Kreditfonds geraten zunehmend ins Visier der Projektentwickler
NEWS 16.09.2022 Immobilienfinanzierung1
Norbert Jumpertz
Wirtschaftsjournalist
Bild: PixabayProjektentwickler spähen den Markt nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten aus
Seit Anfang des Jahres sind die Zinsen kräftig gestiegen, was vor allem Projektentwickler spüren. Ihre Kreditanfragen prüfen Banken jetzt besonders penibel. Daher setzen sie verstärkt auf Kreditfonds als Finanzierungspartner. Die können oft anders agieren als ein Kreditinstitut.
Kaum scheint für den Markt die Coronakrise halbwegs ausgestanden zu sein, sorgen immer höher steigende Teuerungsraten, anziehende Zinsen und der Krieg in der Ukraine für eine wachsende Verunsicherung in der Immobilienbranche. Während Energie- und Rohstoffpreise geradezu explodieren, trüben sich die Konjunkturprognosen zusehends ein.
Projektentwickler: Baukosten drastisch gestiegen
„Vor allem Projektentwickler bekommen das massiv zu spüren“, stellt Peter Axmann, Leiter Immobilienkunden der Hamburg Commercial Bank (HCOB), fest. Ob Bauholz, Stahlbeton oder Dämmstoffe – Baumaterialien seien nach wie vor extrem knapp und hätten sich drastisch verteuert. Laut Axmann erwarten etwa 70 Prozent der Projektentwickler, dass sich im laufenden Jahr Bauvorhaben mindestens um 20 Prozent verteuern werden. Bauunternehmen lehnen zurzeit Aufträge lieber ab, als bei deren Annahme, wie vor der Pandmie üblich, einen Festpreis zu garantieren.
Banken: Vertrauen in Projektentwicklungen schwindet
Für Geldhäuser, denen ohnehin eine sich ständig verschärfende Regulatorik das Geschäft vermiest, ein unglücklicher Umstand. So müssen sie auf Anordnung der Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin seit Anfang April 2022 Wohnimmobilienkredite mit mehr Eigenkapital unterlegen. Manche Kreditinstitute hatten kürzlich an private Bauherren sogar noch Kredite vergeben, die den Kaufpreis der Objekte überstiegen.
Bei gewerblichen Finanzierungen ist das schon lange nicht mehr möglich. Im Schnitt betragen die Beleihungsausläufe maximal 60 Prozent des Immobilienwertes (LTV). Bei Top-Wohnobjekten seien bis zu 70 Prozent akzeptabel, ergänzt Axmann. Branchenbeobachter prognostizieren, dass die Ausläufe bald auf 50 bis 55 Prozent sinken. Projektentwicklungen beäugen viele Kreditgeber aktuell besonders kritisch. Sie würden „darauf pochen, dass Projektentwickler Mehrkosten durch ein dickeres Finanzpolster abfedern könne“, meint Axmann. Er hält eine Kostenreserve von 20 Prozent für das Minimum, um weitere Preisschübe bei Bauvorhaben halbwegs gut zu verkraften.
Kreditfonds: Flexiblere Finanzierung für Projektentwickler
Projektentwickler müssen nun also tiefer ins eigene Portemonnaie greifen oder andere Geldquellen anzapfen – zum Beispiel Kreditfonds (Debt Funds). „Wir erhalten gehäuft Anfragen von Entwicklern“, sagt Maximilian Könen, Managing Director Investment bei Linus Digital Finance.
Viele Baumaßnahmen stünden auf dem Prüfstand, da Businesspläne und Kostenkalkulationen nicht mehr realitätskonform seien. Auch müssen Kredite oft aufgestockt und ihre Laufzeit verlängert werden. Gewerbliche Immobilienfinanzierer aus dem Bankensektor stellt das mitunter vor Probleme. „Debt Funds können bei der Kreditvergabe wesentlich flexibler agieren, weil sie nicht der strengen Bankenregulatorik unterliegen“, argumentiert Jan Ohligs, Partner bei EY Real Estate.
Kein Wunder, dass beide Welten enger zusammenrücken. „Kreditfonds können sowohl Wettbewerber als auch Partner von Banken bei Immobilienfinanzierungen sein“, sagt Jörg Schürmann, Immobilienexperte bei Deloitte Corporate Finance. Diese Einschätzung teilt Curth-C. Flatow, Geschäftsführer der FAP-Group, einem Finanzdienstleister, der auch Debt Funds auflegt. Bei Investoren wie Pensions- und Versorgungskassen und Versicherungen sicherte sich FAP Kapitalzusagen von über 300 Millionen Euro.
Zielrenditen sind attraktiv
Das große Anlegerinteresse ist nachvollziehbar. Je nach Risikoprofil der Finanzierungen bewegen sich die Zielrenditen der Fonds zwischen fünf (Whole-Loan-Bereich) und neun Prozent (Mezzanine-Bereich). Sogar die Domäne großer Pfandbriefbanken, die Kreditvergabe auf Basis erstrangig im Grundbuch besicherter Immobilien in Core-Lagen mit niedrigen Beleihungsausläufen, nehmen Kreditfonds ins Visier. Selbst Versicherungen sind dabei, sich verstärkt im Kreditfonds-Segment für gewerbliche Immobilienfinanzierungen zu tummeln – nicht zuletzt Branchenprimus Allianz.
Für Mieter ist der pflegliche Umgang mit ihrer Wohnung eine mietvertragliche Pflicht. Regelmäßiges Heizen gehört dazu. Ein grober Verstoß kann sogar zur Kündigung wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht führen.
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Mieter haben ein Recht auf eine warme Wohnung; gleichzeitig aber auch die Pflicht, richtig zu heizen. Energie sparen und damit die Heizkosten senken, ist durchaus begrüßenswert und ein legitimer Wunsch. Dennoch sollten Mieter es damit nicht übertreiben. Solange noch Frost droht, darf die Heizung nicht einfach runtergedreht werden – weder wenn der Mieter in der Wohnung lebt noch, wenn er in den Urlaub fährt.
