Statistik der WHOViele Tote durch Behandlungsfehler
Stand: 14.09.2019 10:16 Uhr
Falsche Diagnosen und Medikamente, Infektionen während der Behandlung – jede Minute sterben laut WHO fünf Menschen wegen fehlerhafter Behandlung. Offenbar würden oftmals Fehler aus Angst vor Repressalien verschwiegen.
Millionen Menschen weltweit kommen nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) jährlich bei medizinischen Behandlungen zu Schaden. „Jede Minute sterben fünf Menschen wegen fehlerhafter Behandlung“, sagte WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus in Genf.
Am 17. September findet erstmals der „Tag der Patientengesundheit“ statt. Damit will die WHO auf das Thema aufmerksam machen. In vielen Ländern würden Wahrzeichen in orange angestrahlt, darunter die Pyramiden in Ägypten und die Wasserfontäne in Genf.
Deutschland gehe wie einige andere Länder mit gutem Beispiel voran, um Fehler so weit wie möglich zu vermeiden, lobte die WHO. Weltweit erlitten 40 Prozent der Patienten bei ambulanten Behandlungen Schäden, im Krankenhaus seien es zehn Prozent, so die WHO.
In den rund 150 Ländern mit niedrigen und mittleren Einkommen kämen nach Schätzungen 2,6 Millionen Menschen im Jahr durch fehlerhafte medizinische Behandlung ums Leben. Die Bandbreite der Fehler sei groß: Manche Patienten bekämen eine falsche Diagnose oder falsche Medikamente, sie würden falsch bestrahlt oder infizierten sich während der Behandlung.
Auch Amputationen falscher Gliedmaßen oder Hirnoperationen auf der falschen Seite des Kopfes kämen vor.
Strenge Hierarchie in vielen Einrichtungen
„Es ist ein globales Problem“, sagte die WHO-Verantwortliche Neelam Dhingra-Kumar. Grund sei etwa eine strenge Hierarchie in vielen Einrichtungen, wo junge Mitarbeiter sich nicht trauten, etwas zu sagen. Oder Angestellte verschwiegen Fehler aus Angst vor Repressalien.
Fehler müssten aber erkannt und benannt werden, so Dhingra-Kumar. „Fehler machen ist menschlich. Aber von Fehlern nicht zu lernen ist inakzeptabel.“ Nach ihren Angaben lässt sich mit mehr Sicherheit viel Geld sparen, denn geschädigte Patienten müssten länger in Behandlung bleiben. In den USA seien in Medicare-Krankenhäusern zwischen 2010 und 2015 durch bessere Sicherheitsmaßnahmen rund 28 Milliarden Dollar (gut 25 Milliarden Euro) eingespart worden.
Als das Urteil verkündet wird, muss der Hauptangeklagte medizinisch versorgt werden
Stand: 24.07.2020 | Lesedauer: 3 Minuten
Ein Mann hält eine Einbürgerungsurkunde in der Hand (Symbolbild)Quelle: dpa-infocom GmbH
In München ist eine Gruppe wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern zu teils hohen Haftstrafen verurteilt worden. Die Staatsanwältin erklärte, Deutschland müsse „auch mal zeigen“, dass es sich wehren könne – und irritierte mit einem drastischen Vergleich.219Anzeige
Drei Männer und eine Frau sind am Freitag vom Landgericht München I für den massenhaften Betrug bei Deutsch-Tests zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren auf Bewährung und vier Jahren ohne Bewährung verurteilt worden.
Sie hatten gestanden, Geld von Migranten genommen und dafür die Integrationstests für sie geschrieben zu haben. Gericht und Staatsanwaltschaft werteten die Fälle als gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern und Urkundenfälschung – beziehungsweise als Versuch dazu.
Die beiden Männer, die als Organisatoren der Bande galten und vor allem die Kunden anwarben, bekamen Strafen von drei Jahren und drei Monaten beziehungsweise vier Jahren. Der Mann mit der höchsten Haftstrafe musste nach der Urteilsverkündung wegen Kreislaufproblemen medizinisch versorgt werden.LESEN SIE AUCH
Ein Ex-Pärchen, das zugegeben hat, die Tests mit falschen Ausweisen für die zahlenden Kunden absolviert zu haben, kam mit jeweils einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren davon. „Die Aufgaben waren relativ leicht“, hatte der 25-jährige Deutsche zum Prozessauftakt gesagt. Er habe 300 Euro für einen Test bekommen, den er im Namen von Menschen ablegte, die eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland haben wollten. Dazu habe er gefälschte Pässe benutzt. „Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich alle Tests bestanden habe.“
Die Staatsanwaltschaft hatte hohe Haftstrafen zwischen zweieinhalb und fünf Jahren für vier der ursprünglich fünf Angeklagten gefordert. Das Verfahren gegen den fünften, der in dem Gefüge vor allem für das Fälschen der Pässe zuständig war, war am Freitag kurz vor dem Urteil wegen eines Beweisantrags abgetrennt worden.
„Der Staat soll auch mal zeigen, dass er sich wehren kann“, sagte die Staatsanwältin. Einwanderer fänden in Deutschland „Zustände, von denen sie zu Hause nur träumen können“. Sie hielt einen langen Vortrag über ihre Sicht auf die Einwanderungs- und Ausländerpolitik in Deutschland, den die Verteidigerin eines Angeklagten „befremdlich“ nannte.
„Das war völlig neben der Spur“, kritisiert der Verteidiger
Damit die Zustände so traumhaft bleiben, müssten sich hier alle an Gesetze halten, betonte die Staatsanwältin. Es gehe in diesem Fall zwar nicht um einen „Lkw voller Flüchtlinge, der über Nacht über die Grenze geschafft wird“, sagte die Staatsanwältin. Aber dieser Fall sei aus ihrer Sicht mindestens genau so schlimm.
