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Krieg gegen das Bargeld: Neue Regeln und Preise bei der Bargeldausgabe………….

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Banken schränken Schritt für Schritt das Abheben und Einzahlen von Bargeld ein

Die Banken setzen ihren Krieg gegen das Bargeld fort. Besonders ungern sehen viele Finanzinstitute, wenn die Bürger an den Automaten oft Bargeld abheben oder einzahlen. Das soll teurer oder umständlicher gemacht werden.

Symbolbild. Foto: Pixabay

Die Deutschen lieben Bargeld. Die Banken hassen Bargeld. So könnte man es vereinfacht ausdrücken. In ihrem Kampf gegen das Bargeld lassen sich die Banken immer neue Tricks einfallen, um den Deutschen die Lust am Bargeldverkehr zu nehmen.

Einige Banken haben die Preise für die Geldausgabe erhöht. Andere haben die Summe der kostenlosen Bargeldabhebungen pro Monat reduziert [siehe Bericht »Stern«]. Selbst das Einzahlen von Bargeld wird immer mehr eingeschränkt.

Diese Entwicklung betrifft nicht nur Direktbanken. Sogar an einigen Sparkassen lässt sich diese Tendenz beobachten. Den Finanzinstituten ist es ein Dorn im Auge, dass die Deutschen immer noch so an ihrem Bargeld hängen und nicht wie in den USA oder in Schweden mit der Kreditkart oder dem Smartphone bezahlen. Daher gibt es immer wieder Initiativen, Werbekampagnen oder lancierte Zeitungsartikel, um den Deutschen die Lust am Bargeld zu nehmen und Geschmack auf die bargeldlose Zunkunft zu machen.

Die Finanzinstitute arbeiten hart daran, Bargeld Schritt für Schritt überflüssig zu machen. In den letzten Jahren wurden beispielsweise Millionen Bank- und Kreditkarten mit der Funktechnik NFC (»Near Field Communication«) ausgestattet, um beim Einkaufen kontaktloses Bezahlen an der Kasse zu ermöglichen [siehe Bericht »Stern«]. Anstatt die Bank- oder Kreditkarte in ein entsprechendes Lesegerät zu stecken, werden diese an ein NFC-fähiges Lesegerät gehalten. So versucht man, den Kunden den Gebrauch der neuen Karten so schmackhaft wie möglich zu machen.

Doch die meisten Deutschen widerstehen der Verführung. Sie fürchten um ihre Privatsspähre. Der Staat und die internationalen Konzerne und Finanzinstitute sollen nicht die totale Informations-Kontrolle über jeden kleinen Einkauf bekommen.

 

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Deutsche Bank fällt als einziges Institut bei US-Stresstest durch………..

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Deutsche Bank fällt als einziges Institut bei US-Stresstest durch

Die US-Notenbank Federal Reserve hat der US-Tochter der Deutschen Bank „erhebliche Schwächen“ bescheinigt. Das deutsche Geldinstitut sei nicht krisensicher.
Federal Reserve: Die Konzernzentrale der Deutschen Bank in Frankfurt
Die Konzernzentrale der Deutschen Bank in Frankfurt ©REUTERS/Ralph Orlowski

Die Deutsche Bank ist im zweiten Teil des US-Stresstests der großen Geldinstitute durchgefallen. Der Test habe teilweise „erhebliche Schwächen“ bei der US-Tochter der größten deutschen Bank offenbart, teilte die US-Notenbank Federal Reserve mit.

Die Deutsche Bank in den USA sei in ihren Planungen und internen Abläufen nicht ausreichend für Krisensituationen gewappnet. Der Federal Reserve zufolge seien „weitverbreitete und bedenkliche Defizite“ in allen Bereichen der Kapitalplanung festgestellt worden.

Die US-Notenbank konstatierte unter anderem gravierende Mängel in der Datenverarbeitung, den Voraussagen über Einnahmen und Verluste sowie in den internen Kontrollsystemen. Diese Schwächen weckten Besorgnisse hinsichtlich der Fähigkeiten der Deutsche-Bank-Tochter, „ihre Kapitalbedürfnisse auf vorausschauender Basis festzulegen“.

Die Deutsche Bank erklärte, sie habe umfangreich investiert, um ihre Kapitalplanung sowie ihre Kontrollen und Infrastruktur zu verbessern. Die DB USA Corporation habe dabei bereits Fortschritte erzielt. Sie werde ihre Anstrengungen fortsetzen und weiterhin mit den Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten, teilte die Bank mit.

Stresstests als Reaktion auf die Finanzkrise

Die erste Runde der Belastungsprobe, deren Ergebnisse vor einer Woche veröffentlicht worden waren, hatte die Deutsche Bank noch erwartungsgemäß bestanden. Dabei wurden die Kapitalreserven der Bank bewertet. Beim zweiten Teil hatten die meisten Experten damit gerechnet, dass die Bank die Aufseher nicht überzeugen würde. Das Institut war bereits 2015 und 2016 durchgefallen.

Ob der negative Test dazu führen könnte, dass die Deutsche Bank ihre Präsenz in den USA noch weiter zurückfährt als ohnehin bereits geplant, ist unklar. Zusätzliche Veränderungen in den USA scheinen jedoch unausweichlich. David Hendler, Analyst der Beratungsfirma Viola Risk Advisors, verglich die Deutsche Bank mit einem Flugzeug, „das nicht sicher ist, weil seine Systeme nicht funktionieren. Wie kann eine Bank, die eine der größten Handelsadressen in der Welt ist, nicht die minimalsten Sicherheitsvorkehrungen haben? Das ist schon erstaunlich.“ Es sei nicht zuletzt die Aufgabe der europäischen Aufseher, die Bank stärker zu überwachen. „Es scheint fast so, als wollten die nicht die Verantwortung für diese Bank übernehmen und lassen die Fed den bösen Jungen spielen“, sagte Hendler.

