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Kapitalbeschaffung durch englische PLC als Holdinggesellschaft bei einer Investmentgruppe…………..


Kapitalbeschaffung durch englische PLC als Holdinggesellschaft bei einer Investmentgruppe………

In Mietkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilieninvestoren, on Oktober 8, 2021 at 1:18 pm      1 Vote

KONTAKT/KAPITALAUFNAHME MITTELS EINER ENGLISCHEN PLC ALS HOLDINGGESELLSCHAFT
Wer beabsichtigt frisches Kapital einzuwerben und/oder seine Firma an einer Börse oder einem außerbörslichen Handelsplatz notieren zu lassen, der sollte sich auch mit der Option der Gründung einer PLC in England als mögliche Rechtsform befassen.  

Die englische PLC bietet eine Reihe von handfesten Vorteilen – gerade auch im Vergleich zu einer deutschen Aktiengesellschaft (AG). Diese Vorteile bestehen auch nach Vollzug des Brexits weiter.
Übersicht:

Die Vorteile der englischen PLC als Holdinggesellschaft
1. Vorteil: Geringe Mindesthöhe des Stammkapitals
2. Vorteil: Stammkapital in beliebiger Währung
3. Vorteil: Möglichkeit mehrerer Aktiengattungen
4. Vorteil: Steuerliche Optimierung
5. Vorteil: Keine Wohnsitzverlegung nach England erforderlich
6. Vorteil: Problemlose Vergabe einer ISIN und WKN
7. Vorteil: Freie Gestaltung des Aktien-Nennwerts
8. Vorteil: Einfachere Kapitalerhöhung durch Sacheinlage
9. Vorteil: Elektronische Aktien auch ohne Bankbegleitung
10. Vorteil: Möglichkeit der elektronischen Aktienausgabe
11. Vorteil: Ideales Vehikel für einen internationalen Börsengang
12. Vorteil: Weltweite Akzeptanz & internationale Anerkennung  

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Nächste Schritte.
DIE 12 WICHTIGSTEN VORTEILE EINER ENGLISCHEN PLC BEI IHRER KAPITALAUFNAHME SIND:


Falls die englische PLC nur zum Einwerben von Investorenkapital als reine Finanzholding verwendet werden soll, wird die Gesellschaft als eine steuerbegünstigte Holding-Gesellschaft eingestuft. Ihre englische PLC betreibt kein eigenes operatives Geschäft sondern Ihr bestehendes operativ tätiges Unternehmen in Deutschland wird im Rahmen einer Kapitalerhöhung per Sacheinlage in die PLC eingebracht. Ihr operatives Geschäft wird danach als 100%ige Tochtergesellschaft der englischen PLC in Deutschland als GmbH weitergeführt. Im Falle, dass das operativ tätige Unternehmen erst noch gegründet werden muss, so erfolgt eine Gründung in Deutschland als 100%ige Tochtergesellschaft Ihrer englische Holding-PLC. Die englische PLC selbst ist nicht operativ tätig, sondern wird als eine reine Holding-Gesellschaft geführt.
1. VORTEIL: GERINGE MINDESTHÖHE DES STAMMKAPITALS
Das Mindest-Stammkapital bei der Gründung einer englischen PLC liegt bei nur 50.000 englische Pfund (entspricht etwa 55.000 Euro, im Vergleich Aktiengesellschaft ab 100.000 Euro). Hiervon müssen mindestens 25%, also 12.500 englische Pfund, oder Gegenwert in anderen Währungen, in die Gesellschaft eingebracht werden. Eine Kapitaleinbringung ist problemlos auch per Sacheinlage möglich.
2. VORTEIL: STAMMKAPITAL IN GÄNGIGEN WÄHRUNGEN
Die Buchhaltung einer englischen PLC kann z.B. in den Währungen englische Pfund, Euro oder US-Dollar geführt werden. Damit sind Sie flexibel in der Wahl Ihrer Währung und können Sie sich vor potenziellen Währungsrisiken schützen, aber z.B. auch unterschiedliche Aktiengattungen in verschiedenen Währungen emittieren.
3. VORTEIL: MÖGLICHKEIT MEHRERER AKTIENGATTUNGEN
Wer neues Kapital bei Investoren aufnimmt und diese an seinem Unternehmen beteiligen möchte, ist manchmal daran interessiert, diesen externen Geldgebern ein geringes oder kein Mitspracherecht im Unternehmen zu gewähren. Hier bietet die englische PLC die Möglichkeit, um das Stammkapital in mehr als eine Aktiengattung (englisch “Share Classes”) mit unterschiedlicher Ausgestaltung aufzuteilen. Die Aktien, die Sie an Investoren ausgeben, können dann z.B. Vorzugsaktien ohne Stimmrecht oder stimmrechtslose Aktien sein. Die Zeichner dieser Aktien werden dann auch nicht zur Hauptversammlung der Gesellschaft eingeladen und der Vorstand müsste diesen Aktionären gegenüber auch keine Rechenschaft ablegen. Achtung: Erfahrene Investoren werden sich öfters nicht auf stimmrechtlose Aktien einlassen!

