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OVG entscheidet zu Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln.

In Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, on August 31, 2023 at 8:44 am

  • OVG entscheidet zu Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln

OVG entscheidet zu Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln

30. August 2023

30.08.2023

Schlüssel zu einem Waffenschrank sind in einem Behältnis aufzubewahren, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards an die Aufbewahrung der im Waffenschrank befindlichen Waffen und Munition entspricht. Das hat heute das Oberverwaltungsgericht entschieden. Den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse wegen unzureichender Aufbewahrung der Waffenschrankschlüssel im Einzelfall eines Jägers aus Duisburg hat es allerdings für rechtswidrig gehalten.

Während einer einwöchigen Urlaubsabwesenheit wurde in das Wohnhaus des Klägers in Duisburg eingebrochen. Die Einbrecher entwendeten aus dem dortigen Waffenschrank, der unversehrt geblieben ist, zwei Kurzwaffen und diverse Munition. Der Waffenschrank entsprach dem gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsstandard für die Aufbewahrung von Waffen und Munition. Die Schlüssel zu diesem Schrank bewahrte der Kläger in derselben Wohnung in einem etwa 40 kg schweren, dick- und doppelwandigen Stahltresor mit Zahlenschoss auf. Dieser genügte allerdings nicht dem gesetzlichen Sicherheitsstandard für die Aufbewahrung der im Waffenschrank befindlichen Waffen und Munition. Daraufhin widerrief das Polizeipräsidium Duisburg die waffenrechtlichen Erlaubnisse des Klägers mit der Begründung, dieser habe Waffen und Munition nicht sorgfältig verwahrt. Die dagegen gerichtete Klage wies das Verwaltungsgericht Düsseldorf ab. Die Berufung des Klägers gegen dieses Urteil war erfolgreich.

Zur Begründung seines Urteils hat der 20. Senat im Wesentlichen ausgeführt: Die Voraussetzungen für den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse des Klägers liegen nicht vor. Der Kläger ist nicht waffenrechtlich unzuverlässig. Insbesondere liegen keine Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, er werde Waffen oder Munition nicht sorgfältig verwahren.

Allerdings hat der Kläger in der Vergangenheit objektiv gegen die gesetzlichen Anforderungen an eine sorgfältige Aufbewahrung von Waffen und Munition verstoßen, indem er die Schlüssel zum Waffenschrank in einem Tresor mit einem unzureichenden Sicherheitsstandard aufbewahrt hat. Denn die Schlüssel zu einem Waffenschrank sind in einem Behältnis aufzubewahren, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards an die Aufbewahrung der im Waffenschrank befindlichen Waffen und Munition entspricht. Dem genügte der Tresor des Klägers nicht.

Dieser objektive Sorgfaltsverstoß rechtfertigt eine Unzuverlässigkeitsprognose jedoch ausnahmsweise nicht, weil er dem Kläger in subjektiver Hinsicht nicht als im besonderen Maße schwerwiegend vorzuwerfen ist. Einem juristischen Laien ‑ wie dem Kläger ‑ musste es sich nicht aufdrängen, dass die Waffenschrankschlüssel demjenigen gesetzlichen Sicherheitsstandard entsprechend aufzubewahren sind, der für die Aufbewahrung der Waffen und Munition gilt. Die Aufbewahrung von Waffen und Munition in Behältnissen, die mittels Schlüssel zu verschließen sind, ist gesetzlich zulässig. Konkretere gesetzliche Vorgaben, wie der Schlüssel zu einem solchen Behältnis aufzubewahren ist, fehlen jedoch, obwohl es lebensfremd ist, dass ein Waffenbesitzer stets die tatsächliche Gewalt über die Schlüssel ausüben kann. Ebenso wenig gibt es bis zum heute verkündeten Urteil des Senats entsprechende Vorgaben der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, an denen sich Waffenbesitzer orientieren könnten und müssten. Der Kläger hat im Übrigen auch nicht etwa einfachste Maßnahmen unterlassen, um eine Ansichnahme der Waffenschrankschlüssel durch unbefugte Dritte zu verhindern, sondern mit deren Aufbewahrung in dem in Rede stehenden Stahltresor jedenfalls Vorkehrungen getroffen, die geeignet gewesen sind, einen Zugriff durch unbefugte Dritte zu verhindern, jedenfalls nicht unerheblich zu erschweren. Nach alledem ist auch ein gröblicher Verstoß gegen waffengesetzliche Bestimmungen nicht anzunehmen.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

Aktenzeichen: 20 A 2384/20 (I. Instanz: VG Düsseldorf ­- 22 K 3002/19 -)

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Gerichtsverfahren bringt es an den Tag. Die ersten COVID-Toten waren vollständig geimpft!

In Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, on August 30, 2023 at 2:38 pm

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Gerichtsverfahren bringt es an den Tag. Die ersten COVID-Toten waren vollständig geimpft!

Die ersten COVID-Toten waren vollständig geimpft, wie Aufzeichnungen des australischen Staates zeigen

Angesichts eines Gerichtsverfahrens, das von einer Gruppe von Ärzten angestrengt wurde, die die COVID-19-Impfvorschriften der Regierung von Queensland anfechten, haben Aufzeichnungen ergeben, dass die ersten Todesfälle in dem australischen Bundesstaat Personen betrafen, die vollständig geimpft waren.