Die Stresstests waren als Reaktion auf die Finanzkrise von 2008 eingeführt worden. Sie sind Teil der sogenannten Dodd-Frank-Reformen, die den Finanzsektor gegen weitere Krisen wappnen und damit die US-Steuerzahler vor kostspieligen Bankenrettungen bewahren sollten. Besteht ein Institut den CCAR-Test nicht, kann die Fed Dividenzahlungen oder Aktienrückkaufprogramme der Institute verweigern. Auslandsbanken dürfen unter Umständen dann kein Kapital an ihre Mutterkonzerne auszahlen.

Die Deutsche Bank gehört zur Gruppe von Instituten, die von den Aufsehern wegen ihrer Größe, ihrer Vernetzung innerhalb des Finanzsystems und wegen ihrer Geschäfte besonders streng kontrolliert werden. Vor einigen Jahren hatte der Internationale Währungsfonds das Frankfurter Institut sinngemäß als riskanteste Bank der Welt bezeichnet. Vor allem ihr Derivatebestand im sogenannten Handelsbuch gilt vielen Experten als sehr riskant.

US-Präsident Donald Trump hatte mit dem Argument einer „exzessiven Überregulierung“ zuletzt eine Aufweichung dieser Regeln angestoßen, die unter anderem kleinere und mittlere Banken von den Stresstests ausnimmt. Große Banken sollen aber auch weiterhin getestet werden. Die nun untersuchten 35 Institute stehen für 80 Prozent aller Vermögenswerte von Finanzinstituten in den USA.

 

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Gewinnen heißt nicht Erster sein,,,,,,,,,,,,,

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Gewinnen heißt nicht Erster sein

Höher, schneller, weiter – das war einmal. Wer es heute im Job zu etwas bringen will, muss die Spielregeln nicht beherrschen. Sondern verändern.

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Eine Karriere-Glosse von 

Präsentation im Unternehmen

DPA

Präsentation im Unternehmen

Der Tag des Grauens ist erst in drei Monaten, doch schon jetzt hat Heike schlaflose Nächte. Denn es wird so sein wie immer: Sie wird die glänzenden Zahlen ihrer Abteilung präsentieren, alle werden sie beglückwünschen. Anschließend wird Eleonore die noch glänzenderen Zahlen ihrer Abteilung vorstellen, und plötzlich wird Heikes Präsentation nicht mehr glänzen, sondern aussehen wie ein Festivalgelände nach Starkregen.

Das Schlimme ist: Heike kann nichts dagegen tun. Das Unternehmen, für das sie und ihre Erzfeindin Eleonore arbeiten, hat zwei wichtige Geschäftsbereiche: Beverages (Eleonore) und Cleaning Services (Heike). Während aber Eleonore mal eben ein neues, crazy Getränk auf den Markt werfen kann, das keiner braucht, dafür aber irrsinnige Margen liefert, ist Heike gefangen in einem brutalen Preiskampf mit anderen Putzdienstleistern sowie der Tatsache, dass immer weniger Menschen bereit sind, für wenig Geld stundenlang Böden zu schrubben und Regale abzustauben. Heike ist clever und diszipliniert, sie gibt im Job alles – doch gegen Eleonores fröhliches Lifestyle-Universum sieht sie mit ihrer drögen Service-Abteilung kein Land.

Frustriert blättert sie in alten Wirtschaftszeitschriften, was sie gerne tut, um etwas runterzukommen. Dabei stößt sie auf einen jahrealten Bericht, in dem McKinsey die wichtigsten Management-Trends der kommenden Jahrzehnte analysiert. Einer der Trends trägt den charmanten Titel „Gewinnen heißt nicht Erster sein“. Klingt paradox, doch in Heike, deren beruflicher Erfolg seit jeher darin gründet, noch härter, noch konzentrierter und noch schneller zu arbeiten als andere, bringt es eine Seite zum Klingen.

Die Regeln des Spiels zum eigenen Vorteil zu ändern

Eins zeige der Aufstieg von Giganten wie Google, Facebook oder Amazon deutlich, führen die Unternehmensberater aus: Oft bedeute „Gewinnen“ nicht, als Erster ins Ziel zu kommen oder eine Sache am Besten zu können. Sondern immer häufiger bedeute „Gewinnen“ eben: die Regeln des Spiels zum eigenen Vorteil zu ändern.

Heike muss plötzlich an ihre Jugendfreundin Katja denken. Zu Weihnachten bekam Katja immer ein Gesellschaftsspiel geschenkt. „Siedler von Catan“, „Carcassone“, solche Spiele. An den beiden Weihnachtsfeiertagen spielte Katja das Spiel mit ihren Eltern und Geschwistern, bis es ihr beinahe zu den Ohren rauskam. Am dritten Tag nach Heiligabend dann kam Heike zu ihr, um das Spiel auszuprobieren. Und immer, wenn Heike im Begriff war zu gewinnen, sagte Katja „Ach, was ich vorhin beim Erklären vergessen hatte…“ und zauberte eine Heike bislang unbekannte Regel aus dem Hut, die ihren Vorsprung blitzartig zunichte machte. Das „Katja-Prinzip“ hatte Heike das früher genannt, und jetzt begriff sie: Das Katja-Prinzip war das Google-Prinzip. Oder anders formuliert: Endlich eine Waffe gegen Eleonore.

