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Die CDU muss laufen lernen – auch ohne ihr altes Schlachtross Merkel………

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Die CDU muss laufen lernen – auch ohne ihr altes Schlachtross Merkel

 11.03.2021 11:46 Die aktuelle Masken-Affäre der CDU fügt der Partei großen Schaden zu. Merkels Schweigen vergrößert diesen Schaden. Die CDU sollte die aktuelle Affäre zum Anlass nehmen, um eine neue Ära einzuleiten. Sie muss also laufen lernen, muss sich zutrauen, in Zukunft ohne ihr altes Schlachtross, den Kampf mit dem politischen Gegner aufzunehmen.DEUTSCHE WIRTSCHAFTSNACHRICHTENDie CDU muss laufen lernen – auch ohne ihr altes Schlachtross MerkelBundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am 18.06.2017 in Berlin im Bundeskanzleramt. (Foto: dpa)


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Die von Merkel und der CDU eingeräumten Vorgänge haben der Partei Schaden zugefügt. Nicht nur drohen mehreren CDU-Politikern strafrechtliche Konsequenzen – Merkel und die CDU-Spitze muss sich auch dafür rechtfertigen, wie ein solches Vorgehen nach der Spenden-Affäre möglich sein konnte. Ein Wort gegenüber Freunden zu halten und Freunde zu schützen und dies über Recht und Gesetz zustellen, mag vielleicht bei einem rechtmäßigen Vorgang noch verstanden werden, nicht aber bei einem rechtswidrigen Vorgang. Es geht um die Glaubwürdigkeit Merkels, es geht um die Glaubwürdigkeit der CDU, es geht um die Glaubwürdigkeit politischer Parteien insgesamt. Nur auf einem wahren Fundament kann die Zukunft aufgebaut werden. Diese Erkenntnis muss Angela Merkel, muss die CDU für sich annehmen. Vielleicht ist es nach einem so langen politischen Leben, wie Angela Merkel es geführt hat, wirklich zu viel verlangt, von heute auf morgen alle Ämter niederzulegen, sich völlig aus der Politik zurückzuziehen und den Nachfolgern, den Jüngeren, das Feld schnell ganz zu überlassen. Die Partei muss also laufen lernen, muss sich zutrauen, in Zukunft ohne ihr altes Schlachtross, den Kampf mit dem politischen Gegner aufzunehmen. Sie muss sich wie jemand in der Pubertät von zu Hause lösen, eigene Wege gehen und wird trotzdem immer zu dem stehen, der sie ganz nachhaltig geprägt hat – vielleicht später sogar wieder mehr als heute. Wie die CDU aber damit umgehen wird, ob sie dieses scheinbar Undenkbare als Treuebruch verteufeln oder als notwendige, fließende Weiterentwicklung begreifen wird, das wird über die Chancen der CDU bei den nächsten Wahlen in den Ländern und 2021 im Bund entscheiden.

Rückblick

Angela Merkel führte am 22. Dezember 1999 in einem Gastbeitrag der „FAZ“ aus:

„Die von Kohl eingeräumten Vorgänge haben der Partei Schaden zugefügt. Nicht nur sind ihr für die von ihm angegebenen und angenommenen 1,5 bis 2 Millionen Mark Spenden, die nicht in Rechenschaftsberichten aufgeführt wurden, 50 Pfennig pro Spenden-Markstaatlicher Zuschüsse – also insgesamt bis zu einer Million D-Mark -entgangen; nicht nur drohen ihr Rückzahlungen in Millionenhöhe; die Partei – und nicht nur er allein – muss sich auch dafür rechtfertigen, wie ein solches Vorgehen nach der Flick-Affäre möglich sein konnte. Ein Wort zu halten und dies über Recht und Gesetz zustellen, mag vielleicht bei einem rechtmäßigen Vorgang noch verstanden werden, nicht aber bei einem rechtswidrigen Vorgang. Es geht um die Glaubwürdigkeit Kohls, es geht um die Glaubwürdigkeit der CDU, es geht um die Glaubwürdigkeit politischer Parteien insgesamt. (…) Nur auf einem wahren Fundament kann die Zukunft aufgebaut werden. Diese Erkenntnis muss Helmut Kohl, muss die CDU für sich annehmen. (…) Vielleicht ist es nach einem so langen politischen Leben, wie Helmut Kohl es geführt hat, wirklich zu viel verlangt, von heute auf morgen alle Ämter niederzulegen, sich völlig aus der Politik zurück zuziehen und den Nachfolgern, den Jüngeren, das Feld schnell ganz zu überlassen. (…) Auch in diesem Jahr haben wir die Wahlen nicht wegen und nicht trotz Helmut Kohl gewonnen. Wir haben sie vielmehr wegen unserer Geschlossenheit und unserer Kampagnen gegen Gerhard Schröders chaotische Politik gewonnen. Die Partei muss also laufen lernen, muss sich zutrauen, in Zukunft ohne ihr altes Schlachtross, wie Helmut Kohl sich oft selbst gerne genannt hat, den Kampf mit dem politischen Gegner aufzunehmen. Sie muss sich wie jemand in der Pubertät von zu Hause lösen, eigene Wege gehen und wird trotzdem immer zu dem stehen, der sie ganz nachhaltig geprägt hat – vielleicht später sogar wieder mehr als heute. Wie wir in der Partei aber damit umgehen, ob wir dieses scheinbar Undenkbare als Treuebruch verteufeln oder als notwendige, fließende Weiterentwicklung nicht erst seit dem 30. November 1999, das wird über unsere Chancen bei den nächsten Wahlen in den Ländern und 2002 im Bund entscheiden.“

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Urteil von deutschen Amtsgericht bezeichnet Corona Verordnung als verfassungswidrig……….

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Peter F. Mayer bloggt über Science & Technology

Urteil von deutschen Amtsgericht bezeichnet Corona Verordnung als verfassungswidrig

pfmGesundheit  10. März 2021 4 Minutes

Das Amtsgericht Ludwigsburg hat geurteilt, dass ein Bußgeldbescheid gemäß CoronaVO rechtswidrig und faktenwidrig war und daher wurde ein Freispruch verkündet. Damit bezeichnet ein weiteres Gericht Corona Maßnahmen als verfassungswidrig. Das Urteil zerpflückt nicht nur die rechtliche Seite, sondern  befasst sich auch ausführlich damit, was der öffentliche Raum ist, wie die Nähe und der Abstand von Personen festzustellen ist und was davon geregelt werden kann und darf. Die Verordnungen kommen dabei gar nicht gut weg.

