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Quo vadis, Facebook? Rechtsexpertin erklärt die dramatischen Folgen des EuGH-Urteils für Netzwerk und Nutzer…………

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Quo vadis, Facebook? Rechtsexpertin erklärt die dramatischen Folgen des EuGH-Urteils für Netzwerk und Nutzer

Juristin Anja Neubauer ist Expertin für Internet-, Urheber-, Wettbewerbs-, Marken- und Medienrecht
Juristin Anja Neubauer ist Expertin für Internet-, Urheber-, Wettbewerbs-, Marken- und Medienrecht

Das überraschende Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat den Tech-Konzern Facebook und vor allem Betreiber von Fan-Pages kalt erwischt: Demnach sind letztere mitverantwortlich für Datenschutz-Verstöße bei der Nutzung des Social Networks und können dafür haftbar gemacht werden. Juristin und Honorarprofessorin Anja Neubauer analysiert für MEEDIA die massiven Auswirkungen des Richterspruchs.

Ein Gastbeitrag von Anja Neubauer

Durch das Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018 ist Facebook schon verschärft ins Fadenkreuz der Datenschutzbehörden gerutscht. Jedoch schon lange zuvor gab Facebook Grund zu Klagen von Datenschützern. Am heutigen 5. Juni 2018 wurde durch den EuGH im Fall des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein gegen die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH entschieden, dass diese aufgrund einer simplen „Fan-Page“ für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Facebook ebenfalls verantwortlich sind – und das obwohl die Wirtschaftsakademie weder die Verarbeitung abstellen kann, noch in irgend einer Weise Facebook mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher beauftragt hat. Zudem hat der EuGH in diesem Urteil klar gestellt, dass auch eine EU-ansässige Datenschutzbehörde gegen eine im Mitgliedsstaat niedergelassene Tochtergesellschaft von Facebook vorgehen kann.

Der Fall begann vor mehr als sieben Jahren. Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hatte am 3. November 2011 die Wirtschaftsakademie aufgefordert, ihre Facebook-Seite zu löschen, da Facebook Daten der Besucher dieser „Fan-Page“ sammele, jedoch weder die Wirtschaftsakademie noch Facebook die Nutzer hierüber aufkläre. Die Wirtschaftsakademie wies die Schuld von sich, da sie zum Einen Facebook nie mit der Datensammlung beauftragt habe und zum Anderen natürlich auch diese Datensammlung und -verarbeitung von ihr nicht kontrolliert werden könne.

Der EuGH hat nun letztinstanzlich knallhart reagiert: Auch wenn für die Wirtschaftsakademie nicht vermeidbar sei, dass Facebook diese Daten sammele, so hafte sie gemeinschaftlich mit Facebook zusammen für diesen Verstoß. Der Betreiber einer solchen „Fan-Page“ sei durch die von ihm vorgenommene Parametrierung (Zielpublikum, Ziele der Steuerung oder Förderung seiner Tätigkeiten) an der Sammlung der personenbezogenen Daten der Besucher beteiligt. Auch lässt der EuGH die Argumentation nicht gelten, dass man als Seitenbetreiber die Sammlung nicht ausschließen könnte. Denn schließlich kann man diese Daten in Form von Statistiken als Seitenbetreiber sehen und entsprechend die Angebote gezielter gestalten. Auch wenn man diese Funktion nicht nutze, so bliebe es bei der Beachtung der Verpflichtung im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten. Damit ist die Aufklärungspflicht gemeint und natürlich auch, dass der Nutzer – jetzt insbesondere nach der DSGVO – die Möglichkeit bekommen muss, der Datensammlung und – verarbeitung zu widersprechen.

Aber was heißt das nun in der Konsequenz?

Dies ist natürlich ein Schlag für alle Facebook-Seitenbetreiber, Entsprechendes müsste natürlich auch für alle Facebook-Gruppenbetreiber gelten.

Und dies, obwohl die Datenverarbeitung unausweichlich für den Seiten- oder Gruppenbetreiber ist. Der EuGH hat deutlich gesagt, dass a) Facebook mit seiner Zentrale in Irland verantwortlich ist und b) dass auch, selbst wenn die Datenverarbeitung durch den Seitenbetreiber nicht kontrollier- oder beeinflussbar sei, dieser ebenfalls hafte, und zwar in dem Moment, wo die Seite aufgerufen wird.

In erster Konsequenz heißt das, dass alle Seitenbetreiber ihre Seiten löschen oder zumindest „nicht sichtbar“ schalten müssten! Und zwar so lange, bis Facebook eine Option bereithält, dass die Speicherung der Daten explizit ausgeschlossen werden kann!

Dies funktioniert wie folgt: Auf der Seite oben auf „Bearbeiten“ klicken, dann den ersten Punkt „Seite veröffentlichen“ auf „Seite nicht veröffentlichen“ stellen, Grund auswählen – fertig. Dann kann außer dem Admin der Seite selbst kein Nutzer mehr diese Seite sehen.

Natürlich könnte man auch darüber nachdenken, ob nicht eine Aufklärung ausreichen könnte, denn die Datenschützer rügten vor allem, dass “keine Aufklärung der Nutzer über Facebook” erfolge.

Daher könnte man überlegen, inwieweit z.B. ein oben auf der Seite fixierter Post mit der Aufklärung der Nutzer (“Wenn Sie diese Seite besuchen, speichert und verarbeitet Facebook Ihre Daten….”) hier vielleicht ausreichen könnte. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass eine Aufklärung mit der Einwilligung VOR dem Besuch (und damit vor dem Beginn der Datensammlung) der Facebook-Seite stattfinden muss, da sie sonst unwirksam ist.

Wenn also der Nutzer eine solche “Aufklärung” bereithalten würde, wird diese den strengen DSGVO-Vorschriften nicht standhalten – und daher wäre eine solche “Hinweismeldung” auf der Facebook-Seite nach meinem Dafürhalten nicht rechtswirksam umsetzbar. Einzig das „nicht sichtbar“-Schalten entspricht also der vom EuGH vorgesehenen Lösung – bis eben eine entsprechende Funktion zum Ausschalten der Datensammlung von Facebook bereitgehalten wird.

Zudem muss man beachten, dass es gerade nicht möglich ist, in irgendeiner Form die Datensammelflut zu verhindern – was die Richter des EuGH eben zu diesem harten Urteil bewegte. Schließlich kann der Seitenbetreiber die Daten auch nutzen, die ihm Facebook zur Verfügung stellt, auch wenn es sich nur um einen marginalen Anteil in Form von Statistiken handelt, die der Betreiber der Seite einsehen kann.

Ich persönlich werde daher meine Facebook-Seiten nun erst einmal auf „nicht sichtbar“ schalten, bis Mark Zuckerberg eine rechtskonforme Lösungsmöglichkeit für die Sammlung der Nutzer meiner Seiten bereithält und diese mir als Betreiber der Seiten zur Verfügung stellt. Eine andere Alternative sehe ich persönlich nach dem Urteil des EuGH nicht.

Für Gruppen hat der EuGH nichts in seinem Urteil verlauten lassen. In der logischen Konsequenz müsste der Gedanke hier jedoch fortgeführt werden – und im Ergebnis müsste man auch hier dazu kommen, dass auch die Sammlung von Daten durch den Betreiber einer Facebook-Gruppe mitverantwortet wird. Wenn auch hier keine Statistiken zugänglich sind wie bei Facebook-Seiten. Es werden ja schließlich auch Personenzahlen und Likes gezählt.

Hier bleibt also abzuwarten, ob und inwieweit die Rechtsprechung eine Fortentwicklung macht. Gut sieht es jedoch nicht aus für die Gruppenbetreiber.

Quo vadis, Facebook?

Mark Zuckerberg, der vor dem US-Kongress in mehrstündigen Befragungen noch schwitzte, gab sich vor dem EU Parlament neulich noch betont locker, beantwortete die vorab (!) an ihn zur Sichtung überreichten Fragen und meinte, dass Facebook schon immer die neuen Regelungen wie Datenkontrolle, Transparenz und Verantwortlichkeit berücksichtigt habe: „Wir haben diese Werte immer geteilt und den Leuten die Möglichkeit der Kontrolle gegeben, welche Informationen sie teilen und mit wem. Jetzt werden wir noch weiter gehen, um diese neuen Regeln umzusetzen.“

Kann Facebook das denn?

Kurz gesagt: Nein! Der Facebook-Seitenbetreiber kann eben diese Kontrolle nicht an die Seitenbesucher weitergeben. Seitens Facebook stehen lange angeforderte Antworten in sämtlichen Bereichen aus. Angesichts des Urteils des EuGH sehen sich nun Facebook-Seitenbetreiber in der direkten Verantwortlichkeit. Und zwar auf Augenhöhe mit Facebook selbst. Das mag zwar unschön sein, ist aber die logische (und richtige) Konsequenz, wenn Datenschutz nicht nur eine Hülse sein soll, sondern ernsthaft und in allen Konsequenzen durchgeführt werden soll.

Folge: Alle, die Fanpages besitzen, sind nun in der Haftung wie Facebook selbst. Die Datensammlung ist so nicht DSGVO-konform.

Unfair? Vielleicht. Für die Gewerbetreibenden, insbesondere die Kleinen, die sich durch die Präsenz in der Community mit Millionen Nutzern etwas mehr Werbung versprachen. Für Facebook sicher nicht: Facebook ist nicht nur eine Social Media Plattform, sondern das weltweite Role-Model zur Datenverarbeitung, um mit Profiling durch Werbung Geld zu verdienen.

