Til Schweiger verkauft Leitungswasser für 4,20 Euro
Restaurant „Barefood Deli“Abzocke? Til Schweiger serviert Leitungswasser für 4,20 Euro
„Barewater Still“ und „Barewater Sprudel“ nennt Til Schweiger das Wasser in seinem Hamburger Restaurant „Barefood Deli“. Es handelt sich allerdings nur um Leitungswasser, das er für 4,20 Euro verkauft.
„Einfach natürlich, einfach bodenständig, einfach gut gemacht – das ist das ‚Barefood Deli'“ – mit diesen Worten beschreibt Til Schweiger in der Speisekarte sein Hamburger Restaurant. Wie die „Hamburger Morgenpost“ berichtet, ist Schweigers „Barefood Deli“ sogar so bodenständig, dass es den Gästen Leitungswasser statt teurem Markenwasser anbietet. Grundsätzlich nicht weiter tragisch. Der Aufreger: Seinem „Hamburg Wasser“ gibt Schweiger einen klangvollen Namen, füllt es in eine schicke Hipster-Karaffe und bietet es zu einem horrenden Preis an.
Til Schweiger: „Preise sind human und absolut im Rahmen“
Als „Barewater Still“ und „Barewater Sprudel“ wird das Wunderwasser in der Speisekarte betitelt. Ein Viertelliter des Getränks kosten 1,80 Euro – für einen Liter müssen Gäste 4,20 Euro bezahlen. Ein teurer Spaß für „einfach bodenständiges“ Wasser aus dem Hahn. „Wir schenken ‚Hamburg Wasser‘ aus, das je nach Wunsch still oder mit Kohlensäure versetzt wird. Das Leitungswasser ist zum Teil kalkhaltig und wir lassen deswegen unser Wasser durch ein gutes Filtersystem laufen. Dann bekommen es unsere Gäste veredelt auf den Tisch“, rechtfertigt das Personal des „Barefood Deli“ den überspitzten Wasser-Preis gegenüber der „MOPO“.
TEURES LEITUNGSWASSER?
So reagiert Til Schweiger auf Abzocke-Vorwürfe
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TIL SCHWEIGER LOBT ANGELA MERKEL
„Ihr Jammerlappen, hört auf zu heulen“
Von Jens Maier
Til Schweiger selbst findet die Preise in seinem Restaurant „human und absolut im Rahmen“. Bei der Eröffnung seines stylish-légèren Bistros Anfang November erklärte er, dass „die Preise auch mal teurer werden können, wenn ich wirklich gute Zutaten verwenden möchte. Denn ich will ja nicht drauflegen, sondern zumindest meine Kosten decken und im Idealfall etwas verdienen.“ Klingt logisch. Ob einfaches Hamburger Leitungswasser aber auch unter das Kriterium einer „wirklich guten Zutat“ fällt, bleibt fraglich.
Erbrachte Dienstleistungen müssen vergütet werden
Legitim ist der Preisaufschlag für Schweigers Wasser dennoch in jedem Fall – dies stellt der Gastronomieanwalt Stephan Steinwachs auf seiner Website klar: „In Deutschland gilt der Grundsatz, dass erbrachte Dienstleistungen vergütet werden müssen.“ Dadurch, dass Schweigers Personal das Wasser filtere und auf Wunsch auch mit Kohlensäure versetze, sei „eine Dienstleistung erbracht, aus der ihm ein Vergütungsanspruch erwächst.“
Senkt die EZB den Leitzins in den negativen Bereich? Es spricht einiges dafür. Die Folgen für Sparer, Banken und die Wirtschaft wären fatal.
Die Commerzbank tut es, die Deutsche Bank tut es – und die Volks- und Raiffeisenbanken sind ebenfalls dabei. Sie alle planen den Bruch des letzten Tabus. Bislang schreckten mehr als 90 Prozent der 1300 Banken und Sparkassen in Deutschland davor zurück, Privatkunden Strafzinsen abzuknöpfen.
Doch der Druck auf die Geldhäuser ist längst zu groß. Minus 0,5 Prozent müssen die Institute berappen, wenn sie über Nacht Gelder bei der EZB parken – eine Milliardenbelastung für die gesamte Branche! Daher wird nun Wirklichkeit, wovor EZB-Kritiker schon lange warnen: Die Banken bitten bald nicht mehr nur Firmen für die Verwahrung ihrer Einlagen zur Kasse, sondern auch Privatkunden. Auf den Punkt gebracht: Wer sparen will, zahlt künftig drauf!
FOCUS MONEY – EZB-Chefin Christine Lagarde: Diese Frau experimentiert mit Ihrem Geld
Christine Lagarde ist die neue EZB-Chefin. Sie gilt als offen für neue Experimente – von Bargeldverbot bis Helikoptergeld. Dieses PDF-Heft zeigt, warum eine weitere Entwertung das Sparvermögen droht, wieso die Flucht in Aktien kommt und was das für die Kurse bedeutet.
Unter der neuen EZB-Chefin Christine Lagarde dürfte sich die Politik der Minuszinsen sogar noch verschärfen. „Es gibt eine Grenze, wie weit und wie tief man in den negativen Bereich vordringen kann“, sagte Lagarde jüngst in einem Interview. „Es gibt bei allem einen Boden, aber den haben wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erreicht.“ Angesichts solcher Äußerungen ist wahrscheinlich, dass die EZB bald der Geldpolitik von Japan oder der Schweiz nacheifert – und ebenfalls einen negativen Leitzins einführt. Spätestens in der nächsten Rezession dürfte es so weit sein. In der Vergangenheit mussten die Zentralbanken die Zinsen um etwa vier bis fünf Prozentpunkte senken, um eine Krise zu stoppen. Bei einem derzeitigen Leitzins von null ist klar, wohin die Reise dann geht.
Für Bankkunden wäre dies der Super-GAU. Die Geldinstitute wären unweigerlich gezwungen, nicht nur ihre vermögende Privatkundschaft mit Strafzinsen zu belasten. Bis dato gelten Freigrenzen von 100.000 Euro und mehr. Das wäre dann passé. Auch die Sparvermögen von Kleinsparern müssten dann dran glauben – sie würden ebenfalls entwertet. Für die Banken wäre ein negativer Leitzins ebenfalls ein Riesenproblem. Zumal die EZB mit ihrer Politik des ultrabilligen Geldes die Geschäftsmodelle der Banken ohnehin bereits stark strapaziert hat.
