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Immobilienmärkte: Gewinner und Verlierer der Pandemie………..

In Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, on Mai 31, 2021 at 9:30 am

Immobilienmärkte: Gewinner und Verlierer der Pandemie

Bislang hat die Corona-Pandemie wenig Auswirkungen auf den anhaltenden Immobilienboom in Deutschland. Auch mehr als ein Jahr nach dem Ausbruch der Pandemie ist die Lage auf den deutschen Immobilienmärkten weiterhin erstaunlich stabil.

Der konjunkturelle Ausblick ist positiv, wenngleich in der zweiten Jahreshälfte mit einer steigenden Zahl an Insolvenzen gerechnet werden muss. Beschleunigt durch Corona, haben heute die Perspektiven der einzelnen Assetklassen wesentlichen Einfluss auf die Immobilienmärkte. Das Marktumfeld von Büroimmobilien ist seit Pandemiebeginn von einer abwartenden Haltung bei Investoren und potenziellen Mietern geprägt. Insbesondere Konzerne und die öffentliche Hand mieten derzeit mit langfristiger Perspektive und über die Dauer der Pandemie hinweg. Zu dieser Einschätzungen kamen die Referenten der Online-Pressekonferenz „Ein Jahr Corona: Folgen und Ausblick für die Immobilienfinanzierung in Deutschland“, an der die Becken Holding, Diok Real Estate und die Hamburg Commercial Bank teilnahmen.

Heterogene Lage der einzelnen Assetklassen

Peter Axmann, Leiter Immobilienkunden bei der Hamburg Commercial Bank, erklärt: „Der deutsche Immobilienmarkt ist bislang insgesamt gut durch die Pandemie gekommen, wobei der Ausblick in den einzelnen Assetklassen sehr unterschiedlich ausfällt. Gewinner der vergangenen Monate sind Wohn- und Logistikimmobilien, ebenso lebensmitteldominierte Handelsimmobilien. Hier werden die Mieten und Preise weiter steigen. Klare Verlierer sind hingegen Shopping Center, da der Strukturwandel hier durchschlägt und der Trend zum Onlinehandel durch die Pandemie noch beschleunigt wurde. Im Hotelsektor waren die Lockdowns ebenfalls deutlich spürbar, allerdings gehen wir hier davon aus, dass die Immobilienpreise binnen drei Jahren an die Zeit vor Corona anschließen können. Ferienhotels werden sich dabei nach unserer Einschätzung deutlich schneller erholen als Tagungs- oder Businesshotels.“ Axmann weiter: „ESG ist heute bei der Immobilienfinanzierung immer ein Thema. Objekte, die nicht den ESG-Kriterien entsprechen, haben es zunehmend schwerer, Investoren und Mieter zu finden.“

Nachlassende Zurückhaltung am Kapitalmarkt – stabile Büromärkte in Sekundärstädten

Markus Drews, Vorstand der Diok Real Estate, fügt hinzu: „Wir haben gesehen, dass Banken dem Thema Büroimmobilien an Sekundärstandorten offen gegenüberstehen, wenn die zu finanzierenden Objekte einen vernünftiger Mietermix aufweisen und nachhaltige Erträge generieren.“ Diok hat von Beginn an auf einen diversifizierten Finanzierungsmix gesetzt und sowohl klassische Bankfinanzierungen mittels Hypothekendarlehen genutzt als auch eine Anleiheemission in mehreren Tranchen, die jeweils nach Bedarf im Zusammenhang mit konkreten Akquisitionen emittiert wurden („Bond on demand“).

Die Corona-Pandemie führte zu einer Verunsicherung und zur Zurückhaltung der Akteure am Kapitalmarkt, sodass 2020 keine weitere Anleihetranche emittiert wurde. Bei anhaltender Verbesserung der Pandemiesituation und damit auch des gesamtwirtschaftlichen Umfeldes wird die Emission einer weiteren Tranche voraussichtlich noch 2021 erfolgen. Ungeachtet dessen waren Bankenfinanzierungen jedoch weiterhin möglich, und Diok hat 2020 sowie Anfang 2021 innerhalb von weniger als zwölf Monaten zwei Refinanzierungstransaktionen abgeschlossen. Dabei wurden kurzfristige Darlehen durch zinsgünstige langfristige Finanzierungen ersetzt, wodurch sich der jährliche Zinsaufwand der Gesellschaft um mehr als 19 Prozent reduzierte. „Ein – nicht nur aus Bankensicht – positiver Einflussfaktor war dabei vor allem, dass wir in unserem gesamten Portfolio nahezu keine Corona-bedingten Mietausfälle und Mietstundungsersuchen zu verzeichnen hatten“, so Drews weiter.

Vorsichtig steigendes Interesse von Investoren und Mietern an Büroimmobilien

Prof. Dr. Michael Becken, Geschäftsführer von Becken Invest, sagt: „In Gesprächen mit Investoren und Mietern nehmen wir aktuell wieder ein vorsichtig steigendes Interesse an Büroflächen wahr. Während Technologieunternehmen, Konzerne und die öffentliche Hand den aktuellen Mietmarkt prägen, verzeichnen wir aktuell noch wenig Nachfrage bei kleinen und mittelständischen Unternehmen.“ Der Büromarkt, so Becken, müsse daher sehr differenziert betrachtet werden: „Eine zunehmende bis starke Nachfrage nach Objekten sehen wir in Toplagen, langfristig vollvermietet an bonitätsstarke Mieter. Diese Objekte erzielen sogar höhere Preise als vor der Pandemie. Zurzeit nicht handelbar sind vergleichbare Objekte in gleicher Lage, jedoch mit weniger bonitätsstarken Mietern oder nur teilweise vermietet.“

Zum Thema, ob Home Office einen langfristigen Effekt auf den Bürobedarf haben wird, sagt Becken: „Wir sind davon überzeugt, dass mit dem Abklingen der Corona-Krise auch wieder verstärkt Büros als Arbeitsort aufgesucht werden und damit keine großen Flächeneffekte bei der Nachfrage spürbar sind.“ Und weiter: „Am Beispiel des Tech-Konzerns Google, der seine Mitarbeiter zu Beginn der Pandemie rasch ins Home Office schickte und diese nunmehr alsbald ins Büro zurückholen möchte, wird deutlich, dass Unternehmen den kollaborativen Austausch unter den Mitarbeitern langfristig brauchen. Dies spiegelt sich ebenso in unseren Gesprächen mit potenziellen Mietern wieder.“

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Karlsruhe installiert mit dem Klima-Urteil eine präventive Notstandsverfassung…………

In Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, on Mai 28, 2021 at 12:07 pm

Karlsruhe installiert mit dem Klima-Urteil eine präventive Notstandsverfassung

VON GERD HELD

Fr, 28. Mai 2021

Das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ersetzt die freiheitlich-demokratische Grundordnung durch eine Rettungsordnung. Es führt eine präventive Pflicht zur Zwangsbewirtschaftung des Landes ein, die bis zur Erreichung der „Klima-Neutralität“ gelten soll.

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  • picture alliance/dpa | Uli Deck

Es vollzieht sich in diesem Jahr 2021 ein fundamentaler Wandel in Deutschland. Es ist nicht nur ein faktischer Wandel im wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben, sondern auch ein normativer Wandel. Eckpfeiler unserer rechtsstaatlichen Ordnung werden verschoben. Die Rechte, auf die sich Bürger, Unternehmen, staatliche Instanzen und zivilgesellschaftliche Vereinigungen bisher bei ihrem Handeln berufen konnten, haben ihre Verlässlichkeit verloren. Sie definieren nicht mehr Freiräume, sondern werden auf einen ganz anderen, engeren Zweck zugeschnitten, der offiziell mit „Schutz“ bezeichnet wird.

MERKELS WORT »KLIMALEUGNER« MUSS ALARMIEREN»Klimaschutz« als Generalvollmacht gegen Recht und FreiheitAus Freiräumen werden Schutzräume. Aus der freiheitlich-demokratischen Grundordnung wird – vor dem dunklen Hintergrund eines behaupteten „Weltnotstandes“ – eine Rettungsordnung, die sich anschickt, den weiteren Gang dieses Jahrhunderts zu bestimmen. Doch diese große Transformation unserer normativen Ordnung wird nicht in einem einzigen großen und dadurch erkennbaren Akt vollzogen, sondern geschieht scheibchenweise in einzelnen Schutzgesetzen (Infektionsschutz, Klimaschutz, Immissionsschutz, …), die dann durch höchstrichterliche Urteile zu neuen Pfeilern unserer Verfassungsordnung deklariert werden. Auch wird so getan, als wäre das Grundgesetz der Bundesrepublik eigentlich schon immer vom Schutzprinzip geleitet worden. Und am Ende erkennen wir unser Land nicht wieder, weil es wesentliche Teile seiner Wirtschaft, seines Staatswesens und seiner Kultur verloren hat, und weil es auch seinen Rechtsanspruch auf ein aktives Dasein in öffentlicher und privater Freiheit weitgehend eingebüßt hat. Deutschland ist dann nur noch ein Land der Notwendigkeiten. Statt ein aktives Land zu sein, ist es nur noch ein reaktives Land. Die Offenheit seiner Zukunft ist verloren, und das tägliche Dasein ist nur noch von Schutzsuche und Rettungspflichten bestimmt.

