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Wie Brüssel die Rechte der EU Bürger aushebelt………………

In Immobilienfinanzierung, Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren,, Unternehmensberatung mit Schwerpunkt Mietkauf, Immobilienfinanzierung Marketing und Investoren für Startups und Firmenbeteiligungen!" on Februar 23, 2017 at 4:51 pm

 Am 18. Januar 2017 traten in der EU neue Regeln in Kraft, mit denen Bankkonten konfisziert werden können (EU Regulierung Nr. 655/2014 vom 15. Mai 2014). Mit dieser Regulierung werden die Grundrechte der Bürger ausgehebelt, da ihnen das Recht auf eine gerichtliche Anhörung in ihrem eigenen Land genommen wird.dsc_0091

Erschaffen wurde die Europäische Anordnung für die Kontenerhaltung (EAPO) für die grenzüberschreitende Schuldeneintreibung in privaten und unternehmerischen Angelegenheiten. Die EU Kommission beschrieb die EAPO als einen „einfachen und kosteneffektiven Weg, um Gelder einzufrieren, die jemandem geschuldet werden,“ wenn der Schuldner sich in einem anderen Mitgliedsland befindet.

In der Realität bedeutet es, dass der Gläubiger nicht mehr länger zu einem italienischen Gericht gehen muss, um einen italienischen Schuldner zu verklagen. Mit anderen Worten: Diese Anordnung schleift die Souveränität der Gerichte in den Mitgliedsländern.

Bis heute musste ein Gläubiger, der Geld von einem Schuldner in einem anderen EU Land eintreiben wollte, ein Gericht im Aufenthaltsland des Schuldners anrufen und war in der Angelegenheit an das Recht des Landes gebunden, in dem er die Bankkonten des Schuldners einfrieren lassen wollte.

Die Kommission vertritt die Ansicht, das dies oftmals zu lange dauerte und zu teuer war. In den Vereinigten Staaten muss man noch heute in das Land des Schuldners gehen und sich an die lokalen Gesetze halten.

Das neue europäische Prozedere wurde geschaffen, damit es schneller, billiger und effizienter wird für die Gläubiger, allerdings bedeutet das auch, dass nun jemand in Italien einen Anwalt in Deutschland anheuern muss, um ihn dort zu vertreten. Die Kosten werden unter dieser EAPO einfach nur vom Gläubiger auf den Schuldner übertragen.
Es wird nun möglich, dass einem in der EU die Bankkonten eingezogen werden können, ohne dass es dabei irgendeinen heimischen rechtlichen Schutz dagegen gibt. Die Gefahr hier liegt darin, dass jemand aus Deutschland jemandem in Italien das Bankkonto sperren lassen kann, ohne dass er die Gelegenheit hat, beim Entscheidungsprozess im anderen Mitgliedsland anwesend zu sein.

 

Jedes Gericht in jedem Mitgliedsland kann eine EAPO herausgeben, vorausgesetzt, dass es über die gerichtliche Hoheit verfügt, den zugehörigen Fall anzuhören und dieser unter die Gerichtsbarkeit der EU fällt. Daher hat Deutschland gemäss der Brüssel I Umgestaltung das EAPO in die Paragraphen 946 bis 959 der Zivilprozessordnung eingebaut.

Es gibt dabei nicht einmal eine Begrenzung für EAPOs, die können jederzeit während eines Prozesses herausgegeben werden. Daher ist es auch möglich, dass man in Italien vor Gericht zieht und in Deutschland frieren sie einem mitten im Rechtsstreit die Konten ein, oder sogar noch, bevor die Verhandlung begann, was einem die Möglichkeit nimmt, eigene Anwälte zu bezahlen. In Artikel 7 (1) der Regulierung heisst es:

„Das Gericht soll eine EAPO herausgeben, wenn der Gläubiger ausreichend Beweise vorgelegt hat, um das Gericht davon zu überzeugen, dass es die dringende Notwendigkeit einer schützenden Massnahme in Form einer EAPO gibt, weil ein echtes Risiko besteht, dass die nachfolgende Eintreibung der Schulden ohne diese Massnahme nicht möglich ist, oder bedeutend schwieriger wird.“

Wenn die Massnahme vor oder während der Anhörung durchgeführt, also noch kein Urteil gesprochen wurde, dann muss der Antragssteller nach Artikel 7 auch zeigen, das der Fall gute Aussichten hat und er am Ende wahrscheinlich recht bekommen wird:

„Hat der Gläubiger bislang noch in keinem Mitgliedsland ein Urteil, einen Ausgleich oder eine rechtsbindende Vereinbarung erwirkt, die den Schuldner zur Zahlung der ausstehenden Gelder verpflichtet, dann kann der Gläubiger auch ausreichend Beweise vorlegen, um das Gericht davon zu überzeugen, dass er sich wahrscheinlich mit seinen Forderungen gegen den Schuldner durchsetzen wird.“

Interessant an diesem EAPO Mechanismus ist, dass es automatisch das Recht erzeugt, nach allen Bankkonten eines Schuldners in ganz Europa suchen zu lassen. Artikel 14 regelt, wie die Informationen zu Bankkonten ermittelt werden können:

„Hat der Gläubiger in einem Mitgliedsland ein Urteil, einen Ausgleich oder eine rechtsbindende Vereinbarung erwirkt, die den Schuldner zur Zahlung der ausstehenden Gelder verpflichtet und der Gläubiger hat Gründe anzunehmen, dass der Schuldner ein oder mehrere Bankkonten in einem bestimmten Mitgliedsland unterhält, kennt aber weder den Namen oder die Adresse der Bank und auch nicht die IBAN, BIC oder eine andere identifizierende Kennung der Bank, dann kann er beim Gericht beantragen, dass mit der EAPO eine Informationsanfrage an das Mitgliedsland gestellt wird, um die notwendigen Informationen zu erlangen, die es ermöglichen, das die Bank oder Banken und da Konto oder die Konten des Schuldners identifiziert werden.“

Allerdings kann die EAPO nicht in der gesamten EU beantragt werden. Dänemark und Grossbritannien haben sich gegen die Einführung dieser Regulierung entschieden. Irland wiederum hätte die Regulierung übergehen können, hat sich aber für deren Einführung entschieden.

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Bausparkassen dürfen gut verzinste Altverträge kündigen…………….

In Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren,, Unternehmensberatung mit Schwerpunkt Mietkauf, Immobilienfinanzierung Marketing und Investoren für Startups und Firmenbeteiligungen!" on Februar 23, 2017 at 8:11 am

BGH-Urteil: Bausparkassen dürfen gut verzinste Altverträge kündigen | Nachricht | finanzen.net

BGH-URTEIL
Für viele Bausparer ist es ein enttäuschendes Urteil: Die Bausparkassen sind im Recht, wenn sie ältere Verträge mit hohen Zinszusagen massenhaft kündigen.

Das Karlsruher Urteil betrifft alle Verträge, in die der Bausparer schon so viel eingezahlt hat, dass er für den Kauf einer Immobilie oder eine Renovierung das Darlehen in Anspruch nehmen könnte. Ist diese sogenannten Zuteilungsreife bereits seit zehn oder mehr Jahren erreicht und der Kunde spart immer noch weiter, darf die Kasse „im Regelfall“ kündigen, entschied jetzt der BGH. (Az. XI ZR 185/16 u.a.)

Seit 2015 haben die Bausparkassen bereits schätzungsweise 250 000 solcher Verträge gekündigt, die noch nicht vollständig bespart waren. Denn in der anhaltenden Niedrigzinsphase verzichten viele Bausparer darauf, sich ihr Darlehen auszahlen zu lassen. Stattdessen lassen sie den Vertrag mit oft drei oder vier Prozent Zinsen lieber als lukrative Sparanlage so lange wie möglich laufen – für die Institute eine wirtschaftliche Belastung, die sie loswerden wollen.

Die BGH-Entscheidung dürfte nun neue Kündigungen nach sich ziehen. Zu Jahresanfang war für 2017 mit geschätzt 60 000 weiteren gerechnet worden. Die erste große Kündigungswelle hat die Bausparer aber längst getroffen – und mit dem Urteil steht nun fest, dass diese Kündigungen rechtmäßig waren und wirksam bleiben. Vor Gericht dürften Verbraucher also nur noch im absoluten Ausnahmefall eine Chance haben.

Verhandelt hatten die Richter die Fälle zweier Bausparerinnen, denen Wüstenrot langjährige Verträge gekündigt hatte. Insgesamt sind beim BGH derzeit mehr als 100 Bauspar-Verfahren anhängig. Denn in den Vorinstanzen hatten sich einige Gerichte wie das Oberlandesgericht Stuttgart auch auf die Seite der Bausparer gestellt. Mit der Entscheidung in letzter Instanz ist die künftige Linie aber klar.

Verbraucherschützer werteten das Urteil als schweren Rückschlag. Der Bankenexperte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warf den Instituten vor, Kunden früher auch mit der Aussicht auf lukrative Zinsen zum Abschluss gelockt zu haben. „Jetzt wollen die Kunden die gute Geldanlage und der Wind hat sich gedreht“, kritisierte er in Karlsruhe. Auch der BGH-Anwalt der Bausparer, Peter Wassermann, hatte argumentiert, dass die Niedrigzinsphase nicht zulasten der Kunden gehen dürfe – am Ende vergeblich.

Der Senat begründete sein Urteil damit, dass das Ansparen dazu gedacht sei, Anspruch auf ein Darlehen zu erlangen. Dieser Zweck sei mit Zuteilungsreife erreicht. Deshalb können sich die Bausparkassen auf einen Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 489 BGB) berufen, der ihnen zehn Jahre später ein Kündigungsrecht zugesteht.

Die Bausparkassen reagierten erleichtert. „Das ist eine gute Nachricht für die Bauspargemeinschaft als Ganzes, die weiterhin auf die Stabilität dieses Systems vertrauen darf“, sagte ein Sprecher des Verbandes der Privaten Bausparkassen. Wüstenrot teilte mit, man sei von der Rechtmäßigkeit der Kündigungen stets überzeugt gewesen. „Mit den Kündigungen können die negativen Auswirkungen der fortdauernden Niedrigzinspolitik auf die Bausparergemeinschaft abgefedert werden.“

Wegen der seit Jahren extrem niedrigen Zinsen finden Sparer kaum mehr rentable Anlageformen. Gleichzeitig sind Baukredite zu günstigen Konditionen leicht zu bekommen. Das höhlt das klassische Bauspar-Modell aus. Denn auf dessen Hauptvorteil, ein sicheres Darlehen zu verlässlichen Konditionen, ist kaum jemand angewiesen. Den Bausparkassen fällt außerdem auf die Füße, dass sie die Zinsen in der Sparphase vor Jahren auf nahezu unbegrenzte Zeit festgeschrieben haben. Heute gibt es solche Zinssätze so gut wie nirgendwo mehr./sem/DP/stb

KARLSRUHE (dpa-AFX)

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Immobilie Deutschland – Die Mär von platzenden Immobilienmärkten………………

In Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren,, Unternehmensberatung mit Schwerpunkt Mietkauf, Immobilienfinanzierung Marketing und Investoren für Startups und Firmenbeteiligungen!" on Februar 22, 2017 at 12:48 pm

Immobilie Deutschland – Die Mär von platzenden Immobilienmärkten

Es gibt immer wieder Gerüchte von einer bevorstehenden Immobilienblase in Deutschland. Viele Investoren sehen sich auch immer wieder mit der Frage konfrontiert, in welchen Gebieten Sie noch investieren können und wo nicht. Um diese Fragen langfristig sinnhaft zu beantworten, hilft es aber nicht, sich nur regionale Märkte anzuschauen. Hierzu ist in jedem Fall eine globale Betrachtung erforderlich.