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Die wichtigste Ertragssäule der Geldhäuser – das Zinsgeschäft – ist mit der Abschaffung des Zinses in der Euro-Zone faktisch eliminiert. Platt gesagt: Gelder günstig einholen und sie teurer wieder verleihen. Was sich einfach anhört, ist in Wirklichkeit eine hochkomplexe Angelegenheit. In einer Welt von Null- und Minuszinsen ist es für die Institute unmöglich, eine vernünftige Zinsmarge zu verdienen. Davon hingen lange Jahre jedoch knapp 80 Prozent der Erträge der Banken ab.
FOCUS-MONEYDas Zinsgeschäft als wichtiger Eckpfeiler im Geschäftsmodell der Banken ist außer Kraft. Europäische Institute haben massiv an Wert eingebüßt.
Kein Wunder, dass die Börsenbewertungen vieler europäischer Geldhäuser rapide in den Keller gerauscht sind. Die Börsen antizipieren, dass die Institute nicht sicherer und stabiler sind als vor der letzten Krise. Sie sind vielmehr wieder zu einem systemischen Risiko mutiert. Gut möglich, dass sich schon bald die nächste große Bankenkrise über Europa zusammenbraut. Denn die EZB hat mit ihrer Politik des ultrabilligen Geldes vielen Firmen, die längst insolvent sein müssten, erlaubt, am Leben zu bleiben. Diese Zombieunternehmen führen nun ein bedrohliches Eigenleben in den Bilanzen vieler Banken. Die Existenz von Zombiefirmen zieht unweigerlich die Existenz von Zombiebanken nach sich. „Der große Knall ist nur eine Frage der Zeit“, sagt EZB-Kritiker Marc Friedrich
Das Auto ist des Deutschen liebstes Kind. Doch nicht nur die Grünen positionieren sich mit der Forderung nach Haftstrafen für alle Raser oder bundesweiten Dieselverboten gegen das Autofahren. Die Kanzlerin sagte jetzt etwas Bemerkenswertes.
Bei einem Besuch eines wissenschaftlichen Zentrums in Argentinien sprach Bundeskanzlerin Angela Merkel über wirtschaftliche Entwicklung und Globalisierung. Auf die Frage eines Studenten gab sie eine bemerkenswerte Antwort. Ein Reporter der Onlineausgabe der „Welt“ war vor Ort und berichtet darüber. „Wir werden in 20 Jahren nur noch mit Sondererlaubnis selbständig Auto fahren dürfen“, sagte die Kanzlerin demnach im Rahmen der Diskussion. Es werde das autonome Fahren geben.
Gemeint war von der Kanzlerin wahrscheinlich eher das automatisierte Fahren (siehe unten). Doch dass es überhaupt einen Zwang geben soll, das Steuer dem Computer zu überlassen, hätte eine neue Qualität. Bislang stellte die Bundesregierung die neuen Techniken immer als Option dar, die selbständiges Fahren nicht nur technisch weiter ermöglicht, sondern auch erlaubt.
Was ist überhaupt autonomes Fahren?
Die Begriffe autonomes und automatisiertes Fahren werden häufig synonym verwandt, dabei gibt es wichtige Unterschiede. Genau genommen gibt es fünf Level des autonomen Fahrens:
Level 0: Der Fahrer steuert den Wagen komplett selbst.
Level 2: Das ist der Level, auf dem sich moderne Fahrzeuge der oberen Mittelklasse und Oberklasse bereits jetzt befinden. Teilautomatisierte Systeme können bestimmte Funktionen übernehmen, etwa Spurführung oder teilautomatisches Einparken. Modelle wie die aktuelle Mercedes E-Klasse, Teslas Model S und Model X oder der BMW 5er beherrschen bereits den Level 2.
Level 3: Das ist das (hoch)automatisierte Fahren, bei dem der Fahrer zwar jederzeit eingreifen können muss, aber sich auch anderen Dingen zuwenden darf, wenn das System aktiviert ist. Mit einer Vorwarnzeit kann der Fahrer aufgefordert werden, wieder die Führung zu übernehmen. Etwa, wenn die Strecke nicht für automatisiertes Fahren ausgelegt ist. Bis spätestens 2020 sollen die ersten Autos zugelassen werden, die den Level 3 beherrschen. Vorgesehen ist zunächst, dass die Systeme bis zu einem Tempo von 130 km/h funktionieren.
Level 4: Beim vollautomatisierten Fahren kann der Fahrer noch eingreifen, wenn das System ausfällt, doch im Regelfall soll das Auto alles übernehmen.
Level 5: Beim eigentlichen autonomen Fahren ist kein Fahrer mehr erforderlich. Man braucht auch kein Lenkrad mehr oder sonstige Bedienelemente. Die Insassen werden zu Passagieren, die nur noch das Ziel angeben müssen. Damit ist also auch kein Eingriff mehr möglich und man benötigt nicht mal einen Führerschein.
Totalüberwachung: Die Stasi wäre neidisch – Ab 2021 senden Autos Daten direkt an EU-Kommission
Die neue EU-Überwachungsinitiative wird mit dem Klimawandel begründet. Autos sollen ab 2021 Daten über den Benzin-Verbrauch an die EU-Kommission übermitteln.
„Die EU-Kommission ist ab 2021 dazu verpflichtet, den realen Kraftstoffverbrauch für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge zu überwachen.“
Die EU-Kommission ist also dazu verpflichtet. Wer hat sie denn dazu verpflichtet? Die Frage wird nicht gestellt und nicht beantwortet. Stattdessen kann man im Spiegel lesen, dass die Maßnahme dazu dient, dass die Autohersteller endlich ehrliche Verbrauchswerte für ihre Fahrzeuge melden. Da das Ärgernis jeder kennt, finden viele Spiegel-Leser die Nachricht vielleicht sogar richtig gut.
Das ist umso wahrscheinlicher, weil das im Spiegel alles ganz toll klingt. Es geht um ehrliche Verbrauchsangaben, um CO2-Ersparnis und sogar um mögliche Steuervorteile für all jene, die besonders sparsam fahren. Da muss man sich als Leser doch freuen, bei so vielen guten Nachrichten! Zumal das EU-Parlament ja am gleichen Tag auch noch den „Klimanotstand“ ausgerufen hat. Da ist es natürlich höchste Zeit, endlich den Verbrauch von jedem Auto zu kontrollieren.
Da der Spiegel mal wieder keinerlei kritischen Fragen stellt, kann der Spiegel-Leser beruhigt einschlafen.
Ich stelle die Fragen aber: Welche Daten werden übermittelt? Auch Positionsdaten? Die sind ja wichtig für den Verbrauch. Ob man bergauf oder bergab fährt, hat schließlich Einfluss auf den Verbrauch und woher soll die EU-Kommission wissen, ob ich gerade bergauf oder bergab fahre, wenn ihr nicht auch gleich übermittelt wird, wo ich bin?