Das war Erfahrung der Bürger mit dem Lockdown in der Corona-Krise. Sie mussten feststellen, wie schnell eine Teilaufgabe (der Infektionsschutz) das ganze Land in Beschlag nehmen kann. Und jetzt ist etwas noch viel Weitergehendes geschehen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Grundsatzurteil das Klimaschutz-Gesetz der Großen Koalition nicht nur für rechtens erklärt, sondern hier eine umfassende Gesetzgebungs-Priorität angeordnet. Bundesregierung und Bundestag sind von nun an verpflichtet, den Weg Deutschlands auf ein vorrangiges Ziel hin festzulegen: auf die Erreichung der sogenannten „Klima-Neutralität“ bis 2050. Die Zahlen und Fristen für dies neue Deutschland hat das Karlsruher Urteil in den Rang von Verfassungsgeboten erhoben.

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Ein bestimmtes Klima als Verfassungsziel – Eine entscheidende Passage des BVerfG-Urteils lautet: „Ein unbegrenztes Fortschreiten von Erderwärmung und Klimawandel stünde aber nicht im Einklang mit dem Grundgesetz. Dem steht neben den grundrechtlichen Schutzpflichten vor allem das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG entgegen, welches die Gesetzgebung – verfassungsrechtlich maßgeblich – durch das Ziel konkretisiert hat, die Erwärmung der Erde auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.“

Hier wird ein bestimmtes, in Grad Celsius festgelegtes Ziel der Erdtemperatur, das bisher nur im Klimaschutzgesetz der Bundesregierung fixiert ist, in den Rang eines Verfassungsziels erhoben. Das Urteil des BVerfG definiert also nicht Rechte und damit Spielräume des Entscheidens und Handelns, sondern einen bestimmten Endzustand des Landes (als Teil der Erde). Es gibt Deutschland also ein faktisches Ziel vor. Dabei ist von anderen Realitäten und Rechten, die diesem Ziel entgegenstehen und die eine Abwägung und eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit erfordern, nicht die Rede. Es fehlt jedweder Hinweis auf die faktischen und normativen Grenzen des Klimaziels. Es gilt absolut. Das hat handfeste Konsequenzen für das ganze Land.

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Ein anderes Deutschland – In der praktischen Anwendung ist das Ziel der Klima-Neutralität zunächst ein Negativ-Programm. Es läuft auf die Stilllegung bestimmter „klimaschädlicher“ Technologien (wegen ihrer CO2-Emissionen) hinaus. Und da dies Ziel unbedingte Priorität hat, spielt die Frage nach dem historischen Stand der Technik im fraglichen Zeitraum keine entscheidende Rolle. Das Stilllegungs-Gebot soll auch dann rechtens sein, wenn dafür wesentliche Bestände des Landes stillgelegt werden müssen, ohne dass gleichwertiger Ersatz in Reichweite ist.

DIE ARGUMENTATION HÄLT KEINEN TAGBundesverfassungsgericht hebt Grundgesetz zu Gunsten der Klimapolitik aufDie CO2-Reduzierung ist nach höchstrichterlichem Urteil offenbar so zwingend und dringend, dass Deutschland gegebenenfalls substanzielle Verluste bei der Produktivität seiner Betriebe und bei der Tragfähigkeit seiner Infrastrukturen hinnehmen muss. Diese Verluste werden auch nach Erreichung des Klima-Ziels weiterbestehen, solange es keine epochalen Technologieschübe gibt.
Und es gibt noch eine Konsequenz, die von den meisten Kommentatoren bisher übersehen wird: Unter diesen Voraussetzungen ist es ausgeschlossen, dass Deutschland seine rapide gewachsene Staatsschuld wieder reduziert. Die gesamte Staatstätigkeit und alle politischen Entscheidungen werden auch nach der Herstellung der „Klima-Neutralität“ im Schatten einer wachsenden Schuldenlast stehen. Damit ist das „Königsrecht“ der parlamentarischen Demokratie – die souveräne Entscheidung über den Staatshaushalt – zur Farce geworden. Klima-Neutralität bedeutet: Es regiert die Geldbeschaffung per Druckmaschine.

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Wie Karlsruhe das Grundgesetz verändert – Die oben zitierte Passage aus dem BVerfG-Urteil ist es wert, genau gelesen zu werden. Dort steht, dass ein „unbegrenztes“ Fortschreiten der Erderwärmung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Aber bei der Prüfaufgabe der Verfassungsrichter steht ein solches unbegrenztes Fortschreiten der Erderwärmung gar nicht im Raum – eine gewisse Erderwärmung ist ja zu beobachten, doch wer hätte je bewiesen, dass die Erderwärmung „unbegrenzt“ ist. Auch die Karlsruher Richter liefern diesen Nachweis nicht. Ihre Formulierung ist Rhetorik, eine rhetorische Übertreibung. Eigentlich wäre es ihre Aufgabe zu prüfen, inwieweit das unbegrenzte Verfolgen eines bestimmten Temperaturziels mit unserer Verfassung vereinbar ist. Denn dies Verfolgen wird ja im Klimaschutzgesetz festgelegt, und das bedeutet eine Einschränkung von Aktivitäten und damit von Freiheitsrechten. Es wäre also eine Abwägung zwischen Schutzaufgabe und Freiheitsaufgabe vorzunehmen. Doch dieser Grundkonflikt wird in der oben zitierten Passage durch eine Wortverschiebung verdeckt. Es ist von den „grundrechtlichen Schutzpflichten“ und dem „Klimaschutzgebot des Art. 20a GG“ die Rede. Es wird so getan, als würden beide gleichermaßen in Richtung Klimaschutz weisen. Auf einmal werden hier also die Grundrechte unter „Schutzpflichten“ aufgeführt. Aber das sind die Grundrechte eben nicht, sondern sie sind Rechte für die Handlungsfreiheit von Bürgern, die aktiv in der Welt wirken und sie verändern.

KLIMASCHUTZURTEILBundesverfassungsgericht: Klimaschutzgesetz reicht nicht ausSie sind etwas wesentlich anderes als Schutzrechte (für das Klima, für die Gesundheit). Deshalb gibt es oft Zielkonflikte und Abwägungsbedarf zwischen Schutz und Freiheit. Gerade erst ist beim Corona-Lockdown drastisch deutlich geworden, wie Schutzpflichten etwas einschränken und außer Kraft setzen, was Freiheitsrechte offenhalten. Auch in der Corona-Krise hat man versucht, diesen Gegensatz wegzureden und den Lockdown als „Freiheitsschutz“ zu verkaufen. Von Verfassungsrichtern müsste man eigentlich erwarten können, dass sie solche dialektischen Tricks nicht anwenden, sondern den Unterschied zwischen Freiheit und Schutz präzise darstellen und den Konflikt zwischen beiden offen erörtern. Dies geschieht nicht, und in der zitierten Passage gibt es noch mehr verbale Tricksereien. Da ist vom „Klimaschutzgebot des Art.20a GG“ die Rede, obwohl in diesem Grundgesetzartikel das Wort „Klima“ gar nicht vorkommt. Dort geht es generell um Umwelt- und Tierschutz. Es ist verheerend, wenn dies generelle Anliegen auf die Klimafrage geschrumpft wird. Mehr noch: In der oben zitierten Urteilspassage ist es eine bestimmte Temperaturhöhe, die für „verfassungsrechtlich maßgeblich“ erklärt wird.

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Wie das Eigentumsrecht dem Klimaschutz unterworfen wird – Im Klimaurteil ist durchaus oft von Freiheit die Rede, und auch das Eigentumsrecht taucht auf. Aber lesen wir genau: „Auch das Grundrecht auf Eigentum in Art.14 Abs.1 GG umfasst eine staatliche Schutzpflicht. Da infolge des Klimawandels auch in Deutschland Eigentum, insbesondere landwirtschaftlich genutzte Flächen und Immobilien, auf unterschiedliche Weise Schaden nehmen können, schließt Art.14 eine Schutzpflicht des Staates hinsichtlich der Eigentumsgefahren des Klimawandels ein.“

Hier wird aus dem Grundrecht auf Eigentum im Handumdrehen ein Eingriffsrecht des Staates gezimmert – als „Schutzpflicht des Staates hinsichtlich der Eigentumsgefahren des Klimawandels“. Die Richter tun so, als hätten sie damit der Erörterung des Eigentumsrechtes in dieser Angelegenheit Genüge getan. Seht her, scheinen sie uns sagen zu wollen, wir schützen doch Eure Betriebe, Verkehrssysteme, Wohnhäuser – wenn wir ihre produktive Nutzung auch weitgehend einschränken oder verteuern. Denn darauf läuft die Schutzpflicht des Staates ja praktisch hinaus: Im Namen der CO2-Neutralität wird die bisherige Energiegrundlage aller Tätigkeiten des Landes angegriffen. Das gesamte Betriebs- und Anlagevermögen wird getroffen, entweder als Minderung seiner Produktivität und Wertschöpfung, oder als völlige Stilllegung. Es findet also eine wesentliche Einschränkung des Grundrechts auf Eigentum statt. Schutz des Eigentums? Das Eigentum wird sozusagen vor sich selbst geschützt – es wird in Schutzhaft genommen. Man muss dabei bedenken, dass es hier nicht nur um Privatunternehmen geht, sondern auch um das gemeinschaftliche Eigentum der Bürger an den staatlichen Infrastrukturen auf Bundes-, Landes- und Kommunal-Ebene. Und das Eigentum von Familien und zivilgesellschaftlichen Vereinen. Es geht um die gesamte Sachgrundlage für eine aktive Freiheit. Sie wird unter dem neuen Oberziel „CO2-Neutralität“ zur Disposition gestellt.

