Die Bundesbank will an die Daten der Banken zu privaten Immobilienkrediten. Das neue Melderegister dürfte aber auf Kritik stoßen.
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Deutschland ist im Immobilienhype. Die Bundesbank will ein Melderegister für private Immobilienkredite einführen.
Die Deutsche Bundesbank will an die Daten der Banken zu privaten Immobilienkrediten. Ein solches Melderegister hat der Ausschuss für Finanzstabilität, der sich aus Vertretern des Bundesfinanzministeriums, der Finanzaufsicht Bafin und der Bundesbank zusammensetzt, vorgeschlagen. Dazu ist ein Gesetzesvorschlag in Vorbereitung, der wegen datenschutzrechtlicher Aspekte auf Kritik stoßen dürfte. Der Dachverband der Banken und Sparkassen, die Deutsche Kreditwirtschaft, forderte am Montag, dass das Vorhaben verschoben wird, bis die Europäische Zentralbank (EZB) ihr Kreditregister um die Daten zu den Wohnimmobilienkrediten erweitert.
Markus Frühauf
Autor: Markus Frühauf, Redakteur in der Wirtschaft.
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Das kann aber dauern, denn das EZB-Register mit dem Namen „Analytical Credit Dataset“ (Ana Credit) wird vorerst in einer abgespeckten Variante eingeführt und nur Firmenkredite umfassen. Ob und wann die EZB das Register um private Immobilienkredite erweitert, ist derzeit nicht abzusehen. Es war ursprünglich vorgesehen, doch hat die EZB nicht nur wegen der Komplexität, sondern auch wegen der Kritik aus der Politik davor zurückgeschreckt. Aber Deutschland ist in der Vergangenheit vom Internationalen Währungsfonds (IWF), dem Finanzstabilitätsrat der G-20-Regierungen und dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken wegen der mangelhaften Kreditstatistiken kritisiert worden. In der Bundesbank will man eine bessere Datenbasis für Wohnimmobilienkredite, um riskante Entwicklungen oder die Auswirkungen aus der Umsetzung der gegenwärtig umstrittenen EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie besser beurteilen zu können.
Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßte, dass die Bundesbank in der nationalen Umsetzung für die kleinen Banken Erleichterungen eingeführt hat. Ana Credit umfasst nur Firmenkredite ab einer Losgröße von 25.000 Euro. Selbst notleidende Kredite müssen die Banken erst ab dieser Schwelle melden. Ursprünglich sollten diese schon ab 100 Euro gemeldet werden, was aber Banken kritisiert hatten, weil dann die Daten zu jedem Kredit hätten vorgehalten werden müssen.
Doch die EZB hat Ana Credit in einer deutlich abgespeckten Version beschlossen. Die Bedenken in Deutschland, wo bislang die Meldeschwelle für Kredite noch bei 1 Million Euro liegt, waren deutlich größer als in anderen Ländern. In Frankreich müssen die Banken Forderungen von 25 000 Euro an melden, in Portugal schon von 50 Euro an. Trotzdem befürchten die Banken und Sparkassen weiterhin einen hohen bürokratischen Aufwand. Große Banken müssen 89 Merkmale der Kredite melden. Für kleinere Häuser sind es im Bestandgeschäft nur 17 und im Neugeschäft 26 Merkmale. Als kleiner definiert die Bundesbank 750 Institute, die zusammen einen Marktanteil an den Firmenkrediten in Deutschland von weniger als 2 Prozent haben.
Doch mit den Erleichterungen ist Gerhard Hofmann, Vorstand im Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken, nur eingeschränkt zufrieden. „Angesichts der ohnehin sehr hohen bürokratischen Belastungen kleiner und mittlerer Institute durch die Regulierung hätten wir uns aber noch deutlichere Erleichterungen gewünscht“, sagte Hofmann und verwies auf die Möglichkeit der Bundesbank, kleinere Institute vollständige von der Meldepflicht zu befreien. In früheren Stellungnahmen hatte die Deutsche Kreditwirtschaft die Kosten durch das Kreditregister für die kleinen Banken auf Millionenhöhe geschätzt. Für Großbanken wie etwa Deutsche Bank oder Commerzbank war ein zweistelliger Millionenbetrag befürchtet worden.