Dem Betroffenen wurde zur Last gelegt, dass er sich am 20.05 2020 um 21.10 trotz eines Aufenthaltsverbot mit mehr als einer weiteren Person, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstands gehört, im öffentlichen Raum aufgehalten hat und dadurch gegen eine Reihe von Bestimmungen und Verordnungen verstoßen hat. Der Betroffene habe sich mit anderen zu dritt in der Öffentlichkeit aufgehalten und alkoholische Getränke konsumiert, wobei alle drei Personen in verschiedenen Haushalten lebten und auch nicht direkt miteinander verwandt seien.

In der Urteilsbegründung wird zunächst recht genau ausgeführt wie die Verordnungen zustande gekommen sind, welche es gibt und was drinnen steht.

Verordnung verfassungswidrig

Der Betroffene sei bereits aus rechtlichen Gründen freizusprechen, da §3 der Corona Verordnung von Baden-Württemberg in der Fassung vom 9.05 2020 verfassungswidrig und damit nichtig sei.

Das wird im Folgenden weiter ausführlich begründet. Erstens habe das Gericht über die Verfassungsmäßigkeit der Norm vorliegend selbst zu entscheiden. Vorlagefähig gemäß Artikel 100 Grundgesetz sind nur deutsche förmliche Gesetze, das heißt Parlamentsgesetze des Bundes und der Länder einschließlich der Zustimmungsgesetze zu völkerrechtlichen Verträgen. Da es sich bei der Corona Verordnung als Rechtsverordnung um rein materielles Recht handelt, habe der Richter über deren Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht selbst zu entscheiden.

Dann wird ausführlich erklärt, warum die Verordnungen keine tauglichen Ermächtigungsgrundlagen darstellen. Sie verstoßen im Verwaltungswege gegen den Parlamentsvorbehalt, überschreiten ohnehin den Gestaltungsspielraum der Exekutive und verstoßen insoweit gegen die Bestimmtheitsgrundsatz als durch die in schneller Folge vorgenommenen Änderungen der Corona Verordnungen ein verlässlicher und stabiler Ordnungsrahmen für den Bürger nicht mehr gegeben sei.

Es wird das gesellschaftliche Leben in Grundrecht-sensibelsten Bereichen auf nicht vorhersehbare Dauer beschränkt, was eines förmlichen Verfahrens parlamentarischer Gesetzgebung bedarf. Dieser aus Rechtsstaatsprinzip und Demokratiegebot abgeleitete Parlamentsvorbehalt verpflichtet den Gesetzgeber die für die Grundrechtsverwirklichung maßgeblichen Regelungen im Wesentlichen selbst zu treffen und diese nicht dem Handeln unter Entscheidungsmacht der Exekutive überlassen.

Das Urteil geht dann darauf ein, dass schon sehr viele Änderungen von den diversen Verordnungen stattgefunden haben, z.B. auch die Corona Verordnung vom 30.11 2020 befinde sich Stand Ende Januar schon in ihrer vierten Fassung. Ausführungen zur Verlässlichkeit des Rechts erübrigen sich vor diesem Hintergrund, zumal die Änderungen teils gravierender Natur waren (Öffnung und Schließung verschiedenster Geschäfte, der Schulen, Aufenthaltsverbote, Ausgangssperren, Maskenpflichten um nur einige Gebiete zu nennen). Wohl aus diesem Grund war nicht nur seitens der Polizeigewerkschaft, sondern auch seitens der geladenen Zeugen – im vorliegenden Falle eines Beamten des Polizeireviers Ludwigsburg – zu hören, dass nicht genau bekannt war, was zum jeweiligen Verstoßzeitpunkt erlaubt war und was verboten. DPoIG Landeschef Kusterer: „Ich gehe davon aus, dass in der Tat viele Polizistinnen und Polizisten damit Probleme haben und enorme Kraft und Zeit aufwenden um immer die wichtigsten Regeln zu kennen.“ Es sei frustrierend wenn der Durchblick bei den Vorschriften teils fehle.

Vom Bürger kann jedoch keine umfassendere Rechtskenntnis verlangt werden als von denen das Recht durchsetzenden Behörden. Festzustellen sei, dass auch vor dem Hintergrund dieses zeitlichen Aspekts des Bestimmtheitsgebots die CoronaVO keinen Bestand haben kann.

Tatsachen aus den Verordnungen nicht zu ermitteln

Und dann befasst sich das Gericht noch mit der Tatsachen-Feststellung. Selbst wenn man von der eine Anwendbarkeit der Corona-Verordnung vom 9.05 2020 ausgehe, wäre der Betroffene aus tatsächlichen Gründen freizusprechen, da das versetzte Vorbeilaufen am geparkten Streifenwagen bereits nicht als gemeinsamer Aufenthalt im öffentlichen Raum qualifiziert.

Es ist fast schon erheiternd, wie im Urteil die Verordnung zerpflückt wird. Z.B:

„Gleichwohl ist ein gemeinsamer „Aufenthalt“ im „öffentlichen Raum“ nicht gegeben. Der Begriff des Aufenthalts ist extrem weit gefasst . … Der Ort im Sinne der CoronaVO ist ausweislich des § 3 Abs. 1 S. 1 der öffentliche Raum, was in Konsequenz bedeuten würde, dass sich im gesamten öffentlichen Raum jeweils nur eine Person mit ihren Haushaltsangehörigen und einem weiteren Haushalt aufhalten dürfte. Dies geht jedoch offensichtlich zu weit und bedarf aufgrund des verfassungsrechtlichen Gebotes der Bestimmtheit einer konkretisierenden Auslegung.

Eingeschränkt wird die Norm bereits durch das Erfordernis der Unterschreitung des Abstands von 1,5 Metern. Auch hier bliebe es jedoch bei einer Ordnungswidrigkeit, wenn eine Person an einer Gruppe von mehreren Personen aus zwei verschiedenen Haushalten lediglich vorbeiliefe, ohne den Mindestabstand einzuhalten, z.B. an einer Engstelle. …

Zu fordern ist daher sowohl ein subjektives Element im Sinne des gemeinsamen Aufenthalts als auch ein zeitliches Moment, um eine uferlose Ausweitung des Tatbestandes zu vermeiden.“

Das Urteil zeigt die gesamte Absurdität dieser Corona Verordnungsflut auf. Man kann nicht das menschliche Leben völlig neu regeln, so dass niemand mehr jemand anderen zu nahe kommt. Abgesehen davon sind die Regelungen auch im Hinblick auf die Übertragung von Viren völlig sinnlos, da es im Freien so gut wie keine Übertragung geben kann, selbst bei Personen mit Symptomen. Und Asymptomatische sind generell nicht ansteckend. Dazu kommt, dass die Vorschriften zur sozialen und physischen Distanz Immunsystem und Gesundheit massiv schädigen.