Eine weitere, interessante Frage ist: Werden die Daten anonymisiert? Weiß die EU nur, von welchem Fahrzeugmodell die Daten kommen? Oder kennt sie auch die Fahrgestellnummer und damit den Halter?
Das waren nur zwei Fragen, die mir spontan einfallen, aber selbst diese findet man im Spiegel nicht. Dafür findet man Informationen darüber, wie das technisch umgesetzt werden soll:
„Voraussetzung für die Datenübermittlung des Herstellers ist ein sogenanntes On-Board Fuel Consumption Meter, kurz OBFCM. Die Software zeichnet den Kraftstoffverbrauch des Fahrzeugs ebenso auf wie den Energieverbrauch von Elektroautos oder Plug-in-Hybriden. Mit dem OBFCM müssen ab dem 1. Januar 2020 daher alle Pkw und leichten Nutzfahrzeuge mit neuer Typengenehmigung ausgerüstet sein. Dies wird beispielsweise neue Modell-Generationen, aber auch Facelifts oder neue Motorisierungsvarianten betreffen. Ein Jahr später, 2021, müssen dann alle Fahrzeuge, die zum ersten Mal zugelassen werden, über ein OBFCM verfügen. Ab diesem Jahr beginnt auch die Übermittlung der Daten an die Kommission.“
Bleibt noch die Frage, wie die Daten übermittelt werden sollen. Die Entscheidung ist noch nicht gefallen. Der Spiegel listet die Möglichkeiten auf, also schauen wir sie uns mal an.
Die Daten werden „jeweils bei der Hauptuntersuchung vom TÜV ausgelesen und an die Kommission übertragen„. Das dürfte unwahrscheinlich sein, weil die Regelungen in den EU-Staaten zu unterschiedlich sind. In manchen Ländern findet die Hauptuntersuchung nur alle vier Jahre statt und die EU-Kommission wird kaum so lange auf die Daten warten wollen.
Die Daten werden „bei Stichprobenkontrollen im Straßenverkehr ermittelt„. Das würde bedeutet, dass die Polizei in Zukunft Kontrollen durchführen müsste, um die Stichproben zu nehmen. Da diese Daten dann aber eben nur Stichproben und keine verlässlichen Daten über alle Automodelle enthalten, wären solche Daten unbrauchbar. Es sei den, die Polizei würde jeden Tag und überall solche Kontrollen durchführen.
Die Daten werden „von zentral verwalteten Fahrzeugflotten, beispielsweise Autovermietungen, erhoben werden„. Das ist unwahrscheinlich, denn die EU soll ja Verbrauchsdaten von allen verkauften Modellen inklusive aller verschiedenen Motorisierungen bekommen. Was aber tun mit Modellen, die keine Autovermietung in ihrer Flotte hat?
Letzte Variante: Die Daten werden „automatisiert, drahtlos und direkt vom Fahrzeug an die EU-Kommission übermittelt werden„. Das würde alle oben genannten Probleme lösen: Es wären alle Autos erfasst und die Daten wären möglichst schnell bei der EU-Kommission.
Aber was bedeutet das? Es bedeutet, dass die EU-Kommission ab 2021 jederzeit weiß, wo welches Auto unterwegs ist, wenn auch die GPS-Daten übermittelt werden. Und wer garantiert uns, dass das nicht geschieht?
Bisher haben sich die Menschen freiwillig der totalen Überwachung unterzogen, indem sie sich beispielsweise Smartphones zugelegt haben. In Zukunft wird jedes Auto überwacht, ob man will oder nicht.
Und selbst wenn die GPS-Daten nicht ab 2021 übermittelt werden – wollen wir wetten, dass es innerhalb von zwei Jahren nach einem Terroranschlag den Vorschlag geben wird, die GPS-Daten auch gleich zu erfassen?
Natürlich nur im Interesse der Terrorbekämpfung versteht sich!
Zoll fängt Drogenlieferung für Vatikan ab – Vatikanstadt-Bild von Marcus Winter
Kein Koks für den Kirchenstaat. Der deutsche Zoll hat eine an den Vatikan adressierte Drogenlieferung abgefangen. Beamte hatten am 19. Januar am Leipziger Flughafen 340 Gramm Kokain mit einem Schwarzmarktwert von 40.000 Euro aus Südamerika sichergestellt. Laut Zollbericht war das Rauschgift in verflüssigter Form in 14 Kondome verpackt gewesen.
Das Paket war an die Poststelle des Vatikans anstatt an einen konkreten Empfänger adressiert. Der deutsche Zoll übergab die Drogen einem Polizisten des Vatikanstaats in Rom. Die Falle schnappte jedoch nicht zu, denn niemand versuchte, das Paket abzuholen. Die deutschen Ermittler gingen davon aus, dass der unbekannte Empfänger einen Tipp bekommen hat und die Aktion verraten wurde.
Es ist nicht das erste Mal in der Geschichte des Vatikans, dass im Kirchenstaat wegen eines Drogendeliktes ermittelt wird: Bereits 2007 wurde ein Vatikan-Mitarbeiter angeklagt, in dessen Arbeitszimmer 87 Gramm Kokain entdeckt worden waren. Der vom rechten Pfad abgekommene Diener Gottes war damals nur zu milden vier Monaten Haft verurteilt worden – weil zu dieser Zeit spezifische Regeln zu Drogenbesitz oder -Handel im veralteten Strafrecht des Vatikans überhaupt nicht existierten. Erst nach dem Prozess wurde diese Gesetzeslücke geschlossen.
Hartz IV Bezieher verschulden sich in Millionenhöhe beim Jobcenter
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Verschuldung beim Jobcenter wegen Unterdeckung der Regelleistungen
Weil die ALG II-Regelleistungen besondere und notwenige Anschaffungen nicht vorsehen, müssen zig Tausende Hartz IV Bezieher sogenannte Darlehen bei den Jobcenter beantragen. Die Schuldner müssen die Kleinkredite von den monatlichen Regelleistungen abtragen und gleichen so die eigentliche Unterdeckung durch den Gesetzgeber aus.
Verschuldung durch Unterdeckung
Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit wurden Kredite von insgesamt 73 Millionen Euro für Ausgaben in “Notsituationen” gewährt. 13.700 Leistungsberechtigte mussten einen solchen Kredit durch das Jobcenter in Anspruch nehmen. Laut SGB II, § 24(1) sind solche Darlehen eine “Kannleistung”, die gewährt werden, wenn z.B. die Waschmaschiene defekt und ausgetauscht werden muss oder wenn der Kauf einer dringend benötigten Winderjacke ansteht. Es kommt aber häufig vor, dass auch dann Darlehen abgelehnt werden.