Ziemlich beste Feinde

Absurdes aus der Arbeitswelt

Ullstein Taschenbuch; 240 Seiten; 8,99 Euro

Drei Monate später, die Präsentationen von Heike und Eleonore sind gehalten und der direkte Vergleich fiel aus wie üblich, wirft Heike in die Runde: „Ich frage mich, ob unsere Performance-Parameter noch zeitgemäß sind.“ Die Vorstandsriege guckt fragend. „Naja“, fährt Heike fort, „die EU will Plastik verbieten, aber bei uns spielen Nachhaltigkeit und Umwelt keine Rolle.“ Irritierte Blicke, betretenes Schweigen. Dann der einstimmige Beschluss: Ab sofort wird Nachhaltigkeit als Top-Performance-Indikator eingeführt.

Heike registriert zufrieden, wie Eleonore schluckt. Mit ihren Millionen von Plastikflaschen, Strohhalmen und Wegwerfdosen wird sie es künftig schwer haben. Heike dagegen wird die Reinigungsmittel ihrer Truppe durch umweltfreundliche Produkte ersetzen, and that’s it. Spiel, Satz, Sieg.

Sie stellt fest: Stimmt schon, gewinnen muss anders definiert werden. Aber Spaß macht es immer noch.

 

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Autostellplätze in deutschen Großstädten werden zum Luxusgut………..

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Autostellplätze in deutschen Großstädten werden zum Luxusgut
26. Juni 2018

Autostellplätze in deutschen Großstädten werden zum Luxusgut

Parkplätze sind in Großstädten oft Mangelware. Wer einen festen Platz für sein Auto sucht muss daher immer tiefer in die Tasche greifen. Einer aktuellen Analyse von immowelt.de zufolge werden für einen Stellplatz oder eine Garage bis zu 170 Euro pro Monat fällig.

Ein Auto entwickelt sich für viele Deutsche zum Luxusgut. Alleine die Fixkosten wie Steuern und Versicherung plus Werkstattkosten betragen im Schnitt rund 140 Euro im Monat. Großstädter haben noch ein ganz anderes Problem. Wer das geliebte Auto sicher abstellen will, muss immer tiefer in die Tasche greifen. Am teuersten sind Garagen und Stellplätze in Frankfurt. Autobesitzer müssen dafür in der Mainmetropole bis zu 170 Euro Miete zahlen. Das zeigt eine immowelt.de-Analyse von Stellplätzen und Garagen in den 14 größten deutschen Städten.

Enorme Preisspanne

Die Spanne ist aber enorm. Suchende werden laut immowelt.de in Frankfurt auch ab 21 Euro Miete pro Monat fündig. Allerdings befinden sich derartige Stellflächen eher in den Randbezirken. Pkw-Besitzer, die hingegen in der Innenstadt einen Stellplatz suchen, weil sie beispielsweise täglich in die Arbeit pendeln, müssten Spitzenpreisen hinnehmen.

Hohe Stellplatz-Mieten in Stuttgart und Nürnberg

Ebenfalls teure Pflaster sind Nürnberg und Stuttgart. In der Schwabenmetropole reicht die Preisspanne von 21 Euro für den günstigsten Stellplatz bis zu 150 Euro für den teuersten. Gerade aufgrund der Lage in einem Kessel und dem damit begrenzten Platzangebot sind Stellplätze in der dicht besiedelten Innenstadt häufig hochpreisig. Eine ähnlich große Preisspanne verzeichnet Nürnberg: Die Minimalpreise liegen bei 21 Euro, die Maximalpreise bei 146 Euro.

Dresden am günstigsten

Selbst das sonst so teure München (maximal 118 Euro) oder das boomende Berlin (maximal 129 Euro) liegen preislich unter Nürnberg und Stuttgart. Die günstigsten Stellplätze oder Garagen aller untersuchten Städte finden Suchende hingegen in Dresden. Zwischen 16 und 60 Euro kostet hier das Zuhause fürs Auto. Ähnlich niedrige Preisspannen gibt es sonst nur noch in Hannover oder den beiden Ruhrgebietsstädten Dortmund und Essen. (mh)

 

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Verkauf ehemaliger landwirtschaftlicher Grundstücke ist nicht steuerpflichtig……………

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Verkauf ehemaliger landwirtschaftlicher Grundstücke ist nicht steuerpflichtig
27. Juni 2018

Verkauf ehemaliger landwirtschaftlicher Grundstücke ist nicht steuerpflichtig

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der Verkauf von ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen Jahrzehnte nach der Aufgabe der landwirtschaftlichen Tätigkeit nicht der Besteuerung unterliegt.

In einen richtungsweisenden Verfahren, bei dem die Erben eines ehemaligen Landwirts klagten, hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass der Verkauf von ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen Jahrzehnte nach der Aufgabe der landwirtschaftlichen Tätigkeit nicht der Besteuerung unterliegt. Im entschiedenen Fall haben die Enkel eines Landwirtes ehemalig landwirtschaftlich genutzte Flächen, die inzwischen Bauland wurden, verkauft. Das Finanzamt hat den Verkauf zum Anlass genommen, bei den Erben die Aufgabe eines angeblich verpachteten landwirtschaftlichen Betriebs zu unterstellen und Steuern im fünfstelligen Bereich zu fordern. Die Erben hatten bereits das Verfahren vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz gewonnen. Nachdem die Revision nach Nichtzulassungsbeschwerde der Finanzverwaltung zugelassen wurde, hat der BFH dem steuerfindigen Vorgehen der Finanzverwaltung eine klare Absage erteilt.