Und Facebook macht abhängig – sei es im „sozialen Bereich“ mit Casino-Methoden, sei es im wirtschaftlichen Bereich für alle diejenigen, die selbst ihre Produkte und Dienstleistungen eben auch in Form von Facebook-Fanpages bewerben. Man „kann halt nicht mehr ohne“. Man kommt um Facebook nicht mehr herum.

Die Abhängigkeit der Nutzer und Gewerbetreibenden ist von Facebook gewollt. Dies natürlich in erster Linie, um viel Geld zu verdienen. Und wie verdient eine Plattform Geld, die – scheinbar – alles kostenlos zur Verfügung stellt? Mit Daten. Und dies nicht zu knapp. Zum einen verdient Facebook mit bezahlter Werbung – die Werbeanzeigen sind relativ günstig, und Facebook wirbt mit einer hohen Reichweite an Kunden. Die Effizienz wird durch die profilgenaue Bewerbung so attraktiv gemacht. Dabei kann der Werbende viele Funktionen einstellen, wie Land, Geschlecht, Interessen, kann nach Kategorien fein justieren.

Großes Problem: Nach den Vorgaben der DSGVO ist exakt diese Profilerstellung nicht erlaubt. Die Profilings, die angeblich alle anonymisiert von Facebook gespeichert werden, können überhaupt nicht anonymisiert sein. Denn auch wenn Facebook diese Daten nicht sichtbar an die Werber, Seitenbetreiber und „normale Nutzer“ weitergibt, so speichert Facebook dauerhaft die Interessen, Bewegungen im Internet und auch die Häufigkeit der Besuche auf bestimmten Seiten. Noch schlimmer: Auch persönliche Interessen, politische Ausrichtung, sexuelle Interessen, Einkaufsverhalten, verfügbares Einkommen von Haushalten und noch Vieles mehr.

Auch, wenn die Seitenbetreiber bei Facebook dies so genau nie erfahren, hat der EuGH genau hier den Schlussstrich gezogen: Auch wenn es der Seitenbetreiber weder exakte Daten kennt, noch nutzt, noch beeinflussen kann: Der Seitenbetreiber erhält Statistiken des Nutzerverhaltens und Facebook kennt die Benutzer genau, kann sogar exakte Daten über die jeweiligen User im Internet bereithalten. Sämtliche Beteuuerungen von Mark Zuckerberg gegenüber dem Kongress in den USA als auch vor dem EU Parlament waren insofern reine Beschwichtigungen, die nie umgesetzt werden konnten. Wie auch?

Das komplette Profiling wird nun durch die Regelungen der DSGVO unterbunden. Ein Rechtfertigungsgrund ist auch nicht ersichtlich. Insbesondere nicht, wenn der Schutz der Daten der Betroffenen höher ist als das monetäre Interesse eines global operierenden IT-Konzerns.

Ein Problem, für das weder Zuckerberg, noch seine Mitarbeiter eine Lösung haben. Er hat seine Hausaufgaben einfach nicht gemacht, denn die DSGVO kam ja nicht überraschend! Das fällt Facebook nun auf die Füße. So erstaunt auch Zuckerbergs Schmallippigkeit in den Anhörungen nicht: Eine Antwort auf die neuen Anforderungen hat er nicht, weil er sonst angesichts der DSGVO das Scheitern seines Geschäftsmodells hätte zugeben müssen.

Wenn über die Profilerstellung aber kein Geld mehr verdient werden kann, bleibt Facebook nur noch eine einzige Möglichkeit: Facebook wird kostenpflichtig. So weit hergeholt scheint dieser gedankliche Ansatz nicht, da selbst Zuckerberg dies gegenüber dem US-Kongress erwähnte. Er hüllt sich aber auch hier bislang in Schweigen.

Ein Ansatz könnte sein, wie es das Forbes Magazine nun für seine Homepage löste, denn der User kann dort nun zwischen verschiedenen Varianten wählen: 1) Kostenlose Benutzung der Seite, wobei der User sich mit dem Setzen von Cookies und Tracking einverstanden erklärt, 2) Der User nimmt das Miniabo und ist mit Cookies einverstanden 3) Der User wird Premiumkunde und zahlt dafür, dass er nicht getrackt wird und keine Werbung sieht.

Sicher sinnvoll für ein seriöses Magazin, das auch einen Ruf zu verlieren hat, aber gleichwohl Geld verdienen muss, dem Nutzer so aber auch zumindest auch in seiner Sorge Rechnung trägt, dass er komplett ausgelesen wird.

Wie könnte dieses Modell bei Facebook aussehen?

Wenn die Nutzer auch hier unterscheiden könnten, würden viele sicher ganz auch auf Facebook verzichten. Angesichts der Datendiskussion im Rahmen der DSGVO sind viele Nutzer nun verunsichert, wer welche Daten wo und wann schon früher von ihnen speicherte. Das konnte man auch nach dem Cambridge Analytica-Skandal gut beobachten, nach dessen Aufdeckung sogar etliche Prominente von heute auf morgen von Facebook verschwanden und ihre Profile aufkündigten.

Viele Nutzer werden sich dann vielleicht auch die Frage stellen, ob Facebook für sie den entsprechenden Nutzen hat und ebenfalls gehen. Bei vielen Seitenbetreibern wird dies heute sicher schon der Fall sein. Einige werden bleiben wollen, aber dann wird der Preis sicherlich bei der Entscheidung einen enormen Einfluss nehmen: Ist es zu teuer, werden noch mehr Nutzer gehen und sich auch nicht für die kostenpflichtige Variante entscheiden.

Ich bin mir jedenfalls sicher, dass schon allein die optionale Möglichkeit zur Entscheidung das Wegbrechen vieler Nutzer für Facebook zur Folge hat. Im Ergebnis werden dann auch natürlich die Reichweiten schmelzen – mit dem Ende des Facebook-Pixels, also dem „Cookie“, der alle Daten von externen Seiten zusätzlich sammelt, würden dann auch viele Werber Facebook den Rücken kehren. Und das wird angesichts der heutigen Rechtsprechung sicher nur eine Frage von Wochen sein, bis dies der Fall ist.

Und natürlich darf man nicht die Angst vor Bußgeldern durch die Datenschutzbehörden unterschätzen:

Die Facebook-Seitenbetreiber haben heute zumindest einen Vorgeschmack bekommen, wie schnell sie auch selbst in die Haftung kommen, wenn sie Facebook nutzen. Das alleine wird viele Gewerbetreibende dazu veranlassen, Facebook nun den Rücken zu kehren, bevor sie sich selbst haftbar machen.

Fazit

Facebook-Seitenbetreiber haften nun gemeinschaftlich mit Facebook für die von Facebook verursachten Datenschutzverstöße.

Facebook erhält nicht nur durch die neuen Regelungen zum Datenschutz durch die DSGVO eine Menge Gegenwind, auch andere Tech-Größen wie Apple verweigern bei der Mithilfe der Datensammlung durch Facebook nunmehr die Hilfe.

Datensammlung als Geschäftsmodell wird so für Facebook nicht mehr nur beschränkt, sondern regelrecht sabotiert.

Die Möglichkeiten, Facebook auch ohne Datensammlung zu monetarisieren, sind sicher vielfältig. Jedoch stellt sich angesichts Datenskandalen, Reichweitenrückgängen und fehlender DSGVO-Konformität die Frage, inwieweit das Vertrauen der Nutzer und Werber nicht bereits nachhaltig zerrüttet ist. Die Bereitschaft zur Zahlung für einst kostenlose Services steht also in Frage und stellt Zuckerberg vor massive Probleme.

Fakt ist, dass nach der neuen Rechtsprechung des EuGH nun Tausende ihre Fanpages abschalten oder unsichtbar machen werden, um nicht selbst ins Fadenkreuz der Datenschützer zu gelangen – was zu einem massiven Einbruch nicht nur der Nutzerzahlen sondern auch der Werbetreibenden auf Facebook führen wird.

Außerdem werden Facebook juristische Tricks, etwaigen Bußgeldern in Europa zu entgehen, nicht mehr viel nutzen: Der EuGH hat klargestellt, dass eine Haftung über die Zweigstelle in Irland durchsetzbar ist.

Facebook stehen harte Zeiten bevor. Und es wird sich sehr verändern. Es ist nur sicher, dass es nicht mehr so (gut) für Zuckerberg bleiben wird, wie es war.

 

 

Über die Autorin: Anja M. Neubauer ist Inhaberin der Neubauer Media Medien- und Consultinggruppe. Sie arbeitet als Honorarprofessorin Jura im Fachbereich Design der RWTH Aachen. Neubauer ist Spezialistin für Internet-, Urheber-, Wettbewerbs-, Marken- & Medienrecht.

 

Vollständiges Impressum

 

Erfolg darf man sich nicht schön reden……………

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Erfolg darf man sich nicht schön reden

Was hält Sie nachts wach?

Mich hält nachts grundsätzlich nichts wach. Dass ich nachts gut schlafe, ist aber auch wichtig, damit sich meine Batterien wieder aufladen und ich genug Energie für den Tag habe.

Von welchem Unternehmen können Sie am meisten für Ihre Zukunft lernen und warum?

