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WAZ: FDP in NRW will „Mietkauf“ von Immobilien fördern…….

In Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, on Mai 26, 2021 at 3:12 pm

WAZ: FDP in NRW will „Mietkauf“ von Immobilien fördern

Düsseldorf (ots)

NRW-FDP-Chef Joachim Stamp will sich am Samstag beim digitalen Landesparteitag der Liberalen erneut zum Vorsitzenden wählen lassen. Neben Personalentscheidungen steht ein Leitantrag im Mittelpunkt, der auf das „Aufstiegsversprechen“ zielt. „Jede und jeder muss die faire Chance haben, ihre oder seine Wünsche und Träume zu leben – unabhängig davon, woher er kommt, woran sie glaubt, wen er liebt, was seine Eltern machen, wo sie wohnt oder wie ihre Träume sind“, sagte NRW-FDP-Generalsekretär Johannes Vogel der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ, Donnerstagsausgabe).

In dem Antrag, der der WAZ vorab vorliegt, geht es unter anderem darum, möglichst viele Bürger zu Immobilieneigentümern zu machen. Angedacht ist ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer und die Förderung des „sozialen Wohnungskaufes“. Die FDP will dafür „Mietkauf-Modelle“ entwickeln für jene, die es sich bisher nicht leisten können, eine Wohnung zu erwerben. Mit privaten Investoren und im städtischen Wohnungsbau könnten künftig immer mehr „Mietkauf-Wohnungen“ entstehen. Über Tilgungskostenzuschüsse und Vorfinanzierungen würde so für viele Menschen der Traum von der eigenen Wohnung Wirklichkeit.

Zum „Aufstiegsversprechen“ gehören laut FDP auch mehr Kita-Personal, mehr Talentschulen in Quartieren mit sozialen Herausforderungen, mehr Schulsozialarbeit und digitale Bildung.

Pressekontakt:

Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 – 804 6519
zentralredaktion@waz.de

Original-Content von: Westdeutsche Allgemeine Zeitung, übermittelt durch news aktuell

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Großfusion am deutschen Wohnungsmarkt…

In Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, on Mai 26, 2021 at 3:06 pm

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 IMMOBILIEN25. Mai 2021Großfusion am deutschen Wohnungsmarkt

Paukenschlag am deutschen Wohnungsmarkt: Mit Vonovia und Deutsche Wohnen wollen sich die Nummer 1 und die Nummer 2 der deutschen Wohnungskonzerne zusammenschließen. Entsprechende Pläne haben beide Unternehmen nun offiziell bekanntgegeben.

Die Übernahmewelle am deutschen Wohnungsmarkt erreicht ihren vorläufigen Höhepunkt. Mit Vonovia und Deutsche Wohnen wollen sich die größten Wohnungsgesellschaften des Landes zusammenschließen. Die Gremien beider Unternehmen haben bereits Eckpunkte des Zusammenschlusses vereinbart. Gelingt dieser, würde Vonovia seine ohnehin bereits deutliche Marktführerschaft weiter ausbauen. Zusammen kommen die beiden Konzerne auf einen Bestand von rund 550.000 Wohnungen im Wert von mehr als 80 Mrd. Euro.

Deutlicher Aufpreis auf den letzten Aktienkurs

Aktionäre der Deutsche Wohnen erhalten dem offiziellen Angebot zufolge insgesamt 53,03 Euro je Aktie, bestehend aus einem Angebotspreis von 52 Euro in bar sowie der Dividende für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 1,03 Euro, die vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung der am 01.06.2021 stattfindenden Hauptversammlung zur Auszahlung kommt. Vonovia bietet damit eine Prämie von 18% auf den Schlusskurs der Deutsche Wohnen vom 21.05.2021 und von 25% auf Basis des volumengewichteten Durchschnittskurses der letzten drei Monate.

105 Mio. Euro Einsparungen pro Jahr

Die beiden Wohnungsbestände passen laut Vonovia und Deutsche Wohnen strategisch und geografisch sehr gut zusammen. Durch die gemeinsame Bewirtschaftung sollen signifikante Skaleneffekte und damit Kosteneinsparungen von 105 Mio. Euro pro Jahr erzielt werden. Gleichwohl sollen vor Januar 2024 keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen werden.

Wohnungsmangel und Klimawandel besser und effizienter bewältigbar

Der Zusammenschluss soll auch mehr Möglichkeiten schaffen, um Wohnungsmangel und Klimawandel besser und effizienter zu bewältigen. Es entstehe ein mieterorientiertes und gesellschaftlich verantwortungsvolles Unternehmen, das in enger Partnerschaft mit der Politik verlässlich zu notwendigen Lösungen auf dem Wohnungsmarkt beitragen könne. (mh)

Bild: © Vonovia SE

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BaFin will Bausparkassen mehr Spielraum verschaffen……………..

In Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, on Mai 26, 2021 at 3:01 pm

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 IMMOBILIEN25. Mai 2021BaFin will Bausparkassen mehr Spielraum verschaffen

Die BaFin hat eine Reform der Bausparkassen-Verordnung vorgeschlagen. Bausparkassen sollen dadurch im Umfeld der rasant steigenden Immobilienpreise und der historisch niedrigen Zinsen mehr Ertragsmöglichkeiten erhalten.

Die BaFin hat den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Bausparkassen-Verordnung zur Konsultation gestellt. Mit dem Entwurf werden die § 9 (Großbausparverträge) und § 12 (Darlehen gegen Verpflichtungserklärung, Blankodarlehen) der Bausparkassen-Verordnung angepasst, indem die dort verankerten Maximalbeträge erhöht werden.

Moderate Erweiterung der Ertragsmöglichkeiten

Hintergrund des BaFin-Vorschlags sind die Entwicklungen am deutschen Immobilienmarkt. Dort sind in den vergangenen Jahren Nachfrage und Preise deutlich gestiegen. Auch die Nachfrage nach Modernisierungsmaßnahmen hat stark zugenommen. Zugleich stellt das anhaltende Niedrigzinsniveau die Bausparkassen vor große Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund sowie angesichts der gesetzlichen Restriktionen, denen das Geschäftsmodell unterliegt, sei eine moderate Erweiterung der Ertragsmöglichkeiten für Bausparkassen von erheblicher Bedeutung.

Verdoppelung bei Großbausparverträgen

Die angepasste Verordnung soll den Bausparkassen ermöglichen, auf die Marktentwicklungen zu reagieren und in diesem Bereich wettbewerbsfähig zu bleiben. Konkret soll der zulässige Betrag für Großbausparverträge von 350.000 auf 700.000 Euro erhöht werden. Bei Darlehen gegen Verpflichtungserklärung, Blankodarlehen schlägt die BaFin eine Erhöhung des Betrags von 30.000 auf 50.000 Euro vor. Fix ist die Änderung aber noch nicht. Im nächsten Schritt nimmt die BaFin nun zunächst bis zum 07.06.2021 Stellungnahmen zum Verordnungsentwurf entgegen. (mh)

Bild: © blende11.photo – stock.adobe.com

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Immobilienmakler melden wieder steigende Umsätze…………..

In Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, on Mai 26, 2021 at 2:57 pm

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 IMMOBILIEN26. Mai 2021Immobilienmakler melden wieder steigende Umsätze

Die neuen Provisionsregeln haben die deutschen Immobilienmakler zu Beginn des Jahres unter Druck gesetzt. Im April gab es nun aber bereits eine erste leichte Erholung. So gab es in sechs von zehn Großstädten wieder steigende Verkaufszahlen.

Die Umsätze der Immobilienmaklerbranche steigen wieder. Vor allem in Metropolregionen ziehen die Verkäufe an. Ein Garant für schnellere und umfangreiche Transaktionen bilden neue digitale Analysetools, die Maklern helfen, die Arbeit effizienter zu gestalten. Das sind Ergebnisse der diesjährigen GENOKON, dem Branchentreffen der Genossenschaftlichen Finanzgruppe. Besonders die Thematik digitaler Tools fand unter den Anwesenden großes Interesse. FIO, ein Vorreiter der Digitalisierung für Maklerhäuser, steuerte mit zwei Fachbeiträgen Input zum letzten Stand der Maklertools bei.

Leichte Erholung bei Immobilienmaklern

Laut einer aktuellen Marktanalyse haben sich die Zahlen der von professionellen Immobilienmaklern angebotenen Eigentumswohnungen im April 2021 leicht erholt. Im Vergleich zum Vormonat konnte in sechs der Top Ten Großstädte Berlin, Essen, Stuttgart, Düsseldorf, München, Köln, Dortmund, Frankfurt am Main, Hamburg und Leipzig ein leichter Anstieg gemessen werden.

Weiterhin deutlicher Umsatzrückgang

„Es ist für die Branche ein gutes Zeichen, dass nach dem schweren Krisenjahr 2020 langsam wieder mehr Immobilien mit Hilfe von Maklern verkauft werden. Allerdings sollten solche Zahlen nicht den Blick trüben. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist immer noch ein deutlicher Umsatzrückgang zu verzeichnen“, bemerkt Andreas Habath, Projekt- und Vertriebsleiter FIO. „Damit in diesem Bereich das Vorkrisenniveau erreicht werden kann, ist die Akquise neuer Kunden das A und O. Innovative, webbasierte Akquise-Tools, wie die von FIO entwickelte ‚Leadfabrik‘, unterstützen Makler effektiv bei der Kundengewinnung.“

Bessere Kundenakquise durch digitale Tools

Digitale Tools, die mehr Kundenkontakte generieren, sind laut FIO für Immobilienmakler ein zeitgemäßes und zeitsparendes Akquiseinstrument. Gerade im vergangenen Jahr mit den pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen hätten Maklerhäuser verstärkt in ihre Digitalisierung investiert. Die „Leadfabrik“ bietet Verkaufsinteressierten die Möglichkeit, ihre Immobilien schätzen zu lassen und unverbindlich mit qualifizierten Maklern in Kontakt zu treten. Dafür wird ein entsprechendes Tool auf der eigenen Unternehmenswebsite integriert, sodass potenziellen Kunden ein möglichst niedrigschwelliger Zugang zum ersten Schätzwert ihrer Immobilie geboten wird.

Immobilienbewertung als Türöffner

„Wer eine Immobilie veräußern möchte, stellt sich als erstes die Frage nach deren Wert. Besonders effektiv ist eine Akquise-Software also dann, wenn sie dem Kunden einen ersten, ungefähren Wert bieten und gleichzeitig Kontakt zu einem Makler herstellen kann“, so Andreas Habath. Das Ergebnis einer solchen ersten Onlinebewertung sei meist ein Schätzpreis, der dem potenziellen Kunden eine erste Orientierung bietet. Dieser kann und soll aber weder eine Vor-Ort-Besichtigung noch einen persönlichen Kontakt mit dem Verkäufer der Immobilie ersetzen. (mh)

Bild: © motortion – stock.adobe.com

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Das kommt jetzt auf die Immobilienmärkte zu…………..

In Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, on Mai 26, 2021 at 2:53 pm

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 IMMOBILIEN26. Mai 2021Das kommt jetzt auf die Immobilienmärkte zu

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In der Corona-Pandemie gibt es endlich Hoffnung auf eine nachhaltige Besserung. Bereits jetzt hat die Krise aber auch den Immobilienmärkten zum Teil deutliche Spuren hinterlassen. M&G hat sich in einer aktuellen Studie mit diesen und vor allem den Aussichten für die Immobilienmärkte beschäftigt – weltweit und für Deutschland im Speziellen.

Die Corona-Pandemie hat auch auf die Immobilienmärkte große Auswirkungen. Während Wohn- und Logistikimmobilien zu den großen Gewinnern zählen, herrscht bei Hotel-, Büro- und Handelsimmobilien teilweise große Verunsicherung. Nach den beispiellosen globalen wirtschaftlichen Verwerfungen und der Beschleunigung einzelner Markttrends durch die COVID-19-Pandemie zeigt der „Global Real Estate Outlook“ von M&G Real Estate nun, wie Investoren ihre Immobilienportfolios mit Blick auf eine langfristige Erholung umschichten können.

Günstiges Klima für Wirtschaftsaufschwung

Der Bericht zeigt zunächst, dass sich die wirtschaftliche Stimmung infolge der nunmehr durchgeführten weltweiten COVID-19-Impfprogramme aufgehellt hat und die bisher bei Investments waltende Vorsicht einem Nachholbedarf weicht. In vielen Märkten haben die Verbraucher laut M&G Real Estate beträchtliche Ersparnisse angehäuft. Das schaffe in Verbindung mit den fiskalischen Anreizen der Regierungen und Zentralbanken ein günstiges Klima für einen wirtschaftlichen Aufschwung und Unternehmenswachstum.

Strukturellen Veränderungen beeinflussen Immobilienportfolios

Der M&G-Bericht deutet darauf hin, dass die strukturellen Veränderungen in Alltag und Arbeitsleben sich allmählich auf den Aufbau von Immobilienportfolios auswirken – mit einer gewissen Umschichtung in Richtung langfristiger Wachstumssektoren und Alternativen Anlagen wie Wohnimmobilien- und Studentenwohnungen. Investoren sollten dabei jedoch nicht vergessen, dass Wachstums- wie stagnierende Sektoren ebenfalls Zyklen unterliegen.