Beispiel: Herr Müller gründet eine englische PLC mit zunächst 650.000 Gründeraktien zum Nennwert von jeweils Euro 0,10. Diese Aktien haben volles Stimmrecht. 100% der Gründeraktien (z.B. Aktiengattung A) gehören dann Herrn Müller. Herr Müller wirbt an schließlich Euro 10 Mio. frisches Kapital bei 20 Investoren ein. Diese erhalten nicht die gleichen Gründeraktien wie Herr Müller, sondern neue Aktien einer Aktiengattung B. Diese Aktiengattung B wird in der Satzung der Gesellschaft als stimmrechtslose Aktien definiert. Die neuen Investoren haben nun keinerlei Mitspracherecht im Unternehmen, wohl aber das Recht, zukünftig Dividenden aus den Gewinnen der Gesellschaft zu beziehen.
4.VORTEIL: STEUERLICHE OPTIMIERUNG
Da es in Großbritannien keine Quellensteuer auf Ausschüttungen von Dividenden oder Zinsen gibt, ist der Standort gerade für Investoren sehr attraktiv. Dividendenausschüttungen werden von England aus ohne Abzugsteuer auf Kapitalerträge vorgenommen. Damit sind sämtliche Ausschüttungen seitens Großbritannien an deutsche Aktionäre komplett steuerfrei. Dies im Vergleich zu Deutschland wo im Regelfall eine Verrechnungssteuer in der Höhe von 35 % einbehalten wird.
5. VORTEIL: KEINE WOHNSITZVERLEGUNG NACH ENGLAND ERFORDERLICH
Im Gegensatz zur Gesellschaftsgründung in vielen anderen Ländern ist für die Gründung einer englische PLC keine Wohnsitzverlegung oder einen dauerhaften Aufenthalt in England notwendig. Der Unternehmer kann seinen gewohnten Wohnsitz z.B. in Deutschland problemlos beibehalten.
6. VORTEIL: PROBLEMLOSE VERGABE EINER ISIN UND WKN
Für die Vergabe einer ISIN (International Securitiy Identification Number / Internationale Wertpapierkennnummer) ist in Großbritannien kein Wertpapierprospekt notwendig. Eine Vergabe der ISIN erfolgt daher unkompliziert und innerhalb von wenigen Wochen.
7. VORTEIL: FREIE GESTALTUNG DES AKTIEN-NENNWERTS
Bei einer Kapitaleinlage per Sacheinlage werden die Aktien der PLC bei einer Kapitalerhöhung nicht in bar bezahlt, sondern mit einem Vermögensgegenstand. Dies ist vor allem interessant, wenn Sie Beteiligungen per Aktientausch in die PLC einbringen wollen. Hierbei hat die PLC den Vorteil, dass ein komplexes Wertgutachten nach deutschem Verständnis nicht erforderlich ist. Eine DCF-Bewertung Ihres Wirtschaftsprüfers ist ausreichend. Die Kapitalerhöhung wird voll in der Bilanz abgebildet. Beispiel: Sie haben eine deutsche GmbH, die nach DCF mit €10 Mio Euro bewertet ist. Sie geben Ihre Anteile an der GmbH an Ihre PLC-Holding ab. Diese führt eine Kapitalerhöhung durch und erhöht ihr Stammkapital um €10 Mio. Im Gegenzug für Ihre GmbH Anteile erhalten Sie Aktien der PLC im Wert von €10 Mio. Es fällt übrigens keine Abgeltungs- oder Kapitalertragssteuer an. Nach der Transaktion ist die PLC gemäß Bilanzsumme €10 Mio Euro mehr wert.
8. VORTEIL: EINFACHERE KAPITALERHÖHUNG DURCH SACHEINLAGE
Für eine Girosammelverwahrung der Aktien, d.h. die Wandlung der Aktien in Papierform zu elektronischen Aktien ist in Großbritannien auch ohne Bankbegleitung möglich. Die Kosten für die Herstellung einer Girosammelverwahrung reduzieren sich hierdurch um 2/3 im Vergleich zu Deutschland.
9. VORTEIL: ELEKTRONISCHE AKTIEN AUCH OHNE BANKBEGLEITUNG
Für eine Girosammelverwahrung der Aktien, d.h. die Wandlung der Aktien in Papierform zu elektronischen Aktien ist in Großbritannien auch ohne Bankbegleitung möglich. Die Kosten für die Herstellung einer Girosammelverwahrung reduzieren sich hierdurch um 2/3 im Vergleich zu Deutschland.