Eine Liste der ersten 183 COVID-19-Todesfälle in diesem Bundesstaat vom Beginn der Pandemie am 13. März 2020 bis zum 27. Januar 2022, die der oberste Gesundheitsbeamte von Queensland in einer eidesstattlichen Erklärung vorgelegt hat, zeigt, dass den Behörden bereits im Januar 2022 bekannt war, dass die Impfstoffe Todesfälle möglicherweise nicht verhindern.

Aus der Liste geht hervor, dass der erste lokal erworbene COVID-19-Todesfall ein 80-Jähriger und ein 30-Jähriger waren, die beide im Dezember 2021 bzw. im Januar 2022 zwei Dosen des Impfstoffs erhalten hatten.

Queensland verzeichnete zwar zu Beginn der Pandemie sieben Todesfälle, diese wurden jedoch außerhalb des Bundesstaates und vor Beginn der Impfstoffeinführung erworben.

Die Grenze von Queensland öffnete sich im Dezember 2021, nachdem 80 Prozent der Bevölkerung des Bundesstaates geimpft worden waren. Bis zum 31. Dezember 2021 waren fast 90 Prozent der Bevölkerung über 16 Jahren vollständig geimpft.

Queenslands Vorschriften für den Arbeitsplatz

Die Klage, die gegen den Bundesstaat eingereicht wurde, fordert die Aufhebung der Richtlinie vom September 2021, wonach Angestellte in öffentlichen Gesundheits- und Altenpflegeeinrichtungen gegen COVID-19 geimpft werden müssen.

Ein Fachmann in diesem Fall, der Psychiater Peter Parry, sagte, dass er in den drei Jahrzehnten seiner beruflichen Laufbahn noch nie mit einem Disziplinarverfahren konfrontiert worden sei.

„Ich habe mein Medizinstudium vor 40 Jahren abgeschlossen, und in all dieser Zeit wurde nie eine einzige Beschwerde über mich bei einer Ärztekammer oder der AHPRA eingereicht“, sagte er.

Der Grund, warum er die COVID-19-Impfstoffe ablehnte, war, dass es sich um „keine normalen Impfstoffe“ handelt.

„Wir hoffen, dass die Richter, die dem Obersten Gerichtshof Beweismaterial und Zeugenaussagen vorlegen, sich die Beweise ansehen und zu unseren Gunsten entscheiden werden. Sollte die Klage Erfolg haben, könnten viele erfahrene Krankenschwestern und -pfleger sowie Ärzte zurückkehren, um das überlastete öffentliche Gesundheitssystem von Queensland zu unterstützen“, fügte er hinzu.

Zusätzlich zu den erzwungenen Arbeitsaufträgen hat Premierministerin Annastacia Palazczuk den Ungeimpften den Zugang zu Dienstleistungen und Freiheiten wie Krankenhäusern, Behinderteneinrichtungen, Altenpflege, Bibliotheken und Gaststätten untersagt.

Die Regierung von Queensland erklärte, dies diene der Sicherheit der Einwohner von Queensland, und verlangte einen Nachweis der Impfung.

Botschaften zur Verringerung schwerer Erkrankungen verlagern sich

Im Jahr 2021 schloss die Regierung von Queensland zunächst die Grenzen des Bundesstaates und rief die Bevölkerung auf, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen. Sie wollte die Grenzen wieder öffnen, sobald 80 Prozent der Bevölkerung geimpft waren, um die Ausbreitung des Virus zu stoppen und die gefährdeten Bürger zu schützen.

Als jedoch die Grenzen nach Erreichen des Ziels wieder geöffnet wurden, stiegen die COVID-19-Fälle sprunghaft an, anstatt zurückzugehen. Als klar wurde, dass die Impfstoffe die Infektion oder Übertragung nicht vollständig verhindern konnten, verlagerte sich der Schwerpunkt der Informationskampagne auf die Wirksamkeit der Impfstoffe bei der Verringerung schwerer Erkrankungen und Todesfälle.

Auch heute noch müssen die meisten Mitarbeiter des Gesundheitswesens in Queensland gegen COVID-19 geimpft sein, um die Sicherheit von Mitarbeitern, Patienten, Besuchern und der Allgemeinheit zu gewährleisten.

„Die überwältigenden Vorteile der COVID-19-Impfung überwiegen nach wie vor die potenziellen Risiken, und dies wird durch enorme Mengen an Sicherheitsdaten auf der Grundlage von Milliarden von Dosen weltweit untermauert“, so ein Sprecher der TGA in einer E-Mail an The Epoch Times.

Pfizer weist Bedenken über Impfstoffmandate zurück

Die Nachricht von den Todesfällen folgt auf eine parlamentarische Untersuchung der COVID-19-Mandate, bei der die australischen Leiter von Pfizer Australien sagten, dass die Impfstoffmandate die Australier zwangen, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, und behaupteten, sie hätten eine Wahl.

Vor einer Untersuchung des australischen Senats zu den COVID-19-Impfvorschriften wiesen der medizinische Direktor von Pfizer Australien, Dr. Krishan Thiru, und Dr. Brian Hewitt, Leiter der Abteilung Regulatory Sciences bei Pfizer, die Bedenken der Senatoren zurück, dass die Australier gezwungen worden seien, sich mit dem COVID-19-Impfstoff impfen zu lassen.

„Ich bin der festen Überzeugung, dass niemand gezwungen wurde, sich impfen zu lassen“, sagte Dr. Thiru.

„Impfvorschriften werden von den Regierungen und Gesundheitsbehörden festgelegt. Ich glaube, dass jedem die Möglichkeit geboten wurde, sich impfen zu lassen oder nicht. Ich glaube nicht, dass jemand gezwungen wurde, sich impfen zu lassen“.