Weitere wichtige Trends

Einen weiteren Trend sehen die Experten von M&G Real Estate darin, dass eine dauerhafte Hinwendung zum flexiblen Arbeiten über alle Kulturen hinweg wahrscheinlich scheint, auch wenn hybrides Arbeiten das Büro nicht vollständig verdrängen wird. Darüber hinaus dürften Allokationen in alternative Sektoren zunehmen, wobei ein Rekordvolumen an institutionellem Kapital in Wohnimmobilien fließen dürfte. Auch Logistik wird laut M&G aufgrund des strukturellen Wandels in den Einkaufsgewohnheiten der Menschen weiterhin stark nachgefragt sein, wobei die Renditen in Deutschland bis zu 3% betragen.

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Am Tag des Grundgesetzes zweierlei Recht für Demonstranten………….

In Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, on Mai 26, 2021 at 1:40 pm

Am Tag des Grundgesetzes zweierlei Recht für Demonstranten

VON KLAUS-RÜDIGER MAI

So, 23. Mai 2021

Der überaus kühne Einsatz der Polizei gestern, die heldenhafte Einkesselung von Familien, von Eltern und Kindern ereignete sich in Berlin, in der von Rotgrünrot beherrschten Stadt. Man weiß spätestens jetzt, was man von Grünrotdunkelrot im Bund zu halten hat. 

 picture alliance/dpa | Christoph Soeder

Gestern war die Berliner Polizei im Großeinsatz, nicht etwa gegen Demonstrationen gegen Israel, nicht etwa gegen Demonstranten, die antisemitische Parolen skandieren, da erlebt man Polizisten in großer Zurückhaltung. Nein, die Berliner Polizei schöpfte beherzt aus dem gesamten ihr zur Verfügung stehenden Arsenal: Hubschrauber, Wasserwerfer, berittene Polizisten, Verstärkung aus dem Bundesgebiet. Rund 3000 Beamte waren nach Presseberichten im Einsatz, bis an die Zähne gerüstet gegen Rentner, gegen Familien, gegen Kinder, die sich friedlich gegen die Corona-Politik der Regierung versammeln wollten, wie es nach dem noch gültigen Grundgesetz das Recht eines jeden Deutschen ist. Aber Deutschland soll es  wohl nach der Ideologie der Grünen nicht mehr geben, und Deutsche demzufolge auch nicht. Ausgerechnet am Tag des Grundgesetzes, das zukünftig Verhandlungssache ist, folgt man dem Bundespräsidenten, wird schon mal vorgeführt, dass es zweierlei Recht gibt: Für staatsgenehme und staatskritische Demonstranten. Aber nennt man staatsgenehme Demonstranten so – oder sind es nur Aufmärsche der Regierung und ihrer Massenorganisationen?

“INFEKTIONSSCHUTZ ADE”Corona-Demos in Berlin: Polizei hält Hunderte von Demonstranten vorübergehend festDer überaus kühne Einsatz der Polizei gestern, die heldenhafte Einkesselung von Familien, von Eltern und Kindern ereignete sich in Berlin, in der von Rotgrünrot beherrschten Stadt. Man weiß spätestens jetzt, was man von Grünrotdunkelrot im Bund zu halten hat.

Wie man aus dem Wahlprogramm der Grünen erfahren kann, gehört die Freiheit nicht zu den Werten der Grünen, Verbote, zumeist aus ideologischen Gründen, dafür um so mehr.

Freiheit vorübergehend beschränkt

Verwunderlich, wenn auch nicht überraschend verbot das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg zwei Demonstrationen gegen die Corona-Politik der Regierung. Die Begründung für das Verbot, gegen das jeder Widerspruch vom OVG ausgeschlossen wurde, kaschiert m.E. nur dürftig den politischen Willen, der hinter dem Urteil steckt. Das OVG Berlin-Brandenburg war sich jedenfalls nicht zu schade dafür, laut WELT als Begründung die „negativen Erfahrungen aus der jüngsten Vergangenheit mit dem zu erwartenden Teilnehmerkreis aus der „Querdenker-Szene“ anzugeben. Das Gericht verbietet, weil das Gericht erwartet. Komisch, bei antisemitischen oder linken Demos scheint das Gericht zu erwarten, dass die Hygieneregeln eingehalten werden.

REPORTAGE VON DEN STRASSEN BERLINSWenige Hundert demonstrieren gegen Antisemitismus, Tausende für die Vernichtung IsraelsAuch hatte das OVG Berlin-Brandenburg anscheinend keine negative Erfahrungen weder in der Vergangenheit, noch in den letzten Tagen mit linken Demonstrationen wie in Berlin zum 1. Mai und mit Demos aus dem Umfeld palästinensischer und muslimischer Organisationen gemacht, so dass eine Demonstration unter dem Motto „Die Geschehnisse in Palästina und die deutschen Medien“stattfinden konnte, auf der es erwartbar zu antisemitischen Parolen wie „Palestine will be free from the river to the sea“ (deutsch: „Palästina wird vom Fluss bis zum Meer frei sein“) kam. Eine andere pro-palästinensische Demo musste sich nur umbenennen, schon durfte sie stattfinden.

Nicht diese Demonstranten wurden von einem Großaufgebot der Polizei eingekesselt, von berittenen Polizisten bedrängt, nicht auf diesen beiden Demonstrationen wurden über 300 Demonstranten „in ihrer Freiheit vorübergehend beschränkt“. Vergleicht man die Demonstrationen am Wochenende stellt sich die Frage, wie das OVG zum Grundgesetz steht, denn Demonstrationen gegen die Politik der Regierung sind laut Grundgesetz ausdrücklich erlaubt, das Demonstrationsrecht ist wohl noch verbrieft, doch unser Grundgesetz akzeptiert keinen Antisemitismus, keine Volksverhetzung. Man kann zur Querdenker-Bewegung stehen, wie man will, man kann sie ablehnen, sie kritisieren, sich mit ihnen auseinandersetzen, aber eines ist außerhalb jeglicher demokratischen Norm, ihnen das Demonstrationsrecht zu entziehen. Regierungskritische Demonstrationen wurden bisher nur in Diktaturen verboten.

BRENNENDE AUTOS, POLIZISTEN IM KRANKENHAUSBilder vom 1. Mai in Berlin: Gewaltexzesse mit AnsageMit Verstößen gegen das Hygienekonzept bei einer Aktion gegen den „Mietenwahnsinn“ mit 10.000 Teilnehmern rechnet man heute offensichtlich im rotrotgrünen Berlin nicht, denn diese Demonstration ist wie die 1. Mai Demo in der DDR staatskonform. Staatskonform dürften im rotgrünroten Berlin auch die „nicht verbotenen pro-palästinensischen Proteste“ sein, „von denen“, wie der Tagesspiegel berichtete „jedoch keine Zwischenfälle bekannt wurden.“ Sind antisemitische Parolen auf Demonstrationen in Deutschland für den Berliner Senat, für die Berliner Polizei und für den Tagesspiegel nicht einmal „Zwischenfälle“?.