Deutsche Immobilienmesse 2017: Jetzt Frühbucherrabatt sichern                dsc_0091
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Digitalisierungsbarometer: Die Immobilienbranche im digitalen Wandel
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Tacheles von Jürgen Engelberth, Vorstand des BVFI – Bundesverband für die Immobilienwirtschaft
Wie wir seit kurzem wissen, ist die Bevölkerung in unserem Land, dem Land dem man einen Schrumpfungsprozess vorausgesagt hat, auf mittlerweile 83 Millionen Bürger angewachsen. Dabei sind die vielen illegalen und nicht registrierten Einwanderer nicht einmal mitgezählt. Entgegen bisheriger Annahmen rechnet man bis zum Jahr 2050 nicht mehr damit, dass sich die Bevölkerung in Deutschland wesentlich verringert.

Aktuelle Immobilienpreise
Sicherlich können wir in gewissen Regionen wie München, Köln, Düsseldorf oder Hamburg von überhitzten Märkten sprechen. In der gesamten Bundesrepublik haben sich die Preise aber insgesamt doch eher stabil, wenn auch leicht ansteigend gezeigt. Hier dürfte für die Zukunft sicherlich noch ausreichend Potenzial nach oben vorhanden sein, insbesondere auch daher, dass die Immobilie als Kapitalanlage immer attraktiver wird.

Neubauentwicklung
In Deutschland werden laut Prognosen pro Jahr ca. 400.000 bis 500.000 Wohnungen benötigt. Anders gesagt fehlen in jedem Jahr zwischen 200.000 und 300.000 Neubauwohnungen um den Markt langfristig optimal versorgen zu können. Diese weitere Wohnungsverknappung kann letztlich nur zu einer steil nach oben führenden Preisspirale führen. Die Politik hat hier über Jahrzehnte die Zeichen der Zeit verpasst. Man kann durchaus auch unter Berücksichtigung der aktuellen Hilflosigkeit aller Parteien von einem Totalversagen sprechen. Um alleine in diesem Punkt der Verknappung erfolgreich gegensteuern zu können bedarf es wohl mindestens zehn weiterer Jahre.

Wirtschaft
Deutschland und die Länder Mitteleuropas zählen zu den wirtschaftlich erfolgreichsten Regionen in der Welt. Solche Erfolgsgeschichten führen natürlich automatisch zu einem weiteren Zuzug von Fachkräften und qualifizierten Teilnehmern im Arbeitsmarkt. Dies ist auch gut so und absolut gewollt, wird aber wird aber zu einer weiteren Verknappung auf dem Immobilienmarkt sorgen. .

Bevölkerungsexplosion
Die Weltbevölkerung, so sind sich die meisten Wissenschaftler einig, wächst auch weiterhin unaufhörlich. Zurzeit geht man von einem ungefähren Wachstum von ca. einer Milliarde Menschen in jeder Dekade aus. Wenn wir also heute ca. 7 Mrd. Menschen auf dieser Erde zählen, wird sich innerhalb der nächsten 30 Jahre, also bis ins Jahr 2050 die Zahl der Erdenbürger nochmals um etwa 50% erhöhen. Die unterschiedlichen wissenschaftlichen Prognosen weichen hier nur in den Jahreszahlen etwas voneinander ab. Stephen Emmot hat als Globalwissenschaftler über viele Jahre und über vielfältige Themenbereiche Forschungen zusammengetragen, darüber Bücher geschrieben und das Ganze auch in einer filmischen Dokumentation mit dem Titel “10 Milliarden” veröffentlicht.

Flüchtlingswellen: Das was, wir in den letzten zwei bis drei Jahren hier in Europa als Flüchtlingswelle gesehen haben, war wohl, im Hinblick auf diese Bevölkerungsexplosion, nicht einmal die Spitze des Eisberges. Es war vielleicht ein Tropfen auf den heißen Stein. Denn wenn wir in 20 bis 30 Jahren auf 10 Milliarden Menschen angewachsen sein werden, das Weltklima sich weiter Grad für Grad nach oben schraubt, dann stehen wir in den Armenhäusern der Welt vor neuen Revolutionen und auch neuen Kriegen. Kriege um Essen und Trinken, um Energie, ums nackte Überleben.

Wenn diese Situation eintritt, dann werden nicht nur 1 Millionen Flüchtlinge vor den Toren Deutschlands stehen, sondern 1 Milliarde. Und selbst wenn nur 10% davon kämen, dann wären es immer noch 100 Millionen. Wollen Sie dann tatsächlich noch an den Spruch “Wir schaffen das”, glauben?

Nein, das werden wir nicht schaffen. Die Situation bleibt aber doch unvermeidbar. Wenn die Industriestaaten nicht sofort damit beginnen Ihre “Entwicklungshilfe” so auf Vordermann zu bringen, dass die Menschen in Ihren Ländern, in denen sie geboren sind auch bleiben und leben können. Sonst werden wohl noch viele Mauern gebaut werden müssen und Mitteleuropa würde zum Hochsicherheitsgefängnis. Niemand würde wohl mehr als Populist beschimpft, nur weil er sichere Außengrenzen für sich und sein Land fordern würde.

Stephen Emmott sagt zu seinen eigenen Prognosen zwei Dinge:

Erstens: Ich bin nicht optimistisch was die Zukunft angeht. Es ist Zeit, dass Wissenschaftler Stellung beziehen. Zweitens: I Think, we´re fucked. (Zitat)

Als Vorstand des BVFI möchte ich mit diesem Artikel auch Stellung beziehen und auch einen Appell an die Politik richten, sich endlich von ihrer Weichspül-Mentalität zu verabschieden und sich den dringenden Problemen dieser Welt ernsthaft und verantwortungsvoll zu stellen.

Um zum Ausgangspunkt zurück zu kommen. Die Immobilie in Deutschland? Sie wird wohl noch lange Zeit ein echter Verkaufsschlager bleiben.

      .……………die anhaltende Nachfrage regelt den Bedarf, Panik ist sicherlich Fehl am Platz, Hier klicken und dein Immobilienprojekt über ein Finanzierungsportal lösen…
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Ihr BVFI-Vorstand
Jürgen Engelberth                            <h5>Ihr BVFI-Vorstand <br>Jürgen Engelberth</h5>

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Entwertung der Sparguthaben: Inflation steigt weltweit…………

In Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren,, Unternehmensberatung mit Schwerpunkt Mietkauf, Immobilienfinanzierung Marketing und Investoren für Startups und Firmenbeteiligungen!" on Februar 22, 2017 at 11:35 am

Bargeld schützt nicht vor Inflation. (Foto: dpa)

Die Inflation steigt weltweit deutlich. Weil die Zinsen niedrig bleiben, wird auf diese Weise die Entwertung der Sparguthaben beschleunigt. Außerdem verlieren die Konsumenten an Kaufkraft.dsc_0091
Bargeld schützt nicht vor Inflation. (Foto: dpa)

Die Teuerungsrate in der Euro-Zone ist im Januar mit 1,8 Prozent auf den höchsten Wert seit rund vier Jahren geklettert. Die Inflation ist derzeit weltweit auf dem Vormarsch. Ob in Deutschland, den USA oder China – überall stiegen die Verbraucherpreise derzeit deutlich schneller als noch vor einem Jahr. Zuletzt waren die Großhandelspreise um vier Prozent gestiegen.

Die Gründe dafür sind unterschiedlich: Sie reichen von einer anziehenden Konjunktur über Währungsabwertungen bis hin zu steigenden Ölpreisen. Die Hauptursache ist allerdings die lockere Geldpolitik der internationalen Zentralbanken, die sich vor allem in den niedrigen Zinsen niederschlägt. Die Kombination aus niedrigen Zinsen und Inflation führt zu einer massive Entwertung der Sparguthaben, was insbesondere die deutschen Sparer trifft.

Tatsächlich ist zu erwarten, dass die Inflation weiter steigen wird: Die EZB gibt an, dass sie langfristig eine durchschnittliche Inflation von zwei Prozent für angemessen hält. Das bedeutet, dass es wegen der rechnerischen Null-Inflation zu einer Inflation in Deutschland von vier Prozent kommen kann, ohne dass die EZB den von ihr selbst definierten Korridor für Preisstabilität verlässt.

Zu berücksichtigen ist außerdem, dass die Berechnung der Inflation in der Euro-Zone falsch ist, weil sie Energie überproportional, Kosten für Wohnraum jedoch nicht angemessen berücksichtigt. Sparer und Anleger befinden sich daher in einem Blindflug mit ungewissem Ausgang.

Reuters liefert eine interessante Übersicht über die Entwicklung:

USA

Die Verbraucherpreise stiegen im Januar zum Vorjahr um 2,5 Prozent. Dies ist der höchste Anstieg seit fast fünf Jahren. Die Hälfte des Anstiegs geht auf teureres Benzin zurück, das fast acht Prozent mehr kostete als vor Jahresfrist. Viele Experten gehen davon aus, dass die Teuerungsrate in den kommenden Monaten auf knapp drei Prozent steigen könnte. Die Bundesbank etwa rechnet damit, dass die Konjunktur durch die von Präsident Donald Trump signalisierten radikalen Steuersenkungen, Deregulierungen und Investitionen in Billionenhöhe an Fahrt gewinnt und dadurch auch die Preise nach oben gehen.

DEUTSCHLAND

Höhere Preise für Benzin und Lebensmittel trieben die Inflationsrate in Deutschland zu Jahresbeginn auf den höchsten Stand seit dreieinhalb Jahren. Im Januar kosteten Waren und Dienstleistungen im Schnitt 1,9 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Wichtigster Preistreiber war Energie: Sie kostete 5,9 Prozent mehr als im Januar 2016. Heizöl verteuerte sich mit 42,5 Prozent besonders stark, ebenso Kraftstoffe mit 12,8 Prozent. Das Ölkartell Opec hatte sich Ende 2016 erstmals seit 2008 auf eine Förderkürzung geeinigt, was für steigende Preise sorgt und inzwischen bei den deutschen Verbrauchern ankommt.

EURO-ZONE

Aufgrund deutlich gestiegener Energiekosten sprangen im Januar die Preise für Waren und Dienstleistungen um 1,8 Prozent in die Höhe. Die Energiepreise kletterten mit 8,1 Prozent besonders kräftig. Kraftstoffe kosteten deshalb 14 Prozent mehr.