Auf die Frage, ob er glaube, dass Australier in Staaten mit umfangreichen Impfvorschriften – wie Westaustralien oder Victoria – nicht gezwungen worden seien, sich impfen zu lassen, auch wenn sie ohne Impfung ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten könnten, antwortete Dr. Hewitt, dass er nicht glaube, dass die Vorschriften die Menschen zur Impfung zwängen.

„Die Impfvorschriften werden von den Regierungen und Gesundheitsbehörden festgelegt. Ich glaube nicht, dass die Vorschriften die Menschen dazu zwingen, sich impfen zu lassen“, sagte er.

QUELLE: FIRST COVID DEATHS WERE FULLY JABBED, AUSTRALIAN STATE RECORDS REVE

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Mehr Insolvenzen im Baugewerbe erwartet……….

In Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, on August 30, 2023 at 12:35 pm

Construction worker holding empty wallet.

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29. August 2023

Mehr Insolvenzen im Baugewerbe erwartet

Die Bauindustrie hat 2023 mit vielen Problemen zu kämpfen. Der Kreditversicherer Atradius rechnet anhand der Projektstornierungen und -rückgänge mit noch schwierigeren Zeiten. Die Insolvenzen im Baugewerbe könnten demnach dieses Jahr noch deutlich steigen.

Die „Krise der Bauindustrie verschärft sich“. So beginnt eine aktuelle Pressemitteilung des Kreditversicherers Atradius. Dieser hat sich bei seinen Kunden aus dem Baugewerbe zur aktuellen Situation und zu den Erwartungen im Rest des Jahres umgehört. Der Tenor ist dabei eindeutig negativ. „Nachdem es die vergangenen zehn Jahre stets bergauf ging, hat sich die Lage für die deutsche Baubranche in den letzten Monaten erheblich verschlechtert. Der Wohnungsbau verzeichnet Auftragsrückgänge in Höhe von 30% – und eine Entspannung der Situation ist kurzfristig nicht erkennbar“, sagt Frank Liebold, Country Director Deutschland bei Atradius.

Auch die Projektentwickler bekämen diese Entwicklung immer stärker zu spüren. Die Nichtzahlungsmeldungen in der Baubranche seien in den ersten sieben Monaten des Jahres 2023 bereits um rund 33% gestiegen. Und laut Liebold gehe man davon aus, dass sich das Zahlungsrisiko in der Branche noch weiter erhöhen werde. Noch lebten die Unternehmen häufig von den Auftragsbeständen, doch das könne sich ab dem Herbst verschärfen. Insbesondere die kleinen Bauunternehmen werde dies treffen, da diese bei abrupten Auftragsrückgängen weniger resilient seien. 85% der deutschen Bauunternehmen hätten weniger als 20 Beschäftigte.

Bauinsolvenzen gehen nach oben

Laut aktuellen Zahlen, so Atradius, ist die Zahl der Bauinsolvenzen im ersten Halbjahr 2023 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 9% gestiegen. Für das Gesamtjahr rechnet der Kreditversicherer mit einem Anstieg zwischen 15 und 20%. Im Bauhauptgewerbe sei der Hochbau stärker betroffen als der Tiefbau, allerdings treffe die aktuelle Branchenkrise nicht alle Bereiche: Firmen, die ihren Schwerpunkt auf Infrastrukturprojekte insbesondere im Zusammenhang mit der Energiewende gelegt haben und im Elektrohandwerk tätig sind, hätten nach wie vor gut gefüllte Auftragsbücher.

Das Problemkind Wohnungsbau

Das größte Sorgenkind der Branche sei derzeit der Wohnungsbau – und zwar mehr denn je. Bis zur Jahresmitte sei die Zahl der Baugenehmigungen für Neubauprojekte im Vergleich zum Vorjahr um 28% zurückgegangen. Insgesamt könne die Zahl neu fertiggestellter Wohneinheiten in Mehr- und Einfamilienhäusern in diesem Jahr bis auf 223.000 und 2024 sogar auf 177.000 sinken – deutlich weniger als das von der Bundesregierung angestrebte Ziel von jährlich 400.000 neuen Wohnungen.

Liebold fordert an dieser Stelle Stützungsmaßnahmen von staatlicher Seite. „Die Politik weiß, dass Bauen und auch Wohnen bezahlbar bleiben muss.“ Auch der Fachkräftemangel müsse behoben werden. Derzeit fehlten der Branche Fachkräfte im vierstelligen Bereich. Um die Attraktivität des Baugewerbes zu erhöhen, müssten die Arbeitsbedingungen deutlich verbessert werden.

Helfen könne hierbei auch die zunehmende Digitalisierung in der Branche. Der Einsatz von Digitalisierung und KI könne beispielsweise helfen, die Bauherren und Projektleiter bei der Bereitstellung aller relevanten Informationen wie etwa Pläne, technische Spezifikationen, Verträge oder anstehende Termine zu unterstützen. Auch das serielle Bauen könne ähnlich revolutionär werden, so Atradius. Bei dieser modularen Bauweise verlagere sich die Wertschöpfung von der eigentlichen Baustelle hin zur vorgelagerten Fabrikfertigung, was eine Zeit- und Arbeitskraftersparnis mit sich bringe. (mki)

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Geplanter Mietenstopp der SPD: Das sagen die Verbände……………

In Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, on August 30, 2023 at 12:31 pm

Stoppschild, Mietpreisbremse

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28. August 2023

Geplanter Mietenstopp der SPD: Das sagen die Verbände

Die SPD fordert im Bundestag eine gesetzlich geregelte Deckelung der Mieterhöhungen in Deutschland für die nächsten drei Jahre. Das sorgt in der Branche für Diskussionen. Die Mieterseite freut sich, Eigentümer und Bauer sind eher frustriert.