Der eigentliche Skandal lautet: in Deutschland werden regierungskritische Demonstrationen verboten.

Gerichte als Diener und nicht Kontrolleure der Macht

Wie beim Klimaschutzurteil häufen sich in letzter Zeit Gerichtsbeschlüsse, die im Sinne der Exekutive sind. In Berlin wurde an diesem Wochenende mit richterlicher Hilfe gegen das Demonstrationsrecht und gegen das Prinzip der Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz und den Institutionen des Staates verstoßen. Die Ebene ist schief, der Trend wird sich fortsetzen. Die Judikative läuft Gefahr, ihre Unabhängigkeit aufzugeben. Es hat den Anschein, dass Angela Merkel weitgehend ohne Einsprüche der Judikative und der Legislative regieren kann, denn auch das Klimaschutzurteil war vollkommen in ihrem Sinne, war die erhoffte, nur erhoffte?, Rechtfertigung für ein Klimaschutzgesetz, das mit Klima wenig und mit Wirtschaftsvernichtung und Erhöhung der Steuer- und Abgabenlast viel zu tun hat.

HYGIENEREGEL-DEMO IN BERLINGute Demos, schlechte DemosDie Flammenschrift an der Wand leuchtet indessen: Mene mene tekel u-parsin. Wenn man im historischen Rückblick einmal vom System Merkel oder vom Merkelismus sprechen wird, dann von der schrittweisen Auflösung der Gewaltenteilung. Die Kehrseite der Medaille besteht allerdings darin, dass dadurch die Institutionen ihre Akzeptanz in der Bevölkerung verlieren.

Nur allzu schnell kann aus der vorübergehenden Beschränkung der Freiheit für Demonstranten die uneingeschränkte Beschränkung der Freiheit aller werden – der Grund mag Corona oder Klimaschutz heißen, ganz gleich, wie sie es nennen, Gründe finden sich immer, juristische Begründungen selbst für das Krudeste kennt die Geschichte nicht zu knapp. Wenn Regierungen einmal auf den Geschmack gekommen sind, Freiheit einzuschränken, Freiheit abzuschaffen – und sie darin weder vom Gesetzgeber, noch von Gerichten gehindert werden, dann werden sie sich immer weniger Beschränkungen und den Bürgern immer mehr Verbote auferlegen, bis aus den Bürgern Untertanen geworden sind. Die Beschränkung der Rechte der Bürger, entspricht der unbeschränkten Machtausübung der Regierung. Man täusche sich nicht, nichts ist in diesem Zusammenhang vorübergehend.

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Zu ihrem Kommentar………………..

Donald Trump und was wirklich hinter dem geheimnisvollen Quanten-Finanzsystem steckt…………….

In Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, on Mai 26, 2021 at 12:35 pm

Donald Trump und was wirklich hinter dem geheimnisvollen Quanten-Finanzsystem steckt

aikos2309Teile die Wahrheit!

vor einer ganzen Weile wird in alternativen Medien über das Quanten-Finanzsystem geschrieben, das in enger Verbindung zu Ex-US Präsident Donald Trump steht, und das monetäre Schuldensystem der Zentralbanken durch ein gerechtes Finanzsystem ersetzen soll.

Eine Gruppe von Wirtschafts- Finanzexperten, die auch als Allianz bezeichnet werden, soll dahinter stehen. Whistleblower wie Charlie Ward und Simon Parks versprechen, dass das System jede Form von Korruption ausschließt und dass für eine gerechte Verteilung aller Güter für die gesamte Menschheit gesorgt ist. Was ist wirklich dran, an dem bis heute fiktiven Finanzsystem? Von Frank Schwede

Tatsache ist, bei den Banken hat offenbar noch niemand etwas von einem Quanten-Finanzsystem gehört. Viele meiner Bekannten, die im Finanzsektor arbeiten, schüttelten ratlos den Kopf, als ich sie mit dem Thema konfrontiert habe. Also doch bloß heiße Luft, wie bei so vielen anderen Themen, auf die man beim Durchstöbern der alternativen Medien stößt?

Möglicherweise. Tatsache ist, das Quanten-Finanzsystem ist eng verbunden mit Ex-US Präsident Donald Trump und der zweifelhaften Q-Bewegung (David Icke im Interview: QAnon, Donald Trump und das „Erlöser-Programm“ (Video)) sowie der ominösen Galaktischen Föderation (Neues von den Fake-Aliens: 500.000 Schiffe aus drei verschiedenen Schlachten!?).

Im letzten Jahr hieß es, dass Trump jederzeit hätte den „Roten Knopf“ drücken können, um das neue Finanzsystem zu starten – offenbar sogar noch vor der Präsidentschaftswahl im November. Doch wie wir wissen, hat er es nicht getan – wie er so vieles andere nicht getan hat – etwa die Massenverhaftungen, die Zerschlagung des Deep State, usw….

Beim durchforsten des Internets stößt man, wenn man in der Suchmaske Quantenfinanzsystem eingibt, eine Menge Seiten mit vielen bunten Informationen zum Thema – jedoch handelt es sich keinesfalls um valide Informationen, die einem wirklich weiterhelfen.

So heißt es auf Transinformation.net wörtlich: „Beim QFS – das auch in Verbindung mit NESARA und GESARA gebracht wird – handelt es sich um ein Konzept, das auf Idealvorstellungen beruht und von hochintelligenten Köpfen mit göttlicher Hilfe entworfen worden sei, das sich aber nach der Einführung in der Praxis erst noch bewähren müsse.

Und weiter: „So wie das QFS geplant ist, wird es für fast alle Menschen einen sehr großen Nutzen bringen und einen riesigen Fortschritt für die menschliche Zivilisation darstellen. Aber es wird auch eine kleine Minderheit von Verlierern schaffen. Diese scheinen leider zurzeit immer noch an den Hebeln der Macht zu sitzen – und sie werden ihren ganzen Machtapparat darauf verwenden, die Einführung zu verhindern oder das System zu sabotieren.

Wie das mit vielen fortgeschrittenen Technologien der Fall ist, die vielfach dokumentiert existieren und deren Einführung uns schon lange versprochen wurde (Freie Energie, Antigravitation, Med-Betten, (Das Geheimnis der Med-Betten und wie sie uns zu Gesundheit, ewiger Jugend und Unsterblichkeit verhelfen können) etc), könnte es durchaus sein, dass die (noch) herrschende Elite auch die Umsetzung dieses Meilensteins weiter hinauszuzögern imstande ist…“

   

Das alte Finanzsystem steht kurz vor dem Kollaps

Wir alles wissen, dass sich die Menschheit gegenwärtig an einem Punkt befindet, wo sich etwas ändern muss, weil das alte System im Begriff ist, auseinanderzufallen. Dazu gehört auch das Rothschild-Zentralbanksystem, das von Meyer Amschel Rothschild zur Kontrolle der Weltwirtschaft entworfen wurde.