Keine parallele Abzahlung des Darlehen
Hartz IV Beziehende müssen das Darlehen vom Regelsatz ausgleichen. Jeden Monat werden bis zu 10 Prozent vom Regelsatz durch das Jobcenter einbehalten, bis das Darlehen ausgeglichen ist. Laut einer internen Weisung der Bundesagentur für Arbeit, sollen Darlehen von einem Leistungsberechtigten nur noch nacheinander und nicht addiert abgezogen werden. Das war in der Vergangenheit anders, so dass die Betroffenen in wirklich schwere Nöte kamen.
Keine Abzahlung bei gleichzeitiger Hartz IV-Sanktion
Auch soll die Abzahlung ausgesetzt werden, wenn eine Sanktion von 30 Prozent ausgesprochen wurde. Wer von einer Addierung der Darlehen oder einer zusätzlichen Sanktion betroffen ist, sollte deshalb einen Widerspruch einlegen.
Jobcenter gewähren Darlehen nur in der größen Not
Obwohl die Zahl der Darlehensnehmer hoch erscheint, lehnen Jobcenter Anträge regelmäßig ab. Die Behörden sind dazu angewiesen, nicht alle Anschaffungskosten als “dringend notwendig” anzusehen. Wenn Anschaffungen aus Sicht des Jobcenters nicht sofort getätigt werden müssen, wird ein Darlehen abgelehnt. Leistungsberechtigte sollen stattdessen die Anschaffungen vom Regelsatz ansparen.
Darlehen nur in größter Not
Besondere Situationen können sein, wenn der Kühlschrank oder die Waschmaschine defekt oder neu angeschafft werden müssen. Wurden die Nebenkosten nicht bezahlt oder droht eine Sperre des Stromanschlusses, kann ebenfalls ein zinloses Darlehen gewährt werden. Auch hier entscheidet der Sachbearbeiter nach “Einzelfall”.
Jobcenter prüft finanzielle Mittel
Die Behörde wird prüfen, ob keine Ersparnisse vorliegen, mit denen Anschaffungen beglichen werden können. Erst wenn man “beweisen” kann, dass keine finanziellen Mittel auch nicht aus der Familie vorliegen, springt das Jobcenter ein. Wird das Darlehen gewährt, werden die ersten Raten schon im Folgemonat vom Regelsatz abgezogen. Bild: Grecaud Paul-fotolia
Um die Wirkungen verschiedener Lichtarten zu vergleichen, haben die Wissenschaftler Experimente an Ratten durchgeführt. Eine Gruppe wurde Licht aus LED-Lampen ausgesetzt, eine Gruppe Licht aus herkömmlichen Glühlampen und eine Gruppe Licht aus Leuchtröhren:
Bei einer hohen Lichtintensität von 6.000 Lux führten alle Lichtquellen zu Entzündungsprozessen, die das Absterben der Sehzellen förderten.
Bei einer geringeren Lichtintensität von 500 Lux, wie sie in vielen Innenräumen herrscht, beeinträchtigte nur das Licht der LED-Lampen die Netzhaut der Ratten.
Blaues Licht kann Makuladegeneration fördern
Um weißes Licht zu erzeugen, mischen LED-Lampen blaues und gelbes Licht. Das blaue Licht kann die Hornhaut ungehindert passieren und Entzündungsprozesse in der Makula auslösen. In diesem Bereich der Netzhaut sitzen die farbempfindlichen Sinneszellen am dichtesten beieinander.
Blaues Licht führt zur Überproduktion eines Eiweißstoffes, der eine Kettenreaktion auslöst, die zum Tod der Sehzellen führt. Dadurch kommt es zu einem Verlust des Sehvermögens.
Blaues Licht schädigt außerdem Pigmentzellen der Netzhaut. Durch beschleunigte Alterungsprozesse produzieren die Zellen vermehrt Abfallstoffe (Lipofuszine), die wiederum die Sehzellen schädigen.
Eine Makuladegeneration erkennt der Augenarzt an bestimmten Ablagerungen und dunklen Flecken auf der Netzhaut. Die Krankheit ist nicht heilbar und tritt meist altersbedingt auf. Blaues Licht beschleunigt den Prozess vor allem, wenn das Auge dem Licht ungeschützt ausgesetzt ist – also zum Beispiel beim Fernsehen oder bei der Arbeit am Bildschirm.
Bislang wurden die Effekte experimentell im Tierversuch nachgewiesen. Langzeituntersuchungen am Menschen fehlen.
Schlafstörungen durch blaues Licht
Besonders groß ist die negative Wirkung des blauen Lichtes nachts. Dann nehmen nicht nur unsere Augen Schaden. Auch unsere innere Uhr gerät aus dem Takt. Licht wirkt bis in die kleinsten Molekülstrukturen des Körpers. Das lässt sich im Labor in einzelnen Zellen nachweisen. Im Dunklen schüttet der Körper Melatonin aus, das ist das Zeichen zu schlafen. Doch fällt auch nur kurz blaues Licht aufs Auge, wird die Melatoninproduktion eingestellt. Das bringt unseren Schlafrhythmus durcheinander. Mögliche Folgen sind nicht nur Schlafstörungen, sondern langfristig auch Übergewicht und Diabetes.
Augen vor LED-Licht schützen
Die Lichtintensität von LED-Lampen im Haushalt regelt eine EU-Norm. Warm-weißes Licht aus LED-Lampen gilt als weniger gefährlich für die Augen als kalt-weißes Licht. Wer das Risiko senken möchte, kann das Licht von Computermonitoren oder Smartphones in den gelblichen Bereich („Nachtmodus“) umstellen. Besonders helle LED-Leuchten sollten so eingestellt werden, dass man nicht direkt hineinschauen kann. Beim Lesen auf Bildschirmen und beim Fernsehen sollte man noch eine andere Lichtquelle im Raum einschalten – denn im Dunkeln sind die Pupillen weit gestellt und viel blaues Bildschirmlicht gelangt ins Auge.
Inzwischen sind auch LED-Lampen auf dem Markt, die einen gelb-orange eingefärbten Glaskörper besitzen. Die Tönung filtert den blauen Anteil im Licht fast komplett heraus und senkt dadurch die Gefahr für die Augen. Die Hersteller verkaufen solche LED-Lampen oft unter Bezeichnungen wie „Retro“, „Vintage“ oder „Kaminfeuer“.