CHINA

Die Inflation in China ist Anfang 2017 so stark gestiegen wie seit fast drei Jahren nicht mehr. Im Januar zogen die Verbraucherpreise überraschend kräftig um 2,5 Prozent zum Vorjahr an. Vor allem höhere Preise für Lebensmittel vor dem chinesischen Neujahrsfest dürften dazu beigetragen haben. Auch der heimische Yuan ist billiger geworden: Er hat im vergangenen Jahr mit 6,5 Prozent zum Dollar so kräftig abgewertet wie seit 1994 nicht mehr. Das macht Importe teurer. Diese werden meist in Dollar bezahlt.

GROSSBRITANNIEN

Das Brexit-Votum hat die Inflation zuletzt auf 1,8 Prozent getrieben und damit auf den höchsten Stand seit Juni 2014. Treibende Kraft ist der Kursverfall des Pfund infolge des Anti-EU-Referendums vom Juni 2016. Denn der sinkende Außenwert der heimischen Währung macht Importe teurer. Das wiederum kurbelt die Inflation an. Die britische Notenbank geht davon aus, dass steigende Verbraucherpreise die Kaufkraft der Konsumenten im Verlauf des Jahres belasten werden.

*** Für PR, Gefälligkeitsartikel oder politische Hofberichterstattung stehen die DWN nicht zur Verfügung: Unsere Prinzipien: Kritische Distanz zu allen und klare Worte. Das gefällt natürlich vielen nicht: Der Bundesregierung, den EU-Behörden, den Netzwerken der Parteien, den Lobbyisten, Medien unter staatlicher Aufsicht, verschiedenen Agitatoren aus dem In- und Ausland. Diese Player behindern uns nach Kräften und attackieren unser Geschäftsmodell.

……es gibt im Prinzip nur ein Mittel um diese Schräglage wieder auszugleichen, es muss der einzelne Bundesbürger wieder mehr verdienen, lesen und kommentieren, Danke……..  

 

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Immobilienthemen Bestellerprinzip: 15 Branchenexperten sagen ihre Meinung…………

In Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren,, Unternehmensberatung mit Schwerpunkt Mietkauf, Immobilienfinanzierung Marketing und Investoren für Startups und Firmenbeteiligungen!" on Februar 21, 2017 at 1:02 pm

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Gregor Gysi von den Linken hat es bereits Anfang 2016 gefordert, die SPD hat die Idee jüngst aufgegriffen: Das Bestellerprinzip soll auf den Immobilienverkauf ausgeweitet werden. Lesen Sie jetzt dazu die Meinungen von 15 Experten aus der Branche.
1 Das Bestellerprinzip spaltet die Branche
2 Jürgen Michael Schick
3 Jürgen Kriegisch
4 Thomas Aigner
5 Matthias Pink
6 Dr. Thomas Beyerle
7 Prof. Dr. Michael Voigtländer
8 Thomas Zabel
9 Alexander Wiech
10 Thomas Meyer
11 Roland Kampmeyer
12 Nikolai Roth
13 Lars Bergmann
14 Björn Gauger
15 Thorsten Hausmann
16 Dr. Konstantin Kortmann
Das Bestellerprinzip spaltet die Branche
Kaum ein Thema der Immobilienpolitik wird in der Immobilienbranche so heiß diskutiert wie die mögliche Ausweitung des Bestellerprinzips auf den Immobilienverkauf. Die Argumente dafür und dagegen sind vielfältig.

Das sagen die Gegner
Jürgen Michael Schick vom IVD gibt zu bedenken, dass der Makler beim Bestellerprinzip ausschließlich die Interessen des Verkäufers vertreten müsste und daher den Käufer kaum objektiv beraten könnte.
Um für den Käufer die Kaufnebenkosten zu senken, wäre es Schick zufolge sinnvoller, die Grunderwerbsteuer zu reduzieren. Denn zumindest in angespannten Wohnungsmärkten würden Immobilienverkäufer die Maklerprovision auf den Preis der Immobilie aufschlagen. Käufer hätten somit nichts gewonnen.

Und das erwidern die Befürworter
Ganz anders sieht es Michael Voigtländer vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln. Ihm zufolge werde es aufgrund des Wettbewerbs zu einer sinkenden Maklerprovision kommen. In den Niederlanden gelte schon sehr lange das Bestellerprinzip und die Maklercourtage liege hier nur noch zwischen 1% und 2%.
Aber auch von den direkt betroffenen Immobilienmaklern sind einige für das Bestellerprinzip. So zum Beispiel Roland Kampmeyer oder Thorsten Hausmann. Nikolai Roth vom Online-Makler Maklaro hofft, dass durch das Bestellerprinzip ein Selektionsprozess angestoßen wird, bei dem am Ende die besten Makler übrigbleiben. Auch Thomas Zabel erhofft sich dadurch eine Professionalisierung der Vermittlerbranche.

Lesen Sie in der Folge alle ausführlichen Statements von Marktteilnehmern wie Thomas Beyerle von Catella, Matthias Pink von Savills, Konstantin Kortmann von JLL, Alexander Wiech von Haus & Grund Deutschland, Jürgen Kriegisch von Part-B, Thomas Aigner von Aigner Immobilien, Thomas Meyer von Wertgrund, Lars Bergmann von Immovation oder Björn Gauger von Immofux.

Was halten Sie vom Bestellerprinzip?
Befürworten Sie das Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf oder sind Sie dagegen? Welche Argumente finden Sie nachvollziehbar? Am Ende dieses Beitrags können Sie einen Kommentar hinterlassen.

Statement von Jürgen Michael Schick zum Bestellerprinzip

Statement von Jürgen Michael Schick zum Bestellerprinzip
Jürgen Michael Schick
Präsident vom Immobilienverband Deutschland IVD
http://www.ivd.net
Statt das Bestellerprinzip auszuweiten, wäre es sinnvoller, die Grunderwerbsteuer zu senken. KLICK UM ZU TWEETEN
„Der Wohnungskauf ist die größte Kaufentscheidung im Leben eines Menschen. Häufig handelt es sich bei den Käufern um Familien mit Kindern. Sie sind auf die fachkundige Beratung des Maklers angewiesen. Es ist nicht zielführend, wenn per Gesetz der Verkäufer den Makler bezahlen soll. Denn dann würde der Makler ausschließlich die Interessen des Verkäufers vertreten müssen und könnte den Käufer kaum objektiv beraten. Es dient jedoch dem Schutz und dem Interesse von Erwerbern, wenn sie vom Makler als Fachmann professionell und objektiv beraten werden. Das Bestellerprinzip beim Kauf einer Wohnung ist somit nicht angebracht.
Bei Kaufimmobilien handelt es sich ohnehin um eine andere Situation als auf dem Mietwohnungsmarkt. Mieter sind schutzbedürftig, weil sie typischerweise gegenüber dem Vermieter der sozial Schwächere sind. Dem trägt das BGB durch das soziale Mietrecht Rechnung. Der Käufer einer Wohnung ist jedoch nicht schutzbedürftig, weil er im Verhältnis zum Verkäufer nicht der sozial Schwächere ist.
Statt das Bestellerprinzip auszuweiten, wäre es sinnvoller, die Grunderwerbsteuer zu senken. Dieser Aspekt kommt auch bei der Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zu kurz. Darin wird vermutet, dass Immobilienkäufer durch die Ausweitung des Bestellerprinzips auf den Immobilienkauf entlastet würden. Wenn der Makler die Provision jedoch ausschließlich vom Verkäufer verlangen darf, wird der Verkäufer diese Kosten auf den Immobilienpreis aufschlagen, soweit es der Markt zulässt. Das gilt jedenfalls in den Gebieten mit einem Nachfrageüberhang. In anderen Gebieten ist es bereits jetzt so, dass in der Regel der Verkäufer die Maklerprovision trägt. Die Immobilienpreise würden steigen und der Käufer müsste in der Folge einen höheren Betrag an Grunderwerbsteuern bezahlen. Einziger Nutznießer ist der Staat, weil sich die Bemessungsgrundlage für die Steuer auch noch um die Provision erhöhe.“

Jürgen Kriegisch zum Bestellerprinzip

Jürgen Kriegisch zum Bestellerprinzip
Jürgen Kriegisch
Geschäftsführer von PART-B Immobilien GmbH
http://www.part-b-immobilien.de
Das Bestellerprinzip wäre aus meiner Sicht Preistreiberei. KLICK UM ZU TWEETEN
“Das Bestellerprinzip wäre aus meiner Sicht Preistreiberei. Für Immobilienkäufer wäre es insgesamt eher mit Nachteilen verbunden. Das Bestellerprinzip würde die Transparenz bei der Vergütung des Maklers abschaffen. Der Immobilienkäufer wüsste nicht mehr, was der Makler an dem Geschäft verdient und er könnte auch nicht mehr erkennen, ob die Provision im Verhältnis zur Leistung steht.
Der Transparenzverlust wäre nicht weiter schlimm, wenn der Käufer den Makler aufgrund des Bestellerprinzips nicht mehr zahlen müsste. Das ist allerdings der entscheidende Irrglaube der Politik. In der Realität wird der Verkäufer die Immobilie einfach entsprechend teurer anbieten, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Das hätte wiederum zur Folge, dass die Immobilienpreise in Deutschland künstlich in die Höhe getrieben werden. Immobilienkäufer würden durch das Bestellerprinzip sogar noch stärker belastet statt entlastet. Denn durch den höheren Preis müssten sie auch mehr Grunderwerbsteuer zahlen. Auch die Beurkundungskosten und Grundbuchkosten sind vom Kaufpreis abhängig und dann entsprechend höher. Somit wäre das Bestellerprinzip für Immobilienkäufer ein Bärendienst.”