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Das abenteuerliche Kalkül der Richter – Im Klimaschutz-Urteil des BVerfG sind Freiheitsrechte im originären Sinn gar nicht präsent. Es befasst sich nur mit einer Nebenfrage: mit der zeitlichen Verteilung von Klimaschutzmaßnahmen, die unter dem pompösen Titel „intertemporale Freiheitssicherung“ präsentiert wird. Praktisch läuft diese Sicherung darauf hinaus, dass jetzt zeitlich möglichst schnell die Einschnitte zur CO2-Senkung erfolgen müssen und nicht zeitlich verzögert werden dürfen. Das gilt unbedingt und als Verfassungsgebot. Und wieder lohnt sich ein Blick in den Urteilstext:

„Klimaschutzmaßnahmen, die gegenwärtig unterbleiben, um Freiheit aktuell zu verschonen, müssen in Zukunft unter möglicherweise noch ungünstigeren Bedingungen ergriffen werden und würden dann identische Freiheitsbedürfnisse und -rechte weit drastischer beschneiden.“

„Die Freiheitsbeschränkungen fallen darum milder aus, je mehr Zeit für eine solche Umstellung auf CO2-freie Alternativen bleibt, je früher diese initiiert wird und je weiter das allgemeine CO2-Emissionsniveau bereits gesenkt ist. Muss sich eine von CO2-intensiver Lebensweise geprägte Gesellschaft hingegen in kürzester Zeit auf klimaneutrales Verhalten umstellen, dürften die Freiheitsbeschränkungen enorm sein.“

WISSENSCHAFTLICHE UNSICHERHEITENDas Verfassungsgerichtsurteil zum Klimaschutz stützt sich auf fragwürdige QuellenDie Richter geben also zu, dass es um Freiheitsbeschränkungen geht, und dass diese unter Umständen auch „enorm“ ausfallen können. Und es wird unterschieden zwischen „CO2-freien Alternativen“, deren Entwicklung irgendwie „mehr Zeit“ braucht, und Maßnahmen zur CO2-Senkung, die offenbar schneller gelingen. Eingriffe zum Senken der CO2-Emission sollen also stattfinden, bevor die CO2-freien Alternativen da sind. Das ist ein merkwürdiges Kalkül, und erst nach mehrmaligem Lesen realisiert man, wie spekulativ, abenteuerlich und verheerend die „intertemporale Freiheitssicherung“ ist, die mit diesem Urteil in die Welt gesetzt wird. Denn hier wird sehenden Auges eine technische, wirtschaftliche und finanzielle Lücke angesteuert.

Eigentlich wäre es logisch, erst dann eine funktionierende Energieversorgung zurückzufahren oder ganz stillzulegen, wenn man einen gleichwertigen Ersatz hat. Wenn der Ersatz sich aber erst noch „entwickeln“ muss, sind die Freiheitsbeschränken tatsächlich „enorm“ – und sie sind es durch das bedingungslose, blinde Vorziehen der CO2-Schutzmaßnahmen. Die Verteuerungen, Versorgungsengpässe, Strom-Blackouts und Verkehrskrisen sind ja schon in Sichtweite. Wenn das Programm zur Abschaltung von Kernkraftwerken, Kohlkraftwerken und das Aus für Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren noch stärker mit einem „möglichst früh“ versehen wird, steht die Gefahr einer Jahrhundertlücke in der Energiegrundlage Deutschlands wirklich im Raum. Dies tatsächliche „intertemporale“ Problem schreit geradezu nach einer Antwort. Doch die Richter scheinen in dieser Richtung überhaupt keine Prüfung des Klimaschutz-Gesetzes vorgenommen zu haben.

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Und die „Klimakrise“ wird immer schillernder – Nun könnte man einwenden, dass der Klimawandel in ein ultimatives Krisenstadium eingetreten sei, sodass man halt einfach auf den roten Knopf drücken müsse. Auf Alternativen könne man da nicht warten. Doch die Verfassungsrichter trauen sich offenbar nicht, ihrem Urteil ein solches ultimatives Szenario zugrunde zu legen. Denn das würde sie unter einen Beweis-Zwang stellen, den sie schwerlich erfüllen können. Sie machen es wie viele Stimmen in dieser Zeit: Sie lassen die „Klimakrise“ lieber vieldeutig schillern. Im Urteils-Text finden sich Formulierungen, die beträchtliche klimatische Ungewissheiten verraten. Doch im gleichen Atemzug wird am Vorziehen der CO2-Schutzmaßnahmen festgehalten. Die folgenden Passagen verdeutlichen das:

„Die Möglichkeiten, von grundrechtlich geschützter Freiheit in einer Weise Gebrauch zu machen, die direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden ist, stoßen an verfassungsrechtliche Grenzen, weil CO2-Emissionen nach derzeitigem Stand im Wesentlichen unumkehrbar zur Erwärmung der Erde beitragen, der Gesetzgeber einen ad infinitum fortschreitenden Klimawandel aber von Verfassung wegen nicht tatenlos hinnehmen darf.“ Hier taucht auf einmal ein „nach derzeitigem Stand“ auf.

Das relativiert alle Aussagen. Dann wird – im gleichen Satz – von einem „ad infinitum“ fortschreitender Klimawandel gesprochen. Aber ist damit die 2 Grad Celsius Marke zum definitiven Kipppunkt des Weltklimas erklärt? Auf eine solche Aussage möchten sich die Richter wohl doch nicht festlegen. Es folgt die Aussage, dass der Gesetzgeber diesen Klimawandel „nicht tatenlos hinnehmen“ darf. Aber welche politische Kraft in Deutschland vertritt eigentlich „tatenloses Hinnehmen“? Für begrenzte und konstruktive Antworten, die das Land robust gegen Klimafolgen machen, ist eigentlich jeder. Aber nicht für einen energiepolitischen Lockdown mit einem vorzeitigen Technologie-Ausstieg. Was die Textpassage zu begründen vorgibt, begründet sie nicht.

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Die CO2-Erpressung – Eine zweite Passage spricht von der „vielfältigen Unsicherheit“ über künftig verfügbare Spielräume, um dann aber eine präventive Begrenzung als Verfassungsgebot anzumahnen: „Lässt sich angesichts der vielfältigen Ungewissheit, wie groß das CO2-Budget künftig tatsächlich sein wird, nicht mit Sicherheit feststellen oder ausschließen, dass es zu solchen aus heutiger Sicht unzumutbaren Freiheitseinbußen kommen muss, können heute aber doch Maßnahmen geboten sein, die ein solches Risiko wenigstens begrenzen“.

Dies präventive Begrenzen soll praktisch in allen Lebensbereichen stattfinden: „Praktisch verlangt die Schonung künftiger Freiheit hier den Übergang zu Klimaneutralität rechtzeitig einzuleiten. In allen Lebensbereichen – etwa Produktion, Dienstleistung, Infrastruktur, Verwaltung, Kultur und Konsum, letztlich bezüglich aller heute noch CO2-relevanten Vorgänge – müssen Entwicklungen einsetzen, die ermöglichen, dass von grundrechtlicher Freiheit auch später noch, dann auf der Grundlage CO2-freier Verhaltensalternativen, gehaltvoll Gebrauch gemacht werden kann.“

Das ist ebenso vage wie breit. Doch auf dieser Basis wird nun eine „Unerlässlichkeit“ verkündet: „Verfassungsrechtlich unerlässlich ist aber zum einen, dass weitere Reduktionsmaßgaben rechtzeitig über das Jahr 2030 hinaus und zugleich hinreichend weit in die Zukunft hinein festgelegt werden. Nur so kann ein Planungshorizont entstehen, vor dem Anreiz und Druck erwachsen, die erforderlichen, teils langwierigen Entwicklungen in großer Breite in Gang zu setzen.“

Ein Planungshorizont, vor dem „Anreiz und Druck“ erwachsen, um die „erforderlichen, teil langwierige Entwicklungen“ in Gang zu setzen. Das ist im Ergebnis völlig schwammig, aber in einer Hinsicht völlig rigide: Die Richter verlangen, dass schon jetzt „Reduktionsmaßgaben“ für die CO2-Emissionen über das Jahr 2030 hinaus festgelegt werden – als könnten diese Maßgaben unabhängig von wirtschaftlichen, technischen und klimatischen Entwicklungen konstant bleiben. Diese absurde Festlegung ist das Kernstück des BVerfG-Urteils. Die CO2-Reduktion soll im Voraus als eine große Klimaschutz-Schraube über dem Land festgezogen werden. Und da steht das Wort „Druck“. Man will also eine große Veränderung antreiben, indem man die Gesellschaft durch die CO2-Reduktion in eine Zwangslage versetzt. Für die nächsten Jahrzehnte. In allen Lebensbereichen.

(Das Urteil zum Klimaschutzgesetz haben acht Richter unter dem Vorsitz von Stephan Harbarth am 24.März 2021 einstimmig beschlossen. Die Passagen sind aus dem Wissenschaftsteil der FAZ vom 5. Mai 2021 zitiert)

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Linke und Grüne wollen Einbürgerungen erleichtern…………..

In Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, on Mai 28, 2021 at 9:19 am

Linke und Grüne wollen Einbürgerungen erleichtern

Themen:AnhörungDeutscher BundestagEinbürgerungGrüneLinke

VON: REDAKTION MAI 28, 2021

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung “zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (19/28674) sowie je ein Antrag der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sind am Montag, den 7. Juni 2021, Thema einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 12.00 Uhr beginnt, werden sieben Sachverständige erwartet. Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Öffentlichkeit ausschließlich über eine TV-Übertragung/-Aufzeichnung hergestellt. Das vermelden die Parlamentsnachrichten des Deutschen Bundestags.

Mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes will die Bundesregierung einen gesetzlichen Rahmen zur Einbürgerung früherer NS-Verfolgter und deren Nachkommen schaffen. Damit sollen “gesetzliche Ansprüche zur staatsangehörigkeitsrechtlichen Wiedergutmachung” geschaffen werden, schreibt sie zu ihrem Gesetzentwurf.

Wie die Bundesregierung ausführt, hatte das Bundesinnenministerium 2019 Erlassregelungen in Kraft gesetzt, durch die Nachfahren NS-Verfolgter, die staatsangehörigkeitsrechtlich Nachteile erlitten haben, aber nicht unter den Anspruch aus Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes fallen, die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können. “Berücksichtigt wurden auch Kinder deutscher und früherer deutscher Staatsangehöriger, die bei Geburt vor dem 1. Januar 1975 beziehungsweise vor dem 1. Juli 1993 in geschlechterdiskriminierender Weise vom Abstammungserwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeschlossen waren, sowie deren Abkömmlinge”, heißt es in der Vorlage weiter. Diese Erlassregelungen sollten nun “in gesetzliche Anspruchsgrundlagen übergeleitet” werden.

Die Fraktion Die Linke dringt in ihrem Antrag (19/19484) darauf, “das Staatsangehörigkeitsrecht umfassend zu modernisieren”. Dabei sollen nach den Vorstellungen der Fraktion Mehrfachstaatsangehörigkeiten infolge einer Einbürgerung oder aufgrund der Geburt in Deutschland akzeptiert werden und “die Pflicht zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit” entfallen. Einbürgerungsberechtigt soll laut Vorlage sein, wer seit mindestens fünf Jahren seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung über einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel verfügt.

Wie aus dem Antrag ferner hervorgeht, soll der Anspruch auf Einbürgerung unabhängig vom Einkommen oder dem sozialen Status der Betroffenen bestehen und insbesondere der Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch nicht ausschlaggebend sein. “Die Fähigkeit zur einfachen alltagstauglichen mündlichen Verständigung in der deutschen Sprache ist ausreichend”, heißt es in der Vorlage weiter. Wie die Abgeordneten zudem ausführen, soll die deutsche Staatsangehörigkeit “grundsätzlich per Geburt in Deutschland verliehen” werden. Ausreichend seien der rechtmäßige Aufenthaltsstatus und dauerhafte Wohnsitz eines Elternteils.

Für Erleichterungen bei der Einbürgerung macht sich auch die Grünen-Fraktion in ihrem Antrag (19/19552) stark. Danach soll die deutsche Staatsangehörigkeit fortan auch durch Geburt im Inland erworben werden, wenn ein Elternteil rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit soll nach dem Willen der Fraktion aufgegeben werden. Ferner plädiert sie dafür, dass die “Anspruchseinbürgerung” künftig allen offensteht, die in Besitz einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis sind oder aus anderen Gründen aufenthalts- oder freizügigkeitsberechtigt sind.

Zudem fordert die Fraktion, den Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts von jungen Menschen in der Ausbildung sowie von Studierenden nicht mehr und von älteren Menschen nur noch eingeschränkt zu verlangen. Darüber hinaus zielt der Antrag unter anderem darauf ab, Kenntnisse der deutschen Sprache “von Menschen, die sie insbesondere aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter nicht erwerben können, nicht mehr oder nur noch eingeschränkt” zu verlangen.

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Mittelstandsverband fordert Stopp von Testpflicht und Homeoffice…………..

In Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, on Mai 27, 2021 at 3:36 pm

Mittelstandsverband fordert Stopp von Testpflicht und Homeoffice

27 Mai 2021 15:31 Uhr

  • Wirtschaftsminister Altmaier will die Mittelstandshilfen verlängern. BVMW-Geschäftsführer Markus Jerger will die Test- und Homeoffice-Pflicht für Betriebe aufheben. Sein Sprecher beziffert die monatlichen Kosten gegenüber RT DE auf rund sieben Milliarden monatlich.
Mittelstandsverband fordert  Stopp von Testpflicht  und Homeoffice
BVMW-Bundesgeschäftsführer Markus Jerger (l.) will dem Mittelstand die Testpflicht ersparen.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) will den Hilfen für den Mittelstand über den 30. Juni mindestens bis zum Herbst nach der Bundestagswahl verlängert werden. Das sagte er dem MDR. Voraussetzung sei, dass der Umsatz mindestens 30 Prozent des Vorjahresmonats betrage. Markus Jerger, Bundesgeschäftsführer des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW), nimmt den Vorschlag dankend auf.

Was das Homeoffice und die teure Testpflicht angeht, so fordert Jerger von Altmaier, er solle „die Initiative ergreifen und sich beim Impfgipfel endlich einmal durchsetzen“. BVMW-Sprecher Eberhard Vogt sagte RT DE:

„Aktuellen Schätzungen zufolge kosten die Tests die Unternehmen monatlich mehr als sieben Mrd. Euro. Antragsberechtigte KMU [kleine und mittlere Unternehmen, Anm. d. Red.] können die Kosten für Schnelltests, Masken über die Überbrückungshilfe III geltend machen, die übrigen müssen die Kosten selbst tragen. Alternativ können Unternehmen die Kosten auch steuerlich geltend machen.“

Kanzlerin Merkel grüßt Arbeitnehmer zum Tag der Arbeit – und ruft zu Corona-Tests auf

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Doch das bremst die Unternehmen finanziell und organisatorisch stark aus. Jerger sagte der Funke Mediengruppe zu Testpflicht und Homeoffice:

„Der Impffortschritt macht beides verzichtbar.“

Er forderte, die Unternehmen müssten ab sofort zum Normalbetrieb zurückkehren. Sie hätten während der COVID-19-Pandemie bewiesen, dass sie verantwortlich handeln. Jerger sagte:

„Lockerungen draußen müssen mit Lockerungen drinnen einhergehen. Und dies so schnell wie möglich. Deshalb gehören Homeoffice-Pflicht und Testpflicht für Unternehmen sofort abgeschafft.“

BVMW-Chefvolkswirt Hans-Jürgen Völz sieht die massiven ökonomischen Konsequenzen für viele mittelständische Unternehmen. Gerade der Mittelstand sei das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Über 90 Prozent der deutschen Unternehmen sind Mittelständler stellen 60 Prozent aller Arbeitsplätze und 82 Prozent aller Ausbildungsplätze. Völz fordert ein gezieltes Aktionsprogramm für den deutschen Mittelstand. Er sagte:

„Dafür brauchen wir kurzfristig sofort wirkende Wiederaufbauhilfen als Anschubfinanzierung für die am schwersten betroffenen Branchen sowie eher mittelfristig wirkende Anreize für Konsumenten durch niedrigere Steuern und Abgaben.“

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Hinzukommen sollten für den Einzelhandel und weitere besonders betroffene Branchen absatzfördernde Maßnahmen, um eine schnelle Entspannung der Situation herbeizuführen. Der Ökonom fordert, dass bis Ende 2023 alle Gewerbegebiete mit einer Glasfaserinfrastruktur versorgt sein müssen, sowie einen völlig neuen Flexibilitätskonsens zwischen Unternehmen, Beschäftigten und Gewerkschaften. Völz sagt:

„Wir brauchen ein atmendes Arbeitszeitregime, das sowohl Unternehmen wie Beschäftigten mehr Freiräume schafft, ohne eine der beiden Seiten zu überfordern. Jährliche Arbeitszeitkonten statt wöchentliche Höchstarbeitszeiten könnten dazu einen wichtigen Beitrag leisten und sollten daher vom Gesetzgeber gefördert werden.“  

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Finanzierungsmarkt: Deutlicher Einbruch des Neugeschäfts…………

In Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, on Mai 27, 2021 at 2:21 pm

Finanzierungsmarkt: Deutlicher Einbruch des Neugeschäfts

Deutliche Einbußen beim Neugeschäftsvolumen für gewerbliche Immobilienfinanzierung sind 2020 zu notieren. Der Vergleich mit dem Vorjahr zeigt laut JLL einen zweistelligen Rückgang.

Gegenüber 2019 haben die an der JLL-Erhebung teilnehmenden zwölf Institute 20 Prozent weniger Neugeschäft realisiert: 36,6 Milliarden Euro schlagen im abgelaufenen Geschäftsjahr zu Buche. Bis auf die LBBW, die ein bemerkenswertes Plus von 16 Prozent ausweisen konnte, und die Berlin Hyp mit einem leichten Zuwachs von zwei Prozent, mussten die übrigen acht Banken in der Mehrheit eine erhebliche Reduzierung hinnehmen, einstellig nur die Bayern LB, ansonsten zwischen minus 14 Prozent (Berliner Sparkasse) und 81 Prozent (Hamburg Commercial Bank). Unter den Top 5, gemessen am Volumen, zeigte die Helaba mit einem Minus von 37 Prozent den stärksten Verlust.

Der Blick in die Zukunft ist verhalten positiv: Fünf Banken gehen für das Jahr 2021 von einem Anstieg gegenüber dem Vorjahreswert aus, vier Institute prognostizieren ein gleichbleibendes Neugeschäft und drei Banken erwarten einen Rückgang.