Das gesamte Urteil gibt es hier zum Download.

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YouTuber müssen Teil ihrer Einnahmen in den USA versteuern……………

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YouTuber müssen Teil ihrer Einnahmen in den USA versteuern

Wer YouTube-Videos erstellt, die in den USA geschaut und monetarisiert werden, muss künftig auch dort Steuern zahlen. Bis zu 30 Prozent können anfallen.Lesezeit:1 Min.In Pocket speichernvorlesenDruckansichtKommentare lesen104Beiträge

(Bild: MariaX/Shutterstock.com)

10.03.2021 16:02 UhrVon

  • Eva-Maria Weiß

Bis zum 31. Mai müssen YouTuber, die mit ihren Videos Geld in den USA verdienen, Steuerinformationen in ihren Konten eintragen und Steuern in den USA zahlen. Bei fehlender Angabe können bis zu 24 Prozent aller Einnahmen einbehalten werden. Ansonsten gilt als Einnahme, was in den USA verdient wurde. Hiervon können bis zu 30 Prozent fällig werden. Hintergrund ist eine Abgabenordnung. Einige YouTuber regen sich auf, dass sie Steuern zahlen sollen.

Betroffen sind keine Werbedeals zwischen Creator und Unternehmen, sondern Einnahmen, die durch US-amerikanische Zuschauer über YouTube selbst generiert werden. Das kann etwa durch Anzeigenaufrufe, Abonnements von Kanälen, YouTube Premium oder Streaming-Funktionen wie den Superchat sein. In einem Video erklärt YouTube, wie man die Höhe der Einnahmen in den USA einsehen kann – und dadurch auch abschätzen kann, wie hoch die Abgaben sein werden. Über YouTube Analytics lassen sich die monatlichen Einnahmen nach Land filtern. Entscheidend ist dann noch die Frage, ob zwischen den USA und dem Herkunftsland des Video-Erstellers ein Steuerabkommen existiert. Mit Deutschland gibt es ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen.

YouTube Ads kann nach Erhalt der Steueridentifikationsnummer die Höhe der Abgaben bestimmen, erkennt also, wie hoch der Satz sein darf. Der Anzeigendienst fordert Nutzer in den kommenden Wochen dazu auf, die ID einzugeben. Sie muss in den Einstellungen unter Bezahlung und dann unter US-Steuerinfos eingegeben werden. Es folgen laut YouTube einige Fragen, um zu ermitteln, welches Steuerformular eingereicht werden muss – für „natürliche Personen“ oder Unternehmen. In dem Video wird den Creatorn aber auch sogleich ans Herz gelegt, einen Steuerberater aufzusuchen, wenn sie sich nicht sicher sind. Auch YouTuber, die über ein Netzwerk oder eine Agentur bezahlt werden, sind verpflichtet, ihre Steuerinformationen zu hinterlegen.

Unter dem Video mit der Ankündigung beschweren sich Nutzer, eine solche Abgabe würde ihre Arbeit unwirtschaftlich machen. Viele schreiben, doppelt Steuern zahlen zu müssen, im Herkunftsland und in den USA, sei nicht fair. Dabei gibt es Möglichkeiten, Abzüge aus anderen Ländern bei der Steuererklärung hier gültig zu machen – nicht zwingend vollständig. Dass sie überhaupt Steuern zahlen müssen, scheint auch einigen Kommentatoren aufzustoßen. So schreibt ein „Girly“, sie sei verwirrt, sie habe nur eine Steuernummer von den Philippinen, wo sie herkomme und 15 Prozent Steuer zahle, ihr Unternehmen sitze in Großbritannien, wo sie anscheinend keine Steuern abtrete, und sie lebe derzeit in Dubai.

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Kanzlerin Merkel sagt, was wir fühlen und begreifen müssen………….

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Kanzlerin Merkel sagt, was wir fühlen und begreifen müssen

VON FERDINAND KNAUSSMi, 10. März 2021

Nach dem Integrationsgipfel offenbarte Angela Merkel ihre Vorstellungen über die Pflichten der Bürger. Es geht um nicht weniger als deren Gefühle. Offenbar sieht sie den Staat als große Erziehungsanstalt, die noch die letzte Trutzburg des Individuums knacken muss. 

imago Images/Metodi Popow

Dass Angela Merkels Sätze oft schief und deren Bedeutung unklar, oder gar absurd sind, ist nach bald 16 Jahren ihrer Kanzlerschaft keine neue Erkenntnis. Man hat sich daran gewöhnt, von einer Frau regiert zu werden, die den grundlegenden Unterschied zwischen Sein- und Sollen-Sätzen einfach verwuschelt, indem sie zum Beispiel beim Integrationsgipfel sagt: „Wir alle sind Deutschland, das ist das Ziel.“ Sind wir es nun schon, oder sollen wir es erst werden? 

Bezeichnenderweise ist dieser schiefe Satz auf der Website der Bundesregierung in ihren Äußerungen in den sozialen Netzwerken und in der Berichterstattung von Redaktionsnetzwerk Deutschland bis ZDF besonders betont worden. Die Unklarheit in Merkels Sprache ist vermutlich ein zentrales Merkmal ihres Politikstils. 

Aber ab und an rutschen der Kanzlerin eben dann doch Sätze durch, die deutlich machen, wie sie sich Politik vorstellt, was ihre Vorstellung von ihrer Funktion und von der des Staates ist, und was ihr Anspruch gegenüber den Bürgern ist, und wie sie sich diese Bürger vorstellt (ein Begriff übrigens, den sie sehr selten in den Mund nimmt, im Gegensatz zu „wir“ und „Menschen“). 

