm.: Was er später in der Tat unter Beweis stellen sollte. Erpressbar war er tatsächlich nicht. Käuflich schon.]. Er bitte auch nicht um Hilfe, sondern lediglich darum, daß man die Bundesregierung ihre verantwortungsvoller Arbeit erledigen lasse. Auf die abschließende Frage Senator Bumpers, wie denn der Senat abstimmen solle, wenn Präsident Bush um 200 Mio. $ für die Lance-Nachfolge bitte, erklärte der Bundeskanzler, er werde sich nicht in diese inneramerikanische Angelegenheit einmischen. Das sei Sache der Senatoren. Er wolle jedoch so viel sagen: Man solle sich einmal die Reichweite dieser Rakete ansehen. Die Leute in Rostock, die ihm am Wochenende gerade zugehört hätten, hätten sicherlich den Kopf geschüttelt, wenn man zu ihnen über diese Planung gesprochen hätte. Die Rakete erreiche auch das Land von Präsident Havel und Lech Walesa, die beide gerade im US-Kongress empfangen worden seien. Der Bundeskanzler betone sodann, daß er dies nicht öffentlich sage, weil er sich nicht in die sowjetisch-amerikanische Verhandlungen einmischen wolle, die über diesen Fragenkreis erfolgen müßten. Es sei nicht üblich, die Verhandlungspositionen dadurch zu beeinflussen, daß man sich vorher in die Karten sehen lasse. Hier endete das Gespräch nach ca. 70 Minuten.
G. Westdickenberg
[Anm.: Mit Lance-Nachfolge ist das Lance-Nachfolgesystem gemeint, dass in Anlehnung an die SRINF Untergrenze von 500 Km anknüpfen sollte und so die Kontrolle neuer Kurzstreckenraketen mit einer Reichweite von 450 Km nach Europa und speziell nach Deutschland bringen, nachdem dort in den Jahren zuvor 1400 Gefechtsköpfe herausgezogen wurden. Hinter verschlossenen Türen in Washington, London und Bonn versuchte man hiermit vollkommene Freiheit bei der Entwicklung und Einführung von Nuklearwaffensystemen mit Reichweiten bis 500 Km zu erreichen. Offiziell wurde die „doppelte Null-Lösung“ erörtert, besser bekannt als INF-Vertrag. Die NATO würde an Flexibilität verlieren könne jedoch mit dem Schirm der Amerikaner und den U-Boot gestützten Langstreckenraketen Schutz und Abschreckung aufrechterhalten. Dafür jedoch könne selbst in Deutschland wieder Atomar aufgerüstet werden, während die Öffentlichkeit mit der Verschrottung der Pershing 2 (500-1.000 km) und Pershing 1-A (1000-5.500 km) geblendet wurde. Vermutlich ist es dieser Trick, der im Grunde somit die eigentliche Kontrollfunktionen unterwandert, genau das, was Trump nun aus dem INF aussteigen ließ und warum hier der Russe eher nicht mitziehen wollte. Die Russen haben ihre Rüstung insgesamt umgestellt und an Gegebenheiten angepasst, so vermutlich auch an den INF, was nun mindestens hinfällig und maximal kontraproduktiv sein könnte. | Helmut Kohl kann man allein durch diese Gesprächsnotiz in wenigen Worten zusammenfassen; Ich, ich will, ich werde, sie müssen und mein.]