Die Lage am Wohnungsmarkt ist nicht gerade berauschend. Neue Wohnungen werden u. a. angesichts der hohen Kreditzinsen nicht gebaut, die Mietpreise für bereits vorhandene Wohnungen steigen derweil munter. Das hat die Sozialdemokraten auf den Plan gerufen. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert in einem Positionspapier, die Mietanstiege für die nächsten drei Jahre zu deckeln, wie mehrere Medien übereinstimmend berichten.

Konkret sollen die erlaubten Erhöhungen der Mieten reguliert werden, sodass Vermieter die Preise lediglich noch um 6% in drei Jahren anheben dürfen. Aktuell liegt diese Grenze bei 20% in drei Jahren bzw. 15% in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt. Auch sollen, wenn es nach der SPD geht, Indexmieten sich zukünftig nicht mehr nach der Inflation richten, sondern nach der allgemeinen Entwicklung der Nettokaltmieten. Durch die Orientierung an der Inflation waren die Mieten im Rahmen der derzeit hohen Teuerungsrate enorm gestiegen, teils über 10% pro Jahr.

Kritik von ZIA

Der Zentrale Immobilien Ausschuss e. V. zeigt sich seinerseits frustriert zu den Vorschlägen der SPD. „Die Bundesregierung muss endlich geeignete Antworten auf die Wohnungskatastrophe finden. Eine weitere Deckelung der Mieten ist jedenfalls keine Lösung“, so Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA. Seiner Meinung nach helfe aufgrund des knappen Wohnungsangebots nur „Bauen, Bauen und nochmal Bauen. Jegliche Regulierung, jede Deckelung wird nur dazu führen, dass in Deutschland keine einzige Wohnung mehr errichtet wird. Alles wird teurer. Und in einer solchen Gemengelage hält es die Politik für selbstverständlich, dass auch die Löhne steigen. Die Mietobjekte müssen aber in Schuss gehalten werden.“ Die Ungleichbehandlung von Vermietern in Deutschland sei durch nichts zu rechtfertigen und ein „Ausverkauf des Wohnungsbaus“, so Mattner.

Deutschland müsse stattdessen den staatlichen Kostenanteil am Bau einer Wohnung senken und außerdem für Programme bestehend aus Entbürokratisierung, KfW-Krediten, einem Verzicht auf Abgaben und auch die von Bundesbauministerin Klara Geywitz geforderte degressive AfA sorgen.

Konrad Adenauer, der Präsident des Immobilieneigentümerverbands Haus & Grund Rheinland Westfalen, kritisiert die Vorschläge der SPD ebenfalls. Mit dem Mietenstopp lägen die Mieterhöhungen hinter der Inflation und würden de facto mit der Zeit sogar real sinkende Mieten bedeuten. „Damit entzieht man dem privaten Vermieten die wirtschaftliche Grundlage“, so Adenauer.

Mieterbund unterstützt Forderungen

Der Deutsche Mieterbund seinerseits begrüßt das Maßnahmenpaket der SPD, wie er in einer Pressemitteilung verkündet. „Die Wohnkostenkrise mit steigenden Mieten und hohen Baukosten kommt mittlerweile flächendeckend bei den Menschen an, unabhängig davon, wo diese leben. Über 7 Millionen Haushalte sind bereits durch ihre Wohnkosten überlastet, es drohen soziale Verwerfungen, wenn die Politik nicht endlich handelt“, kommentiert Präsident des Deutschen Mieterbundes Lukas Siebenkotten den SPD-Entwurf.

In der Mitteilung heißt es weiter, dass der Druck auf die Mieten gerade enorm steige. Nicht nur die Angebotsmieten bei Neu- und Wiedervermietung würden aktuell steigen, sondern auch die Bestandsmieten im Mietspiegel (zuletzt in München um 21%). Besonders auch die Angebotsmieten in ländlichen Wohnungsmärkten wie z. B. im Saarland (+7,9%), Brandenburg (+9,1%) und Mecklenburg-Vorpommern (+10,3%) seien betroffen. Daher brauche es mietrechtliche Reformen mehr denn je, stattdessen erlebe man eine unzumutbare Blockadehaltung des zuständigen FDP-Justizministers Buschmann, so Siebenkotten. Die mietrechtlichen Forderungen, u. a. nach einem bundesweiten Mietenstopp, seien nie dringender als jetzt gewesen. (mki)

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„Wenn du an deiner Erfolgsgeschichte schreibst, gib den Stift niemand anderem!“

In Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, on August 30, 2023 at 8:31 am

Was ist ihnen lieber, ein Dach über dem Kopf innerhalb einer Wohnsiedlung oder ihren Swimmingpool mit Meerblick und ihrer Hazienda im Grünen? Wo sie tatsächlich landen, liegt nur an Ihnen selbst, ihre Gedanken formen ihre Zukunft! Wenn sie in ihrem inneren Verlangen bereit sind das zu tun, was notwendig ist, sollten sie ihr Mindsed ändern, denn Minimalismus sind nicht die besten Voraussetzungen für ein erfolgreiches Leben? Sie bekommen immer das, was sie lieben, wenn sie Wohlstand ablehnen, werden sie immer in Armut leben! Innen wie Aussen, der Kopf denkt, während ihr Bauch lenkt, sie strahlen das aus, was sie aussenden! Wenn sie ständig im Mangel denken, müssen sie sich nicht wundern, wenn sie das erhalten, was sie sich wünschen? Es geht aber auch andersrum, positiv denken, bedeutet das zu materialisieren, was sie sich wünschen, wie das geht, einfach weiter lesen…………………..