ZEIT ZUM LESEN„Tichys Einblick“ – so kommt das gedruckte Magazin zu IhnenDas wurde in mehreren Merkel-Sätzen auf der abschließenden Pressekonferenz deutlich: „Es bedarf der Mehrheitsgesellschaft, dass sie offen ist, und diese Vielfalt als Bereicherung begreift“. Die Bürger müssen also begreifen, dass sie bereichert werden. Und ganz ähnlich sagte sie auch: „Jeder oder jede müssen sich respektiert und zugehörig fühlen und auch das Gefühl haben, dass man seinen Beitrag einbringen kann.“ 

Eine von den Bürgern gewählte Regierungschefin sagt also den Bürgern, und den eingewanderten (Noch-)Nichtbürgern, wie sie sich fühlen „müssen”. 

Diesen Anspruch, mit der Politik in das buchstäblich Innerste der Menschen vorzudringen, machte Merkel noch mehrfach deutlich:  

„Wirklicher Zusammenhalt einer Gesellschaft erfordert mehr als nur die Abwesenheit von Hass und Gewalt. Er verlangt auch die Anwesenheit von gelebter Toleranz, Offenheit und Neugierde füreinander.“

Eine Bundeskanzlerin will also die Menschen zu Neugierde verpflichten. Eine innere Einstellung oder Charaktereigenschaft wird damit zu einer Art Bürgerpflicht erklärt. 

GRÜN KANN MAN DIREKT WÄHLENSerie „Nach Merkel“: Die CDU sitzt in der FalleDie Grenze zwischen dem, was ein Bürger öffentlich tut oder sagt, und dem, was in seinem Inneren vorgeht, wird damit verwischt. Die Politik in Person der Bundeskanzlerin macht also nicht mehr halt vor den Gedanken und Gefühlen, also der allerletzten Trutzburg des Individuums. 

Der Staat, für den Merkel auf dem gestrigen Integrationsgipfel sprach, scheint sich mittlerweile nicht zuletzt als eine Erziehungseinrichtung zu begreifen, der es längst nicht nur um die Bildung der Menschen geht, sondern um ihre Gefühle und darum, dass die Bürger „begreifen“, was ihnen die Regierenden vorschreiben.  

Dafür, dass dies alles nicht abstrakt bleibe, wird gesorgt. Die Integrationsbeauftragte Annette Widmann-Mauz ergänzte in der Pressekonferenz, man habe auch darüber gesprochen, „wie wichtig faktenbasierte Kommunikation“ sei. Was damit konkret gemeint ist, kann man auf der Website der Bundesregierung in der Zusammenfassung der Ergebnisse des Integrationsgipfels lesen: 

„Mit No Hate Speech Movement sollen desintegrative Entwicklungen im Netz bekämpft und integrative Ansätze gefördert werden. Weiterhin geht es um Trainings sowie praktische Hilfestellungen im Kampf gegen Hassrede.

Um Diversität in Film, Fernsehen und Redaktionen zu fördern soll der Verein Neue Deutsche Medienmacher*innen in Kooperation mit Medienhäusern und Journalistenschulen Medienschaffende mit Einwanderungs- und Fluchthintergrund gezielt unterstützen und Medienhäuser sowie journalistische Ausbildungsstätten bei der Weiterentwicklung ihrer Diversity-Ansätze beraten.“

Der Staat lässt Medien und journalistische Ausbilder beraten. Der Proteststurm dagegen blieb bei den Betroffenen bislang aus.

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    Was Immobilienkäufer 2021 beachten müssen………

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    Was Immobilienkäufer 2021 beachten müssen

    Finanzierung und Versicherungen

    Was Immobilienkäufer 2021 beachten müssen

    Insbesondere in Krisenzeiten sollte der Schritt ins Eigenheim gut durchdacht sein. Dazu gehören neben der richtigen Finanzierung auch wichtige Versicherungen. Gute Neuigkeiten gibt es derweil von der Gesetzesfront: Einige wichtige Änderungen traten zum 1. Januar 2021 in Kraft, die den Schritt ins Eigenheim erleichtern können.

    Der erste Schritt zum Eigenheim: Die richtige Finanzierung finden

    Mittlere bis hohe sechsstellige Beträge – die wenigsten haben ausreichend Eigenkapital, um den Traum vom Eigenheim aus eigener Tasche zu finanzieren. Die große Mehrheit benötigt daher eine Baufinanzierung. Da es zahlreiche Möglichkeiten der Immobilienfinanzierung gibt – sei es ein Annuitätendarlehen, Tilgungsdarlehen oder auch endfällige Darlehen – sowie geförderte Finanzierungsmöglichkeiten, zum Beispiel durch Bausparkassen, KfW oder Landesförderinstitute – sollte man sich ausführlich von Experten beraten lassen.ÄHNLICHE ARTIKEL

    »Hat man unter Berücksichtigung des Eigenkapitals berechnet, was man sich leisten kann, beginnt die Finanzplanung erst so richtig«, erklären die CLARK-Experten. »Wie hoch sind die Zinsen, die man zusätzlich zur Tilgungsrate monatlich zahlen muss, gibt es versteckte Kosten und welche Laufzeit sollte man für das Immobilienfinanzierung wählen – diese Faktoren helfen, die Finanzierung zu finden, die am besten zu den eigenen Bedürfnissen sowie finanziellen Möglichkeiten passt.«

    Ab 2021 neu: höhere Wohnungsbauprämie, Maklerkosten halbiert

    Gute Neuigkeiten gibt es in punkto staatliche Förderungen: Ab 2021 können deutlich mehr Häuslebauer von der erhöhten Wohnungsbauprämie profitieren. Alle Ehepaare, die ein zu versteuerndes Einkommen von weniger als 70 000 Euro (zuvor 51 200 Euro) und einen maximalen Sparbetrag von monatlich 1400 Euro (zuvor 1024 Euro) vorweisen, erhalten eine Förderung von 10 Prozent (zuvor: 8,8 Prozent). Ein Bausparvertrag ist somit nach wie vor ein wichtiger Bestandteil für jede Finanzierung/Finanzierungsplanung.

    Außerdem können alle, die bis zum 31. März 2021 einen notariellen Kaufvertrag unterzeichnen vom Baukindergeld der KfW profitieren. Der Zuschuss beläuft sich auf bis zu 12 000 Euro pro Kind und wird in zehn Jahresraten ausgezahlt. Die Gehaltsobergrenze für das Baukindergeld pro Haushalt liegt bei 75 000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen.

    Maklerkosten werden bei Einfamilienhäusern und Wohnungen zukünftig gleichermaßen von Käufer und Verkäufer getragen. Der Käufer kann mit der Zahlung warten, bis der Verkäufer die Zahlung seines Anteils nachgewiesen hat. So sollen private Immobilienkäufer von Kaufnebenkosten entlastet und der Kauf einer Immobilie erleichtert werden.