[Weitere Informationen zur Lance-Nachfolge u. a. in den Aufzeichnungen des Ministerialdirigent Ploetz vom 06.11.1986 (VS-Bd. 12129 (201)) und zum Problem Kriegsbündnis NATO (USEUCOM) versus Grundgesetz finde Sie u .a. in den Aufzeichnungen von Ministerialdirektor Freiherr von Richthofen vom 13.11.1986 (201-363.14 USA-1348/86 geheim und 201-363.14 USA-1187/86 geheim), indem General Rogers und seine Öffentliche Bekanntgabe, dass USEUCOM Stuttgart und das nachgeordnete USAFE Ramstein in die Angriffe auf Tripolis und Bengasi (Libyen, 15.04.1986) eingeschaltet waren, näher erörtert wurde oder man liest gleich das gesamte Problem NATO / OTAN in einem gesonderten Artikel: https://matrixhacker.de/nato/ ]
Ein Thema in dem man sich schnell verrennen kann, was wohl auch gewollt erscheint. Zusätzlich denke ich, sind die Herrschaften in Berlin selbst überfordert gewesen, als sie, wie Herr Kohl ja wunderbar beschreibt, ihre Komfortzone retten wollten. Sicher ist, dass die BRD, so wie die DDR, heute nicht mehr existieren dürfte. Herr Kohl hat seinerzeit bewusst das Bonner Grundgesetz gebrochen und viele haben mitgemacht. Überraschung ist dabei die Rolle der SPD. Man könnte den Versuch seinerzeit, den Weg nach Art. 146 GG durchzusetzen, als letzte Glanzleistung der SPD werten. Leider haben sich die Korrupten Abgeordneten, allen voran Helmut Kohl, am Ende doch durchsetzen können.
Die Frage laute also nicht, was kann die Politik oder was können „unsere gewählten Vertreter“ für uns tun, sondern eher was können WIR für eine friedliche Zukunft unsrer Kinder Europas tun?
Eigenverantwortung!
Wie einst mein Großvater, kämpfe ich gegen Tyrannei, Faschismus und für die Wahrheit und für den Frieden.
Was wirst Du tun?
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Heute fordern wir, die unterzeichnenden Millionäre, unsere Regierungen auf, die Steuern für Menschen wie uns zu erhöhen. Und zwar sofort. Und zwar substanziell. Und zwar dauerhaft.
Zu den rund 80 Unterzeichnern gehören auch die Disney-Erbin Abigail Disney, der britische Drehbuchautor Richard Curtis und der dänische Unternehmer Djaffar Shalchi.
Die Probleme, die durch COVID-19 verursacht und sichtbar werden, können nicht mit Wohltätigkeit gelöst werden, egal wie großzügig sie auch sein mag. Die Regierungschefs müssen die Verantwortung dafür übernehmen, die erforderlichen Mittel aufzubringen und sie gerecht auszugeben. Wir können sicherstellen, dass wir unsere Gesundheitssysteme, unsere Schulen und unsere Sicherheit durch eine dauerhafte Steuererhöhung für die reichsten Menschen auf diesem Planeten, für Menschen wie uns, angemessen finanzieren.
In dem offenen Brief, der jetzt unmittelbar vor dem nächsten G20-Treffen auf Arbeitsebene am kommenden Wochenende veröffentlicht wurde, warnen „Millionäre für Menschlichkeit“ davor, dass die bisherigen Maßnahmen infolge der Corona-Krise Millionen weiterer Menschen in die Armut treiben und das Funktionieren der öffentlichen Gesundheitssysteme gefährden könnten, so dass „die Staats- und Regierungschefs die Verantwortung für die Beschaffung der Mittel übernehmen“ und „sie fair ausgeben“ müssen.
Angesichts der schwerwiegenden gesellschaftlichen Auswirkungen der Corona-Maßnahmen für die große Mehrheit der Bevölkerung weltweit und ihrer eigenen, vergleichsweise privilegierten Situation schreiben die Unterzeichner weiter:
Im Gegensatz zu Dutzenden Millionen von Menschen auf der ganzen Welt müssen wir uns keine Sorgen machen, dass wir unseren Arbeitsplatz, unser Zuhause oder unsere Fähigkeit verlieren, unsere Familien zu unterstützen. Wir kämpfen nicht an vorderster Front in dieser Notsituation, und es ist viel weniger wahrscheinlich, dass wir ihre Opfer werden.