Es liegt nur an Ihnen selbst, wann sie ihren Hebel umlegen, um ihr Leben neu zu beginnen, sie besitzen bereits sämtliche Fähigkeiten dazu? Die meisten Menschen warten das ganze Leben auf ihren Moment, um das zu verwirklichen, tatsächlich ist der Moment nicht Morgen sondern Gestern, es gibt keinen besonderen Zeitpunkt. TUN ist die Devise, es ist nie zu spät oder zu früh, je eher sie ihre Komfortzone verlassen, umso schneller stellt sich der Erfolg ein. Allerdings gibt es auch hierbei gewisse Spielregeln, die sie beherrschen müssen, um ans Ziel zu kommen, nicht reagieren, sondern agieren. Es ist immer besser die Abkürzung zu wählen, um die Lernphase zu verbessern, anstatt es durch unnötige Kosten zu verlängern? Investitionen in sich Selbst, erbringen die besten Renditen, die ihnen keiner mehr nehmen kann? Ihre Durststrecke immer so lang, wie sie es hinauszögern, am Ende der Zielgeraden zählt nur noch die Schnelligkeit! Wie sieht es bei Ihnen aus, sind sie eher der Erfolgsverwöhnte oder der Zauderer, der seinen eigenen Misserfolg anderen zuschreibt?

Wussten sie das lediglich ca. 10-20% ihr volles Talent nutzen, während ca. 80% aller Menschen fremdgesteuert durch ihr Leben laufen, ohne dessen bewusst zu werden? Ihr Automatismus im Hirn, übernimmt zum Großteil ihre Denkstrukturen, das bedeutet das sie 80% ihrer täglichen Aktivitäten unbewusst vornehmen. Stellen sie sich einmal vor, sie würden diesen Automatismus deaktivieren und sämtliche Dinge bewusst machen, was sie selbst wollen? Wir würde sich ihr Leben verändern, wenn sie sie sich dessen bewusst wären, nur das zu tun, was sie für sie richtig halten? Nämlich zu 80% agieren um nicht ständig reagieren zu müssen, ihr Leben würde sich konkret zum Positiven verändern. Das menschliche Hirn arbeitet und lernt wie ein Navigationsgerät, es merkt sich den besten Weg um Erfolg zu generieren! Wenn sie tagtäglich dasselbe tun, stumpft es ab und ihr Lernmodus schaltet auf Durchzug, das bedeutet im Klartext, es kann sich nichts Neues ergeben? Gerade deshalb ist es wichtig, das sie ihren Geist füttern mit Input, der dies verarbeiten und verwenden kann im praktischen Leben. Bewusst leben heißt bewusst genießen ohne Verschwendung die eigenen Resourssen zu vernachlässigen………………………..

Der Breitbandbildschirm ist das Infosystem für Normalos, während das umfangreiche Bücheregal die Infotheke der Millionäre darstellt. Mag sich vielleicht überzogen anhören, allerdings fragen sie sich selbst, wann haben sie das letzte Mal ein sinnvolles Buch gelesen? Dabei kommt es vor allem darauf an Wissen umzusetzen, manche Bücher muss man mehrmals lesen um den Inhalt zu verarbeiten um den Sinn und Zweck zu erkennen? Natürlich ist es einfacher am Wochenende oder am Abend vor der Glotze zu verbringen, allerdings verschenken sie damit undenkbar viel Zeit die sie unproduktiv verbringen? Meine sogen. Freizeit verbringe ich schon seit fast 10 Jahren völlig konsumfrei, ohne diese starrsinnigen Zeitdiebe? Ihr Leben wird sich zu 100% ändern, wenn sie diese staatliche Werbetrommel verschenken und anstatt dessen ihr Bücherregal auffüllen! Der Einzige, der davon profitiert sind sie Selbst, der tagtäglich dazu lernt, wie man sein Leben auf das nächste Level bringt…………………………..

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„Dein Körper kann alles schaffen. Es ist dein Geist, den du überzeugen musst.“

In Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, on August 28, 2023 at 7:53 am

Die Menschen suchen ihre Lösung ständig im Außen, dabei ist ihr Problem im Innern versteckt!“ Die Selbstzweifel sind des Rätsel`s Lösung, wenn sie ständig auf Halbmast gleiten, können sie nicht schneller segeln. Besser ist es allerdings immer noch besser später ans Ziel zu kommen als gar nicht? Das Fleisch ist willig, aber der Geist ist schwach, deshalb blamiere dich täglich, auch wenn es weh tut. Nicht die großen Dinge im Leben nerven uns, sondern die vielen kleinen Umstände halten uns auf, bis wir ans Ziel kommen? Wenn sie wissen wollen, wie sie Ihr Leben in den Griff bekommen wollen, ohne diese ständigen Ausrutscher, dann sollten sie jetzt weiter lesen..

An Ende deines Anfangs wirst du einsehen, wie einfach dein nachhaltiger Erfolg war, deine Zweifel lösen sich in Luft auf, während dein Erfolg bestehen bleibt. Man kann nicht Auto fahren, wenn man ständig in den Rückspiegel schaut. Angst ist die größte Handbremse in deinem Leben, die du lösen musst, ansonsten wirst du dein Ziel nie erreichen! Du darfst gerne mal langsamer fahren, aber nur um deinen Erfolg zu genießen, danach solltest du wieder hochschalten, um nicht träge zu werden. Verlasse täglich deine Komfortzone, um deinen Fortschritt zu halten, wie das funktioniert am Besten durchklicken und loslegen……………………..