Ein neues Positionspapier aus dem Amt für Heeresentwicklung der Bundeswehr in Köln skizziert die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in künftigen Kriegen. Das „Potenzial“ der KI für die deutschen Streitkräfte sei „enorm“, urteilt der ehemalige Leiter der Einrichtung, Generalmajor Reinhard Wolski. Experten zufolge wird KI nicht nur für die Optimierung der Aufklärung genutzt werden, sondern auch zum Betreiben von „Chatbots“ zur militärischen Propaganda und zur Steuerung autonomer Waffensysteme.
Die Relevanz autonomer Waffen sei bereits „mittelfristig … durchaus mit ABC-Massenvernichtungswaffen vergleichbar“, urteilt ein Spezialist des Fraunhofer-Instituts für Intelligente Analyse und Informationssysteme (IAIS), das in puncto KI mit der Bundeswehr kooperiert. Wie das neue Bundeswehr-Papier belegt, wird KI-gesteuerte Kriegführung ein so hohes Tempo gewinnen, dass menschliche Entscheidung über den Einsatz von Waffen zunehmend auf KI-Entscheidungshilfen angewiesen sein wird. Der Übergang zum reinen Maschinenkrieg, der sich humaner Kontrolle gänzlich entzieht, ist fließend.
„Enormes Potenzial“
Das Positionspapier „Künstliche Intelligenz in den Landstreitkräften“, das die Bundeswehr kürzlich veröffentlicht hat, ist in einem bereits 2018 gestarteten Prozess entwickelt worden. Federführend war dabei das Amt für Heeresentwicklung mit Sitz in Köln. Auf insgesamt fünf Veranstaltungen hat die Einrichtung unter dem Motto „Technology meets Capabilities 2.0“ die denkbaren Varianten einer Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) durch die deutschen Streitkräfte untersucht. Dabei ist sie vom Fraunhofer-Institut für Intelligente Analyse und Informationssysteme (IAIS) systematisch unterstützt worden, das bereits seit vielen Jahren im Auftrag der Bundeswehr tätig ist.[1] Bereits im vergangenen Jahr ließ sich der damalige Leiter des Heeresentwicklungsamts, Reinhard Wolski, mit der auf die Bundeswehr gemünzten Aussage zitieren: „Das Potenzial der Künstlichen Intelligenz ist enorm“.[2] In einer seiner letzten Amtshandlungen hat Generalmajor Wolski, der im September in den Ruhestand ging, ein kurzes Geleitwort für das im August fertiggestellte Heeres-Positionspapier verfasst. Der Publikation sollen weitere mit ähnlicher Schwerpunktsetzung folgen.
„Mit Massenvernichtungswaffen vergleichbar“
Grundsätzlich zu den Optionen geäußert, KI für die Kriegführung zu nutzen, hat sich im November 2018 Uwe Beyer, der als Abteilungsleiter am IAIS tätig ist. Als denkbare Beispiele nannte Beyer neben „intelligenter Massenauswertung von Daten in der Aufklärung“ und „leistungsstarken Entscheidungsunterstützungssystemen“ auch „Chatbots“ für militärische Propaganda („Operative Kommunikation“) sowie „autonome Waffen“.[3] Den Einsatz sogenannter Letaler Autonomer Waffensysteme (Lethal Autonomous Weapons Systems, LAWS), die gänzlich ohne menschliches Zutun nur auf der Grundlage KI-gesteuerter Informationsauswertung die Entscheidung zum Angriff treffen, lehnt Beyer ab, erklärt allerdings auch, die Konstruktion derartiger Maschinen sei zur Zeit noch nicht möglich. Den Einsatz „autonomer Waffen“, deren Operationen von einem Menschen zumindest formal freigegeben werden, befürwortet der IAIS-Experte jedoch. Zugleich räumt er ein, es sei bei KI-Waffen „möglicherweise schwieriger, unerwünschte Effekte auszuschließen“; bereits „mittelfristig“ sei ihre „Relevanz durchaus mit ABC-Massenvernichtungswaffen vergleichbar“. Auch könne die militärische Nutzung von KI „das Tempo in der Rüstung erheblich beschleunigen“: „Auf neue Fähigkeiten des Gegners müsste innerhalb von Monaten reagiert werden, was deutlich agilere Rüstungsprozesse erfordern würde.“ Das reduziert die Kontrollierbarkeit.
Counter-UAS-Schwärme
Das Positionspapier „Künstliche Intelligenz in den Landstreitkräften“ schildert Einsatzszenarien und einige Spezifika KI-gesteuerter Waffensysteme. Dabei geht es insbesondere um taktisch verwendbare Klein- und Minidrohnen (Tactical Unmanned Aerial Systems, TaUAS), deren Größe von „kleiner als ein Tennisball“ bis zu einer „Spannweite von über einem Meter“ reicht.[4] Die TaUAS werden in Schwärmen zu Tausenden gleichzeitig eingesetzt und dienen unterschiedlichen Aufgaben – von der Aufklärung über die Steuerung anderer eigener Waffen sowie eine gezielte Störung feindlicher Elektronik bis zu Angriffen auf feindliche Ziele. Das Positionspapier skizziert ein Szenario, in dem „Counter-UAS-Schwärme“ die Abwehr feindlicher Drohnen übernehmen, während weitere „TaUAS-Züge“ feindliche Gefechtsfahrzeuge attackieren: „Innerhalb von Sekunden steigen mehrere hundert UAS auf, zerstören gezielt die Sensorik des Gegners und markieren die Gefechtsfahrzeuge“, um sie anschließend angreifen und vernichten zu können. Die Nutzung von Drohnenschwärmen („TaUAS-Züge“) wird im Zusammenhang mit der Entwicklung eines neuen deutsch-französischen Kampfjets (Future Combat Aerial System, FCAS [5]) für die Luftwaffe bereits konkret geplant.
Fight-at-Machine-Speed
Wie das Positionspapier des Heeresentwicklungsamts bestätigt, wird die KI-Kriegführung deutlich an Tempo gewinnen. „Ein zentrales Element der zukünftigen Gefechtsführung“, heißt es in dem Dokument, „ist die Kombination klassischer Gefechtsführung mit Wellen von Cyberangriffen und Angriffen durch große Mengen automatisiert und autonom gesteuerter Systeme.“[6] Dabei werde KI nicht nur für den Waffeneinsatz selbst genutzt, sondern auch „für die Beschleunigung des Führungsprozesses durch den gezielten Einsatz KI-basierter Entscheidungsunterstützungssysteme“. Dies verändere zwar „die Struktur von Gefechten nicht grundsätzlich“, führe allerdings „zu einer gänzlich anderen Dynamik, da schneller und weiträumiger agiert werden kann und auch muss“. Die neue „Dynamik“ wiederum bewirke, dass „Entscheidungen, für die heute im Durchlaufen des militärischen Führungsprozesses teils Stunden zur Verfügung stehen“, in Zukunft wohl schon „nach Minuten oder gar Sekunden getroffen werden“ müssen. Im Fachjargon der Militärs ist von „Fight-at-Machine-Speed“ die Rede. Hinzu komme, dass „etliche automatisiert und autonom gesteuerte Systeme … mit hoher Geschwindigkeit – zum Beispiel mittels Raketen – ausgebracht und schnell und automatisiert verlegt werden“ können: „Hierdurch entsteht die Fähigkeit zum ‚Deploy-at-Machine-Speed‘.“ Das hohe Tempo überfordert strukturell die menschliche Entscheidungsfähigkeit, verlangt nach neuen KI-Entscheidungshilfen und höhlt menschliche Kontrolle immer weiter aus.