    Die fünf wichtigsten Versicherungen für Immobilienbesitzer

    Steht die Finanzierung und ist die passende Immobilie gefunden, sollte man sich umgehend mit dem Thema Versicherungen auseinandersetzen. Dabei gibt es einige Must-Haves für Immobilienbesitzer. Dies sind die fünf wichtigsten im Überblick:

    1. Eine Wohngebäudeversicherung ist ein Must-Have für jeden Immobilienbesitzer: Sie greift bei Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser. Die Wohngebäudeversicherung greift bei Schäden am Gebäude sowie an fest installiertem Inventar – also zum Beispiel an Wänden, Böden oder Decken. »Die Wohngebäudeversicherung des Vorbesitzers geht automatisch auf den neuen Besitzer der Immobilie über, wenn man nicht rechtzeitig kündigt«, sagen die CLARK-Experten.

    »Nachdem die neuen Besitzer ins Grundbuch eingetragen wurden, haben sie einen Monat Zeit, die Versicherung entweder fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Da viele ältere Verträge überteuert sind, kann sich ein Wechsel finanziell lohnen.«

    2. Zusätzlich können Hausbesitzer, die in von Überschwemmung, Lawinen oder Starkregen betroffenen Gebieten wohnen, eine Elementarschadenversicherung abschließen. Diese ist ein optionaler Baustein der Wohngebäude- oder Hausratversicherung und kann auch nur in Kombination mit einer dieser beiden Versicherungen abgeschlossen werden.

    3. Mit einer Hausratversicherung kann man das bewegliche Inventar eines Hauses – also zum Beispiel Möbel, technische Geräte oder Wertsachen – gegen Rohrbrüche, Feuer oder Diebstahl absichern.

    4. Eine private Haftpflicht (oder bei vermieteten Objekten eine Grundbesitzerhaftpflicht) schützt Hausbesitzer für den Fall, dass eine Person auf dem eigenen Grundstück zu Schaden kommt. Rutscht beispielsweise im Winter ein Pizzabote auf dem Gehweg vor dem Haus aus, weil man nicht gestreut hat, so haftet der Grundstücksbesitzer.

    5. Kommt es zum Schlimmsten und der Hauptverdiener der Familie verstirbt, fällt damit häufig das Einkommen weg, mit dem der Kredit hauptsächlich getilgt wurde. Dies kann die Hinterlassenen in schwere finanzielle Schwierigkeiten bringen. Damit die Kreditraten weiterhin getilgt werden können, kann man Partner und Familie mit einer Risikolebensversicherung finanziell absichern.

    »Nach geklärter Finanzierung haben viele Immobilienkäufer keine große Lust, sich mit noch mehr Papierkram und vermeintlich komplexen Versicherungen zu beschäftigen«, sagen die CLARK-Experten aus Erfahrung. »Die richtige Beratung bringt daher schnell den Durchblick, so dass sich die neuen Hausbesitzer unbeschwert auf die Freude über das neue Eigenheim konzentrieren können.«

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    Die Top 10 der Städte mit den höchsten Preissteigerungen von Wohnimmobilien im Jahr 2020 …………

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    <img src="https://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/gallery_new/public/gallery/3_aKrefeld_4.jpg?itok=pNnrYOzz&quot; width="680" height="400" alt="Die Top 10 der Städte mit den höchsten Preissteigerungen von Wohnimmobilien im Jahr 2020 eröffnet die Samt- und Seidenstadt Krefeld. Die gut 227.000 Einwohner der Stadt im Umland von Düsseldorf mussten beim Kauf von Wohnimmobilien im Schnitt 2.009 Euro pro Quadratmeter einplanen. [Bild: © daniel0 – stock.adobe.com]„>10. Krefeld (Preissteigerung 2020: +16,5%)Die Top 10 der Städte mit den höchsten Preissteigerungen von Wohnimmobilien im Jahr 2020 eröffnet die Samt- und Seidenstadt Krefeld. Die gut 227.000 Einwohner der Stadt im Umland von Düsseldorf mussten beim Kauf von Wohnimmobilien im Schnitt 2.009 Euro pro Quadratmeter einplanen. [Bild: © daniel0 – stock.adobe.com]1 von 10 

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    IMMOBILIEN10. März 2021Immobilienwirtschaft kritisiert Ergebnisse des Corona-Gipfels…………..

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     IMMOBILIEN10. März 2021Immobilienwirtschaft kritisiert Ergebnisse des Corona-Gipfels

    Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) hat sich in einem offiziellen Statement zu den Ergebnissen der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz geäußert. Der Spitzenverband der deutschen Immobilienwirtschaft übt darin massive Kritik an den Beschlüssen.

    Nach der jüngsten Sitzung und den Beschlüssen der Länderchefs und der Bundeskanzlerin hat sich der ZIA kritisch zu den Ergebnissen und Beschlüssen geäußert. „Der Entwurf aus dem Kanzleramt ist zwar sprachlich beim Inzidenzwert 35 geändert worden, faktisch öffnen die meisten Geschäfte aufgrund der Stufenregelungen erst ab 05.04. – das ist für viele Firmen zu spät. Damit lastet eine große Bürde auf den Schultern der Entscheider, sie haben den Unternehmen Steine statt Brot gegeben“, so ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner.

    Nach wie vor kein durchdachtes Konzept

    Der Stufenplan sei noch immer entgegen dem Ratschlag aller Fachleute allein an Inzidenzen und nicht weiteren Faktoren wie der Bettenauslastung orientiert. „Wird also mehr getestet, verfälscht sich das Ergebnis. Unter Berücksichtigung der Auslastung der Intensivstationen wäre eine Öffnung bereits ab dem 8.3. möglich gewesen“, so Mattner. Nach wie vor liege kein durchdachtes Konzept vor und das ein Jahr nach Pandemiebeginn. „Das zeigt auch die Einführung von Click and Meet, mit dem kein Händler arbeiten kann, was allseits bekannt war. Die Verordnungsgeber sollten sich bemühen, dieses Element praxistauglich und mit Fachwissen auszugestalten“, fordert der ZIA-Präsident.