Angesichts der sich weiter verschlechternden Beziehungen zu den USA werden in China Stimmen lauter, die zur Vorbereitung hinsichtlich der Entkopplung der chinesischen Währung vom US-Dollar mahnen, um Auswirkungen von möglichen US-Sanktionen vorzubeugen. Bei Lichte betrachtet dürfte dieses Ansinnen jedoch gar nicht so einfach werden…
Laut US-Präsident Trump wird es angesichts der aktuellen Entwicklungen zu keinem Phase-2-Abkommen im sino-amerikanischen Handelskrieg kommen, dazu seien die Beziehungen zwischen beiden Ländern zu beschädigt.
Warum auch, da sich herausstellt, dass jenen im Phase-1-Abkommen zwischen beiden Seiten festgelegten Vereinbarungen seitens Chinas nicht – oder nur unzureichend – nachgekommen wird. Die Vergangenheit lehrt, dass hiermit zumindest gerechnet werden musste.
Graduelle Währungsabkopplung, um US-Ausschluss zuvorzukommen
Da sich die bilateralen Beziehungen zwischen beiden Nationen über die vergangenen Wochen aufgrund einer Verabschiedung des Nationalen Sicherheitsgesetzes für Hongkong noch massiv verschlechtert haben, mahnte der ehedem stellvertretende Direktor des Internationalen Verbindungsbüros der Kommunistischen Partei Chinas seine Regierung am vorvergangenen Samstag dazu an, auf eine gänzlich aus dem Ruder laufende Eskalation vorbereitet zu sein.
Um im Zuge einer solchen Eskalation nicht unter die Räder zu geraten, empfiehlt Zhou Li der Pekinger Regierung, den chinesischen Yuan/Renminbi graduell vom US-Dollar abzukoppeln. Bezug auf den aufgrund der Situation in Hongkong ausgebrochenen Finanz- und Wirtschaftskrieg zwischen den Vereinigten Staaten und China nehmend, muss inzwischen womöglich mit einer Abkopplung von Großbanken, die sich dem Regime der USA nicht unterwerfen wollen, vom US-Dollar-System gerechnet werden.
Großbanken stehen vor der Wahl, welchen Gesetzen sie sich unterwerfen möchten
Der im US-Kongress verabschiedete Hongkong Autonomy Act erweist sich aus Sicht von Großbanken wie HSBC als gefährliches Sanktionsschwert. Denn sollten HSBC & Co. den in diesem auf den Weg gebrachten Gesetzeswerk festgelegten Bestimmungen ihre Gefolgschaft verweigern, könnten die Dinge so weit eskalieren, dass Verweigerer durch das US-Finanzministerium neben dem US-Dollar-System auch vom internationalen SWIFT-System abgekoppelt werden.
Die sogenannte „Mini Nuke“ Option würde damit zur Realität werden. Großbanken werden sich nun also bald vor die Wahl gestellt sehen, welcher Jurisdiktion sie sich zukünftig beugen wollen. Folgen global aktive Großbanken den im Nationalen Sicherheitsgesetz für Hongkong festgelegten Bestimmungen oder werden sie sich dem Hongkong Autonomy Act der Amerikaner unterordnen?
Monopolstellung des US-Dollars als Bedrohung für China
Es zeigt sich, dass ein wirtschaftlicher und finanzieller Bruch zwischen den USA und China unmittelbar bevorzustehen scheint. Zhou warnt in einem eigens verfassten Bericht, der am vorletzten Wochenende durch den in Peking ansässigen Think Tank Chongyang Institute for Financial Studies veröffentlicht wurde, davor, dass die Monopolstellung des US-Dollars im globalen Finanzsystem mit einer signifikanten Bedrohung aus Sicht von Chinas zukünftiger Entwicklung einhergehe.