Das Zentralbankensystem fußt auf dem Prinzip, Geld durch Schulden zu decken, die durch hohe Zinssätze finanziert werden, was dem Zweck erfüllt, den Kontrolleuren dieses korrupten Systems die Taschen zu füllen.

Seit Hunderten von Jahren haben die chinesischen Ältesten Gold auf Lager gelegt, ein Teil davon wurde den Zentralbanken nach Ende des Zweiten Weltkriegs zum Wiederaufbau Europas geliehen – jedoch gaben es die Zentralbanken nie zurück. Stattdessen bauten sie damit ihr Finanzimperium auf, um die gesamte Menschheit zu versklaven.

Die Ältesten aber haben Gold in Höhlen versteckt, um die Währungen im QFS für jedes Land der Welt mit Gold sichern zu können. Es handelt sich um eine vollkommen neue Währung, die von der Allianz entworfen wurde, um das neue Finanzsystem finanzieren zu können.

Es heißt, dass die Regierungschefs aller 209 Länder der Welt dieses Abkommen unterzeichnet haben, damit das QFS von der Allianz weltweit eingeführt werden kann.

Das QFS würde dem Schuldensystem ein Ende setzen, weil es weder durch Regierungen noch durch Banken und anderen Finanzkontrolleuren beeinflusst werden kann, da es vollständig durch materielle Vermögenswerte wie Gold und Platin gedeckt wird.

Durch die Einführung des QFS wären alle Länder dazu in der Lage, durch den Export ihrer Mineralien und Ressourcen ihre Schulden zu tilgen. Deutlicher denn je zeichnet sich ab, dass uns das derzeitig Finanzsystem in einen dystopischen Weltstaat führen wird – denn zu keiner Zeit war die Möglichkeit so groß, mit Geld eine  Weltherrschaft aufzubauen, wie es schon seit Jahren von einer Handvoll Milliardären und selbsternannten „Philanthropen“ wie Bill Gates und George Soros, durch Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs) geschieht.

Die NGOs sind an nahezu allen geopolitischen Entwicklungen auf der Erde beteiligt, indem sie Länder, die sich der Globalisierung widersetzen, durch den Einsatz von Terrormilizen zersetzen, wie wir es am Beispiel Syrien und der Ukraine deutlichen sehen konnten. NGOs versprechen Frieden und Wohlstand, was sie aber in Wahrheit schaffen ist Krieg, Terror und Zerstörung.

Bisher ist das QFS reine Utopie. Es liegen keine wirklich greifbaren physischen Beweise dafür vor, dass derartige Pläne tatsächlich existieren. Es gibt lediglich diverse  Aussagen von Leuten wie Charlie Ward, Simon Parks, die in der Vergangenheit schon viele schöne Dinge angekündigt haben, von denen wir aber bis heute nichts gesehen haben.

Das QFS wird mit NESARA und GESARA in Verbindung gebracht. Ein System, dass angeblich mit göttlicher Hilfe entworfen und ein Meilenstein in der Menschheitsgeschichte sein soll, der aber von den alten Machthabern mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln verhindert wird, weil die ihr eigenes Ding durchziehen wollen, nämlich den „Great Reset“, der die gesamte Weltbevölkerung mit einem Schlag in die Armut und Besitzlosigkeit führen wird.

Transinformations.net behauptet, das QFS basiere auf die Quantum-Computing-Technologie, die von der Galaktischen Föderation und den Plejadern auf die Erde gebracht wurde. Und genau der Punkt gibt mir wieder zu denken, weil die Galaktische Föderation genauso wie Q nach einem Fake aussieht, was nicht zwangsläufig bedeuten muss, dass ein derartiges oder zumindest ein ähnliches gerechtes Finanzsystem nicht in Planung ist.

Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass im Hintergrund positive Kräfte, von denen wir gegenwärtig noch nichts wissen, am Werk sind und derartige Pläne schmieden.

Finanzexperten wie Ernst Wolff ist schon lange klar, dass die Fiat-Währung am Ende ist, das sie seit der großen Krise 2007/08 künstlich am Leben erhalten wird und das sie mit den herkömmlichen zur Verfügung stehenden Mitteln nicht mehr zu retten ist.

Laut Wolff sei aufgrund der Tatsachen, dass die Zinsen weltweit aktuell bei null angekommen sind, ist ein Zusammenbruch nun nicht mehr aufzuhalten, weil einer der daraus entstehenden Folgen eine weiter fortschreitende Entwertung des Geldes sei, die wir schon jetzt deutlich beobachten können. Zudem erfordert nach Worten des Finanzexperten der Minuszins die Abschaffung des Bargeldes, da sich die Bevölkerung mit Unsummen an Bargeld eindecken würde.

Wie Wolff bereits mehrfach in Interviews sagte, wissen die Verantwortlichen in den Zentralbanken schon lange von diesem Problem, sodass im Hintergrund bereits daran gearbeitet wird, ein neues Geldsystem in Form zu gießen.

Andere Marktteilnehmer sehen in den Krypowährungen, wie Bitcoin, Ethereum oder Cardano ein alternatives, dezentrales und unabhängiges Finanzsystem, dass zu einem „digitalen Gold“ in naher Zukunft wird – deshalb werden Kryptowährungen von den alteingesessen Finanzexperten und Eliten bekämpft, die schon im Internet keine Zukunft sahen.

  

QFS versus digitale Zentralbankwährung?

Doch nach Worten Wolffs soll es sich dabei um eine eigenständige digitale Währung der Zentralbanken handeln, die unter deren Kontrolle steht und zu einer vollständigen Versklavung der Bevölkerung führen würde. Digitales Zentralbankgeld versus QFS?

Beim QFS würden die Zentralbanken indes keine Rolle mehr spielen, weil sie nicht mehr benötigt werden, sodass Länder, die sich gegen das QFS  stellen, künftig aus dem internationalen Handel ausgeschlossen wären.

Zur Errichtung des QFS gehört eine spezifische quantitative Formel, um die nötige Menge der verfügbaren Währung in den Ländern zu bestimmen zu können, die im QFS mit Gold hinterlegt sein wird. Aus den Ergebnissen der Formel soll ein fairer Wert der Vermögenswerte jedes Landes im Vergleich mit den anderen ermittelt werden können.

Alle Währungen werden gleichwertig sein, egal in welchem Land. Jedes Land wird entweder eine neue Währung herausgeben oder sie wird der alten angepasst, so dass sie mit den anderen Währungen gleichgesetzt werden kann.

Der Marktpreis des Goldes wird den Wert der Währung nicht beeinflussen und wird auch

künftig im Rahmen von Angebot und Nachfrage schwanken, genau wie jede andere Ware auch. Der Wert jeder Währung wird immer derselbe bleiben, was den internationalen Handel stabilisieren wird.