Statement von Thomas Aigner zum Bestellerprinzip

Statement von Thomas Aigner zum Bestellerprinzip
Thomas Aigner
Geschäftsführer von Aigner Immobilien GmbH
http://www.aigner-immobilien.de
Ich für meinen Teil bin gegen die weitere Marktregulierung. KLICK UM ZU TWEETEN
„Jahrzehntelang hat der Staat es versäumt, das Wohneigentum in Deutschland zu fördern und die Abschreibungsmöglichkeiten oder Förderungen reduziert beziehungsweise gleich ganz gestrichen. Die Eigentumsquote im europäischen Vergleich ist die niedrigste überhaupt und hat sich die letzten Jahrzehnte nicht erhöht. Nun kurz vor der Bundestagswahl im Jahre 2017 entdeckt die Politik die Zielgruppe „Wohnen im Eigentum für alle”, nachdem wir in den letzten 10 Jahren eine historisch nie dagewesene Preissteigerungsralley in den Ballungsräumen, und nur da, hinter uns haben und sich damals leider noch kein Politiker um die Wohneigentumsbildung Gedanken gemacht hat. Stattdessen wurde die Grunderwerbssteuer in manchen Bundesländern auf bis zu 6,5% erhöht.
Und um von all diesen Versäumnissen und Verteuerungen abzulenken, die der Staat alleine zu verantworten hat und weil das mit dem Bestellerprinzip bei der Vermietung so ein Erfolg ist, auf dem die SPD sich gerne heute noch ausruht, macht man mal kurz wieder eine populistische Maklerregulierung. Kommt immer gut beim Wähler an und die Makler wählen ohnehin weder CDU/CSU noch SPD. Also eine Gruppe ohne Lobby und es ist kein Kollateralschaden zu erwarten.
Inwiefern dies dann – wenn es denn kommt – ähnliche Effekte wie das Bestellerprinzip bei der Vermietung für die Branche hat und als Nebeneffekt die Professionalisierung der Vermittlerbranche vorantreibt und professionell agierende Marktteilnehmer mehr Marktanteile bekommen, bleibt abzuwarten.
Ich für meinen Teil bin gegen die weitere Marktregulierung – nicht nur im Bereich der Maklerprovisionen. Letztlich wird dies – ganz unabhängig von der Maklerbranche – nur die Industrialisierung und Globalisierung beschleunigen. Das Individualgeschäft bleibt auf der Strecke.“
Statement von Matthias Pink zum Bestellerprinzip

Statement von Matthias Pink zum Bestellerprinzip

Matthias Pink
Head of Research Germany
bei Savills Immobilien Beratungs-GmbH
http://www.savills.de
Das Bestellerprinzip sollte wohlüberlegt und gut begründet sein. KLICK UM ZU TWEETEN
„Das Bestellerprinzip stellt einen starken regulatorischen Markteingriff dar und sollte deshalb wohlüberlegt und gut begründet sein. Gründe gibt es durchaus: Denn unter den derzeit gültigen Rahmenbedingungen können Verkäufer in angespannten Wohnungsmärkten ihre Marktmacht ausnutzen und die Provision für die von ihnen beauftragten Makler ganz oder teilweise auf die Käufer abwälzen. Hinzu kommt, dass der Makler von einem höheren Kaufpreis profitiert, weil seine Provision heute üblicherweise an den Preis einer Wohnung gekoppelt ist. Hier decken sich also die Interessen von Makler und Verkäufer und stehen dem Interesse des Käufers klar entgegen. Wenn in einer solchen Konstellation dennoch Letzterer den Makler bezahlen muss, stellt das ein Marktversagen dar, das sich durch die Einführung des Bestellerprinzips korrigieren ließe.“
Statement von Thomas Beyerle zum Bestellerprinzip

Statement von Thomas Beyerle zum Bestellerprinzip

Dr. Thomas Beyerle
Geschäftsführer
Catella Property Valuation GmbH
http://www.catella.com
Das Bestellerprinzip hat sich bei der Vermietung bewährt. KLICK UM ZU TWEETEN
„Im Sinne einer streng rational ökonomisch effizienten Analyse darf ich diagnostizieren, dass sich das Bestellerprinzip bei der Vermietung bewährt hat. Am Markt wird eine bessere, transparentere und nachvollziehbarere Dienstleistung angeboten als zuvor. Der Grund ist ein starker Wettbewerbsdruck auf die Wohnimmobilienmakler, welche zu mehr Dienstleistung, Fortbildung und Akquisitionsleistung gezwungen werden. Gerade deshalb sind Etliche am Markt verschwunden, welche sich dem Thema „Qualifikation” bisher entziehen konnten. Für den Kunden bedeutet dieser Wettbewerb letztlich auch fallende Kosten. Was gerne vergessen wird: mit dem Gesetz 2015 kam auch parallel die Welle der Online-Vermietungsportale 1.0 auf, welche einen weiteren Druck auf die „menschliche Beratung” ausübten. Bewusst 1.0, weil uns auch hier noch einige Marktbereinigungen bevorstehen.
Allerdings darf Eines nicht vergessen werden: die positiven Erfahrungen basieren bisher auf insgesamt boomenden Wohnimmobilienmärkten in Ballungsräumen. Im Falle eines Marktumschwungs, wenn also mehr Anbieter als Nachfrager vorhanden sind, werden etliche abgewanderte Hobbyvermieter wieder zurückkommen, weil sie dann einsehen, dass es oftmals eben doch einen ökonomischen Mehrwert hat, einen Vermittler einzubinden, gerade zum Beispiel bei der Mieterauswahl.“
Statement von Michael Voigtländer zum Bestellerprinzip

Statement von Michael Voigtländer zum Bestellerprinzip

Prof. Dr. Michael Voigtländer
Immobilienökonom
am Institut der deutschen Wirtschaft Köln
http://www.iwkoeln.de
Die Maklercourtage würde durch das Bestellerprinzip sinken. KLICK UM ZU TWEETEN
„Ich sehe die Ausweitung des Bestellerprinzips sehr positiv. Denn bei vielen Haushalten scheitert die Wohneigentumsbildung daran, dass sie zu wenig Ersparnisse haben, um neben dem von der Bank geforderten Eigenkapital noch die Erwerbsnebenkosten zu zahlen, die oft zu einem großen Teil aus der Maklercourtage bestehen. Das Bestellerprinzip würde dies ändern und damit vielen Menschen den Zugang zu einer sinnvollen Altersvorsorge ermöglichen.
Außerdem gehe ich davon aus, dass die Maklercourtage durch das Bestellerprinzip sinken würde. Anders als der Käufer hat der Verkäufer nämlich die Möglichkeit, über den Preis zu verhandeln. Er kann sich Angebote verschiedener Makler kommen lassen und dann den aussuchen, der das beste Preis-Leistungs-Verhältnis anbietet. Ob der Makler dann tatsächlich den Höchstsatz aushandeln kann, darf zumindest bezweifelt werden. In den Niederlanden, wo das Bestellerprinzip seit langem gilt, hat sich die Maklercourtage zwischen 1% und 2% eingependelt.“
Statement von Thomas Zabel zum Bestellerprinzip

Statement von Thomas Zabel zum Bestellerprinzip

Thomas Zabel
Vorstand der ZABEL PROPERTY AG
http://www.zabel.com
Eine einheitliche Regelung wäre hilfreich, um Leistungen und Preise vergleichbar zu machen. KLICK UM ZU TWEETEN
„Da die Aufteilung der Provision auf Käufer und Verkäufer bundesweit sehr unterschiedlich ist, wäre eine einheitliche Regelung hilfreich, um Leistungen und Preise besser vergleichen zu können. Außerdem erwarte ich von der Ausweitung des Bestellerprinzips einen zusätzlichen Schub für die Professionalisierung der Maklerbranche und erhoffe mir davon ein einheitliches Leistungsbild, klare Verantwortlichkeiten sowie hohe ethische Standards.“
Statement von Alexander Wiech zum Bestellerprinzip

Statement von Alexander Wiech zum Bestellerprinzip

Alexander Wiech
Geschäftsführer Politik und Kommunikation
bei Haus & Grund Deutschland
http://www.hausundgrund.de
Das Bestellerprinzip würde nicht zwingend zu niedrigeren Kosten beim Käufer führen. KLICK UM ZU TWEETEN
„Die Einführung des Bestellerprinzips beim Immobilienkauf würde nicht zwingend zu niedrigeren Kosten beim Käufer führen. Der auftraggebende Verkäufer würde sicher einen großen Teil der Courtage auf den Kaufpreis aufschlagen. Die Grunderwerbsteuer fiele dann für den Käufer entsprechend höher aus. Auf jeden Fall ist es unabhängig von einer gesetzlichen Regelung sinnvoll, dass der Auftraggeber stärker über die Maklercourtage verhandelt und die Leistungen besser kontrolliert. So käme mehr Bewegung in den Maklermarkt – zum Vorteil von Käufern und Verkäufern.“
Statement von Thomas Meyer zum Bestellerprinzip

Statement von Thomas Meyer zum Bestellerprinzip

Thomas Meyer
Vorstand bei der WERTGRUND Immobilien AG
http://www.wertgrund.de
Es ist richtig, dass der Eigentümer der Immobilie die Vermarktungsleistungen auch bezahlt. KLICK UM ZU TWEETEN
„Die Einführung des Bestellerprinzips bei Wohnungsverkäufen stellt für uns keine Änderung beziehungsweise kein Problem dar, da wir in der Vergangenheit bereits alle durch WERTGRUND vermittelten Wohnungen für Mieter und Käufer provisionsfrei angeboten haben. Es ist richtig, dass der Eigentümer der Immobilie, der die Vermarktungsleistungen in Anspruch nimmt, diese auch bezahlt.“
Statement von Roland Kampmeyer zum Bestellerprinzip

Statement von Roland Kampmeyer zum Bestellerprinzip

Roland Kampmeyer
Geschäftsführer der Kampmeyer Immobilien GmbH
http://www.kampmeyer.com
Bestellerprinzip würde Vertrauen erhöhen, weil klare Verhältnisse Interessenkonflikte auflösen. KLICK UM ZU TWEETEN
„Im Rahmen des Bestellerprinzips gehören Übersicht, eindeutige Positionen und einfachere Finanzierungen zu den wichtigsten Vorteilen für Käufer: Es schafft Übersicht, denn Preise würden besser vergleichbar werden, wenn alle Vermarktungskosten bereits in ihnen enthalten wären. Es sorgt für eindeutige Positionen, weil Makler die Unterstützung von Käufern kostenfrei und ausschließlich mit dem Ziel eines reibungslosen Ablaufs leisten würden. Das Bestellerprinzip vereinfacht Finanzierungen. Da der Käufer kein Maklerhonorar zahlen würde, entstünden geringere Erwerbsnebenkosten. Diese müssen in aller Regel durch Eigenkapital finanziert werden. Das Bestellerprinzip würde also den Eigenkapitalanteil der Investition verringern und dadurch zu einer Vereinfachung der Finanzierung führen.
Verkäufer könnten die Zahlungspflicht zwar nicht mehr auf den Käufer abwälzen, würden aber durch mehr Flexibilität, Vertrauen und Gewinn vom Bestellerprinzip profitieren: Es würde Verkäufern größere Flexibilität verleihen, weil zusätzliche Alternativen mehr Entscheidungsfreiheit geben. Es würde Vertrauen erhöhen, weil klare Verhältnisse Interessenkonflikte auflösen. Außerdem würde das Bestellerprinzip den Gewinn der Verkäufer erhöhen, denn höherer Wettbewerb führt zu Preisvorteilen und steuerliche Absetzbarkeit zu geringeren Kosten.“
Statement von Nikolai Roth zum Bestellerprinzip