In der mündlichen Verhandlung haben die Richter vollständig die Argumentation der Kläger, vertreten durch die Kanzlei Dr. Kling Heufelder, bestätigt, dass nach der Aufgabe eines Betriebes (hier Land- und Forstwirtschaft) es zwangsweise zu einer Aufdeckung der stillen Reserven kommt. Auch ein sogenanntes Verpächterwahlrecht, welches von der Finanzverwaltung unterstellt wurde und von den Erben konkludent ausgeübt worden sei, hat der BFH nicht erkannt. Durch dieses unterstellt auf die Erben übergehende Verpächterwahlrecht wollte die Finanzverwaltung weiterhin von landwirtschaftlichem Betriebsvermögen ausgehen; dies mit der Konsequenz, dass beim Verkauf oder der (unentgeltlichen) Übertragung auf Angehörige eine Besteuerung des Aufgabegewinns mit Einkommensteuer zu erfolgen hätte.

Der BFH hat in der mündlichen Verhandlung auch deutlich gemacht, dass er anders als von der Finanzverwaltung und dem dem Verfahren beigetretenen Bundesminister der Finanzen (BMF) vorgetragen, keine Änderung der Rechtsprechung vorgenommen hat und auch mit dem entsprechenden BMF-Schreiben im Einklang steht.

Der Versuch, das Versäumnis bei Aufgabe des land-und forstwirtschaftlichen Betriebs und Verteilung der Grundstücke auf die Erben eine Beteuerung vorzunehmen, zu heilen, kann durch dieses Konstrukt der Finanzverwaltung Jahrzehnte später nicht mehr gelingen.

Die Resonanz bei der mündlichen Verhandlung und die Angaben der Finanzverwaltung haben deutlich gemacht, dass es offensichtlich eine Vielzahl ähnlich gelagerter Sachverhalte gibt. Es bleibt abzuwarten, wie die Finanzverwaltung auf das Urteil reagiert. Die Kanzlei Dr. Kling Heufelder empfiehlt, bei dem Versuch der Besteuerung von ehemaligen Wiesen und Äckern, die zwischenzeitlich wertvolles Bauland geworden sind, sich immer zu wehren. (sw)

 

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Preisschere in deutschen Städten geht immer weiter auseinander…………..

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Preisschere in deutschen Städten geht immer weiter auseinander
26. Juni 2018

Preisschere in deutschen Städten geht immer weiter auseinander

Die Immobilienpreise in den wichtigsten deutschen Zentren sind innerhalb von drei Jahren um mehr als 30% gestiegen. Zugleich gibt es enorme und deutlich zunehmende Preisunterschiede in einzelnen Stadtteilen. Das zeigt eine aktuelle Studie des Maklerunternehmens Homeday.

Die Preise für Wohneigentum in den sieben wichtigsten deutschen Immobilienmärkten – Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf – haben allein in den letzten drei Jahren um mehr als 30% zugelegt. Zwischen 3.250 Euro je min Düsseldorf und 6.850 Euro in München müssen derzeit üblicherweise für den Kauf einer Eigentumswohnung eingeplant werden. Innerhalb der Metropolen bestehen je nach Standort der Immobilie allerdings oft enorme Preisunterschiede. Dies zeigen aktuelle Berechnungen des Maklerunternehmens Homeday. Demnach beträgt die Preisspanne zwischen sehr günstigen und sehr teuren Stadtteilen in den A-Städten durchschnittlich 75%.

Die Schere öffnet sich

„Die Schere zwischen teuren und günstigen Lagen öffnet sich in den Metropolstädten immer weiter”, macht Steffen Wicker, Gründer und Geschäftsführer von Homeday, deutlich. „Während Wohnungen in angesagten Trendvierteln für das Gros der Käufer nicht mehr finanzierbar sind, gibt es in der Nachbarschaft oft deutlich preiswertere Alternativen. Bezahlbarer Wohnraum ist trotz des anhaltenden Immobilienbooms also vielerorts noch vorhanden.”

Homeday verweist unter anderem auf Hamburg. Der Analyse zufolge liegt dort das allgemeine Preisniveau in mehr als 25 Stadtteilen bei unter 3.000 Euro pro m2. In den 20 teuersten Wohngegenden werden hingegen Quadratmeterpreise von mehr als 5.000 Euro fällig. Auch in Frankfurt am Main müssen Käufer in hochpreisigen Lagen häufig doppelt so viel bezahlen wie in sehr günstigen Wohngebieten.

„Sonderfall” München

Der Immobilienmarkt in München fällt gleich mehrfach aus der Reihe. Bereits die „Einstiegspreise” in den günstigsten Ecken der bayerischen Landeshauptstadt haben mit rund 6.000 Euro pro m2 ein Niveau erreicht, das sonst nur in den teuersten Vierteln deutscher Großstädte zu finden ist. In einigen Bezirken müssen Käufer in München in der Regel sogar zwischen 9.400 Euro und 11.500 Euro rechnen. Kaufpreise jenseits der 700.000-Euro-Marke für 75m2 sind daher an der Tagesordnung.

Randlagen ziehen an

„Im Hinblick auf die ausufernden Kosten in den hochpreisigen Lagen gewinnen bezahlbare Alternativen in der Umgebung zunehmend an Attraktivität bei Immobilienkäufern”, erklärt Wicker. „Die Folge ist allerdings auch hier ein zusätzlicher Preisanstieg in den begehrten Regionen. Entsprechende Entwicklungen lassen sich bereits heute in zahlreichen städtischen Randlagen nachweisen. Das Beispiel München, wo es de facto keinen preislichen Spielraum mehr nach unten gibt, zeigt sehr eindringlich, in welche Richtung es auch in den anderen Metropolstädten gehen kann”, so Wicker. (mh)

 

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DIFI rutscht weiter ins Minus………..