Grund sei, dass die Amerikaner ihre Bereitschaft dazu zeigten, diese Monopolstellung zur Erlangung von eigenen Vorteilen auszunutzen. Peking müsse deshalb schnellstmöglich die entsprechenden Weichen dafür stellen, um sich von der US-Dollar-Hegemonie loszusagen, und den Renminbi/Yuan sukzessive von der amerikanischen Währung zu entkoppeln. Sollte dies nicht geschehen, so Zhou, werde China massiven Gefahren und Risiken ausgesetzt sein.
Letzten Endes sei damit zu rechnen, dass die Amerikaner die Schlinge um den chinesischen Hals immer enger zuziehen würden. Des Weiteren warnte Zhou davor, dass das unlimitierte QE-Programm der amerikanischen Federal Reserve mit weitreichenden Folgen aus Sicht der Chinesen einhergehen könnte. Denn die Risiken einer hiermit verbundenen Abwertung der durch China gehaltenen und in US-Dollar denominierten Vermögenswerte würden immer prägnanter.
Es wird keine neuen US-Garantien geben – China hält über drei Billionen in USD…
Es sei an dieser Stelle einmal an die damalige Situation zu Zeiten des Ausbruchs der globalen Finanzkrise erinnert. Um die aufkommenden Sorgen unter chinesischen Investoren vor einem Kollaps an den Märkten für Mortgage Backed Securities (MBS-Anleihen) zu entkräften, gab die Regierung von George W. Bush zu jener Zeit bekannt, die Hypothekenriesen Fannie Mae, Freddie Mac und Ginnie Mae quasi zu verstaatlichen und deren Anleihen zu garantieren.
Auf ein solches Entgegenkommen dürfen chinesische Investoren aus Sicht der aktuellen Lage wahrscheinlich nicht mehr hoffen. Chinesische Institutionen und Banken halten knapp 1,1 Billionen US-Dollar in Form von US-Staatsanleihen. Hinzu gesellen sich im überseeischen Ausland gehaltene Vermögenswerte in einem Gesamtumfang von weiteren zwei Billionen US-Dollar, die größtenteils in amerikanischer Währung denominiert sind.
Internationalisierung des Renminbi wäre nötig
Das durch den US-Dollar dominierte Zahlungsverkehrssystem SWIFT sei durch Amerika zu einem verlängerten (jurisdiktischen) Arm zur Durchsetzung von amerikanischen Interessen im Ausland gemacht worden. Hierin eingeschlossen sei eine Verabschiedung von US-Sanktionen gegen die Russische Föderation und den Iran, wie Zhou weiter beklagt.
Sanktionen gegen weltweite Energielieferanten erwiesen sich aus Perspektive Chinas als eine immense Gefahr zur Aufrechterhaltung der heimischen Energiesicherheit, so Zhou weiter. Die angestrebte Loslösung vom US-Dollar-System könne aus Perspektive Chinas laut Zhou nur erfolgreich sein, wenn der Yuan/Renminbi internationalisiert wird.
Gleichzeitig müsse die Pekinger Regierung dafür sorgen, grenzübergreifende Zahlungen und internationale Abwicklungstransaktionen auf Basis des Yuans/Renminbis zu beschleunigen. Hierfür seien verstärkt Vereinbarungen mit Regierungen im Ausland mit dem Ziel von lokal zu institutionalisierenden Zahlungsmechanismen und -abwicklungen zu treffen.
Vizepräsident der chinesischen Wertpapierregulierungskommission bläst ins gleiche Horn
Nur so werde es zu einer wachsenden Nutzung des Yuan/Renminbi zu Zahlungszwecken in der weltweiten Industrielieferkette kommen. Zhous Einschätzungen erweisen sich als nichts anderes als ein Echo von jüngst getätigten Aussagen von Fang Xinghai, dem Vizepräsidenten der chinesischen Wertpapierregulierungskommission.