Mit dieser Äußerung zog sie die Kritik mehrerer Verteidiger auf sich. „Das war einfach völlig neben der Spur. Den Vergleich dieser beiden Fälle zu bringen geht gar nicht“, sagte einer der Anwälte. Und: „Dass hier ein Angriff auf die Bundesrepublik und ihr System stattgefunden hat, davon sind wir so meilenweit entfernt, wie ich es gar nicht sagen kann.“
Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erreichen 90 Prozent der Teilnehmer an Integrationskursen im Abschlusstest das geforderte Sprachniveau A2 oder B1. Der Anteil derjenigen, die den Deutsch-Test mit einem der beiden Sprachniveaus abschließen, sei seit Jahren etwa auf gleichbleibendem Niveau. Fälle von Identitätstäuschungen bei den Prüfungen seien zwar bekannt, vorsätzliche, mit hoher krimineller Energie vorgenommene Fälle, bei denen Banden Ausweise nahezu professionell fälschen, aber sehr selten.dpa/säd
Einige Wertpapiere auf Edelmetalle, etwa Xetra-Gold, sollen ab 2021 in die Steuerpflicht rutschen. Was müssen Privatanleger jetzt beachten?Von Mark Fehr, Frankfurt
Goldbarren in einem Lager der Bundesbank: Bald könnten die damit verknüpften Wertpapiere einer Steuerpflicht unterliegen. Bundesbank
BEITRAG TEILEN
Während die Kurse für Gold und Silber gerade von einem Hoch zum nächsten klettern, plant die Bundesregierung eine zusätzliche Belastung für Privatanleger und Sparer, die ihr Geld in auf Edelmetallen basierten Wertpapieren anlegen. Betroffen wäre etwa die von einem Gemeinschaftsunternehmen der Deutschen Börse und Banken emittierte Schuldverschreibung Xetra-Gold, die den Anspruch der Anleger auf jederzeitige Lieferung von Goldbarren verbrieft und als abgeltungsteuerfrei beworben wird. Das geht aus dem am 17. Juli veröffentlichten Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 hervor. Demnach sollen bald auch Erträge aus solchen Forderungen der Abgeltungsteuer unterliegen, bei denen statt der Rückzahlung des geleisteten Geldbetrages eine Sachleistung gewährt wird oder gewährt werden kann. Weiter heißt es in dem Gesetzentwurf: „Mit der Erweiterung des Tatbestandes werden somit auch Kapitalanlagen erfasst, die auf die Lieferung von Gold oder anderen Edelmetallen gerichtet sind und wirtschaftlich mit Zertifikaten vergleichbar sind.“ Der Entwurf für das Jahressteuergesetz 2020 ist mehr als 200 Seiten stark und enthält Änderungen verschiedenster steuerrechtlicher Vorschriften, die im Jahr 2021 in Kraft treten sollen.
„Bisher waren solche Veräußerungsgewinne steuerfrei, wenn der Anleger die Wertpapiere länger als ein Jahr gehalten hat“, sagt der Steuerberater Stefan Renger aus Düsseldorf der F.A.Z. Daher machte es steuerlich keinen Unterschied, ob Anleger Gold physisch kauften oder verbrieft als Schuldverschreibung. Doch die Neuregelung im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 hätte zur Folge, dass Gewinne aus der Veräußerung von Goldpapieren vom 1. Januar 2021 an der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls der Kirchensteuer unterliegen. Das entspricht einer Belastung von bis zu 27 Prozent. Die Depotbanken würden dann genauso wie im Fall des Verkaufs von Aktien oder Anleihen die Abgeltungsteuer einbehalten und den Anlegern nur noch Nettobeträge auszahlen, wobei lediglich ein Freistellungsauftrag von maximal 801 Euro je Anleger angerechnet werden kann.
Die Spekulationsfrist von einem Jahr können bald nur noch Besitzer physischen Goldes in Form von Barren oder Münzen nutzen. Wer seine Xetra-Gold-Papiere schon über ein Jahr hält, sollte diese laut Steuerberater Renger noch vor Jahresende steuerfrei über die Börse veräußern und stattdessen physisches Gold erwerben. Hingegen empfiehlt er Anlegern, bei denen die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist, das Wertpapier bei der Emittentin einzulösen und sich Gold ausliefern zu lassen. Auch vor Verstreichen der Spekulationsfrist sei eine derartige Umwandlung von Xetra-Gold in physisches Gold steuerfrei möglich. „Denn die Einlösung stellt nach dem noch bis Jahresende geltenden Recht keine steuerpflichtige Veräußerung dar, wie der Bundesfinanzhof vor kurzem entschieden hat“, sagt Renger. Das BFH-Urteil vom 6. Februar 2018 hat das Aktenzeichen IX R 33/17. Ab sofort sollte daher aus steuerlicher Sicht Gold nur noch in der Weise gekauft werden, dass der Steuerpflichtige zum Eigentümer des im Tresor einer Bank oder eines Edelmetallhändlers gelagerten Goldes wird. Deshalb rät der Steuerberater auch davon ab, goldgedeckte Kryptowährungen zu erwerben.
Die Steuerpflicht würde in der geplanten Form alle Wertsteigerungen treffen, die Anleger durch Veräußerungen ab 2021 realisieren – unabhängig davon, wann die Kursgewinne entstanden sind. Steuerberater Renger sieht darin eine verfassungsrechtlich bedenkliche Rückwirkung, weil der Gesetzgeber eine Wertsteigerung steuerpflichtig macht, die bisher steuerfrei war.
Unabhängig davon bieten Goldpapiere eine Reihe von Vorteilen gegenüber physischem Gold, die trotz der von der Politik gewollten Steuerpflicht weiter eine Rolle für Anleger spielen dürften. So lassen sie sich jederzeit zu überschaubaren Gebühren über die Börse handeln, während Edelmetallhändler an hohen Spannen zwischen An- und Verkaufspreisen verdienen. Zudem mindern die Kosten für die Lagerung und Versicherung die Rendite von Barren und Münzen. Goldpapiere können die Eigenschaften des effizienten Börsenhandels mit den Vorteilen des physischen Goldes verbinden. Im Fall von Xetra-Gold entspricht eine Teilschuldverschreibung einem Gramm Feingold. Wer Anteile des als Schuldverschreibung strukturierten Wertpapiers an der Börse gekauft hat, erhält das Recht, sich physisches Gold entsprechend der Menge der gekauften Anteile nach Hause schicken zu lassen. Das ist sogar schon für kleinere Mengen in Form von Kleinbarren mit der Masse zwischen einem Gramm und einem Kilogramm möglich, wobei allerdings Lieferkosten in Rechnung gestellt werden. Die meisten Privatanleger schätzen den Lieferanspruch als Sicherheitsoption, von der sie bisher selten Gebrauch machten – seit der Einführung von Xetra-Gold im Jahr 2007 nur 1220 Mal.