Derzeit beschäftige ich mich viel mit den Themen Flexibilität und Agilität. Die Begriffe kommen ursprünglich aus dem IT-Bereich, aber mittlerweile sind sie vielmehr kulturprägend. „Agil“ zu sein, ist nicht nur für Unternehmen wichtig, sondern auch für mich als Unternehmerin – auch ganz persönlich. Daher beschäftige ich mich gerade viel mit Unternehmen aus dem Digital- und E-Commerce-Bereich. Ich habe mir auch einige Startup-Unternehmen angeschaut und gewinne dabei viel Inspiration von Unternehmen aus anderen Branchen. Mein Fokus liegt insbesondere auf Unternehmen, die es geschafft haben, sich mit disruptiven Innovationen weiterzuentwickeln: die zum Beispiel den Trend der Digitalisierung genutzt haben und ihr Geschäftsmodell entsprechend neu ausgerichtet haben.

Wer beschäftigt sich bei Ihnen im Hause mit dem Thema Zukunft?

Bei Douglas beschäftigt sich jeder einzelne Mitarbeiter mit dem Thema Zukunft, denn eine agile Kultur können wir im Unternehmen nur zusammen etablieren. Ich bin davon überzeugt, dass es wichtig ist, den Mut zu haben, neue Dinge auszuprobieren. Manchmal klappt es, manchmal klappt es nicht – auch das gehört für mich zu einer agilen Denkweise. Wichtig ist, dass man Neues wagt, um die Ideen zu finden die funktionieren und diese dann skaliert. Das ist nicht nur für mich persönlich wichtig. Ich glaube fest daran, dass diese Mentalität auch wesentlich ist für eine gesunde Unternehmenskultur – und sich schlussendlich auch positiv auf die Marke auswirkt. Als Unternehmen im Einzelhandel ist es für uns wichtig, dass wir, bei allem, was wir für die Zukunft tun, unsere Kunden nicht aus den Augen verlieren. Denn am Ende des Tages sind unsere Kunden unsere Zukunft.

Wie lang / kurzfristig betrachten und planen Sie Ihre Zukunft?

Es gibt eine kurzfristige Planung, um flexibel und agil zu bleiben. Und es gibt eine mittelfristige und eine langfristige Planung. Einen Plan zu haben, ist gut und wichtig, auch wenn einem das heute nicht mehr die Sicherheit gibt, die es früher gegeben hat. Heute müssen wir viel flexibler planen, da sich die Märkte innerhalb kürzester Zeit umfassend verändern.

Wie werden sich die Bedürfnisse und Wünsche Ihrer Kunden in der Zukunft ändern und wie beschäftigen Sie sich damit?

Wie sich Bedürfnisse unserer Kunden verändern, erkennt man oft schon am eigenen Einkaufsverhalten: Wir wollen unsere Produkte möglichst sofort, statt auf eine Lieferung warten zu müssen. Das Thema sofortige Warenverfügbarkeit gewinnt damit zunehmend an Bedeutung.

Und natürlich wollen wir flexibel darüber entscheiden, wann, wo und wie wir einkaufen. Habe ich Zeit, um in die Stadt zu gehen oder bestelle ich lieber schnell online? Ist mein Produkt im Geschäft verfügbar? Bin ich zu Hause, wenn meine Lieferung ankommt? Bei Douglas arbeiten wir deswegen an einem nahtlosen Ineinandergreifen unserer Vertriebskanäle, damit unsere Kunden die volle Flexibilität genießen. Die bietet Douglas vielfach schon heute: Ich kann Produkte im Onlineshop recherchieren und entweder direkt bestellen oder in der nächsten Filiale reservieren – dann kann ich sie vor Ort auch noch ganz bequem ausprobieren. Umgekehrt kann ich Produkte, die in meiner Filiale gerade nicht verfügbar sind, online bestellen und zu mir nach Hause liefern lassen. So muss ich kein zweites Mal in die Stadt.

Das Bedürfnis nach Flexibilität und der Wunsch nach schnellstmöglicher Warenverfügbarkeit werden sich in Zukunft weiter verstärken. So werden wir künftig nicht ein oder zwei Tage auf unsere Onlinebestellung warten, sondern wollen sie in der nächsten Stunde geliefert bekommen – auch daran arbeiten wir.

Eines aber wird sich nicht ändern: das grundsätzliche Bedürfnis der Menschen nach Schönheit. Davon bin ich überzeugt.

Welche drei Eigenschaften sind Ihnen am wichtigsten bei Mitarbeitern, die für Sie arbeiten / Sie rekrutieren?

Unternehmergeist, Kreativität und Loyalität, denn diese drei Eigenschaften stehen für mich in unmittelbarem Zusammenhang zum Thema „agile Unternehmenskultur“.

Was war einer Ihrer größten Fehler in der Vergangenheit und wie haben Sie daraus gelernt bzw. Ihr Handeln verändert?

Einer meiner größten Fehler war es, vor 15 Jahren eine Shampoo-Linie für Senioren einzuführen. Aber natürlich will keine Frau ein Shampoo haben, wo dick und fett „40+“ drauf steht. Die Produkte lagen wie Blei im Regal.

Aber so ist das eben: man macht täglich Fehler. Ich habe daraus gelernt, dass man sich Erfolg nicht schön reden darf. Wenn man merkt, dass etwas in die falsche Richtung läuft, sollte man schnell reagieren. Ich folge da dem Motto „kill your darlings“: Ich greife lieber sofort ein und mache klar Schiff. Natürlich ist das manchmal schmerzlich. Aber ein Neustart ist besser, als an etwas zu hängen, das nicht funktioniert oder gar Zeit und Kraft damit zu verschwenden, es zu retten.

Grundsätzlich habe ich relativ schnell eine Vorstellung davon, wie etwas sein sollte. Wenn aber im nächsten Meeting jemand ist, der mir sagt, dass diese Idee totaler Mist war, kann ich das sehr gut annehmen. Wenn sich herausstellt, dass ich in die falsche Richtung laufe, kann ich meine Meinung revidieren. Das ist übrigens noch eine Erkenntnis, von der ich überzeugt bin: Bei Douglas sagen wir immer „teamwork always wins“ – ich halte es für unglaublich wertvoll, wenn das Kollektiv des Teams mitdenkt und gegebenenfalls auch eingreift.

Was sind momentan Ihre größten Investitionen in die Zukunft?

Die größten Investitionen sind die in das richtige Personal, in die richtige Technologie, in unsere Filialen, um aus ihnen einen „Point of Experience“ zu machen. Unsere Filialen müssen in mehrerlei Hinsicht moderner werden: Vor allen Dingen sollen sie künftig einen besonderen Erlebnischarakter haben. Wie das aussehen kann, testen wir zum Beispiel gerade in unserer Filiale in der Kaiserstraße in Frankfurt. Hier bieten wir unseren Kunden viele digitale Touchpoints, die zu einer völlig neuen Form von Beratung und Erlebnis führen.

Wie wird sich Ihre Branche in der Zukunft weiter entwickeln / verändern?

Der Kosmetikmarkt wird sich in Europa weiter positiv entwickeln weil die Menschen immer mehr bereit sind in ihre eigene Schönheit zu investieren. Das gilt im Übrigen nicht nur für Frauen, sondern auch für Männer. Und Beauty betrifft heute nicht mehr ausschließlich den Kosmetikbereich, sondern umfasst auch den Pflegebereich. Deshalb entwickelt sich der Markt für Premiumkosmetik und -pflege auch überproportional.

In diesem Zusammenhang spielt die Vielfalt der Einkaufsmöglichkeiten natürlich eine wichtige Rolle. Online wird für unsere Branche weiterhin eine große Rolle spielen. Aber ich bin überzeugt, dass Filialen an Bedeutung nicht verlieren werden, weil sie eben mehr bieten: individuelle Beratung, einzigartigen Service und ein persönliches Einkaufserlebnis. Nur in der Filiale können unsere Kunden die ganze Produktvielfalt unmittelbar erleben: verschiedene Texturen auf der Haut spüren, diverse Produktlinien ausprobieren, an unterschiedlichen Duftnoten riechen, neue Farbnuancen am eigenen Augen Make-Up testen – das ist es doch, was ein Beauty-Erlebnis ausmacht.

Wie würde Ihr (innovatives) Bild des Unternehmens der Zukunft aussehen?

Für mich stellt ein innovatives Unternehmen den Kunden permanent in den Mittelpunkt und findet auf seine individuellen Bedürfnisse die richtige Antwort. Das erfordert, dass wir vielleicht auch einmal radikale Innovationen schaffen: Produkte, die völlig neu ansetzen und unsere Kunden überraschen. Oftmals sind genau das die Innovationen, die Bedürfnisse befriedigen, die Kunden zuvor vielleicht noch gar nicht bewusst waren und somit auch völlig neue Märkte eröffnen.

Wer oder was inspiriert Sie und welchen Einfluss hat das auf Ihre Rolle?

Mich persönlich inspirieren unsere rund 20.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Douglas. Sie alle sind Markenbotschafter unseres Unternehmens und damit das Herz von Douglas. Ich freue mich auf jeden Besuch in einer unserer 2.500 Filialen: die Erlebnisse am Puls unseres Unternehmens und in den Gesprächen mit den Kolleginnen und Kollegen sind für mich jedes Mal wahnsinnig inspirierend. Ich komme danach immer mit tollen Eindrücken und einem ganzen Strauß an neuen Ideen zurück.

 

Mach dein Ding und werde erfolgreich, anhören und abonnieren, Danke……… 

 

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Deutschland, bitte aufwachen!……………….

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Deutschland, bitte aufwachen!