Heizpflicht auch bei Abwesenheit
Eine Wohnung sollte nie völlig auskühlen, nur so können Frostschäden vermieden werden. Auch an kaltnassen Tagen hilft regelmäßiges Heizen, Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung zu vermeiden. Vorsorgliches Heizen – zumindest in der Frostschutzstufe – schützt bei Frost und Eis davor, dass Wasserleitungen und Rohre platzen. Sie als Vermieter dürfen von ihrem Mieter nicht nur erwarten, sondern auch verlangen, dass er seiner Heizpflicht nachkommt. Das gilt auch, wenn sich der Mieter aus unterschiedlichsten Gründen zeitweilig nicht in der Wohnung aufhält.
Uneinsichtigen droht die Kündigung
Vernachlässigt der Mieter seine Heizpflicht, kann er abgemahnt und so mit Nachdruck an seine Pflichten erinnert werden. Als Vermieter haben Sie einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf diese Leistung. Allerdings muss Ihre Abmahnung korrekt und verbindlich erfolgen. Sie müssen also genau erläutern, gegen welche Pflicht der Mieter verstoßen hat und was genau Sie von ihm erwarten. Am besten erklären Sie ihm, wie er zu heizen hat. Vergessen Sie nicht eine Frist zu setzen, innerhalb derer ihr Mieter sein Verhalten zu ändern hat.
Verhält sich Ihr Mieter uneinsichtig, bleibt Ihnen als letztes zulässiges Mittel die Kündigung wegen mangelnden Heizens. Denn ein Vermieter muss die Gefahr von Schäden durch Frost oder Unterkühlung der Mietwohnung nicht tatenlos hinnehmen.
Irrtum vorbehalten, aktualisiert am 05. Februar 2020
Trotz Massenschlägereien, Drogenhandel und Clan-Kriminalität sieht das Landgericht Berlin keine konkrete praktische Notwendigkeit, die eine Kostenumlage von Ausgaben für einen Wachdienst rechtfertigt.
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Die Kosten eines 24-Stunden-Concierge- und Wachdienstes dürfen durchaus als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Es müssen allerdings zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Die Umlage muss im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sein und es muss eine konkrete praktische Notwendigkeit für eine solche Maßnahme vom Vermieter dargelegt werden. So hat es kürzlich das Landgericht Berlin entschieden.
Ins Rollen gekommen war die Problematik als der Mieter einer Wohnung in Berlin-Neukölln sich nicht anteilig an den Kosten eines 24-Stunden-Wach- und Schließdienstes beteiligen wollte. Er hielt die Kostenumlage für unzulässig. Zwar durften laut Mietvertrag „Kosten für Sicherheitsdienst“ als sonstige Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Er persönlich hielt aber einen
Clan-Kriminalität oder Vandalismus?
Der Vermieter begründete die Notwendigkeit der Ausgaben mit der allgemeinen Gefahrenlage im Kiez. Die Wohnungen lägen in einem bundesweit bekannten Brennpunktgebiet. In der Nähe befinde sich eine Drogenentzugsklinik. Auch kam es im Umfeld bereits zu Massenschlägereien und die Clan-Kriminalität sei auf dem Vormarsch.
Diese allgemeine Gefahrenlage innerhalb einer Großstadt wie Berlin reichte dem Gericht als Begründung nicht aus. Vielmehr müsse der Vermieter darlegen, welche konkrete Gefahr für die Mieter oder welches konkrete Sicherheitsbedürfnis es erfordere, eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung zu beauftragen. Zudem müsse die Umlage der Concierge- und Wachdienstkosten ausdrücklich im Mietvertrag benannt sein.
Die Richter erkennen in der Bezahlung eines Concierge- und Wachdienstes eher das Bedürfnis des Vermieters Vandalismus-Schäden abzuwenden, Sperrmüllhaufen zu verhindern und damit die Wohnanlage aufzuwerten. Das aber seien vor allem Vermieterinteressen.
(Landgericht Berlin, Beschluss vom 08.07.2019 – 65 S 231/18)
Irrtum vorbehalten, aktualisiert am 05. Februar 2020
Die Mieterin einer Einzimmerwohnung möchte ihre Wohnung für einen bestimmten Zeitraum untervermieten. Die Vermieterin will dem Begehren nicht ohne eine angemessene Mieterhöhung zustimmen.
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Ein befristetes Arbeitsverhältnis auf einem Kreuzfahrtschiff lockt die Mieterin einer Einzimmerwohnung raus aufs Meer. Da viele Kosten zu Hause weiterlaufen, beantragt sie bei ihrer Vermieterin, die Wohnung untervermieten zu dürfen. Kommt sie als Bittstellerin oder hat sie Anspruch auf eine Untervermietung?
Das Urteil
Ein Anspruch nach §553 ABS. 1 Satz 1 BGB setzt auch im Falle einer Einzimmerwohnung voraus, dass der Hauptmieter nur einen Teil der Wohnung unterzuvermieten beabsichtigt. Die Mieterin muss daher deutlich machen, in welchem abgrenzbaren Bereich der Wohnung sie weiterhin „wohnen“ will. Das dürfte schwierig sein.
Weiterhin – befand der Richter mit Blick auf die Kostenaufstellung – strebe die Mieterin an, durch die Untervermietung nicht nur die laufenden Kosten zu decken, sondern einen nicht unerheblichen wirtschaftlichen Gewinn zu erzielen. Das gehe weit über den eigentlichen Zweck des Mietgebrauchs zu Wohnzwecken hinaus und sei der Vermieterin nicht ohne angemessene Mieterhöhung zuzumuten.