Neid und Missgunst, ist der größte Erfolgsverhinderer, den man sich antun kann. Die erfolgreichen Menschen orientieren sich nicht an negativen Charakteren, sondern an denen, die es gewagt haben, besser zu sein, wie andere. Menschen sind wie Bücher, manche überzeugen dich durch ihren Inhalt, während andere wiederum durch ihr Cover überraschen. Erlaubt ist was gefällt, allerdings muss es auch funktionieren, der Einband allein macht noch kein erfolgreiches Buch. Das Beste was geschrieben wird, sind die eigenen Erfahrungen, welche im Nachhinein die Realität wieder spiegelt und jeder es nachvollziehen kann? Hier haben sie eine kleine Kostprobe davon, wie man mit Speck Mäuse fängt…….

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Spatenstich für 23 neue Mietkauf-Wohnungen…..

In Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, on August 25, 2023 at 1:38 pm

Spatenstich für 23 neue Mietkauf-Wohnungen

  • 24. August 2023, 06:35 Uhr
Am 22. August fand der Spatenstich für 23 Mietkauf-Wohnungen der ISG in Antiesenhofen statt. | Foto: ISG
Am 22. August fand der Spatenstich für 23 Mietkauf-Wohnungen der ISG in Antiesenhofen statt.Foto: ISGhochgeladen von Silvia Wagnermaier

„Spatenstich statt Sonnenstich in Antiesenhofen“ heißt es von der Innviertler Gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft ISG zum Spatenstich: „Bei heißen Temperaturen am 22. August 2023 wird in Antiesenhofen nicht gebadet, sondern gebaggert und geschaufelt.“

ANTIESENHOFEN. Günther Angleitner von Ornetsmüller Bau, Archchtekt Ernst Lindinger von der ISG, Vizebürgermeister Josef Buttinger, ISG-Chef Herwig Pernsteiner, Landtagsabgeordneter Günther Lengauer, BBürgermeister Friedrich Stockmayr, Landtagsabgeordneter Thomas Dim, Amtsleiter Martin Wiesner, Architekt Gerold Kaltenecker, Richard Berger, Gabriele Pachner (alle drei ISG) sowie der Polier Markus Feldweber von Ornetsmüller Bau tätigten den Spatenstich zur Errichtung von 23 attraktiven Mietwohnungen mit Kaufoption.

Der Wohnungsspiegel besteht aus sechs kompakten Zweiraumwohnungen mit etwa 61 Quadratmetern, 14 großzügigen Dreiraumwohnungen mit rund 83 Qudratmetern und drei familienfreundlichen Vierraumwohnungen mit cirka 100 Quadratmetern Gesamtwohnfläche auf drei Geschoßen. Die künftigen Bewohner der Wohnungen 1 bis 7 im Erdgeschoß können sich über kleine Eigengärten freuen.


Mehr Infos zum Projekt finden Sie unter
 www.isg-wohnen.at

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Eigentumsförderung für Familien: Änderung geplant………………….

In Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, on August 23, 2023 at 1:23 pm

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22. August 2023

Eigentumsförderung für Familien: Änderung geplant

Im Juni ist das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) an den Start gegangen. Das Bundesbauministerium hat nach zwei Monaten eine erste Bilanz gezogen – und die fällt ernüchternd aus. Daraufhin hat das Ministerium eine Anpassung der Förderkonditionen angekündigt.

Im Rahmen des Programms „Wohneigentum für Familien“ (WEF) können Familien mit kleinen und mittleren Einkommen zinsverbilligte Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten. Die Förderung ist Anfang Juni gestartet und will Familien mit kleinen und mittleren Einkommen bei der Bildung von Wohneigentum unterstützen. Für das Programm stehen bis zu 350 Mio. bereit (AssCompact berichtete).

Bereits im Juli hatte sich anhand der Anträge gezeigt, dass der Start eher schleppend verlaufen ist. Der Abgeordnete Jan-Marco Luczak, Sprecher für Bauen und Wohnen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, wollte im Rahmen einer Schriftlich Frage wissen, in welchem Umfang die neue Förderung bislang abgerufen wurde. Daraufhin hatte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) mitgeteilt, dass zum Stichtag 30.06.2023 erst 31 Anträge bewilligt wurden (AssCompact berichtete).

Bilanz nach zwei Monaten: 99 Anträge bewilligt

Nach zwei Monaten hat das Bundesbauministerium Bilanz gezogen. „Kreditgeschäfte im Privatkundenbereich brauchen mitunter mehrere Wochen, um zum Abschluss zu kommen, da Planung, Beratung und Prüfung der jeweiligen Umstände einige Zeit in Anspruch nehmen. Gleichwohl entwickelt sich das Förderprogramm mit 104 eingereichten und 99 bewilligten Anträgen seit Anfang Juni nicht so gut, wie es von uns beabsichtigt war“, teilte Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in einer Pressemitteilung vom 10.08.2023 mit.