Kampfmittel Information
Zudem ist in künftigen Gefechten damit zu rechnen, dass die Kommunikation mit KI-gesteuerten Waffensystemen vom Feind gezielt mit Cyberangriffen und elektronischer Kampfführung attackiert und nach Möglichkeit unterbrochen wird, räumt das Heeresentwicklungsamt ein. Dies werde dazu führen, „dass Kommunikation in kritischen Phasen mit hoher Wahrscheinlichkeit fast immer gestört ist“. „Die Führungsüberlegenheit beruht darauf, die wenigen und ggf. kurzen Phasen von Konnektivität sofort auf allen Kanälen möglichst effizient zu nutzen“, um die KI-gesteuerten Waffen nach Kräften mit Daten zu versorgen: „Information wird neben Munition und Energie bzw. Treibstoff zum dritten wichtigen ‚Verbrauchsmaterial‘ auf dem Gefechtsfeld. Diese Ressource wird jedoch in kritischen Lagen fast immer knapp sein.“[7] Freilich führt ein Mangel an Munition oder an Treibstoff zu Handlungsunfähigkeit, während das Papier aus dem Heeresentwicklungsamt keine Aussage darüber tätigt, wie KI-Waffen, wenn sie unzureichend mit Information versorgt werden, reagieren – und ob sich die Kontrolle über sie noch bewahren lässt..
[1] S. auch Mehrwert in allen Fähigkeitsdomänen.
[2] Strategien für die Zukunft: Künstliche Intelligenz im Militär. deutschesheer.de 19.12.2018.
[3] „KI“ ist Thema für die ganze Bundeswehr. bmvg.de 12.11.2018.
[4] Künstliche Intelligenz in den Landstreitkräften. Ein Positionspapier des Amts für Heeresentwicklung. Köln, August 2019.
[5] S. dazu Rivalitäten in der EU-Rüstungsindustrie und Drohnenschwärme im Zukunftskrieg.
[6], [7] Künstliche Intelligenz in den Landstreitkräften. Ein Positionspapier des Amts für Heeresentwicklung. Köln, August 2019.
Selbstverständlich: WordPress als Software ist Open Source.
Das heißt: WordPress ist kostenfrei.
Aber es gäbe diesen Artikel nicht, wenn sich nicht auch einige Kosten hinter verschiedenen Angeboten und dem Betrieb einer eigenen WordPress-Webseite verstecken würden. Im Folgenden gehe ich auf alle Arten von Kosten ein. Ich erkläre genau, worauf du bei der Wahl deines Hosts achten solltest. Falls du den Unterschied zwischen WordPress.org und WordPress.com noch nicht kennen solltest, wird dir das im Laufe dieses Artikels ebenfalls klar.
Eine Entscheidung für WordPress ist der erste Schritt zur eigenen Webseite. Denn die Wahl eines Content-Management-Systems ist der erste Schritt, um die eigene Webseite zu realisieren.
WordPress ist schon mehrere Jahre keine reine Software mehr nur und ausschließlich für Blogs. WordPress hat sich als CMS für jedwede Art von Webseiten etabliert und entwickelt sich stetig fort.
Die Bedienung und Vielfalt des WordPress Angebots sind sicherlich zwei Hauptfaktoren, dass mittlerweile mehr als 30% aller Webseiten WordPress nutzen. Aber, dass WordPress auch noch kostenfrei ist, macht das Angebot unschlagbar.
Kostenfrei? Nicht unbedingt. Abhängig vom Anspruch, den du an die Realisierung deiner Webseite stellst, fallen nämlich weitere Kosten an. Denn es gibt mehrere mögliche Varianten, die alle eigene Vorteile sowie Nachteile haben.
WordPress.org ist kostenlos!
Auf der Seite WordPress.org findest du die nötigen Installationsdateien. Auch News, kostenlose Themes sowie Plugins und eine Menge hilfreicher Informationen aus dem Community-Forum lassen sich dort einsehen oder herunterladen.
Kosten für eine Domain
Auf WordPress.org bekommst du jedoch keinen Hosting-Service oder eine Domain angeboten. Hierfür brauchst du einen anderen Dienstleister. Außer du hast einen eigenen Server laufen. Diese Dienstleister lassen sich eine Domain auf ihrem Server in aller Regel bezahlen.
Die Angebote von Domains sind im Allgemeinen ganz unterschiedlich. Diverse Paketpreise, kostenlose Varianten und vieles mehr lassen sich finden. Die Preisspanne ist groß. Achte bei deiner Wahl eines Hosts genau auf die Details des Angebots.
Designkosten
Themes sind eventuell ein weiterer Kostenfaktor. Es gibt zahlreiche gratis Themes. Aber je nach eigenem Anspruch und Wünschen für gewisse Funktionen muss man doch zu Premium-Themes zurückgreifen.
Die Kosten für Premium-Themes belaufen sich in der Regel auf 30 bis 50€.
Wer zum Beispiel Responsives Design wünscht oder unterschiedliche Anpassungen von Schriftgröße, Art der Schrift, hochauflösenden Bildern wünscht kommt meist nicht um ein Premium-Theme herum. Denn kostenfreie Themes liefern meistens nur wenige dieser Funktionen. Manchmal erhält man zu seinem Premium-Theme gleich mehrere nützliche Plugins dazu.
Kosten von Plugins
Bei Plugins ist es das gleiche Spiel wie bei Themes. Auch hier gibt es auf WordPress.org über 30.000 kostenlose Erweiterungen für deine Webseite. Ebenso viele kostenpflichtige Lösungen sind vorhanden.
Dein Einzelfall entscheidet darüber, ob du unter den kostenlosen Plugins fündig wirst.
Gewisse Features sind jedoch in kostenpflichtigen Varianten oft besser gelöst. Die Ladegeschwindigkeit deiner Webseite ist besser oder der Code ist besser an den Zugriff von Suchmaschinen angepasst.