(LG Berlin 09.09.2019 – 64 T 65/19)
Irrtum vorbehalten, aktualisiert am 05. Februar 2020
Einen Nebenjob kann man über all betreiben, vom Flaschen sammeln bis hin zum Putzen ist alles einfach. Allerdings ist das auch nachhaltig und sinnvoll, mach das auch Spaß, bringt dies das was man damit bezwecken will. Einen akzeptablen Zeitaufwand im Verhältnis zum Einkommen? Am Besten sollte man sich einmal Gedanken darüber machen, wie kann man das Bedürfnis der Menschen befriedigen? Seine eigene Talente verwirklichen und in Form (WordPress.com: Create a Free Website or Blog / Org. auf dem eigenen Blogs beschreiben und die Lösungen dazu veröffentlichen. Es gibt tatsächlich über jedes Such (Key) wort Millionen von Suchanfragen in Google in sämtlichen Kategorien. Was hält dich davon ab pro Tag 2–3 Blogs innerhalb einer Stunde zu schreiben und dafür eine konkrete Lösung über ein E-Book als Download anzubieten. Bei einem Unkostenbeitrag von vorsichtig 5–10 € je nach Ausführlichkeit, bei 5–10 Downloads pro Woche sind das ca. 50–100,-€ mal 4 Wochen ergibt 2–400,-€ für deine zukünftige Autorentätigkeit. Geht`s noch einfacher, während der Tasse Kaffee einen Blog zu schreiben und ein positives Ergebnis einzufahren. Das hat auch was mit Nachhaltigkeit zu tun, im Laufe der Zeit abonnieren deine Leser deinen Blog und warten schon förmlich auf deinen nächsten Beitrag. Geld verdienen leicht gemacht oder gewusst wie? Lg Günter Draxler
Ein Bussinessplan sollte in etwa einem guten Handbuch entsprechen, allerdings kompakt und ausführlich gefasst mit der Einführung zum Thema mit dem man sich beschäftigt. Der hauptsächliche Mittelteil der die Arbeitsweise und Alleinstellungsmerkmale seiner Produkte bzw. Vorteile hervorhebt. Hierbei dienen natürlich Video, Fotos und ausführliche Schilderungen zum Verständnis für den Investmentbänker, welcher damit hinter die Kulissen sehen kann, um das Risiko des Investments zu beurteilen. Im letzte Teil des Bussiness sollte eine entsprechende Marktübersicht und Chancen des Erfolgs bzw. die Erweiterung des Geschäftszweiges (Duplikation) hervor gehen, mit entsprechendem anvisierten realen Zahlen bzw. den benötigten finanziellen Mitteln. Wenn der Bedarf seiner Geschäftsidee womöglich noch mit Beispielen von Mitbewerbern und Analysen belegbar ist, steht dem Erfolg des detaillierten Bussinessplans des Startups nichts entgegen. Lg Günter Draxler
Die breite Masse der Menschen beschäftigen sich lediglich mit den äusseren Werten, dem Materialismus seinen Hobbies und dem eigenen Ansehen. Dadurch verlieren sie systematisch den Bezug zu sich Selbst, seinem inneren Kind oder seiner eigenen Seele . Wenn die Menschen mehr in sich hinein hören würden, wären sie von Haus aus wesentlich gefestigter, was auch was mit Selbstbewusstsein zu tun hat. (bewusst etwas wahrnehmen). Unser Schulsystem allerdings produziert bewusst solche Kopien, um dem Materialismus zu frönen, dies hat allerdings Nichts mit Intelligenz zu tun. Lg Günter Draxler
Um Informationen mitzuteilen gibt es nach wie vor verschiedene Arten durch die verbale Sprache, was üblicherweise am Schnellsten vermittelt wird. Allerdings sind geschriebene Informationen, die man in Ruhe lesen und auf die Weise nachhaltig aufnehmen kann. Lesen und Schreiben von Büchern hat den gravierenden Vorteil das man sich die Informationen bei wertvollem Inhalt im Gedächtnis wesentlich einfacher merken kann. Wörter und Begriffe die man das erste Mal hört, landen im Kurzzeitgedächtnis, daher lernt man durch Lesen von Büchern effektiver als in einem Vortrag. Es heist nicht umsonst, das ein Mensch der hunderte von Bücher gelesen hat auch belesen ist. Er kann seine gespeicherten Informationen jederzeit wieder abrufen, allerdings ist es auch enorm wichtig, dies auch umsetzen zu können. Also nicht nur lernen durch Lesen, sondern auch in die Tat umsetzen. Das Verstehen und Anwenden macht erst den Reiz an der Sache aus. Lg Günter Draxler
Die eigene Existenz bedarf einer konkreten Planung, hierbei ist die Dublizierung deiner Arbeitskraft zumindest genau so wichtig wie der Verkauf seiner Produktschiene. Wenn dies paralell dazu aufgebaut wird ist der Umsatz nicht vom Gründer selbst abhängig. Die Gründung einer juristischen Person, GBR, UG usw. in der der er Geschäftsführer als Angestellter seiner eigenen Firma fingiert, löst sich dieses angebliche Problem in Luft auf. Leider verlassen sich die meisten Firmengründer zu sehr auf ihre Produktschiene, während der Mitarbeiterzubau generell vernachlässigt wird. Ursächlich verantwortlich ist die persönliche Einstellung des Selbstständigen, nämlich die Verantwortlichkeit seinen Mitarbeitern zu übertragen und damit erfolgreiche Geschäftspartner zu produzieren. Lg Günter Draxler
Kleindarlehen oder Konsumentendarlehen werden zwar genauso durch Giralgeld erzeugt, allerdings verpflichte sich die Banken bei Hypothekendarlehen langfristig 10–20 Jahren an eine Zinsvereinbarung die sie Selbst nicht vorhersagen können. Spätestens wenn der Zins wieder anzieht bekommen, gerät das Zinssystem aus den Fugen, was zu einem unlösbaren Problem für die Banken wird. Kurzläufer also Anschaffungsdarlehen kann man durch die Ausgabe weiterer Darlehen kompensieren, so das dort Negativzinsen kalkulierbar sind. Die Folge davon , die Blase wächst bis sie platzt und durch neue Währungen ersetzt wird. Sämtliche Währungen der letzten hunderte von Jahren sind nur noch unnützes Papier, während die Immobilien, welche daraus finanziert wurden, immer noch ihre Wert behalten haben. Lg Günter Draxler
Billiges Geld steht in einem direkten Verhältnis zu der Immobilienblase die aufgrund dessen sich permanent aufbläst, bis der Zins anzieht und der Euro sich in Luft auflöst. Nach der Konsolidierung der einzelnen Staaten, welche ihre eigene Währung wieder einführen, werden die Immobilienwerte sich im Rahmen des Währungskurses (1:10) wieder normalisieren. In der kleinen BRD-Verwaltung leben verhältnismäßig viele Menschen, was die Immobilienwerte zusätzlich anheizt. Es gibt allerdings genügend andere Länder siehe Schweiz in denen Immobilieneigentum schon lange ihren Knackpunkt erreicht haben. Lg Günter Draxler
Harte Zahlen und Fakten: Ärztinnen und Ärzte fordern ein Solariumverbot
Gesunde Bräune? Tut uns leid – die kommt definitiv nicht aus dem Solarium! Ganz im Gegenteil! Solarien werden sogar als so krebsauslösend wie Arsen oder Asbest eingestuft. Weswegen sich nun DermatologInnen für ein Verbot aussprechen.