Auch Fang ruft die Pekinger Regierung zu einer Einleitung von dringend notwendigen Vorbereitungen auf, um das eigene Land für eine möglicherweise erfolgende Abkopplung vom US-Dollar-System zu wappnen. Um einem extrem wachsenden Finanzdruck so gut wie möglich zu begegnen, sei es unerlässlich, den Yuan/Renminbi stärker zu internationalisieren.
Zhou mahnte sein Land in diesem Zusammenhang, niemals die Entschlossenheit der Trump-Administration und des US-Kongresses zu unterschätzen, die eine Unterdrückung Chinas zum Ziel hätten. In Peking müsse endlich verstanden werden, dass ein kompletter Bruch in den Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und China unvermeidbar sein könnte.
Ist der komplette Bruch unvermeidbar?
Um den außenpolitischen Druck aufrechtzuerhalten, werden Hotspots im asiatisch-pazifischen Raum wie Taiwan, das Südchinesische Meer, Hongkong und die Provinz Sinkiang unter aller Voraussicht nicht zur Ruhe kommen. Wenn es für den Moment auch so aussehen mag, als ob der Grenzkonflikt zwischen Indien und China vor wenigen Tagen entschärft worden zu sein scheint, so muss mit einem Neuauflammen dieses Konfliktes im Himalaya jederzeit gerechnet werden.
Zhou warnte abschließend davor, dass in den Vereinigten Staaten aufgestellte Forderungen nach einer finanziellen Kompensation durch China aufgrund der globalen Covid-19-Pandemie jederzeit real und in Gesetzesform gegossen werden könnten. In einem solchen Fall wären durch China gehaltene Vermögenswerte im Ausland vor einer erzwungenen Einfrierung sehr wahrscheinlich nicht mehr sicher.
„Was heißt das für mich konkret!?“
Sowohl in Zhous wie auch in Fangs Aussagen und Forderungen spiegeln sich exakt jene Gedankenspiele wieder, die ich Ihnen angesichts der Entwicklung des sino-amerikanischen Handelskriegs vor Augen geführt hatte.
Wiederholt hatte ich Sie darauf aufmerksam gemacht, den chinesischen Währungsreserven, seien sie auch drei Billionen US-Dollar schwer, keine zu hohe Bedeutung beizumessen. Denn diese Währungsreserven würden sich im Fall des Ausbruchs einer Finanz- und Bankenkrise in Festlandchina lediglich als ein Tropfen auf den heißen Stein der dann benötigten Summen erweisen.
Andererseits hatte ich Sie auf die dringende Notwendigkeit in Richtung einer Öffnung des chinesischen Finanzsystems samt einer Internationalisierung des Yuans/Renminbis über die vergangenen Jahre aufmerksam gemacht. Wer nutzt heute die chinesische Währung? Ich kenne niemanden. Wer investiert verstärkt in einen Markt, der Kapitalkontrollen unterliegt?
Wer investiert in einen Bondmarkt, wie den chinesischen, der auch nicht annähernd so liquide wie der amerikanische ist? Und wer investiert – außer Festlandchinesen – in Aktienmärkte wie Shanghai und Shenzhen, die Ausländer gerade einmal mittels ausgewählter ETFs handeln können?
China hat einen langen Weg hinsichtlich der Liberalisierung seines Finanzsystems vor sich. Ohne eine solche Liberalisierung wird der Yuan/Renminbi zu keiner global dominierenden Währung aufsteigen, geschweige denn die Chance dazu haben, den US-Dollar irgendwann vom (Weltwährungsreserve-)Thron zu stoßen.
Peking hat sich mit all diesen Dingen sehenden Auges viel zu viel Zeit gelassen und droht nun gegenüber den USA, die ihre Gangart massiv forcieren, immer stärker ins Hintertreffen zu geraten und in eine Ecke, aus der es kein Herauskommen gibt, gedrückt zu werden.
