
Gregor Gysi von den Linken hat es bereits Anfang 2016 gefordert, die SPD hat die Idee jüngst aufgegriffen: Das Bestellerprinzip soll auf den Immobilienverkauf ausgeweitet werden. Lesen Sie jetzt dazu die Meinungen von 15 Experten aus der Branche.
1 Das Bestellerprinzip spaltet die Branche
2 Jürgen Michael Schick
3 Jürgen Kriegisch
4 Thomas Aigner
5 Matthias Pink
6 Dr. Thomas Beyerle
7 Prof. Dr. Michael Voigtländer
8 Thomas Zabel
9 Alexander Wiech
10 Thomas Meyer
11 Roland Kampmeyer
12 Nikolai Roth
13 Lars Bergmann
14 Björn Gauger
15 Thorsten Hausmann
16 Dr. Konstantin Kortmann
Das Bestellerprinzip spaltet die Branche
Kaum ein Thema der Immobilienpolitik wird in der Immobilienbranche so heiß diskutiert wie die mögliche Ausweitung des Bestellerprinzips auf den Immobilienverkauf. Die Argumente dafür und dagegen sind vielfältig.
Das sagen die Gegner
Jürgen Michael Schick vom IVD gibt zu bedenken, dass der Makler beim Bestellerprinzip ausschließlich die Interessen des Verkäufers vertreten müsste und daher den Käufer kaum objektiv beraten könnte.
Um für den Käufer die Kaufnebenkosten zu senken, wäre es Schick zufolge sinnvoller, die Grunderwerbsteuer zu reduzieren. Denn zumindest in angespannten Wohnungsmärkten würden Immobilienverkäufer die Maklerprovision auf den Preis der Immobilie aufschlagen. Käufer hätten somit nichts gewonnen.
Und das erwidern die Befürworter
Ganz anders sieht es Michael Voigtländer vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln. Ihm zufolge werde es aufgrund des Wettbewerbs zu einer sinkenden Maklerprovision kommen. In den Niederlanden gelte schon sehr lange das Bestellerprinzip und die Maklercourtage liege hier nur noch zwischen 1% und 2%.
Aber auch von den direkt betroffenen Immobilienmaklern sind einige für das Bestellerprinzip. So zum Beispiel Roland Kampmeyer oder Thorsten Hausmann. Nikolai Roth vom Online-Makler Maklaro hofft, dass durch das Bestellerprinzip ein Selektionsprozess angestoßen wird, bei dem am Ende die besten Makler übrigbleiben. Auch Thomas Zabel erhofft sich dadurch eine Professionalisierung der Vermittlerbranche.
Lesen Sie in der Folge alle ausführlichen Statements von Marktteilnehmern wie Thomas Beyerle von Catella, Matthias Pink von Savills, Konstantin Kortmann von JLL, Alexander Wiech von Haus & Grund Deutschland, Jürgen Kriegisch von Part-B, Thomas Aigner von Aigner Immobilien, Thomas Meyer von Wertgrund, Lars Bergmann von Immovation oder Björn Gauger von Immofux.
Was halten Sie vom Bestellerprinzip?
Befürworten Sie das Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf oder sind Sie dagegen? Welche Argumente finden Sie nachvollziehbar? Am Ende dieses Beitrags können Sie einen Kommentar hinterlassen.