(c) Fotolia/Alexander Limbach

Im Übergang zur fünften industriellen Revolution gehen den Industriestaaten die Zukunftsideen aus. Auch Deutschland stolpert mehr in die Zeit der „Erde 5.0“, als dass es sein Herz in die Hand nimmt und die eigene Zukunft selbstbewusst gestaltet. Diesen Gastbeitrag für die Zeitschrift IT-Management können Sie hier im Originallayout herunterladen.

Von Karl-Heinz Land

Die Welt digitalisiert in rasender Geschwindigkeit. Das Silicon Valley, Traum- und Pilgerziel von deutschen Managern und Politikern, ist längt nicht mehr der einzige Hotspot technologischer Entwicklung. Vor allem China drängt in die digitale Sphäre. Bei Zukunftsthemen wie Robotik, Künstlicher Intelligenz oder bei dem neuen Mobilfunkstandard 5G wird das Land eine führende Rolle spielen. Das ist keine gute Nachricht, denn als autoritärer Staat setzt sich China über ethische Bedenken hinweg, treibt die Digitalisierung und Vernetzung rigoros, zuweilen skrupellos voran. So ist es im Reich der Mitte bereits beschlossene Sache, mittels Digitalisierung die Bevölkerung zu kontrollieren und zu steuern. Ein Vorgehen, dass in Deutschland undenkbar wäre.

Digitalisierung, das zeigt sich an vielen Orten, ist an sich weder gut noch schlecht. Sie ist immer das, was die Menschen aus ihr machen. Die offenkundigen Fähigkeiten Russlands in Sachen Cyberkriminalität zeugen letztlich auch von hoher digitaler Kompetenz. In Saudi Arabien ist mit „Neom“ eine digitalisierte und vernetzte Superstadt geplant, in der in großem Stil alle Innovationen, die unter dem Stichwort „Smart City“ diskutiert werden, auf sage und schreibe 26.000 Quadratkilometern realisieren werden sollen. Man darf gespannt sein, wie das autoritäre Königreich dieses Projekt ausgestaltet und was es für die Menschen dort letztlich bedeutet.

Diese Beispiele zeigen: Viele Staaten agieren in der digitalen Transformation deutlich engagierter als Deutschland und Europa. Doch Deutschland wird wirtschaftlich und digital unweigerlich mit diesen Märkten, diesen Nationen und Gesellschaften verbunden sein, muss sich behaupten und wettbewerbsfähig bleiben. Damit ist eben nicht nur der ökonomische Aspekt gemeint. In Zeiten des „Digitalen Darwinismus“ konkurrieren längst auch Werte- und Gesellschaftssysteme miteinander. Was haben die westlichen, demokratischen Staaten dem digitalen Rigorismus autoritärer Regime entgegenzusetzen? Wie passen sie sich an die neuen „Lebensbedingungen“ in der digitalen Sphäre an? Welche Rolle übernehmen sie bei der Neuverteilung der Welt? Antworten auf solche Fragen bleiben Berlin, Brüssel und andere westliche Hauptstädte schuldig.

Digitales Risikoland

Es ist paradox: Die Medien berichten tagtäglich von digitalen Innovationen in Unternehmen, von strukturellen, disruptiven Veränderungen in Märkten – und trotzdem befassen sich viele Unternehmen und Politiker nach wie vor nicht mit den Auswirkungen. Allzu bereitwillig folgen sie den Beschwichtigern, die ihnen einreden, dass die umfassende Digitalisierung schon nicht so schnell kommen und so gravierend ausfallen wird. Selbst Fachleute, die es eigentlich besser wissen müssten, stimmen in diesen Kanon mit ein. Kaum zu glauben, dass Roland Berger Strategy Consultants, eine Institution unter den deutschen Unternehmensberatungen, sich zu einem Statement wie diesem hinreißen lässt: „Die Digitalisierung kommt, aber sie kommt mit breiter Wirkung nicht so schnell, wie manche Panikmacher uns glauben machen. Und die vielbeschworene, durch den technologischen Wandel ausgelöste Massenarbeitslosigkeit findet nicht statt.“

Eine gravierende Fehleinschätzung. Deutschland ist ein digitales Risikoland, weil es in hohem Maße von besonders gefährdeten Schlüsselindustrien wie der Automobilbranche, dem Anlagen- und Maschinenbau abhängig ist. Das Internet der Dinge, Künstliche Intelligenz, die Blockchain und der 3D-Druck werden, gepaart mit der Sharing Economy, die Spielregeln in diesen Märkten komplett verändern und die Arbeit verschwinden lassen. Wer sich aufmerksam umschaut, erkennt die tiefgreifende Digitalisierung und die damit einhergehenDe Dematerialisierung an vielen Punkten:

  • KI beginnt bereits, in Versicherungen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften all jene Menschen zu ersetzen, die mit strukturierten Daten, zum Beispiel Verträge und Zahlen, arbeiten.
  • Die smarte Fabrik ist frei von Menschen.
  • Die Automobil- und Zulieferer wird durch autonome und vernetzte Verkehrssysteme und die Sharing Economy deutlich schrumpfen.
  • Die Heerscharen an Technikern, die jetzt noch den Mobilfunk und die terrestrischen Breitbandnetze ausbauen in Stand halten, werden in der nächsten Stufe nicht mehr benötigt: Im Internet der Dinge wird jedes Gerät zu einer IP-Adresse, direkt adressierbar und aus der Ferne zu warten.
  • KI die Entwicklung von neuer Software und die Analyse von Daten übernehmen und führt bereits heute all die Hoffnungen auf neue Jobs, zum Beispiel für Programmierer oder Data Scientists, ad absurdum.

Digitalisierung – Politik aus der zweiten Reihe

Diese Liste ließe sich beliebig verlängern. In dieser prekären Situation zieht sich der deutsche Michel die Zipfelmütze über den Kopf und dämmert weiter vor sich hin. Die Digitalagenda der alten Bundesregierung? Sprang viel zu kurz. Die Digitalstrategie der neuen Bundesregierung? Konturenlos. Trotz monatelangem Ringens um die Regierungsbildung wurde wieder einmal die Chance verpasst, das Thema Digitalisierung zu institutionalisieren, auf einen gebührenden vorderen Platz der politischen Agenda zu hieven und klare Kompetenzen zu schaffen. Stattdessen werden jetzt Dorothea Bär (CSU) als Staatsministerin für Digitalisierung – eine Querschnittsfunktion ohne eigenes Ministerium – und die CDU-Politikerin Eva Christiansen (CSU) als Verantwortliche für Digitalpolitik im Kanzleramt an der digitalen Zukunft arbeiten. Angesichts der Konkurrenzkämpfe zwischen CSU und CDU kann man nur hoffen, dass sei aus der zweiten Reihe etwas Konstruktives zustande bringen.

Im Hintergrund hat sich derweil das 2017 auf Initiative der Bundesregierung gegründete „Deutsche Internet Institut“, das auch auf den Namen „Weizenbaum-Institut für die vernetzte Gesellschaft“ hört, an die Arbeit gemacht. Letztlich handelt es sich dabei um nicht mehr als Initiativverbund der renommierten Berliner Hochschulen. Ob ihre gemeinsamen Anstrengungen ausreichen, um ein Fundament für eine Vision für ein digitales Deutschland zu legen, muss sich erst noch herausstellen. Zweifel sind angebracht, zumindest an der Geschwindigkeit, in dem sich in einem solchen Verbund konkrete, belastbare Vorstellungen entwickeln können.

Die aber sind vonnöten. Wir brauchen einen Wettbewerb der Zukunftsideen für das Leben in der „Infosphäre“, die der Digitalphilosoph Luciano Floridi (Universität Oxford) in seinem Buch „Die vierte industrielle Revolution“ beschreibt. Wir waren schon mal weiter. Als Carl Benedikt Frey und Michael Osborne an der Oxford Martin School vor fünf Jahren eine Studie veröffentlichten, die bis zu 47 Prozent der Jobs in den Industriegesellschaften in Gefahr sahen, intensivierte sich kurzzeitig die Diskussion. Mittlerweile werden die zu wahrscheinlichen Folgen durch die Digitalisierung, insbesondere das Verschwinden der Arbeit, wieder weitgehend negiert. Aber wenn die Deutschen nicht eines Tages mit der plötzlichen Erkenntnis aufwachen wollen, dass sie ihre wirtschaftliche Spitzenposition eingebüßt und nachlässig den Zusammenhalt der Gesellschaft aufs Spiel gesetzt haben, dann müssen sie jetzt handeln.

Neues Buch: Erde 5.0 – Die Zukunft provozieren

Rückblende. Vor zwei Jahren gaben der Philosoph Richard David Precht und ich einem österreichischen Magazin ein Doppelinterview. Es war ein überaus spannendes Gespräch. Wir waren uns einig darin, dass die Digitalisierung eine Großteil der Arbeit verdrängen wird, das Zusammenleben und die Sozialsysteme auf eine harte Probe gestellt werden und ein bedingungsloses Grundeinkommen Teil der Lösung sein wird. Jetzt haben Precht und ich fast zeitgleich unsere Ideen zu Papier gebracht. Precht hat unter dem Titel „Jäger, Hirten, Kritiker“ seine Vorstellungen einer digitalen Utopie veröffentlicht. Mein Buch „Erde 5.0 – Die Zukunft provozieren“ erscheint im Juli. Wir sehen die gleichen Phänomene, laufen in unseren Schlussfolgerungen jedoch nur teilweise parallel. Insbesondere in der Bewertung der Technologie liegen wir auseinander. Während Precht dafür plädiert, die Digitalisierung quasi einzuhegen und zu abzubremsen, glaube ich: Technologie löst die meisten Probleme, auch die, die durch Technologie selbst verursacht werden.