Die Bundesbank begründet ihren Verzicht auf die vollständige Befreiung mit der besseren Beurteilung von Kreditsicherheiten für geldpolitische Geschäfte. Die kleinen Banken sind wichtig für die Mittelstandsfinanzierung. Mit deren Eckdaten sollen Mittelstandskredite besser eingeschätzt werden können, wenn sie Banken als Pfand hinterlegen.
Die Weltwirtschaft wird von Banken regiert bzw. von deren digital erzeugten Schulden, die nur durch Knopfdruck auf dem Computer der Banken erzeugt wird. Dadurch wird der Kunde auch noch zu Zinszahlungen verpflichtet für angebliche Schulden, welche als Bargeld die Bank nie hatte. Nicht umsonst sind angebliche Vorfälligkeitszinsen (Kündigung des Kredits vor Ablauf der Zinsbindung) rechtswidrig da sich diese Zinsen auf ein Darlehen bezieht, was künstlich erzeugt wurde bzw. das Kreditinstitut selbst nie in Besitz war. Was eine Bank nie hatte, kann auch kein Verlust bzw. Zinsen dafür verlangt werden, dies nennt man dann Wucherzinsen. Es gibt mittlerweile schon Bankinstitute, welche Darlehen ohne Zinsen vergeben. Ebenso muss man sich im Klaren sein, das die gesetzliche Anhebung der Eigenkapitalquote von Bankinstituten, eine der Geringsten sind an Instituten (3-5 %) , deshalb auch Bargeldverbot geplant.
Da es sich um digitale Gutscheine (Geld, Währung) handelt, was nicht mehr mit Gold unterlegt ist, behält die digitale Währung nur ihren Wert. Solange die Menschen daran glauben und nicht vom Konto der Banken abheben und unterm Kopfkissen aufbewahren. Genau dies will damit verhindert werden (Bargeldverbot) , Geld ist das künstliche Arbeitsmaterial von Banken. Zur Arbeitsbeschaffungsmaßnahme der Banken nämlich die ZVG (Gesetz § 180 aus dem 24.07.1897 mittlerweile ungültig bzw. rechtswidrig, da BRD-Gmbh bzw. amerikanische Verwaltung /Geschäftsführerin Angela Merkel)
Die Zwangsversteigerung ist die Durchsetzung eines Anspruchs mit staatlichen Machtmitteln. Der Gläubiger hat die Möglichkeit, wegen einer Geldforderung in dasunbewegliche Vermögen zu vollstrecken und seinen Anspruch somit zu befriedigen. Unbewegliches Vermögen sind Grundstücke und deren Aufbauten, Wohnungseigentum, Teileigentum sowie grundstücksgleiche Rechte wie das Erbbaurecht. Flugzeuge und Schiffe werden ebenso wie unbewegliche Gegenstände behandelt, soweit sie in ein Register eingetragen sind. Für deren Verwertung gelten besondere Vorschriften. Wesentliches Gesetz für die Zwangsversteigerung ist das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung vom 24. März 1897, zuletzt am 7. Dezember 2011 geändert, üblicherweise mit ZVGabgekürzt.[1]
Eine besondere Form der Zwangsversteigerung ist die Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft (§ 180 ZVG).
Die Zwangsversteigerung führt – im Unterschied zur Zwangsverwaltung, die auf den Ertrag eines Grundstücks zielt – zu einer Verwertung der Substanz.
(Auszug aus Wikipedia / https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsversteigerung_(Deutschland)
ZVG zur Erhöhung der Eigenkapitalquoten werden die Kunden zwangsenteignet, trotz der anteilmäßigen Tilgung von Hypothekendarlehen bzw. trotz der Ungültigkeit der Gesetze von 1897, nachträglich das gesamte Haus versteigert. Den Banken scheint dies gar nicht bewusst zu sein, das dies ein Straftatbestand ist und sich rechtswidrig an privaten Eigentum bereichern, um damit systematisch ihre Eigenkapitalquote erhöhen. Ein Perpetomobile also, verkaufen digitales Geld, das sie selbst nie hatten, verrechnen Zinsen, was rechtswidrig ist und versteigern Häuser von deren Kunden um ihre eigene Verluste wieder auszugleichen. Ein Bankraub den keiner bemerkt. solange er nicht selbst beraubt wird im Namen der BRD-Verwaltung.