Sowohl Zhou als auch Fang haben diese Zusammenhänge verstanden, um die Pekinger Regierung auf eine Eskalation einzustimmen, die dort vielleicht noch niemand so richtig wahr haben möchte oder in die Chinas Staatsführung sehenden Auges hineinzuschlittern droht…
In Deutschland gibt es rund 15.000 Schützenvereine mit etwa 1,4 Millionen Mitgliedern. Wer schon mal auf einer Schießanlage versucht hat, mit einem Kleinkaliber die Mitte der Schießscheibe in 50 Meter Entfernung zu treffen, weiß, dass das alles andere als einfach ist. Scharfschützen treffen ihre Ziele auch in über einem Kilometer Entfernung, das ist mittlerweile Standard. Sehr gut ausgebildete Sniper schaffen über zwei Kilometer, einem Kanadier gelang 2017 sogar ein Schuss aus 3.540 Metern.
Dafür ist eine Spezialausbildung in Aufklärung, Ballistik, Mathematik und Meteorologie notwendig, um exakt die Zielkoordinaten zu berechnen, die für den sogenannten „Erstschuss“ notwendig sind. Obwohl die Ausbildung zu den wichtigsten Merkmalen eines Schützen gehört, spielt natürlich auch das Gewehr und die Zieloptik eine entscheidende Rolle. Die Bundeswehr benutzt dafür das G22A2 des britischen Herstellers Accuracy International. Der Kanadier, dem der Schuss aus dreieinhalb Kilometern gelang, benutzte eine McMillan Tac-50 aus dem Hause McMillan Brothers Rifle aus den USA. In Russland wirbt der Hersteller LOBAEV für seine SVLK-14S „Dämmerung“, dass sie Ziele sogar in vier Kilometern Entfernung treffe. https://www.youtube.com/embed/_kFLk4hUiZQ
Die technische Entwicklung in Russland sorgt in den USA zunehmend für Kopfzerbrechen. In einem Handbuch der US-Armee aus dem Jahr 2016 heißt es:
Als die Amerikanische Armee im Irak und Afghanistan gekämpft hat, wurde sie die beste Aufstandsbekämpfungsmacht auf taktischem Level der Moderne. Amerikas Feinde haben allerdings nicht pausiert. Russland hat die Transformation der Amerikanischen Armee beobachtet und begann eine eigene Transformation.
Die Autoren dieses Handbuchs kamen auch auf die russischen Scharfschützen zu sprechen und meinten, dass sie „weitaus fortschrittlicher sind, als die Scharfschützen, die die US-Formationen in den vergangenen 15 Jahren angetroffen haben“.
Die USA fangen aber erst langsam an, auf diese Veränderungen zu reagieren, beklagt sich Wade. Zwar haben die US-Streitkräfte unterdessen sehr gute Nachfolgegewehre gefunden, um ihre ebenfalls in die Jahre gekommenen M40 und M82 Scharfschützengewehre auszutauschen, aber das Problem liege tiefer, meint der ehemalige Sniper der Marines.
Es sei ein strukturelles Problem, weil die US-Streitkräfte nicht mehr so großen Wert auf die Nachwuchsarbeit in diesem Bereich legten. Die Ausbildungsplätze für Scharfschützen bei den US-Marines wären nur zu gut 30 Prozent belegt, während Russland gezielt auf eine innovative Sniper-Ausbildung setzen würde. Wie auch das Armeehandbuch bereits festhält, würde sich die bisher angewandte Methodologie gegenüber den russischen Scharfschützen als ineffizient erweisen. Christian Wade fordert deshalb, dass man wieder den Fokus auf die Ausbildung zu einem „full-time“ Sniper lege, da die USA technologisch auf diesem Gebiet bereits leicht hinter Russland hinterherhinke.