„Neben der Einigung auf einen Kaufpreis zwischen Käufer und Verkäufer stellte im letzten Jahr auch die Finanzierung durch die Banken eine Herausforderung dar. Die Vergabe von Immobilienfinanzierungen erfolgte selektiv“, so Anke Herz, Head of Debt Advisory, JLL Germany. Herz erläutert weiter: „Banken verlangten höhere Eigenkapitalquoten bei leicht gestiegenen Margen. Zudem spielten gestiegene Vorvermietungs- und Vorverkaufsquoten insbesondere bei Projektentwicklungen und Repositionierungen eine zunehmend wesentliche Rolle. Die Erfüllung solcher Auszahlungsvoraussetzungen erwies sich angesichts der Nachfrageschwäche als schwieriger als in vorangegangenen Jahren.“

LTVs zwischen Core- und Value-Add-Produkten liegen nah beisammen

Im Hinblick auf die Finanzierungskonditionen sei grundsätzlich festzustellen, dass die LTVs zwischen Core- und Value-Add-Produkten sehr nah beisammen liegen. „Dies unterstützt unsere These, dass die Entscheidungsfindung der Finanzierer binär ist, beim Auslauf gibt es keinen Verhandlungsspielraum. Finanzierungen für Non-Essential-Retail oder Hotel sind deutlich anspruchsvoller, die Finanzierungsausläufe für diese Produkte liegen deutlich unter denen der anderen Assetklassen, so Herz. Und Helge Scheunemann, Head of Research bei JLL Germany, ergänzt: „Corona-resistente Objekte in den Assetklassen Wohnen, Logistik, Lebensmittel- und Baumärkte stehen im Gegenzug im Fokus der Finanzierer. Die Assetklasse Büro muss sich in B-Lagen und im Value-Add-Segment mit zukunftsfähigen Konzepten beweisen, bei denen das Büro als Raum zur Begegnung und zur Zusammenarbeit eine große Rolle spielt.“

Margenseitig zeigen sich allerdings deutliche Spreads zwischen den Segmenten Core und Value Add. Bei letzterem sind Liquidität und der Wettbewerb begrenzt, was zu steigenden Preisen der Finanzierer führt. Gesamtwirtschaftlich betrachtet erhöht diese Entwicklung die Stabilität im Bankensektor.

Zuwachs der Kreditbestände lässt nach

Im Vergleich zu 2019 sind die Kreditbestände in 2020 von sieben Banken angewachsen. Über alle Institute hinweg kam es zu einem Anstieg von drei Prozent (2019/2018: 9 Banken). 2019 hatte er noch sechs Prozent betragen.

Mit einem Zuwachs von 13 Prozent vergrößerte die Berliner Sparkasse ihr Kreditbuch am stärksten. Fünf der Banken haben per Saldo ihre Bestände reduziert, allen voran die Hamburg Commercial Bank, deren deutlich reduziertes Neugeschäft ein Minus von 25 Prozent auch im Kreditbestand zur Folge hatte.

„Der starke Rückgang des Neugeschäfts verursacht unseres Erachtens den Rückgang der Zuwachsraten, so dass Kapitalprolongationen verstärkt in den Fokus rücken. Hier werden rückläufige LTVs durch seit dem ursprünglichen Finanzierungszeitpunkt tendenziell gestiegene Marktwerte kompensiert“, erklärt Herz.

Alternative Finanzierer ergänzen den Finanzierungsmix

Der Immobilieninvestmentmarkt in Deutschland hat das durch die Pandemie stark krisengeschüttelte Jahr 2020 mit einem Minus von elf Prozent – auf ein Transaktionsvolumen von 81,6 Milliarden Euro – relativ gut überstanden. „Gleichzeitig ist die Fremdfinanzierung herausfordernder geworden, die Banken müssen eine gesteigerte Risikovorsorge betreiben und entsprechend mehr Eigenkapital hierfür vorhalten. Das mindert die Möglichkeiten der Finanzierung insbesondere risikobehafteter Engagements“, so Herz. Aber sie verweist auch auf ein verbessertes Klima auf dem Finanzierungsmarkt: „Zwar noch im negativen Bereich notierte der DIFI Stimmungsindikator für gewerbliche Immobilienfinanzierungen in Deutschland von JLL und ZEW, den höchsten Indexwert im ersten Quartal 2021 seit eineinhalb Jahren“, so Herz.

Mit Ausnahme der Assetklasse Einzelhandelsimmobilien sei der Blick insgesamt für die kommenden sechs Monate bei der Beurteilung der Finanzierungserwartung positiver als zuvor. „Die reduzierte Risikobereitschaft klassischer Banken wird Opportunitäten für alternative Finanzierer wie Debt Fonds, Versicherungen, Pensionskassen und Family Offices schaffen. Denn sofern das Preisgefüge der Immobilien und die Renditeanforderungen der Eigenkapitalinvestoren es zulassen, ergänzen sie den Finanzierungsmix als Partner im Nachrang. Aufgrund des Preisgefüges sind und bleiben klassische Finanzierer jedoch der Dreh- und Angelpunkt im deutschen Finanzierungsmarkt, sagt Herz.“ Und Scheunemann fügt hinzu: „Im Hinblick auf die Investorennachfrage wird sich die begonnene Ausdifferenzierung zwischen den Assetklassen und auch innerhalb der Assetklassen bei Betrachtung des individuellen Risikos einer Investition fortsetzen. Dank des hohen Kapitaldrucks und des niedrigen Zinsniveaus werden Investoren aber unverändert stark nach Anlagegelegenheiten auf dem deutschen Immobilienmarkt suchen.“

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Zwei Szeneköpfe setzen auf Immobilienfinanzierungen für Reiche……

In Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, on Mai 27, 2021 at 2:15 pm

Zwei Szeneköpfe setzen auf Immobilienfinanzierungen für Reiche

Linus finanziert Bauprojekte, Anleger können sich beteiligen. Das Geschäftsmodell soll sich von Wettbewerbern wie Exporo vor allem in einem Punkt unterscheiden.

Aufsichtsratmitgleid Christian Vollmann und größter Anteilseigner Alexander Samwer glauben an das Geschäftsmodell.
Aufsichtsratmitgleid Christian Vollmann und größter Anteilseigner Alexander Samwer glauben an das Geschäftsmodell. 

Wer bauen möchte, braucht Geld – und je nach Projektgröße eine Menge Eigenkapital. Hier will das Startup Linus Digital, das seit vergangener Woche an der Börse gelistet ist, aushelfen. Das 2016 von David Neuhoff gegründete Proptech hat prominente Unterstützer wie Alexander Samwer und Christian Vollmann. Doch was macht das Geschäftsmodell so besonders? 

Das Berliner Startup will Finanzierungslücken schließen, indem es den Bau von Immobilienprojekten vorfinanziert – und zwar mit Geldern aus einem selbst verwalteten Fonds. All das geschieht über die Immobilienfinanzierungsplattform des Startups. Anleger, die einen Teil ihres Geldes in Immobilien investieren wollen, können sich als „Co-Investor“ ab einer Mindesteinlage von 200.000 Euro Kapital beteiligen. Angesprochen werden also vermögende Privatpersonen, Family Offices oder institutionelle Anleger. Insgesamt vergibt das Proptech Darlehen in Höhe von drei bis 100 Millionen Euro, die zurzeit überwiegend in deutschen und britischen Großstädten investiert werden.

Das Startup beteiligt sich als Ankerinvestor

Besonders an dem Geschäftsmodell ist, dass Linus Digital bei all seinen Investments als Ankerinvestor mitinvestiert und nicht nur die Vermittlerrolle einnimmt – anders als andere Crowdinvestment-Anbieter wie Zinsland oder Exporo. Für Christian Vollmann sei das der entscheidende Grund gewesen, sich als Business Angel an dem Startup zu beteiligen. Denn so liege es im eigenen Interesse der Firma, die Deals vorab genauestens zu prüfen und einer sorgfältigen Due Diligence zu unterwerfen. 

Die Büroräume von Exporo in Hamburg.

Vollmann beschreibt es als „eine Art Alignment of Interests,“ also eine größtmögliche Interessensgleichstellung zwischen der Firma und den Co-Investoren. „Wenn ein Projekt schief gehen würde, würde Linus mehr Geld verlieren, als sie über die Vermittlungsprovision damit verdienen.“ Deshalb seien die Projekte, an denen das Startup beteiligt ist, besser gesichert, so Vollmann. 

Er führt ein weiteres Argument an, das ihm am Geschäftsmodell des Startups zusagt: die Geschwindigkeit. Demnach sollen Empfänger der Investments, in diesem Fall also Projektentwickler und Immobilienunternehmer, nach einer sorgfältigen Due Diligence innerhalb von vier Wochen das Geld auf dem Konto haben. Und das alles digital. Banken tun sich im Vergleich schwerer mit der Vergabe von Darlehen, so Vollmann. Der Angel Investor und Unternehmer sitzt als stellvertretender Vorsitzender im Aufsichtsrat des börsennotierten Proptechs. 

Ein Samwer hat seine Hände im Spiel 

Linus-Gründer David Neuhoff hat Rechtswissenschaft studiert und arbeitete vor seiner Gründung bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Bryan Cave Leighton Paisner. Mit beim Aufbau beteiligt gewesen ist der jüngste der drei Rocket-Internet-Brüder Alexander Samwer. „Er ist den gesamten Weg mitgegangen“, so Neuhoff. Eine operative Rolle habe er jedoch nie eingenommen, das sei für die Zukunft auch nicht angestrebt. Zurzeit hält Samwer laut Wertpapierprospekt knapp 62 Prozent der Anteile an Linus Digital. 

Samwers Investment in das Proptech scheint zahlenmäßig Früchte getragen zu haben: Linus Digital sei seit drei Jahren profitabel und hat im letzten Jahr rund 8,9 Millionen Euro umgesetzt. Zudem habe das Startup seit seiner Gründung 2016 insgesamt etwa 600 Millionen Euro in Immobilienprojekte wie beispielsweise in den Bau von Apartmentkomplexen oder Eigentumswohnungen gesteckt. Die Arbeit dahinter erledigen die mittlerweile 50 Mitarbeiter im Unternehmen. 