Manche Funktionen wie bei unserem Plugin Lead Revolutionen sind frei gar nicht in dieser Qualität verfügbar. Ich habe dieses Plugin selbst programmiert, da es kein besseres Tool gibt, um konsequent Besucher in Kunden zu konvertieren.
Kosten für einen professionellen Webdesigner
Zeit ist kostbar. Nicht jeder kann sich leisten noch nebenbei eine Webseite zu erstellen. Wer vorhat eine professionelle Webseite zu erstellen, kommt meistens nicht um Unterstützung herum, die das nötige Knowhow mitbringt. Viele Konfigurationen machen Mühe, wenn diese optimal erstellt werden sollen. Slider, Kontaktformulare, ein Online-Shop, Suchmaschinenoptimierung und ähnliches lassen sich nicht einfach mal nebenher erstellen und durchführen.
Entweder mühsam aneignen oder einen professionellen Webdesigner beauftragen. Aber auch das sind Kosten.
Unterhalt der Webseite
Eine erfolgreiche und professionelle Webseite benötigt Pflege. Mit einmal aufsetzen ist es so gut wie niemals getan.
Informationen veralten, WordPress, Plugins oder Themes erhalten Updates aus einer Weiterentwicklung. Sicherheitslücken müssen geschlossen werden. Eine regelmäßige Datensicherung sollte ebenfalls vorgenommen werden. Suchmaschinen-Kriterien ändern sich und neue Optimierungen sind fällig.
Zumindest solltest du dir immer im Klaren sein, dass eine Webseite so gut wie niemals abgeschlossen ist. Genauso wie beim Webdesign gilt hier wieder das Prinzip: Investiere deine eigene Zeit oder beauftrage jemanden, der es für dich macht.
WordPress.com die kostenpflichtige Dienstleistung
WordPress.com ist eine Dienstleistung, die von einem der WordPress Gründer initiiert wurde. Hierbei handelt es sich nicht um eine Open Source Software, auch wenn die Basis Version kostenlos ist.
Man hat eine Auswahl verschiedener Leistungspakete, bei denen beispielsweise das Hosting einer Domain bereits inklusive ist. Abo Gebühren werden fällig, sobald dir die Einschränkungen der kostenlosen Basisvariante nicht mehr genügen.
Im Gegenzug dafür bietet WordPress.com jedoch Komfort. Es ist kein Download der Software nötig. Auch werden Updates automatisch durchgeführt und einen externen Host benötigst du ebenfalls nicht mehr.
Ein kurzer Überblick über die verschiedenen Leistungspakete:
Free:
Dies ist die kostenlose Version. Du erhältst ein WordPress.com URL und hast eingeschränkte Anpassungsoptionen. Keine Premium-Themes. Auch E-Commerce ist nicht möglich. Dein Speicher beträgt lediglich 3 Gigabyte. Dazu gibt es dauerhafte WordPress Werbung.
Persönlich:
4€ im Monat – Dieser Tarif erweitert deinen Speicher auf 6 Gigabyte und du erhältst Zugang zum Support von WordPress.com und du bekommst nicht länger WordPress Werbung angezeigt.
Premium Paket:
8€ im Monat – kostet der eigentliche Basis-Zugang. Hier hast du Zugriff auf Premium-Themes. 13 Gigabyte Speicher, Erweiterte Designanpassung, Einfaches Bezahlen, Monetarisierung der Webseite, Erweiterte Social-Media-Funktionen, VideoPress-Unterstützung, Integration von Google Analytics.
Business-Paket:
Für 25€ im Monat bringt das Business-Paket zu allen Premium Angeboten 200GB Speicher mit und die Funktionen SEO-Tools zu nutzen, personalisierte Hilfe zu erhalten, Plugins zu installieren, Themes hochzuladen sowie das WordPress.com-Branding zu entfernen.
E-Commerce-Paket:
45€ kostet das umfangreichste Paket. Dieses liefert über das Business-Paket hinaus folgende Angebote: Zahlungen in über 60 Ländern entgegennehmen, Integrationen für die besten Versandunternehmen, Unbegrenzte Produkte oder Dienstleistungen, E-Commerce-Marketingtools sowie Anpassbare Premium‑Themes für Einsteiger.
Fazit zu den Kosten von WordPress
Grundsätzlich ist WordPress kostenlos. Das stimmt und ist Fakt.
Wer aber gewerblich oder professionell eine Webseite betreiben möchte, kommt schnell an einigen Kostenfaktoren nicht vorbei. Zumindest ein Host muss in aller Regel bezahlt werden.
Wer viel Zeit und Knowhow hat, kann eine Menge selbst machen und spart damit sämtliche Zusatzkosten von Webdesign und Webseiten-Pflege ein.
WordPress.com ist eine komfortable Lösung. Diese ist auf Dauer gesehen jedoch recht teuer, denn erst die Version für 300€ im Jahr bietet wirkliche Anpassungsmöglichkeiten. Wenn es dir wichtiger ist, dass du deine WordPress-Website frei gestalten und um Funktionen Dritter erweitern kannst, fährst du mit WordPress.org deutlich besser. In diesem Fall zahlt man zwar für das Hosting, die Domain, eventuell für ein Premium-Theme und Premium-Plug-ins, doch im Gegenzug behält man stets die Kontrolle über seine WordPress-Webseite.
Wo bleibt der Aufschrei? Rentner zahlen doppelt Steuern und doppelt Sozialabgaben. Fiskus und Krankenkassen räubern die Alten aus. Wer klagt, läuft ins Leere. Die Wut steigt ob dieser Ungerechtigkeit.
„Rentensteuer verstößt gegen die Verfassung!“, titelt die „Bild“. Das dürfte Finanzminister Olaf Scholz (SPD) ziemlich wurscht sein. Er weiß das schon lange – und besteuert weiter doppelt. Er weiß auch schon lange, dass Betriebsrentner doppelte Krankenkassenbeiträge zahlt, das ficht ihn aber nicht an. Dank Doppelbesteuerung und -verbeitragung schwimmen Staat und Sozialkassen im Geld – das ist aber das Geld der Bürger, denen es abgeht. So langsam begreifen Rentner, dass Brutto-Rente nicht gleich Netto-Rente ist.
Der Verein Direktversicherungsgeschädigte (DVG) läuft gegen die Doppelverbeitragung ihrer betrieblichen Altersvorsorge Sturm. Gegen die Doppelbesteuerung zieht der Bund der Steuerzahler ins Feld. Plusminus widmete sich dieses Skandals.