Wie wichtig Scharfschützen tatsächlich in einem Krieg sein können, zeigt auch dieser 3.540 Meter Rekordschuss aus dem Jahr 2017. Laut einer kanadischen Militärquelle wurde durch diesen einen Schuss ein IS-Angriff auf irakische Sicherheitskräfte verhindert, ohne dass es eines Bombenangriffs bedurfte, der möglicherweise unschuldige Zivilisten gefährdet hätte. Und weil sich das Ziel so weit von der aktuellen Frontlinie in Sicherheit wiegte, „hatten die bösen Buben keine Ahnung davon, was geschehen war“.
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Immobilienpreise wachsen stabil
Sie sind da: Die neuen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zur Preisentwicklung des ersten Quartals 2020 – für Verkäuferinnen und Verkäufer enthalten sie erfreuliche Nachrichten.
Krisenfeste Branche, robuste Preise
Die Preise sind im Vergleich zum Vorjahr durchschnittlich um 6,8 Prozent gestiegen. In den Top-Städten Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart und Düsseldorf waren es noch ein paar Prozent mehr. Ein- und Zweifamilienhäuser waren hier besonders beliebt und gewannen mit einer Preissteigerung von 9,5 Prozent gegenüber den Eigentumswohnungen (plus 7,4 Prozent) erheblich mehr an Wert. In Großstädten ab 100.000 Einwohnern war der Preisauftrieb ähnlich. Auf dem Land ging es etwas gemächlicher zu.
Wo?
Ein- und Zweifamilienhäuser
Eigentumswohnungen
Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart und Düsseldorf
+9,5 %
+7,4 %
Großstädten ab 100.000 Einwohnern
+8,3 %
+9,3 %
Land
+6,1 %
+4,9 %
Destatis, 2020
Der Preisauftrieb im Vergleich zum 4. Quartal 2019 fällt dagegen eher bescheiden aus: Hier gibt es ein Plus von 0,3 Prozent.
Hinter den Destatis-Zahlen stecken übrigens nicht etwa Angebotspreise, also von Verkäufern verlangte Wunschpreise, sondern sogenannte Transaktionsdaten. Dabei handelt es sich um Preise der tatsächlich erfolgten Verkäufe. Die Preise in jedem Kaufvertrag, der bei einem Notar abgeschlossen wird, werden an den jeweils zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte weitergegeben. Diese reichern die Daten mit Angaben zur Immobilie an, fragen eventuell noch das Alter des Hauses ab und erstellen mit den Daten zum Beispiel Marktberichte. Außerdem gehen die Daten quartalsweise an das Statistische Bundesamt – und Sie bekommen sie zum Beispiel hier zu lesen.
Ein Großteil der Menschen investieren ihre Mietzahlungen in ihren Vermieter, anstatt durch einen Austausch des Mietvertrages in einem Mietkaufvertrages mit Kaufoption. nach Abklärung entsteht dadurch systematisch Immobilieneigentum. Eigenleistungen an der Immobilie können nach Ende der Mietphase oder auch sofort angerechnet werden. Bei sofortiger anteilmäßiger Anrechnung der Mietzahlungen oder Eigenleistungen besteht Notarzwang. Die Tilgung der Immobilie kann individuell durch eine notariell, vereinbarte , lebenslange Rente oder auch über eine anteilmäßige Kapitaloption erbracht werden. Dies gilt es vorab durch uns abzuklären, wie die Tilgung erbracht wird. Weitere Infos unter der http://www.immo-sofortfinanzierung-mietkauf.de mfg Günter Draxler
"Wir sind eine Unternehmensberatung mit Schwerpunkt Mietkauf,Immobilienfinanzierung Marketing und
Investoren für Startups und Firmenbeteiligungen!"
Vollständiges Impressum:
Unternehmensberatung Draxler
Berufsbezeichnung Baden-Württemberg/Bayern Unternehmensberater/Versicherungsmakler
§34D §34C der Gewerbe Ordnung
§59-68VVG
unter www.gesetze-im-internet.de
Günter Draxler
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89150 Laichingen Amtsgericht Biberach
Tel: 07333-9543790
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