Erst einmal kein Geld trotz Börsengang 

Linus Digital ist nicht den klassischen Weg aufs Börsenparkett gegangen. Bei dem Börsengang handelt es sich nämlich um ein sogenanntes „Direct Listing.“ Bei einem solchen findet kein öffentliches Angebot von Aktien statt, wie bei einem üblichen Börsengang. Stattdessen werden nur die bestehenden Aktien von Gründern, Mitarbeitern und Investorenaktien an der Börse gelistet. Dafür hat Linus vorab eine Kapitalerhöhung durchgeführt sowie Mitarbeiter zum Preis von 25,23 Euro je Aktie beteiligt.https://widget.civey.com/9873?referrer=https%3A%2F%2Fwww.businessinsider.de%2Fgruenderszene%2Ffintech%2Flinus-immobilienfinanzierung-vollmann-samwer%2F

Das entspricht etwa einem Unternehmenswert von 152 Millionen Euro. Da das Listing nicht mit einer Kapitalaufnahme gepaart sei, hat das Proptech zunächst also kein neues Geld bekommen. Für zukünftige Projekte solle die Kapitalbeschaffung dann allerdings umso schneller gehen. Spätestens dann, wenn das Startup weiter ins europäische Ausland expandiert – das streben Neuhoff und sein Team nämlich an.  

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Wie verlottert ist die Politik? Der hart arbeitende Bürger staunt und ärgert sich…

In Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, on Mai 27, 2021 at 11:26 am

Wie verlottert ist die Politik? Der hart arbeitende Bürger staunt und ärgert sich

VON DUSHAN WEGNER

Mo, 24. Mai 2021

CDU-Abgeordnete und ihre Freunde verdienen an Masken. Grüne und rote Bonzen müssen zigtausende Euro nachmelden. SPD-Giffey tritt zurück – erhält ein „Überbrückungsgeld“, bis sie wohl Bürgermeisterin von Berlin wird. Was in anständigeren Zeiten eine politische Karriere sicher beendete, ist heute gerade mal ihr Anfang. 

 IMAGO / photothek

Ein Grüner Bonze müsste man sein. Moralprediger Özdemir (der mit den Bonusmeilen, siehe Wikipedia) hat wohl 20.000 Euro Nebeneinkünfte anzugeben »vergessen« (so bild.de, 20.5.2021). Herr Özdemir wirkt für manche wie einer der aggressivsten Schreihälse gegen die Opposition im Bundestag (Grüne sind doch nicht wirklich Opposition, sie sind »Partei des kalten merkelschen Herzens«, das ist etwas ganz anderes als »Opposition«). In der primitiven Linken gilt vulgäre Lautstärke als Argument, und insofern erscheint Özdemir denen als »argumentstark« – und damit wohl auch »moralisch«.

(Notiz: Wer unter Linken auch nur den Anschein echter Intellektualität erweckt, siehe Wagenknecht, der gilt denen schnell als »rechts« – und damit übler als der Leibhaftige selbst. Die Anti-Intellektualität der »neuen Linken«, dieses nervöse Misstrauen gegenüber Menschen, die Bücher nicht nur schreiben (lassen) und kaufen, sondern auch lesen, es verdient zumindest Erwähnung; siehe etwa tagesspiegel.de, 26.10.2021: »Die rechte Liebe zur Literatur«. Wer Lautstärke und schnippische Sprüche »überzeugend« findet, weil sie seinem Gefühl nach den Gegner »zerstören«, der zieht wenig Nutzen aus Argumenten, die sich über viele Kapitel lang auf Buchlänge ziehen, wenn nicht sogar über ein Lebenswerk oder gar Denktraditionen hinweg.)

Grüner Bonze zu sein, das ist nett – Grüne Bonzin zu sein, das ist noch netter. Özdemirs Parteikollegin (wie auch die milliardenschwere Wahlkampftruppe der Grünen, namentlich der deutsche Staatsfunk, stolz dokumentiert: tagesschau.de, 20.4.2021), auch diese Grüne Bonzin kassierte viel Geld, das sie zu melden »vergaß« – es geht um noch mehr als bei Özdemir, und auch um steuerfreie Sonderboni (vergleiche etwa focus.de, 21.5.2021).

Man möge mir erklären, wofür diese Unqualifizierten und intellektuell eher Unbedarften so viel Geld kassieren, wenn nicht für die erstaunliche Fähigkeit, auf Knopfdruck ohne Realitätsbezug zu reden ohne vom eigenen Gewissen in Flammen gesetzt zu werden?

Absichtlich unbegabt

Wenn ich eine Ad-Hoc-Verschwörungstheorie skizzieren dürfte: Es wird kein Zufall sein, dass »gewisse Mächte« zuverlässig rhetorisch komplett unfähige Personen an die Macht hieven – Ein rhetorisch begabter Mensch könnte sich gerade im Zeitalter von Online-Video auf die Seite des Volkes stellen und jenen »spannenden« Mächten in die Quere kommen; deshalb wird der letzte unbezweifelt demokratisch gewählte US-Präsident, Donald J. Trump, weiterhin von den Sozialen Medien gesperrt, während man Iranischen Mullahs und Chinesischer Propaganda gern und willig eine Plattform bietet – auf Netzwerken wohlgemerkt, die in diesen Ländern verboten sind; siehe Wikipedia zu Facebookzu Twitter.

Der »Idealfall« wäre vielleicht für gewisse Kräfte, eine rhetorisch befähigte Person zu finden, die zugleich gewissensbefreit ist und sich zuverlässig steuern lässt (und wer eine »große Klappe« hat, wird früher oder später recht unzweideutig »angefragt« werden). Es ist aber vermutlich realistischer und praktikabler, durch die Bank (und durch Füllen von Bankkonten) unterdurchschnittliches Personal aufzustellen (das in der realen Welt vielleicht gerade so in der Pommesbude aushelfen dürfte), und dann zu steuern, wer davon gerade vor die großen Kameras gestellt und (nach viel Photoshop-Bearbeitung) auf die Titelblätter gehoben wird.

Kein Witz, aber witzig

Darf ich zwischendurch einen Witz versuchen? Ja? Okay, here goes nothing: »Es ist logisch, dass das Studium der sogenannten »Völkerrechtlerin« Baerbock so kurz war! Grüne glauben weder an Volk noch an Recht.«

Falls Sie obigen Witz nicht witzig fanden, hier etwas wirklich Fast-Schon-Witziges: Stellen Sie sich mal Baerbock im offenen Zwist auf der Weltbühne in harten Verhandlungen mit Putin oder Xi Ping vor. – Das ist jetzt mal wirklich »lustig«, oder?

Doppelgute Doppelaufgabe

Die Meldungen von den »vergessenen« Zigtausendern der Grünen Bonzen, sie sind nicht der einzige Tauchsieder, der den Anstand der Gewissensgeplagten heute zum Kochen bringen könnte.

Da wären die verschiedenen Meldungen vom Giffey-Pärchen. Das Familienministerium ist de facto das inoffizielle deutsche Propagandaministerium (vergleiche etwa bereits meine Essays vom 2.7.2016, vom 11.1.2017 oder vom 25.01.2018), und die Gestalten, die an dessen Spitze gehoben werden, sie sind entsprechend regelmäßig mit, äh, interessanten ethischen Werten ausgestattet.

Die letzte der Familienministerinnen war eine Frau Dr. Giffey, die sich nicht mehr »Dr.« nennen sollte, und sie ist jetzt zurückgetreten (vom »Übergangsgeld« reden wir lieber nicht, es ist erheblich; siehe bild.de, 20.5.2021), offiziell wegen ihrer Doktorarbeit – ein Fake, wie so vieles bei diesen Gestalten. Tatsächlich tritt sie wohl auch zurück, um sich auf den Wahlkampf zur regierenden Bürgermeisterin von Berlin zu fokussieren.

Der deutsche Staatsfunk jubelt die Promotionsbetrügerin Giffey bereits wieder hoch: »Franziska Giffey galt als Hoffnungsträgerin der SPD: bodenständig, bürgernah, mitreißend.«, »Giffey kann sich jetzt auf den Wahlkampf in Berlin konzentrieren, und es könnte eine Chance sein – für sie und die SPD in Berlin.« (tagesschau.de, 19.5.2021)

Ob Baerbock oder Giffey: Was in anständigeren Zeiten eine politische Karriere sicher beendete, ist heute gerade mal ihr Anfang.

Ja, Frau Giffey ist genau die Kandidatin, die an die Spitze der SPD-SED-Grünen-Regierung in Berlin gehört. Es ist wohl überhaupt ein interessantes Pärchen, diese Giffeys – ihr werter Gatte verlor seinen Job wegen Arbeitszeit-Betrug als Veterinär beim Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (businessinsider.de, 21.5.2021: »[Karsten] Giffey betrog nach Ansicht der Richter systematisch und mit Vorsatz«).

Und wer wird neue Chefin (es sind ja zuletzt immer Damen) an der Spitze des De-Facto-Propagandaministeriums? Nun, man kann Merkel vieles vorwerfen, aber gewiss nicht ein Zaudern bei einem großen Vorhaben der DDR-isierung Deutschlands. Frau Lambrecht, Chefin des Justizministeriums, das zuletzt die Aura eines De-Facto-Zensurministeriums annimmt, übernimmt als Doppelaufgabe auch noch das De-Facto-Propagandaministerium (bmfsfj.de, 20.5.2021).