    Zahnlücken in Fußgängerzonen dürften noch größer werden

    Der Verbandspräsident erläuterte, dass die Bereiche Handel und Hotel, denen das RKI im Vergleich zu allen anderen Bereichen ein niedriges Infektionsrisiko attestierte, die “Stiefkinder” dieser Beschlüsse sind. Mattner erinnert erneut an die ca. 1,5 Millionen betroffenen Kurzarbeiter in Handel, Hotel, Immobilienwirtschaft und Dienstleister. „Durchs Rost fallen zudem die deutschen Städte, die Zahnlücken in den Fußgängerzonen dürften noch größer werden.“ Der Verbandspräsident kritisierte ferner die Verschiebung der für Beginn des Monats angekündigten Schnelltests um vier Wochen: „Eine wichtige konzeptionelle Säule entfällt, das ist ein komplettes Versagen.“ Einziger Lichtblick sei, dass das BMWi die Überbrückungshilfe III jetzt von der 750 Mio.-Euro-Umsatzgrenze befreit habe und damit auch für große Unternehmen zur Verfügung stellt. (mh)

    Bild: © Ana Baraulia – stock.adobe.com

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    Die globalen Eliten & die Rockefeller Stiftung bereiteten den Lockdown vor – WEF löscht skandalöses Video…..

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    Die globalen Eliten & die Rockefeller Stiftung bereiteten den Lockdown vor – WEF löscht skandalöses Video

    aikos2309Teile die Wahrheit!

    Bereits 2010 wurden Szenarien einer globale Pandemie durchgespielt; Abschaffung des Bargelds, Überwachung des Bürgers und Impfungen waren das Ziel.

    Die Rockefeller Foundation veröffentlichte im Mai 2010 in Zusammenarbeit mit dem Global Business Network des Zukunftsforschers Peter Schwartz einen Bericht mit dem Titel: »Szenarien für die Zukunft der Technologie und der internationalen Entwicklung«.

    Interessant dabei: Das erste Szenario mit dem Titel »Lock Step« beschreibt eine Welt der totalen

    staatlichen Kontrolle und autoritären Führung. Es stellt sich eine Zukunft vor, in der eine Pandemie (!) es den nationalen Politikern erlaubt, ihre Autorität auszuspielen und strikte Regeln und Beschränkungen aufzuerlegen, die nach dem Abklingen der Pandemie bestehen bleiben, wie NEO berichtet. Der Bericht wurde auch von Needtoknow News aufgegriffen.

    F. William Engdahl erklärt dort, dass sich die erste Hälfte dieses Szenarios bereits entfaltet habe. Jeden Tag berichteten internationalen Mainstream-Medien, dass immer mehr Menschen in mehreren Ländern »positiv« auf das Coronavirus diagnostiziert würden.

    Mit der Zunahme der gemeldeten Zahlen steige auch die weit verbreitete Nervosität, die sich oft in Form von Panikkäufen von Masken, Desinfektionsmitteln, Toilettenpapier und Konserven äußert.

    Man sagt uns, wir sollen die Testergebnisse als wissenschaftlich fundiert akzeptieren. Die Regierungen benutzten die Panik derweil, um strenge Kontrollmaßnahmen einzusetzen, die sie auch nach dem Abklingen der Krankheit weiterhin bestehen blieben.

    Der Plan, der im Rockefeller-Bericht durchgespielt wird, trägt den bezeichnenden Namen »Lock Step«.

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    »Was in einer Stadt nach der anderen und in einem Land nach dem anderen geschieht, ist die Absage von Großveranstaltungen, bei denen viele Menschen zusammenkommen. So wurden unter anderem der Karneval in Venedig, große Sportveranstaltungen, Messen in der Schweiz und anderswo abgesagt. Große Fluggesellschaften werden finanziell ruiniert, da Menschen auf der ganzen Welt Urlaubsflüge stornieren, ebenso wie Kreuzfahrtgesellschaften (Planet Lockdown: Insiderin sieht in Corona psychologische Kriegsführung (Video)).

    China ordnet die Verbrennung von Geldscheinen an, da diese kontaminiert sein könnten. Der französische Louvre öffnet wieder, akzeptiert aber kein Bargeld, sondern nur Karten, da das Papier verseucht sein könnte. Die WHO warnt vor der Ansteckungsgefahr von Papiergeld.

    Länder führen Gesetze ein, wie z.B. in Großbritannien, die eine legale Inhaftierung von Bürgern erlauben, die einen Virus haben könnten. Die zunehmende Medienwerbung im Westen über kahle Ladenregale mit alltäglichen Dingen wie Reis, Nudeln, Toilettenpapier führt überall zu Panikkäufen,« so Engdahl.

    Diese Ereignisse wurden im Rockefeller-Bericht durchgespielt.

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    Das Schwartz-Szenario besagt: »Im Jahr 2012 schlug die Pandemie, die die Welt seit Jahren erwartet hatte, endlich zu. Anders als das H1N1 von 2009 war dieser neue Grippestamm – der von Wildgänsen stammte – extrem virulent und tödlich. Selbst die am besten auf eine Pandemie vorbereiteten Nationen waren schnell überwältigt, als das Virus um die Welt streifte, fast 20 Prozent der Weltbevölkerung infizierte und 8 Millionen Menschen in nur sieben Monaten tötete…«

    Er fährt fort: »Die Pandemie hatte auch eine tödliche Auswirkung auf die Wirtschaft: Die internationale Mobilität von Menschen und Gütern kam schleichend zum Stillstand, was Industrien wie den Tourismus lähmte und globale Lieferketten unterbrach. Selbst vor Ort standen normalerweise geschäftige Geschäfte und Bürogebäude monatelang leer, ohne Mitarbeiter und Kunden.«

    Obwohl Mainstream-Medien die Berichte als Verschwörungstheorien abtun, finden sich im Zuge des »Great Reset« viele dieser Ideen wieder. Reisebeschränkungen, Ersetzung von Bargeld, Impfungen, Beschneidung der persönlichen Freiheit – alles sind bereits umgesetzte Restriktionen der persönlichen Freiheiten des Bürgers, durch Politiker umgesetzt, um ihre Macht zu zementieren.

    Vieles aus dem Rockefeller-Szenario 2010 ist bereits umgesetzt worden und es zeigt: Angst ist nie ein guter Ratgeber für vernünftige Entscheidungen.

    Skandalöses Video feiert »Stille«: Weltwirtschaftsforum feiert Lockdown: Muss Aussage zurückziehen

    Nach heftiger Gegenreaktion zieht das WEF einen Tweet zurück, in dem es behauptet, Lockdowns würden »Städte leise verbessern«.