Edelmetalle, insbesondere Gold, sind gerade stark gefragt. Der Boom hat mehrere Gründe. Eine große Rolle spielt die Angst vieler Anleger, die Gold als einen vom Finanzsystem unabhängigen Geldersatz sehen, von dem sie sich einen Schutz vor Währungs- oder Bankenkrisen versprechen. Hinzu kommt das sehr niedrige Zinsniveau, durch das der Nachteil des Goldes an Bedeutung verliert, keine Zinsen oder Dividenden abzuwerfen. Der Goldpreis ist am Mittwoch auf den höchsten Stand seit neun Jahren von etwa 1860 Dollar gestiegen. Das historische Hoch liegt auf 1920 Dollar im Jahr 2011. Auch der Kurs von Xetra-Gold hat daher in den vergangenen Jahren deutlich zugelegt, ebenso die im Zentraltresor der Börse hinterlegten Goldbestände. Jedes Mal, wenn Anleger Xetra-Gold an der Börse kaufen, wird ein Gramm Gold je Anteilsschein hinterlegt. Zum 30. Juni ist der Goldbestand auf eine Rekordhöhe von gut 221 Tonnen geklettert. BEITRAG TEILEN
Polizei-Razzia in Bad Kohlgrub: Verdacht gegen Organisatorin von Corona-Demos
vonLudwig Hutter
Mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss rückte am Donnerstagmorgen die Polizei in Bad Kohlgrub an. Im Visier: eine Organisatorin der Murnauer Corona-Demos.
Großer Polizeieinsatz am Donnerstagmorgen (23. Juli) in Bad Kohlgrub.
Mehrere Beamte durchsuchen die Praxis einer Ärztin und Organisatorin von Corona-Demos.
Sie soll falsche Gesundheitszeugnisse ausgestellt haben.
Bad Kohlgrub – Ein beschaulicher, sonniger Sommermorgen. Anwohner führen ihre Hunde Gassi, die ersten Hörnle-Wanderer rücken an, Kinder sind auf dem Weg zur Schule. Plötzlich biegen vier Polizeifahrzeuge in die Kohlgruber Fallerstraße ein. Ein Dutzend Beamte steigen aus, einige bleiben draußen, der Rest betritt das schmucke Mehrparteienhaus im oberen Kurgebiet. Fenster öffnen sich, Hälse recken sich, neugierige Blicke. Was ist passiert? Hintergrund des Einsatzes ist ein vermuteter Verstoß gegen Paragraph §278 Strafgesetzbuch: „Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse …“
Razzia in Bad Kohlgrub: Ärztin teilt sich Wohnung mit vermeintlichem Reichsbürger
Elf Beamte der Polizeiinspektion Murnau, der Kripo Weilheim und von den operativen Ergänzungsdiensten rücken um 8.30 Uhr in der Fallerstraße 1 in Bad Kohlgrub an. Einsatzleiter Joachim Loy hält sich bedeckt („Es geht um Akten“), verweist an die Staatsanwaltschaft am Landgericht München II. Im Visier der Ermittler steht ein Verdacht gegen die Ärztin Dr. Gudrun Stroer, die in dem Gebäude eine „Praxis für Energie- und Präventionsmedizin“ betreibt. Die Medizinerin teilt sich die Wohnung mit Dr. Uwe Erfurth (73), der in der Region zuletzt vor allem durch seine Aktivitäten als Kopf der Murnauer Corona-Demos und nach polizeilicher Einschätzung als vermeintlicher Anhänger der Reichsbürgerbewegung auffiel. Die gestrige Razzia indes richtete sich nach den Worten von Einsatzleiter Loy nicht gegen Dr. Erfurth.
Ärztin aus Bad Kohlgrub soll Atteste gegen die Maskenpflicht ausgestellt haben
Auf Nachfrage bestätigte Staatsanwältin Karin Jung als Grund für die Praxis- und Wohnungsdurchsuchung bei Dr.Gudrun Stroer Verdachtsmomente für das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse. Angeblich soll die Ärztin Atteste an Personen ausgestellt haben, die vom Tragen eines Mund- und Nasenschutzes befreien – gegen eine Spende für die Aktionsgemeinschaft „Leben in Freiheit“. Aufmerksam geworden war die Polizei auf dieses Vergehen nach Hinweisen aus der Bevölkerung.
Staatsanwältin Jung berichtete weiter, „dass die Polizei während der vierstündigen Durchsuchung der Räumlichkeiten verschiedene Unterlagen sichergestellt hat. Diese müssen nun geprüft werden.“ Probleme oder Anzeichen von Widerstand während des Einsatzes habe es von Seiten der Beschuldigten nicht gegeben.
Ärztin aus Bad Kohlgrub hatte schon mit der Razzia gerechnet
Auskunftsfreudig zeigte sich die Verdächtige im kurzen Gespräch mit dem Tagblatt: „Ja, das stimmt. Die Polizei war da. Ich habe nichts zu verheimlichen.“ Weiter erklärte Stroer, dass sie schon mit so etwas gerechnet und damit keine Probleme habe: „Wer die näheren Einzelheiten erfahren will, soll einfach am kommenden Samstag um 15 Uhr zu unserer Demo nach Schongau kommen. Da erfährt dann jeder die Hintergründe dieser Aktion.“
Wie man auch im Sommer gut mit dem Mund- und Nasenschutz zurecht kommen kann, zeigt das folgende Video.
Ein Ärztebündnis hat es sich zur Aufgabe gemacht, Atteste gegen die Maskenpflicht auszustellen, aber ohne die Patienten vorher gesehen zu haben.