Mit einem goldgedeckten Geldsystem, das von jeder Manipulation ausgeschlossen ist, wird ein stabiles Finanzsystem wieder möglich sein. Allerdings könnte die Verwendung von Kreditkarten zu einem Problem werden, das aber in Griff gebracht werden wird.

Das QFS wird unabhängig von einem Server-Provider von einem Quantencomputer gesteuert, der von einem Satelliten im Orbit kontrolliert wird, sodass eine Gefahr durch Viren ausgeschlossen werden kann – das gilt auch für Künstliche Intelligenz, die ebenfalls nicht dazu in der Lage sein wird, in das Computersystem einzudringen.

  

Verschiedene Quellen, wie Transinformations.net, behaupten, dass das QFS bereits im Hintergrund mitläuft und jederzeit einsatzbereit sei, wenn es in absehbarer Zeit zu einem Zusammenbruch des alten Finanzsystems kommt.

Doch was kommt tatsächlich nach dem Finanzchrash? Experten wie Ernst Wolff sehen weniger rosig in die Zukunft und glauben, dass die Wirtschaftskabale gerade dabei ist, die Coronakrise zu nutzen, um ihre digitale Währung in Form eines „Great Reset“ zu starten. Zugegeben, das klingt realistisch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass es bei Corona nicht wirklich um die Gesundheit der Menschen geht.

Denn eine weitere unbestreitbare Tatsache ist, dass es noch nie soviele kranke Menschen gab, wie wir es gegenwärtig sehen können. Würde es der Politik tatsächlich um das Wohl der Menschen gehen, hätte es nie einen Lockdown in Verbindung mit soviel Angst und Panik gegeben.

Es ist vor allem das was danach kommt ist, was die Menschen gerade so tief verunsichert. Die Verwirrung ist schon eine ganze Weile zu spüren. Und viele Menschen fragen sich zu Recht, wem sie in Zeiten wie diesen überhaupt noch ihr Vertrauen schenken können.

Tatsache ist, dass eine ganze Reihe von alternativen Medien eine Menge dazu beiträgt, bewusst oder vielleicht auch unbewusst der Verwirrung weitere Nahrung zu liefern.

Glaubt man nämlich dubiosen Leuten wie Simon Parks, die vor allem auf spirituellen Blogs unterwegs sind, wirklich, scheint das QFS schon eine ganze Weile im Hintergrund zu laufen, doch die Krux ist, das QFS kann erst dann aktiviert werden, wenn der Global Currency Reset, also die neue Währungsneubewertung vollzogen ist, da alle Gelder im QFS als goldgedeckte Währung in der jeweiligen Landeswährung der Nationen im QFS platziert werden müssen. (Seltsame Enthüllungen über den Pseudo-„Whistleblower“ Corey Goode (Videos))

Alle staatlichen Währungen sind mit Gold oder Vermögenswerten gesichert, die ihre Nachhaltigkeit gewährleisten. Das QFS weist jeder Währung, die sich auf jedem einzelnen Bankkonto befindet, eine digitale Nummer zu und überwacht diese in Echtzeit.

Das heißt, jeder Transfer wird in Echtzeit überwacht. Es ist bekannt, wer das Geld sendet und wer es empfängt. Leute wie Parks glauben, das QFS ist bereits aktiviert, dass es aber nur sehr wenige Insider gibt, die dies auch zugeben.

Laut Transinformations.net soll der Quantencomputer, der das gesamte System überwacht schon bereit stehen, um in ein sogenanntes Galactic-Wide-Web System (GWW; galaktisch weites Netz) zu integrieren, das zukünftig den intergalaktischen Handel erleichtern soll.

Dieser Quantencomputer besiegelt nicht nur unseren Eintritt in die zukünftige „Galaktische Gesellschaft“, die Erdlinge zu galaktischen Menschen macht, sondern er verfügt über genügend Speicherkapazität, um global jede Computerfunktion übernehmen zu können, sodass alle herkömmlichen Speichergeräte wie Festplatten überflüssigen werden.

Auch das Quanten-Internet soll bereist vorhanden sein und aktiviert werden, wenn die Starlink-Satelliten gestartet werden. Jedem Nutzer wird ein eigenes Portal zur Verfügung stehen – ohne Provider und mit jedem Gerät, das Zugang zum Internet hat. Es kann weder mit Viren infiziert werden, noch benötigt es eine externe Energiequelle.

   

Das klingt auf den ersten Blick nicht nur spannend, sondern vor allem eins: utopisch mit einem gehörigen Schuss Science Fiction a la Hollywood. Das Problem, mit dem wir es gegenwärtig schon eine ganze Weile zutun haben, ist, dass es vor allem in den sogenannten spirituellen Medien eine Menge Leute gibt, mit denen möglicherweise, ich sage bewusst möglicherweise, die Phantasie ein wenig durchgeht.

Hand aufs Herz: eine bessere, vor allem eine gerechte Welt, wünschen wir uns alle – doch so lange sie nur in der Phantasie einiger weniger Leute existiert, hilft das niemanden auch nur einen Meter aus dem Sumpf, indem sich unsere Erde mitsamt der Menschheit befindet.

Was uns aber wirklich hilft, ist, sich auf die gegenwärtige Situation zu konzentrieren und gemeinsam zu überlegen, wie diese unter realen Bedingungen zum Besseren ändern kann. Nur Realismus hilft uns aus der Krise. Phantasie ist schön und von einer besseren Welt träumen auch – aber Phantasie und Träumen helfen uns nicht wirklich aus dem Dilemma, indem wir nun schon eine ganze Weile feststecken.(USA: Trump vs. Biden – Bombennachricht zur US-Wahl – laufende Sting-Operation und Ausblick in die Zukunft (Video))

Ob das QFS tatsächlich existiert, werden wir möglicherweise bald schon sehen – doch Dinge, die angekündigt und auf die lange Bank geschoben werden, sind meistens nicht real. Sich zurücklehnen und auf die ankündigte bessere Welt, einen Erlöser bzw. ein Erlöser-System zu warten, hilft nicht wirklich…

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1 Euro Jahresmiete: Älteste Sozialsiedlung der Welt steht in Bayern……….

In Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, on Mai 25, 2021 at 3:55 pm

1 Euro Jahresmiete: Älteste Sozialsiedlung der Welt steht in Bayern

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25.05.2021 16:56Die Kaltmiete für eine Wohnung beträgt nicht einmal einen Euro – pro Jahr. Die Fuggerei in Augsburg war vor 500 Jahren richtungsweisend. Und ist es immer noch. Das soll schon bald auch andernorts so sein.Altersvorsorge neu gedacht1 Euro Jahresmiete: Älteste Sozialsiedlung der Welt steht in BayernMit der Fuggerei hat sich Jakob Fugger im 16. Jahrhundert ein Denkmal gesetzt. (Foto: dpa)


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Auf den ersten Blick ist die Fuggerei mit weit mehr als 200.000 Besuchern pro Jahr eine der größten Touristenattraktionen Augsburgs. Doch tatsächlich ist sie viel mehr – ein großes soziales Projekt, das auch nach 500 Jahren noch rund 150 bedürftigen Augsburgern ein Dach über dem Kopf bietet. In diesem Jahr wird das Jubiläum groß gefeiert. Der Höhepunkt des Festjahres wird allerdings coronabedingt erst Mitte 2022 stattfinden.