Die industrielle Revolution 5.0 bietet dafür alle Chancen. Sie haben richtig gelesen: 5.0. Die vierte industrielle Revolution, in deren Kern Vernetzung und Daten stehen, lassen wir gerade hinter uns. Die Industrie 5.0 wird von autonom agierenden, in einem feinen Gewebe verbundenen, cyberphysischen Systemen geprägt sein. Die Kooperation zwischen Mensch und Maschine erreicht ein neues Niveau, vor allem aber intergieren im 5.0-Zeitalter die Maschinen ohne Zutun des Menschen miteinander. Nicht nur für die Wirtschaft ergeben sich daraus immense Potenziale. Die exponentielle Wucht dieser neuen Stufe der industriellen Entwicklung wird dabei helfen, die großen Herausforderungen der Welt – Klimawandel, Hunger, Armut, Krankheit und Ungerechtigkeit – zu bewältigen (dazu mehr im abschließenden zehnten Teil der Serie in der kommenden Ausgabe von IT-Management).

Gleichzeitig stehen wir uns und unseren Kindern gegenüber in der Pflicht, eine Gesellschaft 5.0 vorzudenken und die notwendigen Entscheidungen zu treffen. Niemand sagt, dass es einfach sein wird, den Kapitalismus zu modernisieren und trotz aller Technologie ein humanes, demokratisches Miteinander zu gestalten. Aber es ist möglich. Das bedingungslose Grundeinkommen gewinnt immer mehr Fürsprecher, das ist erfreulich, doch das BGE ist kein Allheilmittel. Ein tragfähiges Zukunftskonzept erfordert Innovation und Umdenken in vielen Bereichen. Wir brauchen zum Beispiel…

  • ein neues Ziel: Das Wohl aller Menschen muss wieder als Zweck begriffen werden, durchaus auch im Sinne jenes „Bruttonationalglücks“, nach dem der kleine Staat Bhutan strebt.
  • ein adäquates Mindset: Exponentielles ersetzt lineares Denken, um den den digitalen Chancenraum mit Ideen füllen.
  • smartes Handeln: Big Data und Künstliche Intelligenz liefern Wirtschaft und Politik präzise und verlässliche Insights für bessere Entscheidungen.
  • schnellere Prozesse: Die „digitale Latenz“ muss verkürzt werden. Staat und Gesellschaft reagieren einfach viel zu langsam auf den digitalen Fortschritt. Wer die Zukunft gestalten will, muss agieren.
  • eine Sinnwirtschaft: Der positive Beitrag eines Unternehmens zur Gesellschaft („Total Societal Impact) tritt an die Stelle des Shareholder Value.
  • eine Zirkulärwirtschaft, in der nur noch komplett wiederverwertbare und recyclebare Produkte gehandelt werden.
  • eine neue Ethik, die dem Menschen die Kontrolle über seine Identität, sein Leben und seine Daten sichert. Nur dann können wir verhindern, dass der soziale Kitt unserer Gesellschaft vollends zerbröselt und der Populismus an Boden gewinnt.

Die Zukunft passiert nicht einfach so. Sie ist ein Projekt. Und wenn wir es endlich fokussiert angehen, sichern wir nicht nur die die Ertragskraft der Wirtschaft und ihren Erfolg in den globalisierten Märkten. Die Digitalisierung zwingt uns dazu und ermöglicht es uns gleichzeitig, unser Verständnis von Menschlichkeit, von Demokratie und Teilhabe „upzudaten“ und so weiter eine eigenständige, unabhängige Position im Wettbewerb der Nationen und Gesellschaftssysteme einzunehmen.

Das ist jede Anstrengung wert.

Buchtipps

  • Luciano Floridi, Die 4. Revolution – Wie die Infosphäre unser Leben verändert, Berlin 2015
  • Karl-Heinz Land, Erde 5.0 – Die Zukunft provozieren, Köln 2018 (erscheint in Kürze)
  • Richard David Precht, Jäger, Hirten, Kritiker – eine Utopie für die digitale Gesellschaft, München 2018

 

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Sieben Todsünden beim Immobilienverkauf…………

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01. Juni 2018

Sieben Todsünden beim Immobilienverkauf

Beim Immobilienverkauf geht es um viel Geld. Fehler kosten oft bares Geld und verhindern einen erfolgreichen Abschluss. Viele davon sind aber vermeidbar. Das PropTech Homeday hat nun sieben Stolperfallen aufgelistet, die beim Verkauf einer Immobilie unbedingt vermieden werden sollten.

Der Verkauf einer Immobilie ist oft eine sehr emotionale, komplexe und zeitraubende Angelegenheit von erheblicher finanzieller Tragweite. Umso wichtiger ist es, unnötige Fehler zu vermeiden. Das Maklerunternehmen Homeday hat nun sieben Todsünden beim Immobilienverkauf aufgelistet. Zudem erläutert das PropTech, wie sich die Fehler vermeiden lassen.

 

1. Massive Unterschätzung des Aufwands

Für viele Eigentümer beginnt bereits das Abenteuer Immobilienverkauf ohne eine genaue Vorstellung davon, was sie konkret erwartet. „Vor allem Privatleute mit wenig Verkaufserfahrung neigen dazu, völlig unvorbereitet ans Werk zu gehen und den finanziellen und zeitlichen Aufwand massiv zu unterschätzen”, macht Homeday-Gründer und Geschäftsführer Steffen Wicker deutlich. Zudem fehle es häufig an einem tieferen Verständnis für die organisatorischen Abläufe und notwendigen Arbeitsschritte, die beispielsweise ein professionelles Maklerunternehmen leistet. „Angefangen bei der fachgerechten Wertermittlung über die erfolgreiche Vermarktung der Immobilie bis hin zur Organisation und Durchführung von Besichtigungen und Verkaufsverhandlungen”, so Wicker.

2. Fehlen wichtiger Unterlagen

Oft fehlen auch wichtige Unterlagen. Das sorgt für Misstrauen und verprellt einige potenzielle Käufer. Hinzu kommt, dass Banken für die Immobilienfinanzierung immer umfassendere Dokumentationen verlangen. Vor einem geplanten Verkauf sollten daher die vorhandenen Unterlagen mit einem Immobilienexperten geprüft und bei der Beschaffung fehlender Dokumente auf fachkundige Hilfe gesetzt werden.

3. Falscher Verkaufspreis

Für den erfolgreichen Immobilienverkauf ist zudem ein realistischer Verkaufspreis entscheidend. „Überzogene Preisvorstellungen sind der häufigste Grund, an dem ein Verkauf scheitert”, meint Wicker. „Interessierte Käufer werden abgeschreckt und die Immobilie entwickelt sich zum Ladenhüter.“ Manche Eigentümer verschenken aber auch durch zu niedrige Angebote unnötig Geld. Umso wichtiger ist es, den Verkehrswert der Immobilie zu kennen. Einen konkreten Anhaltspunkt liefert die Wertermittlung durch einen Sachverständigen. Auch Immobilienmakler bieten oftmals einen kostenlosen Bewertungsservice an.

4. Unvorteilhafte Bilder und Exposés

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Unprofessionelle Handybilder in den Verkaufsanzeigen sind laut Homeday daher ein absolutes K.O.-Kriterium. Verbunden mit einem unattraktiven Exposé und einer lieblosen Anzeigengestaltung kommt der Verkaufsprozess häufig bereits an diesem Punkt zum Stillstand. Die Präsentation der Immobilie muss stattdessen ein „das gewisse Etwas” bieten. Angesichts der hohen Verkaufswerte sei das Zusammenspiel mit professionellen Fotografen eine lohnende Investition.

5. Mangelhafte Besichtigung

Der erste Eindruck zählt nicht nur auf dem Foto, sondern auch beim Besichtigungstermin. Meist haben bereits kleine Handgriffe und kosmetische Änderungen eine hohe Wirkung. Ein ungemähter Rasen und dreckiges Geschirr in der Spüle sind zum Beispiel leicht zu vermeiden. Bevorstehende Besichtigungstermine bieten zudem die passende Gelegenheit für notwendige Schönheitsreparaturen. Mit einer gut präsentierten Immobilie lassen sich schließlich bis zu 15% höhere Verkaufspreise erzielen.

6. Mangelnde Verhandlungsbereitschaft

Nach der erfolgreichen Besichtigung wartet mit den Preisverhandlungen bereits die nächste Herausforderung auf die Eigentümer. Viele zeigen sich laut Homeday wenig verhandlungsbereit und beharren auf dem ursprünglichen Preis. Oft fehle auch eine passende Preisstrategie, um auf die Vorstellungen des Käufers reagieren zu können. Ein erfahrener Makler kann hingegen als objektiver Vermittler, der mit Verhandlungen in entsprechenden finanziellen Größenordnungen vertraut ist, die Chancen für einen erfolgreichen Ausgang der Verkaufsverhandlungen erheblich erhöhen.