Ärztinnen und Ärzte setzen sich in Deutschland aktuell für ein bundesweites Verbot von Solarien ein. Laut Deutscher Krebshilfe verursacht der Gebrauch von Solarien jährlich europaweit bei etwa 3400 Menschen schwarzen Hautkrebs. In 800 Fällen führe dies zum Tod.
Es ist zudem ein absoluter Trugschluss, dass gebräunte Haut als gesund gelte – der Bräunungsprozess sei sogar ein „Hilfeschrei der Haut“, so der Dermatologe Eckhard Breitbart. Denn jede Solariumsitzung führt zu langfristigen Schäden.
Solarium: So gefährlich wie Arsen oder Asbest
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat ebenso eine erschreckende Warnung ausgegeben und stuft Solarien auf höchster Krebsrisikostufe ein: Basierend auf einer Veröffentlichung der International Agency for Research on Cancer (IARC), die 88 Studien aus 20 Jahren zusammenfasst, wurden UV-Strahlen von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf Krebs-Risikostufe 1 gesetzt. Und damit in „bester Gesellschaft“ mit Plutonium, Arsen, Zigaretten oder Asbest.
Nicht nur Hautkrebs kann die lebensgefährliche Folge für ein bisschen Urlaubsbräune aus der Steckdose sein, sondern auch die Tumorbildungen im Auge werden durch UV-Strahlen verstärkt.
Besonders bedenklich ist die Strahlung für junge Menschen: Wer vor dem 30. Lebensjahr regelmäßig ins Solarium geht, erhöht die Gefahr an einem hochgradig bösartigem Melanom, auch schwarzer Hautkrebs genannt, zu erkranken, um satte 75 Prozent.
Denn nicht nur die bereits verdächtigten UVB-Strahlen sind schuld an Zellschäden, sondern ebenso UVA- und UVC-Strahlen.
Daher ist nicht nur der Besuch auf der Sonnenbank gefährlich, sondern ebenso intensives Sonnenbanden. Wobei die Intensität natürlich noch auseinander driftet: 20 Minuten unter künstlicher Sonnen entspricht ungefähr einem ganzen Tag am Strand. Dennoch sollte man sich ebenso vor der natürlichen Sonne schützen: durch Sonnenschutzmittel, dicht gewebter Kleidung oder Meidung der Sonnenstrahlung zwischen 11 und 15 Uhr. Nachgewiesener Maßen enthalten Sonnenschutzmittel ebenfalls Chemikalien die genauso krebsauslösend gelten, nur übermäßiges Sonnenbaden mit einhergehenden Verbrennungen sollten wohl eindeutig vermieden werden.
Seit dem 01. Januar diesen Jahres erhalten rund 660.000 Menschen in Deutschland mehr Wohngeld. Die höheren staatlichen Zuschüsse kommen vielen angesichts der teils exorbitanten Mieten in Großstädten sehr gelegen. Hartz IV Empfänger waren von dieser Entwicklung jedoch nicht betroffen – im Gegenteil: Einigen Leistungsbeziehern wurden die Mietzuschüsse gar gekürzt.
Kein Wohngeld für Hartz IV Empfänger
Um es klarzumachen: Hartz IV Empfänger erhalten kein Wohngeld. Ihnen steht im Rahmen der Hartz IV Leistungen die Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU) zu. Diese Kosten orientieren sich jedoch an einem vorgegebenen Rahmen, den sie nicht übersteigen dürfen. Übersteigt die Miete einer Wohnung den angemessenen Rahmen, wird die Miete nur teilweise vom Jobcenter übernommen. In anderen Fällen wird den Hartz IV Empfänger angeraten, eine andere günstigere Wohnung zu beziehen.
70 Euro weniger Unterkunftskosten
Dieser angemessene Rahmen, in dem sich die Miete für Hartz IV Empfänger bewegen darf, um vollständig vom Jobcenter übernommen zu werden, wird häufig von Sozialverbänden als „zu niedrig“ kritisiert. Umso erschütternder ist es, wenn Leistungsbeziehern die Wohnzuschüsse auch noch gekürzt werden – doch so verhielt es sich in Michelstadt, Hessen. Wie echo-online berichtet, wurden einem Michelstädter Hartz IV Empfänger die Kosten der Unterkunft von 570 Euro auf 500 Euro vom Jobcenter des Odenwaldkreises herabgesetzt.
Plötzliche Absenkung der Mietzuschüsse
Das Jobcenter wies den Mann darauf hin, er könne seinen Vermieter um eine Mietminderung bitten, andernfalls müsse er die Summe aus seinem Regelsatz begleichen. Dem Mann stellte sich dabei die Frage, warum die Wohnung plötzlich nicht mehr dem angemessenen Rahmen für Unterkunftskosten entsprechen sollte. Angesichts des steigenden Mietspiegels und der Tatsache, dass er dort seit 10 Jahren mit seiner Frau wohne, erschien ihm die plötzliche Absenkung der Zuschüsse befremdlich.