Die Fuggerei gilt als die älteste Sozialsiedlung der Welt. Die Fugger, die Augsburg bis heute mit dem Titel „Fuggerstadt“ prägen, gehörten einst zu den reichsten Kaufmannsfamilien Europas und hatten ein weltweites Handelsimperium aufgebaut. Ihr Erbe ist seit 1521 die Siedlung, eine Stadt in der Stadt mit 67 Häusern und 142 Wohnungen und sogar einer eigenen Kirche. Denn die Bewohner müssen sich bis heute zu „drei täglichen Gebeten“ verpflichten.Alle Neuigkeiten rund um das Thema VorsorgeMelden Sie sich hier für den wöchentlichen Newsletter an:

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Auch nach einem halben Jahrtausend sei die Fuggerei „einzigartig auf der Welt“, betont die Stiftung. Und das Thema preiswertes Wohnen ist heute aktueller denn je. Daher wollen die Fuggerei-Verantwortlichen insbesondere die Perspektiven für die nächsten 500 Jahre beleuchten.

„Mit dem Geburtstag haben wir die alten 500 Jahre abgeschlossen und schauen in die Zukunft“, sagt der Administrator der Fuggerschen Stiftungen, Wolf-Dietrich Graf von Hundt. Es gehe nicht darum, sich auf den Lorbeeren auszuruhen. Die Stiftung will das Nachdenken über gesellschaftliche Herausforderungen anregen und die Frage stellen, ob es nicht an der Zeit wäre, jetzt ähnliche Projekte zu gründen.

Andere Städte sind weniger radikal

Zwar gibt es auch andernorts Initiativen, die die Schaffung von günstigen Wohnungen beabsichtigen. Im katholischen Erzbistum Bamberg kümmert sich beispielsweise die Joseph-Stiftung darum. Die Stadt Zürich hat nach einer Volksinitiative vor wenigen Jahren die Stiftung „Einfach wohnen“ mit 80 Millionen Schweizer Franken ausgestattet. Ziel ist es unter anderem, „preisgünstige und ökologisch vorbildliche Wohnungen und Gewerberäume“ in Zürich zu schaffen.

Doch einen ähnlich radikalen Ansatz wie die Fuggerei haben diese Projekte nicht. Denn in Augsburgs Sozialsiedlung leben die Bewohner für eine symbolische Jahresmiete von 88 Cent plus Betriebskosten. Ein vergleichbares Projekt gebe es bislang nirgends, sagen die Verantwortlichen der Stiftung und wollen dies nun ändern.

Ein Brunnen vor den alten Wohnhäusern der Fuggerei in Augsburg (Schwaben)(Foto vom 25.04.2012). Mit der Fuggerei hat sich Finanzgenie Jakob Fugger im 16. Jahrhundert ein Denkmal gesetzt. Foto: Karl-Josef Hildenbrand dpa/lby (zu dpa-KORR: «Täglich drei Geb

Ein Brunnen vor den alten Wohnhäusern der Fuggerei in Augsburg. (Foto: dpa)

Auch der Staat kommt seiner Aufgabe, ausreichend günstige Immobilien für nicht so gut Betuchte zu schaffen, längst nicht in ausreichendem Umfang nach. Sozialwohnungen gibt es viel zu wenige und oftmals werden sie von Menschen belegt, die schon lange nicht mehr bedürftig sind. Denn eine Pflicht, günstigen Wohnraum wieder frei zu machen, wenn das Einkommen steigt, gibt es nicht.

So werden beispielsweise in München von den 45.000 Sozialwohnungen pro Jahr nur 3200 neu vermietet – bei zehn Mal so viel Interessenten. Es könne mehrere Jahre dauern, bis Bedürftige eine Sozialwohnung erhalten, informiert die bayerische Landeshauptstadt die Betroffenen und betont: „Wir empfehlen Ihnen auch weiterhin auf dem freien Mietmarkt nach Wohnungen zu suchen.“

Deutliche Zunahme auf Wartelisten

In der Fuggerei habe sich die Warteliste in den vergangenen zwei, drei Jahren auch verdoppelt, sagt Sprecherin Astrid Gabler. „Man merkt den Druck auf dem Immobilienmarkt ganz deutlich.“ Etwa 80 Bewerbungen gebe es, doch nur etwa zehn Wohnungen pro Jahr würden frei. „Die Leute leben teilweise 30 Jahre in der Siedlung“, erklärt Graf von Hundt. Im Durchschnitt ziehe ein Bewohner erst nach 14 Jahren wieder aus.#Weiterlesen

Wie solche Probleme gelöst werden können, wollen die Fuggerei-Verantwortlichen nun bei ihrem Festjahr diskutieren. Zunächst soll in wenigen Wochen ein neues Museum zur Geschichte der Fuggerei als Ergänzung der bisherigen Ausstellungen eröffnet werden, sofern es die Pandemiebeschränkungen erlauben.

Im Augst ist dann ein Fuggereifest geplant – pünktlich zu dem eigentlichen Jubeltag: Am 23. August 1521 hatte Jakob Fugger den Stiftungsbrief für die Sozialsiedlung unterzeichnet. Als Höhepunkt und Abschluss des Festjahres soll im Mai und Juni 2022 auf dem Augsburger Rathausplatz ein Pavillon aufgebaut werden. Dieser soll als Ausstellungs- und Veranstaltungszentrum genutzt werden.

Als Ziel der Veranstaltungsreihe „Next 500“ geben die Fugger-Stiftungen aus, die Idee der Fuggerei global umzusetzen: „Das Jubiläumsprogramm soll zur Neugründung von ,Fuggereien der Zukunft‘ in der ganzen Welt anstiften.“ (von Ulf Vogler, dpa)

Menschenleer ist die Straße in der Fuggerei am 25.12.2016 in Augsburg (Bayern). Für die Entschärfung einer Fliegerbombe müssen rund 54.000 Einwohner ihre Wohnungen räumen, etwa 4000 Einsatzkräfte sind im Einsatz. Die Messe dient als Unterkunft für evakuie

Die Bewohner der Fuggerei wohnen oft jahrzehntelang in der Siedlung. (Foto: dpa)

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Ende des Nebenkostenprivilegs?………….

In Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, on Mai 25, 2021 at 12:50 pm

Recht

Ende des Nebenkostenprivilegs?