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DIFI rutscht weiter ins Minus

Deutscher Immobilienfinanzierungsindex (DIFI) von JLL und dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW)

Bildunterschrift: (c) JLL

Deutschland, 28.06.2018 | 75 Views

FRANKFURT, 28. Juni 2018 – Der Abwärtstrend des Deutschen Immobilienfinanzierungsindex (DIFI) setzt sich im 2. Quartal 2018 fort. Mit einem Stand von minus 8,2 Punkten verzeichnet der DIFI einen Rückgang um 0,4 Punkte im Vergleich zum Vorquartal. Grund ist die zunehmend schlechtere Finanzierungssituation: Deren Einschätzung durch die Experten ist gegenüber dem Vorquartal um 9,5 Punkte zurückgegangen und bewegt sich aktuell mit 0,6 Punkten nur noch knapp über Null.

Um 8,7 Punkte zugelegt haben dagegen die Erwartungen für gewerbliche Immobilienfinanzierungen über die nächsten sechs Monate – mit minus 16,9 Punkten liegen sie aber trotzdem noch deutlich im negativen Bereich. „Dies kann durch die erwarteten Zinsentwicklungen im Euroraum erklärt werden, auch in Zusammenhang mit der nun feststehenden Reduzierung des Anleihekaufprogramms durch die Europäische Zentralbank zum Herbst und dessen möglicher, wenngleich noch nicht beschlossener, Beendigung zum Jahresende. Merkliche Zinssteigerungen wären allerdings selbst dann frühestens nach einer Leitzinserhöhung zu erwarten“, so Anke Herz, Team Leader Debt Advisory JLL Germany.

Einzelhandelsfinanzierungen werden weiterhin am schlechtesten beurteilt

Kaum Änderungen im Vergleich zum Vorquartal ergeben sich bei den Einschätzungen der Immobilienfinanzierungsmärkte für die Nutzungsarten Büro und Wohnen: Die entsprechenden Teilindikatoren gehen leicht zurück auf jeweils minus 2,7 Punkte. Einen neuen Tiefstand notiert die Einschätzung von Einzelhandelsfinanzierungen mit einem weiteren Rückgang vom bereits niedrigen Vorquartalsstand auf jetzt minus 32,8 Punkte. „Verantwortlich ist die zunehmend eingetrübte Stimmung bei der aktuellen Finanzierungssituation. Der seit Anfang 2017 spürbare Abwärtstrend in dieser Nutzungsart, der maßgeblich auf den weiter zunehmenden Online-Handel zurückzuführen ist, setzt sich weiter fort und spiegelt sich auch in pessimistischen Erwartungen wider“, so Dr. Carolin Schmidt, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Forschungsbereich Internationale Finanzmärkte und Finanzmanagement am Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW).

Recht unbeeindruckt zeigen sich Logistikfinanzierungen: Mit einem Stand von 5,6 Punkten bewegt sich dieser Teilindikator auf ähnlichem Niveau wie im vergangenen Jahr. Zurückzuführen ist dies auf die positiv bewertete Finanzierungssituation der vergangenen sechs Monate. „Auch die Erwartungen der Experten für die nächsten sechs Monate haben sich bei dieser Assetklasse deutlich verbessert. Dies dürfte auf steigende Geschäftserwartungen der Logistikbranche zurückzuführen sein, die insbesondere vom Rückgang im stationären Einzelhandel profitieren. Lager- und Logistikflächen werden vermehrt durch Onlinehändler nachgefragt“, so Helge Scheunemann, Head of Research JLL Germany.

Gemischte Stimmung auf den Refinanzierungsmärkten

Die Bewertungen der aktuellen Lage und der Erwartungen für die Entwicklung der Refinanzierungsmärkte durch die Experten fallen unterschiedlich aus, haben sich aber im Vergleich zum Vorquartal im Schnitt leicht verschlechtert. Auffällig sind die rückläufigen Einschätzungen in den vergangenen sechs Monaten bei Schuldverschreibungen, Mortgage Backed Securities und Immobilienaktien. Für die kommenden sechs Monate werden die Refinanzierungsinstrumente eher kritisch betrachtet und liegen in ihrer Bewertung deutlich hinter der aktuellen Refinanzierungslage zurück. Leicht optimistische Tendenzen sind bei Pfandbriefen und Immobilienaktien zu erkennen.

Wie schon im Vorquartal gehen die Experten von weiter steigenden Spreads für Bankschuldverschreibungen aus. Der Anteil der Befragten, die steigende Spreads gegenüber öffentlichen Anleihen erwarten, ist im aktuellen Umfragezeitraum sogar noch leicht gestiegen. Auch ist im nächsten Halbjahr mit eher steigenden Spreads zwischen Hypothekenpfandbriefen und öffentlichen Anleihen zu rechnen.

Höchste Margen bei Value-Add-Hotels erzielbar

Seit 2014 werden die Finanzierungsexperten im zweiten Jahresquartal um Einschätzungen zu marktüblichen Margen und Loan-to-Value Ratios (LTV, Fremdfinanzierungsanteile bezogen auf Marktwerte) für Objektfinanzierungen in den Risikoklassen „Core“ und „Value-Add“ gebeten. Erstmals wurde dabei auch die Assetklasse Hotel berücksichtigt.

Bei den durchschnittlichen LTVs in der Risikoklasse Core sind die Einschätzungen gegenüber dem Vorjahr leicht nach oben gegangen. Lediglich im Einzelhandelsbereich gab es einen minimalen Rückgang auf 67 Prozent. Im Bereich Wohnimmobilien setzt sich der vorherrschende Trend leicht höherer LTVs fort. Die üblichen Fremdkapitalquoten für Hotelfinanzierungen bewegen sich durchschnittlich im Rahmen der Werte der anderen Assetklassen. Ähnliche Tendenzen sind auch im Value-Add-Segment zu beobachten, die LTVs fallen hier allerdings über die Assetklassen hinweg um etwa ein bis drei Prozentpunkte niedriger aus als im Core-Segment.