Überraschung: SPD-Wirtschaftsforum will Riester-Garantie kippen
Der den Sozialdemokraten nahestehende Branchenverband hat Vorschläge zur Verbesserung der Riester-Rente vorgelegt. Darunter ist auch die Forderung nach einer Flexibilisierung der Zusagen zum Kapitalerhalt und einer erhöhten Aktienquote zu finden.
Das Wirtschaftsforum der SPD hat sich in die lange Reihe der Personen und Institutionen eingereiht, die Verbesserungsvorschläge zur Riester-Rente gemacht haben. Der den Sozialdemokraten nahe stehende Branchenverband hat nach eigenen Angaben das Positionspapier „Bezahlbar, flexibel,verständlich: Vorschläge zur Reform der kapitalgedeckten Altersvorsorge“ erarbeitet. Dieses analysiert, welche Eigenschaften ein attraktives Standardprodukt der kapitalgedeckten Altersvorsorge zukünftig erfüllen muss und wie die bestehende staatliche Förderung angepasst werden kann, um die Verbreitung von Altersvorsorgeprodukten zu steigern.
Nach Ansicht des Wirtschaftsforums muss ein zukunftsfähiges Riester-Produkt vor allem flexible Garantien haben. „Im aktuellen Niedrigzinsumfeld wirken sich Kapitalerhaltsgarantien besonders ungünstig auf die Wertentwicklung aus. Verpflichtende, einhundertprozentige Garantien – wie aktuell für die Riester-Förderung Voraussetzung – sind daher nicht mehr zeitgemäß“, heißt es in dem Papier. Wenn ein vollständiger Kapitalerhalt wegfällt, seien auch Anlagen in Aktien und Fonds mit Aktienanteil möglich. Ähnliche Vorschläge kommen übrigens auch vonseiten der Unionsparteien, sodass in diesem Punkt eine Einigung beider Koalitionäre bei einem Standard-Riester-Produkt möglich scheint.
Kaum Beratung Ein zukunftsfähiges Altersvorsorgeprodukt muss nach Ansicht des Wirtschaftsforums zudem flexibel sein, um sich den bisweilen brüchigen Erwerbsbiographien heutiger Verbraucher anzupassen. So seien befristete Arbeitsverträge, Auslandsaufenthalten und Zeiten der Selbstständigkeit mittlerweile normal. Schließlich solle die Standardisierung dafür sorgen, dass beratungsintensive und komplizierte Wahlentscheidungen entfallen. Allerdings möchte der Verband nicht, dass der Staat selber solche Produkte auflegt, das solle der Privatwirtschaft überlassen bleiben.
Ferner möchte das Wirtschaftsforum grundsätzlich an der bestehenden Riesterrente festhalten. Eine Nachbesserung sei einem komplett neuen System vorzuziehen. Entscheidend sei aber, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Daher solle das Fördersystem vereinfacht werden, etwa durch ein automatisiertes Zulageverfahrens mit Meldung durch die Produktanbieter und den automatischen Datenabgleich zwischen allen relevanten staatlichen Stellen. Der Kreis der Zulageberechtigten solle auf alle unbegrenzt Steuerpflichtigen erhöht werden. Schließlich plädiert das Wirtschaftsforum für eine Erhöhung der staatlichen Zulagen. (jb)
Nach Bilanzskandal:Finanzaufseher erhalten mehr Macht
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will der Finanzaufsicht mehr Macht geben. (Foto: Thomas Koehler/Imago)
Vizekanzler Olaf Scholz reagiert mit einem Aktionsplan auf den Skandal um die Firma Wirecard, die jahrelang unentdeckt ihre Bilanzen fälschen konnte. 16 Maßnahmen sollen solche Fälle künftig verhindern.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will aufgrund des mutmaßlichen Bilanzbetrugs beim Zahlungsdienstleister Wirecard zügig die gesetzlichen Vorschriften reformieren. Dazu hat er nun einen Aktionsplan vorgelegt. Der insgesamt 16 Maßnahmen umfassende Plan liegt der Süddeutschen Zeitung vor. Er soll so schnell wie möglich in entsprechende Gesetze münden, die bis Frühling 2021 verabschiedet werden sollen.
Der Plan sieht vor, dass der Staat künftig über die Finanzaufsicht Bafin bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten bei Unternehmen wie Banken, Versicherungen und Zahlungsdienstleistern schnell und direkt eingreifen und Sonderermittler einsetzen kann. Das bisherige zweistufige System bei der Bilanzkontrolle soll abgeschafft werden. Insgesamt soll die Bafin neu organisiert werden; man werde auch „untersuchen, wie Hinweise von Whistleblowern stärker genutzt und wie Anreize für Hinweisgeber verbessert werden können“.
Scholz reagiert damit auf den Vorwurf, staatliche Finanzaufsicht und Finanzpolizei hätten bislang nicht ausreichend auf Hinweisgeber gehört, die schon 2015 auf den Verdacht von Geldwäsche und Bilanzbetrug bei Wirecard hingewiesen hatten.
Der Aktionsplan ist die direkte Folge des Skandals bei dem Zahlungsdienstleister aus Aschheim. Der deutsche Dax-Konzern soll mindestens seit 2015 von Aufsichtsbehörden und Wirtschaftsprüfern unentdeckt seine Bilanzen gefälscht und fast zwei Milliarden Euro an Luftbuchungen durchgeführt haben. Im Juni musste das Unternehmen Insolvenz anmelden. Tausende Anleger sind geschädigt, der Ruf des Finanzplatzes Deutschland ebenfalls. Das Finanzministerium und das Kanzleramt hatten das internationale Geschäft des Konzerns begleitet, ohne die dramatische Lage zu kennen.
Der Reformplan für die Finanzaufsicht sieht auch vor, Anleger besser zu schützen. Um Betriebsblindheit zu vermeiden, sollen Bilanzprüfer von Unternehmen, die mit gelisteten Wertpapieren arbeiten, künftig alle zehn Jahre ausgetauscht werden. Außerdem sollen Beratung und Kontrolle schärfer getrennt werden, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Solche können auftreten, wenn ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen bei einem Konzern beide Aufgaben gleichzeitig übernimmt.