Förderbedingungen sollen angepasst werden

Angesichts der geringen Resonanz hat das Bundesbauministerium Anpassungen angekündigt. „Wir werden uns deshalb zeitnah mit der KfW zusammensetzen, um konkrete Veränderungen an den Programmbedingungen vorzunehmen und das Programm somit attraktiver zu gestalten. Denn unser Ziel ist klar: Wir wollen möglichst viele Familien bei der Bildung von Wohneigentum unterstützen“, so Bösinger. (tk)

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PROJECT Immobilien: Insolvenzverwalter zur Lage………………………..

In Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, on August 23, 2023 at 1:16 pm

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17. August 2023

PROJECT Immobilien: Insolvenzverwalter zur Lage

Zu den Insolvenzverfahren der betroffenen Gesellschaften der PROJECT Immobilien Gruppe hat die vorläufige Insolvenzverwaltung ein Update veröffentlicht. Demnach habe es Priorität, den Käufern der Wohnungen entsprechende Informationen bereit zu stellen. PROJECT betreut derzeit 118 Projekte.

Vor wenigen Tagen hat die Nürnberger PROJECT Immobilien Gruppe für einige ihrer Gesellschaften Insolvenz beantragt (AssCompact berichtete). Zudem wurde bereits angekündigt, dass auch die Holding-Gesellschaft der Gruppe, die PROJECT Real Estate AG, kurzfristig einen Insolvenzantrag stellen würde. Dies ist zwischenzeitlich  erfolgt. Aktuell haben neben der PROJECT Real Estate AG die folgenden Gesellschaften der PROJECT Immobilien Gruppe Insolvenzantrag gestellt: die PROJECT Immobilien Projektentwicklungs GmbH als operative Gesellschaft, die die Standorte für die Bauprojekte auswählt und die Projekte konzipiert, die PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH und die PROJECT Immobilien Management GmbH, die unter anderem für Bauleitung, Ausschreibungen und Beauftragung von Bauleistungen zuständig ist.

PROJECT Investment Gruppe noch weitgehend insolvenzfrei

Wie die vorläufigen Insolvenzverwalter mitteilen, sei Geschäftszweck der PROJECT Immobilien Gruppe die Planung, Betreuung und der Vertrieb von Immobilienprojekten. Eigentümer dieser Projekte sei aber nicht die PROJECT Immobilien Gruppe selbst, sondern die Schwesterorganisation PROJECT Investment Gruppe. Jedes einzelne Projekt sei über einen Fonds finanziert, der bei der PROJECT Investment Gruppe verwaltet werde. Wie es vonseiten der Insolvenzverwalter weiter heißt, ist bis auf eine Vertriebstochter dieser Gruppe, nämlich die PROJECT Vermittlungs GmbH, die PROJECT Investment Gruppe noch weitgehend insolvenzfrei.

Informationen für Käufer von Wohnungen

„Für die Insolvenzverwaltung hat es Priorität, den Käufern der Wohnungen belastbare Informationen zur Verfügung zu stellen und die bestehende Ungewissheit zu beseitigen“, unterstreicht Volker Böhm von des Kanzlei Schultze & Braun, vorläufiger Insolvenzverwalter der Holding-Gesellschaft PROJECT Real Estate AG und der operativen Gesellschaft PROJECT Immobilien Projektentwicklungs GmbH. Er erklärt zugleich, dass dies aufgrund des Unternehmenskonstrukts und der komplexen Sachverhalte einige Wochen dauern könne. „Wir stehen aber mit den Fondsgesellschaften der PROJECT Investment Gruppe bereits in engem Austausch und suchen gemeinsam nach Lösungen“, so Böhm.

Im Mittelpunkt stehe dabei die Frage, ob und wie die nötigen Finanzmittel zum Weiterbau der Projekte aufgebracht werden können. Vorher müssten für jedes einzelne Projekt gemeinsam mit der PROJECT Investment Gruppe die relevanten Eckdaten ermittelt werden. Das heißt, so der Insolvenzverwalter weiter, dass keine pauschale Auskunft für alle Projekte gegeben werden könne, sondern nur für den jeweiligen Einzelfall. Die Wohnungskäufer würden daher auch einzeln informiert, sobald diese Informationen vorliegen.

Bitte um Geduld an Käufer, die „beträchtliche Summen investiert haben“

Der vorläufige Insolvenzverwalter Böhm bittet die betroffenen Wohnungskäufer um Geduld. „Da viele Käufer bereits beträchtliche Summen investiert haben, fällt das verständlicherweise sehr schwer, aber es ist leider nicht zu ändern. Wir tun alles, was möglich ist.“ Die Käufer der Wohnungen sind nach derzeitigem Stand zu rund 90% Privatpersonen.

Die PROJECT Immobilien Gruppe betreut aktuell 118 Projekte im Bereich Wohnen, Gewerbe, Grundstücksverkauf und Bestandsobjekte. Derzeit würden sich 1.852 Wohnungen im Bau befinden, einige stünden bereits vor der Fertigstellung. Von der Insolvenz sind laut Böhm zahlreiche Nachunternehmer betroffen wie etwa Handwerker, die innerhalb der Gruppe zentral beauftragt wurden. (tk)

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Endlich! Berlin schafft bezahlbaren Wohnraum – aber nur für Lesben

In Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, on August 23, 2023 at 1:08 pm

Deutschland

Endlich! Berlin schafft bezahlbaren Wohnraum – aber nur für Lesben

10. Juni 2023

4 Minuten Lesezeit

Endlich! Berlin schafft bezahlbaren Wohnraum – aber nur für LesbenBerlin: Der Traum vom bezahlbaren Wohnraum inmitten der Hauptstadt geht nur für Lesben in Erfüllung

Berlin schafft endlich bezahlbaren Wohnraum – aber nur für Lesben. Homosexualität als Voraussetzung für staatliche Fördergelder? Das impliziert ein Projekt in Berlin. Dort entstehen 72 Wohnungen, in die aber nur „frauenliebende Frauen“ einziehen dürfen.

von Kai Rebmann

Es klingt wie eine Anzeige aus irgendeinem windigen Immobilien-Portal: Wohnen schon ab 6,90 Euro pro Quadratmeter in Berlin. Und das nicht irgendwo, sondern in 1A-Lage in der Berolinastraße im Bezirk Mitte in Sichtweite zum Alexanderplatz und der U-Bahnstation „Schillingstraße“.