Die Einschätzungen der Margen unterscheiden sich in beiden Risikoklassen, wie erwartet, deutlich: Im Core-Segment werden konsistent niedrigere Margen erzielt als im weit risikoreicheren Value-Add-Segment. Die Unterschiede zwischen den beiden Risikoklassen belaufen sich im Schnitt auf 57 Basispunkte (bps). Aber auch innerhalb der Risikoklassen gehen die Einschätzungen der Experten auseinander: Während im Core-Bereich im 2. Quartal 2018 die höchsten Margen mit Logistikfinanzierungen erzielt werden können (125 bps), ist im Value-Add-Segment bei den Hotels mit 184 bps, damit mehr als 60 bps mehr als bei Wohnimmobilien, die höchste Marge erzielbar.

„Insgesamt macht sich aber nach einem kurzzeitigen Anstieg Anfang 2016 der steigende Margendruck bemerkbar, wobei sich der Rückgang 2018 zu verlangsamen scheint. Dies könnte als Anzeichen gedeutet werden, dass LTVs wegen steigender Preise und Margen aufgrund der bankinternen Kosten allmählich nur noch wenig Spielraum nach unten bieten“, so Anke Herz.

 

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Für diese Verhaltensweisen droht Ihnen die (fristlose) Kündigung……….

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Für diese Verhaltensweisen droht Ihnen die (fristlose) Kündigung

Die arbeitgeberseitige Kündigung ist für viele Arbeitnehmer der Albtraum schlechthin. Manchmal sind sie jedoch selbst schuld an ihrem Jobverlust. Welche Gründe gibt es für eine (fristlose) verhaltensbedingte Kündigung?

In Deutschland herrscht ein im internationalen Vergleich äußerst strenger Kündigungsschutz. Möchte ein Arbeitgeber ein unbefristetes Arbeitsverhältnis auflösen, müssen dafür triftige Gründe vorliegen und strenge Richtlinien zum Vorgehen beachtet werden. Eine ordentliche, sprich fristgerechte, Kündigung durch den Arbeitgeber kann auf drei Ursachen basieren:

1. betriebsbedingte,
2. personenbedingte oder
3. verhaltensbedingte Kündigungsgründe.

Die Kündigung muss zudem in Schriftform vorliegen, es ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen und eine gesetzlich geregelte Kündigungsfrist einzuhalten. In der Regel geht der arbeitgeberseitigen Auflösung des Arbeitsvertrages zudem eine Abmahnung voraus. Wie von jeder Regel, gibt es aber auch hier Ausnahmen: Eine verhaltensbedingte Kündigung kann unter Umständen fristlos sowie mündlich ausgesprochen werden.

Verhaltensbedingte Kündigung: Was steckt dahinter?

Im Gegensatz zur betriebs- oder personenbedingten Kündigung ist ein Arbeitnehmer an einer verhaltensbedingten Kündigung nicht unschuldig. Er hat die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber also durch sein (Fehl-) Verhalten selbst verursacht. Laut Kündigungsschutzgesetz ist eine verhaltensbedingte Kündigung zulässig, wenn der Arbeitnehmer gegen seine rechtlichen Pflichten verstößt, welche sich beispielsweise aus dem Arbeitsvertrag oder dem Gesetz ergeben.

Ist dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter diesen Umständen nicht mehr zuzumuten, kann er es je nach Einzelfall ordentlich oder außerordentlich, sprich fristlos, beenden. Dies kann der Arbeitgeber jedoch nicht willkürlich entscheiden, sondern für die wirksame sowie rechtmäßige verhaltensbedingte Kündigung müssen stets alle (!) der folgenden vier Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Die Kündigung muss in Anbetracht des Kündigungsgrundes verhältnismäßig sein, sprich es ist kein milderes Mittel zur Ahndung des Fehlverhaltens wie eine interne Versetzung für den Arbeitgeber möglich beziehungsweise zumutbar.

2. Der Arbeitgeber muss ein gravierendes Fehlverhalten im Sinne eines Verstoßes gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten oder gegen das Gesetz an den Tag gelegt haben.

3. Es dürfen keine Ursachen vorliegen, welche dieses Fehlverhalten des Arbeitnehmers rechtfertigen. Er muss zudem in vollem Bewusstsein, sprich schuldhaft, oder zumindest fahrlässig gehandelt haben.

4. Bei der sogenannten Interessenabwägung muss das Interesse des Arbeitgebers an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Interesse des Arbeitnehmers an einer Weiterbeschäftigung überwiegen.

Welches konkrete Verhalten ist also „gefährlich“?

Aus Arbeitnehmersicht klingen diese juristischen Formulierungen häufig verwirrend. Sie möchten vermutlich schlichtweg die Antwort auf die Frage wissen: Bei welchem Verhalten droht mir die ordentliche oder sogar außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber? Hierfür sollten Sie erst einmal einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag werfen. Dort sind Ihre Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber definiert, welche Sie zu erfüllen haben. Weiterhin ergeben sich diese aus den gültigen Gesetzen. Das bedeutet: Rechtswidriges Verhalten wie Diebstahl oder Gewalt am Arbeitsplatz kann ebenfalls mit einer (fristlosen) Kündigung geahndet werden. Konkretes Fehlverhalten, welches zu einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber führen kann, ist beispielsweise:

• ständiges Zuspätkommen
• unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz
• Arbeitsverweigerung
• Alkoholkonsum am Arbeitsplatz
• langfristige Anhäufung von zu vielen Minusstunden
• Arbeitszeitbetrug
• unerlaubte Privatnutzung von Firmeneigentum (Smartphone, Laptop & Co)
• Mobbing
• Ausführung einer unerlaubten Nebentätigkeit
• erheblicher Arbeitsaufwand für den Arbeitgeber durch mehrmalige Gehaltspfändungen