7. Zahlungsfähigkeit des Käufers wird nicht überprüft

„Vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags ist eine Bonitätsprüfung des Kaufinteressenten Pflicht, um teure Rückabwicklungen zu vermeiden”, betont Wicker. Viele Verkäufer würden sich davor allerdings scheuen. „Dabei reicht in der Regel bereits eine kurze Finanzierungsbestätigung der Bank oder eine entsprechende Bescheinigung, dass der künftige Vertragspartner über das benötigte Geld verfügt.” Solange keine Bankzusage vorliegt, sollten daher die Verkaufsaktivitäten mit weiteren Interessenten unbedingt fortgesetzt werden. (mh)

 

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Chance: Neue ImmoCompact-Fragestunde zur DSGVO

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2. Chance: Neue ImmoCompact-Fragestunde zur DSGVO
30. Mai 2018

2. Chance: Neue ImmoCompact-Fragestunde zur DSGVO

Seit dem 25.05.2018 ist es soweit: die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, ist in Kraft. Sie ordnet den Umgang mit Kundendaten von Grund auf neu und verunsichert vor allem kleine und mittelständische Unternehmer – auch in der Immobilienwirtschaft. ImmoCompact sorgt mit einer 2. Online-Fragestunde für Licht im Dschungel der neuen Datenregeln.

DSGVO – dieses Kürzel sorgt derzeit für reichlich Wirbel in der Immobilienwirtschaft. Wie müssen Kundendaten behandelt werden, wenn die neuen Datenschutzregeln am 25.05.2018 in Kraft treten? Diese Frage treibt vor allem kleine und mittelständische Unternehmer der Branche um. ImmoCompact veranstaltete daher am Donnerstag den 24.05.2018 – und damit einen Tag vor Inkrafttreten des neuen Regelwerks – eine kostenlose Online-Fragestunde zur DSGVO. Aufgrund des enormen Andrangs konnten aber nicht alle Interessenten aufgenommen werden. Deshalb wird es am 06.06.2018 eine zweite Auflage der DSGVO-Fragestunde geben.

 

DSGVO-Experte der Immobilienwirtschaft

Hierfür hat ImmoCompact mit Helge Norbert Ziegler erneut einen absoluten Experten auf dem Gebiet der DSGVO gewonnen. Der Wirtschaftsjurist hat sich nicht zuletzt als Autor des Buchs „Anforderungen an den Datenschutz in Immobilienunternehmen“ intensiv mit allen relevanten Fragen rund um die DSGVO auseinandergesetzt. Als Präsident des BVFI – Bundesverband für die Immobilienwirtschaft kennt er zudem aus den täglich eingehenden Fragen die besonderen Belange der Immobilienunternehmer aus dem Effeff.

Schnell voranmelden

Am 06.06.2018 wird Helge Norbert Ziegler im Rahmen einer 2. Online-Fragestunde zur DSGVO alle Fragen der ImmoCompact-Leser beantworten. Beginn ist wieder um 12:00 Uhr. Die Teilnahme ist kostenfrei. Allerdings ist aus technischen Gründen die Teilnehmerzahl begrenzt und eine Voranmeldung bis zum 05.06. um 12 Uhr erforderlich. Nach Ablauf dieser Frist erhalten die Teilnehmer einen Link zum Webinarraum. Sind die Plätze aufgebraucht, ist leider keine weitere Anmeldung mehr möglich. Sichern Sie sich daher am besten direkt Ihren Platz für unser 2. Experten-Webinar zur DSGVO.

Hier geht es zur Anmeldung für das 2. DSGVO-Webinar am 06.06.2018 um 12:00 Uhr: https://www.xing.com/events/immocompact-fragestunde-dsgvo-1952633

 

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Berliner Bundesratsinitiative will Mietrecht drastisch verschärfen…………

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Berliner Bundesratsinitiative will Mietrecht drastisch verschärfen
04. Juni 2018

Berliner Bundesratsinitiative will Mietrecht drastisch verschärfen

Einer Berliner Bundesratsinitiative strebt eine drastische Verschärfung des Mietrechts an. Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt den Vorstoß ausdrücklich. Er sieht in dem Vorhaben deutliche Verbesserungen im Vergleich zum Reformvorhaben der Bundesregierung.

Eine aktuelle Berliner Bundesratsinitiative sieht mehrere Mietrechtsänderungen vor. So soll unter anderem die Mietpreisbremse geändert werden. Ausnahmen und Sonderregelungen wie Vormiete oder modernisierte Wohnungen werden demnach gestrichen und zugleich Möblierungszuschläge definiert. Zudem sollen die zeitliche Befristung für die Regelungen der Mietpreisbremse entfallen und Verstöße gegen die Mietpreisbremse als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Abschließend soll die „Mietwucher“-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetz überarbeitet werden, um in der Praxis wieder anwendbar zu werden.

 

Vergleichsmiete/Mietspiegel

Auch in Bezug auf die Vergleichsmieten sieht die Initiative konkrete Vorschläge vor. Der Betrachtungszeitraum für die Vergleichsmiete soll von vier auf zehn Jahre verlängert werden, damit nicht länger nur die hohen Neu- und Wiedervermietungsmieten der letzten Jahre die Mieten in bestehenden Mietverhältnissen bestimmen. Für die Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen ist eine Absenkung vorgesehen. Innerhalb von fünf Jahren darf die Miete demnach höchstens um 20 bzw. 15% steigen. Zudem darf sie nur so lange zulegen wie die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten wird. Existiert vor Ort ein qualifizierter Mietspiegel, muss er zur Begründung einer Mieterhöhung immer herangezogen werden.

Modernisierung und Kündigungsschutz

Darüber hinaus ist eine Anpassung der Modernisierungsumlage geplant. Sie soll von 11 auf 6% gesenkt und zeitlich befristet werden. Mieterhöhungen nach Modernisierungen dürfen höchstens 2,00 Euro pro m2 innerhalb eines Zeitraums von acht Jahren betragen. Wenn Mietbelastung plus Nebenkosten und Heizkosten mindestens 40% des Haushaltsnettoeinkommens ausmachen, liege eine soziale Härte vor. Dann soll die Modernisierungsmieterhöhung nicht oder nur teilweise gezahlt werden müssen. Zu guter sollen die Rechtsfolgen einer Kündigung mit Kündigungsfrist und einer fristlosen Kündigung wegen Mietrückständen harmonisiert werden. Zahlt der Mieter die Mietrückstände nach, wird demnach nicht nur die fristlose Kündigung, sondern auch die ordentliche Kündigung wirkungslos.

Schutz vor „drastischen Mietsteigerungen auf breiter Front“

Der DMB begrüßt die Bundesratsinitiative zum Mietrecht, da sie den Mieterschutz verbessere und Mieterhöhungsspielräume eingrenze. Damit seien die Vorschläge besser als die Pläne der Bundesregierung. „Die Berliner Vorschläge gehen weit über das hinaus, was die Bundesregierung an Mietrechtsänderungen plant bzw. was im Koalitionsvertrag vereinbart wurde“, sagt DMB-Bundesdirektor Lukas Siebenkotten. „Wir hoffen, dass die Berliner Bundesratsinitiative jetzt Grund- und Anlass für die Bundesregierung ist, die eigenen Reformansätze zu überdenken und zusätzliche Verbesserungen zu beschließen.“ Eine Realisierung der Berliner Vorschläge würde Mieter schließlich vor „drastischen Mietsteigerungen auf breiter Front“ schützen. (mh)

 

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Wegen hoher Mieten: Mehr Rente für Städter?…………

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Wegen hoher Mieten: Mehr Rente für Städter?
01. Juni 2018

Wegen hoher Mieten: Mehr Rente für Städter?

Die Preisexplosion der Mieten in einigen deutschen Großstädten ist in diesem Jahr fester Bestandteil der politischen Agenda. Gundula Roßbach, die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung, hat vor diesem Hintergrund nun eine Erhöhung der Renten für Städter ins Spiel gebracht.

Die Mietpreise in Ballungsräumen sind in Deutschland oft deutlich höher als im ländlichen Raum. Gundula Roßbach fordert daher nun, diese Tatsache bei der Berechnung der Grundrente zu berücksichtigen. Die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung will eine höhere Grundrente in Ballungsräumen einführen. Vor allem im Alter müsse die Politik Menschen vor einem sozialen Abrutschen geschützt werden.

 

Mietunterschiede ausgleichen

Konkret sollen die Mietpreisunterschiede zwischen Stadt und Land in die Berechnungsformel der geplanten Grundrente für langjährige Geringverdiener einfließen. Im Bayerischen Wald beispielsweise würden Betroffene schließlich im Schnitt mehrere Hundert Euro weniger als in München zahlen. Solche Preisunterschiede sin laut Roßbach im bisherigen System nur schwer auszugleichen.

Neue Rente für langjährige Beitragszahler

Die Grundrente soll noch im kommenden Jahr auf den Weg gebracht werden. Dem Konzept zufolge erhalten Arbeitnehmer, die 35 Jahre lang Beiträge gezahlt haben oder Zeiten der Erziehung oder Pflege vorweisen können, zukünftig Anspruch auf eine Grundrente. Inwieweit die Forderungen Roßbachs in endgültige Konzept einfließen werden, bleibt aber abzuwarten. (mh)

 

Wie wär´s denn mit Mieteinnahmen ohne Verschuldung, anhören und abonnieren, Danke……           

 

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Griechische Wirtschaft startet durch

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Griechische Wirtschaft startet durch

  • AKTUALISIERT AM 

Die griechische Regierung hat neue Kredite vehement abgelehnt. Jetzt scheint ihr die eigene Wirtschaft in die Hände zu spielen: Das Wachstum nimmt Fahrt auf. Die griechische Wirtschaft ist im ersten Quartal diesen Jahres dank steigender Exporte durchgestartet. Das Bruttoinlandsprodukt legte von Januar bis März im Vergleich zum Schlussquartal 2017 um 0,8 Prozent zu, wie das Statistikamt in Athen am Montag mitteilte. Damit beschleunigte sich das Wachstum auf das Vierfache seiner bisherigen Geschwindigkeit und das Doppelte des Durchschnitts der Euro-Zone. Die griechische Wirtschaft wächst bereits seit fünf Quartalen ununterbrochen.