Statement von Nikolai Roth zum Bestellerprinzip

Nikolai Roth
Geschäftsführer der Maklaro GmbH
http://www.maklaro.de
Das Bestellerprinzip würde zu einer Selektion der guten von den schlechten Maklern führen. KLICK UM ZU TWEETEN
„Wir von Maklaro begrüßen die Ausweitung des Bestellerprinzips auf den Immobilienkauf. Wer eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, sollte auch dafür bezahlen. Im Falle des Immobilienkaufs, wie auch bei der Vermietung, hilft der Immobilienmakler nicht primär dem Käufer sondern dem Verkäufer. Trotzdem muss der Käufer am Ende tausende Euro bezahlen. Im Vergleich mit anderen Staaten in Europa sind die Höhe und die Bezahlweise der Provisionen in Deutschland einmalig und horrend.
Einige befürchten, dass die Maklercourtage bei Einführung des Bestellerprinzips einfach auf den Kaufpreis aufgeschlagen würde. Aber auch das kann für Käufer von Vorteil sein, denn deren Eigenkapital wird dann nicht mehr durch die Maklergebühr geschmälert und kann durch die Baufinanzierung von der Bank mitfinanziert werden.
Sollte das Bestellerprinzip auch für den Kaufmarkt kommen, wird es zu einer Revolution und zu einer Selektion der guten von den schlechten Maklern führen. Davon profitiert letztlich der Verbraucher.“
Statement von Lars Bergmann zum Bestellerprinzip

Statement von Lars Bergmann zum Bestellerprinzip

Lars Bergmann
Vorstand IMMOVATION Immobilien Handels AG
http://www.immovation-ag.de
Wer die Leistung beauftragt, sollte auch die Kosten tragen! KLICK UM ZU TWEETEN
„Das Bestellerprinzip ist die konsequente Umsetzung einer eindeutigen Regel, die sonst in unserer Wirtschaft üblich ist: Wer die Leistung beauftragt, sollte auch die Kosten tragen! Die Sonderregelung für Makler in Deutschland, Käufer die Provision zahlen zu lassen, ist daher nicht nachvollziehbar. Nach der Einführung des Bestellerprinzips für die Vermietung von Wohnungen wäre es folgerichtig, dieses Prinzip künftig auch beim Immobilienverkauf anzuwenden.“
Statement von Björn Gauger zum Bestellerprinzip

Statement von Björn Gauger zum Bestellerprinzip

Björn Gauger
Inhaber vom IMMOFUX ® Maklerverbund
http://www.immofux-deutschland.de
Die Vorteile des Bestellerprinzips wiegen die möglichen Nachteile mehr als auf! KLICK UM ZU TWEETEN
„Die Einführung des Bestellerprinzip auch für den Verkauf wäre sehr gut, da der Verkäufer nur noch einen Makler beauftragen wird, der Makler nicht mehr so leicht „ausgetrickst“ beziehungsweise umgangen werden kann, die Maklerprovision von der Bank in der Regel mitfinanziert wird, die Anwendung des Geldwäschegesetzes mit Identifizierung von Kaufinteressenten nicht mehr nötig ist und das mögliche Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz für Kaufinteressenten für die Maklerprovision entfällt. Die Käufer werden auch nicht mehr über die Maklerprovision verhandeln, sondern nur noch über den Gesamtkaufpreis. Diese Vorteile wiegen die möglichen Nachteile, wie zum Beispiel eine leicht höhere Grunderwerbsteuer mehr als auf!“
Statement von Thorsten Hausmann zum Bestellerprinzip

Statement von Thorsten Hausmann zum Bestellerprinzip

Thorsten Hausmann
Geschäftsführer der Werner Hausmann & Sohn Grundstücksgesellschaft mbH
http://www.hausmann-makler.de
Der Käufer hat das Recht, einen Endpreis genannt zu bekommen. KLICK UM ZU TWEETEN
„Ich bin absolut für das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf. Der Käufer hat das Recht, einen Endpreis genannt zu bekommen. Schließlich haben wir die Preisangabenverordnung, die für Preiswahrheit und Preisklarheit sorgen soll. Es gibt keine andere Dienstleistung in Deutschland, bei der auf den eigentlichen Kaufpreis noch eine Vertriebsgebühr aufgeschlagen wird. Daher ist die Idee des Bestellerprinzips nur konsequent. Außerdem wird die Ausweitung des Bestellerprinzips die Maklerbranche weiter bereinigen. Wenn der Auftraggeber zahlt, dann wird er verstärkt auf Qualität achten. In der Folge werden nur die Besten überleben.“
Statement von Konstantin Kortmann zum Bestellerprinzip

Statement von Konstantin Kortmann zum Bestellerprinzip

Dr. Konstantin Kortmann
Head of Residential Investment JLL Deutschland
http://www.jll.de
Wir begrüßen die Diskussion um die Einführung des Bestellerprinzips bei Immobilienverkäufen. KLICK UM ZU TWEETEN
„Wir begrüßen die Diskussion um die Einführung des Bestellerprinzips bei Immobilienverkäufen. Die bisherige Regelung einer Außenprovision, die vom Käufer zu bezahlen ist und die auf reiner Nachweisbasis beruht, sorgt in vielen Fällen für unklare Verhältnisse. Im besten Fall hat der Makler ein Auftragsverhältnis für den Auftraggeber, für den er den höchsten Preis bei maximaler Transaktionssicherheit und Schnelligkeit erzielen soll. Auf der anderen Seite wird seine Provision zumindest teilweise vom Käufer bezahlt. Konflikte zwischen maximalem Verkaufspreis und maximalem Honorar sind damit angelegt. Hinzu kommt, dass die Ausweitung des Bestellerprinzips der ordnungspolitischen Fairness folgt, nach der der Hauptempfänger einer Leistung diese auch bezahlt.“

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Dr. Alexander Knuppertz leitet das Content Marketing und ist Gesellschafter bei der ROI Immo Online GmbH. Er berät seit über 10 Jahren Immobilienunternehmen dabei, interessanten und attraktiven Content für die jeweiligen Zielgruppen zu entwickeln. Außerdem ist er Gastautor für Huffington Post, Finanzen.net und Wallstreet:online.
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Jan S.
Toll, dass hier so viele Experten zu Wort kommen. So kann man sich gut eine eigene Meinung bilden. Interessant wäre es auch zu lesen, was die Experten zum kontroversen ZIA-Frühjahrsgutachten sagen!
Das Bestellerprinzip spaltet die Branche
Kaum ein Thema der Immobilienpolitik wird in der Immobilienbranche so heiß diskutiert wie die mögliche Ausweitung des Bestellerprinzips auf den Immobilienverkauf. Die Argumente dafür und dagegen sind vielfältig.

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7 Führungsfehler – So vergraulen Chefs ihre besten Mitarbeiter………….

In Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren,, Unternehmensberatung mit Schwerpunkt Mietkauf, Immobilienfinanzierung Marketing und Investoren für Startups und Firmenbeteiligungen!" on Februar 21, 2017 at 10:14 am

Die gravierendsten Fehler der Mitarbeiterführung

In meinem Artikel „Fachkräfte: Wie Führungskräfte die Fluktuationsrate senken“ haben Sie bereits erfahren, dass in Deutschland derzeit – wenn auch langsam – ein Umdenken stattfindet. Noch ist den deutschen Arbeitnehmern Sicherheit im Job zwar wichtiger als eine große Karriere, doch schon bald werden guten Fachkräften dank akutem Mangel zahlreiche attraktive Jobangebote offenstehen. Wer mit seiner Stelle unzufrieden ist, fasst immer häufiger den Mut zur Kündigung. Ein wichtiger Faktor für die Zufriedenheit und Motivation im Job ist dabei die Führung im Unternehmen. Wir zeigen Ihnen heute, wie gute Führung geht und vor allem: wie nicht.

Inhalt
1. Was bedeutet eigentlich „gute Führung“?
2. Die 7 gravierendsten Fehler der Mitarbeiterführung
3. Führungsfehler Nr. 1: Geben Sie kein Feedback
4. Führungsfehler Nr. 2: Gehen Sie Konflikten aus dem Weg
5. Führungsfehler Nr. 3: Bewerten Sie die Work-Life-Balance nicht über
6. Führungsfehler Nr. 4: Selbstständigkeit ist ein Tabu für Ihre Mitarbeiter
7. Führungsfehler Nr. 5: Ihre Zeit ist knapp
8. Führungsfehler Nr. 6: Zum einen Ohr rein, zum anderen wieder raus
9. Führungsfehler Nr. 7: Arbeitnehmer sind keine Menschen
10. Fazit: Das macht eine gute Führungskraft aus                               dsc_0091
Was bedeutet eigentlich „gute Führung“?

Wie im Artikel zur Fluktuationsrate bereits herausgestellt wurde, heißt gute Führung vor allem mitarbeiterorientiert zu handeln. Die Kultur des Unternehmens, die Regeln, Werte, Ziele und Überzeugungen sollten offen vermittelt und gemeinsam gelebt werden, und zwar vom Praktikanten bis zum CEO. Eine gute Führungskraft handelt daher berechenbar und gerecht. Ihre Ziele sind uneigennützig, fair und dienen der aktiven Förderung Ihrer Mitarbeiter. Doch gute Mitarbeiter und hochqualifizierte Fachkräfte sind mittlerweile Mangelware. Wer sie als Chef im Unternehmen halten möchte, muss deshalb folgende sieben Fehler unbedingt vermeiden. Ansonsten bringt auch die aktive Förderung Ihrer Mitarbeiter auf lange Sicht nicht den gewünschten Erfolg und Ihre Fachkräfte werden sich früher oder später von Ihrem Unternehmen verabschieden.

Die 7 gravierendsten Fehler der Mitarbeiterführung

Führungsfehler Nr. 1: Geben Sie kein Feedback

Falsch-SymbolAls Führungskraft sind Sie schwer beschäftigt und haben keine Zeit, jedem einzelnen Mitarbeiter Ihres Teams regelmäßig Feedback zu geben. Gemäß dem Motto „Nicht getadelt ist gelobt genug“ konzentrieren Sie sich deshalb lieber darauf, den Mitarbeitern bei Fehlern oder nachlassender Motivation ein wenig Dampf unter dem Hintern zu machen. Falsch!

Häkchen-Symbol RichtigRichtig: Als Führungskraft liegt Ihre Hauptaufgabe in der guten Führung Ihres Teams und dazu gehört nun auch einmal regelmäßiges Feedback. Dieses hat außerdem jederzeit konstruktiv zu sein. Natürlich dürfen Sie Kritik üben, wenn Ihnen der Mitarbeiter dazu Anlass gegeben hat, doch bleiben Sie dabei fair und sachlich. Und zu jedem Kritikpunkt gibt es bestimmt auch mindestens einen Punkt, den Sie loben könnten. Also tun Sie das auch! Nur durch Wertschätzung werden sich Ihre Mitarbeiter langfristig im Unternehmen halten lassen.

Führungsfehler Nr. 2: Gehen Sie Konflikten aus dem Weg

Falsch-SymbolWenn Sie Ihre guten Mitarbeiter und Fachkräfte möglichst schnell wieder loswerden möchten, gehen Sie einfach jedweden Konflikten aus dem Weg. Ihr Angestellten sind schließlich alt genug, um Unstimmigkeiten im Team selbständig zu lösen. Und wenn nicht, wird der Störenfried früher oder später schon rausgemobbt und Ihr Problem erledigt sich von selbst. So einfach geht Führung! Falsch!