    Eine Entschuldigung für den Menschenverachtenden Tweet blieb allerdings aus. In einem Tweet Ende Februar erklärte das Weltwirtschaftsforum, warum es den Tweet gelöscht hat, und gab die Erklärung ab: »Wir löschen diesen Tweet. Abriegelungen (Lockdowns) sind keine ‚leise Verbesserung der Städte‘ auf der ganzen Welt. Aber sie sind ein wichtiger Teil der öffentlichen Gesundheitsreaktion auf COVID-19,« wie The Post Millenial berichtet.

    Die Organisation behauptete zuvor, »Lockdowns verbesserten Städte auf der ganzen Welt im Stillen« und fügte hinzu, dass Lockdowns eine »beispiellose Gelegenheit« sind, »diese Art von Experiment zu machen.«

    »Die Wochen während des Lockdowns waren die ruhigste Periode, die wir aufgezeichnet haben. Da der menschliche Lärm immer zunimmt, ist es sehr wahrscheinlich, dass es seit langem die ruhigste Periode war,« bemerkte ein Seismologe in dem jetzt gelöschten Video (noch zu sehen bei Adam Townsend auf Twitter).

    Besonders alarmierend beim Tweet und Video war, wie das Weltwirtschaftsforum Praktiken, die massiven Schaden für Wirtschaft und Privatexistenzen bedeutet, hochjubelt und sie mit dem »Great Reset« verknüpfte.

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    Literatur:

    Codex Humanus – Das Buch der Menschlichkeit

    Weltverschwörung: Wer sind die wahren Herrscher der Erde?

    Whistleblower

    Quellen: PublicDomain/freiewelt.net am 09.03.2021

    Nichts geht mehr: Der finale Schlag gegen den deutschen Mittelstand erfolgte am 9. März 2021…

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    Nichts geht mehr: Der finale Schlag gegen den deutschen Mittelstand erfolgte am 9. März 2021

     09.03.2021 21:04 Die Überbrückungshilfen wurden bisher entweder schleppend oder gar nicht ausgezahlt. Nun hat Peter Altmaier die Corona-Hilfen unter dem Vorwand einer Betrugsaffäre komplett gestoppt. Was das nun für alle unschuldigen mittelständischen Unternehmer bedeutet? Ganz einfach: Nichts geht mehr!DEUTSCHE WIRTSCHAFTSNACHRICHTENNichts geht mehr: Der finale Schlag gegen den deutschen Mittelstand erfolgte am 9. März 2021In einer Spielbank liegt beim Roulette die Kugel bei der Zahl 17. (Foto: dpa)


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    „Gut gemeint, aber schlecht umgesetzt: Immer mehr Unternehmen sind wegen der staatlich verordneten Einschränkungen in der Coronavirus-Krise dringend auf Hilfen angewiesen, kommen aber nicht an die Gelder. Schnell und unbürokratisch sollten die November-Hilfen sein, so das Versprechen der Regierung. Doch von in Aussicht gestellten 15 Milliarden Euro sind erst rund 450 Millionen ausgezahlt. Unternehmen klagen über zu viel Bürokratie, während sich Bund und Länder gegenseitig die Schuld für die Misere geben“, meldete „Reuters“ am 9. Dezember 2020.

    Mehr zum Thema: IWF und Bundesregierung planen die Enteignung des deutschen Mittelstands

    Am 17. Dezember 2020 berichtete „Onlinehändler News“: Die Überbrückungshilfe III sollte ab Januar ausgezahlt. Bereits im November konnten Unternehmen die Novemberhilfe von bis zu 10.000 Euro oder maximal 50 Prozent der Fördersumme erhalten; ab dem 11. Dezember konnten Abschläge bis zu 50.000 Euro ausgezahlt werden. Die Auszahlung der kompletten Hilfsleistungen verzögert sich. Grund dafür sei die Entwicklung der noch notwendigen Softwarelösung. Das Handelsblatt sagt dazu, dass die Entwicklung offenbar länger dauert, als geplant. Konkret rechnet das Wirtschaftsministerium mit einer regulären Auszahlung der Novemberhilfen ab Anfang Januar. Dann sollen auch die ersten Abschlagszahlungen der Dezemberhilfen möglich sein. Die Programmierung für das Fachverfahren, welches die kompletten Dezemberhilfen verwalten soll, könne dann noch zwei bis drei Wochen dauern. Unterm Strich bedeutet das, dass sich die Auszahlung der Überbrückungshilfe III noch bis März verzögern kann.“

    Die „Berliner Morgenpost“ berichtete am 14. Januar 2021: „Corona-Hilfen: 350 Millionen Euro noch nicht ausgezahlt – Bundeshilfen für die Berliner Wirtschaft kommen nicht an. Vielen Betrieben in der Stadt droht nun die Insolvenz.“

    Der „Tagesspiegel“ am 9. Februar 2021 wörtlich: „Gastronomen in Berlin und Potsdam verzweifeln an der Bürokratie – Einige Gastronomen warten immer noch auf November- und Dezemberhilfen. Zwar hat die EU ihr Regelwerk nachgebessert, aber die Auszahlung stockt.“

    Das „Handelsblatt“ führte am 14. Februar 2021: „Späte Auszahlung: Wer ist schuld am Coronahilfen-Debakel? Probleme mit dem IT-Dienstleister, Streitereien zwischen Ministerien: Die späte Auszahlung der Gelder hat klare Ursachen. Besonders ein Minister lädt Kritik auf sich.“

    Mehr zum Thema: Der Konzern-Sozialismus kommt: „Great Reset“ ist das Todesurteil für den deutschen Mittelstand

    Der „NDR“ teilte am 14. Februar 2021 mit: „Corinna Zabel hat am 3. Dezember 2020 den Antrag auf die sogenannte Novemberhilfe gestellt. Die 41-Jährige betreibt in Cuxhaven ein Vermittlungsbüro für Ferienwohnungen sowie eine eigene Pension. Insgesamt hat sie eine Summe von etwa 18.000 Euro an Fördermitteln beantragt. Ausgezahlt wurde davon bislang – nichts. Nicht mal ein Abschlag.“

    „Einzelhändler und Mittelständler warten noch immer auf die Überbrückungshilfe III. Ein internes Papier des Wirtschaftsministeriums zeigt: Dass sie frühestens im Februar kommt, ist seit November bekannt (…) Die Frage bleibt: Waren diese Unstimmigkeiten mit Ländern, auf die Altmaier verweist und Widerstände des Finanzministeriums wirklich ursächlich für die Verzögerungen? Falls ja, dann hat das Wirtschaftsministerium zumindest von Anfang an damit gerechnet. Aus einem internen Papier der Altmaier-Behörde von Ende November 2020 geht hervor, dass das Wirtschaftsministerium schon zu diesem Zeitpunkt von einer Auszahlung der Überbrückungshilfe III erst ab März 2021 ausgegangen ist“, so „tagesschau.de“ am 15. Februar 2021.