10. VORTEIL: MÖGLICHKEIT DER ELEKTRONISCHEN AUSGABE VON AKTIEN
Aktien einer englischen PLC können auch außerbörslich elektronisch in alle gängigen Wertpapierdepots bei sämtlichen deutschen Brokerhäusern (z.B. Comdirekt, Consors, Sparkassen, DeGiro etc.) eingebucht werden. Sie brauchen hierzu weder ein Brokerhaus, Bank, oder Market-Maker in England noch eine anderweitige dritte Partei. Dabei werden die Aktien direkt vom Emittenten (also Ihrer englischen PLC) auf Ihr persönliches Wertpapierdepot übertragen. Es handelt sich hier um neu ausgegebene Aktien und es findet kein Eigentümerwechsel statt. Somit ist die Ausgabe der Aktien auch nach deutschem Steuerrecht steuerneutral.
11. VORTEIL: IDEALES VEHIKEL FÜR EINEN INTERNATIONALEN BÖRSENGANG
Wenn Sie vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt einen Börsengang Ihrer Gesellschaft erwägen, wäre Ihre englische PLC ein ideales Vehikel. Alle Börsen weltweit sind mit der Rechtsform einer englischen PLC vertraut und schätzen die Vorteile einer englischen PLC. Die Korrespondenzsprache in der englischen PLC ist Englisch, was alle in einem Börsengang involvierten Parteien verstehen. Die Infrastruktur zum elektronischen Aktienhandel ist in England stark international vernetzt. Auch der Aktienhandel an allen deutschen Börsen ist direkt mit Parteien in London verbunden.
12. VORTEIL: WELTWEITE AKZEPTANZ & INTERNATIONALE ANERKENNUNG
Die englische PLC als Rechtsform ist weltweit weit verbreitet. Sie werden keine Schwierigkeit haben, z.B. Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und andere Berater zu finden, die für Ihre englische PLC tätig werden. Da alle Geschäftsvorgänge und Verträge auf Englisch dokumentiert werden, sind Sie gegenüber Investoren, Handelspartnern, Banken usw. weltweit immer transparent. In Großbritannien gilt die Common Law – das gleiche Rechtssystem wie z.B. in den USA, Kanada, Australien und in vielen ehemaligen britischen Kolonien. Hiermit hebt man sich mit einer englischen PLC also deutlich vom den im deutschsprachigen Raum verwendeten Rechtsformen ab und zeigt die internationale Ausrichtung seines Unternehmens. Mit einem Firmensitz und Büroadresse in London ist Ihre PLC in der Finanzhauptstadt der Welt etabliert.
Die Aspen Agency mit Sitz in Hongkong gründet und betreut UK PLCs seit 2001 und hilft bei allen Aspekten der für die Kapitaleinwerbung notwendigen Konfiguration der Gesellschaft – bis hin zum Börsengang.

Seit dem Jahr 2000 hat die Agentur mehr als 150 Unternehmen bei internationalen Börsengängen begleitet und ist Ihr deutschsprachiger Ansprechpartner für alle Fragen rund um allen Kapitalmaßnahmen.

Wir sind Ihr Partner am Kapitalmarkt…………….
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Wenn die hier beschriebenen Kapitalmarktmaßnahmen für Sie und Ihr Unternehmen interessant sind, freuen wir uns, von Ihnen zu hören.  

Wir unterziehen Ihre Angaben einer Kurzprüfung und lassen Ihnen dann unsere kompakte Einschätzung zu Ihrem Kapitalmarkt-Vorhaben per Email zukommen.

Wir lassen Sie dabei auch wissen, ob wir die Kapazität und die Kompetenz haben, Ihr Mandat zu übernehmen und was vor diesem Hintergrund die nächsten Schritte wären.  

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