Reduzierung der Mietstufe
Das Erbacher Landratsamt rechtfertigte den Vorfall damit, dass es „keinen qualifizierten Mietspiegel im Odenwaldkreis“ geben würde, berichtet echo-online. Sozialamt und Jobcenter würden sich nach der Wohngeldobergrenze richten und einen Sicherheitszuschlag von 10 Prozent gewähren. Problematisch sei jedoch in diesem Fall die Reduzierung der Mietstufe von 4 auf 2: „Die Reduzierungen treffen Michelstadt am stärksten.“
Jobcenter bleibt hart
Doch das Jobcenter scheint ein Einsehen zu haben und will dem Mann eine Schonfrist gewähren: „Wir zahlen bis zu sechs Monate den höheren Satz weiter. Und alle Betroffenen werden einzeln angeschrieben.“ Nach Ablauf der Schonfrist werden die Unterkunftskosten allerdings gekürzt. Ob der Mann gegen den Beschluss klagen will, ist noch unklar.
Titelbild: altanaka/ shutterstock.com
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Die Europäische Zentralbank verlangt inzwischen 0,5 Prozent Negativzinsen auf Einlagen. Deutsche Banken haben also allen Grund, ihr Geld lieber anderswo zu verwahren und horten fleißig in den eigenen Safes. Nur werden leider die Tresore knapp.
„Heutzutage ist es schlauer, Bargeld zu lagern, als es bei der Europäischen Zentralbank zu parken“, erklärte Andreas Schulz, Banker aus der Nähe von Berlin, dem Nachrichtenportal „Bloomberg“. Inzwischen liegt die Summe, die die deutschen Banken in Tresoren horten, bei 43,4 Milliarden Euro, wie die Bundesbank im Dezember 2019 mitteilte.
Damit wollen die Geldinstitute die Kosten der Negativzinsen verringern, die die Europäische Zentralbank (EZB) verlangt. Seit 2014 zahlen Banken für Einlagen einen Zinssatz, inzwischen liegen die Strafzinsen bei 0,5 Prozent. Die Ausweichstrategie stößt aber an ihre Grenzen: Langsam werden die Tresore knapp.
„Das ist erst der Anfang“
Der Münchner Metallhändler Pro Aurum bekommt laut „Bloomberg“ immer mehr Anfragen von Banken: Sie würden ihr Bargeld in den Safes des Unternehmens lagern wollen, weil die eigenen Kapazitäten bereits erschöpft seien. Leider kann Pro Aurum nicht aushelfen – die Tresore der Münchner sind ebenfalls alle belegt. Frank Schaeffler, Bundestagsmitglied und FDP-Politiker, sagt gegenüber „Bloomberg“: „Das ist erst der Anfang, wenn es so weitergeht, dann werden wir einen Boom bei den Tresorherstellern und Sicherheitsfirmen erleben.“
Das liegt auch daran, dass nicht nur Deutschlands Banken die Liebe fürs Sparen entdeckt haben. Auch die Bevölkerung der Bundesrepublik hortet begeistert Geld. 2017 lag die Sparquote der Deutschen bei 10 Prozent und damit beinahe doppelt so hoch wie im europäischen Durchschnitt.
„Wir sehen eine erhöhte Nachfrage nach Tresoren – immer häufiger, um Bargeld zu lagern“, erklärt auch Markus Weiss von Degussa Goldhandel gegenüber „Bloomberg“. Die Nachfrage halte seit Monaten an, das Unternehmen steigere ständig die Kapazitäten.
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Nicht das gesamte Bargeld lässt sich in Safes verstauen – einiges muss nun einmal doch bei der EZB eingelagert werden. Die Kosten, die den Banken entstehen, wälzen diese immer häufiger auf ihre Kunden ab. 38 Geschäftsbanken verlangen inzwischen Negativzinsen auf Privatkonten. Eine Entwicklung, die Kritik an den europäischen Währungshütern nur noch verstärken wird. Vor allem, weil die expansive Geldpolitik bisher kaum den durchschlagenden Erfolg gebracht hat – die Inflation ist nicht signifikant gestiegen.
Bundesregierung gibt mehr als eine halbe Milliarde für Berater aus
Ist ihre Expertise unverzichtbar oder nur Geldverschwendung? Der Einfluss externer Berater ist umstritten. Klar ist: Drei Ministerien setzen besonders auf sie.
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Verkehrsminister Andreas Scheuer und Innenminister Horst Seehofer (rechts, beide CSU) setzen oft auf externe Berater.FOTO: MICHAEL KAPPELER/DPA
Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr mehr als eine halbe Milliarde Euro für externe Berater ausgegeben. Das geht aus Antworten des Finanzministeriums auf Anfragen des Linken-Abgeordneten Matthias Höhn hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen.
Vier der 15 Ressorts meldeten bisher nur die Zahlen für das erste Halbjahr. Obwohl das Verteidigungsministerium dazu gehört, liegt es mit Ausgaben von 154,9 Millionen Euro für Experten von außen auf Platz eins der Berater-Rangliste. Dahinter folgen das Innenministerium mit 152,4 Millionen Euro im gesamten Jahr 2019 und das Verkehrsministerium mit 110,6 Millionen.
Das Kanzleramt (537.000 Euro, allerdings nur zweites Halbjahr), das Bildungsministerium (717.000 Euro) und das Justizministerium (2,4 Millionen Euro) benötigten dagegen am wenigsten zusätzliche Expertise. Finanz-Staatssekretärin Bettina Hagedorn weist in ihrer Antwort aber darauf hin, dass es für externe „Beratungs- und Unterstützungsleistungen“ keine einheitliche Definition in den einzelnen Ministerien gebe. Deshalb könne „nicht von einer ressortübergreifenden Vergleichbarkeit der Angaben ausgegangen werden“. Außerdem seien die Zahlen noch als vorläufig zu betrachten.
Das Engagement von Unternehmensberatern und anderen Experten von außen durch die Bundesregierung ist hoch umstritten. Kritiker meinen, dass der Einkauf von Sachverstand zu teuer und angesichts der mehr als 20.000 Mitarbeiter in den Ministerien auch nicht zwingend notwendig sei. Zudem wird zu großer Einfluss auf die Regierungsarbeit befürchtet. Befürworter versprechen sich dagegen in ganz unterschiedlichen Bereichen einen Mehrwert durch den Blick von außen oder setzen Experten für Spezialaufgaben ein, für die keine festen Mitarbeiter benötigt werden.