    Dann kommt es am 9. März 2021 zu einer bemerkenswerten Entwicklung. Die „Welt“ titelt: „Betrüger erschlichen sich Millionen – Bundesregierung stoppt fast alle Corona-Hilfen.“

    Das Blatt bezieht sich dabei auf einen Bericht des „Business Insider“, der ebenfalls am 9. März 2021 veröffentlicht wurde. Das Blatt wörtlich: „Die Bundesregierung hat Abschlagszahlungen aus Coronahilfen vorerst bundesweit gestoppt.“

    Wenn dies tatsächlich der Fall sein sollte, ergeben sich dadurch zwei Rückschlüsse:

    Erstens werden die kleinen- und mittelständischen Unternehmen (KMU) in Deutschland auch weiterhin vergeblich auf die Auszahlungen der Corona-Hilfen warten, was die drohende Insolvenzwelle in Deutschland noch schärfer ausfallen lassen wird. Viele Unternehmen werden somit bewusst oder unbewusst in die Insolvenz getrieben, obwohl sie sehr leicht gerettet werden könnten.

    Zweitens müssen in die mutmaßlichen Betrugsfälle bei den Corona-Hilfen auch Steuerberater und Rechtsanwälte verwickelt sein. Die Beantragung der Überbrückungshilfen läuft ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte. Abschlagszahlungen sollte es seit 15. Februar 2021 geben.

    Die aktuelle Situation kann eigentlich sehr kurz und bündig zusammengefasst werden:

    Nichts geht mehr!

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    Corona-Tests in Betrieben: Wirtschaftsverbände setzen auf Appelle – was für eine Regierung zufrieden???

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    Corona-Tests in Betrieben: Wirtschaftsverbände setzen auf Appelle – Regierung zufrieden

    Eine Test-Pflicht in Unternehmen ist vom Tisch. Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft teilten am Mittwoch mit, dass Unternehmen Testkapazitäten ausweiten, aber auf freiwilliger Basis.

    Die Bundesregierung zeigte sich damit zufrieden. Gewerkschaften sind jedoch kritisch.

    Massenhafte Tests sollen die Öffnungsschritte absichern, die Bund und Länder in der vergangenen Woche beschlossen hatten.

    Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft wollen eine „vorübergehende substanzielle Ausweitung“ von Coronatests in Unternehmen – allerdings auf freiwilliger Basis. Man appelliere an die Betriebe, ihren Beschäftigten Selbsttests und wo möglich auch Schnelltests mit geschultem Personal anzubieten, teilten die Branchenverbände BDA, BDI, DIHK und ZDH am Dienstag mit. So sollen Infektionen und vor allem größere Ausbrüche frühzeitig erkannt werden. Das Engagement der Unternehmen soll freiwillig bleiben.

    Bund und Länder hatten in der vergangenen Woche betont: „Für einen umfassenden Infektionsschutz ist es erforderlich, dass die Unternehmen in Deutschland als gesamtgesellschaftlichen Beitrag ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest machen.“ Danach hatten die Spitzenverbände und die Bundesregierung allerdings um ein Konzept gerungen. Nach Informationen von Business Insider hatte die Bundesregierung eigentlich geplant, Unternehmen ab 19 Mitarbeitern zu einem Testangebot zu verpflichten.

    Mit dem Appell der Spitzenverbände zeigte sich die Bundesregierung am Dienstag zunächst zufrieden. „Die heutige Erklärung der Wirtschaft ist eine sehr gute und zentrale Basis, um so vielen Beschäftigten wie möglich ein Angebot zum Testen zu unterbreiten“, erklärte Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Staat, Wirtschaft und Gesellschaft trügen gemeinsam Verantwortung, betonte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

    Der Deutsche Gewerkschaftsbund dagegen äußerte sich enttäuscht. Es dürfe nicht bei Appellen bleiben, sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann. „Arbeitnehmer brauchen Sicherheit. Das geht aber nur, wenn die Arbeitgeber den Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten ernst nehmen.“ Beschäftigten, die in Präsenz arbeiten, müssten kostenlose Tests angeboten werden. Die Kosten für die Tests müssten vom Arbeitgeber getragen werden.

    Die Spitzenverbände versprachen: „Wir werden alles Erdenkliche dafür tun, dass die Unternehmen diesem Aufruf folgen und damit einen entscheidenden Beitrag zur Ausweitung der Tests in Deutschland leisten.“ Es gehe um „eine vorübergehende substanzielle Ausweitung der Testung“. Man werde öffentlich fortlaufend über die Zahl der teilnehmenden Unternehmen informieren.

    Massenhafte Tests sollen die Öffnungsschritte absichern, die Bund und Länder in der vergangenen Woche beschlossen hatten. Je mehr und umfassender getestet werde, desto mehr Klarheit für weitere Öffnungsschritte könne man gewinnen, betonte Altmaier. Heil erklärte: „Breite Testungen bieten eine Chance, Lockerungen für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft zu ermöglichen.“Auch interessant

    Wichtiger für die Bekämpfung der Pandemie sind nach Ansicht der Wirtschaftsverbände allerdings Impfungen. Sie verwiesen erneut darauf, dass die Unternehmen angeboten hätten, ihre Betriebsärzte zum Impfen einzusetzen. Vermehrte Tests seien aber „eine wirksame Brücke, die mindestens bis Juni notwendig sein wird“, wenn mehr Menschen geimpft seien.

    Die großen Wirtschaftsverbände hatten der Regierung zahlreiche Fragen zu den Tests in den Unternehmen geschickt – darunter auch, welche positiven Anreize es für Unternehmen gebe, solche Tests durchzuführen und ob die Kosten erstattet würden.

    Schnelltests werden von Personal durchgeführt, das vor allem darin geschult ist, die dafür verwendeten Wattestäbchen tief in Mund und Nase zu führen und dabei selbst auf Infektionsschutz zu achten. Selbsttests könnten Beschäftigte auch alleine nutzen.

    Bewertung: 1 von 5.

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