Statement von Jürgen Michael Schick zum Bestellerprinzip
Jürgen Michael Schick
Präsident vom Immobilienverband Deutschland IVD
http://www.ivd.net
Statt das Bestellerprinzip auszuweiten, wäre es sinnvoller, die Grunderwerbsteuer zu senken. KLICK UM ZU TWEETEN
„Der Wohnungskauf ist die größte Kaufentscheidung im Leben eines Menschen. Häufig handelt es sich bei den Käufern um Familien mit Kindern. Sie sind auf die fachkundige Beratung des Maklers angewiesen. Es ist nicht zielführend, wenn per Gesetz der Verkäufer den Makler bezahlen soll. Denn dann würde der Makler ausschließlich die Interessen des Verkäufers vertreten müssen und könnte den Käufer kaum objektiv beraten. Es dient jedoch dem Schutz und dem Interesse von Erwerbern, wenn sie vom Makler als Fachmann professionell und objektiv beraten werden. Das Bestellerprinzip beim Kauf einer Wohnung ist somit nicht angebracht.
Bei Kaufimmobilien handelt es sich ohnehin um eine andere Situation als auf dem Mietwohnungsmarkt. Mieter sind schutzbedürftig, weil sie typischerweise gegenüber dem Vermieter der sozial Schwächere sind. Dem trägt das BGB durch das soziale Mietrecht Rechnung. Der Käufer einer Wohnung ist jedoch nicht schutzbedürftig, weil er im Verhältnis zum Verkäufer nicht der sozial Schwächere ist.
Statt das Bestellerprinzip auszuweiten, wäre es sinnvoller, die Grunderwerbsteuer zu senken. Dieser Aspekt kommt auch bei der Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zu kurz. Darin wird vermutet, dass Immobilienkäufer durch die Ausweitung des Bestellerprinzips auf den Immobilienkauf entlastet würden. Wenn der Makler die Provision jedoch ausschließlich vom Verkäufer verlangen darf, wird der Verkäufer diese Kosten auf den Immobilienpreis aufschlagen, soweit es der Markt zulässt. Das gilt jedenfalls in den Gebieten mit einem Nachfrageüberhang. In anderen Gebieten ist es bereits jetzt so, dass in der Regel der Verkäufer die Maklerprovision trägt. Die Immobilienpreise würden steigen und der Käufer müsste in der Folge einen höheren Betrag an Grunderwerbsteuern bezahlen. Einziger Nutznießer ist der Staat, weil sich die Bemessungsgrundlage für die Steuer auch noch um die Provision erhöhe.“

Jürgen Kriegisch zum Bestellerprinzip
Jürgen Kriegisch
Geschäftsführer von PART-B Immobilien GmbH
http://www.part-b-immobilien.de
Das Bestellerprinzip wäre aus meiner Sicht Preistreiberei. KLICK UM ZU TWEETEN
“Das Bestellerprinzip wäre aus meiner Sicht Preistreiberei. Für Immobilienkäufer wäre es insgesamt eher mit Nachteilen verbunden. Das Bestellerprinzip würde die Transparenz bei der Vergütung des Maklers abschaffen. Der Immobilienkäufer wüsste nicht mehr, was der Makler an dem Geschäft verdient und er könnte auch nicht mehr erkennen, ob die Provision im Verhältnis zur Leistung steht.
Der Transparenzverlust wäre nicht weiter schlimm, wenn der Käufer den Makler aufgrund des Bestellerprinzips nicht mehr zahlen müsste. Das ist allerdings der entscheidende Irrglaube der Politik. In der Realität wird der Verkäufer die Immobilie einfach entsprechend teurer anbieten, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Das hätte wiederum zur Folge, dass die Immobilienpreise in Deutschland künstlich in die Höhe getrieben werden. Immobilienkäufer würden durch das Bestellerprinzip sogar noch stärker belastet statt entlastet. Denn durch den höheren Preis müssten sie auch mehr Grunderwerbsteuer zahlen. Auch die Beurkundungskosten und Grundbuchkosten sind vom Kaufpreis abhängig und dann entsprechend höher. Somit wäre das Bestellerprinzip für Immobilienkäufer ein Bärendienst.”