Konsequenzen (zwei Arten)

Wenn Ihnen an dieser Stelle danach sein sollte, den Max Liebermann zu zitieren, der »gar nicht so viel fressen« konnte, wie er, äh, sagen wir mal: sich wieder durch den Kopf gehen lassen wollte, dann versichere ich Ihnen, dass es nicht nur Ihnen so geht.

Und nun?

Wut ist nicht genug! Es ist ratsam, Konsequenzen zu ziehen. Einmal innere und logische Konsequenzen, einmal äußere und praktische.

Eine innere und logische Konsequenz besteht heute darin, vor sich selbst zuzugeben, dass Deutschland zwar noch immer aus alter Kraft und Klugheit schöpft, aber von Gestalten regiert wird, für die der Vergleich mit dem Personal einer Bananenrepublik eine Beleidigung der Bananen wäre. Wenn in einer Bananenrepublik so getrieben würde, was in Berlin getrieben wird, dann würden die Bananen vor Scham erröten.

Deutschland wird regiert – und wird wohl bis zum wimmernden Ende weiterhin regiert werden – von Gestalten, die man als anständiger Mensch nicht einmal in seinem weiteren Bekanntenkreis wissen möchte. Es fühlt sich an, wie wenn man sich selbst eine schlimme Krankheit eingestehen muss: Deutschlands politisches Personal – zumindest das mit Machtperspektive – gehört zum guten Teil zu denen, die wir »schlecht«, »unmoralisch« oder »verkommen« zu nennen gelernt haben – und nichts, was die sagen, hat moralisches Gewicht.

Hat man erst diese innere und logische Konsequenz gezogen, könnte man in eine tiefe Traurigkeit verfallen. Ich kann mir sogar sehr gut vorstellen, dass die Lähmung, wenn sie nicht explizit von der Ex-FDJ-Sekretärin direkt gewünscht und gefördert wird, sie diese doch gern zur Sicherung ihrer Macht nutzt. Würden wir aber eine Tatsache leugnen – und der Zustand unserer Seele ist uns eine Tatsache – nur weil sie von den Mächtigen aktiv herbeigeführt und diesen nützlich ist? Gerade diese Tatsachen sind es doch, die wir ehrlich und präzise benennen müssen!

Oh, oh!

Wer einmal in den Abgrund lähmender Traurigkeit zu fallen droht, wer schon mit einem Fuß auf der Kante steht, und diese Kante unter ihm bereits zu bröckeln beginnt, dem sei zu wünschen, dass er noch die Kraft sammeln kann, den Fuß zurückzuziehen und einen anderen Schritt zu tun.

Seid doch nicht wie einer, der am Abgrund steht, und immerzu ruft: »Oh, oh, welch gefährlicher Abgrund!«, doch nie einen Schritt vom Abgrund weg unternimmt.

Wenn du vorm Abgrund stehst, dann blick doch nicht hinein bis er, natürlich nach Nietzsche, in dich zurück blickt! Wenn du vorm Abgrund stehst – und wie sonst soll man die Bande in Berlin nennen als einen Abgrund? – dann wende dich vom Abgrund ab und plane einen anderen, einen neuen, einen klügeren Weg.

Ich rufe mich selbst wie jeden einzelnen von uns dazu auf, die Zeit und Aufmerksamkeit wirklich streng zu limitieren, die wir fürs Sich-drüber-Aufregen aufwenden!

Möbel und eine Din-A-4-Seite

Ja, sei wütend über deren Verkommenheit, doch lass deine Wut ein Ende finden, bevor sie zu deinem Ende wird, und dann ordne, was dir gehört, wofür du verantwortlich bist. Stell die Möbel in deinem Wohnzimmer neu auf oder topfe deine Topfpflanzen um! Rede mit deinem Kind über seine Hobbys – ist es vielleicht an der Zeit für eine neue Sportart? Ordne deine Klamotten neu, gib das Ungetragene weg und lege dir vielleicht ein neues Hemd zu. (Ein politisch interessierter Freund baut zur Entspannung immerzu irgendwelche begehbaren Kleiderschränke aus und um, plant sie und misst den Raum aus, sägt und schraubt die Bretter – was für eine ausgezeichnete präventive Therapie! Der politische Irrsinn dieser Jahre hat den Damen seiner Familie nach meiner Schätzung etwa die Wohnfläche einer mittleren Studentenwohnung an begehbarem Klamottenstauraum beschert.)

Versuch doch mal, eine Woche lang deine Ernährung zu protokollieren und zu prüfen, was du in deinen Körper tust! Vielleicht solltest auch du eine neue Sportart ausprobieren? (Oder das alte Fitnessrad entstauben, gegebenenfalls vom darauf gelagerten Klamottenberg befreien, und neu in Betrieb nehmen?)

Was würde dabei herauskommen, wenn du versuchen würdest, deine Lebensphilosophie handgeschrieben auf einer Din-A-4-Seite zusammenzufassen?

Linke fürchten Nicht-Linke auch deshalb, weil wir angeblich so viele kluge Bücher lesen — das ist mal ein Vorurteil, das wir fleißig bestätigen sollten!

Es ist, wie es ist. Deutschland wird regiert von Leuten, die man in der Wirtschaft wegen mangelnder moralischer Eignung rauswerfen würde – ganz zu schweigen von der mangelnden Irgendwas-Qualifikation mancher Möchtegern-Völkerrechtler, Staatsexamen-Versager und Fake-Doktoren.

Unser Leben geht aber weiter, dennoch und derweil. Ich mahne (nicht nur) mich selbst: Akzeptiere, dass es ist, wie es ist. Wisse, was deine Kreise sind, deine relevanten Strukturen. Tritt vom Abgrund zurück, und: Ordne deine Kreise!


Dieser Beitrag erschien zuerst auf dushanwegner.com

Dushan Wegner (geb. 1974 in Tschechien, Mag. Philosophie 2008 in Köln) pendelt als Publizist zwischen Berlin, Bayern und den Kanaren. In seinem Buch „Relevante Strukturen“ erklärt Wegner, wie er ethische Vorhersagen trifft und warum Glück immer Ordnung braucht.

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Anwälte erklären: Unternehmer-Einschüchterung durch Polizei ist Willkür.

In Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, on Mai 27, 2021 at 9:12 am

Anwälte erklären: Unternehmer-Einschüchterung durch Polizei ist Willkür

Bild: Freepik

Wie der Wochenblick berichtete, erhalten immer mehr Mut-Unternehmer, die bei ANIMAP registriert sind, einschüchternden Besuch von der Polizei. ANIMAP ist eine Plattform, die sich gegen die Diskriminierung nach den drei G-Grundsätzen (geimpft, getestet, genesen) stellt. Die Anwälte für Aufklärung geben Tipps für ANIMAP-Mitglieder im Umgang mit „rechtlich willkürlichen“ Polizeibesuchen.

Das Auftreten der mutigen ANIMAP-Mitglieder gegen die drohende Zweiklassengesellschaft durch den Grünen Pass ist dem System ein Dorn im Auge. Aus Interviews mit Unternehmern erfuhr der Wochenblick, dass die Polizisten von den Unternehmern wissen wollen, ob sie gegen das System seien oder „Impfverweigerer“. Die Befehle dazu sollen „von oberster Stelle“ kommen.Werbung

Das ANIMAP-Selbstverständnis:

„Als Folge von Corona und dem politischen Umgang mit diesem Virus bilden sich in der Bevölkerung immer tiefer werdende Gräben. Mit dem geplanten Impfpass werden in naher Zukunft all jene Menschen benachteiligt und ausgegrenzt, welche sich aus gesundheitlichen Bedenken keinen dieser unerforschten COVID-19 Impfstoffe spritzen lassen wollen. Die Antwort auf diese drohende Impf-Apartheid lautet animap.at.“

Anwälte für Aufklärung: „Diskriminierung“

Rechtsanwalt Dr. Michael Brunner von den Anwälten für Aufklärung ordnet den Sachverhalt juristisch ein: „In Österreich gilt seit dem Staatsgrundgesetz von 1867 der Gleichheitssatz als Verfassungsgebot: ‚Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich‘ (Artikel 2 StGG 1867; Artikel 7 B-VG; Artikel 14 EMRK).“

Er sieht im Ausschluss jener, die sich nicht impfen oder testen lassen, eine Diskriminierung im juristischen Sinn. Dr. Brunner erklärt: „Jede sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung ist Diskriminierung. Das Diskriminierungsverbot gilt für alle Bereiche des privaten und öffentlichen Lebens, so auch für die Arbeitswelt und den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen.“ Dabei habe der Europarat noch im Jänner 2021 beschlossen, dass die Impfung nicht verpflichtend sein dürfe und niemand diskriminiert werden dürfe, weil er nicht geimpft ist.

Unternehmer kommen rechtsstaatlichem Auftrag gegen Diskriminierung nach

Laut den kritischen Anwälten folge ANIMAP dem rechtsstaatlichen Auftrag, indem es dem in der österreichischen Rechtsordnung verankerte Diskriminierungsverbot nachkomme. Denn die Mut-Unternehmer von ANIMAP würden immerhin dafür Sorge tragen, dass geimpfte wie umgeimpfte Personen den selben Zugang zu Gütern und Dienstleistungen erhalten. Eine Gefahr oder Störung der öffentlichen Ordnung, der durch behördliches Einschreiten vorgebeugt werden sollte, sei dadurch nicht zu erkennen.