Aufsichtsbehörden sollen sich künftig austauschen dürfen
Die Kommunikation zwischen staatlichen Behörden soll transparenter und besser werden, die Aufsicht über die Prüfer von Abschlussbilanzen verstärkt und die strengen Verschwiegenheitspflichten gelockert werden. Bisher ist es so, dass die staatliche Finanzaufsicht oder das Bundesfinanzministerium nicht informiert werden dürfen, wenn die beim Bundeswirtschaftsminister angesiedelte Aufsicht über die Abschlussprüfer Unstimmigkeiten bemerkt. Zwischen den Aufsichtsbehörden soll es künftig einen Austausch geben dürfen.
Verfehlungen sollen außerdem schneller und strenger geahndet werden. Er wolle „die zivilrechtliche Haftung“ von Abschlussprüfern überprüfen, schreibt Scholz. Und „erforderliche Anpassungen beim Bilanzstraf- und Bilanzordnungsrecht vornehmen“.
Es müssten jetzt die erforderlichen Konsequenzen gezogen werden, um das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt dauerhaft zu stärken, fordert Scholz. Er wolle „die Regeln nachschärfen, damit sich derartige Fälle möglichst nicht wiederholen“. Die Maßnahmen würden mit dem Kanzleramt sowie den Ressorts für Inneres, Justiz und Wirtschaft abgestimmt. „Die internen Abstimmungen laufen auf Hochtouren“, hieß es am Donnerstag aus der Bundesregierung. Einige Ministerien hätten schon Unterstützung zugesagt, auch von den anderen kämen positive Signale. „Alle verstehen, dass richtig was passieren muss. Wir sind daher guter Dinge, dass wir uns zügig auf Reformen mit Biss einigen können.“
Spionage und Unterwanderung der höchsten Regierungsstellen durch potentiell verfassungsfeindliche, dubiose Organisationen sind hier inzwischen überflüssig – in Deutschland installiert sich die Regierung ihre Trojaner gleich freiwillig in den eigenen Reihen – wie die Personalie einer hochumstrittenen Beraterin im Außenamt zeigt.
Mit der Ernennung von Dauer-Kopftuchträgerin Nurhan Soykan, der stellvertretenden Vorsitzenden des teilislamistischen Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD), macht das Außenministerium unter Heiko Maas einmal mehr den Bock zum Gärtner. Soykan wird fortan dem Team „Religion und Außenpolitik“ angehören – und dort die Interessen des ZMD vertreten.
Dieser wird unter Führung seines von Berlin dauerumworbenen Vorsitzenden Ayman Mazyek von der deutschen Politik irrigerweise in der Anscheinsvollmacht einer Islam-Interessenvertretung betrachtet (so wie dies analog bei den Zentralräten der Sinti und Roma oder der Juden der Fall ist) – obwohl der ZMD nur einen geringen Bruchteil der deutschen Muslime repräsentiert.
Islamverbände vom Verfassungsschutz beobachtet
Unter den dort zusammengeschlossenen Islamverbänden finden sich überwiegend alles andere als durchweg reformorientierte, säkulare oder integrationsbereite Muslime, sondern in teilweise radikal-islamistischen Organisationen wie etwa der Ülkücü-Bewegung (ATIB) organisierte „Schläfer“, die vom Verfassungsschutz wegen ihrer Nähe zu den nationaltürkischen „Grauen Wölfen“ beobachtet werden – und darüberhinaus auch enge Kontakte zur demokratiefeindlichen, totalitär ausgerichteten Muslimbruderschaft pflegen.
Somit ist nun mit Nurhan Soykan eine weitere Islam-Lobbyistin aus einem mehr als fragwürdigen Dunstkreis in den „inner circle“ des Berliner Linksstaats vorgedrungen, wo sie die weitere Weichenstellung der fortgesetzten Islamisierung mitprägen kann und ihrem peinlichen Minister bei dessen künftigen außenpolitischen Unterwerfungsgesten gegenüber Mullahs, dem Erdogan-Regime oder arabischen Waffenabnehmern „beraten“ kann. Der Publizist Ali Ertan Toprak twitterte fassungslos über die Ernennung Soykans: „Wundert Euch nicht, wenn bald A. Mazyek zum Islambeauftragten der Bundesregierung berufen wird.“ Mehr ist dazu nicht zu sagen.
Viele Leute wunderten sich in den letzten Wochen, wie es denn möglich sei, dass wegen eines kriminellen Schwarzen, der im Zuge der Festnahme zu Tode kam, die ganze westliche Welt förmlich durchdreht. Und nicht nur das: Ein umgekehrter Rassismus erlebt gerade seine Blüte. Alles was weiß ist, wird jetzt als irgendwie verbrecherisch belastet dargestellt, egal ob die „Täter“ Immanuel Kant oder John Wayne heißen, oder bereits vor mehr als 500 Jahren gelebt haben, wie etwa Christoph Kolumbus.
Zu den öffentlichen Bitt- und Schamorgien gehört mittlerweile rituelles, bußfertiges Knien, am besten vor Schwarzen, Firmen ändern ihre Logos und geloben Besserung, indem man versichert, weiße Mitarbeiter teilweise durch „Vielfalt“ zu ergänzen, oder gleich zu ersetzen. Und wer da nicht mitspielt, wird bedrängt „Haltung“ zu zeigen und „Zeichen“ zu setzen.
Red Bull spielt bei Anti-Rassismus-Wahn nicht mit
Bei Red Bull will das heuchlerische Affentheater jedoch nicht so recht funktionieren. Im Gegenteil: Dort verabschiedete man sich von hochrangigen US-Mitarbeitern, denen die Firma plötzlich zu wenig vielfältig, sprich zu weiß, erschien. Die Zentrale des Energiedrink Herstellers in Fuschl (Salzburg) soll nicht besonders erfreut gewesen sein über die durchgesickerten Infos und die einhergehende Unruhe im US-Ableger des Unternehmens.