Häkchen-Symbol RichtigRichtig: In jedem Team gibt es Konflikte, denn diese lassen sich in sozialen Gruppierungen schlichtweg nicht vermeiden. Auch wenn Ihnen die Gründe augenscheinlich sinnlos oder kindisch erscheinen: Nehmen Sie Konflikte im Team ernst. Häufig steckt hinter einem scheinbar oberflächlichen Streit ein viel tiefergehender Grund. Und ist der Konflikt erst einmal eskaliert, wird es immer schwieriger wieder eine gute Arbeitsatmosphäre herzustellen. Im schlimmsten Fall leiden ein oder mehrere Mitarbeiter so sehr unter der Situation, dass sie intern versetzt werden müssen, mit Depressionen oder Burnout krankgeschrieben werden oder schlichtweg kündigen. Und genau das wollen Sie ja schließlich vermeiden. Bei Konflikten gilt deshalb:

Ermutigen Sie Ihre Mitarbeiter, sich bei Problemen an Sie zu wenden.
Haben Sie ein offenes Ohr für alle Beteiligten, ihre Meinungen und Ansichten.
Bleiben Sie objektiv.
Handeln Sie so frühzeitig wie möglich.
Holen Sie notfalls einen Mediator zur Schlichtung hinzu.
Führungsfehler Nr. 3: Bewerten Sie die Work-Life-Balance nicht über

Work-Life-BalanceFalsch-Symbol? Das wird total überbewertet. Ein guter Mitarbeiter ist stets zur Stelle, schuftet Überstunden und notfalls auch am Wochenende. Wer nicht jeden Tag mindestens eine Stunde länger bleibt, wird im Feedbackgespräch dafür getadelt. Befördert werden eh nur die Angestellten mit wirklicher Motivation und 200 Überstunden. Falsch!

Häkchen-Symbol RichtigRichtig: Die Zeiten, in welchen die Mitarbeiter um ihre Jobs fürchteten und ihr gesamtes Privatleben aus der Angst des Jobverlustes heraus geopfert haben, sind vorbei. Alle aktuellen Studien belegen: Die Work-Life-Balance wird immer wichtiger. Überstunden sind in Ordnung, wenn sie eine Ausnahme sind. Ansonsten werden der Krankheitsstand und die Fluktuationsrate in Ihrer Abteilung beziehungsweise in Ihrem Unternehmen stetig ansteigen.

Dass das als „Modekrankheit“ verschriene Burnout-Syndrom in den letzten Jahren so rasant zugenommen hat, kommt schließlich nicht von ungefähr. Chronischer Dauerstress, die zunehmende Komplexität der Aufgabenfelder, unausgewogene Work-Life-Balance: Dies sind nur einige der Ursachen für die Erkrankung. Hinzu kommt, dass Mitarbeiter, die unter Dauerstress arbeiten, zahllose Überstunden anhäufen und zu wenig schlafen, schlichtweg weniger effizient und qualitativ schlechter arbeiten. Klar, wir sind schließlich keine Maschinen. Wenn Sie wirklich gute Mitarbeiter haben und halten möchten, müssen Sie dafür sorgen, dass sie glücklich sind. Und dazu gehört nun einmal die ausgewogene Work-Life-Balance. Führen Sie flexible Arbeitszeitmodelle oder Home-Office-Zeiten ein. Behandeln Sie zudem alle Mitarbeiter im Team als gleichwertig. Wenn Sie Überstunden einfordern, dann von allen Beteiligten. Hin und wieder ist das durchaus erlaubt, stärkt sogar den Teamgeist und Zusammenhalt.

Führungsfehler Nr. 4: Selbstständigkeit ist ein Tabu für Ihre Mitarbeiter

Falsch-SymbolSie sind der Chef also behalten Sie auch die Kontrolle. Als Führungskraft müssen Sie stets alles im Blick haben. Schließlich tragen Sie ja auch die Verantwortung, wenn einer Ihrer Mitarbeiter einen Fehler macht, der das Unternehmen hinterher vielleicht viel Geld oder einen großen Auftrag kostet. Also betreiben Sie effektives Mikro-Management, kontrollieren Sie alle Arbeitsschritte Ihrer Mitarbeiter und überprüfen Sie jedes Ergebnis einer delegierten Aufgabe haargenau. Falsch!

Häkchen-Symbol RichtigRichtig: Mit dem Mikro-Management erreichen Sie prinzipiell nur,

dass Ihre Mitarbeiter das Gefühl haben, Sie trauen ihnen nichts zu.
dass Ihre Angestellten früher oder später absolut demotiviert sind.
dass Sie selbst keine Zeit mehr für Ihre eigene Arbeit haben.
dass Ihre Mitarbeiter eine anspruchsvollere Stelle suchen werden.
Ein Unternehmen hat seine Arbeitnehmer ja schließlich aus dem Grund angestellt, dass es durch das Modell der Arbeitsteilung effizienter, schneller und besser arbeiten und dadurch bessere Ergebnisse liefern kann. Jeder Angestellte ist daher in seinem Arbeitsgebiet zu einer Fachkraft geschult, entweder durch eine Ausbildung, ein Studium oder die langjährige Berufserfahrung. Zudem sehnt sich jeder Mensch nach Freiraum und Selbstverantwortung. Geben Sie Ihren Mitarbeitern diesen Freiraum und diese werden motivierter arbeiten, bessere Ergebnisse liefern und zufriedener sein. Dies zieht eine Senkung der Fluktuationsrate nach sich. Als Führungskraft sollten Sie nämlich vor allem eines können: auf die Fähigkeiten Ihrer Mitarbeiter vertrauen. Lernen Sie deshalb zu delegieren anstatt zu kontrollieren.

Führungsfehler Nr. 5: Ihre Zeit ist knapp

Falsch-SymbolWeil Sie so sehr mit Ihrem Mikro-Management beschäftigt sind, haben Sie nicht auch noch die Zeit, um sich die Sorgen und Nöte Ihrer Mitarbeiter anzuhören. Sie sind ja schließlich nicht ihr Therapeut und auch keine Berufsberatungsstelle. Für solche Belange gibt es andere Instanzen im Unternehmen. Den Betriebsrat zum Beispiel. Falsch!

Häkchen-Symbol RichtigRichtig: Als Führungskraft liegt Ihre Hauptaufgabe – ich möchte es noch einmal betonen – in der erfolgreichen Führung Ihrer Angestellten. Nachdem Sie sich ja nun hoffentlich vom Mikro-Management verabschiedet haben, bleibt Ihnen daher wieder Zeit für Ihre eigentliche Grundaufgabe: Stehen Sie für die Belange Ihrer Mitarbeiter zur Verfügung, egal ob für Fragen, Konflikte oder Ideen. Dadurch werden in Zukunft weniger Fehler passieren, die ansonsten viel Zeit für die Korrektur benötigen. Zudem werden Ihre Angestellten schlichtweg zufriedener sein, weil ihnen zugehört wird und sie sich ernst genommen fühlen. Am besten setzen Sie feste Zeiten, zu welchen Sie jeden Tag für Ihre Mitarbeiter zur Verfügung stehen und kommunizieren diese entsprechend. Eine Möglichkeit ist das einfache aber wirksame „Tür-auf-Tür-zu“-Prinzip.

Führungsfehler Nr. 6: Zum einen Ohr rein, zum anderen wieder raus

Falsch-SymbolAlso gut, dann hören Sie Ihren Mitarbeitern eben zu und machen ihnen einige Zugeständnisse, damit sie anschließend zufrieden sind und wieder weiterarbeiten. Früher oder später werden sie Ihre Versprechungen schon vergessen haben. Falsch!

Häkchen-Symbol RichtigRichtig: Dies ist wohl einer der effektivsten Wege, Ihre guten Fachkräfte möglichst schnell zu vergraulen. Denn es reicht nicht nur, sich Zeit für die Mitarbeiter zu nehmen und diesen zuzuhören, sie müssen aus den Gesprächen auch Konsequenzen ziehen. Wenn Sie Versprechungen machen, so halten Sie diese auch ein. Sei es schlichtweg ein Termin oder sogar die Gehaltserhöhung. Fühlen sich die Mitarbeiter von Ihnen enttäuscht, belogen oder sogar bewusst getäuscht, ist das Vertrauen verloren und die Kündigung oder interne Bewerbung wird nicht lange auf sich warten lassen.

Führungsfehler Nr. 7: Arbeitnehmer sind keine Menschen

Falsch-SymbolSie klingt lächerlich und ist eine doch leider so häufig praktizierte Einstellung in den deutschen Unternehmen: Bei der Arbeit ist kein Platz für Menschlichkeit, Emotionen, Wünsche oder auch Schwächen. Ein Arbeitnehmer hat professionell zu sein und seine ihm zugeteilten Aufgaben anstandslos zu erledigen. Seine Träume und Wünsche kann er in seiner Freizeit ausleben. Falsch!

Häkchen-Symbol RichtigRichtig: Gerade, wenn Sie Ihre Mitarbeiter als Menschen sehen, sich für ihre Träume, Wünsche und Ziele interessieren und dabei sogar noch aktiv unterstützen, werden Sie kein Problem mit einer hohen Fluktuationsrate haben. Helfen Sie Ihren Angestellten dabei, sich selbst zu verwirklichen, befördern Sie sie auf entsprechend passende Stellen, ermöglichen Sie Weiterbildungen, entwickeln Sie gemeinsam ein Konzept, wie die berufliche Zukunft des Mitarbeiters aussehen könnte. Haben Sie zudem Verständnis für persönliche oder private Krisen und dafür, dass wir eben doch alle nur menschlich sind. Dort, wo sich Mitarbeiter entfalten können, sich ernst genommen, unterstützt und einfach wohl fühlen, werden sie nicht zur Konkurrenz wechseln. Wieso auch?

Fazit: Das macht eine gute Führungskraft aus

Eine bei Statista veröffentlichte Umfrage macht noch einmal deutlich: Ein guter Chef fördert seine Mitarbeiter aktiv, trifft klare Entscheidungen und hat ein offenes Ohr für seine Angestellten. Nehmen Sie sich die Tipps zu Herzen und verhindern Sie so die Kündigung Ihrer Fachkräfte bevor es zu spät ist. Denn die Konkurrenz schläft ja bekanntlich nicht…

Statistik: Was macht einen guten Chef aus? | Statista
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Darum sind Baufinanzierungen auch nach WIKR ein lohnendes Geschäft…………

In Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren,, Unternehmensberatung mit Schwerpunkt Mietkauf, Immobilienfinanzierung Marketing und Investoren für Startups und Firmenbeteiligungen!" on Februar 21, 2017 at 8:41 am

Darum sind Baufinanzierungen auch nach WIKR ein lohnendes Geschäft

Von Volker Grabis, Produktmanager und Trainer Immobilienfinanzierung der Deutsche Makler Akademie

Die Baufinanzierung ist für Berater nach wie vor ein attraktives Geschäft. Gerade die umstrittene Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) dürfte für die verbliebenen Berater positive Folgen haben. Sie ist aber längst nicht der einzige Grund, warum Baufinanzierung ein attraktives Beratungsfeld bleibt.