Während die Warenexporte diesmal um 5,1 Prozent zulegten, wuchs der Konsum um 0,1 Prozent. Die Investitionen schrumpften indes. Im Vergleich zum Auftakt des Vorjahres stieg die Wirtschaftsleistung um 2,3 Prozent.

Höchstes Wachstum seit zehn Jahren

„Das war das höchste Wachstumstempo in einem Jahrzehnt“, sagte Ökonom Nikos Magginas von der griechischen National Bank. Das stützt die optimistischen Prognosen der Industriestaaten-Organisation OECD. Diese traut Griechenland 2018 ein Wachstum von 2,0 Prozent zu, das 2019 sogar auf 2,3 Prozent steigen soll.

Griechenland steckte lange in einer Rezession. Während dieser ging die Wirtschaftsleistung um rund ein Viertel zurück. Ministerpräsident Alexis Tsipras will sein Land nach dem Auslaufen der europäischen Rettungsprogramme im Sommer mit einem Wachstumsplan in einen nachhaltigen Aufschwung steuern.

 

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Wie kann ich die Entscheidung beschleunigen?

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Wie kann ich die Entscheidung beschleunigen?

© shutterstock / StunningArt

Verkäufer wollen Entscheidungen beschleunigen. Das liegt in der Natur der Sache. Allerdings geht das nur in sehr begrenztem Maße. Man kann Entscheidungen nur dann beschleunigen, wenn der Käufer zu einer Entscheidung auch bereit ist. Wir müssen also zunächst sicherstellen, dass das Treffen einer Entscheidung überhaupt möglich ist, bevor wir versuchen, diesen Vorgang zu beschleunigen. Aber der Reihe nach.

Viele Vertriebsbücher sind bereits über „den Abschluss“ geschrieben worden – Neudeutsch auch „Closing“ genannt. Man sollte das Closing jedoch nicht losgelöst vom restlichen Entscheidungsprozess betrachten. Schließlich können Entscheidungen nicht beliebig herbeigeführt werden.

Entscheidungen können erst dann getroffen werden, wenn gewisse Voraussetzungen vorliegen. D.h. wer auf Entscheidungen einwirken will, der kann sie zunächst einmal nur ermöglichen. Etwa, indem er die nötigen Informationen liefert oder dabei hilft, sinnvolle Alternativen zu beleuchten und zu bewerten. Erst später kann man die Entscheidung herbeiführen. Erst Sog, dann Druck.

„Willst Du mich heiraten“ klappt auch nicht in den ersten Minuten nach dem Kennenlernen

Wie schon oft vergleiche ich die abstrakte Tätigkeit des Verkaufens mit dem natürlichen Werben um einen Lebenspartner. Der Heiratsantrag entspricht dem Abschluss. Es ist eine geschlossene Frage: „Willst Du mich heiraten?“ Ja oder Nein könnte die Antwort ausfallen. Und „Vielleicht“ bedeutet „Nein“. Oder zumindest „Nein, noch nicht.“

Wenn man will, dass eine Entscheidung getroffen wird, muss man sie herbeiführen. Und das sollte man erst tun, wenn man denkt, dass die meisten Unsicherheiten geklärt sind. Erst dann ist es sinnvoll, das anzuwenden, was gemeinhin als Closing bezeichnet wird. Es ist absolut nicht hilfreich, eine Entscheidung erzwingen zu wollen, wenn noch nicht alle Informationen vorliegen. Ist es allerdings so weit, dann sollte man nicht unnötig Zeit verstreichen lassen. Es ist vollkommen sinnlos, eine Entscheidung weiterhin zu ermöglichen, wenn sie bereits getroffen werden könnte.

Ein wenig ist das wie bei der Geburtshilfe. Auch da ist es nicht sinnvoll, eine Geburt einleiten zu wollen, wenn die Zeit dafür noch nicht reif ist. Eine gute Hebamme wird sich kaum dafür einsetzen, eine Geburt in Gang zu setzen, wenn noch nicht alle Voraussetzungen gegeben sind. Aber wenn es so weit ist, gibt es auch keinen unnötigen Aufschub mehr. Dann wird dafür gesorgt, dass die kleine Entscheidung das Licht der Welt erblickt. Vielleicht können Verkäufer im Geschäftskundenvertrieb diese Analogie verwenden, um unnötige Beschleunigungsversuche zu verhindern. Man muss eben den richtigen Moment abwarten, um nachzuhelfen.

Entscheidung ist schmerzhafte Trennung

In dem Wort Entscheidung steckt Schmerz, denn Scheidung bedeutet Trennung. Und wer trennt sich schon gerne? Bei der Entscheidung müssen wir uns von Alternativen verabschieden und uns festlegen. Ent-scheidung eben. Für das eine – gegen das andere. Kaum jemand tut das gerne.

Betrachten wir einmal einen Entscheidungsprozess etwas genauer. Mein Lieblingsbeispiel nenne ich „Schatz im Schuhgeschäft“. Vielleicht kommt Ihnen das völlig untypisch vor, aber mein Schatz macht einen dreistufigen Entscheidungsprozess durch. Zunächst geht es um die Auswahl, dann um die Trennung und zum Schluss tröstet man sich selbst.

1. Auswahl

Im Schuhgeschäft gibt es eine große Auswahl. Diese wird ausgiebig genutzt. Alle nur ansatzweise infrage kommenden Möglichkeiten werden geprüft, bewertet und dann entweder in die engere Auswahl gezogen oder abgelehnt. Nach und nach sammeln sich mehrere Paar Schuhe rund um den Sitzplatz von meinem Schatz an. Wenn eine gute Verkäuferin anwesend ist, dann wird sie jetzt vorsichtig, aber beherzt die weniger attraktiven Alternativen wieder wegräumen. Das ist sehr gut, denn jetzt kommt die zweite Phase und das bedeutet:

2. Trennung

Wenn nur noch einige Alternativen übrig sind, dann müssen wir uns trennen. Nach und nach verringern wir die Anzahl der Möglichkeiten. Von fünf auf vier – autsch. Noch eine weniger – seufz. Von drei auf zwei – „ach menno!“ Jetzt gibt es nur noch zwei Alternativen. Die? Oder doch lieber die anderen? Wenn nur noch zwei Alternativen vorhanden sind, wäre das Falscheste, was man als Verkäufer machen kann, zusätzlich noch eine dritte ins Spiel zu bringen. Wenn es nur noch zwei Alternativen gibt und man sich zwischen beiden entscheiden soll (Diese? Oder sind die besser? Oder soll ich mich doch für die entscheiden …?) und der Verkäufer plötzlich mit einer dritten Alternative auftaucht, dann ist es ganz aus. Dann kann sich meine Frau nicht entscheiden. „Heute ist kein guter Tag zum Schuhe kaufen …“, lautet dann der verzweifelte Ausruf. Ein guter Verkäufer wird also weniger attraktive Alternativen schnell beseitigen oder gar nicht erst anbieten. So wird er dabei helfen, die Entscheidung zu ermöglichen, indem er geschickt den nächsten Schritt von der Trennung zum Trost vorbereitet.

3. Trost

Viele von Ihnen kennen das wunderbare Gefühl, eine gute Entscheidung getroffen zu haben. Alle Last des Vergleichens und Entscheidens ist abgefallen, und wir freuen uns auf das Neue. Das kann ein guter Verkäufer vorwegnehmen, indem er diesen Zustand der Zufriedenheit anspricht, wenn der Kunde noch in dem Prozess seiner Entscheidungsfindung steckt. Stellen Sie sich vor, der Schuhverkäufer sagt: „Die hier können Sie zum Kostüm genauso tragen wie zur Jeans. Und angenommen, Sie kommen aus einem wichtigen geschäftlichen Meeting und es hat angefangen zu regnen: Für Sie kein Problem, denn diese Schuhe sind hochgeschlossen und dennoch elegant.“ Durch diese Aussage baut der Verkäufer eine Brücke über das Entscheidungsflimmern.

Schnelle Entscheidung statt Entscheidungsflimmern

Bestimmt kennen Sie den unangenehmen Zustand zwischen Trennung und Trost. Dieses Zaudern zwischen den letzten Alternativen. Man weiß, dass man sich entscheiden sollte. Man weiß auch, dass die Optionen gut sind, aber man ist sich noch nicht sicher, welche die beste Option ist. Je länger man diesen Zustand der Unsicherheit ertragen muss, desto schwieriger wird die Entscheidung. Wenn wir das erkennen, warum sollten wir unsere Kunden dann in diesem unangenehmen Zustand belassen? Und was können wir daraus für die optimale Verhaltensweise im Verkauf ableiten?