So berichtete das Ö1-„Mittagsjournal“ unter Berufung auf die US-Nachrichtenseite „Business Insider“, dass hunderte US-Mitarbeiter demnach von Red Bull gefordert hätten, eindeutig Stellung für die BLM-Bewegung zu beziehen. Kritisiert werde, dass Red Bull in der Öffentlichkeit schweige, sehr wohl aber Errungenschaften der Schwarzen-Kultur wie Basketball, Breakdance und Hip-Hop nutze, um seine Produkte zu promoten. Sollte der Konzern das etwa nicht machen? Wäre das nicht erst recht „rassistisch“?
Keine Aufnahmekriterien nach Religion und Hautfarbe
So soll sich die langjährige und jetzt freigesetzte Marketing-Chefin der Nordamerika-Sparte des Konzerns Amy Taylor für mehr Vielfalt bei Herkunft, Hautfarbe und Religion der Mitarbeiter eingesetzt haben, berichten Medien. Religion (!) oder Hautfarbe als Aufnahme-Kriterien für Firmenmitarbeiter? Dass Red Bull so etwas ablehnt, unterstreicht ein Memo des Energiedrink-Herstellers gegenüber „Business Insider“, worin sich Red Bull klar gegen Rassismus jeglicher Art ausspricht.
Die sächsische Landtagsabgeordnete und linksextreme Leipziger Stadträtin Juliane Nagel (Linke) ist mal wieder mit ihrer Nähe zur Antifa auffällig geworden. Ihre dreiste Forderung schlägt dem Fass den Boden aus.
Die sächsische Landtagsabgeordnete und Leipziger Stadträtin Juliane Nagel (Linkspartei) hat gefordert, die Stadt solle ein polizistenfeindliches Graffiti fördern. „Die Stadt Leipzig stellt ein Budget in Höhe von 5.000 Euro zur Verfügung, um die Wandmalerei mit dem Schriftzug ‘No Cops – No Nazis – Antifa Area’ wiederherstellen zu lassen“, heißt es in einer entsprechenden Beschlußvorlage Nagels. Die Arbeit solle von Künstlern aus dem Stadtteil Connewitz ausgeführt werden.
Hintergrund sind wiederholte Schmierereien auf der Wand an einer Streetball-Anlage in der linksextremen Szenehochburg Connewitz. Laut Bild-Zeitung habe die Stadt den polizeifeindlichen Spruch bereits 23 Mal entfernen lassen, immer wieder hätten jedoch Unbekannte ihn neu aufgesprüht. Seit 2017 seien so Kosten von fast 11.000 Euro entstanden.
Hetz-Graffiti angeblich Touristenmagnet
Nagel begründete ihren Antrag unter anderem damit, daß Touristen eigens wegen des Graffitis nach Connewitz kämen, um beispielsweise ein Foto zu machen. „Schon darum ist es zu empfehlen, die inzwischen legendäre Ursprungsgestaltung zu erneuern und dafür auch Ressourcen zur Verfügung zu stellen.“ Die Linkspartei-Politikerin lehnte es jedoch ab, eine legale Graffitiwand zu installieren.
In Ihrer Beschlußvorlage fordert sie zudem, eine Tischtennisplatte und eine Kletterwand aufzustellen. Dies sei von der Stadt geplant, aber nie umgesetzt worden. Die Stadt Leipzig kündigte an, nach der Sommerpause darüber zu entscheiden.
Dachau unterstützt linksradikale Band
Unterdessen hat die Stadt Dachau beschlossen, eine linksradikale Punkband finanziell zu unterstützen. Vertreter von SPD, Grünen und dem Bündnis für Dachau stimmten im Stadtrat dafür, ein „Online-Geisterkonzert“ der Band „Sabot Noir“ mit 750 Euro zu fördern. CDU und AfD verwiesen auf die Texte der Band und ihre Verbindungen zur linksextremen Szene.
In dem Lied „Fuck cops“ singen die Musiker etwa: „Ich hasse euch, scheiß Bullen! / Jajajajaja ich hasse die Bullen! / Ich werde euch für immer hassen! / Jajajajaja ich hasse die Bullen!“ Die Band wies gegenüber der Süddeutschen Zeitung (SZ) die Vorwürfe zurück. CDU und AfD sei es nicht „um die politische Auseinandersetzung mit unserer Musik“ gegangen, sondern um die Diskreditierung unbequemer Kunst.
Auch der Song „Fuck cops“ sei nicht linksextrem. Darin „problematisieren wir Polizeigewalt und strukturellen Rassismus“, zitierte das Blatt den 28 Jahre alten Musiker Nicolas M., der seinen Namen aus Sorge vor rechten Anfeindungen nicht veröffentlicht wissen will. „Den Vorwurf, unsere Musik sei undemokratisch, haben wir noch nie gehört.“ Die Band stehe für „eine antifaschistische Grundhaltung und für Freiheit“, schreibt die SZ.
Die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg hat ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, indem Schottergärten zu Gunsten der Artenvielfalt verboten werden.
Das Umweltministerium teilte mit, dass Schottergärten im Südwesten bereits zuvor nicht zulässig gewesen seien. Sie seien aber in Mode gekommen, da sie als pflegeleicht gälten. „Dass die Schottergärten eigentlich verboten sind, ist den meisten nicht bekannt“, erklärte ein Sprecher. Nun soll das Verbot als als neues Naturschutzgesetz unmissverständlich klargestellt werden. Das berichtet „n-tv„.
Schottergärten müssten beseitigt oder umgestaltet werden
Bereits existierende Schottergärten müssten im Zweifel beseitigt oder umgestaltet werden, sagte der Ministeriumssprecher. „Wir setzen vor allem auf Kooperation, die Einsicht der Eigentümer und die Überzeugungskraft der Verwaltung vor Ort.“ Grundsätzlich müsse der Hauseigentümer von sich aus Schottergärten beseitigen. Sonst drohten Kontrollen und Anordnungen – es sei denn, die Gärten seien älter als die bestehende Regelung in der Landesbauordnung, die nach Angaben des Ministeriums schon seit Mitte der 1990er Jahre existiert.
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte Stein- und Kiesgärten vor etwa einem Jahr als „fürchterlich“ bezeichnet.