Der Linken-Politiker Höhn kritisiert die Höhe der Ausgaben scharf. „Man kann nur noch mit dem Kopf schütteln“, sagt er. „Die Bundesregierung hat in den Ministerien Tausende kompetente Beamtinnen und Beamte. Zuallererst sind sie dafür da, die inhaltliche Arbeit für die Regierung zu leisten. Alles andere macht eine Regierung abhängig von privaten Firmen. Das wäre inakzeptabel.“
Bundestag untersucht Beraterpraxis unter von der Leyen
Der Einsatz von Beratern im Verteidigungsministerium wird seit einem halben Jahr von einem Untersuchungsausschuss des Bundestags überprüft. Es geht um Vorwürfe von unkorrekter Auftragsvergabe bis hin zu Vetternwirtschaft. Mitte Februar wird die frühere Verteidigungsministerin und jetzige EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vom Ausschuss befragt.
Erst am Donnerstag hatte von der Leyens frühere Staatssekretärin Katrin Suder vor dem Ausschuss ausgesagt. Sie überraschte mit zahlreichen Erinnerungslücken, während den Abgeordneten aus Suders Amtszeit noch ihre Detailkenntnis vertraut war. Vor ihrer Tätigkeit im Ministerium hatte sie selbst bei der Beratungsfirma McKinsey gearbeitet.
In früheren Jahren waren die Beraterausgaben deutlich geringer
Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wurde wegen des Einsatzes von Beratern in Sachen Pkw-Maut kritisiert. Auch bei der Aufarbeitung der Affäre setzte er auf externe Expertise. Jetzt gibt er wieder hohe Summen für den Aufbau einer zentralen Autobahn-Verwaltung des Bundes aus.
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Zeugin Suder in Leyens BerateraffäreDie Erinnerungslücken einer ehemaligen Staatssekretärin
Für frühere Jahre hatten die Ministerien noch deutlich geringere Beraterausgaben gemeldet als jetzt für 2019. Im Februar vergangenen Jahres hatte eine ähnliche Umfrage das Finanzministeriums ergeben, dass es zwischen 2014 und 2017 eine deutliche Steigerung gegeben hat. 2014 lagen die Beaterausgaben der Regierung danach noch bei 63 Millionen Euro, 2015 waren es schon 105 Millionen, 2016 stieg die Zahl auf 243 Millionen, und 2017 lag sie bei 248 Millionen Euro. Für 2018 lagen zum damaligen Zeitpunkt noch keine vollständigen Zahlen vor. (Tsp, dpa)
Baufinanzierung: Fünf Antworten zu Eigenkapital, Sicherheiten, Schufa-Eintrag
Wer sich dieses Jahr den Traum von der eigenen Immobilie erfüllen will, muss sich jetzt Gedanken um die Baufinanzierung machen: Wie viel Eigenkapital wird benötigt? Welche Sicherheiten will die Bank? Baufinanzierungsexperte Ralf Oberländer von der Bausparkasse Schwäbisch Hall beantwortet fünf entscheidende Fragen zur Immobilienfinanzierung.
Frage 1: Was zählt zum Eigenkapital und warum ist es wichtig?
Eigenkapital ist die Summe, die direkt in die Baufinanzierung eingeht. Für eine solide Baufinanzierung sollten künftige Kreditnehmer mindestens 20 Prozent der Gesamtsumme plus Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbucheintrag, Maklergebühren) aus Eigenmitteln bestreiten können. Zusätzlich sollten sie für unvorhergesehene Ausgaben, etwa eine größere Autoreparatur, eine Reserve in Höhe von drei Monatsgehältern bilden.
Zum Eigenkapital zählen neben Bargeld alle verfügbaren Eigenmittel aus Bank- und Bausparguthaben. Auch Lebensversicherungen, Wertpapiere und Fondssparpläne können Käufer für die Baufinanzierung heranziehen. Es gilt: Je mehr Eigenkapital Immobilienkäufer aufbringen können, desto niedriger sind Kreditsumme und Zinskosten. „Bauherren, die ihr Grundstück vor dem geplanten Bau separat erwerben, können auch das Baugrundstück als Eigenkapital in die Finanzierung einbringen, außerdem sogar bereits bezahlte Baumaterialien“, erklärt Schwäbisch Hall-Experte Ralf Oberländer. Zuschüsse und Darlehen aus öffentlicher Hand, wie zum Beispiel KfW-Kredite, können den Kreditbedarf zusätzlich senken. Welche Förderungen in Frage kommen, prüft der Baufinanzierungsberater individuell.
Frage 2: Was sind sogenannte Sicherheiten?
Sicherheiten sind Vermögenswerte, also Geld- oder Sachwerte, die nicht direkt in die Baufinanzierung fließen, sondern dem Kreditgeber als Entschädigung bei Zahlungsausfall dienen sollen. Höhere Sicherheiten wirken sich positiv auf die Konditionen des Kredits aus. Die finanzierte Immobilie ist selbst eine Sicherheit: Im Durchschnitt setzen Kreditinstitute rund 75 Prozent des Neubauwerts bzw. Kaufpreises als Sicherheit an.
Extra-Tipp von Oberländer: „Vorsicht ist geboten, wenn Eltern die eigene Immobilie als Sicherheit für die Baufinanzierung der Kinder einsetzen. Die möglichen Konsequenzen einer solchen Vereinbarung sollten sie im Vorfeld mit einem Baufinanzierungsberater oder einem Notar besprechen. Alternativen können ein Privatdarlehen oder auch eine Schenkung sein.“
Frage 3: Wie kann ich eine Kapital-Lebensversicherung nutzen?