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Über die Zukunft des sogenannten Nebenkostenprivilegs (auch Umlagefähigkeit) streiten Politiker seit Monaten. Jetzt scheint es Ernst zu werden. Der Bundestag und Bundesrat haben der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zugestimmt. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Kosten für TV-Kabelverträge, die von Vermieter:innen abgeschlossen wurden, künftig nicht mehr auf die Mietnebenkosten umgelegt werden dürfen. 

Es soll aber eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2024 geben. Danach bestimmen und bezahlen Mieter:innen ihren Kabelanbieter selbst.


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Alles schien schon beschlossene Sache. Nach wochenlangem Streit in der Großen Koalition hatte sich am 12. Mai das Kabinett auf einen Fifty-Fifty-Deal geeinigt. Konkret heißt das: Mieter:innen und Vermieter:innen teilen sich im Zuge der Klimaschutzgesetz-Novelle die beim CO2-Preis anfallenden Mehrkosten jeweils zur Hälfte. 

Seit Januar 2021 gilt der neue CO2-Preis für Gebäude und lässt das Heizen mit Öl und Gas teurer werden. Nach aktueller Rechtslage ist es üblich, dass die durch den CO2-Preis entstehenden Zusatzkosten in voller Höhe von den Vermieter:innen auf die Mieter:innen umgelegt werden dürfen. Das wollten insbesondere die SPD-geführten Ministerien für Umwelt, Finanzen und Justiz ändern. Sie hofften, mit einer fünfzigprozentigen Einbeziehung der Vermieter:innen an den Kosten einen Anreiz dahingehend zu erzielen, dass Vermieter:innen stärker in technische Anlagen investieren, die weniger CO2 ausstoßen. 

Jeder Haushalt soll künftig einen Einzelvertrag abschließen

Eingeführt wurde das Nebenkostenprivileg Mitte der 1980er-Jahre, als das Netz für das Kabelfernsehen ausgebaut werden sollte. Seitdem dürfen Vermieter:innen die monatlichen Beträge für den Kabelanschluss auf alle Mieter umlegen. Eigentlich ein guter Deal für alle Beteiligten, oder? Für Vermieter:innen lassen sich Kosten und Einnahmen besser planen und Mieter:innen erhalten infolge des Mengenrabattes ihren Kabelanschluss besonders günstig. Der Haken: Die Mieter:innen können Anbieter nicht frei wählen, geschweige denn ganz auf sie verzichten. Das Wirtschaftsministerium fürchtet um die Wettbewerbsfreiheit im Telekommunikationssektor.

Wird nun die bislang geltende Regelung gekappt, darf/muss jeder betroffene Haushalt einen Einzelvertrag mit dem Telekommunikationsunternehmen seiner Wahl abschließen. Das könnte die Kosten erheblich in die Höhe treiben.  

Wettbewerb ankurbeln und Anreiz für Glasfasernetz-Ausbau schaffen

Mit der Neuregelung soll neben dem Wettbewerb auch der Ausbau des Glasfasernetzes gepusht werden. Haben Vermieter:innen neue Glasfaserleitungen verlegen lassen, können sie ihren Mieter:innen ein „Bereitstellungsentgelt“ berechnen – in der Höhe begrenzt und zeitlich befristetet. Die Rede war von maximal 60 Euro pro Jahr und Wohnung (insgesamt höchstens 540 Euro) und regelmäßig bis fünf Jahre, höchstens neun Jahre.

Der Verband der Wohnungswirtschaft (GdW) hatte den Erhalt der Umlageoption gefordert und gleichzeitig ein Kündigungsrecht für einen individuellen Ausstieg aus der Umlagefinanzierung und der Nutzung des Breitbandanschlusses für Mieter unterstützt. Das „Glasfaserbereitstellungsentgelt“, das als Betriebskosten umlagefähig werden soll, sei laut GdW besser als gar keine Anschlussregelung. Allerdings bleibe der Ausbau von Gigabit-Netzen, die keine Glasfasernetze sind, von der Umlage ausgeschlossen.



Fragen zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG)

Wann endet des Nebenkostenprivilegs?


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Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten), aktualisiert am 21. Mai 2021.


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Mieter verhindert Zählerablesung……….

In Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, on Mai 25, 2021 at 12:43 pm

Mieter verhindert Zählerablesung


Expertentipp vom Hauseigentümerverein Berlin e.V.

Kann ein Vermieter in einem solchen Fall die Abrechnung der Betriebskosten verweigern?


Jährliche Ablesung der Zählerstände erforderlich 

Wer kennt das nicht: Ein Mal pro Jahr müssen sämtliche Zählerstände (z. B. Heizung, Wasser, Strom) in der Wohnung abgelesen werden, damit eine Jahresabrechnung erfolgen kann. 

Den Strom liest der Mieter meistens selbst ab und meldet den Zählerstand seinem Energieversorger. Für andere Betriebskosten, die der Vermieter abrechnet, meldet sich der Vermieter oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen zwecks Ablesung. Der Vermieter oder dessen Beauftragter erscheinen – dann nach vorheriger Ankündigung – beim Mieter und protokollieren die Ablesewerte. 



Mieter muss Zutritt zwecks Ablesung gestatten 

Grundsätzlich hat der Mieter diese Ablese-Termine einzuhalten. Zwar soll in Bezug auf das Zutrittsrecht des Vermieters stets auch auf die Interessen des Mieters Rücksicht genommen werden. Das bedeutet aber nicht, dass der Mieter eine Ablesung erst abends nach Feierabend verlangen kann. Vielmehr muss der Mieter den Zutritt zur Wohnung zu den normalen Arbeitszeiten gewährleisten! Dabei muss der Mieter nicht persönlich anwesend sein; er kann natürlich auch eine Person seines Vertrauens hiermit beauftragen.

Der Fall: Mieter verhindert Zählerablesung

Der Vermieter verweigerte die Erstellung der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2015, da der Mieter in früheren Abrechnungsperioden die Hausverwalterin belästigt und die Ablesung der Zähler behindert haben soll. Der Mieter sah das nicht ein und verklagte den Vermieter auf Erstellung der Abrechnung. 

Vermieter muss trotzdem die Betriebskosten abrechnen 

Das Amtsgericht Saarbrücken hat entschieden, dass der Mieter einen Anspruch auf Erstellung dieser Betriebs­kosten­abrechnung habe. Der Anspruch sei auch nicht wegen des Verhaltens des Mieters erloschen. Denn im Ergebnis stünde nicht fest, dass der Mieter die Ablesung der Zähler tatsächlich behindert habe. Des Weiteren komme bei einer Verbrauchsabrechnung auch eine Schätzung in Betracht, falls der Vermieter tatsächlich keinen Zugang zu den Verbrauchserfassungsgeräten gehabt haben sollte.

Amtsgericht Saarbrücken, Urteil vom 05.09.2018, AZ: 3 C 477/17

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