Ein Großteil der Menschen investieren ihre Mietzahlungen in ihren Vermieter, anstatt durch einen Austausch des Mietvertrages in einem Mietkaufvertrages mit Kaufoption. nach Abklärung entsteht dadurch systematisch Immobilieneigentum. Eigenleistungen an der Immobilie können nach Ende der Mietphase oder auch sofort angerechnet werden. Bei sofortiger anteilmäßiger Anrechnung der Mietzahlungen oder Eigenleistungen besteht Notarzwang. Die Tilgung der Immobilie kann individuell durch eine notariell, vereinbarte , lebenslange Rente oder auch über eine anteilmäßige Kapitaloption erbracht werden. Dies gilt es vorab durch uns abzuklären, wie die Tilgung erbracht wird. Weitere Infos unter der http://www.immo-sofortfinanzierung-mietkauf.de mfg Günter Draxler
"Wir sind eine Unternehmensberatung mit Schwerpunkt Mietkauf,Immobilienfinanzierung Marketing und
Investoren für Startups und Firmenbeteiligungen!"
Vollständiges Impressum:
Unternehmensberatung Draxler
Berufsbezeichnung Baden-Württemberg/Bayern Unternehmensberater/Versicherungsmakler
§34D §34C der Gewerbe Ordnung
§59-68VVG
unter www.gesetze-im-internet.de
Günter Draxler
Am Bleichberg 64
89150 Laichingen Amtsgericht Biberach
Tel: 07333-9543790
Fax: 07333-9543792
e-Mail: info@immo-sofortfinanzierung-mietkauf.de
Registriert gemäß § 11a der Gewerbeordnung
IHK Ulm D - ARA2 - 3RDWJ - 16
Olgastr. 97
89073 Ulm
Finanzamt Biberach St. Nr. 54139/02109
www.ulm.ihk24.de
Inhaltlich verantwortlich: Günter Draxler
DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:
Erläuterungen zum Datenschutz der finanzen.net GmbH
Außergerichtliche Streitbeilegung
Die EU-Kommission hat gemäß EU-Verordnung Nr. 524/2013 eine interaktive Website (OS-Plattform) bereit gestellt, die der Beilegung außergerichtlicher Streitigkeiten aus Online-Rechtsgeschäften dient. Die OS-Plattform der EU-Kommission finden Sie unter diesem Link: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm.
Information gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Die Unternehmensberatung-Draxler nimmt an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer deutschen Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht nicht.
Stand: 10.02.2017
Günter Draxler
erfolgsmarketing@t-online.de
Ihre Betroffenenrechte
Unter den angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:
Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO),
Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO),
Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten (Art. 17 DSGVO),
Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen (Art. 18 DSGVO),
Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns (Art. 21 DSGVO) und
Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben (Art. 20 DSGVO).
Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde wenden, z. B. an die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundeslands Ihres Wohnsitzes oder an die für uns als verantwortliche Stelle zuständige Behörde.
Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Erfassung allgemeiner Informationen beim Besuch unserer Website
Art und Zweck der Verarbeitung:
Wenn Sie auf unsere Website zugreifen, d.h., wenn Sie sich nicht registrieren oder anderweitig Informationen übermitteln, werden automatisch Informationen allgemeiner Natur erfasst. Diese Informationen (Server-Logfiles) beinhalten etwa die Art des Webbrowsers, das verwendete Betriebssystem, den Domainnamen Ihres Internet-Service-Providers, Ihre IP-Adresse und ähnliches. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Informationen, welche keine Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.
Sie werden insbesondere zu folgenden Zwecken verarbeitet:
Sicherstellung eines problemlosen Verbindungsaufbaus der Website,
Sicherstellung einer reibungslosen Nutzung unserer Website,
Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie
zu weiteren administrativen Zwecken.
Wir verwenden Ihre Daten nicht, um Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen. Informationen dieser Art werden von uns ggfs. statistisch ausgewertet, um unseren Internetauftritt und die dahinterstehende Technik zu optimieren.
Rechtsgrundlage:
Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interesses an der Verbesserung der Stabilität und Funktionalität unserer Website.
Empfänger:
Empfänger der Daten sind ggf. technische Dienstleister, die für den Betrieb und die Wartung unserer Webseite als Auftragsverarbeiter tätig werden.
Speicherdauer:
Die Daten werden gelöscht, sobald diese für den Zweck der Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Dies ist für die Daten, die der Bereitstellung der Webseite dienen, grundsätzlich der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.
Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:
Die Bereitstellung der vorgenannten personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Ohne die IP-Adresse ist jedoch der Dienst und die Funktionsfähigkeit unserer Website nicht gewährleistet. Zudem können einzelne Dienste und Services nicht verfügbar oder eingeschränkt sein. Aus diesem Grund ist ein Widerspruch ausgeschlossen.
Kommentarfunktion
Art und Zweck der Verarbeitung:
Wenn Nutzer Kommentare auf unserer Website hinterlassen, werden neben diesen Angaben auch der Zeitpunkt ihrer Erstellung und der zuvor durch den Websitebesucher gewählte Nutzername gespeichert. Dies dient unserer Sicherheit, da wir für widerrechtliche Inhalte auf unserer Webseite belangt werden können, auch wenn diese durch Benutzer erstellt wurden.
Rechtsgrundlage:
Die Verarbeitung der als Kommentar eingegebenen Daten erfolgt auf der Grundlage eines berechtigten Interesses (Art 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Durch Bereitstellung der Kommentarfunktion möchten wir Ihnen eine unkomplizierte Interaktion ermöglichen. Ihre gemachten Angaben werden zum Zwecke der Bearbeitung der Anfrage sowie für mögliche Anschlussfragen gespeichert.
Empfänger:
Empfänger der Daten sind ggf. Auftragsverarbeiter.
Speicherdauer:
Die Daten werden gelöscht, sobald diese für den Zweck der Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn die Kommunikation mit dem Nutzer abgeschlossen ist und das Unternehmen den Umständen entnehmen kann, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist.
Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig. Ohne die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten können wir Ihnen keinen Zugang zu unserer Kommentarfunktion gewähren.