Einschätzung der Anwälte: Polizeibesuche sind rechtliche Willkür

Der „Besuch“ von Polizisten bei ANIMAP eingetragenen Unternehmen ist aus Sicht der Anwälte für Aufklärung daher rechtlich nicht begründet und rechtliche Willkür.

Sollten ANIMAP- Mitglieder willkürlich von der Polizei „besucht“ werden, so empfehlen die Anwälte folgende Vorgehensweise:

  • Fragen Sie als Unternehmer die Polizisten nach dem tatsächlichen Grund ihres Einschreitens und die dafür herangezogene (gesetzliche) Rechtsgrundlage.
  • Verlangen Sie von den Polizisten die Offenlegung der den Auftrag zum Einschreiten erteilenden Behörde.
  • Ersuchen Sie die Polizisten um Bekanntgabe ihrer Dienstnummern und schriftliche Bestätigung ihres Einsatzes, allenfalls Anfertigung eines Protokolls.
  • Erheben Sie nach Prüfung der Sach- und Rechtslage gegebenenfalls Beschwerde an die übergeordnete Dienststelle bzw. Maßnahmenbeschwerde an das zuständige Verwaltungsgericht.

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Deutlich weniger Einbürgerungen im Jahr 2020……..

In Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, on Mai 26, 2021 at 3:51 pm

Deutlich weniger Einbürgerungen im Jahr 2020

ByPublisher26. Mai 2021026 Share

Foto: Reisepass (über dts Nachrichtenagentur)

Wiesbaden – Im Jahr 2020 sind rund 109.900 Ausländer in Deutschland eingebürgert worden. Damit fanden 19.000 oder 15 Prozent weniger Einbürgerungen statt als 2019, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mit. Dieser Rückgang ist gut zur Hälfte auf die verminderte Zahl an Einbürgerungen von Briten zurückzuführen.

2020 wurden nur noch 4.900 britische Staatsangehörige eingebürgert – 9.700 oder knapp zwei Drittel (-66 Prozent) weniger als 2019, als der bisherige Höchststand erreicht worden war. Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (EU) konnten Briten, die bis Ende 2020 einen Antrag stellten, bei ihrer Einbürgerung auch weiterhin ihre britische Staatsangehörigkeit behalten. Angesichts der Unsicherheiten, mit denen der Brexit verbunden war, hatten sich allerdings viele einbürgerungswillige Briten bereits früher um eine Einbürgerung bemüht.

In den fünf Jahren seit dem Brexit-Referendum im Jahr 2016 haben sich bisher insgesamt 36.500 Briten in Deutschland einbürgern lassen. Ohne Berücksichtigung britischer Staatsangehöriger verzeichnet die Einbürgerungsstatistik für das Jahr 2020 noch einen Rückgang um 9.400 Einbürgerungen gegenüber 2019 (-acht Prozent). Dieser Rückgang spiegelt auch wider, dass es im Jahr des Ausbruchs der Corona-Pandemie bei den zuständigen Behörden teilweise zu verlängerten Wartezeiten kam und weniger Anträge bearbeitet werden konnten.

Im Jahr 2020 ließen sich Menschen mit 173 unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten in Deutschland einbürgern, so die Statistiker weiter. Davon hatte gut ein Viertel (26 Prozent) bisher die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates. Unter den EU-Bürgern bildeten rumänische Staatsangehörige mit 5.900 Einbürgerungen erstmals die größte Gruppe.

In den Jahren 2017 bis 2019, als das Vereinigte Königreich noch zur EU gehörte, waren britische Staatsangehörige Spitzenreiter bei den Einbürgerungen aus EU-Staaten, gefolgt von polnischen Staatsangehörigen. Seit dem EU-Beitritt von Polen im Jahr 2004 bis 2016 bildeten immer Polen die größte Gruppe unter den EU-Staatsangehörigen, die sich einbürgern ließen. Wie bereits in den Vorjahren wurden auch 2020 insgesamt am häufigsten Türken eingebürgert. Allerdings war dabei ein deutlicher Rückgang gegenüber 2019 zu verzeichnen, und zwar um mehr als ein Viertel (-28 Prozent) von 16.200 auf 11.600. Syrische Staatsangehörige stellten erstmals die zweitgrößte Gruppe unter den Eingebürgerten. Entgegen dem allgemeinen Trend stieg die Zahl um knapp drei Viertel (+74 Prozent) von 3.900 auf 6.700 Einbürgerungen. Vor fünf Jahren waren es noch 2.000 Einbürgerungen gewesen. Für die kommenden Jahre ist zu erwarten, dass die Zahl weiter ansteigt, wenn immer mehr der zwischen 2014 und 2016 eingereisten syrischen Geflüchteten die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Bei rund 22 Prozent der im Jahr 2020 eingebürgerten Syrer war die Mindestaufenthaltsdauer wegen besonderer Integrationsleistungen verkürzt worden.

(dts Nachrichtenagentur)

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Floridas Gouverneur stoppt Big Tech Zensur mit neuem Gesetz…….

In Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, on Mai 26, 2021 at 3:36 pm

Floridas Gouverneur stoppt Big Tech Zensur mit neuem Gesetz

VON: NEOPRESSE 26. MAI 2021Themen:BigTechFloridaYoutubeZensurYavuz Sariyildiz / shutterstock.com / 312535637

Am Montag hat Floridas Gouverneur Ron DeSantis Medienberichten zufolge ein Gesetz unterzeichnet, das Big Tech Konzerne wie YouTube oder Facebook künftig für ungerechtfertigte Zensur zur Rechenschaft ziehen soll. DeSantis fordert mehr Transparenz von Big Tech und mehr Schutz für Nutzer von Online- und Social-Media-Plattformen.

DeSantis sagte: „Wir haben Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass „We the People“ vor den Eliten des Silicon Valley geschützt werden. Viele in unserem Staat haben Zensur und anderes tyrannisches Verhalten aus erster Hand in Kuba und Venezuela erlebt. Wenn Big Tech Zensoren die Regeln inkonsequent durchsetzen, um zugunsten der dominanten Silicon Valley Ideologie zu diskriminieren, werden sie jetzt zur Rechenschaft gezogen werden.“

„Was wir in den USA beobachten, ist ein Versuch, abweichende Stimmen durch linke Medien und Großkonzerne zum Schweigen zu bringen, einzuschüchtern und auszulöschen. Heute, durch die Unterzeichnung von SB 7072 in Gesetz, wird Florida wieder zu einem Ort, wo Informationen und Ideen frei fließen können. Viele unserer Wähler kennen die Gefahren, zum Schweigen gebracht zu werden oder wurden selbst unter kommunistischer Herrschaft zum Schweigen gebracht.“

Behauptete Missbräuche sollen gestoppt werden

Floridas Senatspräsident Wilton Simpson kommentierte das Gesetz: „Ich freue mich zu sehen, dass Florida mit gutem Beispiel vorangeht, in dem wir alles in unserer Macht Stehende tun, um die Missbräuche zu stoppen, die möglich sind, wenn Big Tech unkontrolliert vorgeht. Die Menschen haben eine Recht darauf, andere Meinungen zu äußern. Dieses gute Gesetz schützt Kandidaten für gewählte Ämter, Medien und andere vor unfairer und willkürlicher Diskriminierung auf Social-Media-Plattformen.“

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Speaker Chris Sprowls sagte: „Social-Media-Plattformen haben sich zum Marktplatz gemausert. Wenn unsere Demokratie überleben soll, müssen wir uns diesen technologischen Oligarchen entgegenstellen und sie zur Verantwortung ziehen. Diese Gesetzgebung schützt die Meinungsfreiheit der Floridianer und fordert Transparenz. Keine geheimen Algorithmen mehr, Shadow Banning oder De-Platforming. In Florida ist Sonnenschein das beste Desinfektionsmittel und es ist Zeit, dass wir diese großen Tech-Monopole aus der Dunkelheit holen. Ich applaudiere Gouverneur Ron DeSantis dafür, dass er gehandelt hat, während unsere Regierung in Washington untätig herumsitzt.“

SB 7072 besagt unter anderem:

„Alle Floridianer, die von Big Tech-Plattformen unfair behandelt werden, haben das Recht, Unternehmen zu verklagen, die gegen dieses Gesetz verstoßen – und Schadensersatz zu gewinnen. Diese Reform sichert die Rechte eines jeden Floridianers, indem sie von Social-Media-Firmen verlangt, transparent über ihre Praktiken der Inhaltsmoderation zu sein.“

„Der Generalstaatsanwalt von Florida kann unter dem Florida’s Unfair and Deceptive Trade Practices Act gegen Technologieunternehmen vorgehen, die gegen dieses Gesetz verstoßen. Wird festgestellt, dass Social-Media-Plattformen gegen das Kartellrecht verstoßen haben, dürfen sie keine Verträge mit öffentlichen Einrichtungen abschließen. Diese schwarze Liste der „Kartellrechtsverletzer“ hat reale Konsequenzen für die Gewinne der Big-Tech-Oligopole.“

„Big Tech ist es verboten, floridianische politische Kandidaten zu de-plattformen. Die Wahlkommission von Florida wird Geldstrafen in Höhe von 250.000 Dollar pro Tag gegen jedes Social-Media-Unternehmen verhängen, das einen Kandidaten für ein landesweites Amt de-plattformt, und 25.000 Dollar pro Tag für das De-platforming von Kandidaten für nicht-landesweite Ämter. Jeder Floridianer kann jeden Kandidaten blockieren, von dem sie nichts hören wollen, und das ist ein Recht, das jedem Bürger zusteht – es ist nicht für Big-Tech-Unternehmen zu entscheiden.“

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