Immobiliardarlehensvermittlung: Was kommt nach dem 21.03.2017?                    4e4d6-23643411732bc2a92bgajus2b-2bfotolia-com2b2barkanum2bsolution2bpublishing
„Das nenne ich positive Aussichten für alle Immobiliardarlehensvermittler“
„Die WIKR hat wieder nur dem Verbraucher geschadet“
Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist seit dem 21.03.2016 in Kraft und viele Vermittler stehen immer noch vor der Frage, wie es jetzt weiter gehen kann. Alle Darlehensvermittler, die schon vor dem Stichtag eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO hatten, haben bis zum 21.03.2017 eine Übergangsfrist, um die bestehende Erlaubnis in eine Erlaubnis nach § 34i GewO umschreiben zu lassen. Der große Vorteil liegt in der vereinfachten Beantragung der Erlaubnis, sodass nur eine Vermögensschadenshaftpflicht und ein Sachkundenachweis vorgelegt werden müssen.

Größeres Stück vom Kuchen
Da sich die Vermittlerschaft nach dem 21.03.2017 nach jetzigen Prognosen erheblich reduzieren wird, bleibt für alle Besitzer einer Gewerbeerlaubnis nach § 34i GewO ein wesentlich größeres Stück vom Kuchen. Und der Kuchen betrug allein im Jahr 2015 stolze 1,23 Bio. Euro. In Anbetracht der strukturellen Reformen in der Finanzdienstleistung sinkt die Anzahl der Berater in den Banken und Versicherungen in den nächsten Jahren. Die Gewinner sind die Baufinanzierungsberater mit einer Erlaubnis nach § 34i GewO.

Was macht das Geschäft so attraktiv für Vermittler und Berater?
Das durchschnittliche Volumen pro Baufinanzierung liegt bei 150.000 Euro. Die Provisionen belaufen sich i.d.R. zwischen 0,75% – 2%. Bei einer Provision von 1% beträgt der Umsatz im Durchschnitt bei 1.500,00 Euro. Gute Vermittler liegen bei Umsätzen von über 10 Mio. Euro p.a., was einem Provisionsumsatz von 100.000 bis 200.000 Euro entspricht. Und das Schönste ist, es handelt sich um stornofreies Geschäft.

SOG-Geschäft
Kunden benötigen Baufinanzierungen für die Verwirklichung ihres Immobilientraums und stellen gerne alle notwendigen Unterlagen für die Realisierung dieses Traums zur Verfügung. Es ist ein „SOG-Geschäft“ mit vielen weiteren Cross-Selling-Ansätzen. Ob es um die Absicherung der Immobilie oder um die biometrischen Risiken der Kreditnehmer geht, stehen die Berater dann in der Pole-Position beim Kunden.

Zusatzchance Anschlussfinanzierung
Doch das Schönste kommt zum Schluss, denn endet die Zinsbindung für den Immobilienkredit, kommt es zur Anschlussfinanzierung mit erneutem Provisionsanspruch. Zehn Jahre jeden Monat fünf Kunden, dann können Berater allein über die Anschlussfinanzierungen eine erhebliche Bestandsprovision erzielen.

Berater, die unsicher sind, ob ihr Fachwissen für dieses lukrative Geschäft ausreicht, bereitet die Deutsche Makler Akademie nicht nur auf die IHK-Sachkundeprüfung vor, sondern bietet mit Workshops auch für Erlaubnisinhaber nach § 34i GewO fachliches Know-how.

Von Volker Grabis, Produktmanager und Trainer Immobilienfinanzierung der Deutsche Makler Akademie

Die Baufinanzierung ist für Berater nach wie vor ein attraktives Geschäft. Gerade die umstrittene Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) dürfte für die verbliebenen Berater positive Folgen haben. Sie ist aber längst nicht der einzige Grund, warum Baufinanzierung ein attraktives Beratungsfeld bleibt.

Immobiliardarlehensvermittlung: Was kommt nach dem 21.03.2017?
„Das nenne ich positive Aussichten für alle Immobiliardarlehensvermittler“
„Die WIKR hat wieder nur dem Verbraucher geschadet“
Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist seit dem 21.03.2016 in Kraft und viele Vermittler stehen immer noch vor der Frage, wie es jetzt weiter gehen kann. Alle Darlehensvermittler, die schon vor dem Stichtag eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO hatten, haben bis zum 21.03.2017 eine Übergangsfrist, um die bestehende Erlaubnis in eine Erlaubnis nach § 34i GewO umschreiben zu lassen. Der große Vorteil liegt in der vereinfachten Beantragung der Erlaubnis, sodass nur eine Vermögensschadenshaftpflicht und ein Sachkundenachweis vorgelegt werden müssen.

Größeres Stück vom Kuchen
Da sich die Vermittlerschaft nach dem 21.03.2017 nach jetzigen Prognosen erheblich reduzieren wird, bleibt für alle Besitzer einer Gewerbeerlaubnis nach § 34i GewO ein wesentlich größeres Stück vom Kuchen. Und der Kuchen betrug allein im Jahr 2015 stolze 1,23 Bio. Euro. In Anbetracht der strukturellen Reformen in der Finanzdienstleistung sinkt die Anzahl der Berater in den Banken und Versicherungen in den nächsten Jahren. Die Gewinner sind die Baufinanzierungsberater mit einer Erlaubnis nach § 34i GewO.

Was macht das Geschäft so attraktiv für Vermittler und Berater?
Das durchschnittliche Volumen pro Baufinanzierung liegt bei 150.000 Euro. Die Provisionen belaufen sich i.d.R. zwischen 0,75% – 2%. Bei einer Provision von 1% beträgt der Umsatz im Durchschnitt bei 1.500,00 Euro. Gute Vermittler liegen bei Umsätzen von über 10 Mio. Euro p.a., was einem Provisionsumsatz von 100.000 bis 200.000 Euro entspricht. Und das Schönste ist, es handelt sich um stornofreies Geschäft.

SOG-Geschäft
Kunden benötigen Baufinanzierungen für die Verwirklichung ihres Immobilientraums und stellen gerne alle notwendigen Unterlagen für die Realisierung dieses Traums zur Verfügung. Es ist ein „SOG-Geschäft“ mit vielen weiteren Cross-Selling-Ansätzen. Ob es um die Absicherung der Immobilie oder um die biometrischen Risiken der Kreditnehmer geht, stehen die Berater dann in der Pole-Position beim Kunden.

Zusatzchance Anschlussfinanzierung
Doch das Schönste kommt zum Schluss, denn endet die Zinsbindung für den Immobilienkredit, kommt es zur Anschlussfinanzierung mit erneutem Provisionsanspruch. Zehn Jahre jeden Monat fünf Kunden, dann können Berater allein über die Anschlussfinanzierungen eine erhebliche Bestandsprovision erzielen.

Berater, die unsicher sind, ob ihr Fachwissen für dieses lukrative Geschäft ausreicht, bereitet die Deutsche Makler Akademie nicht nur auf die IHK-Sachkundeprüfung vor, sondern bietet mit Workshops auch für Erlaubnisinhaber nach § 34i GewO fachliches Know-how.

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„Das nenne ich positive Aussichten für alle Immobiliardarlehensvermittler“………..

In Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren,, Unternehmensberatung mit Schwerpunkt Mietkauf, Immobilienfinanzierung Marketing und Investoren für Startups und Firmenbeteiligungen!" on Februar 21, 2017 at 8:29 am

c20160403140214_2Die Zeit drängt allmählich. Bis spätestens 21.03.2017 müssen Baufinanzierungsvermittler ihre Sachkunde nachweisen. Viele Vermittler haben das Thema aber noch nach hinten geschoben. Ein Fehler, meint Volker Grabis, Produktmanager Bausparen/Immobilien der Deutschen Makler Akademie (DMA). Die Kosten seien schließlich extrem niedrig im Vergleich zum damit verbundenen Umsatzpotenzial.

4e4d6-23643411732bc2a92bgajus2b-2bfotolia-com2b2barkanum2bsolution2bpublishingImmobiliardarlehensvermittlung: Was kommt nach dem 21.03.2017?
Darum sind Baufinanzierungen auch nach WIKR ein lohnendes Geschäft
„Die WIKR hat wieder nur dem Verbraucher geschadet“
Herr Grabis, von den IHK’n ist zu hören, dass bis heute eine sehr verhaltene Resonanz auf die IHK-Sachkundeprüfung zum Immobiliardarlehensvermittler zu verzeichnen ist. Welche Erklärung haben Sie dafür?
Zunächst sind die Prüfungsteilnahmezahlen bei verschiedenen IHK’n im November sprunghaft angestiegen, was die Befürchtung der letzten Monate bestätigt. Viele Finanzdienstleister waren das ganze Jahr mit so vielen Dingen beschäftigt, sodass sie erst jetzt die notwendigen Schritte vornehmen, um die Erlaubnis nach § 34 i GewO zu erhalten. Allerdings kann es für den einen oder anderen Kollegen 2017 folgendes passieren. Wer nicht bis zum 21.03.2017 die Erlaubnis nach § 34 i GewO bei seinem Vertragspartner für die Abwicklung der Immobilienfinanzierung einreicht, wird dann ggf. keine Provisionen mehr erhalten, bis eine gültige Erlaubnis vorliegt. Die Gewerbeämter und IHK’n werden aber nicht mehr Personal einstellen, weil es einen Ansturm von Erlaubnisanträgen gibt, was zu erheblichen Verzögerungen führen kann.

Sie gehen also davon aus, dass es in den nächsten Monaten einen Ansturm auf die IHK-Sachkundeprüfungen geben wird?
Ja, viele Kollegen haben durch die Übergangsfrist erst einmal die Erlaubnis nach § 34 i GewO von ihrer Wichtigkeit nach hinten geschoben. Jetzt ist aus einer nicht dringenden Angelegenheit, aber eine ganz dringende Angelegenheit geworden. Außerdem starteten viele große Gesellschaften erst in den letzten Monaten mit der Ausbildung zum Immobiliardarlehensvermittler und deren Teilnehmer an den Prüfungsvorbereitungsseminaren melden sich jetzt an.

Wie viele Prüfungen gibt es denn noch vor dem 21.03.2017?
Wer sich jetzt zur IHK-Sachkundeprüfung anmeldet, kann am 26.01.2017 oder am 02.03.2017 die Prüfung absolvieren.

Wie sehen Sie die Zukunftschancen 2017 für den Immobiliardarlehensvermittler/in?
Das ist eine sehr interessante Frage. 2017 haben wir einige wichtige und wegweisende Wahlen in Europa und Deutschland. In Amerika möchte der künftige Präsident Donald Trump 1 Bio. US-Dollar zur Ankurbelung der US-Wirtschaft ausgeben. Daraufhin will die Chefin der US-Notenbank FED die Zinsen erhöhen. So kann es 2017 auch zu weiteren Zinserhöhungen für Immobiliardarlehen in Deutschland kommen. Daraufhin werden Kunden schellst möglich die niedrigen Zinsen noch sichern wollen. Hinzu kommen die Kunden, deren Zinsbindungen auslaufen. Wer vor zehn Jahren seine Baufinanzierung abschloss, musste dies zu Konditionen zwischen 4 und 5% machen. Selbst eine Kondition von 2% bei zehn Jahren Zinsbindung würde dann eine 50%ige Reduzierung der Zinslast bedeuten. Bei der Berücksichtigung von Forward-Darlehn mit 36 Monaten Vorlauf, sprechen wir von Finanzierungen aus 2007, 2008 und 2009.