Statement von Thomas Aigner zum Bestellerprinzip
Thomas Aigner
Geschäftsführer von Aigner Immobilien GmbH
http://www.aigner-immobilien.de
Ich für meinen Teil bin gegen die weitere Marktregulierung. KLICK UM ZU TWEETEN
„Jahrzehntelang hat der Staat es versäumt, das Wohneigentum in Deutschland zu fördern und die Abschreibungsmöglichkeiten oder Förderungen reduziert beziehungsweise gleich ganz gestrichen. Die Eigentumsquote im europäischen Vergleich ist die niedrigste überhaupt und hat sich die letzten Jahrzehnte nicht erhöht. Nun kurz vor der Bundestagswahl im Jahre 2017 entdeckt die Politik die Zielgruppe „Wohnen im Eigentum für alle”, nachdem wir in den letzten 10 Jahren eine historisch nie dagewesene Preissteigerungsralley in den Ballungsräumen, und nur da, hinter uns haben und sich damals leider noch kein Politiker um die Wohneigentumsbildung Gedanken gemacht hat. Stattdessen wurde die Grunderwerbssteuer in manchen Bundesländern auf bis zu 6,5% erhöht.
Und um von all diesen Versäumnissen und Verteuerungen abzulenken, die der Staat alleine zu verantworten hat und weil das mit dem Bestellerprinzip bei der Vermietung so ein Erfolg ist, auf dem die SPD sich gerne heute noch ausruht, macht man mal kurz wieder eine populistische Maklerregulierung. Kommt immer gut beim Wähler an und die Makler wählen ohnehin weder CDU/CSU noch SPD. Also eine Gruppe ohne Lobby und es ist kein Kollateralschaden zu erwarten.
Inwiefern dies dann – wenn es denn kommt – ähnliche Effekte wie das Bestellerprinzip bei der Vermietung für die Branche hat und als Nebeneffekt die Professionalisierung der Vermittlerbranche vorantreibt und professionell agierende Marktteilnehmer mehr Marktanteile bekommen, bleibt abzuwarten.
Ich für meinen Teil bin gegen die weitere Marktregulierung – nicht nur im Bereich der Maklerprovisionen. Letztlich wird dies – ganz unabhängig von der Maklerbranche – nur die Industrialisierung und Globalisierung beschleunigen. Das Individualgeschäft bleibt auf der Strecke.“
Statement von Matthias Pink zum Bestellerprinzip

Matthias Pink
Head of Research Germany
bei Savills Immobilien Beratungs-GmbH
http://www.savills.de
Das Bestellerprinzip sollte wohlüberlegt und gut begründet sein. KLICK UM ZU TWEETEN
„Das Bestellerprinzip stellt einen starken regulatorischen Markteingriff dar und sollte deshalb wohlüberlegt und gut begründet sein. Gründe gibt es durchaus: Denn unter den derzeit gültigen Rahmenbedingungen können Verkäufer in angespannten Wohnungsmärkten ihre Marktmacht ausnutzen und die Provision für die von ihnen beauftragten Makler ganz oder teilweise auf die Käufer abwälzen. Hinzu kommt, dass der Makler von einem höheren Kaufpreis profitiert, weil seine Provision heute üblicherweise an den Preis einer Wohnung gekoppelt ist. Hier decken sich also die Interessen von Makler und Verkäufer und stehen dem Interesse des Käufers klar entgegen. Wenn in einer solchen Konstellation dennoch Letzterer den Makler bezahlen muss, stellt das ein Marktversagen dar, das sich durch die Einführung des Bestellerprinzips korrigieren ließe.“
Statement von Thomas Beyerle zum Bestellerprinzip

Dr. Thomas Beyerle
Geschäftsführer
Catella Property Valuation GmbH
http://www.catella.com
Das Bestellerprinzip hat sich bei der Vermietung bewährt. KLICK UM ZU TWEETEN
„Im Sinne einer streng rational ökonomisch effizienten Analyse darf ich diagnostizieren, dass sich das Bestellerprinzip bei der Vermietung bewährt hat. Am Markt wird eine bessere, transparentere und nachvollziehbarere Dienstleistung angeboten als zuvor. Der Grund ist ein starker Wettbewerbsdruck auf die Wohnimmobilienmakler, welche zu mehr Dienstleistung, Fortbildung und Akquisitionsleistung gezwungen werden. Gerade deshalb sind Etliche am Markt verschwunden, welche sich dem Thema „Qualifikation” bisher entziehen konnten. Für den Kunden bedeutet dieser Wettbewerb letztlich auch fallende Kosten. Was gerne vergessen wird: mit dem Gesetz 2015 kam auch parallel die Welle der Online-Vermietungsportale 1.0 auf, welche einen weiteren Druck auf die „menschliche Beratung” ausübten. Bewusst 1.0, weil uns auch hier noch einige Marktbereinigungen bevorstehen.
Allerdings darf Eines nicht vergessen werden: die positiven Erfahrungen basieren bisher auf insgesamt boomenden Wohnimmobilienmärkten in Ballungsräumen. Im Falle eines Marktumschwungs, wenn also mehr Anbieter als Nachfrager vorhanden sind, werden etliche abgewanderte Hobbyvermieter wieder zurückkommen, weil sie dann einsehen, dass es oftmals eben doch einen ökonomischen Mehrwert hat, einen Vermittler einzubinden, gerade zum Beispiel bei der Mieterauswahl.“
Statement von Michael Voigtländer zum Bestellerprinzip