Doppelt Steuern zahlen verfassungswidrig
Doppelbesteuerung ist definitiv verfassungswidrig, das ficht die Politiker der vermeintlichen Volksparteien aber nicht an. „Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat ganz klar entschieden – jeder Fall der Doppelbesteuerung ist verfassungswidrig“, so der ehemalige Chef der Deutschen Rentenversicherung, Franz Ruland, „Plusminus“ gegenüber. Wer dagegen aufbegehrt, muss sein Recht aber selbst durchsetzen, denn die Politik stellt sich taub. „Das ist ein politischer Skandal“, kommentiert Johanna Hey, Institut für Steuerrecht an der Universität Köln im ARD-Wirtschaftsmagazin die Ignoranz der Politik gegenüber den Entscheidungen des BVerfG.
Der Münchner Richter Egmont Kulosa am Bundesfinanzhof (BFH) hält die Ausgestaltung der derzeitigen Rentenbesteuerung für verfassungswidrig. Nach der schrittweisen Einführung der Besteuerung von Renten 2005 sind die damaligen Steuerzahler nicht entsprechend entlastet worden, werden jetzt aber viel höher belastet. Sprich, sie wurden viel weniger entlastet, als sie später steuerlich belastet werden – damit zahlen sie doppelt Steuern.
Die Jungen sind die Dummen
Die Verfassungsrichter hatten schon 2002 davor gewarnt, was der Regierung aber herzlich egal ist. Zur Erinnerung: Rot-Grün unter Gerhard Schröder (SPD) beschloss deshalb 2005 die schrittweise Besteuerung auch der Renten. Im Gegenzug zur Rentenbesteuerung wurden die finanziellen Aufwendungen für die Altersvorsorge schrittweise steuerfrei gestellt.
„Es bedarf keiner komplizierten mathematischen Übungen, um bei Angehörigen der heute mittleren Generation, die um 2040 in den Rentenbezug eintreten werden, eine Zweifachbesteuerung nachzuweisen“, zitierte die „Süddeutsche Zeitung“ Kulosa. Ab 2040 müssen die Rentner voll für ihre Ruhestandsbezüge Steuern zahlen. Dumm, dass sie ihre Beiträge für die Altersvorsorge nur 15 Jahre lang, sprich von 2025 bis 2039 abziehen können – und auch das nur bis zum Höchstbetrag. Praktisch bedeutet das, dass die mittlere Generation bis zum Lebensende volle Rentensteuer bezahlen muss, aber höchstens 15 Jahre lang bei den Kosten der Altersvorsorge entlastet wird.
Doppelbesteuerung schon lange bekannt
Das Problem der Doppelbesteuerung sei der Politik von Anfang an bekannt gewesen, so der „Münchner Merkur“: „Professor Franz Ruland, Ex-Geschäftsführer des Verbandes der Deutschen Rentenversicherungsträger, ging bereits im Jahr 2003 von einer ab 2018 einsetzenden Doppelbesteuerung aus. Sogar der Erfinder der derzeitigen Renten-Besteuerung, Bert Rürup, und der damalige Chef der Rentenversicherung BfA, Herbert Rische, warnten den damaligen Finanzminister Peer Steinbrück und den damaligen Wirtschaftsminister Franz Müntefering (beide SPD) schon 2007 vor der Zweifachbesteuerung, wenn es keine Änderung bei der Übergangsregelung gebe.“
Wer ab 2014 in Rente geht, zahlt drauf – das haben die Brüder Günter und Werner Siepe in einer Studie vorgerechnet. Der Durchschnittsrentner, der 2019 in Rente geht, zahlt 18 871 Euro zu viel an Steuern. Er zahlt für 65 405 Euro seiner Rente keine Steuern, während seines Arbeitslebens hat er aber auf 84 276 Euro an Rentenbeiträgen Steuern zahlen müssen.
Doppelbesteuerung ab 2015
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Doppelbesteuerung von 2015 bis 2040
Standardrentner mit 45 Beitragsjahren
Rentenbeginn
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steuerpflichtige Beiträge
zu wenig / zu viel versteuert
2005
119937
66750
53187
2006
115139
68810
46329
2007
110637
70755
39882
2008
106695
72638
34057
2009
103695
74432
29263
2010
99878
76072
23806
2011
95355
77601
17754
2012
91744
79035
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2013
87121
80323
6798
2014
83354
81434
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2015
79618
82399
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2016
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83128
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2017
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83700
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Quelle: Münchner Merkur/Versicherungs Berater Gesellschaft
FDP-Vize Wolfgang Kubicki will eine Verfassungsklage anstrengen, falls die Bundesregierung den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit nicht ausräumen könne.
Die Doppelbesteuerung reiht sich ein in die Abzock-Politik von Rot-Grün-Schwarz. Denn Betriebsrentner und Direktversicherte zahlen nicht nur doppelt Steuern, sondern auch doppelt Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung.
Zum Hintergrund
Seit dem Jahr 2005 gilt die nachgelagerte Besteuerung. Das heißt, in der Erwerbs- und damit Einzahlungsphase dürfen Beiträge zur Altersvorsorge steuermindernd als Sonderausgabe berücksichtigt werden, im Gegenzug wird in der nachgelagerten Auszahlungsphase die Rente besteuert. Das ist zunächst einmal kein schlechter Ansatz: Denn in der Regel ist der persönliche Einkommensteuersatz in den Erwerbsjahren, in denen die Beiträge steuermindernd abgesetzt werden können, deutlich höher als im Rentenalter, wenn die Rente versteuert wird. Dabei erfolgt die Systemumstellung schrittweise, bis 2040 komplett auf das neue System umgestellt ist. Allerdings wurden die Besteuerungsdaten vor 2005 festgelegt und seitdem nicht mehr überprüft. Das ist aus Sicht des BdSt aber erforderlich, um Fälle einer Zweifachbesteuerung zu vermeiden.
Ein Großteil der Menschen investieren ihre Mietzahlungen in ihren Vermieter, anstatt durch einen Austausch des Mietvertrages in einem Mietkaufvertrages mit Kaufoption. nach Abklärung entsteht dadurch systematisch Immobilieneigentum. Eigenleistungen an der Immobilie können nach Ende der Mietphase oder auch sofort angerechnet werden. Bei sofortiger anteilmäßiger Anrechnung der Mietzahlungen oder Eigenleistungen besteht Notarzwang. Die Tilgung der Immobilie kann individuell durch eine notariell, vereinbarte , lebenslange Rente oder auch über eine anteilmäßige Kapitaloption erbracht werden. Dies gilt es vorab durch uns abzuklären, wie die Tilgung erbracht wird. Weitere Infos unter der http://www.immo-sofortfinanzierung-mietkauf.de mfg Günter Draxler
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