Bauherren können die Kapital-Lebensversicherung zu ihrem Rückkaufswert als Sicherheit einsetzen. Oder sie wird als Sondertilgung bei Fälligkeit in die Baufinanzierung einkalkuliert – das sollten Kreditnehmer vertraglich vereinbaren. Im Einzelfall kann auch die vorzeitige Auflösung der Lebensversicherung sinnvoll sein, um die Summe als Eigenkapital verwenden zu können. Hier ist eine genaue Prüfung wichtig: Denn durch die vorzeitige Verwendung der Kapital-Lebensversicherung können Nachteile entstehen, etwa bei gewährten steuerlichen Vorteilen.
Frage 4: Wie steht es mit Wertpapieren und Aktienfonds?
Den Erlös aus dem Verkauf von Wertpapieren und Fonds können Immobilienkäufer als Eigenkapital nutzen. Das Problem: Die Kurse schwanken. „Als Sicherheit können Fonds je nach Risiko deshalb nur zu circa 50 Prozent ihres Werts dienen“, weiß Oberländer.
Frage 5: Wie relevant ist der Schufa-Eintrag?
Die Daten der Schufa sind für die Baufinanzierung wichtig: Zum einen speichert die Datenbank alle Verträge, durch die bargeldlos Geld übertragen wird, etwa bei Eröffnung eines Girokontos. Solche Einträge sind positiv und wirken sich in der Regel nicht auf die Baufinanzierung aus. Zum anderen lässt der aus dem Zahlungsverhalten ermittelte Score-Wert eine Aussage über die persönliche Kreditwürdigkeit zu. Der Score ist daher entscheidend bei der Kreditvergabe und für die Höhe der Baukreditzinsen. Auskunft über die gespeicherten Daten können Verbraucher direkt bei der Schufa verlangen.
Tipp vom Schwäbisch Hall-Experten: „Künftige Kreditnehmer sollten bei den gewünschten Finanzinstituten lediglich Anfragen für Kreditkonditionen stellen, nicht aber Kreditanfragen. Denn wer bei zu vielen Instituten gleichzeitig ein Darlehen anfragt, kann seinen Score-Wert verschlechtern. Das hat Auswirkungen auf die Kreditkonditionen.“ Auch noch laufende Verbraucher-Kredite können negative Folgen für die Konditionen des Baukredits haben.
Ein Großteil der Menschen investieren ihre Mietzahlungen in ihren Vermieter, anstatt durch einen Austausch des Mietvertrages in einem Mietkaufvertrages mit Kaufoption. nach Abklärung entsteht dadurch systematisch Immobilieneigentum. Eigenleistungen an der Immobilie können nach Ende der Mietphase oder auch sofort angerechnet werden. Bei sofortiger anteilmäßiger Anrechnung der Mietzahlungen oder Eigenleistungen besteht Notarzwang. Die Tilgung der Immobilie kann individuell durch eine notariell, vereinbarte , lebenslange Rente oder auch über eine anteilmäßige Kapitaloption erbracht werden. Dies gilt es vorab durch uns abzuklären, wie die Tilgung erbracht wird. Weitere Infos unter der http://www.immo-sofortfinanzierung-mietkauf.de mfg Günter Draxler
"Wir sind eine Unternehmensberatung mit Schwerpunkt Mietkauf,Immobilienfinanzierung Marketing und
Investoren für Startups und Firmenbeteiligungen!"
Vollständiges Impressum:
Unternehmensberatung Draxler
Berufsbezeichnung Baden-Württemberg/Bayern Unternehmensberater/Versicherungsmakler
§34D §34C der Gewerbe Ordnung
§59-68VVG
unter www.gesetze-im-internet.de
Günter Draxler
Am Bleichberg 64
89150 Laichingen Amtsgericht Biberach
Tel: 07333-9543790
Fax: 07333-9543792
e-Mail: info@immo-sofortfinanzierung-mietkauf.de
Registriert gemäß § 11a der Gewerbeordnung
IHK Ulm D - ARA2 - 3RDWJ - 16
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Inhaltlich verantwortlich: Günter Draxler
DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:
Erläuterungen zum Datenschutz der finanzen.net GmbH
Außergerichtliche Streitbeilegung
Die EU-Kommission hat gemäß EU-Verordnung Nr. 524/2013 eine interaktive Website (OS-Plattform) bereit gestellt, die der Beilegung außergerichtlicher Streitigkeiten aus Online-Rechtsgeschäften dient. Die OS-Plattform der EU-Kommission finden Sie unter diesem Link: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm.
Information gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Die Unternehmensberatung-Draxler nimmt an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer deutschen Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht nicht.
Stand: 10.02.2017
Günter Draxler
erfolgsmarketing@t-online.de
Ihre Betroffenenrechte
Unter den angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:
Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO),
Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO),
Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten (Art. 17 DSGVO),
Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen (Art. 18 DSGVO),
Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns (Art. 21 DSGVO) und
Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben (Art. 20 DSGVO).
Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde wenden, z. B. an die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundeslands Ihres Wohnsitzes oder an die für uns als verantwortliche Stelle zuständige Behörde.
Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Erfassung allgemeiner Informationen beim Besuch unserer Website
Art und Zweck der Verarbeitung:
Wenn Sie auf unsere Website zugreifen, d.h., wenn Sie sich nicht registrieren oder anderweitig Informationen übermitteln, werden automatisch Informationen allgemeiner Natur erfasst. Diese Informationen (Server-Logfiles) beinhalten etwa die Art des Webbrowsers, das verwendete Betriebssystem, den Domainnamen Ihres Internet-Service-Providers, Ihre IP-Adresse und ähnliches. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Informationen, welche keine Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.
Sie werden insbesondere zu folgenden Zwecken verarbeitet:
Sicherstellung eines problemlosen Verbindungsaufbaus der Website,
Sicherstellung einer reibungslosen Nutzung unserer Website,
Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie
zu weiteren administrativen Zwecken.
Wir verwenden Ihre Daten nicht, um Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen. Informationen dieser Art werden von uns ggfs. statistisch ausgewertet, um unseren Internetauftritt und die dahinterstehende Technik zu optimieren.
Rechtsgrundlage:
Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interesses an der Verbesserung der Stabilität und Funktionalität unserer Website.
Empfänger:
Empfänger der Daten sind ggf. technische Dienstleister, die für den Betrieb und die Wartung unserer Webseite als Auftragsverarbeiter tätig werden.