Prof. Dr. Michael Voigtländer
Immobilienökonom
am Institut der deutschen Wirtschaft Köln
http://www.iwkoeln.de
Die Maklercourtage würde durch das Bestellerprinzip sinken. KLICK UM ZU TWEETEN
„Ich sehe die Ausweitung des Bestellerprinzips sehr positiv. Denn bei vielen Haushalten scheitert die Wohneigentumsbildung daran, dass sie zu wenig Ersparnisse haben, um neben dem von der Bank geforderten Eigenkapital noch die Erwerbsnebenkosten zu zahlen, die oft zu einem großen Teil aus der Maklercourtage bestehen. Das Bestellerprinzip würde dies ändern und damit vielen Menschen den Zugang zu einer sinnvollen Altersvorsorge ermöglichen.
Außerdem gehe ich davon aus, dass die Maklercourtage durch das Bestellerprinzip sinken würde. Anders als der Käufer hat der Verkäufer nämlich die Möglichkeit, über den Preis zu verhandeln. Er kann sich Angebote verschiedener Makler kommen lassen und dann den aussuchen, der das beste Preis-Leistungs-Verhältnis anbietet. Ob der Makler dann tatsächlich den Höchstsatz aushandeln kann, darf zumindest bezweifelt werden. In den Niederlanden, wo das Bestellerprinzip seit langem gilt, hat sich die Maklercourtage zwischen 1% und 2% eingependelt.“
Statement von Thomas Zabel zum Bestellerprinzip

Thomas Zabel
Vorstand der ZABEL PROPERTY AG
http://www.zabel.com
Eine einheitliche Regelung wäre hilfreich, um Leistungen und Preise vergleichbar zu machen. KLICK UM ZU TWEETEN
„Da die Aufteilung der Provision auf Käufer und Verkäufer bundesweit sehr unterschiedlich ist, wäre eine einheitliche Regelung hilfreich, um Leistungen und Preise besser vergleichen zu können. Außerdem erwarte ich von der Ausweitung des Bestellerprinzips einen zusätzlichen Schub für die Professionalisierung der Maklerbranche und erhoffe mir davon ein einheitliches Leistungsbild, klare Verantwortlichkeiten sowie hohe ethische Standards.“
Statement von Alexander Wiech zum Bestellerprinzip

Alexander Wiech
Geschäftsführer Politik und Kommunikation
bei Haus & Grund Deutschland
http://www.hausundgrund.de
Das Bestellerprinzip würde nicht zwingend zu niedrigeren Kosten beim Käufer führen. KLICK UM ZU TWEETEN
„Die Einführung des Bestellerprinzips beim Immobilienkauf würde nicht zwingend zu niedrigeren Kosten beim Käufer führen. Der auftraggebende Verkäufer würde sicher einen großen Teil der Courtage auf den Kaufpreis aufschlagen. Die Grunderwerbsteuer fiele dann für den Käufer entsprechend höher aus. Auf jeden Fall ist es unabhängig von einer gesetzlichen Regelung sinnvoll, dass der Auftraggeber stärker über die Maklercourtage verhandelt und die Leistungen besser kontrolliert. So käme mehr Bewegung in den Maklermarkt – zum Vorteil von Käufern und Verkäufern.“
Statement von Thomas Meyer zum Bestellerprinzip

Thomas Meyer
Vorstand bei der WERTGRUND Immobilien AG
http://www.wertgrund.de
Es ist richtig, dass der Eigentümer der Immobilie die Vermarktungsleistungen auch bezahlt. KLICK UM ZU TWEETEN
„Die Einführung des Bestellerprinzips bei Wohnungsverkäufen stellt für uns keine Änderung beziehungsweise kein Problem dar, da wir in der Vergangenheit bereits alle durch WERTGRUND vermittelten Wohnungen für Mieter und Käufer provisionsfrei angeboten haben. Es ist richtig, dass der Eigentümer der Immobilie, der die Vermarktungsleistungen in Anspruch nimmt, diese auch bezahlt.“
Statement von Roland Kampmeyer zum Bestellerprinzip