Wie bereits erwähnt, muss der verhaltensbedingten Kündigung in der Regel eine Abmahnung vorausgehen. In Ausnahmefällen ist diese jedoch nicht erforderlich. Dies kann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer die Wiederholung seines Fehlverhaltens ankündigt und die Kündigung damit herausfordert oder wenn aus anderen Gründen die Wirksamkeit der Abmahnung im Sinne einer Verbesserung des Arbeitnehmerverhaltens zu bezweifeln ist. Weiterhin ist eine Abmahnung bei der fristlosen verhaltensbedingten Kündigung im Regelfall nicht notwendig. Mögliche Ursachen für eine solche außerordentliche Kündigung sind zum Beispiel:

• Straftaten wie Diebstahl, Betrug oder sexuelle Belästigung
• Tätliche Angriffe
• Verstöße gegen die Geheimhaltungsvereinbarung im Sinne eines Verrats von Betriebsgeheimnissen

Vor allem die fristlose verhaltensbedingte Kündigung stellt stets eine Einzelfallentscheidung dar und muss angesichts der individuellen Umstände auf ihre Gültigkeit überprüft werden. Manchmal wird diese zwar als unrechtmäßig erklärt, darf jedoch als ordentliche Kündigung nach vorheriger Abmahnung durchaus erfolgen. Eine Prüfung durch das Gericht kann für Sie als Arbeitnehmer in diesem Fall also zwar erfolgreich sein – muss sie aber nicht. Wie sollten Sie sich demnach verhalten, wenn Sie eine arbeitgeberseitige Kündigung erhalten haben?

Verhaltensbedingte Kündigung – was tun?

Wie bei jeder anderen Kündigung auch, haben Sie bei der verhaltensbedingten Kündigung die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Erhalt eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Hierbei sollten Sie ein wenig gesunden Menschenverstand walten lassen: Haben Sie den Arbeitgeber nachweislich bestohlen, wird eine solche Klage nur wenig Erfolg haben.

War Ihr Fehlverhalten der Einschätzung eines spezialisierten Anwalts nach hingegen nicht gravierend genug für eine (fristlose) Kündigung, könnte die Prüfung vor Gericht durchaus sinnvoll sein. Hierbei geht es nicht unbedingt um die Fortführung der Beschäftigung, denn häufig ist das Vertrauensverhältnis zwischen den beiden Parteien bereits zu sehr beschädigt. Jedoch kann Ihnen eine Kündigungsschutzklage auch eine Abfindung einbringen, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis oder die Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber, wenn dieser ursprünglich eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen hatte.

Alles in allem sollten Sie also nach Erhalt der verhaltensbedingten Kündigung unbedingt zeitnah (!) einen Anwalt aufsuchen und sich umfassend beraten lassen. Ansonsten droht Ihnen nicht nur die Arbeitslosigkeit, sondern auch noch eine zwölfwöchige Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld.

 

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Phishing Anrufe, der falsche Microsoft-Mitarbeiter

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Phishing Anrufe

Der falsche Microsoft-Mitarbeiter | 11.04.2018

20150624_Baukosten_artikelSeien Sie skeptisch, wenn ein vermeintlicher Microsoft-Mitarbeiter Sie anruft. Hierbei kann es sich nämlich um eine Phishingmasche handeln. Wie Sie sich schützen, lesen Sie hier.

Wie funktioniert die Masche?

Bei dieser Masche handelt es sich um einen alten Trick, der seit 2015 eine Renaissance erlebt. Der Kunde erhält einen Anruf – häufig auf Englisch – bei dem ihm erklärt wird, dass sein PC von einer Schadsoftware befallen sei. Täglich passiert das über 1000 Mal. Hier wird erklärt, was genau das Vorgehen der Betrüger ist und wie Sie sich davor schützen können. 

In Folge dieses angeblichen Support-Anrufes wird der Kunde dazu aufgefordert ein „harmloses“ Fernwartungsprogramm herunterzuladen, das sogenannte Remote Access Tool (RAT) – hiermit hat der Betrüger vollen Zugang auf den PC des Opfers. Nach Zugriff auf den PC, kann der Kunde beobachten, wie das vom Betrüger vorgeschwindelte Problem behoben wird. Dieses augenscheinlich positive Verhalten ist jedoch tückisch: In dieser Phase hat der Betrüger vollen Zugriff auf das System, kann die Maus bewegen, ihren Bildschirm sehen und Befehle eintippen – er kann beispielsweise im Hintergrund einen Trojaner installieren.

Was passiert danach?

Nachdem der PC „gewartet“ wurde, soll der Kunde natürlich noch für die Rettung des eigenen Computers bezahlen. Meistens ist es zu diesem Zeitpunkt bereits zu spät für Misstrauen, denn der Täter kann bereits alle wichtigen Daten gestohlen haben, das Onlinebanking ausspioniert oder aus dem Webbrowser alle Zugangsdaten ausgelesen haben.

Weigert man sich gegen eine Zahlung, kann es durchaus passieren, dass der Betrüger wichtige Daten löscht oder das Opfer gar komplett aus seinem eigenen Computer aussperrt. In diesem Moment ist man als Laie gänzlich machtlos.

Waren Sie schon einmal Opfer einer solchen Phishingattacke?