Zunächst ist es wichtig, dass wir den Zeitraum, in dem sich der Kunde in der Situation des Entscheidungsflimmerns befindet, so kurz wie möglich halten. Bestimmt kennen Sie die Situation: Sie haben sich für eine Investition interessiert und einige Gespräche mit Anbietern geführt. Sie haben inzwischen auch schon mindestens ein passendes Angebot erhalten. Das Angebot liegt griffbereit auf einem Stapel. Sie könnten es jederzeit annehmen. Andererseits drängt Sie ja auch niemand. Das Angebot liegt also weiter dort. Je länger es so daliegt, desto geringer wird die Wahrscheinlichkeit, dass es angenommen wird. Je länger die Lösung fertig zur Entscheidung daliegt, aber nichts entschieden wird, desto unwahrscheinlicher wird es, dass eine Entscheidung überhaupt jemals stattfindet.

Entscheidungen beschleunigen durch weniger Alternativen

Ich nenne diesen Effekt die „Halbwertszeit des Angebotes“. Je länger es liegt, desto geringer wird die Strahlkraft der Lösung. Beim Kunden entsteht der Eindruck, dass er jederzeit eine Lösung haben könnte und dass die Probleme nicht drängender werden, wenn er wartet. Also bleibt die Lösung in Sichtweite liegen, wird immer entbehrlicher und schließlich verworfen.

Um das zu vermeiden, können wir zwei Strategien nutzen:

  1. Die letzte Phase der Entscheidungen von unnötigen Verzögerungen befreien. Sorgen Sie dafür, dass alle zeitintensiven Prozesse, wie zum Beispiel das Prüfen der Vertragsbedingungen, schon vor Abgabe des Angebotes erledigt sind.
  2. Sorgen Sie dafür, dass klare Termine, z.B. die Angebotsgültigkeit, den Entscheidungsprozess in ein zeitliches Raster zwängen.

Außerdem ist es wichtig, Varianten zu vermeiden. Es ist viel einfacher, ein Angebot anzunehmen, wenn man einfach „Ja“ sagen kann. Wenn innerhalb eines Angebotes bereits mehrere Alternativen enthalten sind, dann kann man es nicht so einfach annehmen, da man ja noch weitere Entscheidungen treffen muss. Jede Entscheidung ist allerdings bekanntlich eine Trennung und damit ein weiteres Risiko für Entscheidungsflimmern. Deshalb sollten wir nur eindeutige Angebote machen.

Wenn Kunden die Bitte nach einem Angebot mit Varianten äußern, dann haben wir noch nicht gut genug gearbeitet. Dann müssen wir im Gespräch noch herausarbeiten, was der Kunde eigentlich genau entscheiden will. Oder die Situation ist einfach noch nicht reif für ein Angebot und eine einfache Investitionsübersicht wäre die beste Antwort.

Entscheidung beschleunigen – Erste Hilfe

Wenn die Entscheidung des Kunden zu lange dauert, können Sie daher diese kurze Checkliste durchgehen:

Unnötige Alternativen vermeiden

Es ist einfacher „Ja“ zu sagen, als sich zwischen Alternativen zu entscheiden. Deshalb sollten Sie nur eine Variante anbieten.

Wenn der Kunde mehrere konkurrierende Alternativen möchte, haben Sie noch nicht den idealen Moment für ein Angebot erreicht. Sie sollten besser versuchen, zunächst noch genauer zu verstehen, was der Kunden wirklich will, bevor Sie ihr Angebot abgeben.

Trost durch Nutzen

Achten Sie darauf, dass Nutzen und Return on Investment als „Trost“ immer in Sichtweite sind. Wenn der Kunde immer wieder auf die persönliche Verbesserung hingewiesen wird, die ihm die Entscheidung bringt, ist diese nicht ganz so schmerzhaft.

Langwieriges vorziehen

Manche Abstimmungstätigkeiten, wie Prüfung der AGBs, Einkaufsbedingungen, Lizenzbedingungen und Ähnliches, verzögern die letzte Einigung, obwohl sie eigentlich schon möglich wäre. Daher ist es eine gute Strategie, diese Abstimmungstätigkeiten im Verkaufsprozess so weit wie möglich nach vorne zu ziehen und nicht damit bis zum Schluss zu warten.

Termin setzen

Wenn man keinen festen Termin hat, muss man sich auch nicht entscheiden. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Kunden einen gewissen Entscheidungsdruck verspüren. Bei vielen Geschäftsmodellen kann man Verknappung herbeiführen, indem man Entscheidungstermine festlegt, die einen bestimmten Vorteil für den Kunden bieten.

Außerdem sollte die Gültigkeit von Angeboten zeitlich klar begrenzt sein. Am besten fragen Sie, bis wann der Kunde eine Entscheidung getroffen haben möchte und setzen die Gültigkeit genau auf diesen Termin.

Geschlossene Fragen

„Willst Du mich heiraten?“ ist eine geschlossene Frage. „Wann willst Du mich heiraten?“ ist eine offene Frage. Offene Fragen sind gut, um die Haltung, Meinung und Sichtweise der anderen Person zu verstehen. Mit geschlossenen Fragen führen wir jedoch eher Entscheidungen herbei. Achten Sie daher darauf, dass sie geschlossene Fragen nutzen, um Entscheidungen zu beschleunigen.

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Durch Nicht-Führen des Führerscheins soll man die Fahrerlaubnis behalten können — allerdings nicht lange

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FührerscheinShutterstock

Fährt man regelmäßig Auto, ist es langfristig unvermeidbar, in eine Polizeikontrolle zu geraten. Hat man keine Gesetze gebrochen, ist diese in der Regel auch schnell vorbei. Die Polizisten wünschen einen schönen Tag und man darf weiterfahren.

In besonders unglücklichen Fällen kann es jedoch dazu kommen, dass die Polizei einen begründeten Verdacht hegt, man würde unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss fahren. Dies kann zum Beispiel durch Allergien gerötete Augen oder Schlafmangel passieren. In diesem Fall wird der Führerschein eingezogen und man wird zum Bluttest mit aufs Revier genommen.

Das Problem: Selbst wann man unschuldig ist, verliert man bis zum Abschluss des Untersuchungsverfahrens seine Fahrerlaubnis. Das kann bis zu zwölf Wochen dauern.

Durch Nicht-Führen des Führerscheins soll man die Fahrerlaubnis behalten können — allerdings nicht lange

Der Blogeintrag der Rechtsanwältin Katharina Batz von der Kanzlei Nierenz kursiert derzeit im Internet und soll Verkehrssündern (oder jenen, die als solche vermutet werden) ein kleines Schlupfloch vorstellen. Betz behauptet, dass die Polizei nur beschlagnahmen könne, was physisch vorhanden sei. Führt man seinen Führerschein nicht mit, ob absichtlich oder unabsichtlich, kann die Fahrerlaubnis also nur vorläufig entzogen werden.

Ab dem nächsten Tag könne man sich also für den Rest des Ermittlungsverfahren (und im Unschuldsfall darüber hinaus) vollkommen legal hinters Steuer setzen. Sogar Geld kann man so sparen: Das Bußgeld von 10 Euro wäre in diesem Fall billiger als die Kosten, die anfallen, wenn der Führerschein (auch nur vorläufig) entzogen wird.

Allerdings könnte die Polizei in den zwölf Wochen nochmal dazwischen funken: Die Polizei kann also ohne Führerschein nur die Fahrerlaubnis für den einen Tag entziehen, indem sie den Autoschlüssel des Fahrers einziehen oder das Fahrzeug sicherstellen. Um den Führerschein und die Fahrerlaubnis über einen längeren Zeitraum zu entziehen, hat die Polizei die Möglichkeit, eine gerichtliche Sicherstellung zu beantragen. Dies dauert im Regelfall ungefähr eine Woche.

Laut Batz hat der Beschuldigte nun noch die Möglichkeit, innerhalb einer Woche eine Stellungnahme abzugeben. Zieht er vor Ablauf dieser Frist noch einen Anwalt hinzu, der mit Hilfe der Ermittlungsakte prüft, ob eine Stellungnahme sinvoll ist, seien in der Regel schon mindestens drei Wochen seit der Kontrolle vergangen. Drei Wochen länger mit Führerschein.

Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt durch ein Gericht

Im Gespräch mit Business Insider bestätigt Melanie Depner, Rechtsanwältin bei der Kanzlei Baier Depner Rechtsanwälte in Karlsruhezwar, dass man seine Fahrerlaubnis vorläufig behalten kann, wenn man keinen Führerschein mitführt — allerdings nicht für drei Wochen.

„Der Entzug der Fahrerlaubnis durch das Gericht tritt schon mit dem Zeitpunkt ein, in dem der Beschuldigte den Entziehungsbescheid hierfür erhält“, sagt Depner. Um wieviel Zeit die Untersagung des Führens von fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeigen hinausgezögert werden kann, sei jedoch von Fall zu Fall verschieden und könne keinesfalls pauschal gesagt werden. Mit dem Posteingang des Entziehungbescheid, der in der Regel nach ein bis drei Tagen erfolgt, wird der Beschluss sofort Wirksam. Die Einlegung eines Rechtsmittels gegen diese Entscheidung oder die Stellungnahme eines Rechtsanwalts haben keine aufschiebende Wirkung. Den restlichen Zeitraum des Verfahrens bleibt man trotzdem ohne Fahrerlaubnis.

Wer also einen Entzug der Fahrerlaubnis verhindern will, kann das nur sehr kurz hinauszögern, indem er den Führerschein nicht zeigt. Da jedoch solche Eintscheidungen als besonders dringlich eingestuft würden und damit vom Gericht vorgezogen werden, handele sich die Verzögerung eher um ein paar Tage als ein paar Wochen. Das kann praktisch sein, wenn man ein paar Tage später einen wichtigen Termin hat. Sonst allerdings nicht.

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