Doch tatsächlich: Der Traum vom bezahlbaren Wohnraum inmitten der Hauptstadt geht schon bald in Erfüllung. Der Haken: Aber nur für Lesben bzw. „frauenliebende Frauen“, wie es auf der Homepage des Vereins „RuT – Frauen Kultur & Wohnen“ heißt.

Auf dem Gelände eines ehemaligen Parkplatzes direkt hinter dem Kino International entsteht derzeit unter der Federführung der landeseigenen WBM (Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte) ein achtstöckiges Gebäude mit 72 Wohnungen. Darüber hinaus soll der Komplex unter anderem ein öffentliches „Kiez-Café“ sowie eine Pflege-Wohngemeinschaft mit 8 Plätzen für Frauen mit einem Pflegegrad beherbergen. Generalmieterin wird die Lesben-Initiative RuT.

Fördergelder aufgrund der sexuellen Orientierung?

Die Hälfte der Wohnungen, die ab Oktober 2025 bezugsfertig sein sollen, wird gefördert, so dass bereits „Einstiegsmieten“ ab 6,90 Euro pro Quadratmeter möglich sein werden. Baustadtrat Ephraim Gothe wird von der „Bild“ wie folgt zitiert: „Wir sind stolz darauf, als Bezirk dieses Projekt unterstützen zu können.“ Mit „Wir“ meint der SPD-Politiker offensichtlich die Steuerzahler – ausdrücklich auch die, die den Stolz des Sozialdemokraten nicht vollumfänglich teilen.

RuT-Chefin Jutta Brambach spricht gar von einem „wegweisenden Projekt“ für ganz Europa. Die Wohnungen und das queere Kulturzentrum sieht die Vereinsvorsitzende als Symbol für mehr „lesbische und queere Sichtbarkeit und Gendergerechtigkeit“.

Weshalb es geförderte Wohnungen für Lesben in Berlin braucht, begründet die Initiative so: „Idee des Projektes ist es, einen inklusiven Ort zu schaffen, an dem frauenliebende Frauen in einer solidarischen Frauen-/Lesbengemeinschaft wohnen und leben können und bis zu ihrem Lebensende selbstbestimmt und so selbstständig wie möglich bleiben können.“ Für diese Zielgruppe, die auf der Homepage auch als „Menschen mit Mehrfachdiskriminierung“ bezeichnet wird, gebe es kein vergleichbares Angebot.

In Würde altern zu dürfen, ist sicherlich eine legitime Forderung, die sich andererseits aber nicht allein auf „frauenliebende Frauen“ beschränken sollte. Problematisch wird es allerdings, wenn der Zugang zu staatlicher Förderung, sprich Steuergeldern, von der sexuellen Orientierung und/oder Weltanschauung abhängig gemacht werden soll. Denn ebenso wie es aus den genannten Gründen keine Diskriminierung geben darf, sollte das im umgekehrten Fall auch für Vorzugsbehandlungen gelten.

Behörde lehnt Fassade in Regenbogen-Farben ab

Die von RuT vorgetragene Argumentationskette liest sich denn auch wie eine Aneinanderreihung von Behauptungen, die man so oder so ähnlich immer wieder hört, wenn es darum geht, die Mitglieder der LGBTQ-Community in die Opferrolle zu kleiden. Wenn man es nicht besser wüsste, so müsste man annehmen, der Verein hätte seinen Sitz nicht in Berlin, sondern in Saudi-Arabien oder im Iran.

Die Diskriminierung bestehe unter anderem darin, „dass ihre Lebensweise verschwiegen wird und Lesben nicht als Zielgruppe mit eigenen Bedürfnissen wahrgenommen“ würden. „Lesbische Frauen“ – gibt es auch Lesben, die keine Frauen sind? – blieben als Gruppe unsichtbar und unbemerkt und würden übersehen, so eine weitere Behauptung. Sie hätten im Unterschied etwa zu „schwulen Männern“ fast keine Lobby – was für „lesbische Frauen“ und Frauen im Alter in besonderem Maße gelte und Ausdruck der „strukturellen Benachteiligung von Frauen“ sei.

Im Gegensatz dazu gibt es aber auch Stimmen – solche von Frauen wohlgemerkt – die davon ausgehen, dass Frauen ihre vermeintliche Diskriminierung im Alltag ständig eingeredet werde – und die Mehrheit von ihnen das selbst gar nicht so wahrnehmen. Es sind Beispiel wie diese, die eben diese These eindrucksvoll bestätigen.

Übrigens: Das Stadtplanungsamt Mitte hat dem Projekt in den wesentlichen Teilen zwar seinen Segen erteilt, dann aber doch nicht alle gewünschten Extra-Würste durchgehen lassen. So lehnte die Behörde zum Beispiel einen Anstrich „in Regenbogenfarben oder Lilatönen“ mit der Begründung ab, dass dieser nicht zur umliegenden Bebauung passe.

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