Newsletter
Art und Zweck der Verarbeitung:
Ihre Daten werden ausschließlich dazu verwendet, Ihnen den abonnierten Newsletter per E-Mail zuzustellen. Die Angabe Ihres Namens erfolgt, um Sie im Newsletter persönlich ansprechen zu können und ggf. zu identifizieren, falls Sie von Ihren Rechten als Betroffener Gebrauch machen wollen.
Für den Empfang des Newsletters ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ausreichend. Bei der Anmeldung zum Bezug unseres Newsletters werden die von Ihnen angegebenen Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet. Abonnenten können auch über Umstände per E-Mail informiert werden, die für den Dienst oder die Registrierung relevant sind (bspw. Änderungen des Newsletterangebots oder technische Gegebenheiten).
Für eine wirksame Registrierung benötigen wir eine valide E-Mail-Adresse. Um zu überprüfen, dass eine Anmeldung tatsächlich durch den Inhaber einer E-Mail-Adresse erfolgt, setzen wir das „Double-opt-in“-Verfahren ein. Hierzu protokollieren wir die Bestellung des Newsletters, den Versand einer Bestätigungsmail und den Eingang der hiermit angeforderten Antwort. Weitere Daten werden nicht erhoben. Die Daten werden ausschließlich für den Newsletterversand verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Rechtsgrundlage:
Auf Grundlage Ihrer ausdrücklich erteilten Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), übersenden wir Ihnen regelmäßig unseren Newsletter bzw. vergleichbare Informationen per E-Mail an Ihre angegebene E-Mail-Adresse.
Die Einwilligung zur Speicherung Ihrer persönlichen Daten und ihrer Nutzung für den Newsletterversand können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In jedem Newsletter findet sich dazu ein entsprechender Link. Außerdem können Sie sich jederzeit auch direkt auf dieser Website abmelden oder uns Ihren Widerruf über die am Ende dieser Datenschutzhinweise angegebene Kontaktmöglichkeit mitteilen.
Empfänger:
Empfänger der Daten sind ggf. Auftragsverarbeiter.
Speicherdauer:
Die Daten werden in diesem Zusammenhang nur verarbeitet, solange die entsprechende Einwilligung vorliegt. Danach werden sie gelöscht.
Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, allein auf Basis Ihrer Einwilligung. Ohne bestehende Einwilligung können wir Ihnen unseren Newsletter leider nicht zusenden.
Kontaktformular
Art und Zweck der Verarbeitung:
Die von Ihnen eingegebenen Daten werden zum Zweck der individuellen Kommunikation mit Ihnen gespeichert. Hierfür ist die Angabe einer validen E-Mail-Adresse sowie Ihres Namens erforderlich. Diese dient der Zuordnung der Anfrage und der anschließenden Beantwortung derselben. Die Angabe weiterer Daten ist optional.
Rechtsgrundlage:
Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt auf der Grundlage eines berechtigten Interesses (Art 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Durch Bereitstellung des Kontaktformulars möchten wir Ihnen eine unkomplizierte Kontaktaufnahme ermöglichen. Ihre gemachten Angaben werden zum Zwecke der Bearbeitung der Anfrage sowie für mögliche Anschlussfragen gespeichert.
Sofern Sie mit uns Kontakt aufnehmen, um ein Angebot zu erfragen, erfolgt die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
Empfänger:
Empfänger der Daten sind ggf. Auftragsverarbeiter.
Speicherdauer:
Daten werden spätestens 6 Monate nach Bearbeitung der Anfrage gelöscht.
Sofern es zu einem Vertragsverhältnis kommt, unterliegen wir den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach HGB und löschen Ihre Daten nach Ablauf dieser Fristen.
Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig. Wir können Ihre Anfrage jedoch nur bearbeiten, sofern Sie uns Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und den Grund der Anfrage mitteilen.
Verwendung von Google Analytics
Art und Zweck der Verarbeitung:
Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043 USA (nachfolgend: „Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, also Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Webseite durch Sie ermöglichen. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Webseite werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Aufgrund der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf diesen Webseiten, wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Webseite auszuwerten, um Reports über die Webseitenaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Webseitenbetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt.
Die Zwecke der Datenverarbeitung liegen in der Auswertung der Nutzung der Website und in der Zusammenstellung von Reports über Aktivitäten auf der Website. Auf Grundlage der Nutzung der Website und des Internets sollen dann weitere verbundene Dienstleistungen erbracht werden.
Rechtsgrundlage:
Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage einer Einwilligung des Nutzers (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
Empfänger:
Empfänger der Daten ist Google als Auftragsverarbeiter. Hierfür haben wir mit Google den entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen.
Speicherdauer:
Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für unsere Aufzeichnungszwecke nicht mehr erforderlich sind.
Drittlandtransfer:
Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework. Außerdem haben wir Standarddatenschutzklauseln mit Google für den Einsatz von Google Analytics abgeschlossen.
Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, allein auf Basis Ihrer Einwilligung. Sofern Sie den Zugriff unterbinden, kann es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen.
Widerruf der Einwilligung:
Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Webseite bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: Browser Add On zur Deaktivierung von Google Analytics.
Zusätzlich oder als Alternative zum Browser-Add-On können Sie das Tracking durch Google Analytics auf unseren Seiten unterbinden, indem Sie diesen Link anklicken. Dabei wird ein Opt-out-Cookie auf Ihrem Gerät installiert. Damit wird die Erfassung durch Google Analytics für diese Website und für diesen Browser zukünftig verhindert, so lange das Cookie in Ihrem Browser installiert bleibt.
Profiling:
Mit Hilfe des Tracking-Tools Google Analytics kann das Verhalten der Besucher der Webseite bewertet und die Interessen analysiert werden. Hierzu erstellen wir ein pseudonymes Nutzerprofil.
Änderung unserer Datenschutzbestimmungen
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.
Fragen an den Datenschutzbeauftragten
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder wenden Sie sich direkt an die für den Datenschutz verantwortliche Person in unserer Organisation:
Günter Draxler
erfolgsmarketing@t-online.de
Die Datenschutzerklärung wurde mit dem Datenschutzerklärungs-Generator der activeMind AG erstellt (Version 2018-06-22).