Speicherdauer:
Die Daten werden gelöscht, sobald diese für den Zweck der Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Dies ist für die Daten, die der Bereitstellung der Webseite dienen, grundsätzlich der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.
Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:
Die Bereitstellung der vorgenannten personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Ohne die IP-Adresse ist jedoch der Dienst und die Funktionsfähigkeit unserer Website nicht gewährleistet. Zudem können einzelne Dienste und Services nicht verfügbar oder eingeschränkt sein. Aus diesem Grund ist ein Widerspruch ausgeschlossen.
Kommentarfunktion
Art und Zweck der Verarbeitung:
Wenn Nutzer Kommentare auf unserer Website hinterlassen, werden neben diesen Angaben auch der Zeitpunkt ihrer Erstellung und der zuvor durch den Websitebesucher gewählte Nutzername gespeichert. Dies dient unserer Sicherheit, da wir für widerrechtliche Inhalte auf unserer Webseite belangt werden können, auch wenn diese durch Benutzer erstellt wurden.
Rechtsgrundlage:
Die Verarbeitung der als Kommentar eingegebenen Daten erfolgt auf der Grundlage eines berechtigten Interesses (Art 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Durch Bereitstellung der Kommentarfunktion möchten wir Ihnen eine unkomplizierte Interaktion ermöglichen. Ihre gemachten Angaben werden zum Zwecke der Bearbeitung der Anfrage sowie für mögliche Anschlussfragen gespeichert.
Empfänger:
Empfänger der Daten sind ggf. Auftragsverarbeiter.
Speicherdauer:
Die Daten werden gelöscht, sobald diese für den Zweck der Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn die Kommunikation mit dem Nutzer abgeschlossen ist und das Unternehmen den Umständen entnehmen kann, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist.
Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig. Ohne die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten können wir Ihnen keinen Zugang zu unserer Kommentarfunktion gewähren.
Newsletter
Art und Zweck der Verarbeitung:
Ihre Daten werden ausschließlich dazu verwendet, Ihnen den abonnierten Newsletter per E-Mail zuzustellen. Die Angabe Ihres Namens erfolgt, um Sie im Newsletter persönlich ansprechen zu können und ggf. zu identifizieren, falls Sie von Ihren Rechten als Betroffener Gebrauch machen wollen.
Für den Empfang des Newsletters ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ausreichend. Bei der Anmeldung zum Bezug unseres Newsletters werden die von Ihnen angegebenen Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet. Abonnenten können auch über Umstände per E-Mail informiert werden, die für den Dienst oder die Registrierung relevant sind (bspw. Änderungen des Newsletterangebots oder technische Gegebenheiten).
Für eine wirksame Registrierung benötigen wir eine valide E-Mail-Adresse. Um zu überprüfen, dass eine Anmeldung tatsächlich durch den Inhaber einer E-Mail-Adresse erfolgt, setzen wir das „Double-opt-in“-Verfahren ein. Hierzu protokollieren wir die Bestellung des Newsletters, den Versand einer Bestätigungsmail und den Eingang der hiermit angeforderten Antwort. Weitere Daten werden nicht erhoben. Die Daten werden ausschließlich für den Newsletterversand verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Rechtsgrundlage:
Auf Grundlage Ihrer ausdrücklich erteilten Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), übersenden wir Ihnen regelmäßig unseren Newsletter bzw. vergleichbare Informationen per E-Mail an Ihre angegebene E-Mail-Adresse.
Die Einwilligung zur Speicherung Ihrer persönlichen Daten und ihrer Nutzung für den Newsletterversand können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In jedem Newsletter findet sich dazu ein entsprechender Link. Außerdem können Sie sich jederzeit auch direkt auf dieser Website abmelden oder uns Ihren Widerruf über die am Ende dieser Datenschutzhinweise angegebene Kontaktmöglichkeit mitteilen.
Empfänger:
Empfänger der Daten sind ggf. Auftragsverarbeiter.
Speicherdauer:
Die Daten werden in diesem Zusammenhang nur verarbeitet, solange die entsprechende Einwilligung vorliegt. Danach werden sie gelöscht.
Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, allein auf Basis Ihrer Einwilligung. Ohne bestehende Einwilligung können wir Ihnen unseren Newsletter leider nicht zusenden.
Kontaktformular
Art und Zweck der Verarbeitung:
Die von Ihnen eingegebenen Daten werden zum Zweck der individuellen Kommunikation mit Ihnen gespeichert. Hierfür ist die Angabe einer validen E-Mail-Adresse sowie Ihres Namens erforderlich. Diese dient der Zuordnung der Anfrage und der anschließenden Beantwortung derselben. Die Angabe weiterer Daten ist optional.
Rechtsgrundlage:
Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt auf der Grundlage eines berechtigten Interesses (Art 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Durch Bereitstellung des Kontaktformulars möchten wir Ihnen eine unkomplizierte Kontaktaufnahme ermöglichen. Ihre gemachten Angaben werden zum Zwecke der Bearbeitung der Anfrage sowie für mögliche Anschlussfragen gespeichert.
Sofern Sie mit uns Kontakt aufnehmen, um ein Angebot zu erfragen, erfolgt die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
Empfänger:
Empfänger der Daten sind ggf. Auftragsverarbeiter.
Speicherdauer:
Daten werden spätestens 6 Monate nach Bearbeitung der Anfrage gelöscht.
Sofern es zu einem Vertragsverhältnis kommt, unterliegen wir den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach HGB und löschen Ihre Daten nach Ablauf dieser Fristen.
Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig. Wir können Ihre Anfrage jedoch nur bearbeiten, sofern Sie uns Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und den Grund der Anfrage mitteilen.
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Art und Zweck der Verarbeitung:
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Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für unsere Aufzeichnungszwecke nicht mehr erforderlich sind.
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Fragen an den Datenschutzbeauftragten
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Günter Draxler
erfolgsmarketing@t-online.de
Die Datenschutzerklärung wurde mit dem Datenschutzerklärungs-Generator der activeMind AG erstellt (Version 2018-06-22).