Ja
Nein

Auf diese Dinge sollten Sie achten:

  • Schließen Sie jegliche Pop-Up-Fenster, die Sie zu einem Anruf auffordern direkt.
  • Geben Sie ihren PC bzw. Ihren Bildschirm nicht für Personen frei, die Sie nicht kennen.
  • Führen Sie keine Installation von jeglicher Software durch, wenn Sie per Telefon dazu aufgefordert werden, denn Microsoft tätigt solche Anrufe garantiert nicht.
  • Tätigen Sie keine Zahlungen, wenn Sie am Telefon dazu aufgefordert werden und Ihnen der Empfänger unbekannt ist.
  • Haben Sie ein gesundes Misstrauen gegenüber unbekannten Anrufern.

Unser Tipp: Wenn Sie einen verdächtigen Anruf erhalten oder unsicher sind, empfiehlt es sich, einfach aufzulegen. Microsoft selbst warnt auf seiner Seite vor solchen Anrufen und rät das Gespräch sofort zu beenden. Sollten Sie dennoch darauf reingefallen sein, rufen Sie uns umgehend an, wir versuchen Ihnen dann zu helfen.

5 Grundregeln für Ihre Sicherheit

Um sich zu schützen, empfehlen wir, 5 Grundregeln zu beachten.

Autor: ING-DiBa

 

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Studie beweist: Ein einziges Wort am Ende der E-Mail erhöht die Antwortrate drastisch……….

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E-Mails sind neben dem Telefon nach wie vor das wichtigste Kommunikationsmittel im Beruf. Zwar werden immer mehr der elektronischen Nachrichten nicht mehr klassisch mit dem Computer oder Laptop versendet sowie abgerufen, sondern mehr und mehr mobil via Tablet und Smartphone, doch wird die E-Mail auch in Zukunft eher an Wichtigkeit zunehmen als verlieren. Das Problem an der Sache ist nur: Von den unzähligen versendeten E-Mails werden viele nie oder nur sehr langsam beantwortet. Wie also können Sie aus der Masse herausstechen und dafür sorgen, dass Ihre Antwortrate und -frequenz drastisch steigen?

Junge Frau am Tablet freut sich über eine freundliche E-Mail
Bildnachweis: iStock.com/Oinegue

E-Mail-Verkehr steigt um durchschnittlich fünf Prozent pro Jahr

Nur 17 Prozent der Berufstätigen in Deutschland besaßen im Jahr 2014 keine berufliche E-Mail-Adresse. Dabei handelt es sich vor allem um den handwerklichen und landwirtschaftlichen Sektor. Und das bedeutet noch lange nicht, dass die Befragten nicht dennoch eine private E-Mail-Adresse pflegen. Ein Büroarbeitsplatz ohne berufliche E-Mail-Adresse – das wäre hingegen in zahlreichen Branchen ein Ding der Unmöglichkeit. Im Jahr 2012 lag die Zahl der Berufstätigen ohne berufliche E-Mail-Adresse noch bei 33 Prozent. Die Tendenz scheint eindeutig.

Infografik: Belastung durch berufliche E-Mails steigt | StatistaMehr Statistiken finden Sie bei Statista

Auch die Zahl der durchschnittlich empfangenen E-Mails pro Person ist in diesem Zeitraum von elf auf 18 gestiegen. Zehn Prozent der Nutzer einer beruflichen E-Mail-Adresse erhielten im Befragungszeitraum 2014 sogar über 40 Nachrichten pro Tag. Da bleiben nur noch zwei Möglichkeiten: E-Mail für E-Mail abarbeiten – was angesichts der Masse sehr lange dauern kann. Schnell wird die Organisation des Postfaches zur Haupttätigkeit, während die eigentliche Arbeit stapelweise liegen bleibt. Daher wählen viele Berufstätige die zweite Variante: radikales Aussortieren. Während nur die wichtigsten E-Mails schnell oder überhaupt beantwortet werden, wandern die anderen in den Spam-Ordner, den Papierkorb oder eine endlos lange Warteliste. Eine Besserung der Situation ist nicht in Sicht. Im Gegenteil: Aktuell steigt der weltweite E-Mail-Verkehr um durchschnittlich fünf Prozentpunkte pro Jahr. Die Zukunftsprognosen sehen vergleichbar aus.

Infografik: Globaler eMail-Verkehr steigt jährlich um 5% | StatistaMehr Statistiken finden Sie bei Statista

Bei mehr als 120 Milliarden beruflichen E-Mails pro Tag drängt sich eine Frage auf: Wie können Sie mit Ihrer E-Mail aus dieser Masse herausstechen, damit Sie nicht nur überhaupt eine Antwort erhalten, sondern auch noch möglichst schnell?

Ein Wort am Ende der E-Mail erhöht Antwortrate um 18,2 Prozent

Mit dieser Frage hat sich auch das Unternehmen „Boomerang“ beschäftigt und im Zuge der Nutzung seines Plugins 350.000 E-Mail-Verläufe analysiert. Es kam dabei zu einem erstaunlichen Ergebnis: Viele Menschen legen großen Wert auf die Formulierung der Grußformeln.

Lese-Tipp: „Geschäftliche E-Mails: Wie kreativ dürfen Grußformeln sein?

Das ist keineswegs ein Fehler, wie Sie gleich sehen werden. Denn für seine Auswertung nahm „Boomerang“ acht verschiedene Grußformeln sowie deren Auswirkungen auf die Antwortrate und -schnelligkeit genauer unter die Lupe. Das Unternehmen orientiert sich dabei an den acht gängigsten Formulierungen, welche dementsprechend am häufigsten in den 350.000 E-Mail-Verläufen aufzufinden waren. Zu erwähnen sei an dieser Stelle, dass die Analyse vom Englischen ins Deutsche übersetzt wurde. Es handelt sich demnach um folgende vergleichbare Floskeln:

 

Es gibt immer Wege zum Erfolg, man muss sie nur ergründen, Danke für´s Abonnieren meines Blogs / Kanals..       

 

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