Roland Kampmeyer
Geschäftsführer der Kampmeyer Immobilien GmbH
http://www.kampmeyer.com
Bestellerprinzip würde Vertrauen erhöhen, weil klare Verhältnisse Interessenkonflikte auflösen. KLICK UM ZU TWEETEN
„Im Rahmen des Bestellerprinzips gehören Übersicht, eindeutige Positionen und einfachere Finanzierungen zu den wichtigsten Vorteilen für Käufer: Es schafft Übersicht, denn Preise würden besser vergleichbar werden, wenn alle Vermarktungskosten bereits in ihnen enthalten wären. Es sorgt für eindeutige Positionen, weil Makler die Unterstützung von Käufern kostenfrei und ausschließlich mit dem Ziel eines reibungslosen Ablaufs leisten würden. Das Bestellerprinzip vereinfacht Finanzierungen. Da der Käufer kein Maklerhonorar zahlen würde, entstünden geringere Erwerbsnebenkosten. Diese müssen in aller Regel durch Eigenkapital finanziert werden. Das Bestellerprinzip würde also den Eigenkapitalanteil der Investition verringern und dadurch zu einer Vereinfachung der Finanzierung führen.
Verkäufer könnten die Zahlungspflicht zwar nicht mehr auf den Käufer abwälzen, würden aber durch mehr Flexibilität, Vertrauen und Gewinn vom Bestellerprinzip profitieren: Es würde Verkäufern größere Flexibilität verleihen, weil zusätzliche Alternativen mehr Entscheidungsfreiheit geben. Es würde Vertrauen erhöhen, weil klare Verhältnisse Interessenkonflikte auflösen. Außerdem würde das Bestellerprinzip den Gewinn der Verkäufer erhöhen, denn höherer Wettbewerb führt zu Preisvorteilen und steuerliche Absetzbarkeit zu geringeren Kosten.“
Statement von Nikolai Roth zum Bestellerprinzip

Nikolai Roth
Geschäftsführer der Maklaro GmbH
http://www.maklaro.de
Das Bestellerprinzip würde zu einer Selektion der guten von den schlechten Maklern führen. KLICK UM ZU TWEETEN
„Wir von Maklaro begrüßen die Ausweitung des Bestellerprinzips auf den Immobilienkauf. Wer eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, sollte auch dafür bezahlen. Im Falle des Immobilienkaufs, wie auch bei der Vermietung, hilft der Immobilienmakler nicht primär dem Käufer sondern dem Verkäufer. Trotzdem muss der Käufer am Ende tausende Euro bezahlen. Im Vergleich mit anderen Staaten in Europa sind die Höhe und die Bezahlweise der Provisionen in Deutschland einmalig und horrend.
Einige befürchten, dass die Maklercourtage bei Einführung des Bestellerprinzips einfach auf den Kaufpreis aufgeschlagen würde. Aber auch das kann für Käufer von Vorteil sein, denn deren Eigenkapital wird dann nicht mehr durch die Maklergebühr geschmälert und kann durch die Baufinanzierung von der Bank mitfinanziert werden.
Sollte das Bestellerprinzip auch für den Kaufmarkt kommen, wird es zu einer Revolution und zu einer Selektion der guten von den schlechten Maklern führen. Davon profitiert letztlich der Verbraucher.“
Statement von Lars Bergmann zum Bestellerprinzip

Lars Bergmann
Vorstand IMMOVATION Immobilien Handels AG
http://www.immovation-ag.de
Wer die Leistung beauftragt, sollte auch die Kosten tragen! KLICK UM ZU TWEETEN
„Das Bestellerprinzip ist die konsequente Umsetzung einer eindeutigen Regel, die sonst in unserer Wirtschaft üblich ist: Wer die Leistung beauftragt, sollte auch die Kosten tragen! Die Sonderregelung für Makler in Deutschland, Käufer die Provision zahlen zu lassen, ist daher nicht nachvollziehbar. Nach der Einführung des Bestellerprinzips für die Vermietung von Wohnungen wäre es folgerichtig, dieses Prinzip künftig auch beim Immobilienverkauf anzuwenden.“
Statement von Björn Gauger zum Bestellerprinzip