Was bedeutet das konkret für Vermittler?
Wer sich in den letzten Jahren 500 Kunden aufgebaut hat, wovon 150 Kunden eine Immobilie besitzen, könnte sich folgende Rechnung ergeben: Durchschnittliches Finanzierungsvolumen von 150.000,00 Euro x 150 Kunden = 22,5 Mio. Euro die in den nächsten zehn Jahren i.d.R. prolongiert/umgeschuldet werden müssen. Wenn der Berater jetzt für die Jahre 2007 – 2009 umschuldet, reden wir in 2017 über ca. 6,75 Mio. Finanzierungsvolumen bei diesem Berater. Das nenne ich positive Aussichten für alle Immobiliardarlehnsvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34 i GewO.

Sind die Kosten für die Erlaubnis vielleicht zu hoch, dass viele Finanzdienstleister diese Belastung scheuen?
Die Immobiliardarlehensvermittler benötigen eine VSH, die Sachkundeprüfung und die Erlaubnis nach § 34i GewO. Für die VSH muss der Vermittler mit circa 100 Euro rechnen, die Sachkundeprüfung und die Erlaubnis können 450 bis 600 Euro ausmachen und selbst mit einem Vorbereitungskurs von 1.500 Euro, kommen wir auf eine einmalige Investition von maximal circa 2.200 Euro. Dagegen steht ein Umsatz von 70.000 bis 100.000 Euro allein in 2017. Das sind 2,2 bis 3,1% auf den Umsatz im ersten Jahr. Eine Investition die sich immer lohnt.

Müssen die angestellten Mitarbeiter eines Immobiliardarlehensvermittlers auch die Sachkunde nachweisen?
Alle Mitarbeiter die direkt am Beratungsprozess beteiligt sind, müssen vom Arbeitgeber registriert werden. Der Arbeitgeber verbürgt sich für die Zuverlässigkeit und Sachkunde des Mitarbeiters gegen über den Behörden. Die Frage stellt sich oft erst, wenn es zu Problemen kommt, wie weist der Arbeitgeber die Sachkunde nach. Auch hier gibt es die Möglichkeit der gleichgestellten Qualifikation, die „Alte-Hasen-Regelung“ oder die IHK-Sachkundeprüfung. Bei der gleichgestellten Qualifikation gibt es einen Ausbildungsnachweis, wie sie auch bei der Sachkundeprüfung existiert. Bei der sogenannten „Alten-Hasen-Regelung“ ist Vorsicht angesagt, denn im Notfall muss diese auch nachgewiesen werden. (mh)

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Immobiliardarlehensvermittlung: Was kommt nach dem 21.03.2017?………………………

In Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren,, Unternehmensberatung mit Schwerpunkt Mietkauf, Immobilienfinanzierung Marketing und Investoren für Startups und Firmenbeteiligungen!" on Februar 21, 2017 at 8:14 am

Immobiliardarlehensvermittlung: Was kommt nach dem 21.03.2017?

Die Anmeldefrist für die letzte Sachkundeprüfung am 02.03.2017 zum/r Immobiliardarlehensvermittler/in ist abgelaufen. Alle Besitzer einer Gewerbeerlaubnis nach § 34 c GewO, die schon vor dem 21.03.2016 bestand, können noch bis zum 21.03.2017 die Übergangsfrist mit dem vereinfachten Prüfungsverfahren nutzen. Allerdings muss die Erlaubnis zum 21.03.2017 erteilt sein, damit man nahtlos weiterarbeiten kann.

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Von Volker Grabis, Produktmanager Immobilienfinanzierung und Trainer der Deutsche Makler Akademie sowie Fachbuchautor zum Thema „34 i, IHK-Sachkundeprüfung“
Für alle die jetzt feststellen, dass ihnen der Nachweis der Sachkunde fehlt, werden das normale Antragsverfahren zur Gewerbeerlaubnis absolvieren müssen. Im Einzelnen bedeutet dies, Nachweis der Vermögenschadenshaftpflicht mit den Mindestversicherungssummen für den Einzelfall von 460.000 Euro und für alle Schadensfälle im Jahr von 750.000 Euro, den Nachweis der geordneten Vermögensverhältnisse durch die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, den Nachweis eines guten Leumundes durch die Vorlage eines Führungszeugnisses und dem Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowie den Nachweis der Sachkunde. Ab dem 21.03.2017 gibt es keine „alte Hasen-Regelung“ mehr. Damit kann auf die Sachkundeprüfung vor der IHK nur verzichtet werden, wenn der Antragsteller eine anerkannte gleichgestelle Berufsqualifikation besitzt wie z.B. Bankkaufmann/frau.

Hat der Finanzdienstleister angestellte Mitarbeiter, welche auch an der Beratung der Baufinanzierung beteiligt sind, dann müssen auch diese Personen sachkundig sein. Dieser Sachverhalt wird oft von den vielen Agenturen vergessen. Vielleicht liegt es daran, dass eine bloße Auskunft zum Stand der Finanzierung nicht als Teil der Beratung angesehen wird? Inwieweit eine solche Auskunft dann schon zum Beratungsprozess gehört, wird irgendwann ein deutsches Gericht entscheiden. Fest steht aber heute schon, dass Auskünfte, die zu Handlungen oder unterlassenen Handlungen des Kunden führen und für den Kunden finanzielle Einbußen bedeuten, dann definitiv als Teil der Beratung anzusehen sind. Konkret: Der Kunde ruft im Büro an und erhält von der Assistentin die Auskunft, es liegen noch keine Darlehenszusagen vor. Weil der Kunde von steigenden Zinssätzen gehört hat, versucht er bei einem anderen Kreditgeber die Finanzierung zum Abschluss zu bringen. Die Konditionen sind im Detail allerdings wesentlich schlechter, als beim aktuellen Angebot. Damit ist ein möglicher Schaden für den Kunden entstanden. Hat nun die Assistentin nicht die notwendige Sachkunde, ist der Schadensfall nicht über die VSH gedeckt und die Ordnungswidrigkeit kein mit einer Strafe bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Das scheint auch der Grund zu sein, dass die Vorbereitungskurse für die Sachkundeprüfung heute stärker nachgefragt werden. Denn viele Vermittler haben inzwischen diese verzwickte Situation für sich erkannt und wollen zusätzlich den Umsatz-Turbo, welcher in der Baufinanzierung steckt, für sich nutzen.

Für 2017 rechnen die Vermittlungsplattformen Europace und Interhyp mit neuen Rekordergebnissen. Wer jetzt die Gunst der Zeit nicht für sich nutzt, wird vermutlich viele Euros auf der Straße liegen lassen. Beflügelt wird das Thema der Baufinanzierung natürlich auch, durch die Novellierung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Hier soll die Kreditwürdigkeitsprüfung für Neubauten und Renovierungen von Wohnimmobilien entschärft werden. Immobilienbverzehrkreditverträge fallen dann nicht mehr unter die Rubrik des Immobiliar-Verbraucherdarlehens, was weitere Spielräume auch für die Kreditvergabe an Rentner ermöglicht.

Fazit: Baufinanzierungen sind weiterhin ein lukratives Geschäft, ohne langfristige Haftungskomponenten für die Provisionen, mit einem breit gefächerten Cross-Selling-Ansatz.

Zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung bietet die DMA sowohl Präsenz- als auch Online-Seminare an.

Mehr Informationen gibt es hier.

http://www.deutsche-makler-akademie.de/sachkundebrausbildung/34i.html

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Investoren stürzen sich auf Mehrfamilienhäuser………………

In Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren,, Unternehmensberatung mit Schwerpunkt Mietkauf, Immobilienfinanzierung Marketing und Investoren für Startups und Firmenbeteiligungen!" on Februar 20, 2017 at 3:13 pm

Neubau in Leipzig

Neubau in Leipzig
DPA                               dsc_0091
Neubau in Leipzig
Montag, 20.02.2017 09:36 Uhr Drucken NutzungsrechteFeedbackKommentieren
Im vergangenen Jahr dürften in Deutschland Immobilien für mehr als 210 Milliarden Euro den Besitzer gewechselt haben, wie die amtlichen Gutachterausschüsse schätzen. „Es ist nicht absehbar, dass das Investitionsvolumen zurückgeht“, sagte Peter Ache, der Geschäftsstellenleiter des Arbeitskreises der Gutachterausschüsse. Dort werden seit 2007 bundesweite Zahlen erhoben.

Das Investitionsverhalten habe viel mit der Zinsentwicklung zu tun, sagte Ache. „Wir beobachten sehr genau, was mit den Zinsen passiert.“ Auch wenn sie wieder leicht stiegen, sei aber längst nicht das Niveau erreicht, bei dem die Bundesbürger nicht mehr investierten. Steigerungen gebe es nicht nur in großen Städten, sondern auch in vielen ländlichen Gebieten.

Die Gefahr einer Immobilienblase sehen die Ausschüsse noch nicht. In bestimmten Städten seien die Märkte allerdings deutlich überhitzt. Ähnlich sieht das die Bundesbank. „Die Preisübertreibungen in den Städten betrugen gemäß aktuellen Schätzergebnissen im vergangenen Jahr zwischen 15 Prozent und 30 Prozent“, schreibt die Notenbank in ihrem Monatsbericht Februar. „Die Preisabweichungen nahmen vor allem bei Eigentumswohnungen in den Großstädten zu.“

Der Arbeitskreis gewinnt seine Erkenntnisse aus den Kaufverträgen. Auffällig seien zunehmende Investitionen in Mehrfamilienhäuser, sagte Ache. Die Preise für Bauland zögen gerade in den Städten ungewöhnlich stark an. „Das sind die Investoren, die vermehrt ein Interesse daran haben, Mehrfamilienhäuser zu bauen“, sagte Ache. Von der Zurückhaltung zu Zeiten der Finanzkrise ab 2007 sei nichts zu spüren.

Zugleich beobachten die Gutachter, dass Investoren geringere Renditen hinnehmen und Häuser kaufen, auch wenn sie nicht so viel Miete einnehmen können. So sei das Geld wenigstens dauerhaft mit sicherer Rendite angelegt. Auf den Finanzmärkten finden Investoren wegen der Niedrigzinsen kaum noch einträgliche Renditen.

Ein Ende des jahrelangen Miet- und Preisanstiegs sieht Ache nicht. „Ich gehe nicht davon aus, dass die Preise in den Städten stark verfallen“, sagte er. „Und auch in den gut ausgebauten ländlichen Gebieten werden sie zumindest stabil bleiben.“

dab/dpa

 

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