Björn Gauger
Inhaber vom IMMOFUX ® Maklerverbund
http://www.immofux-deutschland.de
Die Vorteile des Bestellerprinzips wiegen die möglichen Nachteile mehr als auf! KLICK UM ZU TWEETEN
„Die Einführung des Bestellerprinzip auch für den Verkauf wäre sehr gut, da der Verkäufer nur noch einen Makler beauftragen wird, der Makler nicht mehr so leicht „ausgetrickst“ beziehungsweise umgangen werden kann, die Maklerprovision von der Bank in der Regel mitfinanziert wird, die Anwendung des Geldwäschegesetzes mit Identifizierung von Kaufinteressenten nicht mehr nötig ist und das mögliche Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz für Kaufinteressenten für die Maklerprovision entfällt. Die Käufer werden auch nicht mehr über die Maklerprovision verhandeln, sondern nur noch über den Gesamtkaufpreis. Diese Vorteile wiegen die möglichen Nachteile, wie zum Beispiel eine leicht höhere Grunderwerbsteuer mehr als auf!“
Statement von Thorsten Hausmann zum Bestellerprinzip

Thorsten Hausmann
Geschäftsführer der Werner Hausmann & Sohn Grundstücksgesellschaft mbH
http://www.hausmann-makler.de
Der Käufer hat das Recht, einen Endpreis genannt zu bekommen. KLICK UM ZU TWEETEN
„Ich bin absolut für das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf. Der Käufer hat das Recht, einen Endpreis genannt zu bekommen. Schließlich haben wir die Preisangabenverordnung, die für Preiswahrheit und Preisklarheit sorgen soll. Es gibt keine andere Dienstleistung in Deutschland, bei der auf den eigentlichen Kaufpreis noch eine Vertriebsgebühr aufgeschlagen wird. Daher ist die Idee des Bestellerprinzips nur konsequent. Außerdem wird die Ausweitung des Bestellerprinzips die Maklerbranche weiter bereinigen. Wenn der Auftraggeber zahlt, dann wird er verstärkt auf Qualität achten. In der Folge werden nur die Besten überleben.“
Statement von Konstantin Kortmann zum Bestellerprinzip

Dr. Konstantin Kortmann
Head of Residential Investment JLL Deutschland
http://www.jll.de
Wir begrüßen die Diskussion um die Einführung des Bestellerprinzips bei Immobilienverkäufen. KLICK UM ZU TWEETEN
„Wir begrüßen die Diskussion um die Einführung des Bestellerprinzips bei Immobilienverkäufen. Die bisherige Regelung einer Außenprovision, die vom Käufer zu bezahlen ist und die auf reiner Nachweisbasis beruht, sorgt in vielen Fällen für unklare Verhältnisse. Im besten Fall hat der Makler ein Auftragsverhältnis für den Auftraggeber, für den er den höchsten Preis bei maximaler Transaktionssicherheit und Schnelligkeit erzielen soll. Auf der anderen Seite wird seine Provision zumindest teilweise vom Käufer bezahlt. Konflikte zwischen maximalem Verkaufspreis und maximalem Honorar sind damit angelegt. Hinzu kommt, dass die Ausweitung des Bestellerprinzips der ordnungspolitischen Fairness folgt, nach der der Hauptempfänger einer Leistung diese auch bezahlt.“

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Dr. Alexander Knuppertz leitet das Content Marketing und ist Gesellschafter bei der ROI Immo Online GmbH. Er berät seit über 10 Jahren Immobilienunternehmen dabei, interessanten und attraktiven Content für die jeweiligen Zielgruppen zu entwickeln. Außerdem ist er Gastautor für Huffington Post, Finanzen.net und Wallstreet:online.
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Jan S.
Toll, dass hier so viele Experten zu Wort kommen. So kann man sich gut eine eigene Meinung bilden. Interessant wäre es auch zu lesen, was die Experten zum kontroversen ZIA-Frühjahrsgutachten sagen!
Das Bestellerprinzip spaltet die Branche
Kaum ein Thema der Immobilienpolitik wird in der Immobilienbranche so heiß diskutiert wie die mögliche Ausweitung des Bestellerprinzips auf den Immobilienverkauf. Die Argumente dafür und dagegen sind vielfältig.
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